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Feuer in Einfamilienhaus in Trittau: Flammen breiten sich schnell bis ins Dach aus

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Vorschau ansehen In Trittau geriet ein Einfamilienhaus in Brand. Weil das Feuer sich durch Zwischendwände rasch bis ins Dach ausgebreitet hatte, waren gleich mehrere Feuerwehren sowie die Polizei im Einsatz. Die Details.

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Merz’ Familiennachzugs-Stopp: 53.598 Visa in sechs Monaten

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Friedrich Merz versprach, den Familiennachzug auszusetzen. Im ersten Halbjahr 2026 erteilte das Auswärtige Amt dennoch 53.598 entsprechende Visa; bei gleichbleibendem Tempo wären es bis zum Jahresende mehr als 107.000. Der scheinbare Widerspruch erklärt sich durch eine Einschränkung, die in den öffentlichen Ankündigungen kaum erkennbar war: Gestoppt wurde nicht der Familiennachzug insgesamt, sondern lediglich der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – ein Bereich, der schon zuvor auf höchstens 1.000 Visa im Monat begrenzt war.

„Wir ordnen und steuern Migration besser, beenden irreguläre Zuwanderung, setzen den Familiennachzug aus“, erklärte Friedrich Merz im April 2025, wenige Wochen vor seiner Wahl zum Bundeskanzler. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder legte kurz darauf in der ARD nach: „Der Familiennachzug wird ausgesetzt.“ Die Botschaft war eindeutig. Wer diese Sätze hörte, durfte davon ausgehen, dass eine der wichtigsten legalen Einwanderungsrouten zumindest weitgehend geschlossen werden sollte. Das später verabschiedete Gesetz reichte jedoch wesentlich weniger weit: Es erfasste ausschließlich Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, deutschen Staatsbürgern, ausländischen Arbeitnehmern und Personen mit anderen Aufenthaltstiteln blieb davon unberührt.

Die aktuellen Zahlen zeigen, wie groß der Familiennachzug weiterhin ist. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 63.637 Visa erteilt, im Vergleichszeitraum 2025 waren es 56.932 und in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 53.598. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um lediglich 5,9 Prozent; seit 2024 beträgt das Minus knapp 16 Prozent. Eine erteilte Einreisegenehmigung ist zwar nicht automatisch mit einer bereits vollzogenen Einreise gleichzusetzen, sie bildet jedoch den vom deutschen Staat genehmigten Nachzug ab. Von einem allgemeinen Stopp kann jedenfalls keine Rede sein.

Auch die Zusammensetzung hat sich verschoben. Mit 8.664 Visa liegt die Türkei inzwischen an erster Stelle, gefolgt vom Kosovo mit 6.935 und Indien mit 5.293 Visa. Syrien, 2024 und 2025 noch das wichtigste Herkunftsland, fiel mit 4.006 Genehmigungen auf Rang vier zurück; Albanien folgt mit 2.171 Visa. Während sich die Zahl für den Kosovo gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 nahezu verdoppelte, sank jene für Syrien von 8.929 auf 4.006. Der Rückgang bei den syrischen Visa war damit sogar größer als das Minus beim Familiennachzug insgesamt – Zuwächse bei anderen Herkunftsländern glichen einen Teil davon wieder aus.

Ausgesetzt wurde nur ein kleines Kontingent

Das am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Gesetz betrifft ausschließlich subsidiär Schutzberechtigte. Das sind Personen, die weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, aber vorerst nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, zu deutschen Staatsbürgern sowie zu Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln läuft weiter. Auch Härtefälle nach den Paragrafen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes bleiben möglich.

Hinzu kommt, dass der nun ausgesetzte Nachzug bereits zuvor auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt war. Im Jahr 2024 wurden die maximal möglichen 12.000 Zustimmungen erteilt. Selbst bei vollständiger Wirksamkeit konnte das Gesetz den Familiennachzug daher lediglich um diese Größenordnung reduzieren. Im März 2025 lebten laut Gesetzentwurf 388.074 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland. Wie viele von ihnen überhaupt noch nachzugsberechtigte Angehörige im Ausland hatten, wusste die Bundesregierung nicht.

