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Festnahme in Emden nach Durchsuchungen auf Borkum wegen Kokainhandels

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Osnabrück/Emden (ots) – Die Zentrale Kriminalinspektion Osnabrück ermittelt seit September 2025 gegen eine Gruppe, die mutmaßlich auf Borkum größeren Kokainhandel betrieben haben soll. Bei Durchsuchungen am 27.05.26 in sieben Objekten wurden Drogen sichergestellt und ein 42-jähriger Hauptverdächtiger festgenommen.

Die Ermittlungen laufen unter Sachleitung der Zentralstelle zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität bei der Staatsanwaltschaft Aurich. Durchsucht wurden drei Objekte auf Borkum, drei in Emden und eines in Pinneberg.

Beschlagnahmt wurden unter anderem 52 Verkaufseinheiten Kokain, eine Zigarettenschachtel gefüllt mit Kokain, ein Baseballschläger, ein Schlagring, ein Messer sowie elektronische Datenträger.

Gegen den 42 Jahre alten Hauptbeschuldigten lag bereits ein Haftbefehl vor; er wurde während der Aktion in Emden festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, der noch am selben Tag Untersuchungshaft anordnete.

Ursprünglich führte die Polizeiinspektion Leer/Emden die Ermittlungen. Nach derzeitigen Erkenntnissen spielen weitere fünf Beschuldigte im Alter von 17 bis 51 Jahren eine Rolle, darunter drei Mittäter und zwei Personen, die als Lieferanten gelten sollen. Die Ermittlungen dauern an.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeidirektion Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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Förderung für islamische Friedensrichter: Integrationsbeauftragte erhebt schwere Vorwürfe gegen Berliner Linkspartei

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Die Neuköllner Integrationsbeauftragte Güner Balci hat der früher von der Linkspartei geführten Berliner Justizverwaltung vorgeworfen, die Fortbildung und Vernetzung sogenannter ...

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Mordkommission sucht mutmaßlichen Täter nach Tod eines 25-jährigen Mannes in Bremen-Mitte

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Mordkommission sucht nach mutmaßlichem Täter in Bremen

Bremen (ots) – Die Mordkommission der Polizei Bremen hat erste Ermittlungsergebnisse nach dem Tod eines 25 Jahre alten Mannes erzielt.

Tatablauf und Entdeckung des Opfers

Der Mann wurde am 26. Mai 2026 gegen 20:15 Uhr von einem Passanten an der Haltestelle Falkenstraße aufgefunden. Er lag bewusstlos und mit einer lebensgefährlichen Kopfverletzung auf dem Boden. Trotz sofortiger medizinischer Hilfe und einer Notoperation im Krankenhaus starb der 25-Jährige in der vergangenen Woche.

Ermittlungen und Täterbeschreibung

Die Ermittlungen der Mordkommission ergaben, dass das Opfer geschlagen worden war und dabei zu Boden stürzte, was zur lebensgefährlichen Kopfverletzung führte. Der mutmaßliche Täter hielt sich zunächst an der Haltestelle auf und flüchtete in Richtung Daniel-von-Büren-Straße.

Der gesuchte Mann wird als etwa 20 bis 25 Jahre alt, rund 1,75 Meter groß und mit dunklen Haaren beschrieben. Zur Tatzeit trug er ein schwarzes T-Shirt mit dem Schriftzug „Los Angeles“, schwarze Shorts, einen schwarz-weißen Nike-Turnbeutel, weiße Socken und schwarze Badelatschen.

Zeugenaufruf

Die Ermittler fragen: Wer hat am Dienstagabend gegen 20:15 Uhr im Bereich der Haltestelle Falkenstraße verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer kann Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort der beschriebenen Person geben?

Zeugen werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst der Polizei Bremen unter der Rufnummer 0421 362-3888 zu melden.

Bildunterschrift: Unbekannter Täter (Rückseite)

Original-Content: news aktuell

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Durchsuchung in Harsefeld: Mehr als 370 illegale Einweg-Vapes sichergestellt

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Stade (ots) – Am Mittwochmorgen durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei Stade ein Einfamilienhaus in Harsefeld und beschlagnahmten mehr als 370 Einweg-Vapes; ein 18-jähriger Schüler steht im Verdacht, im größeren Stil damit gehandelt zu haben.

Die Vapes seien kostengünstig in Asien produziert und wegen ihrer Bauart sowie kritischer Inhaltsstoffe in Deutschland weder zugelassen noch verkehrsfähig. Da die Geräte nicht versteuert wurden, droht dem Jugendlichen eine Steuernacherhebung von knapp 3000 Euro.

Bei der Durchsuchung stießen die Ermittler zudem auf Produktplagiate von bekannten Marken und auf illegale Feuerwerkskörper. Ob mit diesen Gegenständen ebenfalls Handel getrieben wurde, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Zur Aufklärung soll unter anderem das Smartphone des Jugendlichen ausgewertet werden. Die Ermittlungen werden wegen Verstößen gegen das Tabakerzeugnisgesetz, die Abgabenordnung sowie das Sprengstoffgesetz geführt.

Bildunterschrift: Beschlagnahte Gegenstände

Original-Content: Polizeiinspektion Stade, übermittelt durch news aktuell

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Polizeieinsatz in Hamburg: Drogen, Bargeld und Fahrzeuge nach Durchsuchungen sichergestellt

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Polizei kontrolliert mutmaßliche Drogenlieferdienste in Hamburg

Hamburg (ots) – Zivilfahnderinnen und -fahnder überprüften im Hamburger Stadtgebiet mehrere Personen im Verdacht, im Rahmen eines Lieferdienstes mit Betäubungsmitteln und Cannabis gehandelt zu haben.

Der Einsatz unter Führung der Abteilung für Rauschgiftdelikte des Landeskriminalamtes (LKA 68) fand am 04.06.2026 ab 14:00 Uhr statt und dauerte rund acht Stunden. Bei den Kontrollen durchsuchten Einsatzkräfte des LKA sowie der Schutzpolizei vier Fahrzeuge und elf Wohnungen und stellten rund 190 Gramm Marihuana, knapp 20 Gramm Haschisch, gut 12 Gramm Kokain, rund 8.900 Euro mutmaßliches Dealgeld, zwei Schreckschusswaffen, ein Messer sowie Verpackungsmaterialien und Mobiltelefone sicher.

Die Beamten identifizierten im Zusammenhang mit den Maßnahmen insgesamt 13 Männer im Alter von 17 bis 34 Jahren (neun Deutsche, zwei Türken sowie jeweils ein Italiener und ein Syrer) sowie eine 31-jährige Frau (deutsch). Gegen elf der Männer wird wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln beziehungsweise Cannabis ermittelt, gegen die übrigen wegen des Erwerbs von Kokain oder Cannabis. Alle Tatverdächtigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen; bei sieben mutmaßlichen Rauschmittelhändlern erfolgte unter anderem eine erkennungsdienstliche Behandlung. Ein 18-jähriger deutscher Tatverdächtiger stand beim Ausliefern der Drogen offenbar unter dem Einfluss von THC und musste eine Blutprobe abgeben, nachdem er einen E‑Scooter genutzt hatte.

