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25.05.2026 Kreistag Stade: Anfrage zur Kreistagsarbeit der Fraktionen

25. Mai 2026 um 20:35

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Sehr geehrter Herr Landrat Seefried,
die Legislatur neigt sich dem Ende zu und daher möchte die AfD-Fraktion wissen, wie viele Anfragen und Anträge jede Fraktion in dieser Legislaturperiode gestellt hat. Bitte listen Sie die gestellten Anfragen und Anträge je Fraktion auf. Gemeinsam gestellte Anträge von Fraktionen teilen Sie bitte auf die Fraktionen auf. Also wenn zwei  Fraktionen einen gemeinsamen Antrag stellten, jeweils 0,5, bei vier Fraktionen jeweils 0,25 Anträge je Fraktion.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Maik Julitz
Dipl.-Ing. f. Kunststofftechnik
Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion


Der Beitrag 25.05.2026 Kreistag Stade: Anfrage zur Kreistagsarbeit der Fraktionen erschien zuerst auf AfD Kreisverband Stade.

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24.05.2026 Kreistag Stade: Antrag Infraschallrisiken bei Windkraftanlagen / Mindestabstandsregelung

24. Mai 2026 um 07:03

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Antrag vom 19.05.2026:
1. Einholung eines unabhängigen Gutachtens zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall durch Windkraftanlagen – Dringlichkeit vor  Beschluss des RROP Wind 2026.
2. Vorsorgliche Mindestabstandsregelung zu Wohnbebauung auf 1300 Meter

Sehr geehrter Herr Landrat,
im Landkreis Stade ist im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP Wind) die Ausweisung von ca. 4.830 Hektar Vorrangfläche für Windenergieanlagen vorgesehen. Das neue RROP soll bereits in 2026 beschlossen werden.
Die Flächenprüfung berücksichtigt bereits zahlreiche gesetzliche Abstände zu Infrastruktur, Siedlungen und Schutzgütern. Dennoch bleiben mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch niederfrequente Schallwellen (Infraschall unter 20 Hz) und impulsartige Druckschwankungen, die von modernen Windkraftanlagen ausgehen können, in der öffentlichen und fachlichen Diskussion umstritten.

Während der Schallimmissionsschutz nach TA Lärm vorwiegend auf A-bewertete Schallpegel (dB(A)) abstellt und Infraschall nur eingeschränkt berücksichtigt, gibt es Hinweise aus medizinischer Forschung und Gerichtsentscheidungen, dass niederfrequente Druckimpulse (Blade-Pass-Frequenz) bei empfindlichen Personen Symptome wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Schwindel oder Belastungsreaktionen auslösen können.
Medizinische Forschungen zu den Einflüssen niederfrequenter  Druckschwankungen auf den menschlichen Organismus (z. B. über PIEZO-Kanäle) haben in den letzten Jahren neue Erkenntnisse geliefert.(1)

Vor diesem Hintergrund fordert der Kreistag des Landkreises Stade die Kreisverwaltung dringend auf:
1. unverzüglich ein unabhängiges, wissenschaftliches Gutachten zu den möglichen Auswirkungen von Infraschall und niederfrequenten Schallwellen (< 20 Hz) sowie impulsartigen Druckschwankungen von Windkraftanlagen auf Mensch und Tier einzuholen. Das Gutachten soll den aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft berücksichtigen – sowohl Studien, die keine kausalen Gesundheitsrisiken bei Einhaltung der geltenden Abstände sehen, als auch kritische Untersuchungen und aktuelle Gerichtsentscheidungen, insbesondere die französischen Urteile des Tribunal judiciaire Toulouse (2021) (2) und Straßburg (13.11.2025) (3).

(1) Nobelpreis für Physiologie oder Medizin 2021 – Entdeckung der PIEZO-Kanäle als mechanische Sensoren für Druck und Vibration (Ardem Patapoutian): https://www.nobelprize.org/prizes/medicine/2021/advanced-information/
(2) Tribunal judiciaire de Toulouse, Urteil 2021 (Anerkennung des „Wind Turbine Syndrome“ bei Abständen von 700–1.300 m)
(3) Tribunal judiciaire de Strasbourg, Urteil vom 13.11.2025 (Infraschall als „direkte und sichere Ursache“ für Stress, Angst, Kopfschmerzen, Schwindel und Schlafstörungen)

