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Zwei Trunkenheitsfahrten in Rhauderfehn und Moormerland

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PI Leer/Emden (ots) – In der Nacht zum 25.07.2026 stoppte die Polizei in Rhauderfehn und Moormerland zwei offenbar alkoholisierte Verkehrsteilnehmer; beide gaben Blutproben ab und müssen sich nun in Strafverfahren verantworten.

In Rhauderfehn kontrollierten Einsatzkräfte um 00:30 Uhr ein Auto auf der 1. Südwieke. Der 31-jährige Fahrer aus Rhauderfehn wies einen Atemalkoholwert von 1,55 Promille auf. Es wurde eine Blutentnahme veranlasst und der Führerschein beschlagnahmt.

In Moormerland fiel der Autobahnpolizei um 01:25 Uhr eine Fahrradfahrerin auf, die teils mittig und auf der Gegenfahrbahn fuhr, sodass andere Fahrzeuge abbremsen mussten. Nach wiederholten Aufforderungen hielten die Beamten die 38-Jährige an; bei der Kontrolle wurden 2,46 Promille festgestellt und auch hier eine Blutentnahme durchgeführt.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Leer/Emden, übermittelt durch news aktuell

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Digitaler Euro: Totale Kontrolle statt finanzieller Freiheit

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Brüssel verkauft den digitalen Euro als Befreiung von Visa, Mastercard und anderen amerikanischen Zahlungsdiensten. Tatsächlich entsteht ein Geldsystem, in dem die Politik festlegt, wie viele digitale Euro ein Bürger besitzen darf, während Unternehmen eingehende Beträge nach spätestens 24 Stunden wieder auf gewöhnliche Bankkonten verschieben müssen. Der digitale Euro schützt das Geldschöpfungsprivileg der Banken und erweitert gleichzeitig die staatliche Kontrolle über den Zahlungsverkehr.

Am 9. Juli machte das Europäische Parlament mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen den Weg für die Verhandlungen über den digitalen Euro frei. Damit bestätigte es das Mandat, das der Wirtschafts- und Währungsausschuss ECON bereits am 23. Juni mit 43 zu 14 Stimmen beschlossen hatte. Patrioten für Europa, EKR und ESN hatten den Ausschussbeschluss angefochten und so eine Abstimmung im Plenum erzwungen. Beschlossenes Recht ist der digitale Euro noch nicht, doch Parlament und Rat können nun die endgültige Verordnung aushandeln. Die Europäische Zentralbank (EZB) kalkuliert bereits mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Laufe dieses Jahres, ersten Pilottransaktionen ab Mitte 2027 und einer möglichen Einführung im Jahr 2029.

Inzwischen wird auch offen ausgesprochen, worum es bei dem Projekt tatsächlich geht. Der digitale Euro ist kein bloßes technisches Update für Münzen, Scheine und Bankkarten, sondern ein geopolitisches Instrument gegen die Dominanz amerikanischer Zahlungsdienste. Internationale Kartensysteme wickelten im ersten Halbjahr 2024 bereits 66 Prozent aller elektronisch ausgelösten Kartenzahlungen mit Karten aus dem Euroraum ab. Zwei Jahre zuvor waren es noch 61 Prozent gewesen, während 13 Länder der Eurozone überhaupt kein eigenes nationales Kartensystem mehr besaßen. Ohne Visa, Mastercard und andere internationale Anbieter steht der elektronische Zahlungsverkehr in weiten Teilen Europas faktisch still.

Diese Abhängigkeit ist tatsächlich ein Problem. Doch anstatt den europäischen Markt für private Anbieter zu öffnen, bestehende Systeme grenzüberschreitend nutzbar zu machen und dem amerikanischen Duopol eine europäische Konkurrenz entgegenzustellen, bauen die Eurokraten ein staatliches Gegenmonopol auf. Die meisten Händler sollen den digitalen Euro verpflichtend akzeptieren, Banken und andere Zahlungsdienstleister müssen ihn verteilen und die EZB kontrolliert die technische Grundlage. Allein den Banken entstehen nach Berechnungen der Zentralbank Einführungskosten von vier bis 5,8 Milliarden Euro innerhalb von vier Jahren. Am Ende bezahlen Händler, Bankkunden und Steuerzahler die Zeche – über Gebühren, höhere Preise, versteckte Umlagen oder die Kosten des Eurosystems.