Bei einer Kontrolle in Barmbek-Süd wurde um kurz nach 20:00 Uhr ein 20-jähriger mutmaßlicher Kokainhändler vorläufig festgenommen und seine Wohnung in Dulsberg durchsucht. Daraus ergaben sich Hinweise auf einen weiteren Verdächtigen; dieser wurde in Neuköllner Ring (Rahlstedt) lokalisiert, flüchtete mit seinem Pkw Mercedes AMG mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und überfuhr dabei auch Gehwege. Das Fahrzeug wurde in der Ebeersreye (Farmsen-Berne) gestoppt, der 26-jährige deutsche Staatsangehörige vorläufig festgenommen. Die Einsatzkräfte beschlagnahmten knapp zwei Gramm Kokain, 50 Euro mutmaßliches Dealgeld sowie das Fahrzeug und den Führerschein; gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln, der Gefährdung des Straßenverkehrs und des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet.

Bereits am Dienstagabend kontrollierten zivile Einsatzkräfte des Polizeikommissariats 38 den Fahrer eines Peugeot und fanden im Kofferraum rund zwei Kilogramm Marihuana; der 41-jährige Deutsche führte außerdem 5.500 Euro Bargeld mit sich. Bei der anschließenden, mit Durchsuchungsbeschluss begleiteten Überprüfung des Fahrzeugs stellten die Beamten weitere 100 Gramm Haschisch und rund 8.000 Euro Bargeld sicher. In der Wohnung des 41-Jährigen wurden etwa 40 Kilogramm Marihuana, rund 1,3 Kilogramm Ketamin, circa 500 Gramm Haschisch sowie Verpackungsmaterial und Mobiltelefone sichergestellt. Der Tatverdächtige steht zudem im Verdacht, sein Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel geführt zu haben; nach Blutprobenentnahme und erkennungsdienstlicher Behandlung wurde er dem Untersuchungsgefängnis zugeführt, ein Haftrichter erließ inzwischen einen Haftbefehl.

Die Ermittlungen werden durch das LKA 68 in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Hamburg geführt und dauern an.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Hamburg

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Bombendrohung an Gymnasium: 16-Jähriger steht im Verdacht

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Winsen (ots) – Die Durchsuchung des Gebäudes wurde um 13:15 Uhr beendet; es wurden keine gefährlichen Gegenstände gefunden. Gegen einen 16-jährigen Schüler wurde ein Strafverfahren eingeleitet, er steht im Verdacht, gegen 09:45 telefonisch eine Bombendrohung ausgesprochen zu haben.

Die Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal wurden von Erziehungsberechtigten abgeholt oder konnten die Sammelstelle selbständig verlassen. Verletzte gab es nicht.

Gegen den Tatverdächtigen läuft ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Rund 50 Einsatzkräfte der Polizei waren vor Ort im Einsatz; vorsorglich war auch der Rettungsdienst an der Sammelstelle anwesend.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Harburg, übermittelt durch news aktuell

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Unbekannte bedrohen Schmuckhändler mit Schusswaffe und rauben Umhängetasche in Parkhaus in Harburg

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Schmuckhändler in Parkhaus in Hamburg-Harburg überfallen

Hamburg (ots) – Am Donnerstagabend wurde ein 30-jähriger Schmuckhändler in einem Parkhaus am Harburger Ring überfallen; die Polizei sucht Zeuginnen und Zeugen.

Die Tat ereignete sich am 04.06.2026 gegen 19:00 Uhr im Parkhaus. Nach Angaben des Harburger Raubdezernats (LKA 184) hatte der 30-jährige Mann ein nahegelegenes Juweliergeschäft beliefert. Auf dem Rückweg zu seinem Fahrzeug wurden ihm im Treppenhaus drei Unbekannte begegnet.

Die Täter bedrohten den Mann demnach zunächst mit einer Schusswaffe, setzten Pfefferspray ein und raubten eine Umhängetasche mit Altgold und Bargeld. Anschließend flüchteten sie aus dem Parkhaus in unbekannte Richtung. Der 30-Jährige wurde leicht verletzt, eine ärztliche Versorgung war nicht erforderlich.

Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen mit mehreren Funkstreifenwagen führten nicht zur Festnahme von Tatverdächtigen. Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm die ersten Ermittlungen am Tatort; die weiteren Ermittlungen führt das Raubdezernat der Region Harburg (LKA 184) fort.

Die drei gesuchten Männer wurden als 25 bis 35 Jahre alt, etwa 185 cm groß und kräftig beschrieben. Sie sollen ein osteuropäisches Erscheinungsbild gehabt und Caps getragen haben; einer hatte blonde, die anderen beiden schwarze Haare. Die Täter waren überwiegend schwarz gekleidet, einer trug ein helles Oberteil.

Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu den Angreifern geben können, sich beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Hamburg

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Diebstahl von Kupferdachrinnen an Bushaltestelle in Wildeshausen-Bauerschaft Garmhausen

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Diebstahl von Kupferdachrinnen in Wildeshausen

Delmenhorst (ots) – Unbekannte Täter haben in Wildeshausen Kupferdachrinnen von einem Bushaltestellenhäuschen in der Bauerschaft Garmhausen gestohlen.

Tatablauf

Die Täter haben die Kupferdachrinnen abgebaut und anschließen vom Tatort entfernt. Der geschätzte Schadensbetrag beläuft sich auf etwa 3.500 Euro.

Ermittlungsstand und Hinweise

Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Diebstahls aufgenommen und bittet mögliche Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Busbahnhofs beobachtet haben, sich bei der Polizei Wildeshausen zu melden.

Hinweise nimmt die Polizei Wildeshausen unter der Telefonnummer 04431 / 941-0 entgegen.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Betrug an Senior in Stellingen: Gesuchter Mann auf Videoaufnahmen zu sehen

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Lichtbilder eines Verdächtigen nach Betrug in Hamburg-Stellingen veröffentlicht

Hamburg (ots) – Die Polizei veröffentlichte auf Anordnung einer Richterin Lichtbilder eines mutmaßlichen Täters, der am 20.06.2025 in Hamburg-Stellingen an einem Betrugsdelikt gegen einen Senior beteiligt gewesen sein soll.

Nach Angaben der Ermittler gaben sich mindestens zwei Männer als Bankmitarbeiter sowie als Polizeibeamte aus und gelangten so an die Bankkarten des Seniors. Einer der Männer hob anschließend einen Geldbetrag im niedrigen vierstelligen Bereich vom Konto des Geschädigten ab.

Im Zuge der Ermittlungen sicherten die Beamtinnen und Beamten Videoaufnahmen, auf denen einer der Täter zu sehen ist; auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete eine Richterin die Veröffentlichung der Lichtbilder an.

Der Gesuchte wird als circa 20 bis 30 Jahre alt und schlank beschrieben. Er habe Oberlippen- und Kinnbart getragen, sei Brillenträger gewesen und habe zum Zeitpunkt der Aufnahme eine dunkle Jeans, ein weißes T‑Shirt mit Aufschrift, dunkle Sneaker mit weißer Sohle sowie ein auffälliges Basecap getragen. Der Mann steht zudem im Verdacht, am 19.06.2025 und 20.06.2025 zwei ähnlich gelagerte Taten in Rahlstedt und Schnelsen begangen zu haben.

Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dauern an.

Bildunterschrift: TV1

Original-Content: Polizei Hamburg

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Gemeinsamer Appell Staatsanwälte wehren sich gegen „politische Einflussnahme“

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Justitia, hier am Gerechtigkeitsbrunnen in Frankfurt am Main, solle in Deutschland unparteiisch sein, fordern die Generalstaatsanwälte.

Unabhängigkeit von Bundes- und Landesregierungen fordern die Generalstaatsanwälte. Es dürfte nicht sein, dass die Politik in Rechtssachen eingreifen könne. Das unbegrenzte Weisungsrecht gehöre abgeschafft.

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Oldenburg: Drei mutmaßliche Darknet-Drogenhändler festgenommen

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Oldenburg (ots) – Drei mutmaßliche Darknet-Drogenhändler sind nach groß angelegten Durchsuchungen festgenommen worden, die Ermittler beschuldigen sie, in mehr als 1000 Fällen Drogen über das Darknet und Messenger-Dienste verkauft zu haben.

Die Ermittlungen stehen unter der Sachleitung der Zentralstelle Cybercrime Niedersachsen (ZCN) der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg; die Zentrale Kriminalinspektion (ZKI) Oldenburg führt das Verfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Beihilfe. Betroffen sind vier Männer im Alter von 31 bis 37 Jahren, von denen drei als Hauptbeschuldigte aus Oldenburg, Bad Zwischenahn und dem Bereich Hamburg benannt werden.

Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die drei Hauptbeschuldigten zwischen Februar 2019 und April 2026 mehr als 1000 Mal Drogen wie Cannabis, Amphetamin, Kokain und Ecstasy über Darknet-Marktplätze und Messenger verkauft und per Post an Käufer versandt haben. Den Angaben zufolge arbeitete das Trio arbeitsteilig: Ein Beschuldigter, dem zufolge ein Zollbeamter zugerechnet wird, soll die Ware beschafft und zentral im Bereich Bad Zwischenahn gelagert haben, ein anderer verpackte und verschickte die Sendungen, ein dritter kümmerte sich um die Zahlungsabwicklung. Gegen einen weiteren Beschuldigten, einen Polizeibeamten, wird wegen des Verdachts der Beihilfe ermittelt; er soll Lagerräume bereitgestellt haben.

Am 3. Juni 2026 durchsuchten Einsatzkräfte unter Leitung der ZCN zehn Wohn- und Bürogebäude in Oldenburg, Bad Zwischenahn, Wilhelmshaven und Hamburg. Dabei wurden Vermögensarreste und Untersuchungshaftbefehle für die drei Hauptbeschuldigten vollstreckt. Ermittler sicherten unter anderem schriftliche Unterlagen, Datenträger, Kommunikationsmittel, mehrere Kilogramm Cannabis- und Amphetaminprodukte, mehrere tausend Ecstasy-Tabletten, Geräte zur Herstellung und Verpackung von Betäubungsmitteln sowie Vermögenswerte wie Bargeld im hohen fünfstelligen Bereich und hochwertige Uhren. Der Zugriff erfolgte teilweise mit Spezialeinheiten; die Maßnahmen wurden von Bereitschaftspolizei, dem Landeskriminalamt Hamburg sowie Diensthundestaffeln aus Hamburg und Niedersachsen unterstützt.

Die drei Festgenommenen wurden am 4. Juni 2026 dem Haftrichter beim Amtsgericht Osnabrück vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Die Ermittlungen der ZCN und der ZKI Oldenburg dauern an.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg, übermittelt durch news aktuell

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Auseinandersetzung mit Messer in Verden: Zeugen gesucht

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Landkreis Verden (ots) – Die Polizei sucht Zeugen zu einer Auseinandersetzung, bei der ein Messer eingesetzt wurde; bislang ist ein 19-Jähriger als Tatverdächtiger ermittelt, ein zweiter Täter ist noch unbekannt.

Nach Angaben der Polizei war der bislang unbekannte Täter zusammen mit dem bereits ermittelten 19-Jährigen unterwegs.

Der 19-Jährige trug ein auffällig schwarz-rot gestreiftes Fußballtrikot des AC Mailand.

Die Polizei bittet um Hinweise, die bei der Klärung der Identität des zweiten Täters helfen können.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Verden / Osterholz, übermittelt durch news aktuell

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Mögliche Manipulation an Güterwagen in Barnten, Polizei sucht Zeugen

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Hannover (ots) – In der Nacht zum 3. Juni wurden an mehreren unbeladenen Waggons eines abgestellten Güterzugs mögliche Manipulationen festgestellt; Bundespolizei und Polizei Sarstedt bitten Anwohner um Hinweise.

Nach ersten Angaben ereignete sich die mögliche Manipulation in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni zwischen etwa 2 und 4 Uhr morgens. Die Bundespolizei hat ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Bereits am 2. Juni gegen 20 Uhr wurde nahe dem Kreisverkehr an der L 460 bei Rössing, rund 500 Meter vom Bahnhof Barnten entfernt, ein Stein seitlich gegen einen fahrenden Pkw geworfen, wodurch Sachschaden entstand; der Täter flüchtete unerkannt.

Am Mittwochvormittag gegen 10 Uhr bemerkte ein Passant am Kiessee Barnten gegenüber dem Bahnhof einen Mann, der ein Kennzeichen mitführte. Bei der Ansprache versuchte der Unbekannte, den Zeugen mit dem Kennzeichen zu schlagen, verletzte ihn an der Hand und flüchtete. Das Kennzeichen war zuvor entwendet worden.

Ob ein Zusammenhang zwischen den Vorfällen und den möglichen Manipulationen am stehenden Güterzug besteht, ist derzeit unklar. Die Polizei Sarstedt ermittelt wegen Diebstahls, Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.

Polizei und Bundespolizei bitten Zeugen und Anwohnerinnen und Anwohner um Hinweise zu der unbekannten männlichen Person sowie zu Beobachtungen am 2. und 3. Juni.

Bildunterschrift: Foto von Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Bundespolizeiinspektion Hannover, übermittelt durch news aktuell

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Zwei Einbrüche in Oldenburg – Polizei bittet um Zeugenhinweise

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Polizei ermittelt nach zwei Einbrüchen

Oldenburg (ots) – Die Polizei führt derzeit Ermittlungen zu zwei Einbruchsdelikten, die in den vergangenen Tagen stattgefunden haben.

Erster Einbruch im Angerweg

Am Mittwoch ereignete sich ein Wohnungseinbruch in einem Mehrfamilienhaus im Angerweg. Nach bisherigen Erkenntnissen verschafften sich unbekannte Täter zwischen 7:00 Uhr und 13:00 Uhr gewaltsam Zutritt zu einer Wohnung, indem sie die Tür aufhebelten. Die Täter durchsuchten die Räumlichkeiten und entwendeten Münzgeld in geringer Stückelung.

