
Der Mord an Thomas Perotto erschütterte Frankreich – nun haben die Richter das weißenfeindliche Motiv der Tatverdächtigen als strafverschärfend anerkannt. Die Angreifer hatten während der Tat gerufen, dass sie „Weiße abstechen“ wollten. Der Prozess soll 2027 beginnen.
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Ein 33-jähriger tunesischer Migrant lockte zwei 17 und 18 Jahre alte Freundinnen mit dem Versprechen eines günstigen Tattoos in ein verlassenes Bauernhaus bei Mailand. Dort bedrohte er eine der beiden mit einem Messer, hielt beide über Stunden gefangen und vergewaltigte sie mehrfach. Nun jammert der Täter, zehn Jahre Haft seien für ihn „der Tod“. Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft – doch der Richter ließ Milde walten.
Die beiden jungen Frauen hatten sich laut italienischen Medienberichten in einer betreuten Einrichtung für straffällig gewordene Minderjährige kennengelernt. Sie wurden enge Freundinnen und blieben es auch, nachdem sie wieder getrennt worden waren. Die 17-Jährige wollte sich deshalb den Namen ihrer ein Jahr älteren Freundin auf den Arm tätowieren lassen – als Zeichen einer Freundschaft, die ihnen während einer schwierigen Zeit Halt gegeben hatte. Die Ältere hatte ihren Weg inzwischen wieder in den Griff bekommen, die Schule abgeschlossen und eine Arbeit gefunden. Dann begegnete sie im Mailänder Stadtteil Città Studi dem Tunesier.
Der Mann gab sich als Tätowierer aus, zeigte ihr auf seinem Mobiltelefon Fotos von Tattoos und behauptete, diese selbst gestochen zu haben. Er bot an, der 17-Jährigen den Namen ihrer Freundin günstig auf den Arm zu tätowieren. Am 25. März 2025 folgten die jungen Frauen ihm zum vereinbarten Termin. Doch anstatt sie in ein Tattoo-Studio zu bringen, führte der 33-Jährige sie zu einem halb verfallenen Bauernhaus in der Nähe von Segrate. Schon das verlassene Bauernhaus machte die 18-Jährige misstrauisch. Doch bevor die Freundinnen reagieren konnten, zog der Tunesier ein Messer, hielt es einer von ihnen an den Hals und hinderte beide an der Flucht.
Über mehrere Stunden hielt er die Freundinnen in dem abgelegenen Gebäude fest und vergewaltigte sie wiederholt. Anschließend kündigte er an, weitere Männer hinzuzuholen: „Jetzt rufe ich meine Freunde und wir amüsieren uns.“ Tatsächlich verständigte der Vergewaltiger einen Bekannten und forderte ihn auf, zu dem Bauernhaus zu kommen. Dieser besaß jedoch mehr Anstand als sein Freund. Als er erkannte, was dort vor sich ging, stellte er den Tunesier zur Rede und zwang ihn dazu, die beiden Frauen freizulassen. Sein Einschreiten bewahrte die beiden Frauen davor, dass sich noch weitere Männer an ihnen vergingen.
Die beiden Opfer verständigten nach ihrer Befreiung ihre Sozialarbeiterinnen und wurden im Mailänder Mangiagalli-Krankenhaus vom Zentrum für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt betreut. Die 18-Jährige konnte den Ermittlern die Telefonnummer des Täters geben. Der Nordafrikaner hatte sich inzwischen nach Spanien abgesetzt, wurde dort aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen und anschließend an Italien ausgeliefert. Bei seiner Aussage verwickelte sich der Tunesier in Widersprüche und machte sich damit wenig glaubwürdig.
Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft. Der Mailänder Richter Cristian Mariani verurteilte den Tunesier am 20. Juli in einem verkürzten Verfahren jedoch lediglich zu zehn Jahren Gefängnis. Er bewertete einige der von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten erschwerenden Umstände anders und blieb deshalb vier Jahre unter deren Forderung. Wie er diese Entscheidung im Einzelnen begründet, soll innerhalb von 60 Tagen veröffentlicht werden.