Brüssel bestimmt Ihr Geldlimit

Der digitale Euro wird schon deshalb kein digitales Bargeld sein, weil die Bürger davon nur so viel besitzen dürfen, wie ihnen die Politik zugesteht. Das Europäische Parlament will eine einheitliche Obergrenze, die von der Europäischen Kommission auf Empfehlung der EZB festgelegt und regelmäßig überprüft wird. Eine konkrete Summe wurde noch nicht beschlossen, auch wenn seit Jahren Beträge zwischen 3.000 und 4.000 Euro genannt werden. Doch ob Brüssel den Menschen am Ende 3.000, 4.000 oder 5.000 digitale Euro erlaubt, ändert nichts am Grundproblem. Eine politische Behörde entscheidet, wie viel Zentralbankgeld der Einzelne überhaupt halten darf.

Begründet wird der Gelddeckel mit dem „Schutz der Finanzstabilität“. Wandeln Bürger ihre Bankguthaben in digitale Euro um, verschwinden diese Beträge aus den Bilanzen der Geschäftsbanken und werden zu Forderungen gegenüber der Zentralbank. In großem Umfang würde dies den Banken eine billige und stabile Finanzierungsquelle entziehen, ihre Liquidität belasten und damit auch das bestehende System der Giralgeldschöpfung unter Druck setzen. Geschäftsbanken schaffen bei der Vergabe von Krediten neues Giralgeld, benötigen jedoch Einlagen und Zentralbankreserven, um Zahlungsabflüsse auszugleichen und ihre Finanzierungskosten niedrig zu halten. In einer Bankenkrise könnte daraus ein digitaler Bankansturm werden, bei dem Milliarden innerhalb weniger Stunden aus dem Geschäftsbankensystem zur EZB fließen.

Die Haltelimits schützen daher vor allem die Banken. Die Menschen sollen größere Guthaben weiterhin als von Geschäftsbanken geschaffenes Giralgeld halten, während ihnen Brüssel lediglich einen politisch festgelegten Betrag an digitalem Zentralbankgeld zugesteht. Die Eurokraten schaffen damit keine Geldfreiheit, sondern klemmen die Bürger zwischen zwei kontrollierten Systemen ein: auf der einen Seite das Giralgeld der Geschäftsbanken, auf der anderen Seite der digitale Euro mit zentraler Infrastruktur, Datenspuren, Zugangsregeln und automatisierten Zahlungsfunktionen. Die Banken behalten ihr Geldschöpfungsprivileg, Brüssel erhält die Kontrolle über das neue Zahlungssystem. Nur der Bürger gewinnt nichts.

Für Unternehmen fällt die Leine noch kürzer aus. Sie dürfen grundsätzlich überhaupt keine digitalen Euro besitzen, sondern lediglich eingehende Zahlungen für maximal 24 Stunden sammeln. Danach müssen die Beträge automatisch auf ein gewöhnliches Bankkonto übertragen werden. Der digitale Euro kann damit weder als Liquiditätsreserve noch für die betriebliche Finanzplanung genutzt werden. Unternehmen sollen die neue Währung auf staatliche Anordnung akzeptieren, dürfen das erhaltene Geld jedoch nicht behalten. Damit wird selbst die Dauer des Geldbesitzes zur politischen Vorgabe.

Das offenbart den wahren Charakter des Projekts. Der digitale Euro soll kein frei verfügbares Geld werden, sondern eine staatlich verwaltete Zahlungsstrecke mit festgelegten Grenzen. Bürger erhalten ein gedeckeltes Guthabenmaximum, Unternehmen lediglich ein kurzfristiges Durchlaufkonto, und die Geschäftsbanken bleiben als Vermittler im Zentrum des Systems. Die angebliche Revolution endet dort, wo sie das bestehende Bankensystem gefährden könnte. Kontrolle ja, Konkurrenz zu den Banken nein.

Programmierbarkeit mit neuem Namen

Die EZB verteilt gleichzeitig ihre bekannte Beruhigungspille: Der digitale Euro werde niemals „programmierbares Geld“ sein. Er soll demnach weder ablaufen noch von vornherein auf bestimmte Waren, Orte, Zeiträume oder Empfänger beschränkt werden können. Parallel dazu entwickelt und testet die Zentralbank jedoch ausdrücklich sogenannte bedingte Zahlungen. Dabei wird Geld technisch reserviert und erst freigegeben, wenn vorher festgelegte Bedingungen erfüllt sind – beispielsweise nach der bestätigten Lieferung einer Ware. Technisch kann die Zahlung also sehr wohl zurückgehalten, automatisch ausgelöst oder wieder freigegeben werden.

