Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump plant nunmehr für Juli 2027 die Einführung der Abschiebe-Flotte „ICE Air“, um die Ausweisung von Migranten beschleunigen zu können.
Das Projekt umfasst den Kauf von sechs Boeing 737 und zwei Gulfstream G650 für 140 Millionen US-Dollar.
24/7 soll abgeschoben werden
365 Tage im Jahr und jeweils 24 Stunden am Tag sollen die Abschiebeflugzeuge bereitstehen, heißt es dazu in den Unterlagen der US-Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE).
US-Präsident Donald Trump macht also ernst. Die neu geschaffene Remigrations-Airline soll mit sieben Boeing 737-700 Abschiebeflüge, wie auch freiwillige Rückführungen durchführen. Pro Maschine finden bei maximaler Auslastung 149 Abzuschiebende Platz.
Die US-Regierung sucht dazu jetzt einen privaten Betreiber, der Piloten, Flugbegleiter sowie technisches und medizinisches Personal stellt. Zusätzlich zu den sieben Abschiebe-Boeings sind auch zwei Langstreckenflugzeuge vom Typ Gulfstream G650ER beziehungsweise C-37B geplant.
Geplante Eckdaten der Flotte
Starttermin: Juli 2027 als Ziel für den Beginn der Flüge.
Flugzeugbestand: Sechs Boeing 737 und zwei Gulfstream G650.
Kosten und Einsparung: 140 Millionen Dollar Anschaffungskosten, das Heimatschutzministerium rechnet mit jährlichen Einsparungen von 279 Millionen Dollar.
Betreiberkonzept: Externe Anbieter sollen den Betrieb übernehmen, während der Staat die Maschinen stellt.
Ziele: Geplant ist die Ausweisung von bis zu einer Million Menschen pro Jahr.
Trump mit „Beispielwirkung“ für Europa?
Trump sei entschlossen, illegale und kriminelle Ausländer schnell abzuschieben, erklärte dazu die Sprecherin des Heimatschutzministeriums, Tricia McLaughlin. Laut mehreren Berichten in Luftfahrtmedien soll die Remigrations-Airline am 28. Juli 2027 starten.
Neben Abschiebeflügen übernimmt die Fluggesellschaft auch Hochrisiko-Einsätze, medizinische Evakuierungsflüge sowie den Transport hochrangiger Regierungsvertreter. Dafür soll auch die Gulfstream G650ER dienen, die als einer der schnellsten und exklusivsten Ultra-Langstrecken-Privatjets der Welt gilt.
Hoffen werden die Europäer ja wohl noch dürfen, ob das Beispiel aus Übersee auch hierzulande Schule machen könnte.
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Ein von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommener Bedrohungsfaktor für die Handlungsfähigkeit ganzer Staaten auf EU-Ebene ist die Tatsache, dass Höchstgerichte immer mehr Einfluss gewinnen, wenn es darum geht, linksideologisch gefärbte Agenden umzusetzen.
Der „Marsch durch die Institutionen“ linker Ideologen wird so zum mächtigsten Hebel, eine demokratische Gesellschaft gegen den Willen der Mehrheitsbevölkerung zu zerstören. Hier geben Richter die Richtung vor, was passieren muss oder zu unterlassen ist.
Karlsruhe hebelt Migrationskurs aus – Richter setzen politische Entscheidungen außer Kraft
Mit seinem jüngsten Beschluss sendet das Bundesverfassungsgericht ein Signal, das weit über den Einzelfall einer afghanischen Familie hinausgeht. Um den Anschein der Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten zu wollen, betonen die Richter, dass sie keinen generellen Stopp der Afghanistan-Aufnahmeprogramme anordnen. Faktisch erschweren sie der Bundesregierung jedoch die Umsetzung ihres (versprochenen) politischen Kurses erheblich.
Nach der Bundestagswahl hatte die neue Bundesregierung entschieden, freiwillige Aufnahmeprogramme für Afghanen weitgehend zu beenden. Diese Entscheidung beruhte auf einem klaren politischen Mandat: Die Begrenzung der ausufernden Migration gehörte zu den zentralen Wahlversprechen der Regierungsparteien. Das Bundesinnenministerium erklärte daraufhin zahlreiche frühere Aufnahmezusagen für gegenstandslos.
