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Grusel-Fund in Braunschweig - Familie entdeckt menschliche Überreste im Garten

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Vorschau ansehen Bei Verschönerungsarbeiten im Garten, der Schock: Unzählige, menschliche Knochen, Skele...

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Bankenblockade gegen Le Pen: Paris muss eingreifen

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Marine Le Pen führt in den Umfragen, der Rassemblement National hat seine Schulden deutlich reduziert – und trotzdem verweigern Frankreichs Großbanken der Partei einen Kredit für den Präsidentschaftswahlkampf. Nun verhandelt Premierminister Sébastien Lecornu über einen gemeinsamen Bankenkredit mit teilweiser Staatsgarantie. Paris reagiert damit endlich auf einen Zustand, in dem private Kreditinstitute faktisch darüber mitentscheiden, welche politischen Kräfte einen landesweiten Wahlkampf führen können.

Am 20. Juli empfing Lecornus Mitarbeiterstab Vertreter der größten französischen Banken in Matignon. BNP Paribas, Société Générale, BPCE, Crédit Mutuel, Crédit Agricole und La Banque Postale sollen einen Bankenpool bilden und den Wahlkampfkredit gemeinsam bereitstellen. Das Modell ähnelt sogenannten Konsortialkrediten, mit denen mehrere Geldhäuser große Industrie- und Infrastrukturprojekte finanzieren. Finanzielle Risiken würden auf mehrere Schultern verteilt, zugleich müsste keine einzelne Bank gegenüber ihren Kunden allein für einen Kredit an Marine Le Pen geradestehen.

Nach Recherchen von „Le Monde“ fürchten einzelne Institute, durch die Finanzierung Le Pens zwei bis fünf Prozent ihrer Kunden verlieren zu können. Das zeigt, dass es hier nicht nur um die Zahlungsfähigkeit des RN geht, sondern um die von Linken vorangetriebene politische „cancel culture“. Société Générale erklärte, seit Jahren grundsätzlich keine politischen Parteien mehr zu finanzieren; BNP Paribas verwies darauf, dass Le Pen keine Kundin des Hauses sei. Andere Geldhäuser berufen sich auf Kredit-, Haftungs- und Compliance-Risiken. Das Ergebnis bleibt dasselbe: Die stärkste Oppositionskraft des Landes findet in Frankreich keine Bank, die ihren Präsidentschaftswahlkampf finanziert.

Millionen Wähler – aber kein Bankkredit

Der RN sucht ein Darlehen von bis zu 10,7 Millionen Euro. Dies entspricht dem Betrag, den der französische Staat einem Kandidaten maximal erstatten kann, wenn dieser die zweite Wahlrunde erreicht und seine Wahlkampfabrechnung genehmigt wird. Angesichts der bisherigen Ergebnisse Le Pens und der aktuellen Umfragen erscheint das Ausfallrisiko überschaubar. Trotzdem erteilten Société Générale und La Banque Postale bereits im Frühjahr Absagen.

RN-Schatzmeister Kévin Pfeffer warf den Banken daraufhin vor, „das Spiel der Demokratie nicht mehr mitzuspielen“. Ganz von der Hand weisen lässt sich dieser Vorwurf nicht. Eine Partei kann bei Wahlen Millionen Stimmen erhalten, über zahlreiche Abgeordnete verfügen und in sämtlichen Umfragen an der Spitze liegen – ohne Kredit bleibt ein landesweiter Wahlkampf dennoch kaum zu finanzieren. Das verschafft einigen wenigen Bankvorständen eine politische Macht, die ihnen bei keiner Wahl übertragen wurde.

Auch die finanzielle Entwicklung des RN passt nicht zum Bild eines hoffnungslos überschuldeten Kreditnehmers. Ende 2024 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Partei noch auf knapp 19 Millionen Euro. Bis Ende März 2026 seien sie auf rund 8,5 Millionen Euro gesunken, erklärte Pfeffer. Die Schulden bestehen fast ausschließlich aus Darlehen, die der Partei von Privatpersonen gewährt wurden. Der RN hat seine Altlasten damit innerhalb kurzer Zeit mehr als halbiert – und wird von den französischen Banken trotzdem weiterhin abgewiesen.

Schon 2014 musste sich der damalige Front National deshalb im Ausland Geld beschaffen. Die Partei nahm bei der First Czech Russian Bank in Moskau ein Darlehen über 9,4 Millionen Euro auf, das sie im September 2023 mehrere Jahre vor dem vereinbarten Ablauf vollständig zurückzahlte. Für Le Pens Kampagne 2022 stellte schließlich die ungarische MKB Bank rund 10,7 Millionen Euro bereit. Anschließend wurden diese Kredite benutzt, um dem RN eine Abhängigkeit von Russland beziehungsweise Ungarn vorzuwerfen. Dass französische Banken die Partei zuvor abgewiesen hatten, geriet dabei regelmäßig in den Hintergrund.

Seit 2017 dürfen französische Parteien und Kandidaten nur noch Kredite bei Geldhäusern aus der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum aufnehmen. Ein russisches Darlehen nach dem Muster von 2014 wäre heute nicht mehr möglich. Damit wurde der Kreis möglicher Geldgeber politisch eingeschränkt, ohne gleichzeitig sicherzustellen, dass französische Banken legale und aussichtsreiche Kandidaten auch tatsächlich finanzieren. Der Staat hat die Tür zum Ausland geschlossen, während die heimischen Kreditinstitute die Tür zum Tresor verriegeln.

Banken als politische Türsteher

Nach französischem Recht hat ein Kandidat Anspruch auf die Eröffnung eines Wahlkampfkontos. Ein Anspruch auf einen Kredit besteht dagegen nicht. Zwar kann ein Kreditvermittler zwischen Parteien und Banken vermitteln, zur Vergabe eines Darlehens zwingen kann er die Institute jedoch nicht. Private Banken dürfen damit weiterhin selbst entscheiden, welcher Partei sie die nötigen Millionen zur Verfügung stellen – und welche politische Kraft ihre Kampagne mit Kleindarlehen, Spenden oder ausländischen Krediten zusammenkratzen muss.

Emmanuel Macron hatte dieses Problem bereits im Wahlkampf 2017 erkannt und eine „Bank der Demokratie“ versprochen. Das anschließend verabschiedete Gesetz über das Vertrauen in das politische Leben ermächtigte die Regierung, bei einem Versagen des Kreditmarktes Darlehen, Vorschüsse oder Garantien für Kandidaten und Parteien bereitzustellen. Umgesetzt wurde das Vorhaben nicht. Fast zehn Jahre später zwingt ausgerechnet die fortgesetzte Bankenblockade gegen den RN das politische Establishment der Grande Nation dazu, die alte Idee wieder hervorzuholen.

Im April brachte der konservative Abgeordnete Nicolas Tryzna einen neuen Gesetzentwurf zur Schaffung einer öffentlichen „Bank der Demokratie“ ein. Sie soll Kredite vergeben, Darlehen garantieren und anhand objektiver, transparenter und nicht diskriminierender Kriterien entscheiden. Lecornus Regierung bevorzugt offenbar ein schlankeres Modell: Die bestehenden Großbanken stellen gemeinsam das Geld bereit, während der Staat einen Teil des Ausfallrisikos absichert. Eine entsprechende Regelung könnte in den französischen Haushalt für 2027 aufgenommen werden.

