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Staatliche Täuschung: Mit dieser Spitzel-Reform könnte jeder Bürger zum Täter gemacht werden

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Am 13. ​August soll sich ‌das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Der Verfassungsschutz würde mit der neuen Gesetzgebung neue Spitzel- und Manipulationsbefugnisse erhalten – und das für eine Behörde, die nicht zuletzt gegen die politische Opposition und kritische Bürger instrumentalisiert werden kann. Experten warnen scharf vor dieser Reform. Die AfD kündigte an, sich dem Vorhaben entschieden entgegenzustellen.

Die geplante Reform, im Rahmen derer das Verfassungsschutzgesetz und das Bundesnachrichtendienstgesetz vollständig neu gefasst werden sollen, steht bei Fachleuten massiv in der Kritik. Doch vielen Bürgern scheint die Tragweite bislang kaum bewusst zu sein. Fraglich ist, ob die Abgeordneten, die über die Reform abstimmen, den Ernst der Lage erkennen.

Mathias Brodkorb lässt in einem Artikel im Cicero die Alarmglocken schrillen: Die neue Gesetzgebung würde die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz auflösen. Das ebnet praktisch den Weg zur Schaffung einer Gestapo 2.0. Der Verfassungsschutz soll mehr Spitzelbefugnisse erhalten: So könnte er dann in besonderen Fällen verurteilte Verbrecher oder gar 16-Jährige zu „Vertrauenspersonen“ machen. (Während die Bundesregierung also einerseits darüber debattiert, ob Jugendlichen der Zugang zu Social Media verboten werden sollte, will man sie rundheraus zu Spitzeln machen dürfen.) Für Vertrauenspersonen soll „im Einsatz eine Beteiligung (…) an Bedrohungen“ zulässig sein, zudem können Straftäter straffrei bleiben.

Überwachung, Manipulation und Täuschung

Mehr noch dürfe der Verfassungsschutz zur Aufklärung „erheblich beobachtungsbedürftiger Bedrohungen“ Brief-, Post- und Telekommunikationsverkehre überwachen, Personen observieren, „mit technischen Mitteln zur optischen oder akustischen Überwachung das Verhalten im nicht öffentlich zugänglichen Raum aufzeichnen“ und auch in private „informationstechnische Systeme“ eingreifen. Betroffen sind nicht nur Wohnungen des Beobachtungsobjektes, sondern auch andere, wenn es der Verfassungsschutz für nötig hält.

Außerdem dürfen im Notfall „Schutzmaßnahmen“ ergriffen werden. Dazu zählen die „Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren (…) sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte“, (sprich: die Manipulation von Nachrichten und Dokumenten!), die „Bereitstellung falscher Informationen“ und die „Löschung oder Verfälschung von Informationen“. Der Bundesnachrichtendienst soll sogar Postsendungen „andere Gegenstände hinzufügen oder in der Sendung enthaltene Gegenstände manipulieren“ dürfen.

Die Schutzmaßnahmen sind zwar beschränkt auf Spezialfälle: „bei sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht“ und auf terroristische Vereinigungen im Inland. Doch „Bedrohungen“ und „terroristische Vereinigungen“ sind eben, wie Brodkorb mahnt, Ansichtssache. Er warnt: „In Fällen wie dem von Prinz Reuß dürfte der Verfassungsschutz künftig also wie einst die Stasi oder die Gestapo ungehindert lügen, tricksen, täuschen, tarnen und manipulieren – im Namen der Demokratie.“

Scharfe Kritik auch aus der AfD

Der Verfassungsschutz kann nicht zuletzt gegen Regierungskritiker und die politische Opposition in Stellung gebracht werden. Wenig verwunderlich, dass auch und gerade die AfD entschieden vor dieser Reform warnt. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, kommentierte den Referentenentwurf:

„Die Pläne, das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem Akteur zu machen, der in das Leben der Bürger, ohne Wissen derselben, gezielt manipulatorisch eingreift, sind vollumfänglich abzulehnen. Es dient keineswegs dem Schutz der Bevölkerung, wie die von Dobrindt vorgeschobene Scheinbegründung suggerieren will, wenn der Verfassungsschutz, Datenströme verändern, löschen oder verfälschen kann oder gar falsche Informationen künftig in Kommunikationskanäle einzuspeisen in der Lage sein soll. Sobald eine Bedrohungslage vermutbarerweise solche Ausmaße erreicht hat, dass über derartiges überhaupt nur nachgedacht werden könnte, ist vielmehr der normale polizeiliche Weg zu beschreiten und die terrorverdächtige Gruppe festzunehmen und dem gewöhnlichen, vorgesehenen rechtsstaatlichen Prozess zuzuführen.

Beweismittelsicherung und Ausforschung des Umfangs der Personengruppe können schon durch passive geheimdienstliche Mittel wie Abhören und Mitlesen von Informationskanälen erfolgen – ein aktiv eingreifender, gar künstlich verfälschender Zugriff auf solche Daten ist zur Ergreifung der Terrorverdächtigen nicht nur nicht nötig, es ist vielmehr rechtsstaatlich unter allen Umständen auszuschließen, da er die tatsächliche Beweismittelsicherung in einem rechtsstaatlichen Ablauf der Behandlung solcher vermuteten Terrorlage gerade konterkariert.

Von daher sind die geplanten Eingriffe schon zur Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens nicht nur untauglich, sondern geradezu kontraindiziert. Das ist dabei nur erst die juristische Seite des Ganzen, die Strafverfolgung und prozessuale Aufarbeitung betreffend. Darüber hinaus schließen sich derartige Maßnahmen der staatlich hergestellten Desinformation natürlich auch schon aus Gründen der Bürgerrechte eindeutig aus. Die AfD-Fraktion sieht die Persönlichkeitsrechte der Bürger hier klar im Vordergrund, ganz sicher mindestens bis zu der Stufe, wo staatlicherseits sowieso ein Zugriff angezeigt ist statt die Einspeisung gefälschter Beweismittel.“

Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth, Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, äußert scharfe Kritik. Er weist auf das immense Missbrauchspotenzial hin: Durch die erlaubte Täuschung könnte jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden, so seine Warnung.

„Wer dachte, die Geisterfahrt mit dem erfundenen Phänomen der ,Delegitimation des Staates‘, mit dem Faeser und Haldenwang jeden kritischen Bürger unter Generalverdacht stellten, sei beendet, wird leider eines Schlechteren belehrt: Was unter dem Deckmantel der Sicherheit als notwendige Modernisierung verkauft wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als nichts anderes als der Aufbau eines digitalen Überwachungsstaates.

Mit dem von Bundesinnenminister Dobrindt vorgelegten Referentenentwurf droht eine historische Verschiebung der Machtbalance zwischen Staat und Bürgern. Der Verfassungsschutz soll von einem beobachtenden Nachrichtendienst zu einem verdeckt operierenden Akteur werden – mit tiefgreifenden Eingriffsbefugnissen in das Privatleben aller Bürger.

Unter dem Etikett ,Schutzmaßnahmen‘ erhält der Verfassungsschutz Befugnisse, Datenströme zu unterbrechen, umzuleiten oder zu verändern, gespeicherte Informationen zu löschen oder zu verfälschen und ,falsche Informationen‘ in Kommunikationsprozesse einzuspeisen. Damit kann der Staat Kommunikationsverläufe auf Handys und Computern nachträglich verändern – mit der Folge, dass jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden kann. Wer die Daten kontrolliert, kontrolliert die Wahrheit – und wer die Wahrheit kontrolliert, kontrolliert die Menschen.

Der Entwurf erlaubt dem Verfassungsschutz heimliche Zugriffe auf private IT‑Systeme sowie das verdeckte Betreten von Wohnungen, um Daten zu erheben oder zu beeinflussen. Betroffene müssen nicht zwingend benachrichtigt werden; in mehreren Fallgruppen kann die Information endgültig unterbleiben. Gerade die besonders eingriffsintensiven Maßnahmen können bei angeblicher Eilbedürftigkeit ohne vorherige Kontrolle angeordnet werden; die Kontrolle erfolgt dann allenfalls nachträglich. Gleichzeitig werden bestehende Kontrollmechanismen geschwächt.