Das Gutachten soll ferner konkrete Empfehlungen zu notwendigen Abständen geben, um auch bei empfindlichen Personen gesundheitliche  Beeinträchtigungen weitgehend auszuschließen.
2. auf Grundlage dieses Gutachtens die Abstandsregelungen im Entwurf des RROP Wind zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Als vorsorgliche Orientierung für Mindestabstände zu Wohnbebauung werden dabei 1.300 Meter vorgeschlagen.
3. Die Kreisverwaltung legt dem Kreistag das Gutachten vor und berichtet über die daraus abgeleiteten Empfehlungen, damit diese noch vor dem geplanten Beschluss des RROP in 2026 berücksichtigt werden können.
Begründung: Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hat höchste Priorität. Angesichts des engen Zeitplans für den Beschluss des RROP 2025 und der anhaltenden Kontroverse um Infraschall ist eine sorgfältige, aktuelle und unabhängige Bewertung vor der finalen Entscheidung dringend geboten. Gerichtliche Anerkennungen von Gesundheitsbeeinträchtigungen in vergleichbaren Fällen (insbesondere in Frankreich) machen eine reine Berufung auf bisherige Regelwerke (TA Lärm) nicht mehr ausreichend.

Wir bitten um dringliche Beratung und Zustimmung zu diesem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Lindszus,

AfD Fraktionsvorsitzende im Kreistag Stade

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20.05.2026 Kreistag Stade: Anfrage zu Pflegefamilien und Gefährdungsmeldungen

20. Mai 2026 um 07:15

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… und Antrag auf Aufnahme des Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses

Sehr geehrter Herr Landrat,
als Mitglied des Jugendhilfeausschusses bitte ich um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
a. Wie viele Pflegefamilien und wie viele Pflegekinder gibt es aktuell im  Landkreis Stade?
Bitte schlüsseln Sie die durch die Stadt Buxtehude betreuten Fälle gesondert auf.
b. Wie hoch sind die Kosten pro Pflegekind? Bitte stellen Sie ggf. bestehende Unterschiede (z. B. nach Alter des Kindes oder zusätzlichem Bedarf) dar und schlüsseln Sie auf, welcher Anteil an Pflegefamilien weitergereicht wird und welcher in den Ämtern verbleibt.
c. Bitte begründen Sie den hohen Anteil, der in Amt 52 verbleibt.
d. Wie wird die Eignung von Pflegefamilien sichergestellt und in welchen Zeitintervallen erfolgt eine Überprüfung der Eignung?
e. Wie wird die Begleitung von Pflegefamilien sichergestellt? Bitte erläutern Sie auch die Unterschiede in der Intensität der Begleitung, insbesondere bei Pflegefamilien, zu denen Gefährdungsmeldungen vorliegen.
f. Wie ist die personelle Ausstattung des Jugendamtes und des Jugendhauses am Vorwerk im Verhältnis zu den Fallzahlen der Betreuung und der Aufgabenintensität?
g. Wie hoch ist die Fluktuation entsprechender Fachkräfte im Landkreis Stade im Vergleich zu anderen Ämtern / anderen Kreisen.
h. Gibt es im Jugendhaus am Vorwerk ein Jugendschutzkonzept gemäß § 79a SGB VIII zum Schutz vor sexualisierter Gewalt?
i. Wie viele Gefährdungsmeldungen gab es in den letzten vier Jahren? Wie viele davon betrafen Pflegefamilien und Pflegekinder?
j. Beschreiben Sie bitte den standardmäßigen Bearbeitungsweg einer Gefährdungsmeldung im Jugendamt (gemäß § 8a SGB VIII). Bitte übermitteln Sie dazu auch das entsprechende Ablauforganigramm oder interne Dienstanweisungen.
k. Gibt es in der Auswertung der Gefährdungsmeldungen Hinweise auf strukturelle Herausforderungen bei der Bearbeitung (z. B. zeitliche Verzögerungen oder andere Defizite in der Qualitätssicherung)?
l. Wie lassen sich gerichtliche Entscheidungen beeinflussen oder verändern, wenn eine Gefährdungsmeldung erst nach einer gerichtlichen Entscheidung eingeht?
Zusätzlich bitte ich um Beratung in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung, zu der die Antworten zu den obigen Fragen ein paar Tage vorab schriftlich übermittelt werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Lindszus,

AfD Fraktionsvorsitzende im Kreistag Stade

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23.04.2026 Kreistag Stade: Anwort zum Thema „Ukrainische, wehrdienstfähige Männer im Landkreis Stade“

23. April 2026 um 15:44

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Die Antwort des Landrates zu unserer ANFRAGE:

Sehr geehrter Herr Julitz,
soweit hier bekannt, erfolgt die militärische Registrierung (Wehrerfassung) in der Ukraine für Männer im Alter von 18-60 Jahren; eine Einberufung erfolgt erst ab dem 25. Lebensjahr.
Dies vorausgeschickt kann ich Ihnen folgende Zahlen übermitteln (Stand März 2026):
– 582 männliche Ukrainer im Alter von 25-60 Jahren
– 214 männliche Ukrainer im Alter von 18-24 Jahren

Eine konkrete Auswertung der für diese Personengruppe anfallenden Kosten ist nicht möglich. Die in meinem Hause vorliegenden Daten beziehen sich lediglich auf alle ukrainischen Staatsangehörigen, also auf alle Personen jeden Geschlechts und jeden Alters.
Daten zu Kosten, die sich ausschließlich auf die o.g. Personengruppe beziehen, können nicht generiert werden. Informationen zu Kosten, die bei anderen Stellen entstehen, z.B. Jobcenter, Kommunen, liegen dem Landkreis nicht vor. Sie müssten von Ihnen ggf. dort erfragt werden.