Gegenwärtig sollen solche Bedingungen freiwillig vom Nutzer gewählt und von privaten Zahlungsdienstleistern angeboten werden. Doch die Grenze zwischen einer erlaubten bedingten Zahlung und einer verbotenen Programmierung liegt nicht in der technischen Infrastruktur, sondern im geltenden Regelwerk. Dieses Regelwerk wird von denselben politischen Institutionen beschlossen, die auch die Haltelimits festlegen und Unternehmen vorschreiben wollen, wie lange sie digitale Euro besitzen dürfen. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob der digitale Euro heute bereits mit einem CO2-Budget oder einem Ablaufdatum (z.B. wie beim „Schwundgeld“ von Wörgl) versehen wird. Entscheidend ist, dass die technische Grundlage geschaffen wird und spätere Mehrheiten die Regeln ändern können.

Unter dem Vorwand des Klimaschutzes, der Terrorismusbekämpfung, der Steuergerechtigkeit oder einer neuen Krise lassen sich zusätzliche Eingriffe jederzeit politisch verkaufen. Sozialhilfe könnte nur noch für bestimmte Produkte verwendet werden dürfen, staatliche Zuschüsse könnten ein Ablaufdatum erhalten und Zahlungen an sanktionierte Empfänger automatisch blockiert werden. Keine dieser Anwendungen ist derzeit Teil der beschlossenen Verhandlungsposition. Doch ein System, das Geld reservieren, Bedingungen prüfen und Zahlungen automatisch ausführen kann, liefert die notwendige Grundlage. Ein Geldschein lässt sich nicht nachträglich umprogrammieren. Eine zentral verwaltete digitale Währung schon.

Auch die versprochenen Datenschutzstandards hängen vollständig von technischen Vorgaben und politischen Regeln ab. Offline-Zahlungen sollen zwar eine bargeldähnliche Privatsphäre bieten, doch bei Online-Zahlungen bleiben Banken und Zahlungsdienstleister in der Lage, Nutzer zu identifizieren – offiziell zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die EZB selbst soll keine direkt zuordenbaren Personendaten erhalten. „Datenschutz durch Technik“ ist jedoch keine unveränderliche Grenze, sondern eine Designentscheidung. Designentscheidungen können geändert, Ausnahmen erweitert und Zugriffsrechte in Krisenzeiten ausgeweitet werden. Neu wäre so etwas jedenfalls nicht.

Echtes Staatsgeld braucht keine digitale Leine

Mit frei verfügbarem, staatlich ausgegebenem Bargeld hat dieses Konstrukt nichts gemein. Ein Geldschein benötigt kein Benutzerkonto, hinterlässt keine automatisch auswertbare Transaktionsspur und kann beliebig lange aufbewahrt werden. Kein Beamter legt fest, wie viele Scheine ein Bürger in seiner Brieftasche oder seinem Tresor besitzen darf. Kein Unternehmen muss erhaltene Banknoten nach 24 Stunden auf ein Konto bei einer Geschäftsbank verschieben. Und keine Zentralbank kann einen bereits ausgegebenen Geldschein per Knopfdruck sperren oder seine Verwendung an neue Bedingungen knüpfen.

Die Vereinigten Staaten kannten über mehr als ein Jahrhundert hinweg eine solche Form staatlich ausgegebenen Bargelds. Die sogenannten „United States Notes“ oder „Legal Tender Notes“ wurden ab 1862 direkt vom US-Finanzministerium ausgegeben und waren an ihrem roten Siegel zu erkennen. Anders als die später dominierenden „Federal Reserve Notes“ waren sie keine Noten der amerikanischen Zentralbank, sondern unmittelbares gesetzliches Zahlungsmittel der Vereinigten Staaten. Sie blieben bis 1971 im Umlauf und ältere Scheine sind bis heute grundsätzlich gültig. Es handelte sich um physisches Bargeld ohne persönliches Wallet, digitales Identitätskonto oder politisch festgelegte Besitzobergrenze.