Richter schränken Handlungsfähigkeit der Regierung ein
Nun erklärt Karlsruhe, eine solche pauschale Vorgehensweise verstoße gegen das Willkürverbot. Stattdessen müsse jeder einzelne Fall individuell geprüft werden. Was juristisch als Schutz des Rechtsstaats dargestellt wird, bedeutet politisch vor allem eines: Die Regierung verliert einen erheblichen Teil ihrer Handlungsfähigkeit.
Der Rechtsstaat oder die Herrschaft der Richter?
Dieser Beschluss stellt ein weiteres Beispiel dar, wie Gerichte zunehmend politische Entscheidungen korrigieren. Die Bundesregierung wollte ein freiwilliges Programm beenden – nicht aufgrund eines internationalen Vertragszwangs, sondern aus einer veränderten politischen Bewertung. Dass ausgerechnet Gerichte nun festlegen, unter welchen Voraussetzungen diese Entscheidung umgesetzt werden darf, wirft grundsätzliche Fragen zur Gewaltenteilung auf!
Die Richter argumentieren mit dem Schutz vor staatlicher Willkür. Doch der Begriff der Willkür wird hier äußerst weit ausgelegt. Die pauschale Beendigung eines freiwilligen Aufnahmeprogramms ist zunächst eine politische Verwaltungsentscheidung. Ob diese sinnvoll oder gerecht ist, sollten letztlich Regierung und Parlament verantworten – und nicht das Bundesverfassungsgericht.
Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen
Besonders problematisch ist die Signalwirkung des Urteils. Wenn selbst freiwillige Aufnahmezusagen nach Jahren nicht mehr pauschal aufgehoben werden dürfen, entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Jeder einzelne Fall muss geprüft, dokumentiert und juristisch abgesichert werden. Das kostet Zeit, Personal und Steuergeld.
Zudem dürfte die Entscheidung weitere Klagen nach sich ziehen. Anwälte werden sich auf den Karlsruher Beschluss berufen, wodurch Gerichte und Behörden zusätzlich belastet werden. Ein eigentlich beendetes Aufnahmeprogramm könnte so faktisch über Jahre hinweg weiterwirken.
Demokratische Legitimation wird geschwächt
Millionen Wähler hatten Parteien unterstützt, die eine restriktivere Migrationspolitik angekündigt hatten. Wenn Gerichte anschließend wesentliche Elemente dieser Politik einschränken, bestätigt die „Verschwörungstheorie“, dass Wahlergebnisse nur begrenzte Auswirkungen auf die tatsächliche Politik haben und dass die wahren Drahtzieher im Hintergrund agieren: beispielsweise Logenbrüder.
Dieser Eindruck ist gefährlich. Demokratie lebt davon, dass politische Mehrheiten ihre Programme innerhalb des geltenden Rechts umsetzen können. Werden immer mehr politische Grundsatzentscheidungen in Gerichtssäle verlagert, wächst die Distanz zwischen Wählerwillen und politischer Realität.
„Humanität“ braucht auch politische Grenzen
Niemand bestreitet, dass Menschen in Afghanistan oder in anderen Gebieten dieser Welt teilweise unter dramatischen Bedingungen leben. Dennoch muss ein souveräner Staat selbst entscheiden können, wen er aufnimmt und welche Programme er beendet. Humanitäre Verantwortung, oder anders gesagt „Weltsozialamt“ sein zu wollen bzw. zu müssen, darf nicht bedeuten, dass einmal getroffene politische Zusagen unabhängig von späteren demokratischen Entscheidungen dauerhaft fortgelten.
Schleimige Ausrede à la „wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass“
Das Bundesverfassungsgericht betont zwar, die Bundesregierung könne Aufnahmeprogramme grundsätzlich beenden. Indem es jedoch umfangreiche Einzelfallprüfungen verlangt, erschwert es die praktische Umsetzung dieses politischen Willens erheblich.
Abschied von demokratischen Entscheidungen – hin zum Richterstaat
Der Karlsruher Beschluss stärkt die Rolle der Gerichte zulasten der demokratisch legitimierten Regierung, erhöht den bürokratischen Aufwand und könnte zahlreiche weitere Klagen auslösen. Wer eine klare Begrenzung freiwilliger Aufnahmeprogramme erwartet hat, dürfte den Eindruck gewinnen, dass selbst eindeutige politische Entscheidungen zunehmend von der Justiz relativiert werden. (CR)
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In unserer neuen Serie „Richterstaat“ erschienen bis jetzt folgenden Beiträge:
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Erfolgte Knochentests, durchgeführt in ganz Europa zeigen, dass Migranten, wie bereits seit Jahren vermutet, massenhaft über ihr Alter lügen. All dies freilich auf Grund spezifischer Vorteile für „Minderjährige“, durch sie selbstverständlich auch vor Abschiebung geschützt sind.