Eine vollständige Absicherung ist nicht vorgesehen. Verstößt ein Kandidat gegen die gesetzlichen Finanzierungsvorschriften und wird seine Wahlkampfabrechnung verworfen, soll der Staat den Verlust offenbar nicht übernehmen. Die Garantie könnte jedoch greifen, wenn ein Kandidat weniger als fünf Prozent der Stimmen erhält und deshalb nur eine geringe Kostenerstattung bekommt. Der Steuerzahler würde damit nicht jede gescheiterte oder rechtswidrig geführte Kampagne bezahlen, sondern lediglich einen Teil des kaum kalkulierbaren Wahlrisikos absichern.

Nach den derzeitigen Regeln dürfen Kandidaten in der ersten Runde höchstens 16,851 Millionen Euro und in der zweiten Runde 22,509 Millionen Euro ausgeben. Wer mindestens fünf Prozent erreicht, kann bis zu 47,5 Prozent des jeweiligen Limits zurückerhalten – rund acht Millionen Euro nach der ersten und 10,7 Millionen Euro nach der zweiten Runde. Unter fünf Prozent sinkt die maximale Erstattung auf 4,75 Prozent des Limits. Valérie Pécresse und Anne Hidalgo mussten 2022 nach ihren schwachen Ergebnissen um Spenden zur Begleichung ihrer Schulden bitten. Nicolas Sarkozy verlor nach der Wahl 2012 seinen Erstattungsanspruch, weil er das Ausgabenlimit um 466.118 Euro beziehungsweise 2,1 Prozent überschritten hatte.

Diese Beispiele erklären, warum Banken bei kleinen oder chancenlosen Kandidaten vorsichtig sind. Auf Marine Le Pen lassen sie sich jedoch kaum übertragen. Sie erreichte bereits 2017 und 2022 die Stichwahl, führt den RN inzwischen zur stärksten politischen Kraft Frankreichs und liegt auch für 2027 in den Umfragen vorne. Dass ausgerechnet sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern und der Kredit deshalb nicht aus der staatlichen Wahlkampferstattung zurückgezahlt werden könnte, erscheint kaum vorstellbar.

Das Pariser Berufungsgericht hat Le Pens Verurteilung wegen der Verwendung von Geldern des Europäischen Parlaments zwar bestätigt, das gegen sie verhängte Amtsverbot jedoch so verkürzt, dass der wirksame Teil bereits verbüßt ist. Le Pen hat Revision beim Kassationsgericht eingelegt und ihre Kandidatur für die Wahl am 18. April 2027 bestätigt. Ob die Franzosen ihr das höchste Staatsamt anvertrauen, sollen damit wieder die Wähler entscheiden – nicht Richter, Bankvorstände oder Kampagnen empörter Kunden.

Die geplante Staatsgarantie wäre kein Geschenk an den RN. Sie würde vielmehr eine jahrelange Benachteiligung korrigieren und allen legal antretenden Kandidaten einen Zugang zu französischen Krediten eröffnen. Wer ausländische Einflussnahme verhindern will, muss Parteien eine realistische Finanzierung im eigenen Land ermöglichen. Andernfalls werden die Banken zu politischen Türstehern, die zwar keine Stimme abgeben müssen, aber dennoch darüber entscheiden, wer überhaupt um die Stimmen der Franzosen werben kann.

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Richterstaat Teil 10: Karlsruhe hebelt Migrationskurs aus – Richter setzen politische Entscheidungen außer Kraft

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Ein von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommener Bedrohungsfaktor für die Handlungsfähigkeit ganzer Staaten auf EU-Ebene ist die Tatsache, dass Höchstgerichte immer mehr Einfluss gewinnen, wenn es darum geht, linksideologisch gefärbte Agenden umzusetzen.

Der „Marsch durch die Institutionen“ linker Ideologen wird so zum mächtigsten Hebel, eine demokratische Gesellschaft gegen den Willen der Mehrheitsbevölkerung zu zerstören. Hier geben Richter die Richtung vor, was passieren muss oder zu unterlassen ist.

Karlsruhe hebelt Migrationskurs aus – Richter setzen politische Entscheidungen außer Kraft

Mit seinem jüngsten Beschluss sendet das Bundesverfassungsgericht ein Signal, das weit über den Einzelfall einer afghanischen Familie hinausgeht. Um den Anschein der Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten zu wollen, betonen die Richter, dass sie keinen generellen Stopp der Afghanistan-Aufnahmeprogramme anordnen. Faktisch erschweren sie der Bundesregierung jedoch die Umsetzung ihres (versprochenen) politischen Kurses erheblich.

Nach der Bundestagswahl hatte die neue Bundesregierung entschieden, freiwillige Aufnahmeprogramme für Afghanen weitgehend zu beenden. Diese Entscheidung beruhte auf einem klaren politischen Mandat: Die Begrenzung der ausufernden Migration gehörte zu den zentralen Wahlversprechen der Regierungsparteien. Das Bundesinnenministerium erklärte daraufhin zahlreiche frühere Aufnahmezusagen für gegenstandslos.

Richter schränken Handlungsfähigkeit der Regierung ein

Nun erklärt Karlsruhe, eine solche pauschale Vorgehensweise verstoße gegen das Willkürverbot. Stattdessen müsse jeder einzelne Fall individuell geprüft werden. Was juristisch als Schutz des Rechtsstaats dargestellt wird, bedeutet politisch vor allem eines: Die Regierung verliert einen erheblichen Teil ihrer Handlungsfähigkeit.

Der Rechtsstaat oder die Herrschaft der Richter?

Dieser Beschluss stellt ein weiteres Beispiel dar, wie Gerichte zunehmend politische Entscheidungen korrigieren. Die Bundesregierung wollte ein freiwilliges Programm beenden – nicht aufgrund eines internationalen Vertragszwangs, sondern aus einer veränderten politischen Bewertung. Dass ausgerechnet Gerichte nun festlegen, unter welchen Voraussetzungen diese Entscheidung umgesetzt werden darf, wirft grundsätzliche Fragen zur Gewaltenteilung auf!

Die Richter argumentieren mit dem Schutz vor staatlicher Willkür. Doch der Begriff der Willkür wird hier äußerst weit ausgelegt. Die pauschale Beendigung eines freiwilligen Aufnahmeprogramms ist zunächst eine politische Verwaltungsentscheidung. Ob diese sinnvoll oder gerecht ist, sollten letztlich Regierung und Parlament verantworten – und nicht das Bundesverfassungsgericht.

Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen

Besonders problematisch ist die Signalwirkung des Urteils. Wenn selbst freiwillige Aufnahmezusagen nach Jahren nicht mehr pauschal aufgehoben werden dürfen, entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Jeder einzelne Fall muss geprüft, dokumentiert und juristisch abgesichert werden. Das kostet Zeit, Personal und Steuergeld.

Zudem dürfte die Entscheidung weitere Klagen nach sich ziehen. Anwälte werden sich auf den Karlsruher Beschluss berufen, wodurch Gerichte und Behörden zusätzlich belastet werden. Ein eigentlich beendetes Aufnahmeprogramm könnte so faktisch über Jahre hinweg weiterwirken.

