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Bußgeld gegen Feuerwehrmann im Einsatz: Wer will hier noch als Retter arbeiten?

12. Juni 2026 um 10:00

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Nicht nur, dass Rettungskräfte sich immer häufiger mit Bedrohungen und gewalttätigen Übergriffen durch das immer gleiche Klientel konfrontiert sehen: Auch der Behördenapparat macht ihnen das Leben schwer. So wurde gegen einen Feuerwehrmann bei einer Einsatzfahrt (!) ein Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit verhängt. Der Fall musste nun vor Gericht geklärt werden. Rechtsprofessor Martin Schwab griff ihn auf und betrachtete die Rechtslage: Ihm drängt sich der Verdacht auf, dass die Behörden bis zum bitteren Ende versuchten, mit dem Bußgeldbescheid durchzukommen.

Nachfolgend lesen Sie das Posting von Prof. Dr. Martin Schwab (via Facebook):

Wenn dieser Irrsinn Schule macht, haben wir bald keine Rettungskräfte mehr

Liebe Community,

Es gibt einen schönen Cartoon, der einen Beamten in seinem Dienstzimmer und einen Bürger zeigt, der mit jenem Beamten – offenbar im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung um den Umgang des Amtes mit seinem Fall – diskutiert.

Der Bürger zum Beamten: „So nehmen Sie doch Vernunft an!“
Antwort des Beamten: „Tut mir leid, ich darf nichts annehmen!“
An diesen Cartoon fühlte ich mich bei dieser Meldung im SPIEGEL vom 9.6.2026 erinnert: „Geblitzter Feuerwehrmann muss doch kein Bußgeld zahlen

Da hatte doch tatsächlich ein übermotivierter Beamter einen Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit verhängt – gegen einen Feuerwehrmann bei einer Einsatzfahrt! Zwar hat das Amtsgericht Eilenburg den Feuerwehrmann freigesprochen. Aber es ist eine peinliche Schande für die Verkehrsbehörde, dass der Bußgeldbescheid (1.) überhaupt verhängt und (2.) nach Einspruch des Feuerwehrmanns auch noch aufrechterhalten wurde. Spätestens im Einspruchsverfahren hätte die Behörde einen Rückzieher machen müssen (§ 69 Abs. 2 OWiG). Dann wäre es gar nicht erst zur Gerichtsverhandlung gekommen. Ich vermute sogar, dass die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung über den Einspruch vertreten war und einer Einstellung des Verfahrens widersprochen hat. Denn andernfalls hätte das Gericht das Verfahren ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen können (§ 75 Abs. 2 OWiG). Für mich sieht der Fall also so aus, als hätten die Behörden bis zum bitteren Ende versucht, mit dem Bußgeldbescheid vor Gericht durchzukommen.

Im besten Deutschland aller Zeiten muss man also selbst als Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter, wenn man zu einem Notfall gerufen wird und Tempo macht, damit man schnellstens helfen kann, befürchten, dass man hinterher gnadenlos als Verkehrssünder verfolgt wird.

Der Feuerwehrmann, der jetzt vom Amtsgericht Eilenburg freigesprochen wurde, ist aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgetreten, und mit ihm einige seiner Kameraden. Wenn das der Dank unseres Staates für das segensreiche Wirken von Feuerwehrleuten und Rettungssanitätern ist, müssen wir uns nicht wundern, wenn noch mehr Rettungskräfte den Bettel hinschmeißen – und wir dann nicht mehr versorgt werden, wenn wir z.B. Opfer eines Verkehrsunfalls werden oder uns ein Schlaganfall ereilt. Und wenn niemand mehr zur Hilfe eilt, wenn unsere Häuser brennen.

Falls irgendein Verkehrsbeamter in Eilenburg und Umgebung diesen Text liest, hier eine kleine juristische Fortbildung. Zunächst lesen wir § 35 Abs. 1 StVO:

„(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr und die von ihr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“

Und dann lesen wir § 35 Abs. 5a StVO:

„(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“

Vielleicht möchten die Beamten der städtischen Verkehrsbehörde in Zukunft ins Gesetz gucken, bevor aus Rettungseinsätzen Bußgeldfallen machen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

(Auszug von RSS-Feed)

Jobcenter-Mitarbeiter legt Bürgergeld-Missbrauch offen – und wird fristlos entlassen

11. Juni 2026 um 15:45

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Ein langjähriger Mitarbeiter des Jobcenters Bremen hat mit seiner öffentlichen Kritik am Bürgergeld-System für bundesweites Aufsehen gesorgt. Kurz nach seinem Auftritt in einer ZDF-Dokumentation, in der er massiven Missbrauch und fehlende Sanktionen anprangerte, wurde ihm fristlos gekündigt. Offensichtlich steht es auch im öffentlichen Dienst nicht gut um die Meinungsfreiheit.

Fred G., über 20 Jahre beim Jobcenter Bremen beschäftigt, hat das System, in dem er selbst arbeitete, scharf kritisiert. In der Reportage „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ berichtete der 60-Jährige von seinen Erfahrungen.