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion verdeutlicht, über welche anderen Wege der Familiennachzug weiterläuft. Zwischen Anfang 2025 und dem 23. April 2026 wurden 177.382 Entscheidungen über nationale Visa zum Familiennachzug getroffen. Lediglich 23.273 davon – rund 13 Prozent – betrafen Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen oder Menschen mit einem anderen Schutzstatus. Rund 27.000 Entscheidungen entfielen auf Ehepartner deutscher Staatsbürger, weitere 67.097 auf Ehepartner von Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln, darunter auch Fachkräfte. Hinzu kommt vor allem der Nachzug von Kindern.

Innenminister Alexander Dobrindt begründete das Gesetz mit den Belastungsgrenzen bei Integration, Wohnraum, Schulen, Kindergärten und kommunalen Verwaltungen. Der Bundestag stimmte mit 444 gegen 133 Stimmen für die zweijährige Aussetzung; neben Union und SPD unterstützte auch die AfD das Vorhaben. Doch während Dobrindt immerhin ausdrücklich vom Nachzug „zu subsidiär Schutzberechtigten“ sprach, verkauften Merz und Söder die Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit als Aussetzung des Familiennachzugs insgesamt.

Die Regierung kann sich darauf berufen, dass sie den Wortlaut ihres Gesetzes einhält. Doch eben darin liegt der eigentliche politische Etikettenschwindel: Erst wurde ein weitreichender Stopp angekündigt, anschließend ein ohnehin nur auf höchstens 12.000 Personen pro Jahr begrenzter Teilbereich geschlossen. Gleichzeitig genehmigt Deutschland weiterhin mehr als 100.000 Visa pro Jahr. Die große „Migrationswende“ reduziert den Familiennachzug am Rand – während der breite Zuzug nahezu unverändert weiterläuft.

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Schwerer Unfall in Glinde: Pkw landet nach Kollision auf der Seite

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Vorschau ansehen Nach einem Zusammenstoß zweier Autos musste ein Mann aus seinem auf der Seite liegenden Wagen gerettet werden. Zwei Menschen wurden verletzt.

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Kontrollen der Polizei in Bremerhaven-Lehe: mehrere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten festgestellt

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Polizei kontrolliert Fahrzeuge und Elektrokleinstfahrzeuge in Bremerhaven

Bremerhaven (ots) – Die Polizei in Bremerhaven hat am Donnerstagabend, den 23. Juli, mehrere Fahrzeuge und Personen an einer Kontrollstelle im Bereich Rickmersstraße Ecke Potsdamer Straße überprüft. Dabei wurden sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten festgestellt.

Kontrollaktion und Ergebnisse

Um 19:15 Uhr begannen die Einsatzkräfte mit der Kontrolle der ersten Fahrzeuge, die bis 21:30 Uhr andauerte. Unterstützung erhielten die Polizeikräfte von zwei Teams des Zolls. Insgesamt kontrollierten sie 29 Fahrzeuge und 55 Personen. Dabei wurden acht Ordnungswidrigkeiten festgestellt, darunter Handyverstöße, ein fehlender Verbandskasten und Alkoholverstöße. Außerdem wurden vier Straftaten registriert, unter anderem Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Pflichtversicherungsgesetz sowie das Waffengesetz.

Positiv fiel auf, dass alle 107 mit einem Lasermessgerät gemessenen Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhielten.

Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen

Angesichts steigender Unfallzahlen führte die Polizei in der 29. Kalenderwoche auch Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen (EKF), wie E-Scootern, durch. Die Beamten überprüften 33 Fahrzeuge und deren Fahrer. Dabei wurden vier Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie zwölf Ordnungswidrigkeiten festgestellt. In einem Fall war das Fahrzeug so verändert, dass eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen wäre, was zu einer Strafanzeige gegen den Fahrer führt. Ein weiterer Fahrer muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, da er einen E-Scooter mit 0,9 Promille Atemalkohol führte und ein Kind transportierte.

