Der Internationale Strafgerichtshof hat erstmals in seiner Geschichte einen amtierenden Chefankläger abgesetzt. Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten stimmte für die Entlassung Karim Khans wegen „schweren Fehlverhaltens“ und einer „schweren Pflichtverletzung“. Damit verliert ausgerechnet jener Mann sein Amt, der den Anspruch erhob, Staats- und Regierungschefs souveräner Länder in aller Welt zur Rechenschaft zu ziehen.
82 der 125 Mitgliedstaaten des als Instrument der Globalisten dienenden Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) unterstützten am Freitag bei einer geheimen Abstimmung in New York die Absetzung des britischen Juristen pakistanischer Abstammung, Karim Khan. Khan hatte den Posten 2021 übernommen und sollte ursprünglich neun Jahre amtieren. Noch nie zuvor war ein Chefankläger des 2002 gegründeten Tribunals vorzeitig aus seinem Amt entfernt worden.
Auslöser waren die Anschuldigungen einer früheren Mitarbeiterin, die Khan sexuelles Fehlverhalten und den Missbrauch seiner Machtposition vorwarf. Nach den von Associated Press und Reuters eingesehenen Unterlagen bestand zwischen beiden eine sexuelle Beziehung. Khan soll zudem versucht haben, die Frau davon abzuhalten, ihre Beschwerde weiterzuverfolgen. Ein Untersuchungsbericht kam zu dem Ergebnis, dass der Chefankläger schweres Fehlverhalten begangen habe. Khan bestreitet die Vorwürfe und erklärt, das Verfahren gegen ihn sei unfair und rechtswidrig geführt worden.
Bereits seit Mai 2025 ließ Khan seine Amtsgeschäfte ruhen, im Juni 2026 wurde er offiziell suspendiert. Seine Verteidiger verwiesen darauf, dass ein externes Richtergremium nicht genügend Beweise für eine strafrechtliche Verurteilung jenseits vernünftiger Zweifel gesehen habe. Für eine politische und disziplinarische Absetzung galt jedoch ein anderer Maßstab. Die Mitgliedstaaten hielten die Feststellungen offenbar für schwerwiegend genug, um Khan endgültig aus dem Amt zu entfernen.
Der tiefe Fall des Chefanklägers trifft eine Institution, deren Glaubwürdigkeit ohnehin schwer beschädigt ist. Unter Khan beantragte der IStGH Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Gerade das Vorgehen gegen Israel führte zum offenen Konflikt mit Washington. Die Trump-Regierung belegte Khan und weitere Mitarbeiter des Gerichtshofs mit Sanktionen und wirft dem Tribunal vor, seine Zuständigkeit auf Bürger von Staaten auszudehnen, die das Römische Statut niemals ratifiziert haben.
US-Außenminister Marco Rubio kündigte zuletzt eine umfassende Kampagne gegen den IStGH an. Washington will Staaten zum Rückzug aus der Institution bewegen, Organisationen sanktionieren, die mit dem Gericht kooperieren, und Mitarbeitern die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigern. Besonders Länder unter dem amerikanischen Sicherheitsschirm sollen dazu gedrängt werden, die Gerichtsbarkeit Den Haags über US-Bürger zurückzuweisen. Khans Absetzung beseitigt damit zwar das sichtbarste Personalproblem des Tribunals, beendet aber nicht dessen grundlegenden Konflikt mit den Vereinigten Staaten.
Auf die bereits ausgestellten Haftbefehle hat der Rauswurf keine unmittelbare Wirkung. Über deren Fortbestand entscheiden die Richter des IStGH, nicht der Chefankläger oder die Versammlung der Mitgliedstaaten. Doch politisch ist die Absetzung ein schwerer Schlag: Das selbst ernannte Weltgericht muss nun einen Nachfolger für einen Chefankläger suchen, der wegen schweren Fehlverhaltens aus dem Amt gejagt wurde, während dieselbe Institution weiterhin den moralischen und juristischen Anspruch erhebt, über die politische Führung souveräner Staaten zu richten.