Zweiter Einbruch im Werftweg

Ein weiterer Einbruch wurde aus dem Werftweg gemeldet. Dort drangen unbekannte Täter zwischen Mittwochabend und Donnerstagfrüh gewaltsam in ein Gewerbeobjekt ein. Die Täter durchsuchten mehrere Bereiche des Betriebes und stahlen diverse Werkzeuge sowie Metalle. Aufgrund der Menge vermutet die Polizei, dass ein Fahrzeug für den Abtransport genutzt wurde.

Ermittlungen und Zeugenaufruf

Die Polizei hat in beiden Fällen die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, sich unter der Nummer 0441-7904115 zu melden.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Sachsens Justizministerin will Politikerbeleidigung abschaffen

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Sachsens Justizministerin will sich dafür einsetzen, dass der Straftatbestand der Politikerbeleidigung abgeschafft wird. Jüngst erhielt ein Fall Aufmerksamkeit, weil ein ...

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Internationale Gesundheitsvorschriften: Strafanzeige gegen drei Richter des Bundesverfassungsgerichts gestellt – wegen Rechtsbeugung

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Vorschau ansehen Rund 200 Bürgerinnen und Bürger haben vergangene Woche Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen die Richterinnen Prof. Dr. Christine Langenfeld und Dr. Rhona Fetzer sowie Richter Thomas Offenloch von der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gestellt. Hintergrund war die Abweisung einer im Februar von 628 Patenten eingereichten umfangreichen Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zu […]
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Nach Widerruf des Horrorszenarios durch den IPCC: Wäre die Bundesregierung überhaupt noch an das Karlsruher Klimaurteil von 2021 gebunden?

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Vorschau ansehen Plötzlich war es von der Bildfläche verschwunden – das Szenario mit der kryptischen Bezeichnung „RCP8.5/SSP5-8.5“. Es ist von der alarmistischen Annahme ausgegangen, dass sich die Temperaturen auf diesem Globus bis 2100 um mehr als vier Grad erhöhen. Das „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC), eine Institution der Vereinten Nationen, hat das Horrorbild kurzerhand für die […]
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Asylindustrie unter Verdacht: Wiener Verein soll Gerichte jahrelang genarrt haben

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Vorschau ansehen Ein Wiener Asylverein soll Behörden und Gerichte jahrelang mit erfundenen Geschichten getäuscht haben. Der Fall zeigt, wie verwundbar ein System ist, das guten Glauben zur Geschäftsgrundlage macht.
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DRAMA IN LOHR: Gericht gibt Thomas Krebs recht – doch für seinen Vater könnte es zu spät sein

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Vorschau ansehen Wie Pressecop24 berichtet, sorgt der Fall des Maßregelvollzugspatienten Thomas Krebs erneut für Entsetzen. Ausgerechnet an dem Tag, an dem ihn ein Gerichtsbeschluss erreicht haben soll, der die Verweigerung eines Besuchs bei seinen Eltern als rechtswidrig bewertet, überschlagen sich die Ereignisse: Nur wenige Stunden später musste sein Vater nach Angaben aus dem Umfeld der Familie notfallmäßig […]
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Schockierende Bodycam-Aufnahmen Neunmal ruft Henry Nowak „Ich kann nicht atmen“, bevor er gefesselt wird und stirbt

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Der Mörder von Henry Nowak, Vickrum Digwa (l.), beteutert attackiert worden zu sein. Bild: JF-Montage mit KI /// Fotos: Hampshire Police

Es sind grausame Szenen, die die Polizei in Großbritannien veröffentlicht. Die letzten Minuten in Henry Nowaks Leben dokumentieren ein skandalöses Polizeiversagen. Der Vater des Opfers erhebt schwere Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte.

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Florida verklagt OpenAI: Jetzt soll Sam Altman persönlich haften

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Vorschau ansehen Florida wirft OpenAI und CEO Sam Altman vor, ChatGPT aggressiv vermarktet und Risiken für Kinder, Nutzer und Öffentlichkeit verschwiegen zu haben. Der Staat verlangt Schadenersatz und ein Ende angeblich gefährlicher Geschäftspraktiken.
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Legendäre Anwältin Erin Brockovich greift KI-Rechenzentren an

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Vorschau ansehen Erin Brockovich sammelt landesweit Beschwerden gegen KI-Rechenzentren. Anwohner klagen über Geheimhaltung, Dauerlärm, Wasserverbrauch, höhere Stromkosten und sinkende Grundstückswerte.
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KI-Treffer reicht nicht für Haft: Richter bremst Gesichtserkennung des BKA

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Vorschau ansehen Ein Amtsgericht in Reutlingen hat einen Haftbefehl abgelehnt, weil der Verdacht maßgeblich auf einer nicht nachvollziehbar dokumentierten Gesichtserkennungssoftware beruhte. Noch bremsen Richter. Die Frage ist: wie lange noch?
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Hammerbanden-Terrorchefin klammheimlich aus Haft entlassen

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Lina Engel die Chefin der linken Terrorgruppe genannt Hammerbande wurde nunmehr auf Anordnung des Bundesgerichtshofes klammheimlich aus der Haft entlassen.

Bei den Überfällen der Hammerbande wurden „andersdenkende“ Mitmenschen ins Koma geprügelt, die Opfer sind für den Rest ihres Lebens gezeichnet, auch wenn es Gottlob keine Todesopfer zu beklagen gab.

Genießt Linksterror Narrenfreiheit?

Es ist fraglos schwer zu glauben, dass die Anführerin der linksautonomen Hammerbande, Lina Engel, auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen wurde, wie auch anonymousnews berichtet hatte.

Nach Angaben des Bundesgerichtshofs soll sie angeblich eine positive Sozialprognose aufweisen. Dazu heißt es in der entsprechenden Presseerklärung, wie folgt.

„Denn nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens kann der Verurteilten eine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit gestellt werden. Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat.“

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte der Bande vorgeworfen, „als Mitglieder oder Unterstützer einer spätestens Ende 2017/Anfang 2018 in und um Leipzig gegründeten Vereinigung, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilten“, gezielt Andersdenkende körperlich attackiert zu haben.

In der Öffentlichkeit hat sich die linke Terrorgruppe dieser Verdächtigen als „Hammerbande“ einen traurigen Namen gemacht. Deren Überfälle, so die Anklage, seien in der Regel intensiv vorbereitet worden, darunter Ausspähungen von Lebensgewohnheiten der ausgewählten Opfer, die dann mit brutaler Gewalt bearbeitet wurden. Dabei kamen wiederholt auch Schlagwerkzeuge, wie eben Hämmer, zum Einsatz. Das Leben der Attackierten wurde zweifellos riskiert.

Dennoch gibt es nun für Rädelsführerin der Links-Terroristen Lina E. ein happy end mit vorzeitiger Entlassung aus dem Gefängnis. Die Sächsische Zeitung schrieb dazu, „zuletzt hat sie, nach rund zwei Dritteln ihrer Haftstrafe, einen Antrag auf Entlassung auf Bewährung gestellt. Das OLG Dresden entschied darüber nach Angaben eines Sprechers dann Ende März zu Gunsten von E.“ Nach einer Beschwerde des Generalbundesanwalts ist die Sache nun jedoch offiziell.



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Spielerschutz Deutschland: Bilanz nach vier Jahren Glücksspiel-Staatsvertrag

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Gut gemeint, aber auch gut gemacht? Eine kritische Bilanz des deutschen Spielerschutzes zwischen Bürokratie, Schwarzmarkt und Spielsuchtprävention.

