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Gestern — 25. Juli 2026Report24

Wind und Sonne kapitulieren vor KI: Der freie Markt setzt auf Erdgas – die Linke tobt

25. Juli 2026 um 15:45

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Die politische Linke schäumt vor Wut. Der gigantische Energiehunger neuer Rechenzentren – überlebenswichtig im Kampf um die technologische Vorherrschaft gegen China – wird vor allem durch den Bau neuer Gaskraftwerke gestillt. Die grüne Utopie prallt auf die harte Realität des freien Marktes.

In Ohio sprießen zehn neue Gaskraftwerke aus dem Boden, um neue Datenzentren zuverlässig und planbar mit Strom zu versorgen. Ein KI-Startup in West Virginia plant den Einsatz von Hunderten Gasgeneratoren bis 2028. Tech-Milliardär Elon Musk kaufte kurzerhand eine Gasturbinen-Firma, um die Server für seine KI „Grok“ in Tennessee am Laufen zu halten. Im ganzen Land wiederholt sich laut einem aktuellen Bericht dieses Schauspiel: Big Tech, lange Zeit ein treuer Vasall der Anti-Fossil-Lobby, wird von der Wirklichkeit eingeholt.

Erdgas ist schnell verfügbar und liefert problemlos jene gewaltigen Strommengen, die Amerika braucht, um im KI-Rennen nicht ins Hintertreffen zu geraten. Dabei werden auch die Bedenken von Anrainern wegen des Strom- und Wasserverbrauchs dieser Rechenzentren geflissentlich ignoriert, anstatt diese dorthin zu stellen, wo es genügend Kühlwasser und eine ausreichend starke Stromversorgung gibt. Die Künstliche Intelligenz ist nun einmal da. Die einzige Frage lautet: Wer diktiert die Regeln – Washington oder Peking? Und die Antwort aus der US-Hauptstadt ist klar.

Die Klimafanatiker prallen nun jedoch ungebremst auf ihren größten Feind: die Realität. Statt sich dem freien Markt zu stellen, rufen die Verfechter der „Erneuerbaren“ reflexartig nach dem Staat und fordern neue Zwangsverordnungen. Sogar die Nachrichtenagentur AP musste zähneknirschend eingestehen: Der Energiebedarf der Tech-Giganten ist derart gigantisch – einige Rechenzentren schlucken mehr Strom als eine mittelgroße Stadt -, dass der Bau von Wind- und Solaranlagen diesen Stromhunger einfach nicht decken kann. Der Markt regelt das Problem mit Erdgas. Für die Klima-Panikmacher ist das natürlich ein „Foulspiel“.

Deshalb wird das übliche Verbots-Playbook gespielt. Michigan, Oregon und Minnesota peitschten Gesetze durch, um ihre utopischen „Emissionsfrei bis 2040“-Ziele zu retten. Kalifornien, Illinois, New Jersey, Pennsylvania und Virginia ziehen nach. Die absolute Spitze des staatlichen Zwangs markiert einmal mehr New York: Hier sollen Rechenzentren ab einer bestimmten Größe per Gesetz gezwungen werden, bis 2040 90 Prozent ihres Stroms aus sogenannten erneuerbaren Energien zu beziehen.

Die Arroganz dieser Planwirtschaftler offenbart sich perfekt in den Worten der New Yorker Staatssenatorin Kristen Gonzalez (Demokraten). Sie fordert rotzfrech: Die reichsten Unternehmen der Welt hätten gefälligst das Geld, erneuerbare Energien auszubauen, wenn sie schon in New York investieren wollen. Anderen vorzuschreiben, was sie mit ihrem Geld zu tun haben, ist und bleibt die Kernkompetenz von Sozialisten.

Um den absurden Subventionswahn für Wind und Sonne zu rechtfertigen, feuert die linke NGO-Maschinerie pünktlich bestellte „Studien“ ab. Das „Environmental Integrity Project“ (EIP) warnt hysterisch, die geplanten Gaskraftwerke würden so viele Treibhausgase ausstoßen wie ganz Australien oder Frankreich. EIP-Direktorin Jen Duggan faselt von „schmutzigen Brennstoffen der Vergangenheit“. EPA-Chef Lee Zeldin konterte darauf mit Pragmatismus: „Ich denke, die meisten Amerikaner stimmen zu, dass wir dieses Rennen gegen China gewinnen sollten, um die KI-Hauptstadt der Welt zu werden.“

Europa ist auf diesem geopolitischen Schauplatz zwar ohnehin nur ein Nebenschauspieler, doch auch auf dem „Alten Kontinent“ wächst die Zahl der Rechenzentren weiter an. Wie lange wird es wohl dauern, bis auch hier die berechtigten Anliegen der Anwohner, die Interessen von Big Tech und von der Politik, sowie die Grenzen von Wind- und Solarenergie aufeinanderknallen? Das Google-Rechenzentrum Kronsdorf in Österreich beispielsweise ist solch ein Fall: Es soll bei einem Vollausbau eine maximale Leistung von bis zu 500 Megawatt (1,5 bis 4,4 Terawattstunden Verbrauch pro Jahr) haben. Zum Vergleich: Das Bundesland Oberösterreich selbst verbraucht derzeit etwa 14 Terawattstunden pro Jahr. Doch woher soll der für das Datenzentrum benötigte Strom eigentlich kommen?

(Auszug von RSS-Feed)

Wissenschafts-Betrug: Geheime Chats überführen Top-Virologen der gigantischen Corona-Lüge!

25. Juli 2026 um 15:00

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Selbst jene Virologen, die öffentlich an der Laborleck-These bezüglich SARS-CoV-2 zweifelten, gaben intern zu, dass sie eben dies für extrem wahrscheinlich halten. Vertuschungsmaßnahmen wurden dabei direkt vorangetrieben. Die Öffentlichkeit wurde vorsätzlich belogen. Der US-Senator Rand Paul zerrte die Chat-Protokolle nun ans Tageslicht.

Jahrelang wurden kritische Geister, unbescholtene Bürger und unabhängige Medien aufs Übelste diffamiert, zensiert und von den selbsternannten „Faktencheckern“ der Systempresse als irre „Verschwörungstheoretiker“ abgestempelt. Der angebliche Grund: Sie wagten es, das offensichtlichste aller Szenarien anzusprechen – nämlich, dass das Coronavirus aus dem Labor in Wuhan stammt. Nun stürzt das Lügengebäude endgültig in sich zusammen. Durch den US-Senator Rand Paul an die Öffentlichkeit gezerrte Chat-Protokolle beweisen: Die hochdekorierten Top-Wissenschaftler wussten von Anfang an, dass das Virus aus dem Labor kommen könnte. Sie haben die Weltöffentlichkeit eiskalt und vorsätzlich belogen.

Es ist ein Skandal historischen Ausmaßes, der die gesamte wissenschaftliche Basis des Corona-Narrativs in die Luft jagt. Im März 2020 veröffentlichte eine Gruppe einflussreicher Virologen im Fachjournal Nature Medicine ein Pamphlet mit dem Titel „The Proximal Origins of COVID„. Die unmissverständliche, dogmatische Botschaft: Ein Labor-Szenario sei „nicht plausibel“. Dieses Papier war der Freifahrtschein für die globale Politik, jede Diskussion über den Laborursprung brutal zu unterdrücken. Doch was hinter den Kulissen auf der Chat-Plattform Slack besprochen wurde, entlarvt diese „Experten“ als perfide Vertuscher.

Die Heuchelei der Wissenschaftseliten

Während man der Welt das Märchen vom Fledermaus-Suppen-Markt auftischte, machten sich die Autoren intern fast in die Hosen. Sie wussten ganz genau, dass das Virus ein paar mickrige Kilometer vom Wuhan Institute of Virology (WIV) entfernt auftauchte und völlig unnatürlich perfekt an den Menschen angepasst war. Nur drei Monate, nachdem er das Papier veröffentlicht hatte, das die Labortheorie beerdigen sollte, gab Professor Kristian Andersen (Scripps Institute) im privaten Chat zynisch zu: „Am Ende des Tages haben wir wirklich keine harten Beweise für das eine oder das andere – und besonders angesichts einiger der jüngsten Beweise können wir auch nicht ausschließen, dass es tatsächlich jemand dort hineingebracht hat.“

Und es kommt noch dicker. Über die felsenfeste Behauptung seines eigenen Artikels, ein Labor-Ursprung sei unmöglich, schrieb Andersen rotzfrech: „Ich habe zum jetzigen Zeitpunkt weniger Vertrauen in diese Aussage.“ Intern gestand Andersen ein, dass er die Wahrscheinlichkeit eines Laborlecks auf 30 Prozent schätzte. Sein Co-Autor, Prof. Eddie Holmes von der Universität Sydney, ging von 10 bis 20 Prozent aus. Ein natürliches und ein Labor-Szenario hielt Andersen intern für „gleich wahrscheinlich“. In der Öffentlichkeit verkauften sie das exakte Gegenteil als die unumstößliche Wahrheit der Wissenschaft. Die dreiste Lüge ging sogar so weit, dass man im Nature-Artikel behauptete, Coronaviren würden weltweit manipuliert, man dürfe Wuhan nicht vorverurteilen. Intern gab Andersen zu, dass das glatt gelogen war: „Das ist nicht wahr, das lief ausschließlich am WIV.“

Frankenstein-Experimente und die mörderische Furin-Spaltstelle

Die vertuschten Chat-Nachrichten zeigen auch: Selbst Dr. Shi Zhengli – die berüchtigte „Fledermaus-Frau“ und Chef-Virologin in Wuhan – äußerte intern blanke Panik, dass Covid durch einen Unfall in ihrem eigenen Labor verursacht worden sein könnte. Hinzu kommt der DARPA-Skandal: Im September 2021 flog auf, dass das WIV Forschungsgelder beantragt hatte, um eine sogenannte Furin-Spaltstelle (FCS) in Fledermaus-Coronaviren einzubauen. Es ist exakt diese Manipulation, die Covid-19 für Menschen so hochansteckend macht! Die US-Forschungsbehörde DARPA lehnte das Projekt ab – es war selbst denen zu gefährlich.

Doch in den internen Chats zitterten die „Proximal Origins“-Autoren vor der Möglichkeit, dass die Chinesen das lebensgefährliche Experiment einfach auf eigene Faust durchgezogen hatten. Prof. Eddie Holmes fand es intern „auffällig“, dass ein Fledermaus-Coronavirus mit Furin-Spaltstelle ausgerechnet in einer Stadt auftauchte, in der ein Labor genau daran „herumzupfuschen“ gedachte. Prof. Andrew Rambaut (Universität Edinburgh) stimmte zu: „Es ist nicht unplausibel, dass jemand einfach weitergemacht und einiges davon ausprobiert hat. Wir müssen uns einfach selbst wieder davon überzeugen, dass es ein Zufall ist.“ Man beschloss also aktiv, sich selbst eine Gehirnwäsche zu verpassen und die Öffentlichkeit dumm zu halten.

Mafia-Methoden: Bloß keine Beweise hinterlassen!

Wie eng diese Kreise verstrickt waren, zeigt die Rolle der dubiosen EcoHealth Alliance, gegründet vom britischen Zoologen Peter Daszak und dem US-Virologen Dr. Ralph Baric. Diese Organisation arbeitete Hand in Hand mit dem Wuhan-Labor. Als die Luft dünner wurde, verhielten sich diese Top-Wissenschaftler nicht wie Aufklärer, sondern wie ein Kartell, das Spuren verwischt. Prof. Rambaut wies seine Co-Autoren an, man brauche dringend eine Strategie, um aus der „Baric/Daszak-Scheißshow“ herauszukommen, „damit wir nicht mit diesen F—ern in Verbindung gebracht werden.“

Der absolute Tiefpunkt der wissenschaftlichen Integrität? Um Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (FOIA) zu entgehen und die Vertuschung perfekt zu machen, gab Rambaut die klare Anweisung: „Haltet euch von E-Mails fern“ oder riet dazu, E-Mails „sorgfältig zu kuratieren“.

Wann folgen endlich Konsequenzen?

Viscount Ridley, Autor von Viral: The Search for the Origin of COVID-19, stellt die Frage, die nun Untersuchungsausschüsse weltweit beschäftigen muss: „Diese Nachrichten bestätigen, dass die Autoren von ‚Proximal Origins‘ weiterhin glaubten, ein Laborleck sei möglich. So, warum haben sie also das Papier, das die Welt in die Irre geführt hat, nicht korrigiert oder zurückgezogen?“

Die Antwort ist so einfach wie erschütternd: Weil es nie um Wissenschaft ging. Es ging um Macht, Narrativkontrolle und das Decken von Eliten, die mit lebensgefährlichen Viren experimentiert haben. Die Frage ist nun nicht mehr, ob wir belogen wurden – sondern wann diese Herrschaften für diesen beispiellosen globalen Betrug endlich zur Verantwortung gezogen werden.

(Auszug von RSS-Feed)

Rape Gangs in Kanada? Ottawa-Fall alarmiert Ermittler

25. Juli 2026 um 14:00

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Drei Moslems sollen von Ottawa aus ein Menschenhandelsnetzwerk betrieben haben, das sich über mehrere Städte der kanadischen Provinz Ontario erstreckte. Ein ehemaliger Ermittler der Polizei von Toronto warnt bereits vor moslemischen Rape Gangs nach britischem Vorbild. Noch ist ein solcher Zusammenhang nicht bewiesen – doch ein weiterer Fall mit elf- bis vierzehnjährigen Mädchen und mehreren Beschuldigten zeigt, warum die Sorge nicht einfach vom Tisch gewischt werden kann.

Die Polizei von Ottawa nahm Moad Ben Yahya (28), Abdulaziz Al-Zouaghi (27) und Mohammad Elmuradi (26) bereits am 8. Juli fest. Den Männern wird vorgeworfen, an einem organisierten Menschenhandelsnetzwerk beteiligt gewesen zu sein, das zwischen Ottawa und dem Großraum Toronto operierte. Die Ermittlungen wurden später auf London, Windsor und Sarnia ausgeweitet. Beteiligt waren mehrere Polizeibehörden sowie die kanadische Finanzaufsicht FINTRAC. Nach Angaben der Ermittler liegen bislang Aussagen von sechs Frauen vor; die Polizei geht davon aus, dass es weitere Opfer geben könnte.

Der frühere Torontoer Polizeibeamte Donald Best sieht darin ein Warnsignal. Der ehemalige Sergeant, der nach eigenen Angaben an verdeckten Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität und korrupte Amtsträger beteiligt war, bezeichnete den Fall öffentlich als Festnahme einer „moslemischen Rape Gang“. Solche Gruppen seien wahrscheinlich schon länger in Kanada aktiv, erklärte Best und zog eine direkte Verbindung zu den systematischen Vergewaltigungsnetzwerken in Großbritannien.

Dass die Warnung auf Resonanz stößt, liegt an einem zweiten Fall aus Ontario. Die Regionalpolizei von Peel ermittelt gegen eine Gruppe, die Mädchen im Alter zwischen elf und vierzehn Jahren durch Manipulation, Zwang und Gewaltandrohungen sexuell ausgebeutet haben soll. Angeklagt wurden der 21-jährige Mohamad Omar Al-Saleh, der 22-jährige Mustafa Abdo und der 20-jährige Yousif Al-Gburi. Ihnen werden unter anderem der Kauf sexueller Dienstleistungen von Minderjährigen, sexuelle Übergriffe auf ein Mädchen unter 16 Jahren und sexuelle Handlungen an Kindern vorgeworfen. Ein erst 15 Jahre alter Beschuldigter soll an der Organisation, Kontrolle und finanziellen Ausbeutung der Mädchen beteiligt gewesen sein.

Die Parallelen zu den britischen Rape Gangs sind deutlich erkennbar: sehr junge und leicht beeinflussbare Mädchen, mehrere gemeinsam handelnde (vor allem moslemische) Männer, psychische Manipulation, Drohungen, sexuelle Ausbeutung und der Transport der Opfer zwischen verschiedenen Städten. Eben diese Strukturen wurden in Großbritannien über Jahre hinweg verharmlost, falsch eingeordnet oder aus Angst vor Rassismusvorwürfen nicht konsequent untersucht. Erst die Aussagen einer großen Zahl von Opfern machten sichtbar, dass es sich vielerorts nicht um isolierte Sexualdelikte, sondern um organisierte Netzwerke handelte.

Die kanadische Islamkritikerin Raheel Raza warnte bereits 2025 davor, dass Kanada dieselben Fehler wiederholen könnte. Masseneinwanderung ohne ausreichende Integration, eine von links-woker Identitätspolitik geprägte Behördenkultur und die Angst, bei Ermittlungen gegen Angehörige bestimmter Minderheiten als rassistisch zu gelten, hätten ähnliche blinde Flecken geschaffen wie zuvor in Großbritannien. Auch der kanadische Psychologe Jordan Peterson bezeichnete die britischen Tätergruppen nach der Veröffentlichung der Untersuchung des ehemaligen Unterhausabgeordneten Rupert Lowe als „sexual conquest gangs“. Die sexuelle Gewalt gegen weiße, nichtmoslemische Mädchen sei in diesen Fällen nicht nur krimineller Sadismus gewesen, sondern teilweise auch mit ethnischer und religiöser Erniedrigung verbunden worden.

Wie groß Kanadas Problem mit Menschenhandel bereits ist, zeigen die offiziellen Zahlen. Zwischen 2014 und 2024 registrierte die Polizei landesweit 5.070 entsprechende Vorfälle. 93 Prozent der bekannten Opfer waren Frauen oder Mädchen, 22 Prozent minderjährig. Unter den Beschuldigten stellten Männer und Jungen einen Anteil von 82 Prozent. Allein Toronto, Ottawa und London waren für fast ein Drittel der erfassten Fälle verantwortlich. Rund 60 Prozent der Ermittlungen konnten nicht aufgeklärt beziehungsweise nicht bis zu einer Anklage geführt werden, häufig weil die Beweise nicht ausreichten. Die Behörden selbst weisen zudem darauf hin, dass ein erheblicher Teil des Menschenhandels überhaupt nicht gemeldet wird.