Appell der Polizei

Die Polizei appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen, sich an die geltenden Regeln zu halten. Aufgrund der erhöhten Unfallzahlen sind weiterhin Kontrollen geplant, bei denen bei festgestellten Verstößen konsequent eingeschritten wird.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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☐ ☆ ✇ Report24

Akku ging hoch: Staubsaugerroboter explodiert – junger Mann schwer verletzt

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Ein 27-jähriger Australier war gerade mit dem Kochen beschäftigt, als sein Staubsaugerroboter auf ihn zurollte – und plötzlich direkt neben ihm explodierte. Der junge Mann erlitt schwerste Verbrennungen.

Der Unfall ereignete sich am 2. Juli in Perth, Australien: Lachie Perrem (27) stand in seiner Küche und kochte, während sein Staubsaugerroboter den Boden reinigte. Das Gerät näherte sich ihm und explodierte plötzlich direkt neben ihm. Die Küche stand in Flammen, der Brand breitete sich rasch aufs Wohnzimmer aus.

Rettungskräfte brachten Lachie ins Krankenhaus, wo er sediert werden musste. Einige Tage lag er im Koma; er musste mehrere Operationen und Transplantationen über sich ergehen lassen; zwischenzeitlich fehlte ihm die Stimme und er konnte kaum kommunizieren. 75 Prozent seines Körpers sind laut seiner Mutter, Fiona Perrem, von Verbrennungen betroffen.

Sie hat ein GoFundMe eingerichtet, um ihren Sohn zu unterstützen: „Ihm steht ein unglaublich langer Weg bevor, mit mehreren Operationen, umfangreicher medizinischer Behandlung, Rehabilitation und monatelanger Genesung.“ Perrem sammelt Spenden für seine Behandlungen, aber auch, um seine laufenden Kosten zu decken. Lachie, seine Verlobte und ihre Mitbewohner haben durch den Brand ihr Zuhause verloren. Mehr als 45.000 australische Dollar sind bereits eingegangen.

Wie kam es zu der Explosion? Lachies Mutter beschrieb den Unfall wie folgt: „[Lachie] hatte einen Staubsaugerroboter, und ohne dass er es wusste, war der Akku undicht. Als er anfing zu kochen, entzündete sich etwas und löste eine Explosion aus. Er stand mittendrin.“ Das Gerät wurde zur weiteren Untersuchung an das staatliche Bau- und Energieamt geschickt.

Die Daily Mail ließ dazu die Feuerwehr- und Katastrophenschutzbehörde von Westaustralien zu Wort kommen, die auf Gefahren von Lithium-Ionen-Batterien, die auch häufig in Saugrobotern verwendet werden, hinweist: „Wenn Lithium-Ionen-Akkus versagen, kann es zu einem thermischen Durchgehen kommen, das sich durch heftiges Bersten einer oder mehrerer Akkuzellen, zischende Geräusche sowie die Freisetzung giftiger, brennbarer und explosiver Gase und einen intensiven, sich selbst erhaltenden Brand äußern kann.“

Ein thermisches Durchgehen bei Lithium-Ionen-Akkus könne sehr rasch eintreten und äußerst gefährlich sein: Es könne dazu führen, dass giftiger Rauch entsteht, Flammen auflodern und Teile des Akkus explodieren.

In den letzten Jahren las man im Zuge der Elektrifizierung immer wieder von verheerenden E-Auto-Bränden. Auch Akkus von E-Scootern oder E-Bikes haben durch Explosionen und Feuer bereits schwerste Schäden angerichtet. Angesichts dieser Gefahren sollte man seine Geräte besser gut im Auge behalten: Mittlerweile sind wir überall von diesen Akkus umgeben.


