NDS-News

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.

☐ ☆ ✇ Report24

Von wegen Fake News: Internierung von Quarantäne-Verweigerern in Sachsen bestätigt

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Über geplante Internierungen für Quarantäne-Verweigerer in Sachsen waren in der Vergangenheit wiederholt scharfe Debatten entbrannt: Die SPD-Gesundheitsministerin behauptete, solche Pläne hätte es nie gegeben und es handele sich um Fake News. Nun wurde dank einer AfD-Anfrage publik: Die Regierung hatte zwischenzeitlich tatsächlich mehrere Personen wegen Quarantäne-Verstößen in einer Einrichtung zwangsuntergebracht. Eine betroffene Person war erst 14 Jahre alt.

In der Vergangenheit hatte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD, bis Juni 1989 war sie übrigens in der SED) wacker behauptet, es habe zu keinem Zeitpunkt Pläne gegeben, Quarantäne-Verweigerer zu internieren. Die „Welt“ berichtete schon im April 2020 davon, dass in Psychiatrien gesperrt werden sollte, wer den Quarantänevorgaben nicht nachkomme. Der MDR hatte unter Berufung auf das Sozialministerium gemeldet, dass die Landesregierung in vier psychiatrischen Krankenhäusern insgesamt 22 Zimmer freigeräumt habe. Köpping wurde zitiert: „Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen.“

Daraufhin beklagte Köpping Fake News und beteuerte, das wäre „NIE geplant“ gewesen. In der Stellungnahme wurde allerdings wörtlich betont: „Es ging nie um Psychiatrie!“ Zwangsabsonderung in anderen „Räumen“, etwa in Krankenhäusern, schloss man nicht aus. Das könnten aber nur Gerichte anordnen, so hieß es.

Dokument widerspricht SPD-Gesundheitsministerin

Vor wenigen Monaten veröffentlichte die Journalistin Claudia Jaworski ein Dokument des Sächsischen Krankenhauses Arnsdorf, wonach das Sozialministerium Sachsen die Klinik mit Erlass vom 8. April 2020 beauftragt habe, „6 Plätze für nicht-medizinische Quarantäne-Verweigerer einzurichten und ab dem 09.04.2020 vorzuhalten“. Es handelt sich hier um eine psychiatrische Klinik, was auch in den Anweisungen angemerkt wurde. Dort hieß es:

„Sofern sich internistische Krankheitszeichen der Covid-19-Infektion einstellen, erfolgt eine körperliche Untersuchung und fortan die mit den Mitteln des psychiatrischen Krankenhauses mögliche Behandlung der Covid-19-Krankheitszeichen.“

Daraus geht auch hervor, dass die internierten Personen nicht einmal Krankheitszeichen aufweisen mussten. Die Klinik bestätigte die Echtheit des Dokuments gegenüber NIUS.

In einem Statement des Ministeriums wurde dem Medium gegenüber betont, es wären „unseres Wissens“ nie Personen dort untergebracht worden und es sei um einen „abgetrennten Teil des Landeskrankenhauses“ gegangen, „der nicht Teil der psychiatrischen Klinik gewesen wäre“. Man betonte abermals, dass Behauptungen, Quarantäne-Verweigerer würden in die Psychiatrie eingewiesen, „verleumderisch und falsch“ wären. Die Bürger können sich an dieser Stelle fragen, ob der Skandal wirklich in der Örtlichkeit der Internierung liegt, wie das Sozialministerium impliziert – oder nicht doch eher in der Internierung selbst.

Die Klinik gab an, der zugrunde liegende Erlass wäre schon am 11. April 2020 wieder aufgehoben worden, weswegen die Verfahrensanweisung nie Gültigkeit erlangt habe.

Internierungen durch AfD-Anfrage bestätigt

Also gab es in Sachsen keine Internierungen? Offenbar doch. Eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Prantl im Landtag brachte nun ans Licht: Vier Menschen wurden tatsächlich wegen Quarantäneverstößen in einer Einrichtung des Freistaates untergebracht. Betroffen waren Personen im Alter von 14, 21, 26 und 62 Jahren. Sie wurden zwischen vier und 13 Tagen festgehalten. Sachsen hatte dazu eine Einrichtung im Dresdner Hammerweg hergerichtet. Das sächsische Innenministerium berief sich in der Beantwortung auf das Infektionsschutzgesetz.