Demokratische Legitimation wird geschwächt

Millionen Wähler hatten Parteien unterstützt, die eine restriktivere Migrationspolitik angekündigt hatten. Wenn Gerichte anschließend wesentliche Elemente dieser Politik einschränken, bestätigt die „Verschwörungstheorie“, dass Wahlergebnisse nur begrenzte Auswirkungen auf die tatsächliche Politik haben und dass die wahren Drahtzieher im Hintergrund agieren: beispielsweise Logenbrüder.

Dieser Eindruck ist gefährlich. Demokratie lebt davon, dass politische Mehrheiten ihre Programme innerhalb des geltenden Rechts umsetzen können. Werden immer mehr politische Grundsatzentscheidungen in Gerichtssäle verlagert, wächst die Distanz zwischen Wählerwillen und politischer Realität.

„Humanität“ braucht auch politische Grenzen

Niemand bestreitet, dass Menschen in Afghanistan oder in anderen Gebieten dieser Welt teilweise unter dramatischen Bedingungen leben. Dennoch muss ein souveräner Staat selbst entscheiden können, wen er aufnimmt und welche Programme er beendet. Humanitäre Verantwortung, oder anders gesagt „Weltsozialamt“ sein zu wollen bzw. zu müssen, darf nicht bedeuten, dass einmal getroffene politische Zusagen unabhängig von späteren demokratischen Entscheidungen dauerhaft fortgelten.

Schleimige Ausrede à la „wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass“

Das Bundesverfassungsgericht betont zwar, die Bundesregierung könne Aufnahmeprogramme grundsätzlich beenden. Indem es jedoch umfangreiche Einzelfallprüfungen verlangt, erschwert es die praktische Umsetzung dieses politischen Willens erheblich.

Abschied von demokratischen Entscheidungen – hin zum Richterstaat

Der Karlsruher Beschluss stärkt die Rolle der Gerichte zulasten der demokratisch legitimierten Regierung, erhöht den bürokratischen Aufwand und könnte zahlreiche weitere Klagen auslösen. Wer eine klare Begrenzung freiwilliger Aufnahmeprogramme erwartet hat, dürfte den Eindruck gewinnen, dass selbst eindeutige politische Entscheidungen zunehmend von der Justiz relativiert werden. (CR)

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In unserer neuen Serie „Richterstaat“ erschienen bis jetzt folgenden Beiträge:



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Island: Wie aus Gleichstellung ein Frauenstaat wurde

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Island hat den Kampf gegen männliche Vorherrschaft bis zum Sieg geführt – und dabei eine neue Vorherrschaft geschaffen. Frauen dominieren Regierung, Verwaltung, Schulen, Universitäten und soziale Dienste, während Männer vor allem in der Privatwirtschaft und den tragenden Exportindustrien arbeiten. Das angeblich „gleichste Land der Welt“ zeigt, wie aus der sogenannten Gleichstellung eine feministische Machtordnung wird.

Seit 16 Jahren führt Island den „Global Gender Gap Index“ des Weltwirtschaftsforums (WEF) an. Frauen stehen heute an der Spitze des Staates, der Regierung, der evangelisch-lutherischen Staatskirche und der Polizei. Sie dominieren weite Teile der Ministerien, Kommunalverwaltungen, Schulen, Universitäten, sozialen Dienste und öffentlich finanzierten Organisationen. Der jahrzehntelange politische Umbau hat die frühere männliche Dominanz nicht durch Balance ersetzt, sondern durch eine neue – weibliche – Dominanz.

Die isländische Autorin Íris Erlingsdóttir bezeichnet das Ergebnis in einem Kommentar für „The European Conservative“ als „weiblichen Staat“. Diese neue Macht verteilt politische Posten, entscheidet über öffentliche Ausgaben, bestimmt die Ausrichtung der Schulen und legt fest, welche Sprache und welche gesellschaftlichen Ansichten als akzeptabel gelten. Ministerien, Universitäten, Gleichstellungsstellen, Personalabteilungen und staatlich finanzierte Organisationen rekrutieren ihren Nachwuchs aus denselben akademisch-progressiven Milieus. Aus der angeblichen Vielfalt ist eine ideologische Monokultur geworden.

Der Doppelstandard könnte kaum deutlicher sein. Eine Behörde mit 70 Prozent Männern würde umgehend als Hort struktureller Diskriminierung gebrandmarkt. Besteht dieselbe Behörde zu 70 Prozent aus Frauen, gilt das als Erfolg jahrzehntelanger Gleichstellungspolitik. Männliche Mehrheiten sind für Feministen ein politischer Missstand, weibliche Mehrheiten hingegen ein Grund zum Feiern. „Gleichstellung“ bedeutet nämlich längst nicht mehr Ausgewogenheit, sondern die permanente Verschiebung von Macht zugunsten der Frauen.

Der feministische Staat

Die von Erlingsdóttir zusammengetragenen Personalzahlen zeigen, wie weit dieser Umbau fortgeschritten ist. Frauen stellen rund 62 Prozent der Beschäftigten des isländischen Zentralstaates und etwa 70 Prozent des kommunalen Personals. In Reykjavík liegt ihr Anteil an der städtischen Belegschaft sogar bei 72,4 Prozent. Von den 42 Direktoren der öffentlichen Schulen der Hauptstadt sind 36 weiblich; bei den Stellvertretern stehen 35 Frauen lediglich vier Männern gegenüber. Die Schulen, in denen Islands Kinder einen großen Teil ihrer Jugend verbringen, sind damit ebenso weiblich geprägt wie jene Behörden, die über die Bildungspolitik entscheiden.

In den Ministerien setzt sich die Frauenherrschaft fort. Im Justizministerium arbeiten laut Erlingsdóttir 52 Frauen und 23 Männer. Im Büro für Bürgerrechte sowie ausgerechnet im Gleichstellungsbüro beträgt das Verhältnis jeweils sieben Frauen zu einem Mann. Das Ministerium für Kinder und Bildung beschäftigt 50 Frauen und 18 Männer, im Gesundheitsministerium stehen 56 weiblichen Mitarbeitern nur 22 männliche gegenüber. In dessen Abteilung für Gesundheitsdienste und im Büro der Ministeriumsleitung arbeitet kein einziger Mann.

Die amtliche Statistik bestätigt die geschlechtliche Teilung des isländischen Arbeitsmarktes. Rund 43 Prozent der berufstätigen Frauen arbeiteten nach den dafür herangezogenen Daten aus dem Jahr 2019 im öffentlichen Sektor, bei den Männern waren es lediglich 15 Prozent. Damit sind etwa 85 Prozent der beschäftigten Männer in der Privatwirtschaft tätig, gegenüber 57 Prozent der Frauen. Im Jahr 2025 arbeiteten Männer zudem durchschnittlich 38,6 Stunden pro Woche, Frauen 32,6 Stunden.

Erlingsdóttir fasst diese Arbeitsteilung treffend zusammen: Die Männer bezahlen die Rechnungen des weiblichen Staates. Fischerei, Schifffahrt, Bauwirtschaft, Energieversorgung, Aluminiumproduktion, Schwertransport und Ingenieurwesen werden weiterhin vor allem von Männern getragen. Dort werden Güter produziert, Exporte erwirtschaftet, Infrastrukturen gebaut und jene Steuereinnahmen geschaffen, aus denen sich der feminisierte Staatsapparat finanziert. Männer erwirtschaften, Frauen verwalten – und die Verwalter bestimmen zunehmend, wie die Gesellschaft auszusehen hat.