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☐ ☆ ✇ Celler Presse

Erfolgreicher Start der Tauschbörse auf dem Wertstoffhof

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Vorschau ansehen Die neue Tauschbörse auf dem Wertstoffhof der Samtgemeinde Wathlingen ist erfolgreich gestartet. Bereits in den ersten zwei Wochen nutzten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger das neue Angebot, um gut erhaltene Gegenstände abzugeben oder nach Nützlichem zu stöbern. Mit der zunächst bis zum Jahresende eingerichteten Tauschbörse möchte die Samtgemeinde die Wiederverwendung gut erhaltener Gegenstände fördern, Abfälle vermeiden… Weiterlesen: Erfolgreicher Start der Tauschbörse auf dem Wertstoffhof
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Brüssel blockiert Remigration: Selbsterhalt ist „Diskriminierung“

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Die Europäische Kommission verweigert dem „Save Europe Act“ die Registrierung als Europäische Bürgerinitiative. Der geplante Zuwanderungsstopp, schnellere Abschiebungen und ein europaweites Remigrationsmodell seien „offenkundig“ mit den Werten der Union unvereinbar. Die Umkehr des Bevölkerungsaustauschs steht für die Eurokraten nicht zur Debatte.

Am Mittwoch machte die Europäische Kommission ihre Entscheidung offiziell: Der „Save Europe Act“ wird nicht als Europäische Bürgerinitiative registriert. Dieses mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Instrument soll es den Bürgern ermöglichen, politische Anliegen auf die Tagesordnung Brüssels zu setzen. Eine Million gültige Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten zwingen die Kommission zwar nicht zur Umsetzung, immerhin aber zur Befassung mit dem Anliegen (Report24 berichtete). Im Fall der Remigrationsinitiative wird jedoch bereits der Weg dorthin versperrt.

Die Kommission beruft sich auf Artikel 2 des EU-Vertrages und Artikel 21 der Grundrechtecharta. Der vorgeschlagene zeitweilige Stopp neuer „nichtwestlicher“ Zuwanderungswege, einschließlich Studien- und Familiennachzugsvisa, orientiere sich an der ethnischen und kulturellen Kontinuität der europäischen Völker. Menschen würden damit nach ihrer „ethnischen, kulturellen oder zivilisatorischen Herkunft“ eingestuft, anstatt jeden Antrag einzeln zu prüfen. Dies sei eine Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft und damit „offenkundig“ unvereinbar mit den sogenannten Werten der Union.

Gleichzeitig behauptet Brüssel, lediglich die rechtliche Zulässigkeit und nicht den politischen Inhalt der Initiative beurteilt zu haben. Das ist bürokratische Wortklauberei. Schließlich ist es gerade der politische Inhalt – die Forderung nach einem Ende der nichtwestlichen (vor allem afrikanischen und moslemischen) Massenzuwanderung und dem Schutz der demografischen Kontinuität Europas -, der zur rechtlichen Unzulässigkeit erklärt wird. Die Kommission hat nicht geprüft, ob genügend Europäer dieses Anliegen unterstützen. Sie hat entschieden, dass diese Frage gar nicht erst gestellt werden darf.

580.000 Unterstützer dürfen nicht offiziell werden

Der von der niederländischen Publizistin Eva Vlaardingerbroek und dem österreichischen Remigrationsaktivisten Martin Sellner am 31. Mai gestartete „Save Europe Act“ besteht aus einem veröffentlichten Fünf-Punkte-Programm. Gefordert werden ein Moratorium für neue nichtwestliche Zuwanderung, ein grundlegender Umbau des europäischen Asylsystems, ein wirksamer Schutz der Außengrenzen, beschleunigte Rückführungen illegaler Zuwanderer und abgelehnter Asylbewerber sowie ein EU-weiter Rahmen für freiwillige oder finanziell unterstützte Remigration. Hinzu kommt die Streichung jener Sozialleistungen, die als Anreiz für weitere Migration (Pull-Faktor) wirken.

Innerhalb von drei Tagen meldete die Kampagne mehr als 100.000 Unterstützer, Anfang Juli wurde die Marke von 500.000 überschritten. Inzwischen haben sich nach Angaben der Organisatoren mehr als 580.000 Menschen eingetragen. Weil die Kommission die Registrierung verweigert, können diese Unterstützer jedoch gar nicht erst zu offiziellen Unterschriften einer Europäischen Bürgerinitiative werden. Brüssel verhindert damit selbst jene demokratische Prüfung, auf deren angebliches Fehlen man sich anschließend berufen kann.

