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08.04.2026 Kreistag Stade: Anfrage zur Anzahl syrischer Staatsbürger im Landkreis Stade

08. April 2026 um 21:05

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Sehr geehrter Herr Landrat Seefried,
nach dem Staatsbesuch des islamistischen Präsidenten von Syrien, Ahmed al Scharaa, erklärte der Bundeskanzler, es sei Übereinkunft über die Rückführung von 80% der Syrer in Deutschland erzielt worden. Sein Gesprächspartner konnte die Vereinbarung zwar nicht bestätigen, trotzdem
wünscht die AfD-Fraktion Auskunft über die Anzahl der im Landkreis Stade lebenden syrischen Staatsbürger.
Bitte untergliedern Sie die Angabe gemäß dem derzeitigen Aufenthaltsstatus in:
1. Geduldete Syrer (Asylverfahren durchlaufen und abgelehnt)
2. Anerkannte Asylanten (gemäß Art.16 a des GG)
3. Asylbewerber (Personen im laufenden Asylverfahren)
4. Doppelstaatsbürger Syrien/Deutschland
Bitte geben Sie für die Personengruppe unter 1. die Summe aller Kosten (Unterbringung, Kurse etc.), für die Gemeinden, Städte und den Landkreis Stade an. Bitte geben Sie für die Personengruppe unter 4. die Anzahl der Erwerbsfähigen und die davon Vollzeitbeschäftigten an.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Maik Julitz
Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion


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01.04.2026 Kreistag Stade: Anfrage zu wehrdienstfähigen ukrainischen Männern

01. April 2026 um 19:21

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Sehr geehrter Herr Landrat Seefried,
die AfD-Fraktion wünscht Auskunft über die Anzahl der im Landkreis Stade  lebenden ukrainischen Männer im wehrdienstfähigen Alter.
Bitte geben Sie auch die Summe aller Kosten (Unterbringung, Kurse etc.), die diese Personengruppe betreffen, für die Gemeinden, die Städte und den Landkreis Stade an.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Julitz
Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion


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31.03.2026 Kreistag Stade: Anfrage zur Wirtschaftlichkeit von Unterhaltungsverbänden insbesondere zum Unterhaltungsverband Nr. 18 Kehdingen

31. März 2026 um 16:45

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Antrag: nach schriftlicher Beantwortung der Anfrage bitte ich darum die Gesamtthematik im zuständigen Fachausschuss mit den Vertretern der Unterhaltungsverbände zu erörtern.

Sehr geehrter Herr Landrat,
in meiner mandatsbezogenen Tätigkeit als Mitglied des Kreistages sind mir Hinweise zugegangen, die Fragen zur Wirtschaftlichkeit und zur Geschäftsführung des Unterhaltungsverbandes Nr. 18 Kehdingen (UHV 18) aufwerfen.
Da der Landkreis Stade gemäß Niedersächsischem Wassergesetz die  Rechtsaufsicht über den UHV 18 ausübt, bitte ich Sie um Prüfung der nachfolgenden Sachverhalte und um eine schriftliche Stellungnahme.

Die wesentlichen Hinweise betreffen insbesondere:
• die systematische Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten in der Betriebsführung,
• die Energie- und Strombeschaffung,
• hohe Investitionen in Schraubenschöpfwerke, die bis zu 70% mehr Energie verbrauchen sollen als technisch effizientere Alternativen,
• fehlende Benchmark sowie unzureichende Kenntnis des tatsächlichen Schöpfvolumens.

Zur Klärung dieser Hinweise bitte ich Sie als Aufsichtsbehörde, die folgenden Auskünfte und Unterlagen beim UHV 18 anzufordern bzw. mir, soweit  vorhanden, direkt zur Verfügung zu stellen:

1) Wie und durch wen wird die Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen und des Gesamtbetriebes systematisch geprüft und dokumentiert? Welche  Instrumente (z. B. Kosten-Nutzen-Analysen, Controlling-Verfahren) kommen dabei zum Einsatz?

