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Heute — 29. Juli 2026AfD

29.07.2026 Kreistag Stade: AfD Antrag mit Forderungen zu Abständen und Gutachten zu Windkraftanlagen vor Verabschiedung des künftigen Raumordnungsprogrammes (RROP)

29. Juli 2026 um 17:22

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Anke Lindszus, AfD Fraktionsvorsitzende, argumentierte im Kreistag am 29.6.2026  wie folgt (Kreistagsmediathek auf Youtube ab Min 1:46:05 – 1:50:55):

Sehr geehrter Herr Landrat, verehrte Kreistagsmitglieder, liebe Zuhörer.

Es geht diesmal um einen Antrag von mir.

Zunächst möchte ich mich noch einmal entschuldigen, dass ich an der Beratung im Ausschuss nicht teilnehmen konnte.

Ich muss vielleicht auch klarstellen, dass ich mit meinem Antrag nicht die Arbeit von Herrn Grotthoff und seinem Team des Landkreises zunichte machen will.

Im Gegenteil: Das Team im Landkreis leistet hervorragende Arbeit, indem sie alle gesetzlichen Vorgaben und Normen von Land, Bund, EU sowie des Naturschutzes abwägen, kommunale Ziele berücksichtigen. Anschließend mühsam das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) erarbeiten.

Unser Antrag soll diese Arbeit unterstützen, indem er aktuelle Erkenntnisse zu Gesundheitsaspekten einbringt und das RROP robuster macht.

Ich habe meinen Antrag auf das noch recht junge Urteil des Tribunal judiciaire de Strasbourg vom 13. November 2025 gestützt, das Infraschall als „direkte und sichere Ursache“ für Stress, Angst, Kopfschmerzen, Schwindel und Schlafstörungen anerkennt.

Dabei wurden Betreiber von Windkraftanlagen zu Schmerzensgeld und  Entschädigungszahlungen verurteilt.

Die bisher herangezogene TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), die das Team von Herrn Grotthoff berücksichtigt, erfasst dies Gesundheitsrisiken durch Infraschall nach meiner Auffassung nur unzureichend.

Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Studien und Gerichtsentscheidungen auch hier zu einer Anpassung führen.

Sollte aber nicht die Gesundheit unserer Bürger oberste Priorität haben? Sollten wir nicht genau deshalb neue Erkenntnisse in das RROP einarbeiten, bevor wir es beschließen?

Mein Antrag sieht vor,

1.    ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten zu den möglichen Auswirkungen von Infraschall und niederfrequentem Schall (unter 20 Hz) sowie impulsartigen Druckschwankungen von Windkraftanlagen auf Mensch und Tier einzuholen,

2.    auf Grundlage dieses Gutachtens die Abstandsregelungen im Entwurf des RROP Wind zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen,

3.    vorsorglich einen Mindestabstand von 1.300 Metern zur Wohnbebauung vorzusehen.

Natürlich weiß ich, dass es schwierig ist, bei größeren Abständen gleichzeitig die landesseitige Vorgabe zu erfüllen. 3,67 % der Kreisfläche sind für Windkraft auszuweisen.

Aber meine 1.300 Meter waren ein Vorschlag, also ausdrücklich als Diskussionsgrundlage gedacht. Wir können darüber debattieren.

Im Ausschuss aber wurde nicht diskutiert. Mein Antrag wurde, wie jeder AfD-Antrag, ohne Diskussion abgelehnt.

Das halte ich für bedauerlich. Größere Abstände bedeuten keine Blockade, sondern können Ausdruck verantwortungsvoller Vorsorge sein. Ein wissenschaftlich fundierter RROP schafft Planungssicherheit und kann dazu beitragen, spätere Konflikte zu vermeiden.

Ich bitte Sie daher, den Antrag als dringlich zu behandeln und ihm zuzustimmen.

Schützen wir die Gesundheit der Menschen im Landkreis Stade verantwortungsvoll.

Vielen Dank.

Diesem Antrag hat erstmals ein Kreistagsmitglied der FWG zugestimmt. Den Antrag finden Sie HIER.

