
Hamburg (ots) – Am Donnerstagabend wurde ein 30-jähriger Schmuckhändler in einem Parkhaus am Harburger Ring überfallen; die Polizei sucht Zeuginnen und Zeugen.
Die Tat ereignete sich am 04.06.2026 gegen 19:00 Uhr im Parkhaus. Nach Angaben des Harburger Raubdezernats (LKA 184) hatte der 30-jährige Mann ein nahegelegenes Juweliergeschäft beliefert. Auf dem Rückweg zu seinem Fahrzeug wurden ihm im Treppenhaus drei Unbekannte begegnet.
Die Täter bedrohten den Mann demnach zunächst mit einer Schusswaffe, setzten Pfefferspray ein und raubten eine Umhängetasche mit Altgold und Bargeld. Anschließend flüchteten sie aus dem Parkhaus in unbekannte Richtung. Der 30-Jährige wurde leicht verletzt, eine ärztliche Versorgung war nicht erforderlich.
Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen mit mehreren Funkstreifenwagen führten nicht zur Festnahme von Tatverdächtigen. Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm die ersten Ermittlungen am Tatort; die weiteren Ermittlungen führt das Raubdezernat der Region Harburg (LKA 184) fort.
Die drei gesuchten Männer wurden als 25 bis 35 Jahre alt, etwa 185 cm groß und kräftig beschrieben. Sie sollen ein osteuropäisches Erscheinungsbild gehabt und Caps getragen haben; einer hatte blonde, die anderen beiden schwarze Haare. Die Täter waren überwiegend schwarz gekleidet, einer trug ein helles Oberteil.
Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu den Angreifern geben können, sich beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.
Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
Original-Content: Polizei Hamburg
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Seine fulminante Rede beim AfD-Verbotsprozess im Hamburger Thalia-Theater hat ihn endgültig zum Star gemacht. In der großen JF-Jubiläumsausgabe warnt Bestsellerautor Harald Martenstein, die Linke sei dabei, in Deutschland ein autoritäres Regime einzuführen.
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Mehr als drei Jahre nach dem brutalen Mord an der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat das Landgericht Koblenz am 28. Mai 2026 ein wegweisendes Zivilurteil gesprochen. Die beiden Täterinnen müssen der Familie des Opfers insgesamt 144.400 Euro zahlen. Aufgrund ihres Alters waren die Täterinnen strafunmündig – um zumindest irgendeine Art von Strafe zu erwirken, klagten die Angehörigen des Mädchens nach dem Zivilrecht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Im März 2023 hatten zwei damals 12 und 13 Jahre alte Mitschülerinnen die zwölfjährige Luise unter einem Vorwand in einen einsamen Waldweg im Grenzgebiet zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gelockt. Dort wollten sie das arglose Mädchen zunächst mit einem Plastikbeutel ersticken. Als Luise sich zur Wehr setzte, griffen die Täterinnen zum Messer und stachen 74 Mal auf sie ein. Die 12-Jährige starb an Blutverlust und einem Lungenkollaps.
Weil die Täterinnen zur Tatzeit strafunmündig waren, konnte es keinen Strafprozess geben. Luises Eltern und ihre Schwester klagten daher zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Landgericht Koblenz stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Täterinnen die erforderliche Einsichtsfähigkeit besaßen und die Tat „heimtückisch und aus niederen Beweggründen“ begangen hätten.
Am Donnerstag hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass die Täterinnen den Eltern und der Schwester insgesamt 144.400 Euro zahlen müssen. Diese Summe setzt sich aus Schmerzensgeld, Anwalts- und Beerdigungskosten zusammen.
Von den 125.000 Euro Schmerzensgeld erhalten die Eltern zusammen 55.000 Euro – Luises Mutter 30.000 und ihr Vater 25.000 Euro – und ihre Schwester 30.000 Euro. An Beerdigungs- und Anwaltskosten sprach das Gericht der Familie rund 20.000 Euro zu. Da das Gericht davon ausgeht, dass Luise vor ihrem Tod sehr gelitten hat, wurde ihr selbst eine Entschädigung von 40.000 Euro zugesprochen – dieses Geld steht den Eltern als Erben zu.
Dazu kommen noch Folgekosten in der Zukunft, beispielsweise für psychiatrische Behandlungen. „Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen hat, haben die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einzustehen“, entschied das Gericht. Damit könnten auf die Täterinnen noch deutlich höhere Forderungen zukommen.
Zusätzlich müssen sie 15.300 Euro Schadensersatz für die Beerdigungskosten zahlen und weitere 4.400 Euro für den Anwalt der Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall gilt als juristisches Novum. In Deutschland haften Minderjährige ab sieben Jahren zivilrechtlich, wenn sie das Unrecht ihrer Handlung erkennen konnten (§ 828 BGB). Das Gericht bejahte diese Voraussetzung klar.
Die Zahlungspflicht trifft die beiden Täterinnen selbst – nicht automatisch deren Eltern. Die Summe wird fällig, sobald die Verurteilten über entsprechendes Vermögen oder Einkommen verfügen.
Die Familie von Luise hatte mit der Klage bewusst ein Zeichen setzen wollen: Auch bei strafunmündigen Tätern darf eine solche Tat nicht folgenlos bleiben. Das Urteil ist ein kleines Zeichen der Genugtuung – die Täterinnen kommen zumindest nicht komplett ungeschoren davon. Auch wenn sie strafrechtlich nicht belangt werden konnten, haften sie zivilrechtlich, und das lebenslang. Jedoch kann kein Euro der Welt einer Mutter, einem Vater oder einer Schwester die Tochter bzw. Schwester zurückbringen. Es lindert nicht den Schmerz und die lebenslange Trauer und das Loch, das durch diese Tat in die Familie gerissen wurde.