Marine Le Pen führt in den Umfragen, der Rassemblement National hat seine Schulden deutlich reduziert – und trotzdem verweigern Frankreichs Großbanken der Partei einen Kredit für den Präsidentschaftswahlkampf. Nun verhandelt Premierminister Sébastien Lecornu über einen gemeinsamen Bankenkredit mit teilweiser Staatsgarantie. Paris reagiert damit endlich auf einen Zustand, in dem private Kreditinstitute faktisch darüber mitentscheiden, welche politischen Kräfte einen landesweiten Wahlkampf führen können.
Am 20. Juli empfing Lecornus Mitarbeiterstab Vertreter der größten französischen Banken in Matignon. BNP Paribas, Société Générale, BPCE, Crédit Mutuel, Crédit Agricole und La Banque Postale sollen einen Bankenpool bilden und den Wahlkampfkredit gemeinsam bereitstellen. Das Modell ähnelt sogenannten Konsortialkrediten, mit denen mehrere Geldhäuser große Industrie- und Infrastrukturprojekte finanzieren. Finanzielle Risiken würden auf mehrere Schultern verteilt, zugleich müsste keine einzelne Bank gegenüber ihren Kunden allein für einen Kredit an Marine Le Pen geradestehen.
Nach Recherchen von „Le Monde“ fürchten einzelne Institute, durch die Finanzierung Le Pens zwei bis fünf Prozent ihrer Kunden verlieren zu können. Das zeigt, dass es hier nicht nur um die Zahlungsfähigkeit des RN geht, sondern um die von Linken vorangetriebene politische „cancel culture“. Société Générale erklärte, seit Jahren grundsätzlich keine politischen Parteien mehr zu finanzieren; BNP Paribas verwies darauf, dass Le Pen keine Kundin des Hauses sei. Andere Geldhäuser berufen sich auf Kredit-, Haftungs- und Compliance-Risiken. Das Ergebnis bleibt dasselbe: Die stärkste Oppositionskraft des Landes findet in Frankreich keine Bank, die ihren Präsidentschaftswahlkampf finanziert.
Der RN sucht ein Darlehen von bis zu 10,7 Millionen Euro. Dies entspricht dem Betrag, den der französische Staat einem Kandidaten maximal erstatten kann, wenn dieser die zweite Wahlrunde erreicht und seine Wahlkampfabrechnung genehmigt wird. Angesichts der bisherigen Ergebnisse Le Pens und der aktuellen Umfragen erscheint das Ausfallrisiko überschaubar. Trotzdem erteilten Société Générale und La Banque Postale bereits im Frühjahr Absagen.
RN-Schatzmeister Kévin Pfeffer warf den Banken daraufhin vor, „das Spiel der Demokratie nicht mehr mitzuspielen“. Ganz von der Hand weisen lässt sich dieser Vorwurf nicht. Eine Partei kann bei Wahlen Millionen Stimmen erhalten, über zahlreiche Abgeordnete verfügen und in sämtlichen Umfragen an der Spitze liegen – ohne Kredit bleibt ein landesweiter Wahlkampf dennoch kaum zu finanzieren. Das verschafft einigen wenigen Bankvorständen eine politische Macht, die ihnen bei keiner Wahl übertragen wurde.
Auch die finanzielle Entwicklung des RN passt nicht zum Bild eines hoffnungslos überschuldeten Kreditnehmers. Ende 2024 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Partei noch auf knapp 19 Millionen Euro. Bis Ende März 2026 seien sie auf rund 8,5 Millionen Euro gesunken, erklärte Pfeffer. Die Schulden bestehen fast ausschließlich aus Darlehen, die der Partei von Privatpersonen gewährt wurden. Der RN hat seine Altlasten damit innerhalb kurzer Zeit mehr als halbiert – und wird von den französischen Banken trotzdem weiterhin abgewiesen.
Schon 2014 musste sich der damalige Front National deshalb im Ausland Geld beschaffen. Die Partei nahm bei der First Czech Russian Bank in Moskau ein Darlehen über 9,4 Millionen Euro auf, das sie im September 2023 mehrere Jahre vor dem vereinbarten Ablauf vollständig zurückzahlte. Für Le Pens Kampagne 2022 stellte schließlich die ungarische MKB Bank rund 10,7 Millionen Euro bereit. Anschließend wurden diese Kredite benutzt, um dem RN eine Abhängigkeit von Russland beziehungsweise Ungarn vorzuwerfen. Dass französische Banken die Partei zuvor abgewiesen hatten, geriet dabei regelmäßig in den Hintergrund.