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28.07.2026 Kreistag Stade: AfD kritisiert Vorhaben „Kinderfreundlicher Landkreis“ als teure Symbolpolitik

28. Juli 2026 um 21:01

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Anke Lindszus, AfD Fraktionsvorsitzende, argumentierte im Kreistag am 29.6.2026  wie folgt (Kreistagsmediathek auf Youtube ab Min 1:10:00 – 1:14:21):

Sehr geehrter Herr Landrat, verehrte Kreistagsmitglieder, liebe Zuhörer,
der Landkreis Stade soll „kinderfreundliche Kommune“ werden. Klingt gut, ist aber teure Symbolpolitik auf Kosten der Steuerzahler.
War unser Landkreis bisher nicht kinderfreundlich? Die unausgesprochene Botschaft dieses Programmes lautet ja.
Dies wird allen Landkreisen und Kommunen unterstellt, die keinen Wert auf das Siegel legen. Das ist doch absurd. Warum will man das Siegel trotzdem?

Man will künftig bei allen Planungen und Entscheidungen der Kreisverwaltung  verbindlich prüfen, ob Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention eingehalten wird – vom Haushalt über die Mobilität bis hin zur Raumgestaltung. Nicht dass man bisher gegen die Konvention verstoßen hätte, sicher nicht, aber man hat es nicht explizit dokumentiert.

Das Siegel, es schafft nicht mehr Kindeswohl, sondern mehr Bürokratie und es kostet. Neue Stellen für eine Kinder- und Jugendbeauftragte oder eine Kinderschutzfachkraft, Schulungen für mindestens 7.000 Euro, Software, Konzepte und immer neue Arbeitskreise. Natürlich heißt es „mit vorhandenem Personal“, aber ich bitte Sie, wir kennen das Muster: Am Ende fehlt dem Personal Zeit für die eigentliche Arbeit und muß aufgestockt werden,

Ich möchte zwei Beispiele nennen, die nicht so toll sind, und die nicht verbessert werden mit einem Siegel:

Erstens haben wir Hinweise darauf, dass Kindeswohl-Gefährdungsmeldungen bei uns im Kreis nicht immer korrekt und zügig bearbeitet werden. Ich habe dazu am 19. Mai 2026 eine Anfrage gestellt – sie ist bis heute unbeantwortet.

Zweitens hat der Landkreis es bis heute nicht geschafft, die gesetzlich geforderte Täterberatungsstelle einzurichten. Eine solche Stelle würde direkt dazu beitragen, Gewalt gegen Kinder zu verhindern. Das wäre echte Prävention.

Wir sehen,  grundlegende Prozesse funktionieren nicht verlässlich – nicht zuletzt wegen fehlendem Fachpersonal. Mit diesem Projekt beschäftigen wir aber Personal, anstatt diese Probleme zu beheben. Wir verstärken unseren Mangel.

Und wir machen uns abhängig von einem externen Verein – und ja
als erster Landkreis bundesweit – super PR, aber für wen? Für unsere Kinder oder für den Verein und seine Gutachter, die dieses Siegel vergeben.?

Übrigens, jeder kann so einen Verein gründen und ein Siegel entwerfen.

Mir kommt da eher der Gedanke, die Kommunen bräuchten ein Siegel für wirtschaftlich ökonomischen Sachverstand. Nun gut, Sie ahnen es -wir lehnen den Aktionsplan in dieser Form ab.

–       Lassen Sie uns kinderfreundlich sein ohne Siegel
–       Lassen Sie uns nicht mehr Bürokratie schaffen.
–       Lassen Sie uns wahre Probleme lösen.

Vielen Dank

Mehr hier:

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22.07.2026 Pressemitteilung: Inkompetenz, Desinteresse oder politische Dummheit in der Spitze der Kreisverwaltung Stade?