Oft werden diese Staatsnoten mit John F. Kennedy und seiner Executive Order 11110 vom Juni 1963 in Verbindung gebracht. Historisch wurden die „United States Notes“ jedoch nicht von Kennedy geschaffen, sondern existierten bereits seit dem Bürgerkrieg. Kennedys Erlass übertrug dem Finanzminister bestehende Befugnisse zur Ausgabe von Silberzertifikaten. Der grundsätzliche Gegensatz bleibt dennoch bestehen: Ein Staat kann gesetzliches Bargeld ausgeben, ohne daraus ein digitales Überwachungs- und Lenkungsinstrument zu machen. Staatliches Geld und digitales Zentralbankgeld sind nicht dasselbe.

Gerade dieser Vergleich entlarvt die Erzählung, der digitale Euro sei notwendig, damit die Bürger wieder direkten Zugang zu öffentlichem Geld erhalten. Wenn es tatsächlich nur darum ginge, ein staatliches Zahlungsmittel neben dem Giralgeld der Banken bereitzustellen, könnte das Bargeld gestärkt, seine Annahme garantiert und seine Verfügbarkeit ausgebaut werden. Stattdessen fließen Milliarden in eine Infrastruktur, die jeden Nutzer registrieren, Guthaben begrenzen und Zahlungen technisch automatisieren kann. Brüssel will offensichtlich nicht einfach staatliches Geld. Brüssel will kontrollierbares staatliches Geld.

Damit das Projekt dennoch verkauft werden kann, behandelt das Parlament gleichzeitig ein Gesetz zum Schutz von Banknoten und Münzen. Händler sollen Bargeld nicht mehr pauschal durch „No Cash“-Hinweise ausschließen dürfen, während die Mitgliedstaaten dessen Verfügbarkeit überwachen müssen. Berichterstatter Fernando Navarrete Rojas versichert, der digitale Euro werde das Bargeld lediglich ergänzen und niemals ersetzen. Ohne dieses Versprechen wäre das Projekt politisch kaum durchsetzbar. Doch ein heutiges Gesetz hindert eine künftige Parlamentsmehrheit nicht daran, die Regeln wieder zu ändern.

Sobald Millionen Menschen an den digitalen Euro gewöhnt, Händler zur Annahme verpflichtet und Banken technisch angeschlossen sind, wird Bargeld für das Funktionieren des Systems nicht mehr benötigt. Dann genügen die bekannten Begründungen, um seine Nutzung weiter einzuschränken: Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Kriminalität, angebliche Hygienerisiken oder zu hohe Kosten. Das Bargeld verschwindet wahrscheinlich nicht an einem einzigen Stichtag. Es wird schrittweise unpraktisch gemacht, zurückgedrängt und irgendwann als überflüssiges Relikt dargestellt.

Das Reich der Mitte zeigt längst, wohin die Verbindung aus digitalem Zentralbankgeld, Identifizierung und staatlich festgesetzten Grenzen führen kann. Beim digitalen Yuan erhalten Nutzer mit kleinen Wallets mehr Anonymität, müssen dafür jedoch geringe Guthaben- und Transaktionslimits hinnehmen. Wer größere Beträge bewegen will, muss mehr persönliche Daten preisgeben. China hat damit ein System geschaffen, in dem finanzielle Freiheit stufenweise gegen Identität und staatliche Erlaubnis eingetauscht wird. Europa übernimmt dieses Modell nicht vollständig – mit politisch bestimmten Haltelimits, registrierten Online-Zahlungen und einer zentral gesteuerten Infrastruktur bewegt es sich jedoch in dieselbe Richtung.

Der digitale Euro löst Europas reale Abhängigkeit von amerikanischen Zahlungsriesen nicht, sondern ersetzt sie durch eine umfassendere staatliche Abhängigkeit. Visa und Mastercard können Gebühren verlangen, Nutzer ausschließen und Transaktionen blockieren. Brüssel erhält jedoch zusätzlich die Macht, die erlaubte Guthabenhöhe, die Zugangsregeln, die Annahmepflicht und die technische Architektur des Geldes festzulegen. Gleichzeitig schützt es die Geschäftsbanken davor, dass die Bürger in größerem Umfang aus deren Giralgeldsystem aussteigen. Die Kontrolle wandert nicht nur von amerikanischen Konzernen zu europäischen Behörden – sie wird dabei noch ausgebaut.

Bei echtem Bargeld gehört der Geldschein demjenigen, der ihn besitzt. Beim digitalen Euro gehört dem Bürger nur, was ihm das System zugesteht: ein begrenztes Guthaben, innerhalb vorgegebener Regeln und auf einer Infrastruktur, die andere kontrollieren. Das ist keine Modernisierung des Bargelds. Es ist die Abschaffung seiner Freiheit.