2) Wie erfolgt die differenzierte Erfassung der Kosten (laufender Betrieb, Instandhaltung, Neubau/Projekte)? Liegt eine entsprechende Kostenarten- und Kostenstellenrechnung vor?

3) Welche Benchmarks oder Vergleichswerte zu Energiekosten und Betriebsaufwand der Schöpfwerke werden genutzt?

4) In welchem Umfang liegen Daten zum tatsächlichen Schöpfvolumen und zum Verhältnis Energieaufwand / Schöpfmenge für die einzelnen Schöpfwerke vor?

5) Wie wird die Notwendigkeit und die Kostenauswirkung der neu geschaffenen Planstelle „Bauingenieur“ begründet?

6) Entscheidungsprozesse bei Technik- und Investitionsentscheidungen:
a) Wer trifft die grundsätzlichen Entscheidungen zur eingesetzten Technik (z. B. bei Schöpfwerken)? Da Vorstand und Verbandsausschuss ehrenamtlich besetzt sind: Wie wird sichergestellt, dass die ehrenamtlichen Gremien bei  komplexen technischen und wirtschaftlichen Fragen angemessen fachlich unterstützt werden?
b) Welche externen Ingenieurbüros werden für die Planung und  Variantenvergleiche regelmäßig herangezogen?
i) Werden dabei immer dieselben oder wechselnde Büros beauftragt?
ii) Nutzen die Unterhaltungsverbände im Landkreis überwiegend dieselben Berater?
c) Welchen Einfluss haben Fördermittel (z. B. von Land, Bund oder EU) auf die Auswahl der eingesetzten Technik? Werden bei der Planung von Großinvestitionen (insbesondere Schraubenschöpfwerken) auch nicht geförderte, aber wirtschaftlichere Alternativen systematisch geprüft und gegenübergestellt?
d) In welcher Form unterstützt der Wasserverbandstag e.V. Bremen,  Niedersachsen, Sachsen-Anhalt die Verbände bei Technik- und Investitionsentscheidungen?

7) Zur Strom- und Energiebeschaffung:
a) Über welchen Einkaufsverbund oder welche Kooperation erfolgt der Strombezug aktuell?
b) Wer ist der aktuelle Stromanbieter? Bietet er Sonderkonditionen für energieintensive Unternehmen des Gemeinwohls?
c) Welche Gespräche oder Verhandlungen zur Optimierung der Preise (innerhalb des Verbundes oder darüber hinaus) wurden in den letzten Jahren geführt und mit welchem Ergebnis?

8) Inwieweit wurden in den letzten Jahren Spesen und Aufwandsentschädigungen von Vorstand und Geschäftsführung geprüft (z. B. durch den internen Prüfungsausschuss oder die Prüfstelle des Wasserverbandstages)?

9) Stellen Sie bitte die Beitragsentwicklung der letzte 5 Jahre für alle Unterhaltungsverbände im Landkreis dar.

10) Aufsicht und Kooperation der Unterhaltungsverbände
Wie übt der Landkreis Stade die Rechtsaufsicht über die  Unterhaltungsverbände konkret aus?
a) Welche Instrumente und Verfahren nutzt die Abteilung Wasserwirtschaft, um die Wirtschaftlichkeit und ordnungsgemäße Geschäftsführung der Verbände zu überwachen?
b) In welchem Umfang findet eine Abstimmung oder Koordination zwischen den einzelnen Unterhaltungsverbänden im Landkreis statt, und welche Rolle nimmt der Landkreis dabei ein?
c) Wie wird die Zusammenarbeit mit anderen Kooperationen (z. B. Hochwasserpartnerschaft Este) genutzt?
d) Besteht die Möglichkeit, bei festgestellten Defiziten in der Wirtschaftlichkeit oder bei technischen Entscheidungen fachliche Empfehlungen oder Hinweise auszusprechen?
e) Bestehen gemeinsame Einkaufsgemeinschaften oder Rahmenverträge nicht nur bei der Energiebeschaffung, sondern auch bei Investitionen, Technik oder Planungsleistungen?

Vielen Dank für die Bearbeitung dieser Angelegenheit, die im Interesse einer wirtschaftlichen und transparenten Verbandsführung sowie einer wirksamen kommunalen Aufsicht liegt.

