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Konsum post mortem? Bundesregierung gedenkt „verstorbener Drogengebrauchender“

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Wie nennt man jemanden, der infolge von Drogenkonsum starb? Einen Drogentoten. Also, eigentlich. Im politisch korrekten Deutschland geht sich das leider nicht mehr aus. Weil Drogentote sich so unschön gendern lassen, heißen sie inzwischen „verstorbene Drogengebrauchende“ – ganz so, als handele es sich um Zombies, die über den Tod hinaus Drogen konsumieren.

Früher hieß es mal Drogentotengedenktag, doch das wäre im woken Zeitalter natürlich zu einfach: „Der 21. Juli ist nationaler Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“, liest man in den letzten Jahren auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen.

Die Partizipform drückt aus, dass eine Handlung andauert – deswegen ist nicht jeder Studierende ein Student, denn man kann gerade etwas studieren, ohne an einer Hochschule eingeschrieben zu sein, und nicht jeder Student ist konstant Studierender, denn irgendwann wird er sein Lernen unterbrechen.

Ein verstorbener Drogengebrauchender mutet nach dieser Sprachlogik nun ganz leicht kurios an, denn wir haben es hier offenbar mit einem Toten zu tun, der aktuell Drogen konsumiert. Dem Ernst des Themas wird das eher nicht gerecht.

In den sozialen Netzen versucht man sich aktuell an Korrekturen: Wie wär’s etwa mit „verstorbenen Drogengebrauchthabenden“?

Konsumieren und radeln bis über den Tod hinaus?

Sprachlich ist das derselbe regenbogenfarbene Quatsch wie bei den „getöteten Radfahrenden“, die etwa alljährlich vom „Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club“ beklagt werden. Das generische Maskulinum ist einer gewissen Klientel nämlich nicht inklusiv genug. Und so kommt es, dass diese Todesopfer der Partizipform nach auch post mortem noch wacker in die Pedale treten. Unfreiwillig komisch, aber so ist sie halt, die deutsche Gender-Sprache!

Beim „Verein Deutsche Sprache“ findet sich zu diesem Thema eine Ausarbeitung mit dem Titel: „Richtig Gendern? Nein, Gendern richtig kritisieren!“ Darin heißt es:

Konsequentes Gendern mit Hilfe der substantivierten Partizipformen führt zu seltsamen Gebilden, die nur mit Gender-Brille und unter Ausschaltung des Sprachgefühls akzeptabel sind. Der Einwand, man „gewöhne sich daran“ und der „Zugewinn an Geschlechtergerechtigkeit“ rechtfertige den Mehraufwand, zieht nicht.

Im Dokument werden einige absurde Beispiele gegeben: Kommen dann „zwei Radfahrende zur Tür herein“? Mit dem Fahrrad also? Wird aus einem Raucherbein ein „Rauchendenbein“? Sind Metzger dann „Metzgende“ und „Bläser“ „Blasende“?

Verein bittet um Einhaltung der Sprachregel

Zurück zu den Drogentotenden, Verzeihung, toten Drogengebrauchenden: Der Drogentotengedenktag geht nicht auf die Bundesregierung zurück, sondern entsprechende Veranstaltungen werden von diversen Organisationen ausgerichtet – zumeist sind die lokalen Aidshilfen involviert. Welcher Gruppe stehen Aidshilfen traditionell nahe? Kleiner Tipp: Wer sich auf die Website der Deutschen Aidshilfe verirrt, wird aktuell prompt mit einer regenbogenfarbenen Faust und dem Schriftzug „PROUD TO BE QUEER“ konfrontiert. „Bestell dir jetzt dein kostenloses Tattoo zur Pride-Season!“, heißt es im Popup. Das erklärt dann auch die allgemeine Genderbegeisterung.