Seit 2017 dürfen französische Parteien und Kandidaten nur noch Kredite bei Geldhäusern aus der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum aufnehmen. Ein russisches Darlehen nach dem Muster von 2014 wäre heute nicht mehr möglich. Damit wurde der Kreis möglicher Geldgeber politisch eingeschränkt, ohne gleichzeitig sicherzustellen, dass französische Banken legale und aussichtsreiche Kandidaten auch tatsächlich finanzieren. Der Staat hat die Tür zum Ausland geschlossen, während die heimischen Kreditinstitute die Tür zum Tresor verriegeln.
Nach französischem Recht hat ein Kandidat Anspruch auf die Eröffnung eines Wahlkampfkontos. Ein Anspruch auf einen Kredit besteht dagegen nicht. Zwar kann ein Kreditvermittler zwischen Parteien und Banken vermitteln, zur Vergabe eines Darlehens zwingen kann er die Institute jedoch nicht. Private Banken dürfen damit weiterhin selbst entscheiden, welcher Partei sie die nötigen Millionen zur Verfügung stellen – und welche politische Kraft ihre Kampagne mit Kleindarlehen, Spenden oder ausländischen Krediten zusammenkratzen muss.
Emmanuel Macron hatte dieses Problem bereits im Wahlkampf 2017 erkannt und eine „Bank der Demokratie“ versprochen. Das anschließend verabschiedete Gesetz über das Vertrauen in das politische Leben ermächtigte die Regierung, bei einem Versagen des Kreditmarktes Darlehen, Vorschüsse oder Garantien für Kandidaten und Parteien bereitzustellen. Umgesetzt wurde das Vorhaben nicht. Fast zehn Jahre später zwingt ausgerechnet die fortgesetzte Bankenblockade gegen den RN das politische Establishment der Grande Nation dazu, die alte Idee wieder hervorzuholen.
Im April brachte der konservative Abgeordnete Nicolas Tryzna einen neuen Gesetzentwurf zur Schaffung einer öffentlichen „Bank der Demokratie“ ein. Sie soll Kredite vergeben, Darlehen garantieren und anhand objektiver, transparenter und nicht diskriminierender Kriterien entscheiden. Lecornus Regierung bevorzugt offenbar ein schlankeres Modell: Die bestehenden Großbanken stellen gemeinsam das Geld bereit, während der Staat einen Teil des Ausfallrisikos absichert. Eine entsprechende Regelung könnte in den französischen Haushalt für 2027 aufgenommen werden.
Eine vollständige Absicherung ist nicht vorgesehen. Verstößt ein Kandidat gegen die gesetzlichen Finanzierungsvorschriften und wird seine Wahlkampfabrechnung verworfen, soll der Staat den Verlust offenbar nicht übernehmen. Die Garantie könnte jedoch greifen, wenn ein Kandidat weniger als fünf Prozent der Stimmen erhält und deshalb nur eine geringe Kostenerstattung bekommt. Der Steuerzahler würde damit nicht jede gescheiterte oder rechtswidrig geführte Kampagne bezahlen, sondern lediglich einen Teil des kaum kalkulierbaren Wahlrisikos absichern.
Nach den derzeitigen Regeln dürfen Kandidaten in der ersten Runde höchstens 16,851 Millionen Euro und in der zweiten Runde 22,509 Millionen Euro ausgeben. Wer mindestens fünf Prozent erreicht, kann bis zu 47,5 Prozent des jeweiligen Limits zurückerhalten – rund acht Millionen Euro nach der ersten und 10,7 Millionen Euro nach der zweiten Runde. Unter fünf Prozent sinkt die maximale Erstattung auf 4,75 Prozent des Limits. Valérie Pécresse und Anne Hidalgo mussten 2022 nach ihren schwachen Ergebnissen um Spenden zur Begleichung ihrer Schulden bitten. Nicolas Sarkozy verlor nach der Wahl 2012 seinen Erstattungsanspruch, weil er das Ausgabenlimit um 466.118 Euro beziehungsweise 2,1 Prozent überschritten hatte.
