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40-Jähriger aus Wildeshausen wegen Überfalls in Glandorf ermittelt

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Osnabrück (ots) – Ermittler haben eine DNA-Spur aus dem Raubüberfall auf einen Verbrauchermarkt in Glandorf vom 20. Februar 2024 mit einem 40-jährigen Mann aus Wildeshausen abgeglichen; gegen ihn wird nun wegen versuchten schweren Raubes ermittelt.

Am Tattag waren kurz vor Ladenschluss zwei Männer im Markt und forderten vom Filialleiter das Bargeld. Einer der Täter bedrohte den Mitarbeiter mit einer Schusswaffe, es kam zu einem Gerangel, verletzt wurde niemand. Vor dem Discounter wartete ein dritter Mann in einem Pkw, dem Trio gelang die Flucht. Zurück blieb ein Einmalhandschuh.

Aus dem Handschuh konnte männliche DNA gewonnen werden, die zunächst in bundesweiten Datenbanken keinen Treffer ergab. Im Januar 2025 meldeten Ermittler einen Spur‑Spur‑Treffer zu einem gewalttätigen Übergriff im September 2003 in Colnrade, bei dem der Täter Kabelbinder zurückließ. Zunächst ließ sich daraus kein Tatverdacht gegen eine Person ableiten.

Im Dezember 2025 ergab ein weiterer Treffer einen Zusammenhang mit einem Einbruch 2023 in einer Spielothek in Wildeshausen, wo DNA aus einer Zigarettenkippe stammte. Weitere Ermittlungen zeigten, dass einer der drei Tatverdächtigen aus dem Spielothek‑Fall 2023 2003 gegenüber der damals 84‑jährigen Überfall‑Opfer in Colnrade wohnte. Daraufhin erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Beschluss, und im Mai 2026 entnahm die Polizei Bremen dem 40‑Jährigen eine Speichelprobe.

Ein Gutachten des Landeskriminalamts ergab schließlich, dass die DNA aus der Speichelprobe mit der DNA aus dem in Glandorf zurückgelassenen Einmalhandschuh übereinstimmt. Die Ermittlungen richten sich jetzt auch auf die Suche nach den beiden Mittätern aus Glandorf.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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37-Jähriger in Uhlenhorst von zwei Unbekannten mit Schusswaffe bedroht und beraubt

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Überfall auf 37-Jährigen in Hamburger Mehrfamilienhaus – Polizei sucht Zeugen

Hamburg (ots) – Ein 37-Jähriger ist in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Uhlenhorst überfallen worden; die Polizei sucht Zeuginnen und Zeugen.

Der Überfall ereignete sich am 28.07.2026 zwischen etwa 19:00 Uhr und 19:15 Uhr in der Schwanenwik in Hamburg-Uhlenhorst.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei war der Mann im Begriff, seine Wohnungstür aufzuschließen, als ihn zwei unbekannte Männer mit einer Schusswaffe bedrohten und in seine Wohnung drängten. Dort verlangten sie unter anderem die Herausgabe von Geld. Anschließend flüchteten die Täter mit der Beute in unbekannte Richtung; sie waren komplett schwarz gekleidet und wurden als südländisch erscheinend beschrieben.

Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen, an denen auch der Polizeihubschrauber „Libelle 2“ beteiligt war, führten nicht zur Feststellung tatverdächtiger Personen.

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) führte die ersten Ermittlungen am Tatort; die Ermittlungen wurden inzwischen vom zuständigen LKA der Region Nord (LKA 144) übernommen.

Zeuginnen und Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Hamburg

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Mitführverbot für Waffen und Messer in fünf Hamburger Bahnhöfen verlängert

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Hamburg (ots) – Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schuss- und Schreckschusswaffen sowie Messern in mehreren Hamburger Bahnhöfen verlängert und setzt sie bis zum 31. August 2026 fort.

Die Verfügung gilt in den Bahnhöfen Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor. Sie bezieht die gesamten Gebäudeteile der genannten Bahnhöfe ein; am Hauptbahnhof ist der Mönckebergtunnel ausgenommen.

Der Zeitraum ist vom Samstag, 1. August 2026, 00:00 Uhr bis Montag, 31. August 2026, 24:00 Uhr. Grund für die Maßnahme sind nach Angaben der Bundespolizei vermehrte Körperverletzungsdelikte mit Waffen und das häufige Mitführen von Messern.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen können zu Platzverweisen, Bahnhofsverboten oder Beförderungsausschlüssen führen; neben möglichen Verfahren nach dem Waffengesetz kann auch ein Zwangsgeld verhängt werden.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell

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Kioskverkäufer stoppt bewaffneten Räuber - „Das geht gar nicht, dass er das Geld bekommt“

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Vorschau ansehen BILD fand den Mann, der sich mutig gegen einen bewaffneten Räuber wehrte.

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