Im Mittelpunkt steht außerdem der Verein „JES“, wobei JES für „Junkies, Ehemalige und Substituierte“ steht. Der hat auf der Gedenktagwebsite ernsthaft dazu aufgerufen, dass man doch bitte, bitte die politisch korrekte Titulierung übernehmen möge:

[…] gerade uns beschäftigt der Umgang mit Sprache, Worten, Bezeichnungen seit längerem und gerade auch ganz aktuell. […] Der Gedenktag wird nicht überall als das bezeichnet, was er ist: der „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“. Mal heißt er Drogentotengedenktag und in einer anderen Region wird er als Drogentotentag betitelt. […] Mit Einigkeit und einem einheitlichen Motto symbolisieren wir Zusammenhalt und Stärke. Dafür ist unserer Meinung nach die einheitliche Titulierung des 21.07. als „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“ eine logische Konsequenz und somit auch eine Bitte an alle Beteiligten. Wir würden uns wirklich sehr freuen, wenn ihr als Kooperationspartner*innen, Unterstützer*innen und Aktivist*innen gemeinsam mit uns, dem JES Netzwerk, den 21.07. zum Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende erklärt und diesen in den Sprachgebrauch aufnehmt.

Drogenlegalisierung gefordert

Die JES-Gruppierung fordert übrigens nicht weniger als eine Drogenlegalisierung. Auf der Website heißt es:

Eine neue Drogenpolitik muss geprägt sein durch:

  • Abkehr vom Abstinenzideal
  • Beendigung der Prohibition
  • Beendigung der menschenunwürdigen Unterdrückung und Verfolgung von Drogengebrauch und Drogengebraucher*innen
  • Respekt und Akzeptanz gegenüber einer jeden Entscheidung, mit oder ohne Drogen leben zu wollen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Belange und Bedürfnisse jedes/jeder Einzelnen achten.

In Deutschland wurde unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach Cannabis legalisiert – mit dem erwartbaren „Erfolg“ eines deutlichen Anstiegs cannabisinduzierter psychischer Erkrankungen. Auf manchen scheint das wohl erstrebenswert zu wirken …

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Akku ging hoch: Staubsaugerroboter explodiert – junger Mann schwer verletzt

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Ein 27-jähriger Australier war gerade mit dem Kochen beschäftigt, als sein Staubsaugerroboter auf ihn zurollte – und plötzlich direkt neben ihm explodierte. Der junge Mann erlitt schwerste Verbrennungen.

Der Unfall ereignete sich am 2. Juli in Perth, Australien: Lachie Perrem (27) stand in seiner Küche und kochte, während sein Staubsaugerroboter den Boden reinigte. Das Gerät näherte sich ihm und explodierte plötzlich direkt neben ihm. Die Küche stand in Flammen, der Brand breitete sich rasch aufs Wohnzimmer aus.

Rettungskräfte brachten Lachie ins Krankenhaus, wo er sediert werden musste. Einige Tage lag er im Koma; er musste mehrere Operationen und Transplantationen über sich ergehen lassen; zwischenzeitlich fehlte ihm die Stimme und er konnte kaum kommunizieren. 75 Prozent seines Körpers sind laut seiner Mutter, Fiona Perrem, von Verbrennungen betroffen.

Sie hat ein GoFundMe eingerichtet, um ihren Sohn zu unterstützen: „Ihm steht ein unglaublich langer Weg bevor, mit mehreren Operationen, umfangreicher medizinischer Behandlung, Rehabilitation und monatelanger Genesung.“ Perrem sammelt Spenden für seine Behandlungen, aber auch, um seine laufenden Kosten zu decken. Lachie, seine Verlobte und ihre Mitbewohner haben durch den Brand ihr Zuhause verloren. Mehr als 45.000 australische Dollar sind bereits eingegangen.

Wie kam es zu der Explosion? Lachies Mutter beschrieb den Unfall wie folgt: „[Lachie] hatte einen Staubsaugerroboter, und ohne dass er es wusste, war der Akku undicht. Als er anfing zu kochen, entzündete sich etwas und löste eine Explosion aus. Er stand mittendrin.“ Das Gerät wurde zur weiteren Untersuchung an das staatliche Bau- und Energieamt geschickt.

