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IStGH feuert Chefankläger Karim Khan

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Der Internationale Strafgerichtshof hat erstmals in seiner Geschichte einen amtierenden Chefankläger abgesetzt. Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten stimmte für die Entlassung Karim Khans wegen „schweren Fehlverhaltens“ und einer „schweren Pflichtverletzung“. Damit verliert ausgerechnet jener Mann sein Amt, der den Anspruch erhob, Staats- und Regierungschefs souveräner Länder in aller Welt zur Rechenschaft zu ziehen.

82 der 125 Mitgliedstaaten des als Instrument der Globalisten dienenden Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) unterstützten am Freitag bei einer geheimen Abstimmung in New York die Absetzung des britischen Juristen pakistanischer Abstammung, Karim Khan. Khan hatte den Posten 2021 übernommen und sollte ursprünglich neun Jahre amtieren. Noch nie zuvor war ein Chefankläger des 2002 gegründeten Tribunals vorzeitig aus seinem Amt entfernt worden.

Auslöser waren die Anschuldigungen einer früheren Mitarbeiterin, die Khan sexuelles Fehlverhalten und den Missbrauch seiner Machtposition vorwarf. Nach den von Associated Press und Reuters eingesehenen Unterlagen bestand zwischen beiden eine sexuelle Beziehung. Khan soll zudem versucht haben, die Frau davon abzuhalten, ihre Beschwerde weiterzuverfolgen. Ein Untersuchungsbericht kam zu dem Ergebnis, dass der Chefankläger schweres Fehlverhalten begangen habe. Khan bestreitet die Vorwürfe und erklärt, das Verfahren gegen ihn sei unfair und rechtswidrig geführt worden.

Bereits seit Mai 2025 ließ Khan seine Amtsgeschäfte ruhen, im Juni 2026 wurde er offiziell suspendiert. Seine Verteidiger verwiesen darauf, dass ein externes Richtergremium nicht genügend Beweise für eine strafrechtliche Verurteilung jenseits vernünftiger Zweifel gesehen habe. Für eine politische und disziplinarische Absetzung galt jedoch ein anderer Maßstab. Die Mitgliedstaaten hielten die Feststellungen offenbar für schwerwiegend genug, um Khan endgültig aus dem Amt zu entfernen.

Der tiefe Fall des Chefanklägers trifft eine Institution, deren Glaubwürdigkeit ohnehin schwer beschädigt ist. Unter Khan beantragte der IStGH Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Gerade das Vorgehen gegen Israel führte zum offenen Konflikt mit Washington. Die Trump-Regierung belegte Khan und weitere Mitarbeiter des Gerichtshofs mit Sanktionen und wirft dem Tribunal vor, seine Zuständigkeit auf Bürger von Staaten auszudehnen, die das Römische Statut niemals ratifiziert haben.

US-Außenminister Marco Rubio kündigte zuletzt eine umfassende Kampagne gegen den IStGH an. Washington will Staaten zum Rückzug aus der Institution bewegen, Organisationen sanktionieren, die mit dem Gericht kooperieren, und Mitarbeitern die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigern. Besonders Länder unter dem amerikanischen Sicherheitsschirm sollen dazu gedrängt werden, die Gerichtsbarkeit Den Haags über US-Bürger zurückzuweisen. Khans Absetzung beseitigt damit zwar das sichtbarste Personalproblem des Tribunals, beendet aber nicht dessen grundlegenden Konflikt mit den Vereinigten Staaten.

Auf die bereits ausgestellten Haftbefehle hat der Rauswurf keine unmittelbare Wirkung. Über deren Fortbestand entscheiden die Richter des IStGH, nicht der Chefankläger oder die Versammlung der Mitgliedstaaten. Doch politisch ist die Absetzung ein schwerer Schlag: Das selbst ernannte Weltgericht muss nun einen Nachfolger für einen Chefankläger suchen, der wegen schweren Fehlverhaltens aus dem Amt gejagt wurde, während dieselbe Institution weiterhin den moralischen und juristischen Anspruch erhebt, über die politische Führung souveräner Staaten zu richten.

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Einsatz gegen Schleusung in Hamburg: Haftbefehl vollstreckt

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Hamburg (ots) – Die Bundespolizeidirektion Hannover vollstreckte in Hamburg einen Haftbefehl und führte an sechs Objekten vier gerichtlich angeordnete Durchsuchungen durch, um Schleusungskriminalität im Rotlichtmilieu zu bekämpfen.

Nach Angaben der Ermittler steht ein italienischer Beschuldigter im Verdacht, überwiegend dominikanische, venezolanische und kolumbianische Frauen gewerbsmäßig nach Deutschland eingeschleust und ihnen in mehreren Stadtteilen Modellwohnungen zur Ausübung der Prostitution vermietet zu haben. Außerdem soll er in vielen Fällen gegen Bezahlung die Werbung für die angebotenen Dienstleistungen organisiert und hierfür meist einschlägige Internetportale genutzt haben.