Die weibliche Elite reproduziert sich

Der personelle Nachschub kommt aus den Universitäten. Von den 5.276 isländischen Hochschulabsolventen des Jahres 2024 waren 3.630 Frauen und nur 1.646 Männer. Frauen stellten damit fast 69 Prozent aller Absolventen. Im Bereich Gesundheit und Soziales standen 952 Frauen gerade einmal 123 Männern gegenüber. Lediglich in Ingenieurwesen, Produktion und Bauwesen bildeten Männer noch eine Mehrheit – also erneut in jenen Bereichen, in denen technische Anlagen entwickelt, Gebäude errichtet und reale Güter produziert werden. Die echte, produktive Wirtschaft eben.

Damit hat sich ein geschlossenes System gebildet. Die Universitäten bilden überwiegend Frauen in jenen Fachrichtungen aus, aus denen Ministerien, Schulen, soziale Dienste, Gleichstellungsbüros und öffentlich finanzierte Organisationen ihr Personal rekrutieren. Dort werden wiederum Menschen eingestellt, die dieselbe Ausbildung, dieselbe Sprache und dieselben politischen Vorstellungen mitbringen. Diese Mitarbeiter entscheiden später über neue Stellen, Fördergelder, Lehrpläne und gesellschaftliche Programme. Der weiblich-progressive Apparat schafft sich seinen eigenen Nachwuchs und wächst mit jeder Generation tiefer in den Staat hinein.

Wie einseitig die Gleichstellungspolitik funktioniert, zeigt der Blick auf die Privatwirtschaft. Seit 2013 müssen größere isländische Unternehmen ihre Aufsichtsräte grundsätzlich so besetzen, dass kein Geschlecht weniger als 40 Prozent der Sitze erhält. Im Jahr 2024 stellten Frauen rund 42 Prozent der Mitglieder größerer Aktiengesellschafts-Aufsichtsräte. Der Staat greift damit per Gesetz ein, sobald ihm zu wenige Frauen in einer Unternehmensführung sitzen. Eine Männerquote für Ministerien, Schulen oder Kommunalverwaltungen mit Frauenanteilen von 70, 80 oder 90 Prozent fordert hingegen niemand.

Auch das gesellschaftliche Klima hat sich an die neue Machtordnung angepasst. Erlingsdóttir beschreibt eine Mischung aus Frustration, Vorsicht und ohnmächtigem Zorn unter isländischen Männern, die jedes Wort abwägen und unbequeme Ansichten lieber für sich behalten. Wer widerspricht, riskiert nicht unbedingt ein Strafverfahren, wohl aber berufliche Nachteile, soziale Ausgrenzung und den üblichen Vorwurf der Frauenfeindlichkeit. So funktioniert moderne Meinungskontrolle: Der Staat muss das Sprechen nicht verbieten, wenn die Menschen bereits gelernt haben, sich selbst zum Schweigen zu bringen.

Island wollte die männlichen Netzwerke vergangener Jahrhunderte zerschlagen und hat an ihrer Stelle ein weiblich-progressives Netzwerk errichtet. Dieses beherrscht große Teile des Staatsapparates, bildet seinen eigenen Nachwuchs aus, verteilt Posten und Fördermittel und erklärt seine Macht gleichzeitig zum Ergebnis gelungener Gleichstellung. Eine männliche Dominanz von 70 Prozent würde man als Diskriminierung bezeichnen, eine weibliche Dominanz von 70 Prozent hingegen scheint in Ordnung zu sein. Island hat die Vorherrschaft nicht abgeschafft. Es hat lediglich ihr Geschlecht ausgetauscht.

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Digitaler Euro: Totale Kontrolle statt finanzieller Freiheit

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Brüssel verkauft den digitalen Euro als Befreiung von Visa, Mastercard und anderen amerikanischen Zahlungsdiensten. Tatsächlich entsteht ein Geldsystem, in dem die Politik festlegt, wie viele digitale Euro ein Bürger besitzen darf, während Unternehmen eingehende Beträge nach spätestens 24 Stunden wieder auf gewöhnliche Bankkonten verschieben müssen. Der digitale Euro schützt das Geldschöpfungsprivileg der Banken und erweitert gleichzeitig die staatliche Kontrolle über den Zahlungsverkehr.

Am 9. Juli machte das Europäische Parlament mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen den Weg für die Verhandlungen über den digitalen Euro frei. Damit bestätigte es das Mandat, das der Wirtschafts- und Währungsausschuss ECON bereits am 23. Juni mit 43 zu 14 Stimmen beschlossen hatte. Patrioten für Europa, EKR und ESN hatten den Ausschussbeschluss angefochten und so eine Abstimmung im Plenum erzwungen. Beschlossenes Recht ist der digitale Euro noch nicht, doch Parlament und Rat können nun die endgültige Verordnung aushandeln. Die Europäische Zentralbank (EZB) kalkuliert bereits mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Laufe dieses Jahres, ersten Pilottransaktionen ab Mitte 2027 und einer möglichen Einführung im Jahr 2029.

Inzwischen wird auch offen ausgesprochen, worum es bei dem Projekt tatsächlich geht. Der digitale Euro ist kein bloßes technisches Update für Münzen, Scheine und Bankkarten, sondern ein geopolitisches Instrument gegen die Dominanz amerikanischer Zahlungsdienste. Internationale Kartensysteme wickelten im ersten Halbjahr 2024 bereits 66 Prozent aller elektronisch ausgelösten Kartenzahlungen mit Karten aus dem Euroraum ab. Zwei Jahre zuvor waren es noch 61 Prozent gewesen, während 13 Länder der Eurozone überhaupt kein eigenes nationales Kartensystem mehr besaßen. Ohne Visa, Mastercard und andere internationale Anbieter steht der elektronische Zahlungsverkehr in weiten Teilen Europas faktisch still.

Diese Abhängigkeit ist tatsächlich ein Problem. Doch anstatt den europäischen Markt für private Anbieter zu öffnen, bestehende Systeme grenzüberschreitend nutzbar zu machen und dem amerikanischen Duopol eine europäische Konkurrenz entgegenzustellen, bauen die Eurokraten ein staatliches Gegenmonopol auf. Die meisten Händler sollen den digitalen Euro verpflichtend akzeptieren, Banken und andere Zahlungsdienstleister müssen ihn verteilen und die EZB kontrolliert die technische Grundlage. Allein den Banken entstehen nach Berechnungen der Zentralbank Einführungskosten von vier bis 5,8 Milliarden Euro innerhalb von vier Jahren. Am Ende bezahlen Händler, Bankkunden und Steuerzahler die Zeche – über Gebühren, höhere Preise, versteckte Umlagen oder die Kosten des Eurosystems.

Brüssel bestimmt Ihr Geldlimit

Der digitale Euro wird schon deshalb kein digitales Bargeld sein, weil die Bürger davon nur so viel besitzen dürfen, wie ihnen die Politik zugesteht. Das Europäische Parlament will eine einheitliche Obergrenze, die von der Europäischen Kommission auf Empfehlung der EZB festgelegt und regelmäßig überprüft wird. Eine konkrete Summe wurde noch nicht beschlossen, auch wenn seit Jahren Beträge zwischen 3.000 und 4.000 Euro genannt werden. Doch ob Brüssel den Menschen am Ende 3.000, 4.000 oder 5.000 digitale Euro erlaubt, ändert nichts am Grundproblem. Eine politische Behörde entscheidet, wie viel Zentralbankgeld der Einzelne überhaupt halten darf.