Bereits am 15. Juli zeigte sich, mit welchen Mitteln der politische Widerstand gegen die Kampagne ausgebremst werden soll. Der sozialistische Bürgermeister der Brüsseler Gemeinde Ixelles, Romain De Reusme, verbot kurzfristig eine Kundgebung vor dem Europäischen Parlament. Erst der belgische Staatsrat hob das Verbot auf und ermöglichte die Versammlung. Mehr als eine halbe Million symbolisch ausgedruckte Unterstützungsbekundungen wurden anschließend in einer Schubkarre zum Parlament gebracht, wo Polizisten den finnischen EU-Abgeordneten Sebastian Tynkkynen und die Organisatoren zeitweise am Betreten des Gebäudes hinderten.

Vlaardingerbroek bezeichnete die Entscheidung der Kommission als „empörende Verletzung der demokratischen Rechte der einheimischen Völker Europas“. Gemeinsam mit Sellner habe sie die offizielle Ablehnung per E-Mail erhalten. „Wir werden nicht zurückweichen“, kündigte sie auf X an. Die Kampagne wiederum sprach von einer vagen und schwachen Begründung, die den antidemokratischen Charakter der EU-Kommission offenlege. Fast 600.000 europäischen Unterstützern werde damit erklärt, dass ihre politische Forderung außerhalb des erlaubten Meinungskorridors liege.

Die „EU-Werte“ gelten nur in eine Richtung

Der „Save Europe Act“ beruft sich ausdrücklich auf Artikel 4 des EU-Vertrages, wonach die Union die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten achten muss. Auch Artikel 22 der Grundrechtecharta verpflichtet Brüssel zur Achtung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Vielfalt. Die Kommission interpretiert diese Bestimmungen jedoch offensichtlich so, dass jede neu hinzukommende Kultur geschützt werden muss – nur die historisch gewachsenen europäischen Völker dürfen sich nicht auf den Erhalt ihrer eigenen kulturellen und demografischen Kontinuität berufen.

Auch die Forderung nach einer individuellen Prüfung wirkt vorgeschoben. Die Europäische Union unterscheidet in ihrer Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik ständig nach Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und politischer Lage. Es gibt visumfreie Staaten, visumpflichtige Staaten, sichere Herkunftsländer, besondere Aufnahmeprogramme und ganze Bevölkerungsgruppen, für die Sonderregelungen geschaffen werden. Solche pauschalen Entscheidungen sind offenbar möglich, solange sie mehr Zuwanderung erleichtern. Wird hingegen ein generelles Moratorium zum Schutz der europäischen Gesellschaften gefordert, entdeckt Brüssel plötzlich den einzelnen Migranten, dessen Antrag unter keinen Umständen von einer politischen Grundsatzentscheidung berührt werden dürfe.

Die Botschaft der Kommission ist damit eindeutig: Eine Europäische Bürgerinitiative darf nahezu alles verlangen – solange sie sich innerhalb des von den Eurokraten vorgegebenen politischen Korridors bewegt. Fast 600.000 Menschen wird nicht gesagt, dass sie eine Abstimmung verloren hätten. Ihnen wird erklärt, dass ihr Anliegen überhaupt nicht zur demokratischen Debatte zugelassen wird. Ein deutlicheres Eingeständnis, wie wenig die angeblich geschätzte „Bürgerbeteiligung“ in Brüssel tatsächlich wert ist, hätte die Kommission kaum liefern können.

Die Ablehnung wird die Forderung nach Remigration nicht aus der europäischen Politik verbannen. Vielmehr macht sie daraus eine Grundsatzfrage: Dürfen die Europäer selbst über die demografische Zukunft ihres Kontinents entscheiden – oder besitzen nur die Brüsseler Eurokraten das Recht, festzulegen, wie Europa künftig aussehen soll? Die Kommission kann den „Save Europe Act“ aus ihrem Register streichen. Aus der politischen Debatte wird sie die Remigration damit allerdings nicht streichen können.