Auch frühere Großverfahren zeigen, dass sexuelle Ausbeutung in Kanada längst überregional und arbeitsteilig organisiert wird. Im Jahr 2019 zerschlug die Polizei ein mutmaßliches Netzwerk, das Frauen aus Quebec nach Ontario und in andere Landesteile gebracht haben soll. 31 Personen wurden festgenommen, mehr als 300 Anklagepunkte erhoben und über ein Dutzend mutmaßliche Opfer identifiziert. In einem weiteren Verfahren, das 2023 nach der Aussage einer gegen ihren Willen festgehaltenen Frau begann, stießen die Ermittler auf zusätzliche Opfer und sieben Verdächtige. Mehrere Angeklagte wurden im Juni 2026 verurteilt.

Großbritannien hat gezeigt, wohin diese institutionelle Blindheit führen kann. Dort wurden einzelne Täter verfolgt, während die Behörden das gruppenbezogene Muster über Jahre nicht erkennen wollten oder nicht auszusprechen wagten. Ob sich diese Geschichte in Kanada wiederholt, wird davon abhängen, wie viele Opfer noch gefunden werden, was sie über die Täter und deren Motive berichten – und ob Polizei, Justiz und Politik bereit sind, auch politisch unangenehme Zusammenhänge ohne Rücksicht auf die Interessen der multikulturellen Ideologie zu untersuchen.

(Auszug von RSS-Feed)

Hormus-Schock erreicht die Supermarktregale

25. Juli 2026 um 13:00

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Die Krise an der Straße von Hormus frisst sich von den Öltankern bis in die Lebensmittelregale durch. Millionen Tonnen Dünger konnten seit Kriegsbeginn nicht exportiert werden, während zugleich neue Angriffe im Schwarzen Meer die Getreidetransporte aus der Ukraine gefährden. Weizen kostet inzwischen so viel wie seit drei Jahren nicht mehr – und die eigentliche Preiswelle bei Brot, Fleisch und Milchprodukten könnte erst noch bevorstehen.

Im Mittelpunkt der aktuellen Krise steht Harnstoff, der weltweit wichtigste Stickstoffdünger. Die Golfstaaten liefern mehr als ein Drittel der globalen Exporte, doch seit Ende Februar wurden nach Berechnungen des International Food Policy Research Institute rund 3,9 Millionen Tonnen an Ausfuhren blockiert oder ausgesetzt. Das entspricht etwa 30 Prozent der jährlichen Düngemittelexporte der Region. Zwar konnten nach einer zwischenzeitlichen Vereinbarung im Juni wieder erste Frachter die Meerenge passieren, von einem normalen Warenverkehr kann jedoch weiterhin keine Rede sein. Hunderte Schiffe stecken fest, neue Lieferverträge werden kaum abgeschlossen und die Gefahr einer erneuten vollständigen Blockade ist nicht gebannt.

Die Folgen waren bereits an den Großhandelsmärkten zu sehen. Eine Tonne Harnstoff kostete vor dem Krieg etwa 400 Dollar, im April waren es zeitweise mehr als 850 Dollar. Bis Juni fiel der Preis zwar wieder auf rund 453 Dollar zurück, doch diese Beruhigung beruht auf der Hoffnung, dass die Transportrouten schrittweise wieder geöffnet werden. Zugleich arbeiten viele Düngemittelfabriken am Persischen Golf nur noch mit reduzierter Leistung, weil sich die Ware in den Lagern stapelt. Harnstoff lässt sich zwar mehrere Monate aufbewahren, doch Hitze und Feuchtigkeit können seine Qualität beeinträchtigen. Je länger die Abfuhr stockt, desto eher müssen Anlagen ihre Produktion weiter drosseln.

Der Düngerpreis trifft die Landwirtschaft nicht sofort, dafür aber mit Verzögerung und großer Breitenwirkung. Stickstoffdünger wird überwiegend mithilfe von Erdgas hergestellt – auch etwas, was die Netto-Null-Fanatiker gerne ignorieren. Teureres Gas außerhalb des Nahen Ostens verteuert damit unmittelbar auch die Produktion. Bauern reagieren auf hohe Preise häufig, indem sie weniger düngen oder Anbauflächen verkleinern. Das senkt bei der nächsten Ernte die Erträge. Besonders gefährdet sind Reis, Mais und Weizen – jene Grundnahrungsmittel, von denen Milliarden Menschen abhängig sind. Die Welternährungsorganisation FAO schätzt, dass die Störungen monatlich 1,5 bis drei Millionen Tonnen Düngemittelhandel verzögert haben und allein bei Reisflächen von mindestens 40 Millionen Hektar Ertragseinbußen von zehn bis 20 Prozent drohen könnten.

Gleichzeitig gerät auch das Getreideangebot selbst unter Druck. Weizen-Futures stiegen auf mehr als sieben Dollar je Scheffel und damit auf den höchsten Stand seit drei Jahren. Dazu tragen Ernteausfälle nach Hitze und Trockenheit bei, doch ebenso negativ wirkt sich die erneute Eskalation im Schwarzen Meer darauf aus. Russische Angriffe auf Odessa und ukrainische Exportanlagen gefährden eine der wichtigsten Getreiderouten der Welt. Bei einem Angriff auf den mit Mais beladenen Frachter „Golden Leo“ vor Odessa wurden zehn Menschen getötet. Nach Angaben aus der Ukraine ist bereits etwa ein Drittel der dortigen Exportkapazität am Schwarzen Meer ausgefallen.

Damit treffen drei Preistreiber gleichzeitig aufeinander: teure Energie, knapper Dünger und unsichere Getreidetransporte. Höhere Diesel- und Frachtkosten verteuern zunächst den Betrieb von Traktoren, Kühlhäusern und Lastwagen. Danach steigen die Kosten für Futtermittel, wodurch Fleisch, Eier und Milchprodukte nachziehen. Die Supermärkte bekommen diese Belastungen nicht an einem einzigen Tag geliefert. Sie wandern über Monate durch die gesamte Produktionskette, bis Hersteller und Händler sie nicht mehr auffangen können. Was heute an den Rohstoffbörsen geschieht, landet daher oft erst Wochen oder Monate später auf dem Kassenbon.

Der neue Welternährungsbericht der Vereinten Nationen zeigt, wie verwundbar das System bereits vor dieser Belastungsprobe war. Eine gesunde Ernährung kostete 2025 im weltweiten Durchschnitt 4,28 kaufkraftbereinigte Dollar pro Person und Tag – fast ein Viertel mehr als 2021. Rund 2,69 Milliarden Menschen können sich eine solche Ernährung nicht leisten. Halten die durch Krieg, Energie und Dünger verursachten Preissteigerungen an, könnten im Jahr 2030 zusätzlich neun bis 18 Millionen Menschen hungern.

Die Straße von Hormus ist damit längst nicht mehr nur ein Problem für Ölimporteure und Reedereien. Durch die Meerenge liefen vor dem Krieg nämlich bis zu 30 Prozent des international gehandelten Düngers. Wird dieser Flaschenhals blockiert, geraten Bauern auf mehreren Kontinenten auch an dieser Front unter Druck, obwohl ihre Felder Tausende Kilometer vom Persischen Golf entfernt liegen. Washington, Jerusalem und Teheran führen ihren Machtkampf mit Raketen, Sanktionen und blockierten Seewegen. Bezahlt wird jedoch auch an der Supermarktkasse – und in den armen Staaten der Welt nicht selten mit Hunger.

(Auszug von RSS-Feed)

IStGH feuert Chefankläger Karim Khan

25. Juli 2026 um 12:00

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Der Internationale Strafgerichtshof hat erstmals in seiner Geschichte einen amtierenden Chefankläger abgesetzt. Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten stimmte für die Entlassung Karim Khans wegen „schweren Fehlverhaltens“ und einer „schweren Pflichtverletzung“. Damit verliert ausgerechnet jener Mann sein Amt, der den Anspruch erhob, Staats- und Regierungschefs souveräner Länder in aller Welt zur Rechenschaft zu ziehen.

82 der 125 Mitgliedstaaten des als Instrument der Globalisten dienenden Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) unterstützten am Freitag bei einer geheimen Abstimmung in New York die Absetzung des britischen Juristen pakistanischer Abstammung, Karim Khan. Khan hatte den Posten 2021 übernommen und sollte ursprünglich neun Jahre amtieren. Noch nie zuvor war ein Chefankläger des 2002 gegründeten Tribunals vorzeitig aus seinem Amt entfernt worden.

Auslöser waren die Anschuldigungen einer früheren Mitarbeiterin, die Khan sexuelles Fehlverhalten und den Missbrauch seiner Machtposition vorwarf. Nach den von Associated Press und Reuters eingesehenen Unterlagen bestand zwischen beiden eine sexuelle Beziehung. Khan soll zudem versucht haben, die Frau davon abzuhalten, ihre Beschwerde weiterzuverfolgen. Ein Untersuchungsbericht kam zu dem Ergebnis, dass der Chefankläger schweres Fehlverhalten begangen habe. Khan bestreitet die Vorwürfe und erklärt, das Verfahren gegen ihn sei unfair und rechtswidrig geführt worden.

Bereits seit Mai 2025 ließ Khan seine Amtsgeschäfte ruhen, im Juni 2026 wurde er offiziell suspendiert. Seine Verteidiger verwiesen darauf, dass ein externes Richtergremium nicht genügend Beweise für eine strafrechtliche Verurteilung jenseits vernünftiger Zweifel gesehen habe. Für eine politische und disziplinarische Absetzung galt jedoch ein anderer Maßstab. Die Mitgliedstaaten hielten die Feststellungen offenbar für schwerwiegend genug, um Khan endgültig aus dem Amt zu entfernen.

Der tiefe Fall des Chefanklägers trifft eine Institution, deren Glaubwürdigkeit ohnehin schwer beschädigt ist. Unter Khan beantragte der IStGH Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Gerade das Vorgehen gegen Israel führte zum offenen Konflikt mit Washington. Die Trump-Regierung belegte Khan und weitere Mitarbeiter des Gerichtshofs mit Sanktionen und wirft dem Tribunal vor, seine Zuständigkeit auf Bürger von Staaten auszudehnen, die das Römische Statut niemals ratifiziert haben.

US-Außenminister Marco Rubio kündigte zuletzt eine umfassende Kampagne gegen den IStGH an. Washington will Staaten zum Rückzug aus der Institution bewegen, Organisationen sanktionieren, die mit dem Gericht kooperieren, und Mitarbeitern die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigern. Besonders Länder unter dem amerikanischen Sicherheitsschirm sollen dazu gedrängt werden, die Gerichtsbarkeit Den Haags über US-Bürger zurückzuweisen. Khans Absetzung beseitigt damit zwar das sichtbarste Personalproblem des Tribunals, beendet aber nicht dessen grundlegenden Konflikt mit den Vereinigten Staaten.

Auf die bereits ausgestellten Haftbefehle hat der Rauswurf keine unmittelbare Wirkung. Über deren Fortbestand entscheiden die Richter des IStGH, nicht der Chefankläger oder die Versammlung der Mitgliedstaaten. Doch politisch ist die Absetzung ein schwerer Schlag: Das selbst ernannte Weltgericht muss nun einen Nachfolger für einen Chefankläger suchen, der wegen schweren Fehlverhaltens aus dem Amt gejagt wurde, während dieselbe Institution weiterhin den moralischen und juristischen Anspruch erhebt, über die politische Führung souveräner Staaten zu richten.

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Bankenblockade gegen Le Pen: Paris muss eingreifen

25. Juli 2026 um 11:00

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Marine Le Pen führt in den Umfragen, der Rassemblement National hat seine Schulden deutlich reduziert – und trotzdem verweigern Frankreichs Großbanken der Partei einen Kredit für den Präsidentschaftswahlkampf. Nun verhandelt Premierminister Sébastien Lecornu über einen gemeinsamen Bankenkredit mit teilweiser Staatsgarantie. Paris reagiert damit endlich auf einen Zustand, in dem private Kreditinstitute faktisch darüber mitentscheiden, welche politischen Kräfte einen landesweiten Wahlkampf führen können.

Am 20. Juli empfing Lecornus Mitarbeiterstab Vertreter der größten französischen Banken in Matignon. BNP Paribas, Société Générale, BPCE, Crédit Mutuel, Crédit Agricole und La Banque Postale sollen einen Bankenpool bilden und den Wahlkampfkredit gemeinsam bereitstellen. Das Modell ähnelt sogenannten Konsortialkrediten, mit denen mehrere Geldhäuser große Industrie- und Infrastrukturprojekte finanzieren. Finanzielle Risiken würden auf mehrere Schultern verteilt, zugleich müsste keine einzelne Bank gegenüber ihren Kunden allein für einen Kredit an Marine Le Pen geradestehen.

Nach Recherchen von „Le Monde“ fürchten einzelne Institute, durch die Finanzierung Le Pens zwei bis fünf Prozent ihrer Kunden verlieren zu können. Das zeigt, dass es hier nicht nur um die Zahlungsfähigkeit des RN geht, sondern um die von Linken vorangetriebene politische „cancel culture“. Société Générale erklärte, seit Jahren grundsätzlich keine politischen Parteien mehr zu finanzieren; BNP Paribas verwies darauf, dass Le Pen keine Kundin des Hauses sei. Andere Geldhäuser berufen sich auf Kredit-, Haftungs- und Compliance-Risiken. Das Ergebnis bleibt dasselbe: Die stärkste Oppositionskraft des Landes findet in Frankreich keine Bank, die ihren Präsidentschaftswahlkampf finanziert.

Millionen Wähler – aber kein Bankkredit

Der RN sucht ein Darlehen von bis zu 10,7 Millionen Euro. Dies entspricht dem Betrag, den der französische Staat einem Kandidaten maximal erstatten kann, wenn dieser die zweite Wahlrunde erreicht und seine Wahlkampfabrechnung genehmigt wird. Angesichts der bisherigen Ergebnisse Le Pens und der aktuellen Umfragen erscheint das Ausfallrisiko überschaubar. Trotzdem erteilten Société Générale und La Banque Postale bereits im Frühjahr Absagen.

RN-Schatzmeister Kévin Pfeffer warf den Banken daraufhin vor, „das Spiel der Demokratie nicht mehr mitzuspielen“. Ganz von der Hand weisen lässt sich dieser Vorwurf nicht. Eine Partei kann bei Wahlen Millionen Stimmen erhalten, über zahlreiche Abgeordnete verfügen und in sämtlichen Umfragen an der Spitze liegen – ohne Kredit bleibt ein landesweiter Wahlkampf dennoch kaum zu finanzieren. Das verschafft einigen wenigen Bankvorständen eine politische Macht, die ihnen bei keiner Wahl übertragen wurde.

Auch die finanzielle Entwicklung des RN passt nicht zum Bild eines hoffnungslos überschuldeten Kreditnehmers. Ende 2024 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Partei noch auf knapp 19 Millionen Euro. Bis Ende März 2026 seien sie auf rund 8,5 Millionen Euro gesunken, erklärte Pfeffer. Die Schulden bestehen fast ausschließlich aus Darlehen, die der Partei von Privatpersonen gewährt wurden. Der RN hat seine Altlasten damit innerhalb kurzer Zeit mehr als halbiert – und wird von den französischen Banken trotzdem weiterhin abgewiesen.

Schon 2014 musste sich der damalige Front National deshalb im Ausland Geld beschaffen. Die Partei nahm bei der First Czech Russian Bank in Moskau ein Darlehen über 9,4 Millionen Euro auf, das sie im September 2023 mehrere Jahre vor dem vereinbarten Ablauf vollständig zurückzahlte. Für Le Pens Kampagne 2022 stellte schließlich die ungarische MKB Bank rund 10,7 Millionen Euro bereit. Anschließend wurden diese Kredite benutzt, um dem RN eine Abhängigkeit von Russland beziehungsweise Ungarn vorzuwerfen. Dass französische Banken die Partei zuvor abgewiesen hatten, geriet dabei regelmäßig in den Hintergrund.

Seit 2017 dürfen französische Parteien und Kandidaten nur noch Kredite bei Geldhäusern aus der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum aufnehmen. Ein russisches Darlehen nach dem Muster von 2014 wäre heute nicht mehr möglich. Damit wurde der Kreis möglicher Geldgeber politisch eingeschränkt, ohne gleichzeitig sicherzustellen, dass französische Banken legale und aussichtsreiche Kandidaten auch tatsächlich finanzieren. Der Staat hat die Tür zum Ausland geschlossen, während die heimischen Kreditinstitute die Tür zum Tresor verriegeln.

Banken als politische Türsteher

Nach französischem Recht hat ein Kandidat Anspruch auf die Eröffnung eines Wahlkampfkontos. Ein Anspruch auf einen Kredit besteht dagegen nicht. Zwar kann ein Kreditvermittler zwischen Parteien und Banken vermitteln, zur Vergabe eines Darlehens zwingen kann er die Institute jedoch nicht. Private Banken dürfen damit weiterhin selbst entscheiden, welcher Partei sie die nötigen Millionen zur Verfügung stellen – und welche politische Kraft ihre Kampagne mit Kleindarlehen, Spenden oder ausländischen Krediten zusammenkratzen muss.

Emmanuel Macron hatte dieses Problem bereits im Wahlkampf 2017 erkannt und eine „Bank der Demokratie“ versprochen. Das anschließend verabschiedete Gesetz über das Vertrauen in das politische Leben ermächtigte die Regierung, bei einem Versagen des Kreditmarktes Darlehen, Vorschüsse oder Garantien für Kandidaten und Parteien bereitzustellen. Umgesetzt wurde das Vorhaben nicht. Fast zehn Jahre später zwingt ausgerechnet die fortgesetzte Bankenblockade gegen den RN das politische Establishment der Grande Nation dazu, die alte Idee wieder hervorzuholen.

Im April brachte der konservative Abgeordnete Nicolas Tryzna einen neuen Gesetzentwurf zur Schaffung einer öffentlichen „Bank der Demokratie“ ein. Sie soll Kredite vergeben, Darlehen garantieren und anhand objektiver, transparenter und nicht diskriminierender Kriterien entscheiden. Lecornus Regierung bevorzugt offenbar ein schlankeres Modell: Die bestehenden Großbanken stellen gemeinsam das Geld bereit, während der Staat einen Teil des Ausfallrisikos absichert. Eine entsprechende Regelung könnte in den französischen Haushalt für 2027 aufgenommen werden.