Die Daily Mail ließ dazu die Feuerwehr- und Katastrophenschutzbehörde von Westaustralien zu Wort kommen, die auf Gefahren von Lithium-Ionen-Batterien, die auch häufig in Saugrobotern verwendet werden, hinweist: „Wenn Lithium-Ionen-Akkus versagen, kann es zu einem thermischen Durchgehen kommen, das sich durch heftiges Bersten einer oder mehrerer Akkuzellen, zischende Geräusche sowie die Freisetzung giftiger, brennbarer und explosiver Gase und einen intensiven, sich selbst erhaltenden Brand äußern kann.“

Ein thermisches Durchgehen bei Lithium-Ionen-Akkus könne sehr rasch eintreten und äußerst gefährlich sein: Es könne dazu führen, dass giftiger Rauch entsteht, Flammen auflodern und Teile des Akkus explodieren.

In den letzten Jahren las man im Zuge der Elektrifizierung immer wieder von verheerenden E-Auto-Bränden. Auch Akkus von E-Scootern oder E-Bikes haben durch Explosionen und Feuer bereits schwerste Schäden angerichtet. Angesichts dieser Gefahren sollte man seine Geräte besser gut im Auge behalten: Mittlerweile sind wir überall von diesen Akkus umgeben.


(Auszug von RSS-Feed)

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Von wegen Fake News: Internierung von Quarantäne-Verweigerern in Sachsen bestätigt

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Über geplante Internierungen für Quarantäne-Verweigerer in Sachsen waren in der Vergangenheit wiederholt scharfe Debatten entbrannt: Die SPD-Gesundheitsministerin behauptete, solche Pläne hätte es nie gegeben und es handele sich um Fake News. Nun wurde dank einer AfD-Anfrage publik: Die Regierung hatte zwischenzeitlich tatsächlich mehrere Personen wegen Quarantäne-Verstößen in einer Einrichtung zwangsuntergebracht. Eine betroffene Person war erst 14 Jahre alt.

In der Vergangenheit hatte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD, bis Juni 1989 war sie übrigens in der SED) wacker behauptet, es habe zu keinem Zeitpunkt Pläne gegeben, Quarantäne-Verweigerer zu internieren. Die „Welt“ berichtete schon im April 2020 davon, dass in Psychiatrien gesperrt werden sollte, wer den Quarantänevorgaben nicht nachkomme. Der MDR hatte unter Berufung auf das Sozialministerium gemeldet, dass die Landesregierung in vier psychiatrischen Krankenhäusern insgesamt 22 Zimmer freigeräumt habe. Köpping wurde zitiert: „Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen.“

Daraufhin beklagte Köpping Fake News und beteuerte, das wäre „NIE geplant“ gewesen. In der Stellungnahme wurde allerdings wörtlich betont: „Es ging nie um Psychiatrie!“ Zwangsabsonderung in anderen „Räumen“, etwa in Krankenhäusern, schloss man nicht aus. Das könnten aber nur Gerichte anordnen, so hieß es.

Dokument widerspricht SPD-Gesundheitsministerin

Vor wenigen Monaten veröffentlichte die Journalistin Claudia Jaworski ein Dokument des Sächsischen Krankenhauses Arnsdorf, wonach das Sozialministerium Sachsen die Klinik mit Erlass vom 8. April 2020 beauftragt habe, „6 Plätze für nicht-medizinische Quarantäne-Verweigerer einzurichten und ab dem 09.04.2020 vorzuhalten“. Es handelt sich hier um eine psychiatrische Klinik, was auch in den Anweisungen angemerkt wurde. Dort hieß es:

„Sofern sich internistische Krankheitszeichen der Covid-19-Infektion einstellen, erfolgt eine körperliche Untersuchung und fortan die mit den Mitteln des psychiatrischen Krankenhauses mögliche Behandlung der Covid-19-Krankheitszeichen.“

Daraus geht auch hervor, dass die internierten Personen nicht einmal Krankheitszeichen aufweisen mussten. Die Klinik bestätigte die Echtheit des Dokuments gegenüber NIUS.