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Hamburgweite Verkehrskontrolle: 550 Fahrzeuge geprüft, 332 Verstöße beim Abbiegen und Wenden

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Hamburg: Polizei zieht Bilanz nach groß angelegten Verkehrskontrollen

Hamburg (ots) – Rund 150 Einsatzkräfte kontrollierten am 23.07.2026 im Hamburger Stadtgebiet den Verkehr mit den Schwerpunkten Abbiegen, Wenden und Vorfahrt.

Die Kontrollen unter Leitung der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) fanden zwischen 06:00 und 22:00 Uhr statt. Insgesamt wurden 550 Fahrzeuge und 535 Personen überprüft.

Die Polizei leitete Strafverfahren ein, darunter 5 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 4 wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 1 wegen Kennzeichenmissbrauchs und 3 wegen sonstiger Straftaten. Bei Ordnungswidrigkeiten registrierten die Einsatzkräfte 332 Fehler beim Abbiegen und Wenden, 96 Parkverstöße, 37 Fälle verbotener Handynutzung (Kraftfahrzeugführende und Fahrradfahrende), 34 Missachtungen roter Ampeln (Kraftfahrzeugführende und Fahrradfahrende), 11 Geschwindigkeitsverstöße, 9 Verstöße gegen die Anschnallpflicht, 2 Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel, 1 nicht ordnungsgemäß gesichertes Kind sowie 106 sonstige Ordnungswidrigkeiten.

Außerdem wurden 27 Mängelmeldungen ausgestellt, zwei Blutprobenentnahmen angeordnet, vier Fahrzeugführenden vorläufig die Weiterfahrt untersagt und ein Fahrzeug sichergestellt. Im Rahmen der Präventionsarbeit führte die Verkehrsdirektion 6 (VD 6) die Aktion „Perspektivwechsel“ am Kennedybrücke/Alsterufer durch, wobei eine realistische Abbiegesituation mit einem Lkw simuliert wurde; Bürgerinnen und Bürger konnten Platz in der Fahrerkabine nehmen. Zusätzlich verteilten die Einsatzkräfte Informationsmaterial.

Besondere Fälle betrafen unter anderem einen E-Scooter in der Holsteiner Chaussee, der Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h erreichen konnte und nicht den Vorschriften entsprach; der 17-jährige Fahrer wurde ohne erforderliche Fahrerlaubnis und ohne Versicherung festgestellt, der E-Scooter wurde sichergestellt und Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Bei einer weiteren Kontrolle wurde ein Pkw-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis festgestellt; nach Angaben der Polizei besteht der Verdacht, dass es sich bei dem 40-jährigen Mann um einen Albaner handelt, der sich illegal im Bundesgebiet aufhält und dass das Fahrzeug nicht versichert war; der Mann wurde vorläufig festgenommen und es wurden Strafverfahren eingeleitet. In der Habichtstraße ergaben sich Hinweise auf Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel; es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Bildunterschrift: Mobil. Aber sicher! – Logo

Original-Content: Polizei Hamburg

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Kontrollen der Polizei in Bremerhaven-Lehe: mehrere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten festgestellt

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Polizei kontrolliert Fahrzeuge und Elektrokleinstfahrzeuge in Bremerhaven

Bremerhaven (ots) – Die Polizei in Bremerhaven hat am Donnerstagabend, den 23. Juli, mehrere Fahrzeuge und Personen an einer Kontrollstelle im Bereich Rickmersstraße Ecke Potsdamer Straße überprüft. Dabei wurden sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten festgestellt.

Kontrollaktion und Ergebnisse

Um 19:15 Uhr begannen die Einsatzkräfte mit der Kontrolle der ersten Fahrzeuge, die bis 21:30 Uhr andauerte. Unterstützung erhielten die Polizeikräfte von zwei Teams des Zolls. Insgesamt kontrollierten sie 29 Fahrzeuge und 55 Personen. Dabei wurden acht Ordnungswidrigkeiten festgestellt, darunter Handyverstöße, ein fehlender Verbandskasten und Alkoholverstöße. Außerdem wurden vier Straftaten registriert, unter anderem Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Pflichtversicherungsgesetz sowie das Waffengesetz.

Positiv fiel auf, dass alle 107 mit einem Lasermessgerät gemessenen Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhielten.

Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen

Angesichts steigender Unfallzahlen führte die Polizei in der 29. Kalenderwoche auch Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen (EKF), wie E-Scootern, durch. Die Beamten überprüften 33 Fahrzeuge und deren Fahrer. Dabei wurden vier Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie zwölf Ordnungswidrigkeiten festgestellt. In einem Fall war das Fahrzeug so verändert, dass eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen wäre, was zu einer Strafanzeige gegen den Fahrer führt. Ein weiterer Fahrer muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, da er einen E-Scooter mit 0,9 Promille Atemalkohol führte und ein Kind transportierte.

Appell der Polizei

Die Polizei appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen, sich an die geltenden Regeln zu halten. Aufgrund der erhöhten Unfallzahlen sind weiterhin Kontrollen geplant, bei denen bei festgestellten Verstößen konsequent eingeschritten wird.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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PKW in Emstek während der Fahrt in Brand geraten

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Cloppenburg/Vechta (ots) – In Emstek geriet am Donnerstag ein Auto während der Fahrt in Brand; außerdem meldet die Polizei mehrere Verkehrskontrollen und Unfälle im Landkreis Cloppenburg/Vechta.

In Emstek brach der Brand am Donnerstag, 23. Juli 2026, gegen 16:30 Uhr in der Desumer Straße aus. Der Wagen eines 48‑Jährigen aus Emstek fing während der Fahrt Feuer. Die freiwillige Feuerwehr Emstek löschte den Brand mit drei Einsatzfahrzeugen und 15 Einsatzkräften. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Als Ursache wird derzeit ein technischer Defekt vermutet. Der Schaden wird auf 20.000 Euro geschätzt.

In Cloppenburg stoppten Beamte am selben Tag gegen 09:35 Uhr einen 30‑jährigen Pkw‑Fahrer aus Cloppenburg in der Fritz‑Reuter‑Straße und untersagten ihm die Weiterfahrt, da er keine gültige Fahrerlaubnis hatte; ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Später, gegen 13:55 Uhr, kontrollierten Polizisten in der Museumstraße einen 24‑Jährigen aus Oldenburg. Sein Pkw war nicht versichert und nicht zugelassen, am Fahrzeug waren falsche Kennzeichen angebracht. Ein Drogentest bestätigte den Verdacht auf Drogenkonsum; es folgten eine Blutprobe und die Untersagung der Weiterfahrt. Gegen den Mann laufen entsprechende Verfahren.

In Lindern kam es am 23. Juli gegen 12:50 Uhr an der Kreuzung Vreeser Straße Ecke Werlter Straße zu einem Zusammenstoß: Ein 22‑jähriger Fahrer aus Vrees wollte nach links auf die Welter Straße abbiegen und übersah den vorfahrtsberechtigten Pkw einer 63‑jährigen Frau aus Lindern. Die 63‑Jährige wurde leicht verletzt. Der Schaden beträgt nach Schätzung 8.000 Euro.

In Löningen stieß am selben Tag ein 61‑jähriger Autofahrer beim Abbiegen im Einmündungsbereich Allensteiner Straße Ecke Elberger Straße mit einer 35‑jährigen Fahrradfahrerin aus Halle zusammen. Die Frau stürzte und verletzte sich leicht.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, übermittelt durch news aktuell

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Einsatz gegen Schleusung in Hamburg: Haftbefehl vollstreckt

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Hamburg (ots) – Die Bundespolizeidirektion Hannover vollstreckte in Hamburg einen Haftbefehl und führte an sechs Objekten vier gerichtlich angeordnete Durchsuchungen durch, um Schleusungskriminalität im Rotlichtmilieu zu bekämpfen.

Nach Angaben der Ermittler steht ein italienischer Beschuldigter im Verdacht, überwiegend dominikanische, venezolanische und kolumbianische Frauen gewerbsmäßig nach Deutschland eingeschleust und ihnen in mehreren Stadtteilen Modellwohnungen zur Ausübung der Prostitution vermietet zu haben. Außerdem soll er in vielen Fällen gegen Bezahlung die Werbung für die angebotenen Dienstleistungen organisiert und hierfür meist einschlägige Internetportale genutzt haben.

Die Frauen sollen bei der Einreise in den Schengenraum einen touristischen Aufenthalt vorgetäuscht und sich dann nach Hamburg begeben haben, um die Vermittlungsdienste des Beschuldigten zu nutzen.