Begründet wird der Gelddeckel mit dem „Schutz der Finanzstabilität“. Wandeln Bürger ihre Bankguthaben in digitale Euro um, verschwinden diese Beträge aus den Bilanzen der Geschäftsbanken und werden zu Forderungen gegenüber der Zentralbank. In großem Umfang würde dies den Banken eine billige und stabile Finanzierungsquelle entziehen, ihre Liquidität belasten und damit auch das bestehende System der Giralgeldschöpfung unter Druck setzen. Geschäftsbanken schaffen bei der Vergabe von Krediten neues Giralgeld, benötigen jedoch Einlagen und Zentralbankreserven, um Zahlungsabflüsse auszugleichen und ihre Finanzierungskosten niedrig zu halten. In einer Bankenkrise könnte daraus ein digitaler Bankansturm werden, bei dem Milliarden innerhalb weniger Stunden aus dem Geschäftsbankensystem zur EZB fließen.

Die Haltelimits schützen daher vor allem die Banken. Die Menschen sollen größere Guthaben weiterhin als von Geschäftsbanken geschaffenes Giralgeld halten, während ihnen Brüssel lediglich einen politisch festgelegten Betrag an digitalem Zentralbankgeld zugesteht. Die Eurokraten schaffen damit keine Geldfreiheit, sondern klemmen die Bürger zwischen zwei kontrollierten Systemen ein: auf der einen Seite das Giralgeld der Geschäftsbanken, auf der anderen Seite der digitale Euro mit zentraler Infrastruktur, Datenspuren, Zugangsregeln und automatisierten Zahlungsfunktionen. Die Banken behalten ihr Geldschöpfungsprivileg, Brüssel erhält die Kontrolle über das neue Zahlungssystem. Nur der Bürger gewinnt nichts.

Für Unternehmen fällt die Leine noch kürzer aus. Sie dürfen grundsätzlich überhaupt keine digitalen Euro besitzen, sondern lediglich eingehende Zahlungen für maximal 24 Stunden sammeln. Danach müssen die Beträge automatisch auf ein gewöhnliches Bankkonto übertragen werden. Der digitale Euro kann damit weder als Liquiditätsreserve noch für die betriebliche Finanzplanung genutzt werden. Unternehmen sollen die neue Währung auf staatliche Anordnung akzeptieren, dürfen das erhaltene Geld jedoch nicht behalten. Damit wird selbst die Dauer des Geldbesitzes zur politischen Vorgabe.

Das offenbart den wahren Charakter des Projekts. Der digitale Euro soll kein frei verfügbares Geld werden, sondern eine staatlich verwaltete Zahlungsstrecke mit festgelegten Grenzen. Bürger erhalten ein gedeckeltes Guthabenmaximum, Unternehmen lediglich ein kurzfristiges Durchlaufkonto, und die Geschäftsbanken bleiben als Vermittler im Zentrum des Systems. Die angebliche Revolution endet dort, wo sie das bestehende Bankensystem gefährden könnte. Kontrolle ja, Konkurrenz zu den Banken nein.

Programmierbarkeit mit neuem Namen

Die EZB verteilt gleichzeitig ihre bekannte Beruhigungspille: Der digitale Euro werde niemals „programmierbares Geld“ sein. Er soll demnach weder ablaufen noch von vornherein auf bestimmte Waren, Orte, Zeiträume oder Empfänger beschränkt werden können. Parallel dazu entwickelt und testet die Zentralbank jedoch ausdrücklich sogenannte bedingte Zahlungen. Dabei wird Geld technisch reserviert und erst freigegeben, wenn vorher festgelegte Bedingungen erfüllt sind – beispielsweise nach der bestätigten Lieferung einer Ware. Technisch kann die Zahlung also sehr wohl zurückgehalten, automatisch ausgelöst oder wieder freigegeben werden.

Gegenwärtig sollen solche Bedingungen freiwillig vom Nutzer gewählt und von privaten Zahlungsdienstleistern angeboten werden. Doch die Grenze zwischen einer erlaubten bedingten Zahlung und einer verbotenen Programmierung liegt nicht in der technischen Infrastruktur, sondern im geltenden Regelwerk. Dieses Regelwerk wird von denselben politischen Institutionen beschlossen, die auch die Haltelimits festlegen und Unternehmen vorschreiben wollen, wie lange sie digitale Euro besitzen dürfen. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob der digitale Euro heute bereits mit einem CO2-Budget oder einem Ablaufdatum (z.B. wie beim „Schwundgeld“ von Wörgl) versehen wird. Entscheidend ist, dass die technische Grundlage geschaffen wird und spätere Mehrheiten die Regeln ändern können.

Unter dem Vorwand des Klimaschutzes, der Terrorismusbekämpfung, der Steuergerechtigkeit oder einer neuen Krise lassen sich zusätzliche Eingriffe jederzeit politisch verkaufen. Sozialhilfe könnte nur noch für bestimmte Produkte verwendet werden dürfen, staatliche Zuschüsse könnten ein Ablaufdatum erhalten und Zahlungen an sanktionierte Empfänger automatisch blockiert werden. Keine dieser Anwendungen ist derzeit Teil der beschlossenen Verhandlungsposition. Doch ein System, das Geld reservieren, Bedingungen prüfen und Zahlungen automatisch ausführen kann, liefert die notwendige Grundlage. Ein Geldschein lässt sich nicht nachträglich umprogrammieren. Eine zentral verwaltete digitale Währung schon.

Auch die versprochenen Datenschutzstandards hängen vollständig von technischen Vorgaben und politischen Regeln ab. Offline-Zahlungen sollen zwar eine bargeldähnliche Privatsphäre bieten, doch bei Online-Zahlungen bleiben Banken und Zahlungsdienstleister in der Lage, Nutzer zu identifizieren – offiziell zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die EZB selbst soll keine direkt zuordenbaren Personendaten erhalten. „Datenschutz durch Technik“ ist jedoch keine unveränderliche Grenze, sondern eine Designentscheidung. Designentscheidungen können geändert, Ausnahmen erweitert und Zugriffsrechte in Krisenzeiten ausgeweitet werden. Neu wäre so etwas jedenfalls nicht.

Echtes Staatsgeld braucht keine digitale Leine

Mit frei verfügbarem, staatlich ausgegebenem Bargeld hat dieses Konstrukt nichts gemein. Ein Geldschein benötigt kein Benutzerkonto, hinterlässt keine automatisch auswertbare Transaktionsspur und kann beliebig lange aufbewahrt werden. Kein Beamter legt fest, wie viele Scheine ein Bürger in seiner Brieftasche oder seinem Tresor besitzen darf. Kein Unternehmen muss erhaltene Banknoten nach 24 Stunden auf ein Konto bei einer Geschäftsbank verschieben. Und keine Zentralbank kann einen bereits ausgegebenen Geldschein per Knopfdruck sperren oder seine Verwendung an neue Bedingungen knüpfen.