Der Hauptzweck vieler Jobcenter-Mitarbeiter bestehe vor allem darin, Geld auszuzahlen. Würden die Mitarbeiter alle Bürgergeldempfänger in Arbeit vermitteln, wäre ihre Tätigkeit aus seiner Sicht überflüssig. Er schätzt, dass 30 bis 40 Prozent der Bürgergeld-Empfänger falsche oder unvollständige Angaben zu Einkommen, Vermögen oder Wohnsituation machen. Dies sei ein „offenes Geheimnis“. Die Motivation der Leute sei, im System drinzubleiben, er sprach von einer „Lebensalternative Bürgergeld“.

Nur wenige Tage nach der Ausstrahlung erhielt der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter die fristlose Kündigung von der Stadt Bremen. Die Begründung: Das Interview sei nicht genehmigt gewesen. G. habe sich selbst an die ZDF-Moderatorin Sarah Tacke gewandt, um auf die Missstände im Bürgergeld-System aufmerksam zu machen. In dem Kündigungsschreiben vom 28. Mai betont die Stadt Bremen zwar, dass auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst Kritik üben dürfen – allerdings nur, solange diese sachlich und konstruktiv erfolgt. Aus Sicht der Behörde habe G. diese Grenze jedoch überschritten. Das Vertrauensverhältnis sei damit zerstört.

Das Jobcenter Bremen wies die Aussagen des 60-Jährigen zurück – für die geschätzten 30 bis 40 Prozent gebe es keine belastbaren Erkenntnisse. Es räumte aber ein, dass fehlerhafte Angaben und Fälle individuellen Bürgergeld-Missbrauchs „selbstverständlich vorkommen“.

G. kündigte an, rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Ihm gehe es um Meinungsfreiheit.

Ex-Mitarbeiter legt nach: Betrug werde strukturell begünstigt

Im Podcast von BILD-Journalist Paul Ronzheimer legte er sogar noch nach. Er wehrte sich nicht nur gegen die Vorwürfe, er nannte auch ein konkretes Beispiel für den Bürgergeld-Missbrauch.

„Du förderst einen Führerschein, der kostet mittlerweile ja auch zwei-, dreitausend Euro, dann stellst du noch ein Auto zur Verfügung, das kostet noch mal viertausend. Damit er dahin kommt, weil der Arbeitgeber – in diesem Fall ein Lagerlogistiker – eben nicht mit den Öffis erreichbar ist. Und du stellst fest: Nach 14 Tagen hat er sich wieder schön feuern lassen. Führerschein und Auto behält er natürlich.“

Dieser Fall stehe laut G. exemplarisch für ein System, das Betrug strukturell begünstige. Sanktionen, die bei mangelnder Mitwirkung der Leistungsempfänger eigentlich möglich wären, würden in der Praxis so gut wie nie verhängt. Die zuständigen Abteilungen seien chronisch überlastet – auch er selbst sei überlastet gewesen. Sanktionen seien nur bei besonders auffälligen Beziehern zum Einsatz gekommen.

Seinen Auftritt im ZDF sieht er als Warnruf. G. erklärte, er habe mit seinem Auftritt Missstände ansprechen wollen. Der Beitrag in der ZDF-Dokumentation sei „ein SOS-Funk“ von ihm gewesen. Er habe damit lediglich auf erhebliche Probleme in der Struktur des Jobcenters aufmerksam machen wollen – „in der Vermittlung und letzten Endes dann auch im Verbund mit der Frage nach der Integration“.

Auf den Vorwurf der Lüge durch die Landesregierung ging G. ebenfalls ein. In der ZDF-Dokumentation hatte er erklärt, dass 30 bis 40 Prozent der Empfänger keine wahren Angaben machen. Die Bremer SPD-Arbeitssenatorin Claudia Schilling (57) wies diese Zahl scharf zurück: „Die Behauptung, 30 bis 40 Prozent der Leistungsbeziehenden würden Sozialleistungen missbräuchlich beziehen, entbehrt jeder belastbaren Grundlage.“ G. verzerre damit die Realität.

Zahlen könnten sogar höher sein

Im Podcast stellte G. klar, dass er sich auf alle arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger sowie Aufstocker bezogen hatte. Von dieser Gruppe würden 30 bis 40 Prozent falsche Angaben zu Vermögensverhältnissen, der Wohnsituation oder ihrer Partnerschaft machen, um sich Vorteile im Bürgergeld-System zu verschaffen – die Zahlen könnten sogar höher sein.

Das Bürgergeld-System steht seit seiner Einführung unter Dauerfeuer. Während es vom Establishment als moderne, menschenwürdige Grundsicherung gelobt wird, kritisieren Gegner viel zu hohe Anreize zum Verbleib im System, zu schwache Sanktionen und eine Bürokratie, die Missbrauch erleichtert.

Ob G. seinen Job zurückbekommt, wird ein Arbeitsgericht entscheiden. Bis dahin bleibt der 60-Jährige ein Symbol für die Frage: Darf ein Insider die Wahrheit sagen – oder kostet ihn das im besten Deutschland den Job?

(Auszug von RSS-Feed)
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