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Kohlendioxid könnte Alzheimer-Proteine aus dem Gehirn spülen

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Ein ungewöhnlicher Versuchsansatz könnte die natürliche „Müllabfuhr“ des Gehirns gezielt aktivieren. Bei zwölf Probanden ließ ein rhythmischer Wechsel zwischen normaler Atemluft und einer fünfprozentigen Kohlendioxidmischung die Hirngefäße ähnlich wie im Tiefschlaf arbeiten. Anschließend fanden die Forscher vermehrt Alzheimer-relevante Proteine im Blut – ein möglicher Hinweis darauf, dass diese aus dem Gehirn abtransportiert wurden.

Unser Gehirn produziert ständig Stoffwechselabfälle, die irgendwie wieder beseitigt werden müssen. Diese Aufgabe übernimmt unter anderem das sogenannte glymphatische System – ein Netzwerk aus flüssigkeitsgefüllten Kanälen entlang der Blutgefäße. Besonders aktiv ist diese körpereigene Reinigungsanlage während des Tiefschlafs. Langsame Gehirnwellen lassen die Blutgefäße dabei ungefähr alle 30 Sekunden enger und weiter werden, wodurch Flüssigkeit mitsamt Abfallstoffen aus dem Hirngewebe gepumpt wird.

Die nun präsentierten Ergebnisse stammen von einem Team um die Neuropsychologin Sephira Ryman von der University of Texas at Austin. Vorgestellt wurde der Kongressbeitrag „Intermittent Carbon Dioxide Exposure and Glymphatic Clearance of Tau“ auf der Alzheimer’s Association International Conference 2026 in London. Eine Veröffentlichung in einem wissenschaftlichen Journal liegt bislang jedoch nicht vor. Damit fehlt auch die unabhängige Begutachtung der Daten durch andere Wissenschaftler.

Die Gefäße arbeiten wie eine Pumpe

Ryman und ihre Kollegen untersuchten zwölf Menschen. Acht Teilnehmer zeigten weder kognitive Einschränkungen noch auffällige Tau-Werte. Bei vier Probanden fanden sich erhöhte Konzentrationen einer Tau-Form im Blut, was auf stärkere Ablagerungen im Gehirn hindeuten kann. Drei dieser vier Menschen litten bereits unter leichten kognitiven Beeinträchtigungen. Während einer Gehirnuntersuchung trugen die Teilnehmer eine Atemmaske. Diese wechselte alle 35 Sekunden zwischen gewöhnlicher Luft mit etwa 0,05 Prozent Kohlendioxid und einer Mischung mit fünf Prozent CO2. Das ist ungefähr die hundertfache Konzentration der normalen Umgebungsluft. Der Versuch dauerte insgesamt eine halbe Stunde.

Kohlendioxid erweitert vorübergehend die Blutgefäße im Gehirn, weil der Organismus versucht, das Gas schneller abzutransportieren und die Sauerstoffversorgung des Gewebes aufrechtzuerhalten. Sinkt die CO2-Zufuhr anschließend wieder, ziehen sich die Gefäße zusammen. Durch den regelmäßigen Wechsel erzeugten die Forscher eine Pumpbewegung, die jener während des Tiefschlafs ähnelte. Die Gehirnaufnahmen sollen demnach bestätigt haben, dass dadurch auch der Fluss der Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit angeregt wurde.

Amyloid und Tau tauchen im Blut auf

Vor und nach dem Versuch entnahm das Team den Teilnehmern Blut. Bereits 15 Minuten nach der Behandlung waren die Werte einer Form von Beta-Amyloid bei allen zwölf Probanden angestiegen. Das Protein kommt auch in gesunden Gehirnen vor, kann sich bei Alzheimer jedoch zu den charakteristischen Amyloid-Plaques zusammenlagern. Die Forscher interpretieren den Anstieg im Blut als Hinweis darauf, dass das Protein aus dem Gehirn in den Kreislauf befördert wurde. Direkt gemessen wurde eine Abnahme der Ablagerungen im Gehirn allerdings nicht.

