(David Berger) Vor dem Arbeitsgericht Berlin ist eine nicht-binäre Person mit einer Klage wegen angeblicher Diskriminierung im Bewerbungsverfahren gescheitert. Das Gericht wies die Forderung auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab. Zunehmend müssen Arbeitgeber und Wirtschaft vor den Kollateralschäden des Genderwahnsinns geschützt werden. Die klagende Person, deren Geschlechtseintrag „divers“ lautet, hatte sich Anfang 2026 […]
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