Das Gericht sprach jeder der beiden jungen Frauen zudem eine vorläufige Entschädigung von 25.000 Euro zu. Die Opferanwälte Giuseppe Stancanelli und Andrea De Vincentis bezeichneten das Urteil als angemessene Reaktion auf „abscheuliche Taten“. Die beiden jungen Frauen hätten das Geschehen präzise und übereinstimmend geschildert. Die jeweils 25.000 Euro werden das Geschehene ebenso wenig ungeschehen machen wie die zehn Jahre Haft. Denn während der Täter seine Strafe irgendwann verbüßt haben wird, müssen die beiden jungen Frauen mit den Folgen seiner Tat weiterleben.
Der Tunesier jedenfalls hielt selbst zehn Jahre für unzumutbar. Nach der Urteilsverkündung begann er im Gerichtssaal und auf dem Gang lautstark zu protestieren. Teils auf Arabisch, teils auf Italienisch schrie er, diese Strafe bedeute für ihn „den Tod“. Für die Todesangst, in die er seine Opfer mit dem Messer und seinen Drohungen versetzt hatte, fand er dagegen kein Wort.

Deutschland hat sich verändert, in einem Maße, das vor wenigen Jahren unvorstellbar schien. Die Meldungen über alltäglich gewordene Gewalt durch Migranten haben das Land in einen Angstraum verwandelt. Ein Kommentar von Laila Mirzo.
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Es sind Bilder, die selbst erfahrene Polizisten an die Grenzen des Erträglichen bringen. Polizeibeamte erklärten, sie hätten noch nie einen lebenden Menschen in einem derart grauenhaften Zustand gesehen. Das unfassbare Martyrium einer 38-jährigen Niederländerin, die Ende März blutüberströmt an der Autobahn A12 bei Maarsbergen gefunden wurde, zeigt dabei tiefe Abgründe menschlicher Grausamkeit. Als dringend tatverdächtig gilt der 52-jährige „E. el B.“ aus Zeist.
Eine ganze Woche lang, vom 24. bis zum 30. März, befand sich die Frau in der Gewalt ihres Peinigers, der in den niederländischen Medien lediglich als „E. el B.“ (wohl ein Nordafrikaner) bezeichnet wird. In seinem Haus durchlebte sie eine Hölle auf Erden. Der Täter schlug und trat wiederholt auf sein wehrloses Opfer ein, misshandelte sie mit Gegenständen und zwang sie unter eiskalte Duschen. Die Staatsanwaltschaft schildert sadistische Details: Eine Plastiktüte wurde ihr von ihm über den Kopf gezogen, ein Strick eng um den Hals gelegt, während er ihr mit einem Messer Arme und Beine zerschnitt. Begleitet wurde diese unvorstellbare physische Gewalt von mehrfachen, brutalen Vergewaltigungen.
Als wäre all das nicht genug, beschloss El B. offenbar, sein Werk zu vollenden und alle Spuren zu beseitigen. Er fuhr die schwerstverletzte Frau in Richtung Maarsbergen, warf sie wie Müll aus seinem Wagen und überfuhr sie absichtlich, um sie endgültig zu töten. Dass die 38-Jährige diesen Mordversuch überlebte, grenzt an ein Wunder. Ihre Verletzungsliste: zwei kollabierte Lungenflügel, ein gebrochenes Schulterblatt, eine zertrümmerte Nase, ausgeschlagene Zähne sowie unzählige Schnitt- und Stichwunden. Zeugen beschrieben den Fundort an der Autobahnabfahrt als Szene aus einem Horrorfilm.