Eine vollständige Absicherung ist nicht vorgesehen. Verstößt ein Kandidat gegen die gesetzlichen Finanzierungsvorschriften und wird seine Wahlkampfabrechnung verworfen, soll der Staat den Verlust offenbar nicht übernehmen. Die Garantie könnte jedoch greifen, wenn ein Kandidat weniger als fünf Prozent der Stimmen erhält und deshalb nur eine geringe Kostenerstattung bekommt. Der Steuerzahler würde damit nicht jede gescheiterte oder rechtswidrig geführte Kampagne bezahlen, sondern lediglich einen Teil des kaum kalkulierbaren Wahlrisikos absichern.

Nach den derzeitigen Regeln dürfen Kandidaten in der ersten Runde höchstens 16,851 Millionen Euro und in der zweiten Runde 22,509 Millionen Euro ausgeben. Wer mindestens fünf Prozent erreicht, kann bis zu 47,5 Prozent des jeweiligen Limits zurückerhalten – rund acht Millionen Euro nach der ersten und 10,7 Millionen Euro nach der zweiten Runde. Unter fünf Prozent sinkt die maximale Erstattung auf 4,75 Prozent des Limits. Valérie Pécresse und Anne Hidalgo mussten 2022 nach ihren schwachen Ergebnissen um Spenden zur Begleichung ihrer Schulden bitten. Nicolas Sarkozy verlor nach der Wahl 2012 seinen Erstattungsanspruch, weil er das Ausgabenlimit um 466.118 Euro beziehungsweise 2,1 Prozent überschritten hatte.

Diese Beispiele erklären, warum Banken bei kleinen oder chancenlosen Kandidaten vorsichtig sind. Auf Marine Le Pen lassen sie sich jedoch kaum übertragen. Sie erreichte bereits 2017 und 2022 die Stichwahl, führt den RN inzwischen zur stärksten politischen Kraft Frankreichs und liegt auch für 2027 in den Umfragen vorne. Dass ausgerechnet sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern und der Kredit deshalb nicht aus der staatlichen Wahlkampferstattung zurückgezahlt werden könnte, erscheint kaum vorstellbar.

Das Pariser Berufungsgericht hat Le Pens Verurteilung wegen der Verwendung von Geldern des Europäischen Parlaments zwar bestätigt, das gegen sie verhängte Amtsverbot jedoch so verkürzt, dass der wirksame Teil bereits verbüßt ist. Le Pen hat Revision beim Kassationsgericht eingelegt und ihre Kandidatur für die Wahl am 18. April 2027 bestätigt. Ob die Franzosen ihr das höchste Staatsamt anvertrauen, sollen damit wieder die Wähler entscheiden – nicht Richter, Bankvorstände oder Kampagnen empörter Kunden.

Die geplante Staatsgarantie wäre kein Geschenk an den RN. Sie würde vielmehr eine jahrelange Benachteiligung korrigieren und allen legal antretenden Kandidaten einen Zugang zu französischen Krediten eröffnen. Wer ausländische Einflussnahme verhindern will, muss Parteien eine realistische Finanzierung im eigenen Land ermöglichen. Andernfalls werden die Banken zu politischen Türstehern, die zwar keine Stimme abgeben müssen, aber dennoch darüber entscheiden, wer überhaupt um die Stimmen der Franzosen werben kann.

(Auszug von RSS-Feed)

ARD-Klimapropaganda: Assam-Flut wird zum öffentlich-rechtlichen Desinformationsstück

25. Juli 2026 um 10:00

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Kaum steht Assam unter Wasser, kennt die Tagesschau auch schon den angeblich Schuldigen. „Laut Experten“ mache der menschengemachte Klimawandel die südasiatischen Monsunregenfälle heftiger. Namen, Studien oder Messreihen zur Belegung dieser Behauptung gibt es wie üblich nicht. Es gibt jedoch Daten aus 146 Jahren, die für Nordostindien sinkende Monsunniederschläge zeigen – doch davon erfährt der Gebührenzahler nichts. Ein Faktencheck.

Mindestens 50 Menschen sind bei den schweren Überschwemmungen im indischen Bundesstaat Assam ums Leben gekommen. Rund 700.000 mussten ihre Wohnorte verlassen, fast 300.000 fanden in staatlichen Notunterkünften Schutz. Etwa 900 Dörfer wurden überschwemmt, mehr als 7.000 Häuser waren ohne Strom. Eine verheerende Katastrophe – und dennoch kein ungewöhnliches Ereignis: Schwere Überschwemmungen gehören in Assam beinahe jedes Jahr zum Monsun. Doch für die Tagesschau ist dies offensichtlich nur die nächste Gelegenheit, den inzwischen obligatorischen bösen Klimawandel zwischen die Unglücksbilder zu schieben.

„Laut Experten führt der vom Menschen verursachte Klimawandel dazu, dass die Monsunregenfälle im Süden Asiens heftiger werden“, behauptet die ARD. Wer diese Experten sind, wird nicht verraten. Keine Namen, keine Institute, keine Untersuchung zur aktuellen Flut, keine Messreihe für Assam. Der Satz stammt nahezu wörtlich aus einer Meldung der Nachrichtenagentur Associated Press, die ebenfalls nur anonyme „Experten“ bemüht. Die ARD hat demnach nicht recherchiert, sondern eine quellenlose Floskel weitergereicht – ohne sich die Mühe zu machen, dies auch noch anzugeben.

Nicht einmal bei der Erklärung des Monsuns gibt man sich Mühe. Die Regenzeit dauere normalerweise von Juni bis September und dann noch einmal von Oktober bis Dezember, heißt es pauschal. Tatsächlich handelt es sich um zwei verschiedene Systeme: Der Südwestmonsun bringt von Juni bis September den meisten Regen nach Indien und ist für Assam entscheidend. Der Nordostmonsun von Oktober bis Dezember versorgt vor allem den Süden der Halbinsel und insbesondere Tamil Nadu mit Niederschlägen. Für die Klimafanatiker wird daraus einfach eine einheitliche südasiatische Dauerregenzeit.

Für Assam und den Nordosten Indiens passt die Behauptung noch weniger. Die im Januar 2025 im Fachjournal „Earth“ veröffentlichte Studie „Assessing Climate Change Impact on Rainfall Patterns in Northeastern India and Its Consequences on Water Resources and Rainfed Agriculture“ wertete 146 Jahre an Niederschlagsdaten aus. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Regenmengen während der Winter- und Monsunzeit gehen zurück. In den vergangenen drei Jahrzehnten beschleunigte sich dieser Rückgang sogar, während sich die statistischen Wartezeiten auf verlässlich verfügbare Regenmengen deutlich verlängerten.

Eine im Juli 2026 im „Journal of Geophysical Research: Atmospheres“ veröffentlichte Untersuchung widerspricht der ARD-Erzählung noch direkter. Für „Factors Behind Change in Extremes: Change in Precipitation Is Dominated by Its Variability Whereas Change in Temperature by Its Mean“ analysierten Subhasmita Dash und Rajib Maity tägliche Temperatur- und Niederschlagsdaten aus ganz Indien. Im größten Teil Nordostindiens stellten sie nicht etwa eine Zunahme, sondern einen Rückgang der Niederschlagsextreme fest. Ausgerechnet diese aktuelle Studie fehlt im angeblich wissenschaftlich abgesicherten Klimasatz der Tagesschau.

Auch die Flutfolgen eskalieren nicht

Die von Our World in Data veröffentlichten EM-DAT-Reihen liefern ebenfalls nicht das Bild einer immer weiter eskalierenden Flutkatastrophe. Seit 1960 ist bei der Zahl der von Überschwemmungen betroffenen Menschen in Indien kein dauerhafter Anstieg zu erkennen. Auch die Zahl der Fluttoten stagniert beziehungsweise nimmt im längerfristigen Trend eher ab. Die gemeldeten wirtschaftlichen Schäden liegen heute ebenfalls nicht erkennbar über jenen früherer Jahrzehnte – und das trotz anhaltendem Bevölkerungswachstums.

Diese Zahlen messen nicht direkt die Stärke des Monsunregens. Sie zeigen jedoch, dass sich die behauptete Verschärfung nicht automatisch in immer mehr Opfern und immer höheren Schäden niederschlägt. Doch eben mit Toten, Vertriebenen und überschwemmten Dörfern erzeugt die Tagesschau schließlich den emotionalen Rahmen für ihre Klimabotschaft. Werden die Folgen einer Flut als Beleg für den „heftigeren Monsun“ verwendet, darf man wohl auch fragen, warum die langfristigen Folgen keinen entsprechenden Anstieg zeigen.

Die weit größere historische Gefahr für Indien war zudem ein ausbleibender Monsun. Nach zwei schwachen Regenzeiten brach die nationale Getreideproduktion von 89,4 Millionen Tonnen im Wirtschaftsjahr 1964/65 auf 72,3 Millionen Tonnen im Folgejahr ein. Indien geriet in eine schwere Versorgungskrise und war auf umfangreiche Lebensmittellieferungen aus dem Ausland angewiesen. Zuverlässige Monsunregen bedeuten für das Land nicht Katastrophe, sondern Wasser, Ernten und Nahrung. Zu wenig Regen kann Millionen Menschen die Lebensgrundlage entziehen.

Der aktuelle Niederschlag war trotzdem außergewöhnlich. Assams Regierungschef Himanta Biswa Sarma sprach für Teile Assams und das benachbarte Nagaland von Regenmengen, die rund 500 Prozent über dem üblichen Wert gelegen hätten. Ein extremes Wetterereignis ist jedoch noch kein Klimatrend – und schon gar kein Nachweis, dass menschliche CO2-Emissionen eben diese Flut verursacht haben. Dafür bräuchte es eine Attributionsstudie. Die Tagesschau hat keine.

Dafür gäbe es genügend wirklich handfeste Ursachen zu untersuchen. Rund 40 Prozent Assams sind hochwassergefährdet. Der Brahmaputra transportiert gewaltige Sedimentmengen, verändert seinen Lauf und überschwemmt regelmäßig die angrenzenden Ebenen. Alte Dämme, besiedelte Überflutungsflächen, abgeholzte Hänge, zugeschüttete Feuchtgebiete und verstopfte Entwässerungskanäle verschärfen die Lage. Die Katastrophenschutzbehörde Assams fordert seit Jahren, Bebauungen in Hanglagen, Feuchtgebieten und natürlichen Abflusswegen zu stoppen. Doch politische Versäumnisse, schlechte Stadtplanung und fehlender Hochwasserschutz passen eben nicht so bequem in die dystopischen CO2-Narrative.

So funktioniert moderner Klimajournalismus (oder sollte man nicht lieber „moderne Klima-Desinformation“ sagen?): Man zeigt eine reale Katastrophe, zählt Tote und zerstörte Häuser auf und klebt anschließend das Etikett eines menschengemachten Klimawandels darauf. Die passenden „Experten“ bleiben namenlos, widersprechende Messreihen werden unterschlagen und lokale Ursachen verschwinden aus dem Bericht. Die Faktenchecker der Öffentlich-Rechtlichen werden sich daran nicht stören. Sie kontrollieren offensichtlich lieber die Kritiker des Narrativs als das Narrativ selbst.

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Migrationskrise hinter deutschen Gittern: Fast jeder zweite Häftling ist Ausländer

25. Juli 2026 um 09:00

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Mehr als 27.000 der 60.408 Insassen deutscher Gefängnisse besitzen keinen deutschen Pass. In Berlin und Hamburg stellen Ausländer bereits fast 60 Prozent der Gefangenen. Was die AfD seit Jahren anprangert – nämlich die überproportionale Ausländerkriminalität – und vom politischen Establishment regelmäßig als „Hetze“ abgetan wird, ist hinter Gefängnismauern längst Realität.

Die Zahlen stammen aus einer Auswertung der „Neuen Osnabrücker Zeitung„, die Angaben sämtlicher 16 Landesjustizministerien zusammengetragen hat. Zum Stichtag im März 2026 waren demnach 44,8 Prozent aller Straf- und Untersuchungshäftlinge Ausländer oder Staatenlose. Im Jahr 2015, als Angela Merkel die deutschen Grenzen für die Massenzuwanderung öffnete, lag die Quote noch bei etwas mehr als 30 Prozent. Seither ist der Ausländeranteil in den Gefängnissen um beinahe 15 Prozentpunkte beziehungsweise fast 50 Prozent gestiegen. Das ist die Sicherheitsbilanz von elf Jahren Willkommenspolitik.

An der Spitze der Länder stehen Berlin mit 58,9 und Hamburg mit 57,95 Prozent. Auch in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen besitzt inzwischen mehr als jeder zweite Gefangene keinen deutschen Pass. Deutlich niedriger liegen die Werte in Mecklenburg-Vorpommern mit 25,1 Prozent, Sachsen-Anhalt mit 23,69 Prozent und Thüringen mit 23,24 Prozent. Dort, wo die Massenzuwanderung die Bevölkerungsstruktur besonders stark verändert hat, verändert sie auch die Gefängnisse.

Der Vergleich mit der Gesamtbevölkerung zeigt das Ausmaß. Nach dem Ausländerzentralregister lebten Ende 2025 rund 14,07 Millionen ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Bei insgesamt 83,5 Millionen Einwohnern entspricht das knapp 17 Prozent. In den Gefängnissen liegt ihr Anteil bei 44,8 Prozent – mehr als zweieinhalbmal so hoch. Und selbst diese Gefängnisquote bildet lediglich die Staatsangehörigkeit ab. Doppelstaatler (Iraner beispielsweise können ihre Staatsbürgerschaft faktisch gar nicht ablegen) gelten in der Statistik als Deutsche, ebenso sämtliche Eingebürgerte. Wie viele Gefangene tatsächlich eine Zuwanderungsgeschichte besitzen, erfassen die Justizministerien nicht systematisch. Die 44,8 Prozent sind daher keine vollständige Migrationsquote, sondern lediglich der eindeutig erkennbare Teil des Problems.

Die „Vielfalt“ endet in Verständnisproblemen

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten warnt inzwischen offen vor der Überforderung der Anstalten. „Die Sprachbarrieren sind ein großes Problem“, erklärte der Bundesvorsitzende René Müller gegenüber der NOZ. Die Mitarbeiter könnten „kaum noch resozialisieren“ und drängen immer schlechter zu den Insassen durch. Übersetzungsprogramme ersetzen eben keine Gespräche über Gewalt, Sucht, Schulden, Familie und ein straffreies Leben nach der Entlassung.

Mit den Verständigungsproblemen steigt laut Müller das Aggressionspotenzial. Gefangene ziehen sich in ethnische oder religiöse Gruppen zurück – bei moslemischen Insassen wächst dabei die Gefahr einer Radikalisierung hinter Gittern. Das Bayerische Justizministerium verweist zusätzlich auf „kulturell bedingte Verhaltensweisen“, die zu schweren Konflikten zwischen Insassen und Bediensteten führen können. Die von Politik und Migrationslobby gefeierte „Vielfalt“ bedeutet für die Vollzugsbeamten Sprachbarrieren, abgeschottete Subkulturen, Aggression und islamistische Radikalisierungsgefahr.

Frühere Abfragen bei den Landesjustizministerien zeigen, welche Gruppen besonders häufig vertreten sind. In Nordrhein-Westfalen kamen die größten ausländischen Gefangenengruppen aus der Türkei, Polen, Syrien, Marokko und Rumänien. In Bayern standen Rumänen, Polen, Syrer und Türken an der Spitze, in Hessen Algerier und Marokkaner. Deutschlands Gefängnisse sind damit auch zu einem Sammelbecken jener importierten Konflikte geworden, vor denen Kritiker der Massenzuwanderung seit Jahren warnen.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten fordert mehr Personal, damit Gruppen besser überwacht und bei Bedarf getrennt werden können. Es dürfe nicht geschehen, dass manche Häftlinge bei ihrer Entlassung krimineller seien als bei ihrem Haftantritt, so Müller. Doch zusätzliche Beamte, Dolmetscher und Haftplätze verwalten lediglich die Folgen einer Politik, die immer mehr Menschen ins Land ließ, ohne ausreichend zu kontrollieren, wer kommt, wer bleiben darf und wer nach schweren Straftaten das Land wieder verlassen muss.

Milliarden für die Folgen der Massenzuwanderung

Eine bundesweite Auswertung aus dem Jahr 2024 errechnete für den deutschen Strafvollzug jährliche Kosten von rund 4,14 Milliarden Euro. Etwa 1,82 Milliarden Euro entfielen damals auf ausländische Gefangene. Grundlage waren die Gefangenenzahlen und Tageshaftkostensätze der 16 Bundesländer. Seitdem ist der Ausländeranteil weiter gestiegen – und mit ihm die Belastung für den Steuerzahler.

Der frühere Polizist und AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hess bezeichnete die hohen Gefangenenzahlen bereits 2024 als Folge der deutschen Migrationspolitik. Seine Forderungen: konsequente Abschiebungen und eine vollständige Umkehr dieser Politik. Die neuen Zahlen bestätigen seine damalige Kritik. Während Union, SPD, Grüne und Linke weiterhin über „Integration“, zusätzliche Sozialarbeiter und mehr Geld für den Strafvollzug diskutieren, stellt die AfD die entscheidende Frage: Warum sollen ausländische Straftäter überhaupt dauerhaft auf Kosten der deutschen Bevölkerung versorgt werden?

Mehr Gefängnispersonal mag kurzfristig notwendig sein. Die politische Antwort kann jedoch nicht darin bestehen, immer neue Haftplätze für die Importkriminellen zu bauen. Ausländische Straftäter müssen konsequent aus Deutschland entfernt werden und ihre Strafen nach Möglichkeit in ihren Herkunftsländern verbüßen. Die Remigration krimineller Ausländer ist kein „Rechtsextremismus“, sondern eine der elementarsten Aufgaben eines Staates, der seine eigenen Bürger schützen will. Die AfD muss diese Statistik nicht einmal zuspitzen. 44,8 Prozent genügen.

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Merz’ Familiennachzugs-Stopp: 53.598 Visa in sechs Monaten

25. Juli 2026 um 08:00

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Friedrich Merz versprach, den Familiennachzug auszusetzen. Im ersten Halbjahr 2026 erteilte das Auswärtige Amt dennoch 53.598 entsprechende Visa; bei gleichbleibendem Tempo wären es bis zum Jahresende mehr als 107.000. Der scheinbare Widerspruch erklärt sich durch eine Einschränkung, die in den öffentlichen Ankündigungen kaum erkennbar war: Gestoppt wurde nicht der Familiennachzug insgesamt, sondern lediglich der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – ein Bereich, der schon zuvor auf höchstens 1.000 Visa im Monat begrenzt war.