Beobachter weisen darauf hin, dass dies in der Gesamtbilanz zu mehr Befugnissen, weniger Aufsicht und weniger Transparenz führt. Eine Wohnung, in die der Staat heimlich ein‑ und ausgeht, ist kein geschützter Rückzugsraum mehr, sondern eine offene Bühne der Überwachung. Der Entwurf eröffnet dem Verfassungsschutz zudem ausdrücklich die Möglichkeit, Jugendliche ab 16 Jahren als ,Vertrauenspersonen‘ anzuwerben – faktisch als bezahlte Spitzel. Ein Staat, der Minderjährigen nicht einmal die eigenverantwortliche Nutzung sozialer Medien zutraut, hält sie zugleich für reif genug, gegen Freunde, Mitschüler und Eltern zu spitzeln. Wer Kinder zu Informanten macht, gewöhnt ganze Generationen an Überwachung – nicht an Freiheit. Ein Nachrichtendienst, der lügen, löschen und lancieren darf, wird vom Frühwarnsystem der Demokratie zum Architekten einer totalitären Realität. Die AfD-Fraktion wird sich diesem Vorhaben entschieden entgegenstellen.“

(Auszug von RSS-Feed)

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Genmanipulation an humanoiden Embryonen überschreitet endgültig die Grenze

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Worüber wir hierbei sprechen nennt sich „Base Editing“ und soll eine absolut sichere „Methode“ sein, menschliche Zygoten ohne Risiko zu bearbeiten. Als „Einstiegstor zur Embryonenbearbeitung zum Zwecke der Verbesserung“ wohl mehr als hinterfragenswert.

Katze aus dem Sack?

Berechtigten Kritiken zu Folge ist damit wohl „die Katze aus dem Sack“. Freilich behaupten all diese Genetiker, sie würden einen genetischen Defekt heilen wollen, während sie Hunderte von Millionen ausgeben, um uns alle in „hackbare Tiere“ zu verwandeln, wie der international gefeierte israelische Historiker, Philosoph und Bestsellerautor Noah Yuval Harari es formuliert hatte.

Die Genbearbeitung an menschlichen Embryonen ist gottlob nach wie vor höchst umstritten, insbesondere nachdem der chinesische Wissenschaftler He Jiankui vor acht Jahren die Welt schockiert hatte, indem er genau dies mit Hilfe der weit verbreiteten Genbearbeitungstechnik CRISPR getan hatte, die „manipulierten“ Embryonen anschließend austragen und zur Welt kommen ließ, wie auch technocracy.news berichtet hatte.

Befürworter hingegen erklären, die Technologie könnte uns ermöglichen, Krankheiten auf völlig neue Weise zu behandeln, während Kritiker sie mit Eugenik vergleichen und argumentieren, sie könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, indem sie Eltern die Auswahl bestimmter wünschenswerter Merkmale ermöglichen würde.

Bestimmte „Genomstellen“ verändert

Es sollte daher nicht überraschen, dass der jüngste Versuch, menschliche Zygoten, Embryonen im frühesten Einzeller-Stadium zu bearbeiten, erneut eine Kontroverse ausgelöst hat. Wie in einer noch nicht begutachteten Veröffentlichung beschrieben, nutzte ein Team unter der Leitung des Genetikers Dieter Egli von der Columbia University eine Technik namens „Base Editing“, bei der im Wesentlichen ein einzelner DNA-Strang bearbeitet wird, um zwei Stellen im Genom zu verändern.