Diese Beispiele erklären, warum Banken bei kleinen oder chancenlosen Kandidaten vorsichtig sind. Auf Marine Le Pen lassen sie sich jedoch kaum übertragen. Sie erreichte bereits 2017 und 2022 die Stichwahl, führt den RN inzwischen zur stärksten politischen Kraft Frankreichs und liegt auch für 2027 in den Umfragen vorne. Dass ausgerechnet sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern und der Kredit deshalb nicht aus der staatlichen Wahlkampferstattung zurückgezahlt werden könnte, erscheint kaum vorstellbar.
Das Pariser Berufungsgericht hat Le Pens Verurteilung wegen der Verwendung von Geldern des Europäischen Parlaments zwar bestätigt, das gegen sie verhängte Amtsverbot jedoch so verkürzt, dass der wirksame Teil bereits verbüßt ist. Le Pen hat Revision beim Kassationsgericht eingelegt und ihre Kandidatur für die Wahl am 18. April 2027 bestätigt. Ob die Franzosen ihr das höchste Staatsamt anvertrauen, sollen damit wieder die Wähler entscheiden – nicht Richter, Bankvorstände oder Kampagnen empörter Kunden.
Die geplante Staatsgarantie wäre kein Geschenk an den RN. Sie würde vielmehr eine jahrelange Benachteiligung korrigieren und allen legal antretenden Kandidaten einen Zugang zu französischen Krediten eröffnen. Wer ausländische Einflussnahme verhindern will, muss Parteien eine realistische Finanzierung im eigenen Land ermöglichen. Andernfalls werden die Banken zu politischen Türstehern, die zwar keine Stimme abgeben müssen, aber dennoch darüber entscheiden, wer überhaupt um die Stimmen der Franzosen werben kann.
Viktor Orbán ruft seine Anhänger zum friedlichen „nationalen Widerstand“ gegen die neue ungarische Regierung auf. Der frühere Ministerpräsident wirft Péter Magyar vor, mit rückwirkenden Verfassungsänderungen und staatlichen Ermittlungen die größte Oppositionspartei des Landes auszuschalten. Die Razzia in einem Rechenzentrum mit Fidesz-Servern habe endgültig gezeigt, dass sich in Ungarn ein neues autoritäres System etabliere.
Erstmals seit seiner deutlichen Wahlniederlage im April trat Orbán am Mittwoch wieder vor die Presse. Vor der Fidesz-Parteizentrale in Budapest erklärte er, die Regierung Magyar habe die Rechtsstaatlichkeit abgebaut und das System der gegenseitigen Kontrolle staatlicher Institutionen beseitigt. „Dieses neue politische System ist keine Demokratie, es ist Tyrannei“, sagte der langjährige Regierungschef. Alle Amtsträger, die von der Tisza-Mehrheit als Ersatz für vorzeitig entfernte Funktionäre eingesetzt würden, seien aus Sicht seiner Partei „illegitim“.
Bereits am späten Dienstagabend hatte Fidesz eine „Erklärung des Widerstands“ veröffentlicht. Von nun an bestehe die Aufgabe der Partei darin, „die demokratische Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen“. Jeder Bürger habe das Recht, sich einer tyrannischen Herrschaft entgegenzustellen. Fidesz werde deshalb innerhalb und außerhalb des Parlaments sämtliche friedlichen Mittel gegen die willkürliche Ausübung staatlicher Macht einsetzen, Betroffene des neuen Systems unterstützen und Rechtsverstöße dokumentieren. Wie der angekündigte Widerstand konkret aussehen soll, ließ Orbán allerdings offen.