Die Vereinigten Staaten kannten über mehr als ein Jahrhundert hinweg eine solche Form staatlich ausgegebenen Bargelds. Die sogenannten „United States Notes“ oder „Legal Tender Notes“ wurden ab 1862 direkt vom US-Finanzministerium ausgegeben und waren an ihrem roten Siegel zu erkennen. Anders als die später dominierenden „Federal Reserve Notes“ waren sie keine Noten der amerikanischen Zentralbank, sondern unmittelbares gesetzliches Zahlungsmittel der Vereinigten Staaten. Sie blieben bis 1971 im Umlauf und ältere Scheine sind bis heute grundsätzlich gültig. Es handelte sich um physisches Bargeld ohne persönliches Wallet, digitales Identitätskonto oder politisch festgelegte Besitzobergrenze.

Oft werden diese Staatsnoten mit John F. Kennedy und seiner Executive Order 11110 vom Juni 1963 in Verbindung gebracht. Historisch wurden die „United States Notes“ jedoch nicht von Kennedy geschaffen, sondern existierten bereits seit dem Bürgerkrieg. Kennedys Erlass übertrug dem Finanzminister bestehende Befugnisse zur Ausgabe von Silberzertifikaten. Der grundsätzliche Gegensatz bleibt dennoch bestehen: Ein Staat kann gesetzliches Bargeld ausgeben, ohne daraus ein digitales Überwachungs- und Lenkungsinstrument zu machen. Staatliches Geld und digitales Zentralbankgeld sind nicht dasselbe.

Gerade dieser Vergleich entlarvt die Erzählung, der digitale Euro sei notwendig, damit die Bürger wieder direkten Zugang zu öffentlichem Geld erhalten. Wenn es tatsächlich nur darum ginge, ein staatliches Zahlungsmittel neben dem Giralgeld der Banken bereitzustellen, könnte das Bargeld gestärkt, seine Annahme garantiert und seine Verfügbarkeit ausgebaut werden. Stattdessen fließen Milliarden in eine Infrastruktur, die jeden Nutzer registrieren, Guthaben begrenzen und Zahlungen technisch automatisieren kann. Brüssel will offensichtlich nicht einfach staatliches Geld. Brüssel will kontrollierbares staatliches Geld.

Damit das Projekt dennoch verkauft werden kann, behandelt das Parlament gleichzeitig ein Gesetz zum Schutz von Banknoten und Münzen. Händler sollen Bargeld nicht mehr pauschal durch „No Cash“-Hinweise ausschließen dürfen, während die Mitgliedstaaten dessen Verfügbarkeit überwachen müssen. Berichterstatter Fernando Navarrete Rojas versichert, der digitale Euro werde das Bargeld lediglich ergänzen und niemals ersetzen. Ohne dieses Versprechen wäre das Projekt politisch kaum durchsetzbar. Doch ein heutiges Gesetz hindert eine künftige Parlamentsmehrheit nicht daran, die Regeln wieder zu ändern.

Sobald Millionen Menschen an den digitalen Euro gewöhnt, Händler zur Annahme verpflichtet und Banken technisch angeschlossen sind, wird Bargeld für das Funktionieren des Systems nicht mehr benötigt. Dann genügen die bekannten Begründungen, um seine Nutzung weiter einzuschränken: Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Kriminalität, angebliche Hygienerisiken oder zu hohe Kosten. Das Bargeld verschwindet wahrscheinlich nicht an einem einzigen Stichtag. Es wird schrittweise unpraktisch gemacht, zurückgedrängt und irgendwann als überflüssiges Relikt dargestellt.

Das Reich der Mitte zeigt längst, wohin die Verbindung aus digitalem Zentralbankgeld, Identifizierung und staatlich festgesetzten Grenzen führen kann. Beim digitalen Yuan erhalten Nutzer mit kleinen Wallets mehr Anonymität, müssen dafür jedoch geringe Guthaben- und Transaktionslimits hinnehmen. Wer größere Beträge bewegen will, muss mehr persönliche Daten preisgeben. China hat damit ein System geschaffen, in dem finanzielle Freiheit stufenweise gegen Identität und staatliche Erlaubnis eingetauscht wird. Europa übernimmt dieses Modell nicht vollständig – mit politisch bestimmten Haltelimits, registrierten Online-Zahlungen und einer zentral gesteuerten Infrastruktur bewegt es sich jedoch in dieselbe Richtung.

Der digitale Euro löst Europas reale Abhängigkeit von amerikanischen Zahlungsriesen nicht, sondern ersetzt sie durch eine umfassendere staatliche Abhängigkeit. Visa und Mastercard können Gebühren verlangen, Nutzer ausschließen und Transaktionen blockieren. Brüssel erhält jedoch zusätzlich die Macht, die erlaubte Guthabenhöhe, die Zugangsregeln, die Annahmepflicht und die technische Architektur des Geldes festzulegen. Gleichzeitig schützt es die Geschäftsbanken davor, dass die Bürger in größerem Umfang aus deren Giralgeldsystem aussteigen. Die Kontrolle wandert nicht nur von amerikanischen Konzernen zu europäischen Behörden – sie wird dabei noch ausgebaut.

Bei echtem Bargeld gehört der Geldschein demjenigen, der ihn besitzt. Beim digitalen Euro gehört dem Bürger nur, was ihm das System zugesteht: ein begrenztes Guthaben, innerhalb vorgegebener Regeln und auf einer Infrastruktur, die andere kontrollieren. Das ist keine Modernisierung des Bargelds. Es ist die Abschaffung seiner Freiheit.

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Einsatz gegen Schleusung in Hamburg: Haftbefehl vollstreckt

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Hamburg (ots) – Die Bundespolizeidirektion Hannover vollstreckte in Hamburg einen Haftbefehl und führte an sechs Objekten vier gerichtlich angeordnete Durchsuchungen durch, um Schleusungskriminalität im Rotlichtmilieu zu bekämpfen.

Nach Angaben der Ermittler steht ein italienischer Beschuldigter im Verdacht, überwiegend dominikanische, venezolanische und kolumbianische Frauen gewerbsmäßig nach Deutschland eingeschleust und ihnen in mehreren Stadtteilen Modellwohnungen zur Ausübung der Prostitution vermietet zu haben. Außerdem soll er in vielen Fällen gegen Bezahlung die Werbung für die angebotenen Dienstleistungen organisiert und hierfür meist einschlägige Internetportale genutzt haben.

Die Frauen sollen bei der Einreise in den Schengenraum einen touristischen Aufenthalt vorgetäuscht und sich dann nach Hamburg begeben haben, um die Vermittlungsdienste des Beschuldigten zu nutzen.

Bei den Maßnahmen wurden 13 Frauen und eine weitere Person angetroffen, die sich wahrscheinlich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten. Die Einsatzkräfte stellten Datenträger, Mobiltelefone, Dokumente, hochwertige Luxusuhren sowie 20.000 Euro Bargeld sicher. Die Auswertung der Beweismittel soll weitere Erkenntnisse zu den Schleusungen liefern.

Der Einsatzleiter der Bundespolizei, Helgo Martens, bewertete den Einsatz als Erfolg, weil Ermittler ein komplexes und gewinnträchtiges kriminelles Geschäftsmodell aufgedeckt und unterbunden hätten.