Selten ist eine deutsche Reform so wortreich angekündigt und so kläglich am eigenen Anspruch gescheitert wie der Spielerschutz im Online-Glücksspiel. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 versprach der Bund nichts Geringeres, als das Wildwest-Image der Branche ein für alle Mal zu beerdigen. Vier Jahre später ist von dieser Ankündigung nicht viel übrig. Was den Spieler schützen sollte, treibt ihn heute mit, überwacht ihn und treibt ihn nicht selten direkt in jene Strukturen, vor denen er bewahrt werden sollte. Wer das nicht glaubt, kann es alle sechs Monate in einer neuen Studie nachlesen.

Doch was wollte der Gesetzgeber ursprünglich erreichen, und ab welcher Schraubenumdrehung ist aus Schutz pure Bevormundung geworden?

Der gute Ansatz: Was der Schutz auf dem Papier verspricht

Auf dem Papier wirkt der deutsche Spielerschutz vorbildlich. Lizenzpflicht für sämtliche Anbieter, ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Spieler über alle Plattformen hinweg, eine bundesweite Sperrdatei namens OASIS, Werbebeschränkungen, ein Panikknopf, ein laufender Realitäts-Check während des Spiels. Das Maßnahmenpaket des Glücksspielstaatsvertrags 2021 liest sich wie eine Wunschliste der Suchtprävention. Hinzu kommt: Anbieter ohne deutsche Lizenz dürfen ihre Dienste hierzulande gar nicht mehr legal anbieten, und die zentrale Aufsicht durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder soll dafür sorgen, dass aus Vorgaben echte Realität wird.

Das ist eine grundlegende Verbesserung gegenüber der Lage vor 2021, als sich Online-Glücksspiel in einer rechtlichen Grauzone abspielte. Wer heute legal in Deutschland Slots spielen möchte, kann das mit einem klaren Schutzrahmen tun. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen verweist darauf, dass strukturelle Limits wie verbindliche Einzahlungsgrenzen messbar zur Reduzierung problematischen Spielverhaltens beitragen können.

Wenn Schutz zur Schikane wird

Soweit die Theorie. In der Praxis fühlen sich viele Spieler durch die Regulierung weniger geschützt als bevormundet. Das einheitliche Limit von 1.000 Euro gilt anbieterübergreifend, was bedeutet, dass schon der gelegentliche Spieler mit mittlerem Einkommen auf jede Form von Flexibilität verzichten muss. Wer einen verifizierten Limit-Antrag stellt, muss seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen, ein bürokratischer Akt, der in keiner anderen europäischen Jurisdiktion in dieser Form existiert.

Hinzu kommen die Anbindung an das zentrale Limit-System LUGAS und eine 5,3-prozentige Steuer auf jeden einzelnen Slot-Einsatz, die nicht auf den Gewinn, sondern auf den Wetteinsatz erhoben wird. Das Ergebnis sind Auszahlungsquoten von häufig nur noch 85 bis 90 Prozent, während international zwischen 95 und 97 Prozent üblich sind. Initiativen wie die Kampagne Check Dein Spiel der BZgA leisten parallel sinnvolle Aufklärungsarbeit, doch der eigentliche regulatorische Apparat hat sich derart verselbstständigt, dass die ursprüngliche Schutzlogik kaum noch erkennbar ist.

Das Problem ist nicht der Schutzgedanke. Das Problem ist eine Umsetzung, die den mündigen Erwachsenen schon im Ansatz nicht mehr ernst nimmt, sondern als potenziellen Patienten behandelt.

Der unsichtbare Verlierer: Wie der Schwarzmarkt vom Spielerschutz profitiert

Genau hier liegt die bittere Pointe der deutschen Glücksspielregulierung. Je restriktiver der legale Rahmen, desto attraktiver wird der unregulierte Markt. Eine vielzitierte Marktanalyse des Branchendienstes Yield Sec im Auftrag des Deutschen Online Casinoverbands (DOCV) bezifferte den Schwarzmarktanteil am deutschen Online-Casino-Umsatz für 2024 auf rund vier Milliarden Euro Bruttospielertrag. Die Kanalisierungsrate, also der Anteil der legal in Deutschland gespielten Einsätze, lag dabei nur knapp über fünfzig Prozent. Anders formuliert: Jeder zweite Euro, den deutsche Spieler in Online-Slots versenken, fließt an völlig unregulierte Anbieter.

Spieler, denen das Einzahlungslimit zu rigide oder die Spielauswahl zu schmal ist, weichen auf Plattformen aus, die in Malta, Curaçao oder Anjouan lizenziert sind und kaum mehr Schutzstandards einhalten als das jeweilige Mindestmaß ihrer Heimatregulierung. Wer dort landet, hat keinen Zugriff auf OASIS, keinen verbindlichen Limit-Mechanismus, keine deutschsprachige Aufsichtsbeschwerde. Im Gegenteil: Die Hürden, an die der deutsche Gesetzgeber so hohe Erwartungen geknüpft hat, wirken nun wie ein Treibstoff für die Konkurrenz im Ausland. Spielerschutz, der die schutzbedürftigsten Spieler in unkontrollierte Strukturen zwingt, verfehlt seinen Anspruch nicht versehentlich, sondern systembedingt.

Die strukturelle Parallele zu anderen Politikfeldern ist offensichtlich. Wie die Analyse darüber, warum Deutschland Investoren verliert, aufzeigt, folgt die deutsche Regulierungspraxis immer wieder demselben Muster: Wer die bürokratische Daumenschraube zu fest dreht, vertreibt nicht nur Kapital, sondern auch Kunden. Der Glücksspielsektor liefert dafür ein Lehrbuch-Beispiel.

Online Casinos Deutschland: Was lizenzierte Anbieter im legalen Rahmen tatsächlich leisten dürfen

Die deutschen Lizenzanbieter selbst sind in einer schwierigen Lage. Sie tragen die volle Last der Regulierung, müssen mit reduzierten Auszahlungsquoten gegen graue Plattformen bestehen und werden gleichzeitig von der Politik selten als Verbündete im Spielerschutz wahrgenommen. Dabei bieten ausgerechnet diese Anbieter denjenigen Spielern, die bewusst in einem regulierten Umfeld bleiben wollen, einen klaren Mehrwert: nachvollziehbare Identitätsprüfung, dokumentierte Einsatzhistorie, geregelte Auszahlungswege und Zugriff auf OASIS.

Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, welche Lizenznehmer in Deutschland derzeit tatsächlich operieren, ist auf spezialisierte Vergleichsportale als Transparenz-Werkzeug angewiesen. Eine aktuelle Übersicht zugelassener Slot-Anbieter bei deutschen Online Casinos macht sichtbar, wie weit das verbliebene legale Angebot bereits geschrumpft ist. Tischspiele wie Roulette oder Blackjack sowie Live-Casino-Formate sind im legalen deutschen Rahmen gar nicht enthalten, was die Diskrepanz zwischen Spielerwünschen und regulatorischem Angebot zusätzlich verschärft.