„Wir ordnen und steuern Migration besser, beenden irreguläre Zuwanderung, setzen den Familiennachzug aus“, erklärte Friedrich Merz im April 2025, wenige Wochen vor seiner Wahl zum Bundeskanzler. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder legte kurz darauf in der ARD nach: „Der Familiennachzug wird ausgesetzt.“ Die Botschaft war eindeutig. Wer diese Sätze hörte, durfte davon ausgehen, dass eine der wichtigsten legalen Einwanderungsrouten zumindest weitgehend geschlossen werden sollte. Das später verabschiedete Gesetz reichte jedoch wesentlich weniger weit: Es erfasste ausschließlich Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, deutschen Staatsbürgern, ausländischen Arbeitnehmern und Personen mit anderen Aufenthaltstiteln blieb davon unberührt.

Die aktuellen Zahlen zeigen, wie groß der Familiennachzug weiterhin ist. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 63.637 Visa erteilt, im Vergleichszeitraum 2025 waren es 56.932 und in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 53.598. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um lediglich 5,9 Prozent; seit 2024 beträgt das Minus knapp 16 Prozent. Eine erteilte Einreisegenehmigung ist zwar nicht automatisch mit einer bereits vollzogenen Einreise gleichzusetzen, sie bildet jedoch den vom deutschen Staat genehmigten Nachzug ab. Von einem allgemeinen Stopp kann jedenfalls keine Rede sein.

Auch die Zusammensetzung hat sich verschoben. Mit 8.664 Visa liegt die Türkei inzwischen an erster Stelle, gefolgt vom Kosovo mit 6.935 und Indien mit 5.293 Visa. Syrien, 2024 und 2025 noch das wichtigste Herkunftsland, fiel mit 4.006 Genehmigungen auf Rang vier zurück; Albanien folgt mit 2.171 Visa. Während sich die Zahl für den Kosovo gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 nahezu verdoppelte, sank jene für Syrien von 8.929 auf 4.006. Der Rückgang bei den syrischen Visa war damit sogar größer als das Minus beim Familiennachzug insgesamt – Zuwächse bei anderen Herkunftsländern glichen einen Teil davon wieder aus.

Ausgesetzt wurde nur ein kleines Kontingent

Das am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Gesetz betrifft ausschließlich subsidiär Schutzberechtigte. Das sind Personen, die weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, aber vorerst nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, zu deutschen Staatsbürgern sowie zu Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln läuft weiter. Auch Härtefälle nach den Paragrafen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes bleiben möglich.

Hinzu kommt, dass der nun ausgesetzte Nachzug bereits zuvor auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt war. Im Jahr 2024 wurden die maximal möglichen 12.000 Zustimmungen erteilt. Selbst bei vollständiger Wirksamkeit konnte das Gesetz den Familiennachzug daher lediglich um diese Größenordnung reduzieren. Im März 2025 lebten laut Gesetzentwurf 388.074 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland. Wie viele von ihnen überhaupt noch nachzugsberechtigte Angehörige im Ausland hatten, wusste die Bundesregierung nicht.

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion verdeutlicht, über welche anderen Wege der Familiennachzug weiterläuft. Zwischen Anfang 2025 und dem 23. April 2026 wurden 177.382 Entscheidungen über nationale Visa zum Familiennachzug getroffen. Lediglich 23.273 davon – rund 13 Prozent – betrafen Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen oder Menschen mit einem anderen Schutzstatus. Rund 27.000 Entscheidungen entfielen auf Ehepartner deutscher Staatsbürger, weitere 67.097 auf Ehepartner von Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln, darunter auch Fachkräfte. Hinzu kommt vor allem der Nachzug von Kindern.

Innenminister Alexander Dobrindt begründete das Gesetz mit den Belastungsgrenzen bei Integration, Wohnraum, Schulen, Kindergärten und kommunalen Verwaltungen. Der Bundestag stimmte mit 444 gegen 133 Stimmen für die zweijährige Aussetzung; neben Union und SPD unterstützte auch die AfD das Vorhaben. Doch während Dobrindt immerhin ausdrücklich vom Nachzug „zu subsidiär Schutzberechtigten“ sprach, verkauften Merz und Söder die Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit als Aussetzung des Familiennachzugs insgesamt.

Die Regierung kann sich darauf berufen, dass sie den Wortlaut ihres Gesetzes einhält. Doch eben darin liegt der eigentliche politische Etikettenschwindel: Erst wurde ein weitreichender Stopp angekündigt, anschließend ein ohnehin nur auf höchstens 12.000 Personen pro Jahr begrenzter Teilbereich geschlossen. Gleichzeitig genehmigt Deutschland weiterhin mehr als 100.000 Visa pro Jahr. Die große „Migrationswende“ reduziert den Familiennachzug am Rand – während der breite Zuzug nahezu unverändert weiterläuft.

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Brüssels Elektro-Kontinent: Der grüne Zwangsumbau zur Elektrifizierung

24. Juli 2026 um 15:45

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Die EU-Kommission will Autos, Heizungen, Fabriken und damit beinahe den gesamten Alltag unter Strom setzen. Bis 2040 soll der Anteil der Elektrizität am europäischen Endenergieverbrauch von heute 23 auf 46 Prozent verdoppelt werden. Verkauft wird der „Elektro-Kontinent“ als angebliche Befreiung von fossilen Importen – durchgesetzt werden soll er mit politisch veränderten Preisen, Subventionen, neuen Vorschriften und einem Stromverbrauch, der sich zunehmend nach dem Netz richten muss.

Am 17. Juli präsentierte die EU-Kommission ihren „Electrification Action Plan“. Das Ziel von 46 Prozent ist vorerst zwar nur „indikativ“ und soll im Rahmen des nächsten Energieunion-Pakets einer Folgenabschätzung unterzogen werden. Die angestrebte Größenordnung lässt jedoch keinen Zweifel an der Richtung: Statt derzeit rund acht Millionen reiner Elektroautos sollen langfristig etwa 120 Millionen auf Europas Straßen fahren, die Zahl der Wärmepumpen soll von knapp 30 auf rund 100 Millionen steigen. Verkehr, Gebäude und Industrie sollen möglichst rasch von Öl und Gas auf Elektrizität umgestellt werden.

Brüssel stellt dafür gewaltige Einsparungen bei den Einfuhren von Energieträgern in Aussicht. Bis 2040 könnten die Gasimporte um mehr als 70 Prozent und die Rohölimporte um mehr als 40 Prozent sinken. Die Kommission rechnet mit bis zu 260 Milliarden Euro weniger Ausgaben für fossile Energieimporte pro Jahr und rund 20 Prozent niedrigeren Stromerzeugungskosten (ja, wirklich, Sie lesen richtig). Das sind allerdings modellierte Ergebnisse für einen vollständig umgebauten Energiemarkt – keine Nettorechnung, in der Netze, Speicher, Kraftwerke, neue Fahrzeuge, Heizsysteme, Industrieanlagen und sämtliche Förderprogramme gegengerechnet werden.

Die größte Schwäche ihres Plans liefert die Kommission selbst. Strom kostet europäische Unternehmen für dieselbe Energiemenge im Durchschnitt fast dreimal so viel wie Gas, bei den Haushalten ist es etwa das Zweieinhalbfache. Lediglich in Finnland und Schweden liegt das Verhältnis unter zwei. Bei den Stromrechnungen der europäischen Haushalte entfällt laut Kommission nur knapp die Hälfte auf die eigentliche Elektrizität; jeweils rund ein Viertel kassieren der Staat über Steuern und Abgaben sowie die Netzbetreiber über ihre Entgelte.

Billiger durch politische Verteuerung

Anstatt abzuwarten, bis sich elektrische Technologien durch Preis, Leistung und Zuverlässigkeit am Markt durchsetzen, will Brüssel das gewünschte Ergebnis politisch erzwingen. Bis 2030 soll das Strom-Gas-Preisverhältnis für Haushalte auf höchstens 2,5 und für Unternehmen auf höchstens zwei gedrückt werden. Dazu sollen Steuern und Netzentgelte verändert, bestimmte Verbrauchergruppen entlastet und sogenannte fossile Subventionen schrittweise abgebaut werden. Strom kann dadurch auf der Rechnung billiger erscheinen – oder Gas, Öl und andere Alternativen werden einfach so lange künstlich verteuert, bis der elektrische Umstieg wirtschaftlich aussieht.

Passend dazu präsentierte die Kommission am selben Tag ihre Überarbeitung des europäischen Emissionshandels. Der politisch erzeugte CO2-Preis verteuert fossile Energieträger und verbessert damit automatisch die Wettbewerbsposition der Elektrizität. Was anschließend als wirtschaftlicher Vorteil von Wärmepumpen, Elektrofahrzeugen oder elektrischen Industrieprozessen verkauft wird, ist zumindest teilweise das Ergebnis einer zuvor absichtlich verschobenen Preisrelation. Brüssel lässt den Markt nicht entscheiden, sondern legt zuerst das gewünschte Ergebnis fest und baut anschließend die Preise passend dazu um.

Weil Elektroautos, Wärmepumpen, Batterien und neue Industrieanlagen hohe Anschaffungskosten verursachen, soll der Staat auch beim Kauf nachhelfen. Genannt werden „Social Leasing“, verbilligte Kredite, der Sozialklimafonds, Finanzinstrumente aus dem Emissionshandel, die sogenannte Industrial Decarbonisation Bank sowie ein neuer Marktmechanismus für „saubere Wärme“. Damit werden die Kosten jedoch nicht beseitigt. Die Bürger bezahlen sie lediglich an anderer Stelle – als Steuerzahler, Stromkunden, Mieter, Autofahrer oder über höhere Preise jener Unternehmen, die den Umbau finanzieren müssen.

Der Ausbau der dafür notwendigen Infrastruktur nimmt dabei gewaltige Dimensionen an. Die europäische Speicherkapazität soll von rund 55 Gigawatt im Jahr 2026 auf 200 Gigawatt bis 2030 und 500 Gigawatt bis 2040 steigen. Die Europäische Investitionsbank will allein in den nächsten drei Jahren mehr als 75 Milliarden Euro für Elektrifizierung, Netze, Speicher und die dazugehörige Industrie bereitstellen. In ihrem „AccelerateEU“-Programm bezifferte die Kommission den gesamten Investitionsbedarf der Energiewende sogar auf 660 Milliarden Euro jährlich bis 2030. Nicht jeder Euro davon entfällt auf den neuen Elektrifizierungsplan, doch die Größenordnung zeigt, wie wenig die groß beworbene Importersparnis über die tatsächliche Endabrechnung aussagt.

Vom Verbraucher zum Netzpuffer

Mit dem steigenden Stromverbrauch wächst auch der Bedarf, diesen zu steuern. Smart Meter sollen schneller ausgerollt, dynamische Tarife verbreitet und Haushalte sowie Unternehmen dazu gebracht werden, ihren Verbrauch an die jeweilige Netzlage und das Wetter anzupassen. Rechenzentren, Industriebetriebe, Heizsysteme und Elektroautos sollen möglichst dann Strom beziehen, wenn Wind- und Solaranlagen genügend davon liefern. Wer seinen Verbrauch nicht verschieben kann, muss hingegen mit höheren Preisen zu Spitzenzeiten rechnen.

Elektroautos bekommen dabei eine zusätzliche Aufgabe. Die Kommission will intelligentes Laden bei passenden Stromverträgen bereits ab Mitte 2027 fördern und bis Ende 2027 technische Vorgaben für neue Fahrzeuge ausarbeiten, die ab 2030 auf den europäischen Markt kommen. Diese sollen Strom nicht nur aufnehmen, sondern bei Bedarf auch wieder in das Netz zurückspeisen können. Eine Verpflichtung der Besitzer zur Stromabgabe ist damit noch nicht beschlossen. Die technischen Voraussetzungen dafür sollen aber geschaffen werden – aus dem privat bezahlten Auto wird damit potenziell ein dezentraler Netzspeicher.

Zwar können Elektromotoren und Wärmepumpen Energie teilweise effizienter nutzen als Verbrennungsmotoren oder gewöhnliche Gasheizungen, doch das ist nur ein Teil der ganzen Geschichte. Die Kommission wirbt deshalb mit bis zu 78 Prozent niedrigeren Betriebskosten für Elektroautos und bis zu 60 Prozent geringeren Heizkosten durch Wärmepumpen. Das entscheidende „bis zu“ geht in der politischen Werbung jedoch leicht unter. Anschaffung, Finanzierung, Ladeinfrastruktur, Gebäudesanierung, Netzausbau, Speicher und Reservekapazitäten lassen sich nicht einfach so mit einem günstigeren Verbrauchswert aus der Welt rechnen.

Die vorgelegten Maßnahmen lassen vielmehr erkennen, dass Brüssel nicht darauf vertraut, dass sich die Elektrizität im freien Wettbewerb überall als bessere und günstigere Lösung durchsetzt. Die Kommission legt das Ziel fest, verändert die Preisverhältnisse, verteilt Fördergelder, verschärft technische Vorgaben und richtet den Verbrauch zunehmend an den Bedürfnissen des Stromnetzes aus. Bürger und Unternehmen sollen den Umbau finanzieren, Heizungen und Fahrzeuge austauschen und sich anschließend noch danach richten, wann das System genügend Strom zur Verfügung stellt. Das ist keine technologieoffene Modernisierung, sondern der nächste grüne Zwangsumbau.

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Diese sieben Pipeline-Projekte könnten Irans Todesgriff brechen

24. Juli 2026 um 15:00

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Die Blockade der Straße von Hormus und die Angriffe auf Tanker im Roten Meer treiben den Ölpreis wieder über 100 Dollar. Nun wollen die Golfstaaten Milliarden in neue Pipelines investieren, die ihre wichtigsten Exportströme am Iran vorbeiführen. Bis 2028 könnten rund 60 Prozent der Vorkriegsexporte die von Teheran kontrollierte Meerenge umgehen.

Die nächste Stufe der Energiekrise hat begonnen. Nachdem der Iran den Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus weitgehend unter seine Kontrolle gebracht hat, greifen die mit Teheran verbündeten Huthi-Milizen (Ansar Allah) im Jemen nun auch Tanker im Roten Meer an. Damit gerät mit Bab el-Mandeb auch das zweite Nadelöhr unter Druck, über das saudisches Öl von den Verladeterminals in Yanbu zu den asiatischen Abnehmern gelangt. Brent verteuerte sich am Donnerstag um sieben Prozent auf 100,69 Dollar je Barrel. Seit Monatsbeginn ist der Preis damit um fast 40 Prozent gestiegen.

Der Ölmarkt reagiert damit nicht nur auf die unmittelbar fehlenden Mengen, sondern auf die Gefahr eines gleichzeitigen Ausfalls mehrerer Exportkorridore. Vor dem Krieg wurden täglich rund 23 Millionen Barrel Erdöl und Ölprodukte aus den sieben Golfstaaten exportiert, ein großer Teil davon durch die Straße von Hormus. Saudi-Arabiens 1.200 Kilometer lange Ost-West-Pipeline und die Leitung von Abu Dhabi nach Fudschaira bildeten bislang die einzigen leistungsfähigen Umgehungsrouten. Beide laufen mittlerweile nahezu am Anschlag.

Die saudische Leitung kann nach dem Umbau einer früheren Flüssiggasleitung bis zu sieben Millionen Barrel täglich nach Yanbu transportieren. Rund zwei Millionen Barrel werden jedoch von den Raffinerien an der Westküste benötigt, womit etwa fünf Millionen Barrel für den Export bleiben. Die Leitung der Vereinigten Arabischen Emirate nach Fudschaira schafft rund 1,8 Millionen Barrel pro Tag. In Friedenszeiten war dies als (teure) Reserve gedacht, doch heute verhindert die Pipeline einen noch weitaus schwereren Zusammenbruch der globalen Ölversorgung.

Sieben Projekte für die Energiesicherheit

Um sich von der vom Iran kontrollierten Meerenge unabhängiger zu machen, arbeiten die ölproduzierenden Staaten laut der US-Großbank Goldman Sachs in der Region jedoch an weiteren Pipeline-Projekten. Zwei Leitungen befinden sich bereits im Bau, drei weitere sind mögliche Abzweigungen des neuen irakischen Netzes und bei zwei Projekten geht es um die Erweiterung beziehungsweise Wiederbelebung bestehender Korridore.

  • Die zweite VAE-Pipeline nach Fudschaira: Abu Dhabis staatlicher Ölkonzern treibt eine neue, rund 300 Kilometer lange Leitung parallel zur bestehenden Strecke voran. Das drei Milliarden Dollar teure Projekt soll die Exportkapazität an der Küste des Golfs von Oman um mehr als 1,2 Millionen Barrel täglich erhöhen. Die Pipeline ist etwa zur Hälfte fertig und könnte Mitte 2027 in Betrieb gehen.
  • Die irakische Basra-Haditha-Pipeline: Die 685 Kilometer lange Stammleitung soll bis zu 2,25 Millionen Barrel pro Tag aus den Ölfeldern bei Basra nach Westen transportieren. Der Irak ist besonders verwundbar, weil der Staat rund 90 Prozent seiner Einnahmen aus dem Ölgeschäft bezieht und seine südlichen Exportterminals von Hormus abhängig sind. Mit Haditha als Knotenpunkt könnte das irakische Öl künftig in mehrere Richtungen weitergeleitet werden.
  • Die Verbindung nach Ceyhan: Von Haditha aus soll das neue Netz mit dem irakischen Norden und der bestehenden Route zum türkischen Mittelmeerhafen Ceyhan verbunden werden. Damit erhielte das Öl aus Basra erstmals einen direkten Landweg zum östlichen Mittelmeer. Ein Konsortium mit amerikanischer Beteiligung untersucht bereits die technische und finanzielle Machbarkeit.
  • Die Abzweigung nach Baniyas: Eine weitere Strecke soll durch das mittlerweile von Al-Kaida-Islamisten regierte Syrien zum Mittelmeerhafen Baniyas führen. Washington unterstützt die Wiederherstellung dieses Korridors ausdrücklich und spricht von einem wichtigen Projekt für die Energiesicherheit. Über die irakisch-syrische Route könnten langfristig bis zu zwei Millionen Barrel täglich exportiert werden.
  • Die Route nach Aqaba: Parallel dazu verhandelt Bagdad mit Jordanien über eine Leitung zum Hafen von Aqaba am Roten Meer. Von dort könnte das Öl entweder in Richtung Asien verschifft oder durch den Suezkanal ins Mittelmeer gebracht werden. Das Projekt wird allerdings seit Jahren diskutiert und stößt im Irak auf den Widerstand proiranischer schiitischer Kräfte, die einen Exportkorridor in der Nähe Israels ablehnen.
  • Die Wiederbelebung von Kirkuk-Baniyas: Die alte Pipeline zwischen dem Nordirak und der syrischen Mittelmeerküste wurde bereits 1952 in Betrieb genommen, liegt jedoch seit Jahrzehnten weitgehend still und ist schwer beschädigt. Ihre Wiederherstellung könnte den neuen Basra-Haditha-Korridor ergänzen und eine weitere Verbindung zum Mittelmeer schaffen. Die Amerikaner unterstützen inzwischen Gespräche zwischen Bagdad und Damaskus über einen Neustart.
  • Der Ausbau der saudischen Ost-West-Achse: Riad prüft eine Erweiterung der bestehenden Pipeline um bis zu zwei Millionen Barrel täglich sowie zusätzliche Kapazitäten für Ölprodukte. Gleichzeitig müssen die Verladeterminals in Yanbu ausgebaut werden, da die bisherige Hafeninfrastruktur die maximale Leistung der Pipeline nicht dauerhaft auf Schiffe übertragen kann. Auch ein weiterer Tiefwasserterminal an der Rotmeerküste beim Neom-Projekt steht zur Debatte.