Mit freundlichen Grüßen
Anke Lindszus
Fraktionsvorsitzende der AfD im Kreistag Stade

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22.03.2026 Kreistag Stade: „UnsereDemokratie“ in Gefahr?

22. März 2026 um 23:07

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Pressemitteilung

Zur Kreistagssitzung in Stade am 16.03.2026, Tagesordnungspunkt Ö 18:
2026/2646 Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, FWG, FDP, DIE LINKE. betr. „Aussetzung der Mediathek des Livestreams“ vom 11.03.2026
Was sich hier so harmlos und unscheinbar liest, hat es in sich und zeigt überdeutlich, welch einen Stellenwert die freie, uneingeschränkte Berichterstattung über öffentliche Sitzungen des Kreistages bei den Antragstellern einnimmt.
Der Stader Kreistag hatte unlängst einstimmig beschlossen, Videoaufzeichnungen der Sitzungen online zu stellen und in einer Mediathek abrufbar zu machen, damit die öffentlichen Sitzungen für die Bürger einfacher und umfassender zugänglich sind. Eine sehr gute Idee, die die Zustimmung  aller Fraktionen gefunden hatte.
Die AfD-Fraktion hat dann diese Videoaufzeichnungen sehr erfolgreich genutzt und die Reden ihrer Abgeordneten ungeschnitten auf den eigenen Social-Media Kanälen öffentlich gemacht. Diese Praxis wurde durch die Verwaltung des Landkreises unter Androhung einer extrem hohen Geldstrafe und sogar Gefängnis unterbunden, obwohl keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten anderer Abgeordneten vorlag. Eine angebliche Verletzung des Urheberrechtes wurde daher als Begründung genannt.
Die Reaktion der AfD-Fraktion war schnell, effektiv und für die Steuerzahler kostenfrei. Der Ausweg war die Verlinkung von den eigenen Kanälen zur Mediathek der Kreisverwaltung. Diese Praxis führte dann zu dem oben genannten gemeinsamen Antrag der Parteien die „UnsereDemokratie“ schützen wollen.
Haben diese Leute ernsthaft und tatsächlich geglaubt, dass sie mit so einem „Antrag“ die Öffentlichkeit von einer öffentlichen und ungefilterten Berichterstattung abschneiden können? Im Ergebnis haben diese  Demokraten sich lächerlich gemacht und den Bürgern gezeigt, was sie von der selbst gepredigten Bürgernähe und Transparenz tatsächlich halten.
Die Reden der AfD-Abgeordneten auf der Sitzung am 16.03.2026 wurden deshalb von einem externen Presseteam aufgezeichnet. Landrat, Verwaltung und die anderen Fraktionen konnten dieses nicht verhindern, ohne einen glatten Rechtsbruch zu riskieren.
Der eigentliche Grund für dieses fragwürdige Verhalten der Altparteien ist für jeden deutlich erkennbar: Die zu diesem Thema online gestellte Rede des AfD-Kreistagsabgeordneten Maik Julitz hatte in wenigen Stunden über 40Tausend Zuschauer. Genau das ist das Problem für „UnsereDemokratie“, denn für die  Reden ihrer Abgeordneten scheint sich kaum jemand zu interessieren.
Dann noch einige Worte zu den Berichten der Lokalpresse. Das Stader Tageblatt titelte: „Stader Kreistag: Abgeordnete wehren sich gegen AfD-Aufnahmen“. Man hätte es auch anders schreiben können: Stader Kreistag: Die Abgeordneten, außer denen der AfD, wehren sich gegen die  Veröffentlichung ihrer Redebeiträge. Weiteres Zitat Tageblatt: Seefried (Landrat, CDU) warf der AfD Missbrauch vor und drohte: „Wenn Sie weiter stören und die Sitzung behindern, mache ich von meinem Hausrecht Gebrauch und werfe Sie raus.“ Er bedauerte, den Abgeordneten in dieser Sitzung keinen besseren Schutz bieten zu können. Auch hier wieder das altbekannte Muster: Drohen aber nicht umsetzen können. Das mag in einem Kindergarten funktionieren, in einem Kreistag mit AfD-Abgeordneten klappt das nicht. In einem Punkt hat der Landrat allerdings Recht. Die AfD-Abgeordneten „stören“. Sie stören, weil sie ihm und den anderen Parteien auf die Finger schauen.
Die Kreiszeitung (Wochenblatt) wählte folgende Schlagzeile: „AfD bricht Regeln und sieht sich als Opfer“. Dazu passt dann besonders gut die Erkenntnis des Redakteurs im letzten Absatz des Artikels, Zitate: „Die Entscheidung, die Mediathek auszusetzen, trifft am Ende nicht nur die AfD, sondern auch die Bürger. Die AfD wird die Entscheidung mit Sicherheit ausschlachten……..“. Richtig erkannt, lieber Redakteur, die Bürger sind das Opfer! Sie sind, genau wie die AfD, allerdings nicht wehrlos. Die Quittung dafür gibt es bei der Kommunalwahl im September.