… Mit freundlichen Grüßen Seefried

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08.04.2026 Kreistag Stade: Anfrage zur Anzahl syrischer Staatsbürger im Landkreis Stade

08. April 2026 um 21:05

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Sehr geehrter Herr Landrat Seefried,
nach dem Staatsbesuch des islamistischen Präsidenten von Syrien, Ahmed al Scharaa, erklärte der Bundeskanzler, es sei Übereinkunft über die Rückführung von 80% der Syrer in Deutschland erzielt worden. Sein Gesprächspartner konnte die Vereinbarung zwar nicht bestätigen, trotzdem wünscht die AfD-Fraktion Auskunft über die Anzahl der im Landkreis Stade lebenden syrischen Staatsbürger.
Bitte untergliedern Sie die Angabe gemäß dem derzeitigen Aufenthaltsstatus in:
1. Geduldete Syrer (Asylverfahren durchlaufen und abgelehnt)
2. Anerkannte Asylanten (gemäß Art.16 a des GG)
3. Asylbewerber (Personen im laufenden Asylverfahren)
4. Doppelstaatsbürger Syrien/Deutschland
Bitte geben Sie für die Personengruppe unter 1. die Summe aller Kosten (Unterbringung, Kurse etc.), für die Gemeinden, Städte und den Landkreis Stade an. Bitte geben Sie für die Personengruppe unter 4. die Anzahl der Erwerbsfähigen und die davon Vollzeitbeschäftigten an.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Maik Julitz
Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion

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01.04.2026 Kreistag Stade: Anfrage zu wehrdienstfähigen ukrainischen Männern

01. April 2026 um 19:21

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Sehr geehrter Herr Landrat Seefried,
die AfD-Fraktion wünscht Auskunft über die Anzahl der im Landkreis Stade  lebenden ukrainischen Männer im wehrdienstfähigen Alter.
Bitte geben Sie auch die Summe aller Kosten (Unterbringung, Kurse etc.), die diese Personengruppe betreffen, für die Gemeinden, die Städte und den Landkreis Stade an.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Julitz
Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion

Die ANTWORT als PDF


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31.03.2026 Kreistag Stade: Anfrage zur Wirtschaftlichkeit von Unterhaltungsverbänden insbesondere zum Unterhaltungsverband Nr. 18 Kehdingen

31. März 2026 um 16:45

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Antrag: nach schriftlicher Beantwortung der Anfrage bitte ich darum die Gesamtthematik im zuständigen Fachausschuss mit den Vertretern der Unterhaltungsverbände zu erörtern.

Sehr geehrter Herr Landrat,
in meiner mandatsbezogenen Tätigkeit als Mitglied des Kreistages sind mir Hinweise zugegangen, die Fragen zur Wirtschaftlichkeit und zur Geschäftsführung des Unterhaltungsverbandes Nr. 18 Kehdingen (UHV 18) aufwerfen.
Da der Landkreis Stade gemäß Niedersächsischem Wassergesetz die  Rechtsaufsicht über den UHV 18 ausübt, bitte ich Sie um Prüfung der nachfolgenden Sachverhalte und um eine schriftliche Stellungnahme.

Die wesentlichen Hinweise betreffen insbesondere:
• die systematische Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten in der Betriebsführung,
• die Energie- und Strombeschaffung,
• hohe Investitionen in Schraubenschöpfwerke, die bis zu 70% mehr Energie verbrauchen sollen als technisch effizientere Alternativen,
• fehlende Benchmark sowie unzureichende Kenntnis des tatsächlichen Schöpfvolumens.

Zur Klärung dieser Hinweise bitte ich Sie als Aufsichtsbehörde, die folgenden Auskünfte und Unterlagen beim UHV 18 anzufordern bzw. mir, soweit  vorhanden, direkt zur Verfügung zu stellen:

1) Wie und durch wen wird die Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen und des Gesamtbetriebes systematisch geprüft und dokumentiert? Welche  Instrumente (z. B. Kosten-Nutzen-Analysen, Controlling-Verfahren) kommen dabei zum Einsatz?