Hinzu kommen neue Häfen und Landverbindungen. Der Dubaier Hafenriese DP World will in Fudschaira die Terminals Al Rugaylat und Dibba errichten. Al Rugaylat soll jährlich bis zu 2,5 Millionen Standardcontainer, 1,7 Millionen Tonnen Stückgut und 190.000 Fahrzeuge abfertigen können. Dibba soll weitere 3,6 Millionen Tonnen Frachtkapazität schaffen. Die Anlagen sollen über ein neues Logistiknetz mit dem innerhalb der Hormus-Falle gelegenen Hafen Jebel Ali verbunden werden.

Hormus verliert – aber verschwindet nicht

Goldman Sachs rechnet damit, dass die neuen Projekte bis Ende 2027 zusätzliche Umgehungskapazitäten von 3,8 Millionen Barrel täglich schaffen. Bis Ende 2028 könnten es 7,3 Millionen Barrel sein, womit die gesamte Pipelinekapazität außerhalb von Hormus auf mehr als 14 Millionen Barrel pro Tag steigen würde. Rund 60 Prozent der Vorkriegsexporte der Golfstaaten wären dann gegen eine neuerliche Blockade der Meerenge abgesichert. Bei einem beschleunigten Ausbau wären nach Einschätzung der Bank sogar 75 Prozent möglich.

Die neue Infrastruktur wird das Öl allerdings nicht automatisch billiger machen. Für die asiatischen Hauptabnehmer liegen die Mittelmeerhäfen in der falschen Richtung. Wird zusätzlich Bab el-Mandeb blockiert, müssen Tanker aus Yanbu um das Kap der Guten Hoffnung fahren. Dadurch verlängert sich eine Reise nach Asien laut Berechnungen von 19 auf bis zu 48 Tage; allein die Treibstoffkosten können von 1,26 auf 2,87 Millionen Dollar steigen. Der Suezkanal wäre zwar kürzer, kann aber die größten Tanker mit einer Ladung von bis zu zwei Millionen Barrel nicht voll beladen aufnehmen.

Auch Pipelines sind keine unverwundbaren unterirdischen Lebensadern. Die saudische Ost-West-Leitung wurde bereits 2019 durch einen Huthi-Drohnenangriff zeitweise stillgelegt. Die jüngsten Attacken auf saudische Tanker im Roten Meer zeigen zudem, dass eine Umleitung von Hormus nach Yanbu lediglich ein Nadelöhr gegen ein anderes tauschen kann. Deshalb drängen die Golfstaaten nicht auf eine einzige Ersatzstrecke, sondern auf ein Netz möglichst unterschiedlicher Korridore.

Für das Flüssigerdgas bieten selbst diese Milliardenprojekte jedoch keine praktikable Lösung. Vor dem Krieg passierte rund ein Fünftel des weltweiten LNG-Handels die Straße von Hormus, ein großer Teil davon aus Katar. LNG lässt sich nicht einfach durch eine Rohölleitung pumpen, und der Bau neuer Verflüssigungsanlagen samt Pipelines zu weit entfernten Küsten würde noch weitaus länger dauern. Vor allem Katar, Kuwait und auch der Irak bleiben deshalb auf absehbare Zeit verwundbar.

Die Geschichte wiederholt sich dabei mit einer bemerkenswerten Ironie. Saudi-Arabien baute seine Ost-West-Pipeline in den 1980er-Jahren aus Angst vor einer Sperrung der Straße von Hormus während des iranisch-irakischen Tankerkrieges. Vier Jahrzehnte später zwingt Teheran seine Nachbarn nun dazu, nicht nur eine einzelne Umgehungsleitung, sondern ein ganzes Netz neuer Energiekorridore zu schaffen. Der Iran kann den Ölmarkt zwar temporär abwürgen. Mit jedem blockierten Tanker beschleunigt das fanatische Mullah-Regime jedoch den Bau jener Infrastruktur, die seinen stärksten geopolitischen Hebel am Ende brechen könnte.

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Fratzschers Anti-AfD-Studie: Wirrer Alarmismus statt Wissenschaft

24. Juli 2026 um 14:00

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Marcel Fratzscher behauptet, acht sozioökonomische Faktoren könnten 85 Prozent der regionalen AfD-Wahlergebnisse erklären. Im nächsten Schritt prophezeit er den AfD-Hochburgen bei einer AfD-Regierung Einkommensverluste, Arbeitslosigkeit und wirtschaftlichen Niedergang. Doch zwischen der statistischen Beschreibung vergangener Wahlergebnisse und einer belastbaren Vorhersage künftiger Regierungspolitik liegt eine gewaltige Lücke.

1.600 Euro weniger Einkommen pro Kopf und 10.000 verlorene Arbeitsplätze allein in Sachsen-Anhalt: Marcel Fratzscher versucht sich wieder einmal im Anti-AfD-Alarmismus. Im Burgenlandkreis, in Mansfeld-Südharz und im Salzlandkreis sollen die realen Einkommen sogar um bis zu acht Prozent einbrechen. Bundesweit drohten über fünf Jahre sechs Prozentpunkte weniger Wirtschaftswachstum, fünf Prozentpunkte mehr Inflation und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit um zwei Prozentpunkte. Der linke „Spiegel“ macht daraus eine Warnung an die Menschen in den AfD-Hochburgen: Wer die falsche Partei wählt, werde dafür finanziell bestraft.

Auf X legt der DIW-Präsident nach. Seine neue Studie zeige, dass acht sozioökonomische Faktoren rund 85 Prozent der regionalen Unterschiede bei den AfD-Wahlergebnissen erklärten. Entscheidend seien „vor allem Demografie, wirtschaftliche Perspektiven und Abwanderung – nicht Migration“. In einem weiteren Kommentar verkündet Fratzscher dann, ein Austritt aus EU und Euro, Abschottung und weniger Zuwanderung würden Regionen wie Sachsen-Anhalt besonders hart treffen. Der erste Teil beschreibt vergangene Wahlergebnisse, der zweite behauptet wirtschaftliche Folgen einer hypothetischen Regierung. Fratzscher stellt beides nebeneinander, als würde das eine automatisch das andere beweisen.

Das tut es nicht. Ein statistisches Modell, das vorhandene Wahlergebnisse nachzeichnet, ist noch lange keine Wirtschaftsprognose. Es zeigt zunächst lediglich, dass bestimmte regionale Merkmale gemeinsam mit hohen AfD-Ergebnissen auftreten. Ob diese Merkmale das Wahlverhalten tatsächlich verursachen, ob sie nur das bekannte Ost-West-Gefälle abbilden oder ob dahinter andere politische und kulturelle Faktoren stehen, lässt sich aus einer hohen Trefferquote nicht ableiten. Ein Modell kann die politische Landkarte hervorragend nachzeichnen und trotzdem an den Motiven der einzelnen Wähler vorbeigehen.

85 Prozent erklären nicht die Zukunft

Wenn in alternden, schrumpfenden und wirtschaftlich geschwächten Landkreisen häufig AfD gewählt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass alte Menschen, Abwanderung oder eine bestimmte Wirtschaftsstruktur die Ursache für die Wahlentscheidung sind. Von Eigenschaften einer Region auf die Motive ihrer Einwohner zu schließen, ist der klassische statistische Fehlschluss. Menschen können die AfD wegen der Energiepolitik, der inneren Sicherheit, der Migrationspolitik, des Ukrainekriegs, des Vertrauensverlusts in Medien und Institutionen oder der allgemeinen Unzufriedenheit mit den etablierten Parteien wählen. Eine regionale Statistik kann solche Beweggründe nicht einfach wegdefinieren.

Auch die Zahl von 85 Prozent ist ohne vollständige Methodik wenig wert. Welche acht Faktoren wurden ausgewählt? Wie stark überschneiden sie sich? Wurde das Modell mit denselben Daten getestet, mit denen es gebaut wurde? Wie wurden das Ost-West-Gefälle, regionale Nachbarschaftseffekte und frühere Wahlergebnisse berücksichtigt? Und wie gut funktioniert die Rechnung bei Wahlen oder Regionen, die nicht zur Anpassung des Modells verwendet wurden? Soweit bislang öffentlich auffindbar, fehlen eine vollständige Methodendokumentation, die verwendeten Datensätze, alternative Modellvarianten und eine Prüfung außerhalb der zugrunde gelegten Daten.

Der „Spiegel“ muss ohnehin einräumen, dass Fratzschers Berechnungen „keine präzise Prognose“ seien. Es handle sich lediglich um ein Szenario, das Zahlen aus verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen zusammensetze und anschließend bis auf Landkreise und kreisfreie Städte herunterrechne. Ausgerechnet daraus entstehen dann scheinbar präzise Beträge wie 1.600 Euro Einkommensverlust. Aus Annahmen werden Zahlen, aus Zahlen wird eine Landkarte und aus der Landkarte eine politische Warnung.

Hinzu kommt ein Widerspruch in Fratzschers eigener Darstellung. Auf X schreibt er, Migration sei für die regionalen Unterschiede der AfD-Ergebnisse nicht entscheidend. Der „Spiegel“ erklärt dagegen, auch ein niedriger Ausländeranteil gehe mit hohen AfD-Ergebnissen einher. Für das Wahlverhalten soll Migration also keine wesentliche Rolle spielen, für den von Fratzscher vorhergesagten Wirtschaftscrash dagegen schon. Je nachdem, welche Botschaft gerade gebraucht wird, ist Migration entweder nebensächlich oder die unverzichtbare Grundlage des regionalen Wohlstands.

Aus Migrationskontrolle wird Zuwanderungsstopp

Den wirtschaftlichen Schaden soll nach Darstellung des „Spiegel“ vor allem ein von der AfD geforderter „Zuwanderungsstopp“ verursachen. Nur steht ein solcher pauschaler Stopp gar nicht im Wahlprogramm der Rechtspartei. Die Partei fordert Grenzkontrollen, Zurückweisungen illegal Einreisender, Abschiebungen vollziehbar Ausreisepflichtiger und die Rückführung von Personen, deren Schutzgrund entfallen ist. Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union soll ausdrücklich unberührt bleiben. Gleichzeitig will die AfD Universitäten in die Lage versetzen, „erstklassige Talente aus Deutschland und aller Welt“ anzuziehen, und die Zuwanderung auf qualifizierte Arbeitskräfte konzentrieren, die langfristig nicht auf deutsche Sozialleistungen angewiesen sind.

Fratzscher wirft illegale Einwanderung, Asylmigration, EU-Freizügigkeit und qualifizierte Arbeitsmigration in einen einzigen Topf. Für Sachsen-Anhalt prognostiziert er jährlich 16.000 bis 23.000 Zuzüge aus dem Ausland weniger und leitet daraus eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung ab. Doch nicht jeder ausländische Zuwanderer ist Arzt, Pfleger, Handwerker oder Ingenieur. Mitte 2025 arbeiteten in Sachsen-Anhalts Gesundheitsbereich insgesamt 6.383 ausländische sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Deren Bedeutung ist unbestritten – nur will die AfD solche Fachkräfte laut ihrem Programm überhaupt nicht fernhalten. Es geht vielmehr primär um die Zuwanderung in den Sozialstaat und um kriminelle Migranten.

Kein Wort dazu, welche Kosten durch weniger illegale und unqualifizierte Zuwanderung entfallen würden. Kein Wort zu Bürgergeld, Unterbringung, Gesundheitsversorgung, Schulen, Integrationskursen, Polizei, Justiz oder Wohnungsmarkt. Kein Wort zur Möglichkeit, gezielt jene Menschen anzuwerben, die auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich gebraucht werden. Der Hofökonom bucht den vermeintlich fehlenden Arbeitnehmer als volkswirtschaftlichen Verlust, den wegfallenden Transferempfänger jedoch anscheinend nicht als Entlastung.

Deutschland hat zudem fast drei Millionen Arbeitslose und weit mehr als fünf Millionen erwerbsfähige Bürgergeldempfänger. Die Bundesagentur für Arbeit stellte bereits für 2024 fest, dass mehr als die Hälfte der Arbeitslosen eine Beschäftigung auf Helferniveau suchte, während über 80 Prozent der gemeldeten Stellen qualifizierte Kräfte verlangten. Das Problem besteht also nicht nur in einer zu geringen Zahl verfügbarer Menschen, sondern in fehlender Qualifikation, falschen Anreizen und einem Bildungssystem, das den Bedarf des Arbeitsmarktes immer weniger deckt. Noch mehr Zuwanderung – insbesondere aus kulturfernen Ländern mit niedrigeren Bildungsstandards – löst diese strukturelle Schieflage nicht.

Entlastungen aus der Rechnung gestrichen

Auch der Rest des AfD-Wirtschaftsprogramms kommt in der veröffentlichten Horrorrechnung kaum vor. Die Partei will die Einkommen- und Unternehmenssteuern senken, den Solidaritätszuschlag abschaffen, die CO2-Abgabe beseitigen, die Stromsteuer auf das Minimum reduzieren, Kernkraftwerke wieder in Betrieb nehmen, Kohlekraftwerke länger laufen lassen und die Nord-Stream-Pipelines reparieren. Hinzu kommen der Abbau von Lieferketten-, Verpackungs- und Berichtspflichten, schnellere Genehmigungen, weniger Bürokratie und ein Ende wirtschaftsschädlicher Sanktionen.

Man kann – wenn man möchte – jede einzelne dieser Forderungen kritisieren, ihre Finanzierung hinterfragen oder politische Widerstände dagegen anführen. Wer jedoch vorgibt, die wirtschaftlichen Folgen des gesamten AfD-Programms zu berechnen, kann mögliche Wachstumsimpulse durch niedrigere Energiepreise, geringere Steuern, weniger Bürokratie und eine Entlastung des Mittelstands nicht einfach auf null setzen. Genau diese Punkte zielen auf jene kleinteiligen Wirtschaftsstrukturen, die Fratzscher nun als besonders gefährdet bezeichnet. Er berechnet die Kosten der von ihm ausgewählten AfD-Forderungen und verschweigt die möglichen Erträge der übrigen.

Beim Euro und der Europäischen Union ist die Programmlage eindeutig. Die AfD will Deutschland aus dem Euro-System herausführen und die heutige EU durch einen „Bund europäischer Nationen“ mit gemeinsamem Markt ersetzen. Eine solche Neuordnung wäre mit erheblichen Umstellungsrisiken verbunden, die auch im Wahlprogramm eingeräumt werden. Doch selbst der „Spiegel“ muss zugeben, dass eine AfD-geführte Bundesregierung einen Austritt aus EU und Euro gar nicht im Alleingang umsetzen könnte. Fratzscher rechnet ein politisches Maximalszenario ein, das parlamentarische Mehrheiten, internationale Verhandlungen und wohl auch Volksabstimmungen voraussetzen würde – und präsentiert dessen angenommene Folgen anschließend als Kosten einer AfD-Bundesregierung.

Seine Rechnung ignoriert gleichzeitig, dass die bisherige Politik den versprochenen Aufschwung ebenfalls nicht geliefert hat. Deutschlands Wirtschaftsleistung schrumpfte 2023 um 0,3 Prozent und 2024 um weitere 0,2 Prozent. Im Jahr 2025 reichte es gerade einmal für ein Wachstum von 0,2 Prozent. Energieintensive Unternehmen bauten Kapazitäten ab, Industriebetriebe verlagerten die Produktion und die Arbeitslosigkeit stieg. Für diesen tatsächlich eingetretenen Niedergang braucht es keine AfD-Regierung und kein statistisches Szenario. Das haben CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP in ihren Regierungsbeteiligungen schon selbst geschafft.

Wie belastbar längerfristige DIW-Prognosen sind, zeigt bereits die gewöhnliche Konjunkturvorausschau des Instituts. Im Juni 2025 erwartete das DIW für 2026 noch ein Wachstum von 1,7 Prozent. Im Frühjahr 2026 waren es nur noch 1,0 Prozent, im Juni schließlich 0,5 Prozent. Neue Kriege, Energiepreisschocks und weltwirtschaftliche Entwicklungen können Prognosen selbstverständlich verändern. Doch gerade das zeigt, wie fragwürdig auf 100 Euro genau ausgewiesene Einkommensverluste für einzelne Landkreise über einen Zeitraum von fünf Jahren sind.

Wahlkampfhilfe mit DIW-Siegel

Fratzschers „AfD-Paradox“ ist nicht neu. Bereits 2023 veröffentlichte er unter dem Dach des DIW eine Untersuchung, die mithilfe des Wahl-O-Mat zu dem Ergebnis kam, AfD-Wähler würden in nahezu jedem Politikbereich gegen ihre eigenen Interessen stimmen. Was diese Interessen sind, definierte der Ökonom gleich mit. Nun wird das alte Narrativ rechtzeitig vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit neuen Faktoren, Karten und konkreten Eurobeträgen aufgewärmt.