Auslöser ist nicht allein die Razzia, sondern eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen Magyars Tisza-Partei die politische Hinterlassenschaft der 16-jährigen Orbán-Ära beseitigt. Eine in der vergangenen Woche beschlossene Verfassungsänderung beendete die Amtszeit von Staatspräsident Tamás Sulyok und griff auch in die Führung des Verfassungsgerichts ein. Gleichzeitig wurde eine auf zwölf Jahre begrenzte Höchstdauer für Parlamentsmandate eingeführt – und zwar rückwirkend. Nach Orbáns Berechnung könnten dadurch bei der nächsten Wahl im Jahr 2030 rund die Hälfte der heutigen Abgeordneten des Fidesz-Lagers von einer erneuten Kandidatur ausgeschlossen werden.
Report24 berichtete bereits über die unangekündigte Durchsuchung eines Rechenzentrums, in dem sich Server der Fidesz-Partei befinden. Staatsanwälte und Ermittler der ungarischen Steuer- und Zollbehörde rückten dort am Dienstag im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen frühere Funktionäre des Nationalen Kulturfonds an. Fidesz erklärte, die Beamten hätten die gesamte interne Kommunikation und die Datenbanken der Partei beschlagnahmen wollen. Orbán behauptet inzwischen, auch Server, Mitgliederverzeichnisse und weitere interne Daten seien mitgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte zwar die Durchsuchung, veröffentlichte bislang jedoch keine vollständige Liste der beschlagnahmten Unterlagen und Geräte.
Offiziell geht es um 1.079 Förderentscheidungen des Nationalen Kulturfonds im Gesamtwert von mehr als 17 Milliarden Forint – rund 47 Millionen Euro. Die Ermittler werfen einem Entscheidungsgremium vor, seit Dezember 2024 gesetzliche und interne Vorgaben verletzt und öffentliche Gelder an Künstler, Organisationen und Unternehmen aus dem Umfeld von Fidesz verteilt zu haben. Mehrere Begünstigte sollen sich später am Wahlkampf der Partei beteiligt haben. Sechs frühere und amtierende Funktionäre wurden bereits im Juni beschuldigt beziehungsweise festgenommen. Sie weisen die Vorwürfe zurück.
Orbán bezeichnet die Ermittlungen gegen den Kulturfonds als bloßen Vorwand. Die Razzia sei „auf politischen Befehl“ erfolgt und Teil eines rechtlichen Verfahrens, das Fidesz handlungsunfähig machen solle. Ein Zugriff auf die vollständige Kommunikationsstruktur einer Oppositionspartei sei nur aus „schweren Diktaturen“ bekannt. Tatsächlich besteht ein erheblicher Unterschied zwischen der Sicherung von Unterlagen zu konkreten Förderentscheidungen und der Beschlagnahmung von Mitgliederlisten, interner Korrespondenz und strategischen Parteidaten. Welche Daten die Behörden tatsächlich mitgenommen haben und warum diese für das Verfahren benötigt werden, müssen die Ermittler deshalb offenlegen.
Magyar rechtfertigt seinen Kurs mit dem Versprechen, den von ihm als „Mafia-Staat“ bezeichneten Orbán-Apparat zu zerschlagen. Seit seinem Amtsantritt im Mai wurden zahlreiche politische Funktionäre und Behördenleiter ausgetauscht, die Nachrichtensparte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgesetzt und das Amt zum Schutz der Souveränität geschlossen. Zudem entstanden neue Strukturen zur Korruptionsbekämpfung. Die Tisza-Partei verfügt nach ihrem Wahlsieg über eine Zweidrittelmehrheit und kann damit nicht nur Gesetze ändern, sondern die staatliche Ordnung tiefgreifend umbauen.
Die Wähler haben Orbáns Partei im April deutlich abgestraft. Einer von AP und Reuters zitierten Medián-Umfrage zufolge liegt Tisza inzwischen bei 60 Prozent, während Fidesz auf 18 Prozent abgestürzt ist. Doch ein großer Wahlsieg ist kein Freibrief, langjährige Oppositionspolitiker durch rückwirkende Amtszeitbeschränkungen aus dem Parlament zu drängen und gleichzeitig auf die interne Infrastruktur ihrer Partei zuzugreifen. Ungarn hat Orbán abgewählt – nicht das Recht seiner Partei, bei der nächsten Wahl wieder anzutreten.
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