Screenshot Anfrage-Beantwortung, Drs.-Nr.: 8/7280

Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes legt fest, dass Personen, die entsprechenden Anordnungen nicht nachkommen oder bei denen basierend auf bisherigem Verhalten davon auszugehen sei, dass sie ihnen nicht nachkommen werden, „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“ seien.

Die Einrichtung am Hammerweg 26 in Dresden wurde nach einer Verständigung im Kabinett vom 12. Februar 2021 bis zum 22. März 2022 vorgehalten. Möbel und technische Ausstattung sollen 19.230,61 Euro gekostet haben; die Gesamtkosten kann die Staatsregierung aber nicht beziffern, weil sie nicht gesondert erfasst wurden.

„Freiheitsberaubung“

Scharfe Kritik kommt nun unter anderem vom BSW: Hier spricht man rundheraus von Freiheitsberaubung.„Die Staatsregierung hat nicht nur über Zwangsunterbringungen gesprochen, sondern Menschen tatsächlich ihrer Freiheit beraubt – sogar einen 14-Jährigen. Wer eine solche Maßnahme anordnet, muss ihre Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Kosten lückenlos belegen“, prangerte der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht an. Das sei bis heute nicht geschehen. Köppings Darstellung zu den Planungen in Arnsdorf hält er für nicht mehr glaubwürdig.

Sozialministerin Köpping müsse sämtliche Erlasse, Weisungen und Abstimmungen offenlegen. Insbesondere müsse geklärt werden, wer die Unterbringung des 14-Jährigen anordnete, welche milderen Mittel geprüft wurden und wie das Kindeswohl berücksichtigt wurde, so Hentschel-Thörichts Forderung: „Die SPD und die damaligen politischen Unterstützer der Corona-Zwangspolitik dürfen ihre Verantwortung nicht länger verdrängen.“

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Inferno auf Sardinien: Tausende Solarmodule in Flammen

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Ein gewaltiger Flächenbrand hat im Industriegebiet von Ottana offenbar Tausende Photovoltaikmodule zerstört. Videoaufnahmen zeigen lange Reihen ausgebrannter Solarmodule, während dichter schwarzer Rauch über der Anlage liegt. Die Gegend dort gilt offiziell als stark vegetationsbrandgefährdet – und selbst der Bereich rund um die dortigen Solarparks war bereits mehrfach von Feuern betroffen.

Videoaufnahmen von einem Solarpark in Sardinien zeigen ein Bild der Zerstörung. Gewaltige Flächen eines Solarparks wurden durch einen Vegetationsbrand vernichtet. Der frühere sardische Regionalpräsident Mauro Pili veröffentlichte die Aufnahmen auf Facebook und sprach von der „Hölle von Ottana“. Tausende Photovoltaikmodule stünden in Flammen, die Luft sei kaum noch atembar und das gesamte Industriegebiet von zahlreichen Brandherden umschlossen.

Ausgebrochen war das Feuer bereits am 17. Juli bei Noragugume. Starke und immer wieder drehende Winde trieben den Brand anschließend über die Gemeindegebiete von Noragugume, Sedilo und Ottana, bis die Flammen am Nachmittag des 18. Juli das Industriegebiet und einen privaten Photovoltaikpark erreichten. Nach ersten Schätzungen verbrannten mindestens 500 Hektar Land. Noragugumes Bürgermeister Michele Corda hielt sogar bis zu 1.000 Hektar für möglich, betonte allerdings, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine genaue Vermessung vorlag.

Die Schäden beschränken sich nicht auf die Solaranlage. Bis zu 23 landwirtschaftliche Betriebe sollen betroffen sein, Weideflächen und Futtervorräte für das ganze Jahr wurden vernichtet, auch Schafe und Rinder kamen in den Flammen um. Lokale Medien berichten zudem, dass das Feuer das Gelände der ehemaligen Cartonsarda erfasste. Um die Industrieanlagen, Bauernhöfe und Tierbestände zu schützen, waren allein im Bereich Ottana 32 Feuerwehrleute mit 13 Fahrzeugen im Einsatz. Canadair, mehrere Hubschrauber, das Forstkorps, Forestas und der Zivilschutz kämpften stundenlang gegen die immer wieder aufflammenden Brandfronten.