Bestätigung des „langegehegten Verdachtes“
Die spanische Stadt Madrid hat eine klare Bestätigung für langjährige Vermutungen über unbegleitete ausländische Migranten geliefert, die behaupten, minderjährig zu sein. Sobald diese Gruppe strengen medizinischen Altersüberprüfungen unterzogen wird, stellt sich heraus, dass 70 Prozent tatsächlich Erwachsene über 18 sind, wie auch remix.news berichtet hatte.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um einige wenige einzelne Vorfälle, sondern um ein systemisches Muster, das auch in der Hauptstadt Spaniens zur Norm geworden ist. Die Ergebnisse, die in offiziellen Daten detailliert wie auch vom spanischen Medium El Debate berichtet wurden, unterstreichen eine Posse im Umgang mit Behauptungen über unbegleitete Minderjährige im ganzen Land.
Bereits 2024 Tests gestartet
Bereits 2024 eröffneten die Behörden in der Region Madrid 848 Altersfeststellungsverfahren für zugewanderte Personen, die behaupteten, unbegleitete ausländische Minderjährige zu sein. Dies ergab einen starken Anstieg gegenüber um 482 gegenüber dem Vorjahr. Mehr als die Hälfte dieser Fälle wurden archiviert, da die Antragsteller das Verfahren vor der Durchführung des wichtigsten medizinischen Tests abgebrochen hatten, bei dem es sich um eine Röntgenaufnahme des Handgelenks zur Knochenalter-Bestimmung handelt.
Von den 378 Personen, die sich dem Test unterzogen, wurden allerdings nur 112 als minderjährig bestätigt, während 266 als Erwachsene eingestuft wurden, somit etwa 70 Prozent.
Die Zahl der aufgedeckten Betrugsfälle hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht. Seit 2018 hat Madrid mehr als 11.000 unbegleitete ausländische Minderjährige in seinem Schutzsystem betreut. Allein im Jahr 2024 wurden 2.442 neue Jugendliche in das System aufgenommen. Die Regionalregierung hat diesbezüglich bereits 29 Strafanzeigen erstattet, nachdem eigene Überprüfungen ergaben, dass Erwachsene unrechtmäßig in Einrichtungen für Minderjährige untergebracht waren.
Auf nationaler Ebene meldete die Fiscalía General del Estado 7.562 vorprozessuale Altersfeststellungsfälle im Jahr 2024. Von diesen endeten 2.457 mit der Feststellung, dass es sich um Erwachsene handelte, während viele andere entweder das Verfahren abgebrochen hatten oder den Vorteil des Zweifels genutzt hatten.
Vorteile für Betrug
Wie Remix News bereits berichtet hat, gewährt der Minderjährigen-Status nach spanischen und EU-Regeln erhebliche Vorteile, darunter die Unterbringung in speziellen Schutzzentren mit Unterkunft, Bildung, Gesundheitsversorgung und damit verbundenen rechtlichen Garantien.
Es gibt auch erheblich größere Schwierigkeiten bei der Abschiebung und auch in vielen Fällen Wege zur Familienzusammenführung oder Aufenthaltsgenehmigungen, die Erwachsenen allerdings nicht zur Verfügung stehen. Viele Antragsteller verschwinden dann aus den Zentren, sobald die Altersüberprüfung beginnt, um die Bestätigung ihres wahren Alters zu vermeiden.
Betrugsmasche in ganz Europa
Diese Enthüllungen aus Madrid sind allerdings keineswegs Einzelfälle. Remix News hat ausführlich über parallele Fälle von Altersbetrug durch Migranten berichtet, die in ganz Europa den Status eines unbegleiteten Minderjährigen beanspruchen, wobei es sich wenig überraschend oft um dieselben Nationalitäten handelt, namentlich Algerier, Marokkaner, Tunesier und Afghanen.
Dabei hat Frankreich einige der krassesten Zahlen zu verzeichnen. Im Département Marne ergaben Knochenanalysen von 240 Personen, die behaupteten, unbegleitete Minderjährige zu sein, dass 80 Prozent (192 Personen) tatsächlich Erwachsene waren.