Diese strukturelle Schmalheit ist im internationalen Vergleich auffällig. Während andere EU-Staaten den lizenzierten Anbietern bewusst ein konkurrenzfähiges Produktportfolio ermöglichen, hat sich Deutschland für ein Minimum entschieden. Das mag einer engen Lesart des Schutzgedankens folgen, treibt aber genau jene Spieler, die mehr als nur Slots suchen, geradewegs in den Schwarzmarkt.

Fazit: Schutz darf kein Selbstzweck sein

Der Spielerschutz des deutschen Gesetzgebers ist gut gemeint, aber er ist krachend schlecht gemacht. Vier Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags steht eine ernüchternde Bilanz: Der legale Rahmen schützt diejenigen, die ohnehin verantwortungsbewusst spielen, und liefert die schutzbedürftigen Spielergruppen einem Schwarzmarkt aus, der keine einzige Schutzregel kennt. Wer diesen Ansatz heute noch verteidigen will, muss erklären, warum ein erklärtes Ziel ausgerechnet durch die gewählten Mittel ins exakte Gegenteil verkehrt wird.

Was bleibt, ist eine Aufgabe für die nächste Reformrunde, und sie duldet keinen weiteren Aufschub: realistische Einzahlungslimits, ein konkurrenzfähiges Produktangebot der deutschen Online Casinos im legalen Rahmen, weniger Bürokratie und stattdessen ein konsequenter Vollzug gegen illegale Anbieter. Spielerschutz darf kein bürokratisches Selbstzweck-Konstrukt sein, das in seiner Umsetzung mehr Schaden als Nutzen produziert. Er muss messbar dort wirken, wo Menschen tatsächlich vor Spielsucht geschützt werden müssen, und nicht dort, wo Behörden mit seinem Etikett ihre eigene Existenz rechtfertigen.



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Sommerschlussverkauf bei der Staatsbürgerschaft

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Europas neuer Eiserner Vorhang + Rakete bei Startversuch explodiert – Cape Canaveral schwer beschädigt + Belgisches Urteil sprengt Tabu – Gericht erklärt belegbare Fakten zum „kriminellen Vorsatz“ + Geheimgutachten: Steinmeier förderte Islamismus-nahen Verein mit Millionen + ÖSTERREICH: Millionen-Schock für Autohändler: Finanzministerium fordert Covid-Hilfen zurück

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Europas neuer Eiserner Vorhang

Um an der Ostflanke auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, entsteht auf deutschem Boden in Münster (NRW) ein völlig neues Hauptquartier, das Nato-Truppen möglichst schnell in Richtung Osten verlegen soll.

Dort, im Deutsch-Niederländischen Corps, liegt dann die Verantwortung für die Verteidigung Estlands und Lettlands. Ein zweites, bereits bestehendes Hauptquartier in Stettin ist für Polen und Litauen zuständig. (…)

Die Fähigkeit, sofort und koordiniert zu reagieren, wird verstärkt. Es gehe darum, „schnell große Truppenverbände“ einzusetzen, so ein Militärbeamter zur Nachrichtenagentur Reuters. (…)

Unter der Befehlsgewalt der Spezialisten in Münster können das bis zu 60.000 Nato-Soldaten sein. Derzeit verfügt das Bündnis an der Ostflanke über acht multinationale „Battlegroups“ – drei sind es im Baltikum. In Litauen baut Deutschland eine Brigade mit bis zu 4800 Soldaten auf. Insgesamt werden es im Baltikum und Polen gut 24.000 dauerhaft stationierte Nato-Soldaten sein. Für Lange stellt das neue Hauptquartier Führungsfähigkeit und klare Zuständigkeiten her. Via bild.de

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Rakete bei Startversuch explodiert – Cape Canaveral schwer beschädigt

Hier einige der bisher besten Aufnahmen der heutigen Explosion der Blue-Origin-Rakete „New Glenn“ während eines statischen Triebwerkstests am Startkomplex 36 (LC-36) in Cape Canaveral, Florida.

LC-36 scheint erheblich beschädigt worden zu sein; mehrere Türme und andere Strukturen wurden vollständig zerstört. Die Reparaturarbeiten durch Blue Origin, die NASA und die US-Weltraumstreitkräfte werden voraussichtlich Monate, wenn nicht sogar über ein Jahr dauern.

Here’s our video of the explosion at Launch Complex 36. It happened about 9 pm ET (0100 UTC) as Blue Origin was beginning a static fire test of its New Glenn rocket.

Watch live views: https://t.co/tm2wZQmAVD pic.twitter.com/PmbgQC6Qmq

— Spaceflight Now (@SpaceflightNow) May 29, 2026

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Sommerschlussverkauf bei der Staatsbürgerschaft

Das unaufhörliche Gerede von „konsequenten Rückführungen“ und „harten Abschiebungen“ können wir endgültig in den Wind schreiben. Das Migrationsproblem in Deutschland wird gelöst! Es gibt nämlich schlicht bald keine Ausländer mehr im Land. Die Bundesregierung ist auf dem besten Weg, alle illegalen Einwanderer einzubürgern.

Ein afrikanischer Migrant in Berlin hält einen deutschen Pass in der Hand.

Man muss den Rechenkünstlern in den Amtsstuben eines lassen: Wenn es um historische Rekorde geht, liefern sie. Über 309.000 Einbürgerungen allein im Jahr 2025. Ein einsamer Spitzenwert im real existierenden Absurdistan. Während Brücken bröseln, die Wirtschaft schrumpft und PISA-Ergebnisse im Keller reifen, läuft die Bundesdruckerei zur Höchstform auf. Fast 40.000 neue Staatsbürger allein in Berlin – eine Verdopplung im Handumdrehen. Der rote Pass mit dem Adler als Gratis-Beilage zum Wocheneinkauf. Weiterlesen auf anonymousnews.org

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Wahrheit jetzt strafbar: Belgisches Urteil sprengt Tabu – Gericht erklärt belegbare Fakten zum „kriminellen Vorsatz“

Ein belgisches Gericht hat den Aktivisten und früheren Parlamentarier Dries Van Langenhove verurteilt — wegen „Hassrede“. Leider ist das allein noch nichts Neues in unseren Zeiten, und es wäre auch keinen Artikel mehr wert, weil wir uns an diesen Wahnsinn schon gewöhnt haben – womit ich mich ausdrücklich nicht ausnehme.

Aber dieser konkrete Fall hat eine Besonderheit, die einen umhaut. Die ich zuerst kaum glauben wollte. Aber die man schwarz auf weiß nachlesen kann. Der Richter schrieb in seinem Urteil:

„Auch wenn alle Aussagen von Van Langenhove auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Statistiken beruhen, ändert das nichts am kriminellen Vorsatz.“

Lesen Sie diesen Satz noch einmal. Langsam. Das ist eine völlig neue Dimension. Bisher tat die Justiz immer noch so, als ging es um „Falschbehauptungen“. Jetzt ist die Maske gefallen. (…) Van Langenhove hatte im Februar 2024 an der Katholischen Universität Leuven einen Vortrag gehalten — über Einwanderung, Kriminalität, sinkende Bildungsstandards, Wohnungsnot. Alles belegt, alles mit Quellen. Das Gericht verurteilte ihn trotzdem wegen „Aufstachelung zum Hass“. Die Strafe: 4.000 Euro Geldstrafe. Ins Gefängnis musste er diesmal nur wegen einer juristischen Formalie nicht — zur ausdrücklichen Frustration des Richters, wie Van Langenhove selbst berichtet. Weiterlesen auf reitschuster.de

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Geheimgutachten: Steinmeier förderte Islamismus-nahen Verein mit Millionen

Unter Außenminister Frank-Walter Steinmeier erhielt der Islamismus-nahe Verein „Islamic Relief Deutschland“ Millionen an Fördergeldern.