In einem Statement des Ministeriums wurde dem Medium gegenüber betont, es wären „unseres Wissens“ nie Personen dort untergebracht worden und es sei um einen „abgetrennten Teil des Landeskrankenhauses“ gegangen, „der nicht Teil der psychiatrischen Klinik gewesen wäre“. Man betonte abermals, dass Behauptungen, Quarantäne-Verweigerer würden in die Psychiatrie eingewiesen, „verleumderisch und falsch“ wären. Die Bürger können sich an dieser Stelle fragen, ob der Skandal wirklich in der Örtlichkeit der Internierung liegt, wie das Sozialministerium impliziert – oder nicht doch eher in der Internierung selbst.

Die Klinik gab an, der zugrunde liegende Erlass wäre schon am 11. April 2020 wieder aufgehoben worden, weswegen die Verfahrensanweisung nie Gültigkeit erlangt habe.

Internierungen durch AfD-Anfrage bestätigt

Also gab es in Sachsen keine Internierungen? Offenbar doch. Eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Prantl im Landtag brachte nun ans Licht: Vier Menschen wurden tatsächlich wegen Quarantäneverstößen in einer Einrichtung des Freistaates untergebracht. Betroffen waren Personen im Alter von 14, 21, 26 und 62 Jahren. Sie wurden zwischen vier und 13 Tagen festgehalten. Sachsen hatte dazu eine Einrichtung im Dresdner Hammerweg hergerichtet. Das sächsische Innenministerium berief sich in der Beantwortung auf das Infektionsschutzgesetz.

Screenshot Anfrage-Beantwortung, Drs.-Nr.: 8/7280

Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes legt fest, dass Personen, die entsprechenden Anordnungen nicht nachkommen oder bei denen basierend auf bisherigem Verhalten davon auszugehen sei, dass sie ihnen nicht nachkommen werden, „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“ seien.

Die Einrichtung am Hammerweg 26 in Dresden wurde nach einer Verständigung im Kabinett vom 12. Februar 2021 bis zum 22. März 2022 vorgehalten. Möbel und technische Ausstattung sollen 19.230,61 Euro gekostet haben; die Gesamtkosten kann die Staatsregierung aber nicht beziffern, weil sie nicht gesondert erfasst wurden.

„Freiheitsberaubung“

Scharfe Kritik kommt nun unter anderem vom BSW: Hier spricht man rundheraus von Freiheitsberaubung.„Die Staatsregierung hat nicht nur über Zwangsunterbringungen gesprochen, sondern Menschen tatsächlich ihrer Freiheit beraubt – sogar einen 14-Jährigen. Wer eine solche Maßnahme anordnet, muss ihre Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Kosten lückenlos belegen“, prangerte der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht an. Das sei bis heute nicht geschehen. Köppings Darstellung zu den Planungen in Arnsdorf hält er für nicht mehr glaubwürdig.

Sozialministerin Köpping müsse sämtliche Erlasse, Weisungen und Abstimmungen offenlegen. Insbesondere müsse geklärt werden, wer die Unterbringung des 14-Jährigen anordnete, welche milderen Mittel geprüft wurden und wie das Kindeswohl berücksichtigt wurde, so Hentschel-Thörichts Forderung: „Die SPD und die damaligen politischen Unterstützer der Corona-Zwangspolitik dürfen ihre Verantwortung nicht länger verdrängen.“

(Auszug von RSS-Feed)

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Absurdistan: Wo Migranten über die Aufenthaltserlaubnis von Migranten entscheiden

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Im besten Deutschland entscheidet ein Migrant ohne unbefristete Aufenthaltserlaubnis über die Aufenthaltserlaubnis von Migranten: Ein solcher Fall wurde jüngst ganz selbstverständlich in einer HR-Doku geschildert.

Der HR berichtet in der Doku „Ausländerbehörde: Entscheidungen, die Leben verändern“ über einen Sachbearbeiter in einer Darmstädter Ausländerbehörde, der weder die deutsche Staatsbürgerschaft hat noch über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt. Dennoch entscheidet er eigenständig über das Aufenthaltsrecht anderer Ausländer.