Die Frauen sollen bei der Einreise in den Schengenraum einen touristischen Aufenthalt vorgetäuscht und sich dann nach Hamburg begeben haben, um die Vermittlungsdienste des Beschuldigten zu nutzen.

Bei den Maßnahmen wurden 13 Frauen und eine weitere Person angetroffen, die sich wahrscheinlich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten. Die Einsatzkräfte stellten Datenträger, Mobiltelefone, Dokumente, hochwertige Luxusuhren sowie 20.000 Euro Bargeld sicher. Die Auswertung der Beweismittel soll weitere Erkenntnisse zu den Schleusungen liefern.

Der Einsatzleiter der Bundespolizei, Helgo Martens, bewertete den Einsatz als Erfolg, weil Ermittler ein komplexes und gewinnträchtiges kriminelles Geschäftsmodell aufgedeckt und unterbunden hätten.

Original-Content: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell

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Tatverdächtiger am Hamburger Hauptbahnhof nach Diebstahl bei schlafendem Obdachlosen festgenommen

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Mann nach Verdacht des Diebstahls am Hamburger Hauptbahnhof festgenommen

Hamburg (ots) – Am 23.07.2026 gegen 06.45 Uhr nahmen Streifenbeamte der Bundespolizei im Rahmen einer gezielten Fahndung mit Videoprints einen 35-Jährigen vorläufig fest, dem ein besonders schwerer Fall des Diebstahls am Hamburger Hauptbahnhof vorgeworfen wird.

Der polizeilich einschlägig bekannte Mann steht im dringenden Verdacht, gegen 02.28 Uhr die Hilflosigkeit eines schlafenden Obdachlosen ausgenutzt und diesem Handy sowie Geldbörse entwendet zu haben.

Der Geschädigte (m.46) bemerkte den Diebstahl nach dem Aufwachen und erstattete gegen 05.30 Uhr im Revier der Bundespolizei Anzeige gegen Unbekannt. Daraufhin sichteten Bundespolizisten die gespeicherten Videoaufnahmen vom Tatort und fertigten Videoprints an.

Mit den Videoprints konnten die Einsatzkräfte den Tatverdächtigen erkennen und ihn nach einer gezielten Fahndung bereits nach kurzer Zeit (1:15 Std.) vorläufig festnehmen. Der Beschuldigte wurde zum Bundespolizeirevier gebracht.

Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung ergaben sich drei aktuelle Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung (2x Körperverletzung, 1x Diebstahl). Gegen den 35-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf einen besonders schweren Fall des Diebstahls eingeleitet. Der rumänische Staatsangehörige wird dem Haftrichter vorgeführt; die zuständige Ausländerbehörde wurde informiert. Die weiteren Ermittlungen führt der Ermittlungsdienst der Hamburger Bundespolizei.

Bildunterschrift: Streifenbeamte der Bundespolizei vor dem Hamburger Hauptbahnhof – Symbolfoto: Bundespolizei

Original-Content: Bundespolizeiinspektion Hamburg

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Mann in Hamburg festgenommen wegen Schleusung ins Rotlichtmilieu

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Hamburg (ots) – Die Bundespolizeidirektion Hannover hat in Hamburg Maßnahmen gegen Schleusungskriminalität durchgeführt und dabei einen Haftbefehl sowie vier Durchsuchungsbeschlüsse an sechs Objekten vollstreckt.

Der verhaftete Beschuldigte, nach den Ermittlungen ein italienischer Staatsangehöriger, steht im Verdacht, überwiegend dominikanische, venezolanische und kolumbianische Frauen gewerbsmäßig nach Deutschland eingeschleust zu haben, damit sie im Prostitutionsgewerbe arbeiten. Er soll den Frauen Modellwohnungen in mehreren Teilen Hamburgs vermietet und in vielen Fällen gegen Bezahlung die Werbung für ihre Dienste organisiert haben, meist über einschlägige Internetportale.

Bei der Einreise in den Schengenraum hätten die Frauen typischerweise einen touristischen Aufenthalt vorgetäuscht, um anschließend nach Hamburg zu kommen und die Vermittlungsdienste zu nutzen. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Beschuldigte dadurch einen erheblichen Vermögensvorteil erlangt haben.

Bei den Maßnahmen fanden die Einsatzkräfte 13 Frauen und eine weitere Person an, die sich vermutlich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten. Sie sicherten verschiedene Datenträger, Mobiltelefone, Dokumente sowie hochwertige Luxusuhren und 20.000 Euro Bargeld. Die Auswertung der Beweismittel soll weitere Erkenntnisse über die Schleusungen liefern.