Wie „Focus online“ unter Berufung auf einen bislang geheim gehaltenen Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2019 berichtet, wurden 8,45 Millionen Euro Fördermittel überprüft. Insgesamt überwies die Bundesregierung 15 Millionen Euro an den Verein.

Herausgegeben wurde der teils geschwärzte Bericht nach einer Klage der Islamismus-Kritikerin Seyran Ateş. Der Bundesrechnungshof kritisiert darin erhebliche Mängel bei der Kontrolle der Mittelverwendung. Beanstandet wird auch ein Verstoß gegen Vorgaben zur Terrorismusfinanzierung.

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ÖSTERREICH: Millionen-Schock für Autohändler: Finanzministerium fordert Covid-Hilfen zurück

Konkret geht es um den sogenannten Umsatzersatz, eine milliardenschwere Wirtschaftshilfe während der Corona-Pandemie, berichtet der Kurier. Unternehmen, die während der Lockdowns schließen mussten, erhielten damals finanzielle Unterstützung, um Umsatzausfälle abzufedern.

Nun prüft das Finanzministerium die Förderungen erneut. Mehrere Autohäuser haben bereits Rückforderungsbescheide erhalten. Laut Branchenangaben bewegen sich die Forderungen pro Betrieb teilweise im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich. Zusätzlich werden Zinsen verrechnet – rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Auszahlung im Jahr 2020.

(…) Die Rückforderungen könnten nicht auf die Autobranche beschränkt bleiben. Laut Finanzministerium sind weitere Prüfungen quer durch verschiedene Branchen möglich. Scharfe Kritik kommt von der Wirtschaftskammer. Bianca Dvorak spricht von einer „miserablen und toxischen Situation“ für den Wirtschaftsstandort Österreich. Aus Sicht der Branche seien die Rückforderungen kaum nachvollziehbar. Weiterlesen auf exxpress.at

+++ REALSATIRE +++

Danke Estland, Finnland und Luxemburg!

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Hier geht’s zu den Short News von gestern:

Pistorius plant Rückkehr der Reservepflicht

 




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Darf der Kanzler „Lackaffe“ genannt werden?

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Es handelt sich beim „Lackaffen“ um eine eher harmlose, keinesfalls aber humorlose Bezeichnung für eine Person, die einem speziellen Anlass entsprechend so „overdressed“, man könnte auch sagen „überkandidelt“, daherkommt, dass er oder sie die Aufmerksamkeit des Betrachters auf das unpassende, übertriebene Outfit lenkt, anstatt auf den Zweck der Begegnung.

Von CONNY AXEL MEIER | Dass der dünnhäutige Bundeskanzler hunderte Strafanzeigen wegen „Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede gegenüber Personen des politischen Lebens“ nach dem 2021 verschärften Paragraph 188 StGB gestellt hat und noch stellt, ist hinreichend bekannt. Unvorstellbar, dass beispielsweise ein Helmut Kohl oder ein Franz Josef Strauß derart empfindlich auf harmlose Schmähungen reagiert hätten. Selbstbewusste Politiker reagieren auf banale Anfeindungen weitaus souveräner. Selbst ein Helmut Schmidt oder ein Gerhard Schröder hatten eher ein dickes Fell.

Die angenommene Beleidigungsfähigkeit im Wandel der Zeit

Der Autor erinnert sich an eine Anekdote aus den frühen 1990er-Jahren, die er selbst erlebt hat. Bei einem beruflichen Termin mit dem 2013 verstorbenen früheren Oberbürgermeister von Stuttgart, Manfred Rommel, begab sich folgendes zur Mittagszeit: Der OB lud uns, eine kleine Gruppe, spontan zu einem Lunch ein. Der gemeinsame Fußweg vom Rathaus über den Marktplatz zu einem gegenüberliegenden Bistro wurde begleitet von Beschimpfungen des OB durch herumlungernde und offensichtlich angetrunkene „Leute“, die den Stadtchef erkannten und ihn versuchten mit unangebrachten Schimpfwörtern zu provozieren. Rommel, der vorausging, drehte sich nur zu uns um und erklärte freundlich lächelnd: „Ich bin nicht beleidigungsfähig!“ Punkt!

Das politische Berlin steht am Abgrund. Der nichtmigrantische Anteil am Blätterwald der bunten Republik hat das wahre Ausmaß der Katastrophe erkannt und berichtet ausführlich darüber. Nicht über den Scherbenhaufen, den die Regierung hinterlässt und über die vorsätzliche Vernichtung des Landes, sondern darüber, dass der beleidigungsfähige Bundeskanzler von einem Facebook-Nutzer als „Lackaffe“ bezeichnet wurde und nun die Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen den Kommentator einen Strafbefehl über 30 Tagessätze verhängt hat (PI-NEWS berichtete).

Nun geht der Autor davon aus, dass sich demnächst das Amtsgericht Heilbronn mit der Angelegenheit befassen wird, falls der angebliche „Beleidiger“ dem Strafbefehl widerspricht. Es handelt sich dabei um dieselbe Staatsanwaltschaft, die in ähnlicher Sache – ein Rentner hatte den Kanzler der zweiten Wahl als „Pinocchio“ bezeichnet – unter Anteilnahme des gesamten Landes ein ähnlich banales Verfahren eingestellt hatte.

Nun hätte sich der so inkriminierte Ersteller des fraglichen Kommentars den Kanzler auch etwas vornehmer zur Brust nehmen können. „Schickimicki“, „eitler Fatzke“ oder, falls der Autor Österreicher ist, „Piefke“, hätten es auch getan. Der Autor kann nur vermuten, dass das Amtsgericht Heilbronn den Strafbefehl erwartbar bestätigen wird. Am Landgericht Heilbronn in zweiter Instanz (Schöffengericht) sieht es dann erfahrungsgemäß anders aus. Dort werden in vielen Fällen solch banale Justizpossen einfach eingestellt. Auf den Anwaltskosten bleibt der Betroffene dann aber trotzdem sitzen.

Kein sachlicher Zusammenhang?

Angeblich, so die Staatsanwaltschaft, wäre hier, im Gegensatz zum „Pinocchio-Fall“, die Sache anders gelagert. Es sei wohl so, „dass in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand“, teilte eine Sprecherin mit. Nun ist der sachliche Zusammenhang zweifelsohne gegeben. Als Nichtjurist steht es dem Autor natürlich nicht zu, eine zweifelsfreie juristische Bewertung abzugeben. Das ist auch nicht die Absicht. Aber ein sachlicher Zusammenhang lässt sich nicht abstreiten. Er ergibt sich schon aus der Tatsache, dass wegen einer Banalität – der Anlass des Besuchs war der Spatenstich für den örtlichen „Innovation Park Artificial Intelligence“ (IPAI) – neben einem personalintensiven Sicherheitsaufwand sogar ein zeitweiliges Flugverbot über der Stadt Heilbronn erlassen wurde. Das war sicher etwas seltsam und dem Anlass entsprechend, total überzogen.