Dem Bericht nach kam der Iraker Ende 2015 nach Deutschland. Zuvor habe er in seiner Heimat englische Literatur studiert; in Deutschland absolvierte er eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Er selbst habe sechs Jahre auf die Entscheidung über seinen Asylantrag gewartet, so gibt er an. Er besitzt laut HR nur eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung „als Fachkraft“ und arbeitet seit inzwischen fünf Jahren bei der Behörde. Dort entscheidet er nun, „ob, und wenn ja, wie lange Ausländer in Deutschland bleiben dürfen“.

In der Reportage wird geschildert, wie der Iraker einem seit April 2025 ausreisepflichtigen Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen will, weil dieser inzwischen eine Ausbildung gefunden habe. Der Iraker selbst will deutscher Staatsbürger werden. Die Voraussetzungen für den Antrag seien bald erfüllt.

Ganz zu Beginn der Doku werden negative Wortmeldungen zur Darmstädter Ausländerbehörde vorgelesen, in denen Mitarbeitern unter anderem Rassismus vorgeworfen wird. Die Behörde gilt demnach als eine der schlechtesten Deutschlands. Migrantische Mitarbeiter könnten eine bequeme Antwort auf Rassismusvorwürfe sein, angesichts vieler negativer Reaktionen auf die Reportage in den sozialen Netzen lässt sich allerdings feststellen, dass das Vertrauen der Einheimischen in die Behörden so kaum gesteigert wird. „Wie war das nochmal mit dem Bock zum Gärtner machen?“, fragt etwa ein Nutzer auf X. Ein anderer drückt seine Meinung bemüht diplomatisch aus: „Sorry, er mag ein netter und anständiger Mensch sein, aber in dem Job kann er leider nur befangen sein.“

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Nächster AfD-Rekord! Partei baut Vorsprung zur Union aus

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Nächste Umfrage-Klatsche für die Bundesregierung: Der Abwärtstrend der Union setzt sich fort und die AfD verfestigt ihre Position als stärkste politische Kraft in Deutschland. Der Abstand zwischen Union und AfD ist nun so groß wie noch nie.

Die neueste Wahlumfrage von Insa sieht die Union bei nur mehr 20,5 Prozent: Das ist der niedrigste von Insa in dieser Umfrage gemessene Wert seit November 2021. Neben der anhaltenden Weigerung, die Probleme der Bevölkerung ernstzunehmen und entsprechende Reformen auf den Weg zu bringen, sorgen wohl auch Skandale wie die Leihmutterschaftsaffäre rund um Jens Spahn für ein Verprellen von weiteren Wählern. Spahn landete zuletzt im Insa-Politikerranking tatsächlich auf dem letzten Platz. Auf dem vorletzten Platz findet sich Bundeskanzler Friedrich Merz.

Die AfD steht laut Umfrage als stärkste politische Kraft in Deutschland aktuell bei 29 Prozent. Der Abstand zur Union beträgt damit 8,5 Prozentpunkte, was einem neuen Rekord entspricht: So groß war die Differenz zwischen den beiden Parteien in einer Insa-Sonntagsfrage noch nie.

Die SPD erreicht 13 Prozent, ebenso wie die Grünen. Die Linke steht bei 10,5 Prozent. FDP und BSW scheitern nach dem Stand der Umfrage mit 4,5 Prozent bzw. 3,5 Prozent beide an der Fünfprozenthürde.

Die schwarz-rote Koalition hat im Vergleich zur Bundestagswahl im Februar 2025 inzwischen fast 12 Prozentpunkte verloren und kommt auf nur noch 33,5 Prozent. Demgegenüber hätte eine Koalition aus der Union und der AfD 49,5 Prozent. Würde man die linken Parteien SPD, Grüne und Linke zusammenzählen, so käme man auf 36,5 Prozent.

Es zeigt sich somit abermals überdeutlich: In Deutschland wählt eine Mehrheit Mitte-rechts. Offen bleibt, wann die Wähler die Politik bekommen werden, die sie mehrheitlich fordern.