Das Ziel bestand allerdings nicht darin, vielversprechende neue therapeutische oder medizinische Behandlungsmethoden zu etablieren, wie die Wissenschaftler in ihrer Veröffentlichung festgehalten hatten. Stattdessen aber versuchte man zu zeigen, dass das „Base Editing“ eine praktikable Methode zur Bearbeitung von DNA-Sequenzen in Embryonen darstellt, ohne das Risiko von Schäden einzugehen, wie sie bei früheren Versuchen mit CRISPR aufgetreten waren.

Wie „Scientific American“ berichtet, könnte die neueste Forschung also den Grundstein für noch kontroversere Arbeiten legen, obwohl die Embryonen nicht bis zur Geburt ausgetragen worden waren. Der Pionier der Genom-Editierung und Mitentwickler von CRISPR, Alexis Komor, erklärte gegenüber der Zeitschrift, dass die „Katze nun aus dem Sack ist“.

Komor argumentierte, dass Egli und seine Kollegen ohne strenge behördliche Aufsicht in den USA wohl gegen ein bestehendes „Gentleman’s Agreement“ verstoßen hätten, bei einer Art von Forschung, die „gewissermaßen die Schleusen öffnet“.

Der Genetiker bezeichnete die neueste Studie als „Einstieg in die Embryo-Editierung zur Verbesserung“ und hob damit unmissverständlich hervor, wie umstritten dieses Forschungsgebiet nach wie vor ist.

Besagte Forschung wird zudem von Nucleus Genomics unterstützt, einem Unternehmen, das IVF-Embryonen auf genetische Störungen hin untersucht und das auf Grund seiner Behauptungen bereits in diesbezügliche Kontroversen verwickelt ist.

Vorwand Heilungsziel

Bei der Basenbearbeitung werden dabei winzige Einschnitte in einen einzelnen DNA-Strang vorgenommen, anstatt ganze Segmente zu entfernen, wie es bei CRISPR der Fall ist. Erste Experimente hatten sich bereits als vielversprechend erwiesen. Im vergangenen Jahr wurde dabei ein 9 Monate altes Baby dank einer hochmodernen Gentherapie unter Einsatz von Base Editing angeblich von einer seltenen genetischen Erkrankung geheilt.

Egli und seine Kollegen konzentrierten sich bei ihrer Forschung auf zwei Genomstellen, die Genen entsprechen, die für den Cholesterinstoffwechsel und die Hämoglobinproduktion zuständig sind, „da diese im Zusammenhang mit der somatischen Genbearbeitung gut erforscht sind und nicht auf Grund ihres therapeutischen Potenzials in der Keimbahn“, so deren Veröffentlichung.

Doch die Ergebnisse ließen zu wünschen übrig. Zum einen wiesen viele der bearbeiteten Embryonen Zellen desselben Typs auf, die sich genetisch voneinander unterschieden, ein Phänomen, das als Mosaizismus bezeichnet wird und zu medizinischen Problemen führt, sollten sich die Zygoten zu Embryonen und schließlich zu Babys entwickeln, wie dazu die New York Times hervorhebt.

„Es ist möglich, dass einige der potenziell schädlichen Auswirkungen erst nach der Geburt erkennbar wären“, erklärte die Bioethikerin Ana Iltis von der Wake Forest University, die nicht an der Forschung beteiligt war, gegenüber der NYT.

Die Forscher hinter der aktuellen Studie bleiben wenig überraschen hoffnungsvoll und erklären, dass noch viel Arbeit zu leisten sei, bis die Technologie zur Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten eingesetzt werden könne.

„Es gibt noch viel zu tun, bevor wir diesen Punkt erreichen, aber diese Forschung bringt uns dem Ziel näher“, erklärte Mitautor und Chief Clinical Officer von Nucleus Genomics, Nathan Treff, gegenüber der NYT.

Andere äußerten sich allerdings weitaus weniger positiv.

„Was sie tatsächlich tun, ist, den ‚Baby-Verbesserern‘ eine Anleitung für Vorstöße jenseits ethischer Grenzen an die Hand zu geben“, erklärte der Genetiker Fyodor Urnov von der University of California, Berkeley, der nicht an der Studie beteiligt war, ebenfalls gegenüber der NYT.



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