Die öffentliche Wahrnehmung des Kanzlerbesuchs wurde so vorsätzlich überhöht und somit ins Lächerliche gezogen. Dementsprechend wurde das auch von den Lesern so kommentiert. Wegen einem Spatenstich solch einen Sicherheitsaufwand betreiben zu lassen, lädt geradezu ein, auch unsachlich zu antworten. Aber die Heilbronner Staatsanwaltschaft ist hier anscheinend humorlos. Eine „Ehrverletzung“ stand gar nicht im Vordergrund! Wäre der Bundeskanzler nicht extra mit dem Hubschrauber eingeflogen, um mit der Schaufel in der Hand einen Stein in die Erde zu legen, sondern hätte sich stattdessen um das Wohl des Landes gekümmert, also regiert anstatt Theater zu spielen, so hätte der Kommentar mit dem „Lackaffe“ möglicherweise tatsächlich als Ehrverletzung im Mittelpunkt stehen können.

Was ist ein Lackaffe?

Kommen wir zum Kern der Bedeutung des umstrittenen Wortes. Die weit verbreitete Annahme, der Begriff „Lackaffe“ wäre eine vorwiegend süddeutsche Adaption des französischen „la gaffe“, das so etwas wie „peinliches Missgeschick“ bedeutet, also einen Fauxpas, den man in der Öffentlichkeit begeht, macht durchaus Sinn, ist aber nicht gesichert.

Eine andere Herleitung sieht den Ursprung im oberdeutschen Wort „Lackel“. Damit wäre ursprünglich ein grober, ungehobelter junger Mensch oder ein großer Mann bezeichnet worden. Beide Erklärungen müssten unter normalen Umständen hinnehmbar sein. Aber was ist heutzutage noch normal?

Würde beispielsweise ein Donald Trump auf vorgebliche oder tatsächliche Verunglimpfungen, die weltweit täglich zur Genüge in den Propagandamedien verbreitet werden, so empfindlich reagieren wie der Kanzler der zweiten Wahl und dementsprechend massenweise Strafanzeigen schreiben lassen, dann käme er ja überhaupt nicht mehr dazu, mehrere Kriege gleichzeitig zu führen, die Grenzen vor den Invasoren zu schützen, mit Putin und Xi zu verhandeln um die Welt zu retten, Grönland zu annektieren und nebenbei noch den Ostflügel des Weißen Hauses zum Ballsaal umzubauen.

 

Conny Axel Meier (geb. 1956) betätigt sich seit über 20 Jahren als Publizist, Menschenrechtsaktivist und Islamaufklärer. Seit 2004 war er Schriftführer im „Bundesverband der Bürgerbewegungen“ (BDB). 2006 gehörte er zu den ersten Mitgliedern von „Pax Europa“. 2008 war er maßgeblich beteiligt an der Fusion der beiden Vereine zur „Bürgerbewegung PAX EUROPA“ (BPE) und wurde bis 2016 deren erster hauptamtlicher Bundesgeschäftsführer. 2019 zog er mit seiner Ehefrau ins politische Exil nach Ungarn und schreibt von dort regelmäßig für PI-NEWS wo auch dieser Beitrag erschien.




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Zunahme von Extremismus in Deutschland erfordert verstärkte Ermittlungsressourcen und rechtliche Maßnahmen

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DPolG Niedersachsen: Verfassungsschutz und Polizei im Kampf gegen rechte und linke Gewalt stärken

Hannover – Der Anstieg rechtsmotivierter Gewalt in Deutschland wird von der DPolG Niedersachsen als besorgniserregend angesehen. Er zeigt eine alarmierende Tendenz, die unser gesellschaftliches Klima belastet. Gleichzeitig muss auch die Bedrohung durch linksmotivierte Gewalt im Fokus bleiben, weil beide Formen des Extremismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Werte unserer Demokratie gefährden.

Das kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die linksextremistische Lina Engel, das jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, verdeutlicht die Notwendigkeit, jegliche Form von Extremismus mit aller Konsequenz zu verfolgen. Der BGH hat klarstellend betont, dass linke und rechte Straftaten gleichermaßen verwerflich sind und eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen.

Patrick Seegers, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen, äußerte: „Die Ränder des politischen Spektrums dürfen nicht die Mitte dominieren und dadurch unsere Demokratie untergraben. Es ist an der Zeit, dass die demokratische Gesellschaft für ihre Werte einsteht, die uns vereinen. Jeglicher Extremismus hat keinen Platz in unserem Land.“ Seegers betonte auch: „Wir müssen den Blick weiterhin schärfen, statt auf beiden Augen blind zu sein.“

Notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus

Um diesen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Ermittlungsbehörden mehr Personal, Kompetenz und rechtliche Möglichkeiten erhalten. Nur so können wir sowohl auf die akuten Bedrohungen reagieren als auch präventiv gegen diese gefährlichen Ideologien angehen.

Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:

  • Erhöhung der personellen Ressourcen in den Sicherheitsbehörden, um intensivierte Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.
  • Ausbildung und Fortbildung der Einsatzkräfte, um die Sensibilität für extremistische Bedrohungen zu schärfen – sowohl von rechts als auch von links.
  • Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine schnellere und effektivere Verfolgung extremistischer Straftaten sicherzustellen.

Seegers fordert abschließend: „Niemand braucht jetzt politische Moralisten. Was wir benötigen, ist solide Politik, mit dem Willen, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und dadurch unsere Demokratie zu stärken. Nur durch ein gemeinsames Handeln können wir Extremismus in jeglicher Form entschlossen entgegentreten.“

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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Polizei nimmt psychisch auffälligen Mann nach Drohung mit Gewalttaten fest

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Bedrohungslage durch psychisch auffällige Person in Buchholz

Buchholz in der Nordheide (ots) – Am Vormittag äußerte ein polizeilich als psychisch auffällig bekannter Mann gegenüber einer Bekannten, dass er vorhabe, mehrere Menschen zu verletzen.

Nach erfolgter Anzeigenerstattung bei der Polizeiinspektion Harburg wurden sofortige Ortungs- und Fahndungsmaßnahmen nach dem 28-Jährigen eingeleitet. Diese Maßnahmen ergaben, dass sich der Mann im Bereich Neu Wulmstorf aufhielt.

Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung konnte die Person auf Hamburger Gebiet „Im Fischbeker Heidbrook 2B“ beim dortigen REWE-Markt durch Polizeikräfte der Landespolizei Hamburg angetroffen und vorläufig festgenommen werden.

Zwecks weiterführender Maßnahmen wurde der 28-Jährige dem Gewahrsamsbereich der Polizeiinspektion Harburg zugeführt. Weder durch den Beschuldigten noch durch den polizeilichen Einsatz kamen Dritte zu Schaden. Die Ermittlungen im vorliegenden Sachverhalt dauern aktuell noch an.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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