Der sich ohnehin permanent im Linksdrall befindliche „Spiegel“ liefert dazu die passende Verpackung. Viermal werden die AfD beziehungsweise ihre Anhänger im Artikel als „Rechtsextreme“ oder „Rechtsextremisten“ bezeichnet. Dass das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Februar untersagte, die Gesamtpartei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen und zu behandeln, erfährt der Leser nicht. Stattdessen beginnt der Text mit dem AfD-Ergebnis in Mansfeld-Südharz und endet bei einer angeblich demografisch bedingten Anfälligkeit alternder Regionen. Die Menschen wählen demnach nicht aus Erfahrung oder Überzeugung, sondern weil sie alt, wirtschaftlich abgehängt und ohne Zuversicht seien.

Vielleicht sollte Fratzscher seine Kausalkette einmal umdrehen. Die AfD hat Deutschland nicht regiert, als die Energiepreise stiegen, die Kernkraftwerke abgeschaltet wurden, die Industrieproduktion einbrach, die Grenzen außer Kontrolle gerieten und der Staat Hunderte Milliarden Euro neue Schulden auftürmte. Die etablierten Parteien hatten über Jahre hinweg ausreichend Gelegenheit, wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen, die innere Sicherheit zu stärken und die Abwanderung junger Menschen aus strukturschwachen Regionen zu verhindern. Dass die AfD dort stärker wird, kann schwerlich als Beweis dafür dienen, dass ihre bislang nie umgesetzte Politik diese Probleme verursacht habe.

Fratzscher hat weniger die Folgen einer AfD-Regierung berechnet als ein politisches Drehbuch in Zahlen übersetzt. Das statistische Modell beschreibt regionale Wahlergebnisse, beweist aber keine individuellen Wahlmotive. Das wirtschaftliche Szenario unterstellt einen allgemeinen Zuwanderungsstopp, den das Programm nicht enthält, behandelt mögliche Entlastungen wie Luft und rechnet einen EU- und Euro-Austritt ein, den keine Bundesregierung allein beschließen könnte. Heraus kommt genau das Ergebnis, das der Hofökonom und auch der „Spiegel“ vor der Wahl benötigen: Die AfD-Wähler seien nicht nur politisch fehlgeleitet, sondern würden sich auch noch selbst arm machen. Wissenschaft sieht anders aus – Journalismus ebenfalls.

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Island: Wie aus Gleichstellung ein Frauenstaat wurde

24. Juli 2026 um 13:00

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Island hat den Kampf gegen männliche Vorherrschaft bis zum Sieg geführt – und dabei eine neue Vorherrschaft geschaffen. Frauen dominieren Regierung, Verwaltung, Schulen, Universitäten und soziale Dienste, während Männer vor allem in der Privatwirtschaft und den tragenden Exportindustrien arbeiten. Das angeblich „gleichste Land der Welt“ zeigt, wie aus der sogenannten Gleichstellung eine feministische Machtordnung wird.

Seit 16 Jahren führt Island den „Global Gender Gap Index“ des Weltwirtschaftsforums (WEF) an. Frauen stehen heute an der Spitze des Staates, der Regierung, der evangelisch-lutherischen Staatskirche und der Polizei. Sie dominieren weite Teile der Ministerien, Kommunalverwaltungen, Schulen, Universitäten, sozialen Dienste und öffentlich finanzierten Organisationen. Der jahrzehntelange politische Umbau hat die frühere männliche Dominanz nicht durch Balance ersetzt, sondern durch eine neue – weibliche – Dominanz.

Die isländische Autorin Íris Erlingsdóttir bezeichnet das Ergebnis in einem Kommentar für „The European Conservative“ als „weiblichen Staat“. Diese neue Macht verteilt politische Posten, entscheidet über öffentliche Ausgaben, bestimmt die Ausrichtung der Schulen und legt fest, welche Sprache und welche gesellschaftlichen Ansichten als akzeptabel gelten. Ministerien, Universitäten, Gleichstellungsstellen, Personalabteilungen und staatlich finanzierte Organisationen rekrutieren ihren Nachwuchs aus denselben akademisch-progressiven Milieus. Aus der angeblichen Vielfalt ist eine ideologische Monokultur geworden.

Der Doppelstandard könnte kaum deutlicher sein. Eine Behörde mit 70 Prozent Männern würde umgehend als Hort struktureller Diskriminierung gebrandmarkt. Besteht dieselbe Behörde zu 70 Prozent aus Frauen, gilt das als Erfolg jahrzehntelanger Gleichstellungspolitik. Männliche Mehrheiten sind für Feministen ein politischer Missstand, weibliche Mehrheiten hingegen ein Grund zum Feiern. „Gleichstellung“ bedeutet nämlich längst nicht mehr Ausgewogenheit, sondern die permanente Verschiebung von Macht zugunsten der Frauen.

Der feministische Staat

Die von Erlingsdóttir zusammengetragenen Personalzahlen zeigen, wie weit dieser Umbau fortgeschritten ist. Frauen stellen rund 62 Prozent der Beschäftigten des isländischen Zentralstaates und etwa 70 Prozent des kommunalen Personals. In Reykjavík liegt ihr Anteil an der städtischen Belegschaft sogar bei 72,4 Prozent. Von den 42 Direktoren der öffentlichen Schulen der Hauptstadt sind 36 weiblich; bei den Stellvertretern stehen 35 Frauen lediglich vier Männern gegenüber. Die Schulen, in denen Islands Kinder einen großen Teil ihrer Jugend verbringen, sind damit ebenso weiblich geprägt wie jene Behörden, die über die Bildungspolitik entscheiden.

In den Ministerien setzt sich die Frauenherrschaft fort. Im Justizministerium arbeiten laut Erlingsdóttir 52 Frauen und 23 Männer. Im Büro für Bürgerrechte sowie ausgerechnet im Gleichstellungsbüro beträgt das Verhältnis jeweils sieben Frauen zu einem Mann. Das Ministerium für Kinder und Bildung beschäftigt 50 Frauen und 18 Männer, im Gesundheitsministerium stehen 56 weiblichen Mitarbeitern nur 22 männliche gegenüber. In dessen Abteilung für Gesundheitsdienste und im Büro der Ministeriumsleitung arbeitet kein einziger Mann.

Die amtliche Statistik bestätigt die geschlechtliche Teilung des isländischen Arbeitsmarktes. Rund 43 Prozent der berufstätigen Frauen arbeiteten nach den dafür herangezogenen Daten aus dem Jahr 2019 im öffentlichen Sektor, bei den Männern waren es lediglich 15 Prozent. Damit sind etwa 85 Prozent der beschäftigten Männer in der Privatwirtschaft tätig, gegenüber 57 Prozent der Frauen. Im Jahr 2025 arbeiteten Männer zudem durchschnittlich 38,6 Stunden pro Woche, Frauen 32,6 Stunden.

Erlingsdóttir fasst diese Arbeitsteilung treffend zusammen: Die Männer bezahlen die Rechnungen des weiblichen Staates. Fischerei, Schifffahrt, Bauwirtschaft, Energieversorgung, Aluminiumproduktion, Schwertransport und Ingenieurwesen werden weiterhin vor allem von Männern getragen. Dort werden Güter produziert, Exporte erwirtschaftet, Infrastrukturen gebaut und jene Steuereinnahmen geschaffen, aus denen sich der feminisierte Staatsapparat finanziert. Männer erwirtschaften, Frauen verwalten – und die Verwalter bestimmen zunehmend, wie die Gesellschaft auszusehen hat.

Die weibliche Elite reproduziert sich

Der personelle Nachschub kommt aus den Universitäten. Von den 5.276 isländischen Hochschulabsolventen des Jahres 2024 waren 3.630 Frauen und nur 1.646 Männer. Frauen stellten damit fast 69 Prozent aller Absolventen. Im Bereich Gesundheit und Soziales standen 952 Frauen gerade einmal 123 Männern gegenüber. Lediglich in Ingenieurwesen, Produktion und Bauwesen bildeten Männer noch eine Mehrheit – also erneut in jenen Bereichen, in denen technische Anlagen entwickelt, Gebäude errichtet und reale Güter produziert werden. Die echte, produktive Wirtschaft eben.

Damit hat sich ein geschlossenes System gebildet. Die Universitäten bilden überwiegend Frauen in jenen Fachrichtungen aus, aus denen Ministerien, Schulen, soziale Dienste, Gleichstellungsbüros und öffentlich finanzierte Organisationen ihr Personal rekrutieren. Dort werden wiederum Menschen eingestellt, die dieselbe Ausbildung, dieselbe Sprache und dieselben politischen Vorstellungen mitbringen. Diese Mitarbeiter entscheiden später über neue Stellen, Fördergelder, Lehrpläne und gesellschaftliche Programme. Der weiblich-progressive Apparat schafft sich seinen eigenen Nachwuchs und wächst mit jeder Generation tiefer in den Staat hinein.

Wie einseitig die Gleichstellungspolitik funktioniert, zeigt der Blick auf die Privatwirtschaft. Seit 2013 müssen größere isländische Unternehmen ihre Aufsichtsräte grundsätzlich so besetzen, dass kein Geschlecht weniger als 40 Prozent der Sitze erhält. Im Jahr 2024 stellten Frauen rund 42 Prozent der Mitglieder größerer Aktiengesellschafts-Aufsichtsräte. Der Staat greift damit per Gesetz ein, sobald ihm zu wenige Frauen in einer Unternehmensführung sitzen. Eine Männerquote für Ministerien, Schulen oder Kommunalverwaltungen mit Frauenanteilen von 70, 80 oder 90 Prozent fordert hingegen niemand.

Auch das gesellschaftliche Klima hat sich an die neue Machtordnung angepasst. Erlingsdóttir beschreibt eine Mischung aus Frustration, Vorsicht und ohnmächtigem Zorn unter isländischen Männern, die jedes Wort abwägen und unbequeme Ansichten lieber für sich behalten. Wer widerspricht, riskiert nicht unbedingt ein Strafverfahren, wohl aber berufliche Nachteile, soziale Ausgrenzung und den üblichen Vorwurf der Frauenfeindlichkeit. So funktioniert moderne Meinungskontrolle: Der Staat muss das Sprechen nicht verbieten, wenn die Menschen bereits gelernt haben, sich selbst zum Schweigen zu bringen.

Island wollte die männlichen Netzwerke vergangener Jahrhunderte zerschlagen und hat an ihrer Stelle ein weiblich-progressives Netzwerk errichtet. Dieses beherrscht große Teile des Staatsapparates, bildet seinen eigenen Nachwuchs aus, verteilt Posten und Fördermittel und erklärt seine Macht gleichzeitig zum Ergebnis gelungener Gleichstellung. Eine männliche Dominanz von 70 Prozent würde man als Diskriminierung bezeichnen, eine weibliche Dominanz von 70 Prozent hingegen scheint in Ordnung zu sein. Island hat die Vorherrschaft nicht abgeschafft. Es hat lediglich ihr Geschlecht ausgetauscht.

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Digitaler Euro: Totale Kontrolle statt finanzieller Freiheit

24. Juli 2026 um 12:00

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Brüssel verkauft den digitalen Euro als Befreiung von Visa, Mastercard und anderen amerikanischen Zahlungsdiensten. Tatsächlich entsteht ein Geldsystem, in dem die Politik festlegt, wie viele digitale Euro ein Bürger besitzen darf, während Unternehmen eingehende Beträge nach spätestens 24 Stunden wieder auf gewöhnliche Bankkonten verschieben müssen. Der digitale Euro schützt das Geldschöpfungsprivileg der Banken und erweitert gleichzeitig die staatliche Kontrolle über den Zahlungsverkehr.

Am 9. Juli machte das Europäische Parlament mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen den Weg für die Verhandlungen über den digitalen Euro frei. Damit bestätigte es das Mandat, das der Wirtschafts- und Währungsausschuss ECON bereits am 23. Juni mit 43 zu 14 Stimmen beschlossen hatte. Patrioten für Europa, EKR und ESN hatten den Ausschussbeschluss angefochten und so eine Abstimmung im Plenum erzwungen. Beschlossenes Recht ist der digitale Euro noch nicht, doch Parlament und Rat können nun die endgültige Verordnung aushandeln. Die Europäische Zentralbank (EZB) kalkuliert bereits mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Laufe dieses Jahres, ersten Pilottransaktionen ab Mitte 2027 und einer möglichen Einführung im Jahr 2029.

Inzwischen wird auch offen ausgesprochen, worum es bei dem Projekt tatsächlich geht. Der digitale Euro ist kein bloßes technisches Update für Münzen, Scheine und Bankkarten, sondern ein geopolitisches Instrument gegen die Dominanz amerikanischer Zahlungsdienste. Internationale Kartensysteme wickelten im ersten Halbjahr 2024 bereits 66 Prozent aller elektronisch ausgelösten Kartenzahlungen mit Karten aus dem Euroraum ab. Zwei Jahre zuvor waren es noch 61 Prozent gewesen, während 13 Länder der Eurozone überhaupt kein eigenes nationales Kartensystem mehr besaßen. Ohne Visa, Mastercard und andere internationale Anbieter steht der elektronische Zahlungsverkehr in weiten Teilen Europas faktisch still.

Diese Abhängigkeit ist tatsächlich ein Problem. Doch anstatt den europäischen Markt für private Anbieter zu öffnen, bestehende Systeme grenzüberschreitend nutzbar zu machen und dem amerikanischen Duopol eine europäische Konkurrenz entgegenzustellen, bauen die Eurokraten ein staatliches Gegenmonopol auf. Die meisten Händler sollen den digitalen Euro verpflichtend akzeptieren, Banken und andere Zahlungsdienstleister müssen ihn verteilen und die EZB kontrolliert die technische Grundlage. Allein den Banken entstehen nach Berechnungen der Zentralbank Einführungskosten von vier bis 5,8 Milliarden Euro innerhalb von vier Jahren. Am Ende bezahlen Händler, Bankkunden und Steuerzahler die Zeche – über Gebühren, höhere Preise, versteckte Umlagen oder die Kosten des Eurosystems.

Brüssel bestimmt Ihr Geldlimit

Der digitale Euro wird schon deshalb kein digitales Bargeld sein, weil die Bürger davon nur so viel besitzen dürfen, wie ihnen die Politik zugesteht. Das Europäische Parlament will eine einheitliche Obergrenze, die von der Europäischen Kommission auf Empfehlung der EZB festgelegt und regelmäßig überprüft wird. Eine konkrete Summe wurde noch nicht beschlossen, auch wenn seit Jahren Beträge zwischen 3.000 und 4.000 Euro genannt werden. Doch ob Brüssel den Menschen am Ende 3.000, 4.000 oder 5.000 digitale Euro erlaubt, ändert nichts am Grundproblem. Eine politische Behörde entscheidet, wie viel Zentralbankgeld der Einzelne überhaupt halten darf.

Begründet wird der Gelddeckel mit dem „Schutz der Finanzstabilität“. Wandeln Bürger ihre Bankguthaben in digitale Euro um, verschwinden diese Beträge aus den Bilanzen der Geschäftsbanken und werden zu Forderungen gegenüber der Zentralbank. In großem Umfang würde dies den Banken eine billige und stabile Finanzierungsquelle entziehen, ihre Liquidität belasten und damit auch das bestehende System der Giralgeldschöpfung unter Druck setzen. Geschäftsbanken schaffen bei der Vergabe von Krediten neues Giralgeld, benötigen jedoch Einlagen und Zentralbankreserven, um Zahlungsabflüsse auszugleichen und ihre Finanzierungskosten niedrig zu halten. In einer Bankenkrise könnte daraus ein digitaler Bankansturm werden, bei dem Milliarden innerhalb weniger Stunden aus dem Geschäftsbankensystem zur EZB fließen.

Die Haltelimits schützen daher vor allem die Banken. Die Menschen sollen größere Guthaben weiterhin als von Geschäftsbanken geschaffenes Giralgeld halten, während ihnen Brüssel lediglich einen politisch festgelegten Betrag an digitalem Zentralbankgeld zugesteht. Die Eurokraten schaffen damit keine Geldfreiheit, sondern klemmen die Bürger zwischen zwei kontrollierten Systemen ein: auf der einen Seite das Giralgeld der Geschäftsbanken, auf der anderen Seite der digitale Euro mit zentraler Infrastruktur, Datenspuren, Zugangsregeln und automatisierten Zahlungsfunktionen. Die Banken behalten ihr Geldschöpfungsprivileg, Brüssel erhält die Kontrolle über das neue Zahlungssystem. Nur der Bürger gewinnt nichts.

Für Unternehmen fällt die Leine noch kürzer aus. Sie dürfen grundsätzlich überhaupt keine digitalen Euro besitzen, sondern lediglich eingehende Zahlungen für maximal 24 Stunden sammeln. Danach müssen die Beträge automatisch auf ein gewöhnliches Bankkonto übertragen werden. Der digitale Euro kann damit weder als Liquiditätsreserve noch für die betriebliche Finanzplanung genutzt werden. Unternehmen sollen die neue Währung auf staatliche Anordnung akzeptieren, dürfen das erhaltene Geld jedoch nicht behalten. Damit wird selbst die Dauer des Geldbesitzes zur politischen Vorgabe.

Das offenbart den wahren Charakter des Projekts. Der digitale Euro soll kein frei verfügbares Geld werden, sondern eine staatlich verwaltete Zahlungsstrecke mit festgelegten Grenzen. Bürger erhalten ein gedeckeltes Guthabenmaximum, Unternehmen lediglich ein kurzfristiges Durchlaufkonto, und die Geschäftsbanken bleiben als Vermittler im Zentrum des Systems. Die angebliche Revolution endet dort, wo sie das bestehende Bankensystem gefährden könnte. Kontrolle ja, Konkurrenz zu den Banken nein.

Programmierbarkeit mit neuem Namen

Die EZB verteilt gleichzeitig ihre bekannte Beruhigungspille: Der digitale Euro werde niemals „programmierbares Geld“ sein. Er soll demnach weder ablaufen noch von vornherein auf bestimmte Waren, Orte, Zeiträume oder Empfänger beschränkt werden können. Parallel dazu entwickelt und testet die Zentralbank jedoch ausdrücklich sogenannte bedingte Zahlungen. Dabei wird Geld technisch reserviert und erst freigegeben, wenn vorher festgelegte Bedingungen erfüllt sind – beispielsweise nach der bestätigten Lieferung einer Ware. Technisch kann die Zahlung also sehr wohl zurückgehalten, automatisch ausgelöst oder wieder freigegeben werden.