Während Mutter und Schwester die Frau längst als vermisst gemeldet hatten, kam die Polizei dem Täter durch Kameraaufnahmen an der A12 auf die Spur, die das Kennzeichen seines Fahrzeugs erfassten. Die anschließende Hausdurchsuchung lieferte erdrückendes Beweismaterial. Überall fand sich das Blut des Opfers, sowie weitere DNA-Spuren. Auf dem Mobiltelefon des 52-Jährigen entdeckten die Ermittler zudem abartiges Bildmaterial der zugerichteten Frau sowie Suchverläufe nach extremen Gewaltfantasien und Betäubungsmitteln, die gezielt zur Ruhigstellung von Menschen eingesetzt werden.
Nun muss sich E. el B. unter anderem wegen versuchten Totschlags, Freiheitsberaubung und schwerer Vergewaltigung verantworten. Bezeichnend für die Vorgeschichte des Mannes: Er steht bereits wegen eines Angriffs auf seine Ex-Frau vor zwei Jahren im Visier der Justiz. Doch wie so oft bei derart unfassbaren Verbrechen droht bereits die übliche juristische Relativierung. Der mutmaßliche Täter soll in einer forensisch-psychiatrischen Klinik begutachtet werden. Es steht somit die reale Möglichkeit im Raum, dass ihm am Ende Schuldunfähigkeit attestiert wird und er der vollen Härte einer gerechten Strafe entgeht.

Hannover – Der Anstieg rechtsmotivierter Gewalt in Deutschland wird von der DPolG Niedersachsen als besorgniserregend angesehen. Er zeigt eine alarmierende Tendenz, die unser gesellschaftliches Klima belastet. Gleichzeitig muss auch die Bedrohung durch linksmotivierte Gewalt im Fokus bleiben, weil beide Formen des Extremismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Werte unserer Demokratie gefährden.
Das kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die linksextremistische Lina Engel, das jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, verdeutlicht die Notwendigkeit, jegliche Form von Extremismus mit aller Konsequenz zu verfolgen. Der BGH hat klarstellend betont, dass linke und rechte Straftaten gleichermaßen verwerflich sind und eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen.
Patrick Seegers, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen, äußerte: „Die Ränder des politischen Spektrums dürfen nicht die Mitte dominieren und dadurch unsere Demokratie untergraben. Es ist an der Zeit, dass die demokratische Gesellschaft für ihre Werte einsteht, die uns vereinen. Jeglicher Extremismus hat keinen Platz in unserem Land.“ Seegers betonte auch: „Wir müssen den Blick weiterhin schärfen, statt auf beiden Augen blind zu sein.“
Um diesen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Ermittlungsbehörden mehr Personal, Kompetenz und rechtliche Möglichkeiten erhalten. Nur so können wir sowohl auf die akuten Bedrohungen reagieren als auch präventiv gegen diese gefährlichen Ideologien angehen.
Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:
Seegers fordert abschließend: „Niemand braucht jetzt politische Moralisten. Was wir benötigen, ist solide Politik, mit dem Willen, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und dadurch unsere Demokratie zu stärken. Nur durch ein gemeinsames Handeln können wir Extremismus in jeglicher Form entschlossen entgegentreten.“
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Buchholz in der Nordheide (ots) – Am Vormittag äußerte ein polizeilich als psychisch auffällig bekannter Mann gegenüber einer Bekannten, dass er vorhabe, mehrere Menschen zu verletzen.
Nach erfolgter Anzeigenerstattung bei der Polizeiinspektion Harburg wurden sofortige Ortungs- und Fahndungsmaßnahmen nach dem 28-Jährigen eingeleitet. Diese Maßnahmen ergaben, dass sich der Mann im Bereich Neu Wulmstorf aufhielt.
Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung konnte die Person auf Hamburger Gebiet „Im Fischbeker Heidbrook 2B“ beim dortigen REWE-Markt durch Polizeikräfte der Landespolizei Hamburg angetroffen und vorläufig festgenommen werden.
Zwecks weiterführender Maßnahmen wurde der 28-Jährige dem Gewahrsamsbereich der Polizeiinspektion Harburg zugeführt. Weder durch den Beschuldigten noch durch den polizeilichen Einsatz kamen Dritte zu Schaden. Die Ermittlungen im vorliegenden Sachverhalt dauern aktuell noch an.
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