Der französische Abgeordnete Charles de Courson wies in einer Parlamentsrede dabei auf die finanzielle Belastung hin, „80 Prozent der unbegleiteten Migranten im französischen Département Marne im Nordosten, die sich als solche erklärten, sind keine Minderjährigen, wobei die Kosten für die Betreuung dieser 160 falschen Minderjährigen 5.000 Euro pro Monat betragen, was 60.000 Euro pro Jahr für jeden Einzelnen entspricht.“
Ein separates Experiment der Pariser Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2019 untersuchte 154 formal als „Minderjährige“ identifizierte Personen und stellte bei medizinischen Untersuchungen fest, dass 91,6 Prozent (141) Erwachsene waren. Die Staatsanwälte stellten fest, dass Erwachsene systematisch das für Minderjährige nach einem Gesetz von 1945 geschaffene Schutzregime ausnutzten.
Vergleichbare Zahlen auch in Belgien
Belgien berichtete beispielsweise über vergleichbare Ergebnisse. Eine Studie mit Daten von Justizminister Koen Geens zeigte, dass von 4.563 Migranten, die sich als Minderjährige erklärten, die Behörden 2.546 Behauptungen anzweifelten. Alters-Tests an einer Stichprobe ergaben, dass 73,7 Prozent über 18 waren. Der flämische Abgeordnete Tom Van Grieken erklärte dazu unverblümt, „Asylbewerber, die sich des Altersbetrugs schuldig machen, sollte das Recht auf Asyl verweigert werden.“
Schweden verzeichnete wenig erstaunlich eine noch höhere Rate. Die Gesundheitsbehörden stellten fest, dass 84 Prozent der getesteten angeblichen „Kinder-Migranten“ tatsächlich 18 Jahre oder älter waren. In Deutschland ergaben forensische Untersuchungen in Münster, dass etwa 40 Prozent der Untersuchten „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ nachweislich Erwachsene waren, wobei viele die bekannt auffälligen Geburtsdaten am 1. Januar teilten, ein häufiger Indikator für erfundene Identitäten.
Remix News hat auch spezifische Vorfälle in Spanien selbst dokumentiert, die diesem Muster entsprechen. In einem Madrider Fall, der im Oktober 2025 gemeldet wurde, behauptete ein Marokkaner, der beschuldigt wurde, ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben, 17 zu sein; die Altersüberprüfung ergab, dass er wahrscheinlich 23 war, mit 14 Vorstrafen, was zur Überweisung seines Falles an ein Erwachsenengericht führte.
Eine Untersuchungsmission des Europäischen Parlaments auf den spanischen Kanarischen Inseln ergab ebenfalls, dass etwa die Hälfte der dortigen unbegleiteten Minderjährigen tatsächlich Erwachsene waren, was auf Versäumnisse bei der Altersfeststellung angesichts hoher illegaler Einreisen hinweist.
Europaweite Problematik
In ganz Europa bleibt die Anreizstruktur weitgehend unverändert, wobei der Minderjährigen-Status sofortigen Schutz und Ressourcen bietet, während der Erwachsenenstatus oft zu schnelleren Abschiebeverfahren führen kann. Medizinische Tests wie Knochendichte-, Zahn- oder Handgelenksröntgenaufnahmen sind zwar unvollkommen, zeigen jedoch bei Anwendung immer wieder hohe Betrugsraten. Einige Länder reagieren mit strengeren Tests, aber nur allzu oft wollen linksgerichtete Parteien solche Tests, mit dem „Gesundheits-Argument“ gänzlich verbieten.
Die Daten der Madrider Fiscalía für 2024 fügen Spanien der rasch anwachsenden Liste europäischer Rechtsgebiete hinzu, in denen offizielle Statistiken bestätigen, dass die Kategorie der „unbegleiteten Minderjährigen“ massiv ausgenutzt wird.
Mit über 11.000 Fällen allein in Madrid seit 2018 und einer Verdreifachung der Betrugsfälle in einem einzigen Jahr deutet das Ausmaß darauf hin, dass das Problem zweifelsfrei ein strukturelles ist.
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Anm. d. Redaktion:
Dass die Medien bei uns diesen Betrug mittragen, beweist ein Bild aus unserem Archiv, das wir hier zeigen:
So lieb und so arm, der 17-Jährige
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