Gegenwärtig sollen solche Bedingungen freiwillig vom Nutzer gewählt und von privaten Zahlungsdienstleistern angeboten werden. Doch die Grenze zwischen einer erlaubten bedingten Zahlung und einer verbotenen Programmierung liegt nicht in der technischen Infrastruktur, sondern im geltenden Regelwerk. Dieses Regelwerk wird von denselben politischen Institutionen beschlossen, die auch die Haltelimits festlegen und Unternehmen vorschreiben wollen, wie lange sie digitale Euro besitzen dürfen. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob der digitale Euro heute bereits mit einem CO2-Budget oder einem Ablaufdatum (z.B. wie beim „Schwundgeld“ von Wörgl) versehen wird. Entscheidend ist, dass die technische Grundlage geschaffen wird und spätere Mehrheiten die Regeln ändern können.

Unter dem Vorwand des Klimaschutzes, der Terrorismusbekämpfung, der Steuergerechtigkeit oder einer neuen Krise lassen sich zusätzliche Eingriffe jederzeit politisch verkaufen. Sozialhilfe könnte nur noch für bestimmte Produkte verwendet werden dürfen, staatliche Zuschüsse könnten ein Ablaufdatum erhalten und Zahlungen an sanktionierte Empfänger automatisch blockiert werden. Keine dieser Anwendungen ist derzeit Teil der beschlossenen Verhandlungsposition. Doch ein System, das Geld reservieren, Bedingungen prüfen und Zahlungen automatisch ausführen kann, liefert die notwendige Grundlage. Ein Geldschein lässt sich nicht nachträglich umprogrammieren. Eine zentral verwaltete digitale Währung schon.

Auch die versprochenen Datenschutzstandards hängen vollständig von technischen Vorgaben und politischen Regeln ab. Offline-Zahlungen sollen zwar eine bargeldähnliche Privatsphäre bieten, doch bei Online-Zahlungen bleiben Banken und Zahlungsdienstleister in der Lage, Nutzer zu identifizieren – offiziell zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die EZB selbst soll keine direkt zuordenbaren Personendaten erhalten. „Datenschutz durch Technik“ ist jedoch keine unveränderliche Grenze, sondern eine Designentscheidung. Designentscheidungen können geändert, Ausnahmen erweitert und Zugriffsrechte in Krisenzeiten ausgeweitet werden. Neu wäre so etwas jedenfalls nicht.

Echtes Staatsgeld braucht keine digitale Leine

Mit frei verfügbarem, staatlich ausgegebenem Bargeld hat dieses Konstrukt nichts gemein. Ein Geldschein benötigt kein Benutzerkonto, hinterlässt keine automatisch auswertbare Transaktionsspur und kann beliebig lange aufbewahrt werden. Kein Beamter legt fest, wie viele Scheine ein Bürger in seiner Brieftasche oder seinem Tresor besitzen darf. Kein Unternehmen muss erhaltene Banknoten nach 24 Stunden auf ein Konto bei einer Geschäftsbank verschieben. Und keine Zentralbank kann einen bereits ausgegebenen Geldschein per Knopfdruck sperren oder seine Verwendung an neue Bedingungen knüpfen.

Die Vereinigten Staaten kannten über mehr als ein Jahrhundert hinweg eine solche Form staatlich ausgegebenen Bargelds. Die sogenannten „United States Notes“ oder „Legal Tender Notes“ wurden ab 1862 direkt vom US-Finanzministerium ausgegeben und waren an ihrem roten Siegel zu erkennen. Anders als die später dominierenden „Federal Reserve Notes“ waren sie keine Noten der amerikanischen Zentralbank, sondern unmittelbares gesetzliches Zahlungsmittel der Vereinigten Staaten. Sie blieben bis 1971 im Umlauf und ältere Scheine sind bis heute grundsätzlich gültig. Es handelte sich um physisches Bargeld ohne persönliches Wallet, digitales Identitätskonto oder politisch festgelegte Besitzobergrenze.

Oft werden diese Staatsnoten mit John F. Kennedy und seiner Executive Order 11110 vom Juni 1963 in Verbindung gebracht. Historisch wurden die „United States Notes“ jedoch nicht von Kennedy geschaffen, sondern existierten bereits seit dem Bürgerkrieg. Kennedys Erlass übertrug dem Finanzminister bestehende Befugnisse zur Ausgabe von Silberzertifikaten. Der grundsätzliche Gegensatz bleibt dennoch bestehen: Ein Staat kann gesetzliches Bargeld ausgeben, ohne daraus ein digitales Überwachungs- und Lenkungsinstrument zu machen. Staatliches Geld und digitales Zentralbankgeld sind nicht dasselbe.

Gerade dieser Vergleich entlarvt die Erzählung, der digitale Euro sei notwendig, damit die Bürger wieder direkten Zugang zu öffentlichem Geld erhalten. Wenn es tatsächlich nur darum ginge, ein staatliches Zahlungsmittel neben dem Giralgeld der Banken bereitzustellen, könnte das Bargeld gestärkt, seine Annahme garantiert und seine Verfügbarkeit ausgebaut werden. Stattdessen fließen Milliarden in eine Infrastruktur, die jeden Nutzer registrieren, Guthaben begrenzen und Zahlungen technisch automatisieren kann. Brüssel will offensichtlich nicht einfach staatliches Geld. Brüssel will kontrollierbares staatliches Geld.

Damit das Projekt dennoch verkauft werden kann, behandelt das Parlament gleichzeitig ein Gesetz zum Schutz von Banknoten und Münzen. Händler sollen Bargeld nicht mehr pauschal durch „No Cash“-Hinweise ausschließen dürfen, während die Mitgliedstaaten dessen Verfügbarkeit überwachen müssen. Berichterstatter Fernando Navarrete Rojas versichert, der digitale Euro werde das Bargeld lediglich ergänzen und niemals ersetzen. Ohne dieses Versprechen wäre das Projekt politisch kaum durchsetzbar. Doch ein heutiges Gesetz hindert eine künftige Parlamentsmehrheit nicht daran, die Regeln wieder zu ändern.

Sobald Millionen Menschen an den digitalen Euro gewöhnt, Händler zur Annahme verpflichtet und Banken technisch angeschlossen sind, wird Bargeld für das Funktionieren des Systems nicht mehr benötigt. Dann genügen die bekannten Begründungen, um seine Nutzung weiter einzuschränken: Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Kriminalität, angebliche Hygienerisiken oder zu hohe Kosten. Das Bargeld verschwindet wahrscheinlich nicht an einem einzigen Stichtag. Es wird schrittweise unpraktisch gemacht, zurückgedrängt und irgendwann als überflüssiges Relikt dargestellt.

Das Reich der Mitte zeigt längst, wohin die Verbindung aus digitalem Zentralbankgeld, Identifizierung und staatlich festgesetzten Grenzen führen kann. Beim digitalen Yuan erhalten Nutzer mit kleinen Wallets mehr Anonymität, müssen dafür jedoch geringe Guthaben- und Transaktionslimits hinnehmen. Wer größere Beträge bewegen will, muss mehr persönliche Daten preisgeben. China hat damit ein System geschaffen, in dem finanzielle Freiheit stufenweise gegen Identität und staatliche Erlaubnis eingetauscht wird. Europa übernimmt dieses Modell nicht vollständig – mit politisch bestimmten Haltelimits, registrierten Online-Zahlungen und einer zentral gesteuerten Infrastruktur bewegt es sich jedoch in dieselbe Richtung.

Der digitale Euro löst Europas reale Abhängigkeit von amerikanischen Zahlungsriesen nicht, sondern ersetzt sie durch eine umfassendere staatliche Abhängigkeit. Visa und Mastercard können Gebühren verlangen, Nutzer ausschließen und Transaktionen blockieren. Brüssel erhält jedoch zusätzlich die Macht, die erlaubte Guthabenhöhe, die Zugangsregeln, die Annahmepflicht und die technische Architektur des Geldes festzulegen. Gleichzeitig schützt es die Geschäftsbanken davor, dass die Bürger in größerem Umfang aus deren Giralgeldsystem aussteigen. Die Kontrolle wandert nicht nur von amerikanischen Konzernen zu europäischen Behörden – sie wird dabei noch ausgebaut.

Bei echtem Bargeld gehört der Geldschein demjenigen, der ihn besitzt. Beim digitalen Euro gehört dem Bürger nur, was ihm das System zugesteht: ein begrenztes Guthaben, innerhalb vorgegebener Regeln und auf einer Infrastruktur, die andere kontrollieren. Das ist keine Modernisierung des Bargelds. Es ist die Abschaffung seiner Freiheit.

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Konsum post mortem? Bundesregierung gedenkt „verstorbener Drogengebrauchender“

24. Juli 2026 um 11:00

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Wie nennt man jemanden, der infolge von Drogenkonsum starb? Einen Drogentoten. Also, eigentlich. Im politisch korrekten Deutschland geht sich das leider nicht mehr aus. Weil Drogentote sich so unschön gendern lassen, heißen sie inzwischen „verstorbene Drogengebrauchende“ – ganz so, als handele es sich um Zombies, die über den Tod hinaus Drogen konsumieren.

Früher hieß es mal Drogentotengedenktag, doch das wäre im woken Zeitalter natürlich zu einfach: „Der 21. Juli ist nationaler Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“, liest man in den letzten Jahren auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen.

Die Partizipform drückt aus, dass eine Handlung andauert – deswegen ist nicht jeder Studierende ein Student, denn man kann gerade etwas studieren, ohne an einer Hochschule eingeschrieben zu sein, und nicht jeder Student ist konstant Studierender, denn irgendwann wird er sein Lernen unterbrechen.

Ein verstorbener Drogengebrauchender mutet nach dieser Sprachlogik nun ganz leicht kurios an, denn wir haben es hier offenbar mit einem Toten zu tun, der aktuell Drogen konsumiert. Dem Ernst des Themas wird das eher nicht gerecht.

In den sozialen Netzen versucht man sich aktuell an Korrekturen: Wie wär’s etwa mit „verstorbenen Drogengebrauchthabenden“?

Konsumieren und radeln bis über den Tod hinaus?

Sprachlich ist das derselbe regenbogenfarbene Quatsch wie bei den „getöteten Radfahrenden“, die etwa alljährlich vom „Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club“ beklagt werden. Das generische Maskulinum ist einer gewissen Klientel nämlich nicht inklusiv genug. Und so kommt es, dass diese Todesopfer der Partizipform nach auch post mortem noch wacker in die Pedale treten. Unfreiwillig komisch, aber so ist sie halt, die deutsche Gender-Sprache!

Beim „Verein Deutsche Sprache“ findet sich zu diesem Thema eine Ausarbeitung mit dem Titel: „Richtig Gendern? Nein, Gendern richtig kritisieren!“ Darin heißt es:

Konsequentes Gendern mit Hilfe der substantivierten Partizipformen führt zu seltsamen Gebilden, die nur mit Gender-Brille und unter Ausschaltung des Sprachgefühls akzeptabel sind. Der Einwand, man „gewöhne sich daran“ und der „Zugewinn an Geschlechtergerechtigkeit“ rechtfertige den Mehraufwand, zieht nicht.

Im Dokument werden einige absurde Beispiele gegeben: Kommen dann „zwei Radfahrende zur Tür herein“? Mit dem Fahrrad also? Wird aus einem Raucherbein ein „Rauchendenbein“? Sind Metzger dann „Metzgende“ und „Bläser“ „Blasende“?

Verein bittet um Einhaltung der Sprachregel

Zurück zu den Drogentotenden, Verzeihung, toten Drogengebrauchenden: Der Drogentotengedenktag geht nicht auf die Bundesregierung zurück, sondern entsprechende Veranstaltungen werden von diversen Organisationen ausgerichtet – zumeist sind die lokalen Aidshilfen involviert. Welcher Gruppe stehen Aidshilfen traditionell nahe? Kleiner Tipp: Wer sich auf die Website der Deutschen Aidshilfe verirrt, wird aktuell prompt mit einer regenbogenfarbenen Faust und dem Schriftzug „PROUD TO BE QUEER“ konfrontiert. „Bestell dir jetzt dein kostenloses Tattoo zur Pride-Season!“, heißt es im Popup. Das erklärt dann auch die allgemeine Genderbegeisterung.

Im Mittelpunkt steht außerdem der Verein „JES“, wobei JES für „Junkies, Ehemalige und Substituierte“ steht. Der hat auf der Gedenktagwebsite ernsthaft dazu aufgerufen, dass man doch bitte, bitte die politisch korrekte Titulierung übernehmen möge:

[…] gerade uns beschäftigt der Umgang mit Sprache, Worten, Bezeichnungen seit längerem und gerade auch ganz aktuell. […] Der Gedenktag wird nicht überall als das bezeichnet, was er ist: der „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“. Mal heißt er Drogentotengedenktag und in einer anderen Region wird er als Drogentotentag betitelt. […] Mit Einigkeit und einem einheitlichen Motto symbolisieren wir Zusammenhalt und Stärke. Dafür ist unserer Meinung nach die einheitliche Titulierung des 21.07. als „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“ eine logische Konsequenz und somit auch eine Bitte an alle Beteiligten. Wir würden uns wirklich sehr freuen, wenn ihr als Kooperationspartner*innen, Unterstützer*innen und Aktivist*innen gemeinsam mit uns, dem JES Netzwerk, den 21.07. zum Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende erklärt und diesen in den Sprachgebrauch aufnehmt.

Drogenlegalisierung gefordert

Die JES-Gruppierung fordert übrigens nicht weniger als eine Drogenlegalisierung. Auf der Website heißt es:

Eine neue Drogenpolitik muss geprägt sein durch:

  • Abkehr vom Abstinenzideal
  • Beendigung der Prohibition
  • Beendigung der menschenunwürdigen Unterdrückung und Verfolgung von Drogengebrauch und Drogengebraucher*innen
  • Respekt und Akzeptanz gegenüber einer jeden Entscheidung, mit oder ohne Drogen leben zu wollen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Belange und Bedürfnisse jedes/jeder Einzelnen achten.

In Deutschland wurde unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach Cannabis legalisiert – mit dem erwartbaren „Erfolg“ eines deutlichen Anstiegs cannabisinduzierter psychischer Erkrankungen. Auf manchen scheint das wohl erstrebenswert zu wirken …

(Auszug von RSS-Feed)

Pressefreiheit siegt: „Biberacher Schandurteil“ gegen freien Journalisten aufgehoben

24. Juli 2026 um 10:00

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Am Morgen des 14. Februar 2024 versammelten sich anlässlich des Politischen Aschermittwochs der Grünen 80 bis 100 Personen in Biberach, um gegen die Bundespolitik zu protestieren. Im Verlauf trafen Fahrzeuge und Personenschutzkräfte von Bundesminister Cem Özdemir auf die Menge, was als „Blockade“ durch die Demonstranten behandelt wurde. Ein freier Journalist dokumentierte das Geschehen – und fand sich bald darauf auf der Anklagebank wieder. Im Dezember 2024 wurde er wegen Nötigung verurteilt. Dieses Urteil wurde nun jedoch vom Landgericht Regensburg kassiert.

Der folgende Kommentar erschien zuerst bei stattzeitung.net:

„Der wollte nicht nur Fotos machen, auch von der Grundhaltung her.“ Diese Feststellung des Staatsanwalts am Biberacher Amtsgericht war ein Offenbarungseid, und führte im Dezember 2024 mit zur Verurteilung des Pressefotografen Michael von Lüttwitz. „Nötigung“ lautete die Anklage. „Nötigung“ lautete das Urteil der Richterin, das nun in seiner Gesamtheit vom Landgericht Ravensburg zerschlagen wurde. Mit einem Freispruch verließ das Oppositionsmedium stattzeitung.net den Gerichtssaal in Ravensburg. Ein Richter hat Augenmaß bewiesen. Ein großer Tag für die Pressefreiheit.

Der 20. Juli 2026 ist ein guter Tag für die Pressefreiheit in Deutschland. Das „Biberacher-Schandurteil“ gegen den Pressefotografen Michael von Lüttwitz wegen Nötigung wurde vom Landgericht Ravensburg in seiner Gesamtheit zerschlagen.

Die Pressefreiheit hat obsiegt. Freispruch lautete das Urteil des Vorsitzenden Richters am Landgericht Ravensburg, denn Dr. Pohlmann konnte den gegen den Pressefotografen der stattzeitung.net, Michael Freiherr von Lüttwitz, erhobenen Vorwurf der Nötigung nicht erkennen. Im Rahmen der Berichterstattung zu den „Biberacher-Bauern-Prozessen“ am 14. Februar 2024 hatte der freie Journalist von Lüttwitz das Geschehen rund um den politischen Aschermittwoch der Partei „Die Grünen“ dokumentiert. stattzeitung.net hatte im Anschluss kritisch über die „Flucht“ der „Grünen“ berichtet, die ihre Veranstaltung absagten, wohl mehr aus politischem Kalkül, denn eine Gefahrenlage hatte es laut Polizei in Biberach nie gegeben. Auf den fragwürdigen Polizeieinsatz hin folgten in der Freien Presse stattzeitung.net etliche Artikel mit entsprechender Bebilderung.