2) Wie erfolgt die differenzierte Erfassung der Kosten (laufender Betrieb, Instandhaltung, Neubau/Projekte)? Liegt eine entsprechende Kostenarten- und Kostenstellenrechnung vor?

3) Welche Benchmarks oder Vergleichswerte zu Energiekosten und Betriebsaufwand der Schöpfwerke werden genutzt?

4) In welchem Umfang liegen Daten zum tatsächlichen Schöpfvolumen und zum Verhältnis Energieaufwand / Schöpfmenge für die einzelnen Schöpfwerke vor?

5) Wie wird die Notwendigkeit und die Kostenauswirkung der neu geschaffenen Planstelle „Bauingenieur“ begründet?

6) Entscheidungsprozesse bei Technik- und Investitionsentscheidungen:
a) Wer trifft die grundsätzlichen Entscheidungen zur eingesetzten Technik (z. B. bei Schöpfwerken)? Da Vorstand und Verbandsausschuss ehrenamtlich besetzt sind: Wie wird sichergestellt, dass die ehrenamtlichen Gremien bei  komplexen technischen und wirtschaftlichen Fragen angemessen fachlich unterstützt werden?
b) Welche externen Ingenieurbüros werden für die Planung und  Variantenvergleiche regelmäßig herangezogen?
i) Werden dabei immer dieselben oder wechselnde Büros beauftragt?
ii) Nutzen die Unterhaltungsverbände im Landkreis überwiegend dieselben Berater?
c) Welchen Einfluss haben Fördermittel (z. B. von Land, Bund oder EU) auf die Auswahl der eingesetzten Technik? Werden bei der Planung von Großinvestitionen (insbesondere Schraubenschöpfwerken) auch nicht geförderte, aber wirtschaftlichere Alternativen systematisch geprüft und gegenübergestellt?
d) In welcher Form unterstützt der Wasserverbandstag e.V. Bremen,  Niedersachsen, Sachsen-Anhalt die Verbände bei Technik- und Investitionsentscheidungen?

7) Zur Strom- und Energiebeschaffung:
a) Über welchen Einkaufsverbund oder welche Kooperation erfolgt der Strombezug aktuell?
b) Wer ist der aktuelle Stromanbieter? Bietet er Sonderkonditionen für energieintensive Unternehmen des Gemeinwohls?
c) Welche Gespräche oder Verhandlungen zur Optimierung der Preise (innerhalb des Verbundes oder darüber hinaus) wurden in den letzten Jahren geführt und mit welchem Ergebnis?

8) Inwieweit wurden in den letzten Jahren Spesen und Aufwandsentschädigungen von Vorstand und Geschäftsführung geprüft (z. B. durch den internen Prüfungsausschuss oder die Prüfstelle des Wasserverbandstages)?

9) Stellen Sie bitte die Beitragsentwicklung der letzte 5 Jahre für alle Unterhaltungsverbände im Landkreis dar.

10) Aufsicht und Kooperation der Unterhaltungsverbände
Wie übt der Landkreis Stade die Rechtsaufsicht über die  Unterhaltungsverbände konkret aus?
a) Welche Instrumente und Verfahren nutzt die Abteilung Wasserwirtschaft, um die Wirtschaftlichkeit und ordnungsgemäße Geschäftsführung der Verbände zu überwachen?
b) In welchem Umfang findet eine Abstimmung oder Koordination zwischen den einzelnen Unterhaltungsverbänden im Landkreis statt, und welche Rolle nimmt der Landkreis dabei ein?
c) Wie wird die Zusammenarbeit mit anderen Kooperationen (z. B. Hochwasserpartnerschaft Este) genutzt?
d) Besteht die Möglichkeit, bei festgestellten Defiziten in der Wirtschaftlichkeit oder bei technischen Entscheidungen fachliche Empfehlungen oder Hinweise auszusprechen?
e) Bestehen gemeinsame Einkaufsgemeinschaften oder Rahmenverträge nicht nur bei der Energiebeschaffung, sondern auch bei Investitionen, Technik oder Planungsleistungen?

Vielen Dank für die Bearbeitung dieser Angelegenheit, die im Interesse einer wirtschaftlichen und transparenten Verbandsführung sowie einer wirksamen kommunalen Aufsicht liegt.

Mit freundlichen Grüßen
Anke Lindszus
Fraktionsvorsitzende der AfD im Kreistag Stade

Der Beitrag 31.03.2026 Kreistag Stade: Anfrage zur Wirtschaftlichkeit von Unterhaltungsverbänden insbesondere zum Unterhaltungsverband Nr. 18 Kehdingen erschien zuerst auf AfD Kreisverband Stade.

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