Der Haushalt des Landkreises Ammerland wird jährlich mit mehr als 30 Millionen an Ausgaben für Asylbewerber und Geflüchtete belastet. Das hat eine aktuelle Anfrage der AfD-Fraktion im Kreistag an die Landkreis-Verwaltung ergeben. „Im Rechtskreis Asylbewerberleistungsgesetz haben wir im Jahr 2024 ca. 9,6 Millionen Euro aufgewendet. Dazu kommt noch eine mittlere sechsstellige Summe, da hierbei noch nicht alle Kosten der Krankenhilfe enthalten sind“, heißt es seitens der Verwaltung.
Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende) seien für Geflüchtete aus der Ukraine 6,5 Millionen Euro im Jahr 2024 aufgewendet worden. Weitere wesentliche finanzielle Aufwendungen seien zudem für Afghanen (3,05 Millionen Euro), Iraker (1,71 Millionen Euro) und Syrer (5,21 Millionen Euro) entstanden. Hierbei handelt es sich nach Angaben der Verwaltung zum großen Teil um Personen, die bereits 2015/16 nach Deutschland gekommen sind, also vor rund zehn Jahren. Die im SGB II entstandenen Kosten würden dabei nur teilweise vom Bund erstattet (61 Prozent der anteiligen Kosten der Unterkunft). Angehörige weiterer Nationalitäten sind zudem „in kleinerer Anzahl“ vertreten.
Betroffen von den sehr hohen Kosten im Ammerland ist auch der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Für die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen musste das Jugendamt des Landkreises 3,52 Millionen Euro aufwenden, die vollständig vom Land erstattet werden. Größte Position sei hierbei die Heimunterbringung mit 2,5 Millionen Euro. Ein Heimplatz kostet aktuell nach Angaben der Verwaltung rund 70 Tausend Euro pro Jahr, also knapp 6000 Euro pro Monat.
Insgesamt sei der Kreishaushalt des Ammerlandes im Jahr 2024 mit mehr als 30 Millionen Euro an Migrationskosten belastet worden, wovon etwa 1/3 nicht durch das Land oder den Bund erstattet werde. Das Haushaltsdefizit für 2024 im Landkreis Ammerland beträgt nach letzten Ermittlungen ca. 10 Millionen Euro und entspricht somit den durch Migration verursachten Kosten.
„Diese aktuellen Zahlen machen mehr als deutlich, dass wir in Deutschland nicht nur aus Sicherheitsgründen, wie die schrecklichen aktuellen Taten von Asylbewerbern in Aschaffenburg, Solingen, Mannheim und Magdeburg zeigen, sondern auch aus finanziellen Gründen eine vollkommen andere, restriktive Asyl- und Zuwanderungspolitik brauchen. Die AfD fordert diesen Politikwechsel als einzige Bundestagspartei bereits seit 2015, während etwa die Union, ebenso wie SPD und Grüne bis heute, damals unter Angela Merkel für eine bedingungslose Öffnung der deutschen Grenzen stand und erst jetzt langsam eine Richtungsänderung anmahnt. Damit ist die AfD die einzige Partei, die in dieser Frage stets konsequent für die Interessen des eigenen Landes und der eigenen Bevölkerung eingetreten ist“, betont die AfD-Kreistagsfraktion im Ammerland.
Bad Zwischenahn: Im Bereich der Kindergärten und -Heime (Integrativer Kindergarten und Krippe e.V.), am Altenkamp 11 ist eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt. Die AfD fordert in dem Bereich an benannter Lokalität ein Tempolimit von 30 km/h.
Gerade Kindergärten und soziale Einrichtungen stellen einen Unfallschwerpunkt da. Dies belegen Unfallstatistiken. Bereits 2017 beschloss der Bundesrat den Standard, dass vor sozialen Einrichtungen nur noch 30 km/h gefahren werden darf. Dies findet Anwendung für sämtliche Straßen, inklusive Bundesstraßen. Die rechtliche Möglichkeit eines Tempolimits 30 km/h ist somit erfüllt.
„Handeln, bevor es zum Schlimmsten kommt – dies ist unser Anspruch und erklärt unsere Forderung des Tempolimits im Umfeld der oben erwähnten Einrichtungen“, sagt der Vorsitzende Olaf Wulf vom AfD Kreisverband Ammerland. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist mit entsprechenden Schildern deutlich zu kennzeichnen und durch regelmäßige Kontrollen oder aber einer stationären Geschwindigkeitskontrolleinrichtung zu unterstützen. Punktuelle Einschränkungen des Verkehrsflusses sind im vollen Umfang vertretbar, wenn dadurch Unfallschwerpunkte vermieden werden und Leben geschützt wird.
Bad Zwischenahn: In verkehrsberuhigten Zonen, den sogenannten Spielstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h. In den letzten Jahren beklagen sich viele Anwohner, dass diese Geschwindigkeit häufig überschritten wird. Beim Beschleunigen schalten einige Kraftfahrer bis in den dritten Gang, was vermuten lässt, dass die Fahrgeschwindigkeit zwischen 40- und 50 Km/h liegt. Fußgänger, insbesondere kleine Kinder, sind der Gefahr, die von den schnell fahrenden Autos ausgeht, ausgesetzt. Oftmals sind es die Anwohner selbst, welche dieses rücksichtslose Verhalten an den Tag legen. Neben dem zu schnellem Fahren, werden Autofahrer, die sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten, durch extrem dichtes Auffahren und wilde Gestik genötigt. „Wenn erst ein Kind oder Fußgänger angefahren wurde, dann ist es zu spät und soweit sollte es nicht kommen“, so der Sprecher Olaf Wulf vom AfD Kreisverband Ammerland. Die Gefahr lässt sich deutlich machen an den unterschiedlichen Anhaltewegen. Bei 10 km/h beträgt der Anhalteweg ca. 4 m. Bei 30 km/h beträgt der Anhalteweg bereits mehr als das 4-fache – 18 m und bei 50 km/h sind es schon 40 m Anhalteweg.
Die AfD fordert daher, mehr Kontrollen einzuführen und Beschwerden der Anwohner ernst zu nehmen.