Das Brandrisiko war längst bekannt

Von einem völlig unvorhersehbaren Unglück kann allerdings keine Rede sein. Im aktuellen sardischen Waldbrandplan für die Jahre 2026 bis 2028 wird Ottana mit dem Gefahrenwert 4 („mittelhoch“) und dem Risikowert 3 („hoch“) geführt. Die Betreiber großflächiger Solarfarmen mitten in dieser Landschaft hätten eigentlich schon beim Bau davon ausgehen müssen, dass Vegetationsbrände immer wieder auftreten können. Heiße, trockene Sommer, leicht entzündliches Gras und starke Winde gehören auf Sardinien immerhin nicht zu den außergewöhnlichen Erscheinungen.

Wie real die Gefahr ist, zeigte sich sogar direkt im Industriegebiet. Am 6. Juni 2022 musste die Feuerwehr bereits einen Brand in einer Photovoltaikanlage von Ottana löschen. Damals verbrannten rund fünf Hektar mit trockener Vegetation; außerdem wurden mehrere Modulstränge und die dazugehörigen Schaltkästen beschädigt. Nach Angaben der Feuerwehr war das Feuer wahrscheinlich durch einen technischen Defekt an Teilen der Solaranlage ausgelöst worden. Damals sprang der Brand von der Technik auf die Vegetation über – diesmal nahm das Feuer offenbar den umgekehrten Weg.

Und nicht nur das: Erst am 10. Juli dieses Jahres bedrohte ein Vegetationsbrand in der Gegend „Sa Serra“ in Ottana eine Photovoltaikanlage. Das Forstkorps musste einen Löschhubschrauber einsetzen, um die Flammen unter Kontrolle zu bringen. Am 14. Juli folgte bereits der nächste Großbrand im Gemeindegebiet, bei dem rund 50 Menschen vorsorglich ihre Häuser verlassen mussten. Vier Tage später standen dann weite Teile des Industriegebiets und offenbar Tausende Solarmodule in Flammen. Warnungen gab es damit mehr als genug.

Waren die Schutzmaßnahmen ausreichend?

Auf Sardinien gilt vom 1. Juni bis zum 31. Oktober offiziell eine Periode erhöhter Waldbrandgefahr. Die regionalen Vorschriften verlangen unter anderem die Entfernung trockener Vegetation und das Freihalten von Schutzstreifen. Grundstückseigentümer müssen entsprechende Bereiche entlang öffentlicher Straßen säubern; Industriekonsortien und andere Straßenbetreiber haben Gras und Gestrüpp entlang ihrer Verkehrswege zu schneiden, die Rückstände zu entfernen und diesen Zustand während der gesamten Gefahrensaison aufrechtzuerhalten.

Angesichts der gewaltigen Schäden stellt sich deshalb die Frage, ob die vorhandenen Brandschneisen, Abstände, Zufahrtswege und Löschmöglichkeiten tatsächlich für einen windgetriebenen Großbrand ausgelegt waren. Wie konnte sich das Feuer über derart große Teile des Solarparks ausbreiten? Wurde die Vegetation zwischen und rund um die Modulreihen ausreichend kurz gehalten? Und gab es überhaupt ein Notfallkonzept, das dem längst bekannten Risiko in dieser Region gerecht wurde? Die Bilder aus Ottana lassen zumindest nicht den Eindruck entstehen, dass man sich trotz der weithin bekannten kritischen Lage ausreichend um diese Schutzmaßnahmen gekümmert hätte.

Was bleibt von der grünen Umweltbilanz?

Hinzu kommt die Frage nach den freigesetzten Schadstoffen. Ein Photovoltaikmodul besteht nicht nur aus Glas, Aluminium und Silizium. Zwischen den festen Bestandteilen befinden sich Kunststoffverkapselungen und Rückseitenfolien, hinzu kommen Kabelisolierungen, Anschlussdosen, Schalttechnik und weitere Kunststoffe. Werden Tausende Module und die dazugehörige Anlagentechnik von einem Feuer erfasst, entstehen dichter Rauch und chemische Zersetzungsprodukte. Löschwasser kann Rückstände anschließend in Böden und Entwässerungssysteme tragen.

Wie groß die Umweltbelastung durch den Brand dieses Solarparks tatsächlich ist, lässt sich bislang noch nicht sagen. Doch die Verseuchung der betroffenen Gegend selbst, sowie der weiteren Umgebung mit giftigen Chemikalien und Schwermetallen dürfte die Böden und das Wasser noch für längere Zeit belasten. Ob die ökologischen Kosten dieses Infernos am Ende ebenso sorgfältig berechnet werden wie die auf dem Papier eingesparten CO2-Emissionen?

(Auszug von RSS-Feed)
❌