Bei den Maßnahmen wurden 13 Frauen und eine weitere Person angetroffen, die sich wahrscheinlich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten. Die Einsatzkräfte stellten Datenträger, Mobiltelefone, Dokumente, hochwertige Luxusuhren sowie 20.000 Euro Bargeld sicher. Die Auswertung der Beweismittel soll weitere Erkenntnisse zu den Schleusungen liefern.

Der Einsatzleiter der Bundespolizei, Helgo Martens, bewertete den Einsatz als Erfolg, weil Ermittler ein komplexes und gewinnträchtiges kriminelles Geschäftsmodell aufgedeckt und unterbunden hätten.

Original-Content: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell

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Mann in Hamburg festgenommen wegen Schleusung ins Rotlichtmilieu

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Hamburg (ots) – Die Bundespolizeidirektion Hannover hat in Hamburg Maßnahmen gegen Schleusungskriminalität durchgeführt und dabei einen Haftbefehl sowie vier Durchsuchungsbeschlüsse an sechs Objekten vollstreckt.

Der verhaftete Beschuldigte, nach den Ermittlungen ein italienischer Staatsangehöriger, steht im Verdacht, überwiegend dominikanische, venezolanische und kolumbianische Frauen gewerbsmäßig nach Deutschland eingeschleust zu haben, damit sie im Prostitutionsgewerbe arbeiten. Er soll den Frauen Modellwohnungen in mehreren Teilen Hamburgs vermietet und in vielen Fällen gegen Bezahlung die Werbung für ihre Dienste organisiert haben, meist über einschlägige Internetportale.

Bei der Einreise in den Schengenraum hätten die Frauen typischerweise einen touristischen Aufenthalt vorgetäuscht, um anschließend nach Hamburg zu kommen und die Vermittlungsdienste zu nutzen. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Beschuldigte dadurch einen erheblichen Vermögensvorteil erlangt haben.

Bei den Maßnahmen fanden die Einsatzkräfte 13 Frauen und eine weitere Person an, die sich vermutlich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten. Sie sicherten verschiedene Datenträger, Mobiltelefone, Dokumente sowie hochwertige Luxusuhren und 20.000 Euro Bargeld. Die Auswertung der Beweismittel soll weitere Erkenntnisse über die Schleusungen liefern.

Der Einsatzleiter der Bundespolizei, Helgo Martens, bewertete die Maßnahmen als Erfolg, weil ein komplexes und gewinnträchtiges kriminelles Geschäftsmodell aufgedeckt und unterbunden worden sei.

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Unfall in Neuenkirchen-Vörden: Frau schwer verletzt

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Cloppenburg/Vechta (ots) – In Neuenkirchen-Vörden wurde eine 32-jährige Autofahrerin bei einem Zusammenstoß schwer verletzt, der andere beteiligte Fahrer wurde leicht verletzt.

Der Unfall ereignete sich am Dienstag, 21. Juli 2026, gegen 06:15 Uhr in der Straße Campemoor. Ein 34-jähriger Mann aus Bad Essen wollte von einer Hofausfahrt auf die Straße fahren und übersah dabei eine von rechts kommende, vorfahrtsberechtigte 32-jährige Frau aus Voltlage. Beide wurden in Krankenhäuser gebracht, der Pkw der 32-Jährigen war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Die Höhe des Gesamtschadens steht noch nicht fest.

Bei getrennten Verkehrskontrollen stellten die Beamten außerdem mehrere Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fest: In Bakum stoppten sie am Mittwoch, 22. Juli 2026, gegen 02:00 Uhr in der Vechtaer Straße einen 22-jährigen Lohner. Ein Vortest ergab 0,58 Promille, die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Am Dienstag, 21. Juli 2026, gegen 15:15 Uhr kontrollierten Beamte in Lutten einen 29-jährigen Fahrer aus Goldenstedt in der Großen Straße. Ein Vortest deutete auf Drogenkonsum hin; es folgte eine Blutentnahme, die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Ebenfalls am Dienstag, 21. Juli 2026, gegen 23:45 Uhr hielten die Beamten in der Kreuzstraße in Lohne einen 20-jährigen Fahrer aus Lohne an. Auch hier bestätigte ein Vortest den Verdacht auf Drogeneinfluss, es wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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Klima-Diktatur: Britische Regierung plant Fernabschaltung von Wärmepumpen

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Im Winter liefern Wind und Sonne nicht genügend Strom, also sollen die Besitzer von Wärmepumpen in Großbritannien künftig auf ihre beheizten Wohnungen verzichten müssen. Per Fernabschaltung bzw. Ferndrosselung selbstverständlich. Sozialisten lieben es eben, Zwang auf die Bürger auszuüben und diese zu bevormunden.