Helmut Wiegers, AfD Kreisverband Stade, Pressesprecher

Rede des Kreistagsabgeordneten Maik Julitz zum Thema auf Tiktok

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18.02.2026 Kreistag Stade: Nachfragen zum Thema Bildungsbüro

17. Februar 2026 um 20:42

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Die Antwort der Kreisverwaltung zur Anfrage der AfD vom 27.1. bzgl. des Bildungsbüros finden Sie HIER.

Daraufhin stellte die AfD Fraktion Nachfragen:

Sehr geehrter Herr Landrat Seefried,
vielen Dank für die ausführliche Beantwortung der Anfrage zum Bildungsbüro.  Da keine gesetzliche Verpflichtung zum Betrieb des Bildungsbüros besteht, erbittet die AfD-Fraktion hierzu weitere Informationen.
1. Die Frage Nr. 3 wurde aus unserer Sicht nicht ausreichend beantwortet. Es ist nicht klar dargelegt, welcher Nutzen durch diese 8,25 Stellen für die Steuerzahler und den Landkreis erwirtschaftet wird. Deshalb bitten wir um Nennung einiger erfolgreicher praktischer Beispiele, die ohne den Betrieb dieses Büros nicht eingetreten wären. Es geht schlicht um eine Erfolgsbilanz, aus der erkennbar wird, dass diese 8,25 Stellen gerechtfertigt sind.
2. Damit für die Steuerzahler der Aufgabenbereich der im Bildungsbüro beschäftigten Personen deutlich erkennbar wird, bitten wir um Hergabe der jeweiligen Stellenbeschreibungen.
3. Haben die Mitarbeiter des Bildungsbüros befristete Arbeitsverträge, die bei Ablauf der Förderung am 31.08.27 enden?
4. Beabsichtigt der Landkreis, unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltssituation, dieses Bildungsbüro auch nach Ablauf der Förderung weiter zu betreiben?
5. Wenn ja, welche Gründe sprechen dafür?
6. Welche Auswirkungen hätte eine Auflösung des Bildungsbüros im Landkreis Stade?

Mit freundlichen Grüßen
Maik Julitz
Dipl.-Ing. f. Kunststofftechnik
Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion


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11.02.2026 Kreistag Stade: Anfrage zum Bildungsbüro

11. Februar 2026 um 10:33

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Sehr geehrter Herr Landrat,
Obwohl Bildung Ländersache ist, gibt es in der Kreisverwaltung ein Bildungsbüro. Der Sinn und Zweck erscheint uns unklar. Deshalb hat die AfD-Fraktion dazu einige Fragen:
1. Gibt es für die Einrichtung dieses Bildungsbüros einen gesetzlichen Auftrag oder eine Grundlage?
2. Wenn ja, welche gesetzliche Grundlage oder Auftrag verpflichtet den Landkreis zur Einrichtung und Betreibung dieses Büros?
3. Wenn nein, welche Gründe führten wann zur Einrichtung dieses Büros, obwohl keine gesetzlichen Anforderungen bestehen oder bestanden?
4. Über wie viele Stellen – Vollzeit, Teilzeit – verfügt dieses Büro?
5. Welche Qualifikation benötigen die einzelnen Mitarbeiter zur Erledigung welcher Aufgaben?
6. Wie sind diese Stellen tarifrechtlich bzw. besoldungsrechtlich eingestuft?
7. Wie hoch sind die Sach- und Fachkosten pro Jahr?
8. In welcher Höhe wird der Haushalt des Landkreises jährlich mit den Gesamtkosten dieser Einrichtung belastet?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Maik Julitz
Dipl.-Ing. f. Kunststofftechnik
Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion

PS: Die Anfrage wurde am 27.1.2026 gestellt


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06.02.2026 Kreistag Stade: Antrag zur Einführung gemeinnütziger Tätigkeiten für Asylbewerber im Landkreis Stade gem. § 5 Asylbewerberleistungsgesetz

06. Februar 2026 um 21:11

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Sehr geehrter Herr Landrat Seefried, 

 der Kreistag möge beschließen: 

 1. Konzeptentwicklung und Umsetzung 

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, das Asylbewerber im Landkreis Stade zur Verrichtung gemeinnütziger Arbeiten verpflichtet. Hierbei sollen insbesondere auch die Kommunen im Landkreis Stade und soziale Träger mit einbezogen werden, um sinnvolle Tätigkeiten im kommunalen und gemeinnützigen Bereich zuzuweisen. Ziel ist es, sowohl Integration der Asylbewerber zu fördern als auch einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten. 

2. Ideenpool 

Zur Unterstützung der Maßnahmeanbieter wird ein Ideenpool für Arbeitsgelegenheiten  entwickelt. Dieser Pool soll sowohl den kommunalen als auch den gemeinnützigen Sektor abdecken und eine Hilfestellung bei der Identifikation und Beantragung geeigneter Arbeitsgelegenheiten bieten.

3. Finanzierung und Koordination 

Es sind finanzielle Mittel für die Koordination der Arbeitsgelegenheiten im Haushaltsplan 2026 des Landkreises Stade zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind mögliche Refinanzierungsmöglichkeiten durch Bund und Land zu evaluieren.

4. Kontinuierliche Berichterstattung 

Die zuständigen Fachausschüsse des Kreistages sind in den Stand der Konzeptentwicklung einzubinden.  

Begründung: 

Die Einbindung von Asylbewerbern in gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten hat sich in anderen Regionen als erfolgreich erwiesen. Ein Beispiel ist der Saale-Orla-Kreis, wo seit 2024 ein erheblicher Anteil der Asylbewerber in gemeinnützige Tätigkeiten eingebunden wurde. Dies hat nicht nur die Integration gefördert, sondern auch zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung geführt. Asylbewerber leisten auf diese Weise einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft, was die sozialen Spannungen reduziert und die gesellschaftliche Teilhabe stärkt. 

Gemäß § 5 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Asylbewerber die Verpflichtung, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten anzunehmen. Dies gilt auch für Asylbewerber, deren Asylverfahren abgelehnt wurde, bis zu deren Ausreise.   

Das Konzept soll verschiedene Tätigkeitsfelder umfassen, wie z.B. die Pflege öffentlicher Grünflächen, Unterstützung in Vereinen, Tätigkeiten bei der Tafel oder in sozialen Einrichtungen. 

Diese Tätigkeiten bieten Asylbewerbern die Möglichkeit, zur Gemeinschaft beizutragen, ohne die bestehende Arbeitsmärkte zu gefährden. Ebenso müssen alle Tätigkeiten zumutbar sein, d.h. sie müssen den körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Asylbewerber entsprechen.  

Mit freundlichen Grüßen

Maik Julitz 

Dipl.-Ing. f. Kunststofftechnik 

Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion

Der Beitrag 06.02.2026 Kreistag Stade: Antrag zur Einführung gemeinnütziger Tätigkeiten für Asylbewerber im Landkreis Stade gem. § 5 Asylbewerberleistungsgesetz erschien zuerst auf AfD Kreisverband Stade.

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