22. Juli 2026 um 10:39

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Ein Kommentar.
Die AfD-Fraktion im Kreistag hatte am 08.07.26 eine Anfrage an den Stader Landrat Kai Seefried zu Polizeieinsätzen im Bereich der Elbekliniken gestellt. Ein Thema, das viele Menschen im Landkreis bewegt, weil hier eine  Entwicklung deutlich wird, die die Gesellschaft Schritt für Schritt zerstört.
Die Antworten vom 21.07.26, besser die Nichtantworten, dazu sind  erschütternd, bezeichnend, aber nicht überraschend für diesen Landrat. Hinzu kommt, dass diese Nicht-Antworten vom Ersten Kreisrat Heinze unterzeichnet worden sind.
Der Eigentümer der Elbekliniken, der Landkreis Stade, will den Bürgern  erzählen, dass er nicht darüber informiert ist, wie viele Polizeieinsätze es dort gegeben hat? Er behauptet, dass keine Daten darüber vorliegen, wie oft Klinikpersonal oder Rettungskräfte Polizeieinsätze ausgelöst haben? Weiter ist dem Landrat nicht bekannt, welche Art von Straftaten oder Angriffe auf Klinikpersonal Polizeieinsätze ausgelöst haben?
Auch weitere Fragen der AfD zu diesem Themenkomplex wurden in genau diesem Stil „abgearbeitet“.
Was soll hier unter dem Teppich bleiben, sehr geehrter Herr Landrat Seefried?  Sie wissen nichts und müssen deshalb auch nicht handeln? Sie glauben, das wird so funktionieren? Es wird nicht funktionieren, weil immer mehr Menschen auf diesem Teppich herumtrampeln werden.

Helmut Wiegers, AfD-Kreisverband Stade Pressesprecher

Die Anfrage/Antworten des Landkreises finden Sie HIER


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22.07.2026 Kreistag Stade: Antwort zum Thema Polizeieinsätze in den Elbekliniken

22. Juli 2026 um 10:29

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Die AfD-Fraktion hatte am 8.7. eine Anfrage zur Zahl der Polizeieinsätze und Strafanzeigen aufgrund von Angriffen auf das Personal der Elbekliniken in Stade und Buxtehude gestellt (Der Landkreis Stade ist Eigentümer der Elbe-Kliniken). Hier die Antwort der Kreisverwaltung:

Sehr geehrter Herr Julitz,
die Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion zu Polizeieinsätzen in der EKSB berührt im wesentlichen den Zuständigkeitsbereich der Polizei- oder Strafverfolgungsbehörden in der Region. Der Landkreis Stade hat hierzu keine ihm zugänglichen Informationen. Soweit die Anfrage den eigenen Verantwortungsbereich der EKSB als Gesellschaft betrifft, habe ich den Geschäftsführer gebeten, zu den Fragen Stellung zu beziehen.
1. Wie viele Polizeieinsätze gab es auf dem Gelände der Elbekliniken?
Keine dem Landkreis zugängliche Information.
2. Wie viele Einsätze wurden vom Klinikpersonal oder von Rettungskräften ausgelöst?
Die EKSB teilt mit, dass hierzu keine Statistiken für 2024 – 2026 vorliegen.
3. Welche Ereignisse oder Straftaten waren die Ursache für die Polizeieinsätze  Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Bedrohungen, tätliche Angriffe auf Krankenhauspersonal und Rettungskräfte, usw.)?
Keine dem Landkreis zugängliche Information.
4. Wie oft sind Krankenhauspersonal und Rettungskräfte tätlich angegriffen  und verletzt worden?
Die EKSB teilt mit, dass hierzu keine Statistiken für 2024 – 2026 vorliegen. Vereinzelt seien Fälle bekannt. Zu differenzieren sei dabei allerdings auch, aus welchem Grund der tätliche Angriff resultierte, z.B. durch Patienten im Delir oder in psychischer Ausnahmesituation (Psychiatrie).
5. Wie viele Strafanzeigen sind im vorgenannten Zusammenhang gegen wie viele Personen gestellt worden?
Die EKSB teilt mit, dass Strafanzeigen vereinzelt bekannt seien, die allerdings stets von den Geschädigten – mit voller Unterstützung durch die EKSB – gestellt würden.
6. Welche Folgen hatten die Strafanzeigen für die Täter (Geld-, Haftstrafen, Schadenersatz, usw.)?
Keine dem Landkreis zugängliche Information.
7. Welche Tendenz wird für das Jahr 2026 erwartet?
Keine dem Landkreis zugängliche Information.
Gemäß § 18 Abs. 2 GO Kreistag LK Stade erhalten die Mitglieder des  Kreistages Ihre Anfrage und dieses Antwortschreiben in Kopie.

Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Thorsten Heinze

Die ANTWORT als PDF


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19.07.2026 Auskunftsersuchen zum 6-fachen Mord in Stade

19. Juli 2026 um 17:41

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… an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft in Stade:

Viele Bürger fragen sich, warum die Staatsanwaltschaft Stade keinen Haftbefehl gegen die 65-jährige Fahrerin des Fluchtfahrzeuges des 6-fachen Mörders von Stade beantragt hatte.
Bei der Vernehmung gab die Fahrerin des Fluchtfahrzeuges an, vom Täter zum Führen des Fahrzeuges gezwungen worden zu sein, obwohl sie diesen freiwillig zu der Einrichtung hingefahren hatte. Dass die Fahrerin die Tat nicht mitbekommen hat, kann somit ausgeschlossen werden, zumal selbst Anwohner zu Protokoll gaben, dass sie Schüsse und Schreie aus der Jugendhilfeeinrichtung gehört haben.
Mit Bezug auf diese sehr zweifelhaften Aussagen der Tatverdächtigen, sah die Staatsanwaltschaft Stade keinen dringenden Tatverdacht und verzichtete auf die Beantragung eines Haftbefehles.
Da die Fahrerin des Fluchtwagens nun untergetaucht ist und sich somit den  behördlichen Ermittlungen entzogen hat, wie den Medien zu entnehmen war, möchte die AfD-Kreistagsfraktion Stade wissen:
– ob gegen die Frau nun ein Haftbefehl beantragt wurde,
– ob der Staatsanwaltschaft der Aufenthaltsort der Frau bekannt ist,
– ob die Staatsanwaltschaft weiterhin von fehlendem Tatverdacht ausgeht,
– und ob der mögliche Zwang zum Führen des Fluchtwagens durch Beweise untermauert ist.

Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Ing. Maik Julitz
Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion

——————————————-

Antwort der Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrter Herr Julitz,

Auskünfte über Ermittlungsverfahren können von hier aus lediglich an  Journalisten auf der Grundlage des pressrechtlichen Auskunftsanspruch erteilt werden. Nachfragen aus einer politischen Tätigkeit heraus können darauf nicht gestützt werden. Ich kann Ihnen Ihre Fragen daher leider nicht beantworten.


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12.07.2026 Kreistag Stade: Anfrage – Polizeieinsätze in den Elbekliniken

12. Juli 2026 um 14:53

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Sehr geehrter Herr Landrat,
Inoffiziell wird über eine gestiegene Anzahl von Polizeieinsätzen im Bereich der Elbekliniken berichtet. Mit dieser Anfrage möchte die AfD-Fraktion dazu Klarheit schaffen.
Wir bitten, die Fragen nach den Jahren 2024 und 2025 und den Häusern in Stade und Buxtehude getrennt zu beantworten.
1. Wie viele Polizeieinsätze gab es auf dem Gelände der Elbekliniken?
2. Wie viele Einsätze wurden vom Klinikpersonal oder von Rettungskräften ausgelöst?
3. Welche Ereignisse oder Straftaten waren die Ursache für die Polizeieinsätze (Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Bedrohungen, tätliche Angriffe auf Krankenhauspersonal und Rettungskräfte, usw.)?
4. Wie oft sind Krankenhauspersonal und Rettungskräfte tätlich angegriffen und verletzt worden?
5. Wie viele Strafanzeigen sind im vorgenannten Zusammenhang gegen wie viele Personen gestellt worden?
6. Welche Folgen hatten die Strafanzeigen für die Täter (Geld-, Haftstrafen, Schadenersatz, usw.)?
7. Welche Tendenz wird für das Jahr 2026 erwartet?

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Julitz
Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion


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07.07.2026 Kreistag Stade: Verabschiedung des integrierten Gesamtverkehrskonzeptes

07. Juli 2026 um 12:35

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Die AfD Fraktionsvorsitzende Anke Lindszus hielt zu dem Thema eine Rede in der Sitzung des Stader Kreistages am 29.06.2026, siehe HIER auf Youtube

Vielen Dank, Herr Vorsitzender, nochmal guten Tag meine Damen und Herren, liebe Zuhörer,

wir beraten hier das Integrierte Gesamtverkehrskonzept für unseren Landkreis. Das ist ein umfangreiches Papier mit vielen schönen Worten zur Verkehrswende. Das Konzept setzt stark auf Verlagerung vom Auto hin zu Rad und ÖPNV. Das klingt modern, ignoriert aber die Alltagswirklichkeit der meisten Bürger.