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Staatliche Täuschung: Mit dieser Spitzel-Reform könnte jeder Bürger zum Täter gemacht werden

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Am 13. ​August soll sich ‌das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Der Verfassungsschutz würde mit der neuen Gesetzgebung neue Spitzel- und Manipulationsbefugnisse erhalten – und das für eine Behörde, die nicht zuletzt gegen die politische Opposition und kritische Bürger instrumentalisiert werden kann. Experten warnen scharf vor dieser Reform. Die AfD kündigte an, sich dem Vorhaben entschieden entgegenzustellen.

Die geplante Reform, im Rahmen derer das Verfassungsschutzgesetz und das Bundesnachrichtendienstgesetz vollständig neu gefasst werden sollen, steht bei Fachleuten massiv in der Kritik. Doch vielen Bürgern scheint die Tragweite bislang kaum bewusst zu sein. Fraglich ist, ob die Abgeordneten, die über die Reform abstimmen, den Ernst der Lage erkennen.

Mathias Brodkorb lässt in einem Artikel im Cicero die Alarmglocken schrillen: Die neue Gesetzgebung würde die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz auflösen. Das ebnet praktisch den Weg zur Schaffung einer Gestapo 2.0. Der Verfassungsschutz soll mehr Spitzelbefugnisse erhalten: So könnte er dann in besonderen Fällen verurteilte Verbrecher oder gar 16-Jährige zu „Vertrauenspersonen“ machen. (Während die Bundesregierung also einerseits darüber debattiert, ob Jugendlichen der Zugang zu Social Media verboten werden sollte, will man sie rundheraus zu Spitzeln machen dürfen.) Für Vertrauenspersonen soll „im Einsatz eine Beteiligung (…) an Bedrohungen“ zulässig sein, zudem können Straftäter straffrei bleiben.

Überwachung, Manipulation und Täuschung

Mehr noch dürfe der Verfassungsschutz zur Aufklärung „erheblich beobachtungsbedürftiger Bedrohungen“ Brief-, Post- und Telekommunikationsverkehre überwachen, Personen observieren, „mit technischen Mitteln zur optischen oder akustischen Überwachung das Verhalten im nicht öffentlich zugänglichen Raum aufzeichnen“ und auch in private „informationstechnische Systeme“ eingreifen. Betroffen sind nicht nur Wohnungen des Beobachtungsobjektes, sondern auch andere, wenn es der Verfassungsschutz für nötig hält.

Außerdem dürfen im Notfall „Schutzmaßnahmen“ ergriffen werden. Dazu zählen die „Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren (…) sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte“, (sprich: die Manipulation von Nachrichten und Dokumenten!), die „Bereitstellung falscher Informationen“ und die „Löschung oder Verfälschung von Informationen“. Der Bundesnachrichtendienst soll sogar Postsendungen „andere Gegenstände hinzufügen oder in der Sendung enthaltene Gegenstände manipulieren“ dürfen.

Die Schutzmaßnahmen sind zwar beschränkt auf Spezialfälle: „bei sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht“ und auf terroristische Vereinigungen im Inland. Doch „Bedrohungen“ und „terroristische Vereinigungen“ sind eben, wie Brodkorb mahnt, Ansichtssache. Er warnt: „In Fällen wie dem von Prinz Reuß dürfte der Verfassungsschutz künftig also wie einst die Stasi oder die Gestapo ungehindert lügen, tricksen, täuschen, tarnen und manipulieren – im Namen der Demokratie.“

Scharfe Kritik auch aus der AfD

Der Verfassungsschutz kann nicht zuletzt gegen Regierungskritiker und die politische Opposition in Stellung gebracht werden. Wenig verwunderlich, dass auch und gerade die AfD entschieden vor dieser Reform warnt. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, kommentierte den Referentenentwurf:

„Die Pläne, das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem Akteur zu machen, der in das Leben der Bürger, ohne Wissen derselben, gezielt manipulatorisch eingreift, sind vollumfänglich abzulehnen. Es dient keineswegs dem Schutz der Bevölkerung, wie die von Dobrindt vorgeschobene Scheinbegründung suggerieren will, wenn der Verfassungsschutz, Datenströme verändern, löschen oder verfälschen kann oder gar falsche Informationen künftig in Kommunikationskanäle einzuspeisen in der Lage sein soll. Sobald eine Bedrohungslage vermutbarerweise solche Ausmaße erreicht hat, dass über derartiges überhaupt nur nachgedacht werden könnte, ist vielmehr der normale polizeiliche Weg zu beschreiten und die terrorverdächtige Gruppe festzunehmen und dem gewöhnlichen, vorgesehenen rechtsstaatlichen Prozess zuzuführen.

Beweismittelsicherung und Ausforschung des Umfangs der Personengruppe können schon durch passive geheimdienstliche Mittel wie Abhören und Mitlesen von Informationskanälen erfolgen – ein aktiv eingreifender, gar künstlich verfälschender Zugriff auf solche Daten ist zur Ergreifung der Terrorverdächtigen nicht nur nicht nötig, es ist vielmehr rechtsstaatlich unter allen Umständen auszuschließen, da er die tatsächliche Beweismittelsicherung in einem rechtsstaatlichen Ablauf der Behandlung solcher vermuteten Terrorlage gerade konterkariert.

Von daher sind die geplanten Eingriffe schon zur Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens nicht nur untauglich, sondern geradezu kontraindiziert. Das ist dabei nur erst die juristische Seite des Ganzen, die Strafverfolgung und prozessuale Aufarbeitung betreffend. Darüber hinaus schließen sich derartige Maßnahmen der staatlich hergestellten Desinformation natürlich auch schon aus Gründen der Bürgerrechte eindeutig aus. Die AfD-Fraktion sieht die Persönlichkeitsrechte der Bürger hier klar im Vordergrund, ganz sicher mindestens bis zu der Stufe, wo staatlicherseits sowieso ein Zugriff angezeigt ist statt die Einspeisung gefälschter Beweismittel.“

Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth, Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, äußert scharfe Kritik. Er weist auf das immense Missbrauchspotenzial hin: Durch die erlaubte Täuschung könnte jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden, so seine Warnung.

„Wer dachte, die Geisterfahrt mit dem erfundenen Phänomen der ,Delegitimation des Staates‘, mit dem Faeser und Haldenwang jeden kritischen Bürger unter Generalverdacht stellten, sei beendet, wird leider eines Schlechteren belehrt: Was unter dem Deckmantel der Sicherheit als notwendige Modernisierung verkauft wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als nichts anderes als der Aufbau eines digitalen Überwachungsstaates.

Mit dem von Bundesinnenminister Dobrindt vorgelegten Referentenentwurf droht eine historische Verschiebung der Machtbalance zwischen Staat und Bürgern. Der Verfassungsschutz soll von einem beobachtenden Nachrichtendienst zu einem verdeckt operierenden Akteur werden – mit tiefgreifenden Eingriffsbefugnissen in das Privatleben aller Bürger.

Unter dem Etikett ,Schutzmaßnahmen‘ erhält der Verfassungsschutz Befugnisse, Datenströme zu unterbrechen, umzuleiten oder zu verändern, gespeicherte Informationen zu löschen oder zu verfälschen und ,falsche Informationen‘ in Kommunikationsprozesse einzuspeisen. Damit kann der Staat Kommunikationsverläufe auf Handys und Computern nachträglich verändern – mit der Folge, dass jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden kann. Wer die Daten kontrolliert, kontrolliert die Wahrheit – und wer die Wahrheit kontrolliert, kontrolliert die Menschen.

Der Entwurf erlaubt dem Verfassungsschutz heimliche Zugriffe auf private IT‑Systeme sowie das verdeckte Betreten von Wohnungen, um Daten zu erheben oder zu beeinflussen. Betroffene müssen nicht zwingend benachrichtigt werden; in mehreren Fallgruppen kann die Information endgültig unterbleiben. Gerade die besonders eingriffsintensiven Maßnahmen können bei angeblicher Eilbedürftigkeit ohne vorherige Kontrolle angeordnet werden; die Kontrolle erfolgt dann allenfalls nachträglich. Gleichzeitig werden bestehende Kontrollmechanismen geschwächt.