Auch Tau schien verstärkt abtransportiert zu werden, jedoch nur bei jenen Teilnehmern, die bereits Anzeichen eines kognitiven Abbaus aufwiesen. Ryman vermutet, dass bei diesen Menschen schlicht mehr Tau vorhanden war, das aus dem Gehirn entfernt werden konnte. Nach etwa einer Stunde waren die Amyloid- und Tau-Werte wieder auf das Ausgangsniveau zurückgekehrt. Der beobachtete Effekt war somit nur von kurzer Dauer. Ob wiederholte Sitzungen die Ablagerungen im Gehirn tatsächlich verringern, das Alzheimer-Risiko senken oder das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen könnten, lässt sich aus diesem kleinen Versuch allerdings nicht ableiten.

Parkinson-Studie stützt den Mechanismus

Völlig neu ist der Versuchsansatz allerdings nicht. Bereits am 21. November 2025 veröffentlichte das Team im Fachjournal „npj Parkinson’s Disease“ die Studie „The influence of intermittent hypercapnia on cerebrospinal fluid flow and clearance in Parkinson’s disease and healthy older adults„. Dabei untersuchten die Wissenschaftler die Reaktion der Hirngefäße und des Flüssigkeitsstroms bei 30 Parkinson-Patienten und 33 gesunden Kontrollpersonen. Die eigentliche Biomarker-Untersuchung dieser Studie umfasste jedoch lediglich zehn Menschen – fünf Parkinson-Patienten und fünf gesunde Teilnehmer. Nach drei jeweils zehnminütigen CO2-Sitzungen stiegen mehrere Proteine im Blut an, darunter Alpha-Synuclein, Beta-Amyloid und phosphoryliertes Tau.

Alpha-Synuclein spielt bei Parkinson eine ähnliche Rolle wie Amyloid und Tau bei Alzheimer: Es kann sich falsch falten, verklumpen und schließlich Nervenzellen schädigen. Die Ergebnisse der nun vorgestellten Alzheimer-Untersuchung passen somit zu der veröffentlichten Parkinson-Arbeit. Beide liefern Hinweise darauf, dass rhythmische Veränderungen des Kohlendioxidgehalts die Gefäße und den Flüssigkeitsstrom im Gehirn beeinflussen können. Ob dadurch tatsächlich gefährliche Proteinablagerungen in klinisch relevanten Mengen entfernt werden, ist jedoch noch nicht geklärt.

Ein Ansatz für mehrere Erkrankungen?

Keiner der zwölf Teilnehmer berichtete über Nebenwirkungen. Daraus lässt sich bei einer derart kleinen Gruppe jedoch keine langfristige Sicherheit ableiten. Der Versuchsaufbau hat auch nichts mit dem eigenmächtigen Einatmen von Kohlendioxid zu tun: Konzentration, Dauer, Wechselintervalle und ausgeatmete CO2-Werte wurden unter medizinischer Aufsicht kontrolliert. Die beteiligten Forscher denken bereits über ein tragbares Gerät für weitere Untersuchungen nach. Auch die US-Veteranenbehörde arbeitet gemeinsam mit dem Team an einem Prototyp, der den rhythmischen Wechsel der Atemgase automatisch steuern soll. Zunächst sind jedoch größere Studien mit wiederholten Anwendungen geplant. Diese müssten nicht nur Blutwerte, sondern auch Veränderungen im Gehirn, die geistige Leistungsfähigkeit und den Verlauf der Erkrankung untersuchen.

Der Ansatz könnte weit über Alzheimer hinausreichen. Das glymphatische System transportiert nicht nur Amyloid und Tau ab, sondern auch Alpha-Synuclein, Entzündungsmoleküle und andere Stoffwechselprodukte. Sollte sich die künstlich erzeugte Pumpbewegung tatsächlich als wirksam erweisen, würde sie nicht bloß ein einzelnes Protein angreifen, sondern einen natürlichen Reinigungsmechanismus des Gehirns verstärken. Ob damit nur vorübergehend Laborwerte verschoben werden oder sich tatsächlich der Krankheitsverlauf beeinflussen lässt, müssen nun deutlich größere Untersuchungen zeigen.

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