Original-Content: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell

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Tatverdächtiger am Hamburger Hauptbahnhof nach Diebstahl bei schlafendem Obdachlosen festgenommen

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Mann nach Verdacht des Diebstahls am Hamburger Hauptbahnhof festgenommen

Hamburg (ots) – Am 23.07.2026 gegen 06.45 Uhr nahmen Streifenbeamte der Bundespolizei im Rahmen einer gezielten Fahndung mit Videoprints einen 35-Jährigen vorläufig fest, dem ein besonders schwerer Fall des Diebstahls am Hamburger Hauptbahnhof vorgeworfen wird.

Der polizeilich einschlägig bekannte Mann steht im dringenden Verdacht, gegen 02.28 Uhr die Hilflosigkeit eines schlafenden Obdachlosen ausgenutzt und diesem Handy sowie Geldbörse entwendet zu haben.

Der Geschädigte (m.46) bemerkte den Diebstahl nach dem Aufwachen und erstattete gegen 05.30 Uhr im Revier der Bundespolizei Anzeige gegen Unbekannt. Daraufhin sichteten Bundespolizisten die gespeicherten Videoaufnahmen vom Tatort und fertigten Videoprints an.

Mit den Videoprints konnten die Einsatzkräfte den Tatverdächtigen erkennen und ihn nach einer gezielten Fahndung bereits nach kurzer Zeit (1:15 Std.) vorläufig festnehmen. Der Beschuldigte wurde zum Bundespolizeirevier gebracht.

Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung ergaben sich drei aktuelle Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung (2x Körperverletzung, 1x Diebstahl). Gegen den 35-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf einen besonders schweren Fall des Diebstahls eingeleitet. Der rumänische Staatsangehörige wird dem Haftrichter vorgeführt; die zuständige Ausländerbehörde wurde informiert. Die weiteren Ermittlungen führt der Ermittlungsdienst der Hamburger Bundespolizei.

Bildunterschrift: Streifenbeamte der Bundespolizei vor dem Hamburger Hauptbahnhof – Symbolfoto: Bundespolizei

Original-Content: Bundespolizeiinspektion Hamburg

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Mitschüler „rassistisch beleidigt“: Sieben Hausdurchsuchungen, Staatsschutz ermittelt

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Polizeigroßeinsatz nach einem mutmaßlichen Rassismus-Fall an einer Schule in Holzkirchen, 33 Kilometer südlich von München: Einsatzkräfte durchsuchten mehrere Wohnungen in den Landkreisen München und Miesbach – sieben Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren stehen im Verdacht, einen Mitschüler wegen seiner Hautfarbe beleidigt zu haben.

Ein Jugendlicher soll in Holzkirchen von Mitschülern gezielt wegen seiner Hautfarbe gehänselt worden sein, die Eltern des Betroffenen erstatteten Anzeige bei der Polizei. Was zunächst als Mobbing unter Jugendlichen wirkte, entwickelte sich bei den Ermittlungen angeblich zu einem Fall mit größeren Dimensionen: Die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim sei auch auf Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund gestoßen. Das Fachkommissariat Staatsschutz übernahm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II die weiteren Untersuchungen, berichtet dazu die Süddeutsche Zeitung.

Auf richterlichen Beschluss des Amtsgerichts München rückten am Mittwoch Beamte an. Sie beschlagnahmten bei den sieben Verdächtigen elektronische Geräte, Mobiltelefone und Speichermedien. Auch ein Diensthundeführer des Polizeipräsidiums Schwaben Nord unterstützte den Einsatz. Die sichergestellten Datenträger werden nun von IT-Forensikern ausgewertet. Im Fokus stehen insbesondere der Verdacht auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie weitere mögliche Verstöße gegen das Strafrecht.

Für die betroffenen Jugendlichen in Holzkirchen könnten die Ermittlungen erhebliche Folgen haben – von jugendstrafrechtlichen Maßnahmen bis hin zu Schulausschlüssen.

Währenddessen sitzt nach einem Messerangriff beim Dorffest in der nur 20 Kilometer von Holzkirchen entfernten Gemeinde Egling ein polizeibekannter „Heranwachsender“ in U-Haft: Er wird verdächtigt, acht Festgäste schwer verletzt zu haben. Er sei aus dem Landkreis, so heißt es. Nach der Tat wurde allerdings nach einem Mann mit „dunklem Hauttyp“ gefahndet, der „gebrochen Deutsch“ spreche. Vom Staatsschutz ist bei den Ermittlungen zu diesem brutalen Angriff keine Rede.

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Mann in Hamburg festgenommen wegen Schleusung ins Rotlichtmilieu

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Hamburg (ots) – Die Bundespolizeidirektion Hannover hat in Hamburg Maßnahmen gegen Schleusungskriminalität durchgeführt und dabei einen Haftbefehl sowie vier Durchsuchungsbeschlüsse an sechs Objekten vollstreckt.

Der verhaftete Beschuldigte, nach den Ermittlungen ein italienischer Staatsangehöriger, steht im Verdacht, überwiegend dominikanische, venezolanische und kolumbianische Frauen gewerbsmäßig nach Deutschland eingeschleust zu haben, damit sie im Prostitutionsgewerbe arbeiten. Er soll den Frauen Modellwohnungen in mehreren Teilen Hamburgs vermietet und in vielen Fällen gegen Bezahlung die Werbung für ihre Dienste organisiert haben, meist über einschlägige Internetportale.

Bei der Einreise in den Schengenraum hätten die Frauen typischerweise einen touristischen Aufenthalt vorgetäuscht, um anschließend nach Hamburg zu kommen und die Vermittlungsdienste zu nutzen. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Beschuldigte dadurch einen erheblichen Vermögensvorteil erlangt haben.

Bei den Maßnahmen fanden die Einsatzkräfte 13 Frauen und eine weitere Person an, die sich vermutlich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten. Sie sicherten verschiedene Datenträger, Mobiltelefone, Dokumente sowie hochwertige Luxusuhren und 20.000 Euro Bargeld. Die Auswertung der Beweismittel soll weitere Erkenntnisse über die Schleusungen liefern.

Der Einsatzleiter der Bundespolizei, Helgo Martens, bewertete die Maßnahmen als Erfolg, weil ein komplexes und gewinnträchtiges kriminelles Geschäftsmodell aufgedeckt und unterbunden worden sei.

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Antifa-Code Unbekannte beschmieren Niederwalddenkmal mit linksextremen Hassparolen

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Nachdem das Unesco-Welterbe bei Rüdesheim, das Niederwalddenkmal, mit linksextremistischen Codes beschmiert wurde, übernimmt der Staatsschutz die Ermittlungen. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Tausend Euro.

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1,4 Billionen Euro pro Jahr – Sozialausgaben auf Rekordniveau

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Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 1,431 Billionen Euro für Sozialleistungen ausgegeben. Das geht aus einer Auswertung des Bundesarbeitsministeriums unter ...

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Mann nach schwerem Kioskraub in Lebenstedt festgenommen

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Salzgitter (ots) – Ein 39-Jähriger erbeutete am 20.07.2026 gegen 21:00 Uhr in einem Kiosk in Lebenstedt Bargeld unter Vorhalt eines Hammers; er wurde später an seiner Wohnung festgenommen, und das Amtsgericht erließ am 21.07.2026 Haftbefehl.