Beobachter weisen darauf hin, dass dies in der Gesamtbilanz zu mehr Befugnissen, weniger Aufsicht und weniger Transparenz führt. Eine Wohnung, in die der Staat heimlich ein‑ und ausgeht, ist kein geschützter Rückzugsraum mehr, sondern eine offene Bühne der Überwachung. Der Entwurf eröffnet dem Verfassungsschutz zudem ausdrücklich die Möglichkeit, Jugendliche ab 16 Jahren als ,Vertrauenspersonen‘ anzuwerben – faktisch als bezahlte Spitzel. Ein Staat, der Minderjährigen nicht einmal die eigenverantwortliche Nutzung sozialer Medien zutraut, hält sie zugleich für reif genug, gegen Freunde, Mitschüler und Eltern zu spitzeln. Wer Kinder zu Informanten macht, gewöhnt ganze Generationen an Überwachung – nicht an Freiheit. Ein Nachrichtendienst, der lügen, löschen und lancieren darf, wird vom Frühwarnsystem der Demokratie zum Architekten einer totalitären Realität. Die AfD-Fraktion wird sich diesem Vorhaben entschieden entgegenstellen.“

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Massenmord in Stade: Täter Fatih G. soll in Haft Suizid begangen haben

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Der Massenmord von Stade weist bedenkliche Verstrickungen in den linken NGO-Komplex auf – sie reichen bis in die sozialistische Politik hinein, denn die Fahrerin des Fluchtwagens ist die Schwiegermutter eines SPD-Landtagsabgeordneten in Niedersachsen. Jetzt wird bekannt: Der Täter, Fatih G., der sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung erschossen hat, soll sich in der Haft suizidiert haben.

Er erschoss in einer Mutter-Kind-Einrichtung sechs Menschen: Der Massenmörder von Stade ist laut dem niedersächsischen Justizministerium tot. Er befand sich in der JVA Bremervörde in Untersuchungshaft. Hinweise auf ein Fremdverschulden sollen angeblich zurzeit nicht vorliegen: „Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse handelt es sich um einen Suizid.“

Fatih G., 45 Jahre alt, wurde demnach am Morgen in seiner Zelle leblos aufgefunden: „Der Gefangene wurde heute um 06.05 Uhr von einem hierfür zuständigen Stationsbediensteten im Rahmen der morgendlichen Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle in seinem Einzelhaftraum aufgefunden. Der Gefangene wies zu diesem Zeitpunkt bereits keine Körpertemperatur mehr auf. Durch den herbeigerufenen Notarzt wurde um 06.29 Uhr der Tod des Gefangenen durch Strangulation festgestellt.”

Die Ermittlungen zu den konkreten Umständen des Todes seien bereits eingeleitet worden. Man habe sowohl die Angehörigen des Toten als auch die Angehörigen der Opfer in Stade informiert.

Report24 berichtete über den Mord in Stade und die bezeichnenden Hintergründe:

Im Fokus der Ermittlungen zu der Horrortat in Stade steht auch die Frau, die den Fluchtwagen gefahren hat. Sie arbeitete als Familien- und Migrationsberaterin beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf), einer bundesweit tätigen Organisation, die sich um Aufenthaltsfragen, Familiennachzug, binationale Ehen und Migrationsanliegen kümmert. Zudem ist sie die Schwiegermutter von Deniz Kurku, seines Zeichens SPD-Landtagsabgeordneter in Niedersachsen und Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe. Er betonte umgehend, von der Tat keine Kenntnis gehabt zu haben. Inwieweit die Fluchtwagenfahrerin tatsächlich an der Tat beteiligt war, sei weiter offen, so die Staatsanwaltschaft. Für das linke Establishment sind diese Hintergründe jedenfalls mindestens unbequem.

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