Die aggressive Durchsetzung der Net-Zero-Agenda durch die sozialistische Regierung fordert ihren Tribut. In Großbritannien droht Haushalten mit Wärmepumpen schon bald die staatlich verordnete Kälte. Um drohende Stromausfälle wegen fehlendem Solar- und Windstrom im Winter zu verhindern, plant die Labour-Regierung unter Energieminister Ed Miliband, Stromversorgern den direkten Fernzugriff auf die Heizsysteme der Bürger zu erlauben. Übrigens wurden bislang gerade einmal knapp 300.000 solcher Wärmepumpen in Großbritannien verbaut – und das hauptsächlich von den Anhängern der Klimareligion, die nun im Winter wohl ihre eigene Medizin schmecken dürfen.

Unter dem Vorwand eines sogenannten „Smart Secure Electricity Systems“ sollen Netzbetreiber künftig Konzerne wie Octopus Energy oder British Gas anweisen können, die Leistung von Wärmepumpen via Internet zu drosseln, so ein Bericht des britischen „Telegraph„. Dieser als „Laststeuerung“ verharmloste Eingriff in das private Leben der Bürger wird unweigerlich dann stattfinden, wenn der Strombedarf am höchsten ist – während extremer Kältewellen im Winter. Also genau dann, wenn die Menschen ihre Wohnung warm halten müssen.

Die Ursache für diese drastischen Maßnahmen ist hausgemacht. Die von der linksgrünen Ideologie getriebene Energiepolitik verlagert die Heizsysteme gewaltsam von Gas auf Strom, während gleichzeitig die verlässliche Energieerzeugung durch fossile Brennstoffe zugunsten unzuverlässiger Wind- und Solarenergie abgebaut wird. Die Belastung für das Stromnetz steigt rapide. Whistleblower des nationalen Netzbetreibers enthüllten kürzlich, dass die Verantwortlichen vertuschen wollten, wie nah das Land während einer Hitzewelle im Juni an einem landesweiten Blackout vorbeigeschrammt ist.

Derzeit wird das Vorhaben noch als freiwilliges Programm mit vergünstigten Tarifen verkauft. Kritiker warnen jedoch eindringlich vor dieser Illusion. Bereits seit April vergangenen Jahres muss jede neu installierte Wärmepumpe in Großbritannien zwingend internetfähig sein. Wenn das erklärte Regierungsziel von jährlich 450.000 neuen Wärmepumpen ab 2030 erreicht wird, ist das ohnehin schon durch den „grünen“ Flatterstrom überlastete Stromnetz ohne Zwangsdrosselung jedoch nicht überlebensfähig. Ein obligatorisches Rationierungssystem nach stalinistischem Vorbild wird unweigerlich folgen, analog zu bereits bestehenden Gesetzen zur Einschränkung des Ladens von Elektroautos.

Der ehemalige Vorsitzende der Konservativen, Sir Iain Duncan Smith, vergleicht die Pläne offen mit einem totalitären Staat. Die Energiepolitik sei zu einer reinen Ideologie verkommen. Auch die Energieberaterin Kathryn Porter schlägt Alarm. Die Bürger müssten nun dem Stromnetz dienen und nicht umgekehrt. Sie warnt davor, dass Dritte künftig die Kontrolle über die Raumtemperatur übernehmen und die Menschen mit einer Wärmepumpe zu Hause an kalten Wintertagen frieren lassen. Obendrein bestehen massive Bedenken hinsichtlich der Cybersicherheit und der Hackbarkeit dieser massenhaft vernetzten Systeme.

Die Absurdität der Pläne zeigt sich in der vorhersehbaren Reaktion der Bürger. Werden die Wärmepumpen zentral abgewürgt, werden frierende Hausbesitzer einfach auf herkömmliche, weitaus ineffizientere und deutlich mehr Strom fressende elektrische Heizlüfter zurückgreifen. Die Folge wäre eine noch massivere Belastung des ohnehin schon nicht dafür ausgelegten Stromnetzes. Oder anders ausgedrückt: Die Politik verschlimmbessert die Lage mit ihrer irrsinnigen Energiepolitik nur noch weiter, als es ohnehin schon der Fall ist.

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