Der Mann betrat laut Mitteilung den Kassenbereich des Kiosks in der Lichtenberger Straße, forderte den Angestellten mit einem Hammer zur Herausgabe von Bargeld auf und nahm etwa 700 bis 800 Euro. Anschließend floh er mit einem Fahrrad.

Auswertung von Videoaufnahmen führte schnell zur Identifizierung des 39-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ordnete eine Wohnungsdurchsuchung an; der Beschuldigte wurde dort angetroffen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellte das zuständige Amtsgericht einen Antrag auf Untersuchungshaft und erließ am 21.07.2026 den entsprechenden Haftbefehl.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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EU-Staaten haben sich auf Wiedereinführung der Chatkontrolle geeinigt – endgültige Entscheidung am Donnerstag

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Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, dass die befristete Chatkontrolle wieder eingeführt werden soll. Das berichtet die dpa unter ...

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Razzia bei Fidesz: Magyars Behörden beschlagnahmen Parteidaten

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Ungarische Ermittler haben das Rechenzentrum durchsucht, in dem die Server der inzwischen oppositionellen Fidesz-Partei stehen. Offiziell geht es um ein Verfahren wegen mutmaßlich rechtswidrig vergebener Kulturförderungen. Doch nach Angaben der Partei wollten die Behörden auf ihr gesamtes Kommunikationssystem und sämtliche Datenbanken zugreifen – ein Vorgang, der weit über die Sicherung einzelner Beweismittel hinausgehen würde.

Der Regierungswechsel in Ungarn entwickelt sich zunehmend zu einer politischen Säuberungsaktion. Nachdem die Tisza-Partei von Péter Magyar im April die Parlamentswahl gewann und die 16-jährige Regierungszeit Viktor Orbáns beendete, werden die verbliebenen Strukturen der früheren Staatsführung im Eiltempo beseitigt. Nun gerät auch Fidesz selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden. Am Dienstag erschienen Staatsanwälte und Ermittler der ungarischen Steuerbehörde NAV unangekündigt in einem Budapester Rechenzentrum, in dem die Server der größten ungarischen Oppositionspartei untergebracht sind.

Die zuständige Staatsanwaltschaft des Komitats Bács-Kiskun bestätigte die Durchsuchung. Welche Geräte und Daten tatsächlich beschlagnahmt wurden, wollte sie jedoch nicht mitteilen. Fidesz selbst spricht von einem beispiellosen Angriff auf die parlamentarische Opposition. Die Ermittler hätten die Absicht verfolgt, das gesamte Kommunikationssystem und sämtliche Datenbanken der Partei zu beschlagnahmen. Einen vergleichbaren Vorgang habe es in Ungarn seit dem Ende des Kommunismus im Jahr 1990 nicht mehr gegeben.

Unter dem Deckmantel der Korruptionsbekämpfung?

Als Begründung dient ein Ermittlungsverfahren rund um den Nationalen Kulturfonds NKA. Dessen Entscheidungsgremium soll seit Dezember 2024 unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften insgesamt 1.079 Förderungen über mehr als 17 Milliarden Forint – umgerechnet rund 44 bis 46 Millionen Euro – bewilligt haben. Die Staatsanwaltschaft behauptet, das Gremium habe seine Befugnisse überschritten und dadurch einen Vermögensschaden in derselben Höhe verursacht. Sechs an den Entscheidungen beteiligte Funktionäre wurden bereits am 23. Juni festgenommen und wegen des Verdachts der besonders schweren Untreue verhört. Darunter befindet sich auch Balázs Bús, ein früherer Fidesz-Bürgermeister des dritten Budapester Bezirks. Fidesz weist die Vorwürfe zurück und betont, die knapp 1.100 Förderungen seien öffentlich ausgeschrieben und an Organisationen vergeben worden, die tatsächliche Kulturprogramme durchführen. Zudem sei die Frist zur Abrechnung der Mittel noch gar nicht abgelaufen.

Selbst wenn die Ermittler einzelne Förderentscheidungen überprüfen wollen, bleibt allerdings eine entscheidende Frage offen: Warum müssen dafür die zentralen Server einer Oppositionspartei durchsucht werden? Fidesz zufolge ging es nicht nur um einzelne E-Mails oder klar bezeichnete Unterlagen, sondern um den Zugriff auf die komplette Kommunikations- und Dateninfrastruktur. Damit könnten den Behörden theoretisch auch interne Strategien, Kontakte, Mitgliederinformationen und organisatorische Abläufe der Partei in die Hände fallen.

Balázs Orbán warnt deshalb in seinem auf X veröffentlichten Statement vor dem Versuch, den politischen Widerstand gegen die neue Regierung mit staatlicher Gewalt zu brechen. Der von Brüssel unterstützte Ministerpräsident wolle seine demokratischen Gegner ausschalten und die Strafverfolgungsbehörden zu Instrumenten seiner Politik machen. Seine zentrale Frage lautet, ob es in Ungarn künftig noch freie Wahlen geben werde – oder ob jeder, der gegen die Tisza-Partei antrete, mit dem Gefängnis rechnen müsse.

Magyars „neues Ungarn“ zeigt sein Gesicht

Péter Magyar reagierte auf die Razzia lediglich mit der Erklärung, er erwarte Informationen von der Staatsanwaltschaft über den Vorgang und die beschlagnahmten Materialien. Seine Regierung behauptet, keinen Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen. Gleichzeitig bezeichnet Magyar die frühere Ordnung regelmäßig als „Mafia-Staat“ und hat angekündigt, die politischen und wirtschaftlichen Strukturen der Orbán-Ära zu zerschlagen.

Dabei geht die neue Regierung mit einer hohen Geschwindigkeit vor. Der öffentliche Rundfunk wurde faktisch stillgelegt, das Amt zum Schutz der Souveränität abgeschafft und der noch von der Orbán-Ära eingesetzte Staatspräsident Tamás Sulyok mithilfe einer Verfassungsänderung aus dem Amt gedrängt. Hinzu kommt eine neue, mit weitreichenden staatsanwaltlichen Befugnissen ausgestattete Anti-Korruptionsbehörde. Möglich macht dies die Zweidrittelmehrheit der Tisza-Partei.

Die Europäische Union, die Viktor Orbán jahrelang wegen angeblicher Verstöße gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit attackierte, unterstützte den politischen Kurswechsel in Budapest. Doch nun, wenn die neue, Brüssel-freundliche Regierung innerhalb weniger Wochen Institutionen umbaut, Amtsträger entfernt und nun auf die Kommunikationsinfrastruktur ihrer größten Oppositionspartei zugreift, bleibt die Kritik aus Brüssel aus. Die angebliche Sorge um die ungarische Demokratie scheint offensichtlich davon abzuhängen, wer gerade an der Macht ist.

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26-Punkte-Plan gegen Steuerbetrug: Bundesregierung will gegen „Anonymisierung von Transaktionen“ vorgehen

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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig haben einen 26-Punkte-Plan gegen Steuerbetrug und Finanzkriminalität vorgelegt. Teils einschneidend will man hier ...

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Nahm Influencer den Staat aus? - 54.000 Euro von TikTok, aber Bürgergeld kassieren

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Vorschau ansehen Influencer soll TikTok-Einnahmen verschwiegen haben, Behörden sehen Kontrolllücken.

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