Unser Landkreis ist ländlich geprägt. Viele Menschen pendeln täglich nach Hamburg, bewirtschaften Höfe, transportieren Ernte oder schwere Lasten.
Diese Wege lassen sich nicht einfach auf das Fahrrad oder app-gesteuerte On-Demand-Buse verlagern.

Auch mobilitätseingeschränkte Menschen, Senioren und Familien nutzen ihr Auto gern. Ideologisch verordnete Alternativen durch Maßnahmen zum, ich zitiere das Konzept: „verträglichen Gestalten“ des motorisierten Individualverkehrs  drohen auch ihre Mobilität einzuschränken.

Und dann der Wirtschaftsverkehr. Der Obstbau im Alten Land und der Hafen Bützfleth sind wichtige Standbeine bei uns.

Laut Konzept planen Sie nun eine Lkw-Lenkung über Positiv- und Negativnetze. Das klingt harmlos, bedeutet aber faktisch Einschränkungen und Umwege. Ja, wir können so Kreisstraßen entlasten, das senkt auch unsere Instandhaltungskosten, aber insgesamt wird der Verkehr mehr durch Umwege und damit auch teurer.
Wir alle bezahlen das mit höheren Preisen, z.B. für den Abfall-Transport der nicht mehr durchs Alte Land gehen soll und auch durch höhere Preise im Supermarkt. Und höhere Preise, meine Damen und Herren, das heißt auch höhere Kosten, weniger Wettbewerbsfähigkeit und damit werden Arbeitsplätze gefährdet.

Meine Damen und Herren, im Konzept fehlen konkrete Kosten weitgehend. Mit wie viel Millionen rechnen Sie für neue Radwege, Busse und digitale Systeme? Wir haben das Geld gar nicht. Es ist sinnvoller, unsere Haushaltsmittel zuerst für die Sanierung bestehender Straßen und Beseitigung von Engpässen zu verwenden.

Das Konzept sieht aber vor, Strategien und Kampagnen zu entwickeln, lobt Beteiligungen, Arbeitskreis, Veranstaltungen, Umfragen. Kurz, es schafft vor allem Bürokratie für grüne Ziele. Ich selbst sympathisiere mit Carsharing-Modellen. Aber gucken Sie sich doch an, wo die Modelle funktionieren. Eher nicht in der Fläche und nicht planwirtschaftlich.

Für uns heißt eine verantwortungsvolle Verkehrspolitik, alle mitzunehmen.

Wir brauchen

–       Technologieoffenheit bei Antrieben,
–       Erhalt und Sanierung unserer Straßen (wir haben schon gehört, da gibt es Rückstau),
–       gezielter Ausbau übergeordneter Infrastruktur wie A20 und A26 sowie
–       bessere Fähr- und P+R-Angebote.

Keine Verbote, keine neuen Hürden, keine Bevormundung.
Wenn sich autonom fahrende Autos etablieren, wird eine Verkehrswende kommen, aber nicht so.
Wir werden gegen das Konzept stimmen.
Vielen Dank.

Gesamtverkehrskonzept

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01.07.2026 Kreistag Stade: Thema Medienöffentlichkeit – Nutzung der Mediathek des Kreistages

01. Juli 2026 um 13:02

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Auf der Kreistagssitzung am 29.06.2026 wurde §5 Medienöffentlichkeit der Hauptsatzung dahingehend geändert, dass Film-und Tonaufnahmen der Kreistagssitzungen nun ausschließlich dem Landkreis vorbehalten sind. Verlinkungen auf die Aufzeichnung des Livestreams (der 6 Monate im Netz verfügbar bleibt), sind gestattet, aber nicht die Verbreitung von Ausschnitten.

Die Rede der AfD Fraktionsvorsitzenden, Anke Lindszus, zu diesem Thema (HIER die Rede auf Youtube):

Sehr geehrter Herr Landrat, verehrte Ratsmitglieder, liebe Zuhörer,

der neuen Satzungsentwurf zur Medienöffentlichkeit sieht vor, dass Kreistagssitzungen neben dem Livestream auch wieder ! zeitversetzt über die Mediathek des Landkreises anzusehen sind. Er erlaubt auch Dritten das Setzen von Links in diese Mediathek.