Der Einsatzleiter der Bundespolizei, Helgo Martens, bewertete die Maßnahmen als Erfolg, weil ein komplexes und gewinnträchtiges kriminelles Geschäftsmodell aufgedeckt und unterbunden worden sei.

Original-Content: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell

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Sattelzugfahrer mit 2,20 Promille in Nordenham unterwegs

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Sattelzugfahrer in Nordenham mit 2,20 Promille unterwegs

Delmenhorst (ots) – Am Mittwoch, den 22. Juli 2026, wurde der Polizei ein offensichtlich alkoholisierter Fahrer eines Sattelzugs in Nordenham gemeldet.

Der 44-jährige Fahrer war während einer Auslieferung in der Martin-Pauls-Straße, als einem Mitarbeiter des Unternehmens seine Alkoholisierung auffiel. Dieser verständigte daraufhin die Polizei.

Bei der anschließenden Kontrolle bestätigte sich der Verdacht. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,20 Promille. Ein Arzt führte eine Blutentnahme durch, und die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt.

Da der 44-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, entschied das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro zu erheben.

Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Mann nach schwerem Kioskraub in Lebenstedt festgenommen

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Salzgitter (ots) – Ein 39-Jähriger erbeutete am 20.07.2026 gegen 21:00 Uhr in einem Kiosk in Lebenstedt Bargeld unter Vorhalt eines Hammers; er wurde später an seiner Wohnung festgenommen, und das Amtsgericht erließ am 21.07.2026 Haftbefehl.

Der Mann betrat laut Mitteilung den Kassenbereich des Kiosks in der Lichtenberger Straße, forderte den Angestellten mit einem Hammer zur Herausgabe von Bargeld auf und nahm etwa 700 bis 800 Euro. Anschließend floh er mit einem Fahrrad.

Auswertung von Videoaufnahmen führte schnell zur Identifizierung des 39-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ordnete eine Wohnungsdurchsuchung an; der Beschuldigte wurde dort angetroffen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellte das zuständige Amtsgericht einen Antrag auf Untersuchungshaft und erließ am 21.07.2026 den entsprechenden Haftbefehl.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Salzgitter, übermittelt durch news aktuell

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Mordprozess gegen Mediziner - Arzt soll Sohn vor Augen der Eltern getötet haben

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Zunahme von Extremismus in Deutschland erfordert verstärkte Ermittlungsressourcen und rechtliche Maßnahmen

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DPolG Niedersachsen: Verfassungsschutz und Polizei im Kampf gegen rechte und linke Gewalt stärken

Hannover – Der Anstieg rechtsmotivierter Gewalt in Deutschland wird von der DPolG Niedersachsen als besorgniserregend angesehen. Er zeigt eine alarmierende Tendenz, die unser gesellschaftliches Klima belastet. Gleichzeitig muss auch die Bedrohung durch linksmotivierte Gewalt im Fokus bleiben, weil beide Formen des Extremismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Werte unserer Demokratie gefährden.

Das kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die linksextremistische Lina Engel, das jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, verdeutlicht die Notwendigkeit, jegliche Form von Extremismus mit aller Konsequenz zu verfolgen. Der BGH hat klarstellend betont, dass linke und rechte Straftaten gleichermaßen verwerflich sind und eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen.

Patrick Seegers, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen, äußerte: „Die Ränder des politischen Spektrums dürfen nicht die Mitte dominieren und dadurch unsere Demokratie untergraben. Es ist an der Zeit, dass die demokratische Gesellschaft für ihre Werte einsteht, die uns vereinen. Jeglicher Extremismus hat keinen Platz in unserem Land.“ Seegers betonte auch: „Wir müssen den Blick weiterhin schärfen, statt auf beiden Augen blind zu sein.“

Notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus

Um diesen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Ermittlungsbehörden mehr Personal, Kompetenz und rechtliche Möglichkeiten erhalten. Nur so können wir sowohl auf die akuten Bedrohungen reagieren als auch präventiv gegen diese gefährlichen Ideologien angehen.

Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:

  • Erhöhung der personellen Ressourcen in den Sicherheitsbehörden, um intensivierte Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.
  • Ausbildung und Fortbildung der Einsatzkräfte, um die Sensibilität für extremistische Bedrohungen zu schärfen – sowohl von rechts als auch von links.
  • Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine schnellere und effektivere Verfolgung extremistischer Straftaten sicherzustellen.

Seegers fordert abschließend: „Niemand braucht jetzt politische Moralisten. Was wir benötigen, ist solide Politik, mit dem Willen, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und dadurch unsere Demokratie zu stärken. Nur durch ein gemeinsames Handeln können wir Extremismus in jeglicher Form entschlossen entgegentreten.“

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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