Wenn ich dann wieder meine Reden für unser Internetseite transkribiere und auf die Internetseite stelle, kann zur originalen Rede verlinkt werden und ein Interessent kann sie sehen. (6 Monat lang). Soweit so gut.

Neu ist aber, dass nur der Landkreis selbst oder von ihm Beauftragte Aufnahmen machen und veröffentlichen dürfen. Gestrichen sind „die Medien“.
Es hat Sie offensichtlich sehr gestört, dass wir zur letzten Sitzung ein eigenes Medienteam mitgebracht haben.
Aber was heißt das noch? Auch der NDR hat schon in diesem Raum gefilmt – zum Beispiel zum Thema Wolf. Das wäre wohl künftig auch nicht mehr möglich. Oder wird der NDR dann vom Landkreis „beauftragt“?

Wir finden diese Einschränkung absurd. Wir tagen hier doch öffentlich.Und uns soll das Rederecht des eigenen Wortes genommen werden.

Denn nicht mehr selbst verbreiten dürfen heißt, dass wir unsere eigenen Beiträge nicht mehr aus diesem Mitschnitt extrahieren, also schneiden können. Dann können sie auch nicht mehr als Clips zum Beispiel auf Facebook, X oder TikTok hochgeladen werden.
Liebe Kreistagsabgeordnete in welches Zeitalter wollen Sie zurück? Sie behaupten die Einschränkungen dienen dem Datenschutz und ihren Persönlichkeitsrechten und dass sich die AfD nicht an Absprachen gehalten hätte.

–      Stimmt nicht:
Ja, es gab eine informelle Verständigung, dass keine Beiträge von Kreistagsabgeordneten ohne ihr Wissen verbreitet werden.
Aber das haben wir nicht getan.
Wir haben ausschließlich unsere eigenen Beiträge verlinkt und verbreitet. Und dabei übrigens nichts durch Schnitte verfälscht oder gekürzt.
Belegen Sie das Gegenteil, wenn nicht stimmt, was ich sage.

Die Wahrheit ist doch, dass Sie lediglich verhindern wollen, dass wir als AfD unsere Reichweite erhöhen und dafür unsere originalen Redebeiträge nicht mehr nutzen sollen. Am liebsten wäre es Ihnen scheinbar, wenn möglichst wenige Bürger die Kreistagssitzungen in der Mediathek sehen.

Sie wollen nicht, dass unsere Argumente beim Bürger ankommen Sie fürchten, der Bürger könnte erkennen, dass wir normal und sachlich klingen. Denn genau dann bröckelt das Narrativ vom „Rechtsextremen“, das die regionale Presse gerne über uns verbreitet.

Deshalb errichten Sie Mauern. Brandmauer und hier Mauern um die Mediathek. Das ist kein Schutz der Demokratie.
Das ist Ihre Angst vor dem informierten Bürger.

Übrigens haben Landkreis und Städtetag erkannt, dass die Mediathek mit rund 500 Nutzern nicht unter das Mediengesetz fällt und nicht als Rundfunk gilt. (Dazu bräuchte es 20.000 Nutzer, dann eine „journalistisch-redaktionelle Gestaltung“ der Beiträge)

So ist es, denn dann gilt ganz normal Artikel 5 Grundgesetz: Pressefreiheit, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit.

→ Also lassen sie uns doch informieren.
→ Und lassen Sie die Bürger selbst entscheiden, ob sie das sehen wollen oder nicht. Das ist Demokratie.

Ganz ehrlich: Sie müssten doch froh sein, wenn durch uns das Interesse an den Kreistagssitzungen erhöht wird. Bis jetzt gibt es 500 Zuhörer, das ist nicht viel (500 maximal).
Unsere Reichweite weckt doch auch das Interesse, sich Ihre Beiträge anzusehen. Oder schämen Sie sich etwa für Ihr eigenes Wort?

Wir werden dieser Änderung nicht zustimmen.

Veröffentlichungen zu verwalten, schränkt Transparenz ein, passt nicht zu offenen Debatten, nicht zu einer offen Demokratie und nicht mehr in diese Zeit.
Vielen Dank.

Die TAGESORDNUNG der Kreistagssitzung

 

Der Beitrag 01.07.2026 Kreistag Stade: Thema Medienöffentlichkeit – Nutzung der Mediathek des Kreistages erschien zuerst auf AfD Kreisverband Stade.

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