„Das alles, was hier vorliegt, reicht nicht aus, um daraus eine Nötigung zu machen, wenn er ein paar Momente als Pressevertreter auf der Straße Fotos macht, aber niemanden blockiert“, so beurteilte Richter Dr. Pohlmann am Landgericht Ravensburg die Lage schon sehr früh in der Verhandlung am vergangenen Montag. Der Staatsanwalt sah dies anders, in Abwägung der Gefahrenlage habe die Pressefreiheit hier keine Oberhand. Auch einen Platzverweis seitens der Polizei gegen die Demonstranten wollte der Staatsanwalt ausgesprochen sehen. Ein gehobener Polizeistock ist jedoch keine unmissverständliche Botschaft, eine Straße zu räumen, musste er allerdings im Laufe der Verhandlung einräumen, zumal viele der Demonstranten, wie er selbst es ausdrückte, zum ersten Mal bei einer Demonstration wären. Dass die Polizeikräfte vor Ort, inklusive eines Deeskalationsteams, nicht mit Lautsprechern ihre Anweisungen gaben, ist nach wie vor unverständlich. Wie auch der Anschein, die Polizei habe die Lage erst eskaliert, als die bis auf den Fahrer leeren Vorausfahrzeuge der Politiker kamen und nicht ungehindert durchfahren konnten, was den Kern der Anklage darstellte. Alles gut sichtbar auf der Videodokumentation der Polizei und auf den veröffentlichten Fotos von stattzeitung.net

Das Amtsgericht in Biberach, das offensichtlich auf das öffentlich ausgesprochene Geheiß des damaligen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, „es werden harte Urteile fallen“, über 40 Landwirte und Demonstranten wegen Landfriedensbruch und Nötigung anklagte, und zum größten Teil verurteilte, hatte am 13. Dezember 2024 auch den Pressevertreter Michael von Lüttwitz wegen Nötigung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. stattzeitung.net war bei den meisten Prozessen im Gerichtssaal, und hat ausführlich über die zum Teil geradezu abenteuerlichen Urteile gegen die Bauern berichtet.

Beim Widerspruch gegen das Urteil gegen Michael von Lüttwitz ging es jedoch zusätzlich, und das ist gravierend, um die Pressefreiheit. Daher war es nur folgerichtig, gegen das „Biberacher Urteil“ Berufung einzulegen. stattzeitung.net wählte als Verteidigung die Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier, aus dem „Team Haintz“. Viktoria Dannenmaier und Markus Haintz sind Profis im Medienrecht.

Wie bereits in Biberach und unter genauso großer Beteiligung der Öffentlichkeit im vollbesetzten Gerichtssaal wurden auch am 20. Juli 2026 in Ravensburg fast 60 Minuten Polizeivideos in Augenschein genommen, die das Verhalten des Pressevertreters dokumentierten. Immer wieder sagte Richter Dr. Pohlmann, der Angeklagte stünde ganz überwiegend auf dem Bürgersteig, eine Nötigung sei nicht erkennbar. Daraus konnte man recht früh schließen, wohin der Hase laufen würde. Es ist unverzichtbar, explizit nochmals darauf hinzuweisen, dass die Richterin am Amtsgericht Biberach dieses Video-Material auch gesehen hat, die Faktenlage wohl aber offensichtlich nicht gelten ließ. „Ungeheuerlich“, urteilten damals Prozessbeobachter. Wie so oft in politischen Prozessen in Deutschland schien es in Biberach eine „Stallorder“ zu geben, die unter allen Umständen eingehalten werden musste.

Nach Aufforderung durch den Richter konnte der Angeklagte Michael von Lüttwitz gleich zu Beginn des Prozesses sein Statement abgeben, hier Auszüge daraus: „Nach einem Strafantrag meinerseits gegen einen Polizisten bei der Demonstration erhielt ich als Retourkutsche von der Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Nötigung. Aufgrund meiner Pressearbeit wurde ich verurteilt, weil ich angeblich mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätte. Ich hatte keinen Vorsatz, auch keinen bedingten. Obwohl ich mich als Pressevertreter artikulierte, ignorierte der Polizist meine Hinweise und drohte mir letztlich mit Gewalt, indem er mir sagte, er zerschmettere meine Kamera, wenn ich weiterhin Fotos mache“.

Im Biberacher-Prozess sagte ein als Zeuge einvernommener Polizeibeamter, es habe eine Anzeige des Angeklagten gegen einen Polizeibeamten vorgelegen, wegen Nötigung und Körperverletzung, diese sei niedergeschlagen worden. Dadurch sei man erst auf den Pressefotografen aufmerksam geworden, und habe dann seitens der (von MP Kretschmann und Innenminister Strobl, Anm. der Redaktion) Sonderermittlungsgruppe gegen den Pressefotografen ermittelt. So kam das Ganze also zustande. Mithilfe einer Funkzellenabfrage, so der „Polizei-Zeuge“ habe man den Standort des Pressefotografen ermittelt. Das Hinzuziehen eines „Super-Recorders“ (für Audioaufnahmen, Sprachaufnahmen etc.) war bisher nicht Gegenstand des Verfahrens, und hätte so Rechtsanwältin Dannemaier auch sogleich ihrerseits einen Verwertungswiderspruch zur Folge gehabt.

Michael von Lüttwitz hatte Anzeige gegen Unbekannt erhoben, da ihm einerseits ein Polizist androhte, seine Kamera zu beschädigen, und er andererseits gesehen (und fotografiert) hatte, wie ein Polizeibeamter einem Demonstranten Pfefferspray geradewegs ins Auge schoss.

Hatte das Biberacher-Amtsgericht bei den „Bauern-Prozessen“ stets bestritten, dass es sich bei dem „Bauern-Protest“ um eine „Versammlung“ handelte, also um eine erlaubte Form des Protests gegen eine politische Veranstaltung, musste der Staatsanwalt in Ravensburg gleich zu Prozessbeginn zugestehen, dass es sich hierbei tatsächlich um eine „Versammlung“, und nicht, wie in Biberach verlautet, eine „Blockade“ gehandelt hatte. Dies ist eine gravierende Tatsache, die, wie stattzeitung.net bereits berichtet hat, im Grunde alle bisherigen „Biberacher-Urteile“ anfechtbar macht.

Die Menschenmenge der „Protestler“ am Aschermittwoch 2024 in der Biberacher Gigelbergstraße hatte lange Zeit immer noch mit einer Veranstaltung der „Grünen“ in der Biberacher Stadthalle gerechnet. Die Landwirte waren gekommen, um gegen die damals von der EU beschlossenen finanziellen Härten gegen die Bauern zu protestieren. Der damalige Landwirtschaftsminister Cem Özdemir war wie MP Kretschmann und weitere „Polit-Prominenz“ nach Biberach gekommen. Es war die Zeit, in der auch der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck aus „Angst“ vor ein paar Bauern sich nicht von einer Fähre traute. Da die „Bauern-Proteste“ in Biberach ganz überwiegend friedlich verliefen, und auch keine Polizisten verletzt wurden, hat die Absage der Veranstaltung in der Festhalle den Anschein einer Opfer-Stilisierung der grünen Partei, die in den damaligen Zeitraum passte. Dies alles muss im Zusammenhang gesehen werden.

Im Verlauf des Berufungsprozesses in Ravensburg nahm der studierte Biologe von Lüttwitz, der nach seinem Abschluss nicht im Lehramt, sondern gleich als Fachjournalist gearbeitet hatte, den Richter und die Anwesenden mit auf einen Exkurs durch seine Arbeit als Pressefotograf. Er erklärte Weitwinkelobjektive, und seine Suche nach einer guten Position für ein perfektes Bild. „Ich muss ja einen guten Standort wählen, sonst habe ich nur Hinterköpfe auf meinem Foto“, sagte Michael von Lüttwitz beispielsweise. Richter Pohlmann konnte ihm folgen, und im Bestreben für die Pressarbeit keinen Hinweis auf Nötigung erkennen, da sich der Fotograf komplett aus dem Geschehen der Straße heraushielt, und überwiegend sogar seitlich am Straßenrand stand. So konnte man dem Journalisten nicht unterstellen, er habe zwei Vorausfahrzeuge der „Grünen“ blockiert, die aufgrund der Menschenmenge in der Straße nicht ungehindert haben durchfahren können. Auch an den mit einigen Pflastersteinen errichteten Blockaden hatte von Lüttwitz absolut keinen Anteil. Bereits im Prozess in Biberach bezeichnete ein Polizeibeamter der als Zeuge geladen war, den Pressefotografen von Lüttwitz als nicht aggressiv, sondern als passiv. Was aber beim Urteil der Richterin alles keine Rolle spielte.

Die nun wiederum in Ravensburg vorgeladenen drei Polizeibeamten konnten zur Sache als solches auch wieder wenig beitragen, da zwei von ihnen gar nicht vor Ort, und der Dritte mit dem anfertigen der Polizeivideos beschäftigt war.

Obwohl der Staatsanwalt sein Plädoyer immer wieder auf verschiedene Zeitabschnitte des Polizeivideos lenkte, war darauf kein Fehlverhalten des Pressefotografen erkennbar. Noch nicht einmal bei einem Zeitraum, den er anführte, der aber gar nicht Gegenstand der Verhandlung war, wie Verteidigerin Dannenmaier sogleich einwarf.

Eine Grundabwägung zur Effektivität der Gefahrenabwehr gegen die Pressefreiheit, diese könne sich auch gegen die Allgemeinheit und Nichtstörer richten, die potentiell zu Störern werden könnten, wollte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer erkennen – und damit den Tatbestand der Nötigung erfüllt sehen. Dies verfing nicht beim vorsitzenden Richter, der in seiner Urteilsbegründung dem Plädoyer der Verteidigung folgte. Dies kann man, obwohl gründlich ausgearbeitet, wie folgt zusammenfassen: „Der Angeklagte hat niemanden genötigt“.

Es gibt wenig, das gegen ihn spricht, so Richter Pohlamnn, der mit seinem Freispruch das Biberacher Gerichtsurteil vom 13. Dezember 2024 aufhob. Michael Freiherr von Lüttwitz war als Journalist vor Ort, und hat sich maximal kurz auf der Straße aufgehalten. Das reicht nicht für den Vorwurf der Gewaltausübung, so sein abschließendes Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, der Staatsanwalt geht in Revision, was aber laut Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier nur eine Formsache ist.

Ein bedeutsamer Freispruch: Ein Pressevertreter muss nicht die Polizei um Erlaubnis fragen, was, wann und wie er seine Arbeit macht. Sofern er niemanden stört, hat er Handlungsfreiheit. Das bedeutet Pressefreiheit. Dies gilt jetzt nach dem Ravensburger-Urteil auch für Oppositionsmedien, wenn die sich an journalistische Spielregeln halten.

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Akku ging hoch: Staubsaugerroboter explodiert – junger Mann schwer verletzt

24. Juli 2026 um 09:00

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Ein 27-jähriger Australier war gerade mit dem Kochen beschäftigt, als sein Staubsaugerroboter auf ihn zurollte – und plötzlich direkt neben ihm explodierte. Der junge Mann erlitt schwerste Verbrennungen.

Der Unfall ereignete sich am 2. Juli in Perth, Australien: Lachie Perrem (27) stand in seiner Küche und kochte, während sein Staubsaugerroboter den Boden reinigte. Das Gerät näherte sich ihm und explodierte plötzlich direkt neben ihm. Die Küche stand in Flammen, der Brand breitete sich rasch aufs Wohnzimmer aus.

Rettungskräfte brachten Lachie ins Krankenhaus, wo er sediert werden musste. Einige Tage lag er im Koma; er musste mehrere Operationen und Transplantationen über sich ergehen lassen; zwischenzeitlich fehlte ihm die Stimme und er konnte kaum kommunizieren. 75 Prozent seines Körpers sind laut seiner Mutter, Fiona Perrem, von Verbrennungen betroffen.

Sie hat ein GoFundMe eingerichtet, um ihren Sohn zu unterstützen: „Ihm steht ein unglaublich langer Weg bevor, mit mehreren Operationen, umfangreicher medizinischer Behandlung, Rehabilitation und monatelanger Genesung.“ Perrem sammelt Spenden für seine Behandlungen, aber auch, um seine laufenden Kosten zu decken. Lachie, seine Verlobte und ihre Mitbewohner haben durch den Brand ihr Zuhause verloren. Mehr als 45.000 australische Dollar sind bereits eingegangen.

Wie kam es zu der Explosion? Lachies Mutter beschrieb den Unfall wie folgt: „[Lachie] hatte einen Staubsaugerroboter, und ohne dass er es wusste, war der Akku undicht. Als er anfing zu kochen, entzündete sich etwas und löste eine Explosion aus. Er stand mittendrin.“ Das Gerät wurde zur weiteren Untersuchung an das staatliche Bau- und Energieamt geschickt.

Die Daily Mail ließ dazu die Feuerwehr- und Katastrophenschutzbehörde von Westaustralien zu Wort kommen, die auf Gefahren von Lithium-Ionen-Batterien, die auch häufig in Saugrobotern verwendet werden, hinweist: „Wenn Lithium-Ionen-Akkus versagen, kann es zu einem thermischen Durchgehen kommen, das sich durch heftiges Bersten einer oder mehrerer Akkuzellen, zischende Geräusche sowie die Freisetzung giftiger, brennbarer und explosiver Gase und einen intensiven, sich selbst erhaltenden Brand äußern kann.“

Ein thermisches Durchgehen bei Lithium-Ionen-Akkus könne sehr rasch eintreten und äußerst gefährlich sein: Es könne dazu führen, dass giftiger Rauch entsteht, Flammen auflodern und Teile des Akkus explodieren.

In den letzten Jahren las man im Zuge der Elektrifizierung immer wieder von verheerenden E-Auto-Bränden. Auch Akkus von E-Scootern oder E-Bikes haben durch Explosionen und Feuer bereits schwerste Schäden angerichtet. Angesichts dieser Gefahren sollte man seine Geräte besser gut im Auge behalten: Mittlerweile sind wir überall von diesen Akkus umgeben.


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Briten stoppen die Digitale ID – Brüssel baut weiter den Kontrollstaat

24. Juli 2026 um 08:00

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Fast drei Millionen Briten haben die geplante staatliche Digitale ID zu Fall gebracht. Der neue Premierminister Andy Burnham musste nun die „BritCard“ einstellen lassen. Während London den Rückwärtsgang einlegt, zwingt Brüssel alle EU-Staaten zum Aufbau einer digitalen Identitätsinfrastruktur, deren angebliche Freiwilligkeit mit jedem weiteren Anwendungsbereich bedeutungsloser wird.

Keir Starmer hatte die BritCard am 26. September 2025 als Antwort auf illegale Beschäftigung und Migration präsentiert. Die staatliche Digital-ID sollte allen britischen Staatsbürgern und legalen Einwohnern angeboten werden und bis zum Ende der Legislaturperiode für den Nachweis der Arbeitserlaubnis verpflichtend sein. „Ohne digitale ID werden Sie im Vereinigten Königreich nicht arbeiten können“, erklärte der damalige Premierminister. Name, Geburtsdatum, Foto sowie Angaben zur Staatsangehörigkeit oder zum Aufenthaltsstatus sollten auf dem Smartphone abrufbar sein. Verkauft wurde das System als bequemes Mittel gegen Schwarzarbeit – tatsächlich wollten Starmers Minister daraus das Fundament für einen Staat machen, in dem die Behördenleistungen zunehmend über eine zentrale App abgewickelt werden.

Die Briten haben offensichtlich keine Lust auf diesen digitalen Kontrollstaat. Eine Parlamentspetition gegen die Einführung der Identitätskarte sammelte bis zu ihrem Abschluss am 9. Jänner 2.984.191 Unterschriften. Der Widerstand erfasste sämtliche politischen Lager und zwang Starmer bereits im Jänner zur ersten Kehrtwende: Die digitalen Prüfungen des Rechts auf Arbeit sollten zwar bleiben, doch für den Nachweis sollten auch elektronische Reisepässe oder Aufenthaltsdokumente genügen. Die BritCard wurde damit von einer verpflichtenden Eintrittskarte in den Arbeitsmarkt zu einem freiwilligen Angebot herabgestuft. Der offene Zwang war gebrochen, das Projekt selbst lebte jedoch vorerst weiter.

Großbritannien hat mit staatlichen Identitätskarten unter sozialistischer Führung bereits einschlägige Erfahrungen gesammelt. Die Labour-Regierung unter Tony Blair brachte 2006 den „Identity Cards Act“ durch das Parlament und schuf damit die rechtliche Grundlage für ein nationales Identitätsregister mit biometrischen Daten. Nur etwa 15.000 Karten wurden ausgegeben, bevor die konservativ-liberale Koalition das Projekt 2010 stoppte und das Register vernichten ließ. Rund 257 Millionen Pfund waren zu diesem Zeitpunkt bereits versenkt worden. Auch Andy Burnham hatte das damalige Vorhaben als Innenstaatssekretär verteidigt und die Sorgen vor dem biometrischen Register als übertriebene Verschwörungsvorstellungen abgetan.

Burnham beerdigt sein eigenes politisches Erbe

Ausgerechnet dieser Andy Burnham zog nun den Schlussstrich unter die digitale Neuauflage. Nach seinem Amtsantritt am 20. Juli ließ er die BritCard als eine seiner ersten Regierungsentscheidungen streichen. Zeit und Geld würden dort gebraucht, wo die Bevölkerung den Druck unmittelbar spüre – vor allem bei den Lebenshaltungskosten, erklärte sein Büro. Ab dem 1. Oktober soll deshalb die Mehrwertsteuer auf Haushaltsstrom entfallen. Die Regierung rechnet dadurch mit einer Entlastung von durchschnittlich rund 45 Pfund pro Haushalt und Jahr.

Das britische Office for Budget Responsibility hatte die Kosten der Digital-ID auf rund 1,8 Milliarden Pfund innerhalb von drei Jahren geschätzt. Downing Street wies diese Summe noch unter Starmer zurück, nannte jedoch keine eigene und behauptete, das Geld sei ohnehin noch nicht fest budgetiert. Nun verwendet die neue Sozialisten-Führung unter Burnham ausgerechnet jene 1,8 Milliarden Pfund selbst als Wert des gestrichenen Projekts und erklärt damit die Stromsteuersenkung zumindest im laufenden Finanzjahr für gegenfinanziert.

Ganz entkommen sind die Briten dem digitalen Zugriff allerdings noch nicht. Die verpflichtenden „Right to Work“-Prüfungen bleiben bestehen und sollen auch auf Beschäftigte der Plattformwirtschaft sowie Menschen mit Nullstundenverträgen ausgeweitet werden. Der digitale Nachweis darf künftig nur nicht mehr an eine einzige staatliche Identitäts-App gebunden werden. Auch andere Digitalisierungsprojekte, Alterskontrollen und Zugangsbeschränkungen im Internet laufen weiter.

Brüssels „Freiwilligkeit“ ist eine Mogelpackung

Während Großbritannien sein Projekt beerdigt, arbeitet die Europäische Union mit Hochdruck an einer ähnlichen, deutlich umfassenderen, Infrastruktur. Die Verordnung eIDAS 2.0 verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ihren Bürgern, Einwohnern und Unternehmen bis zum 24. Dezember 2026 mindestens eine europäische digitale Identitäts-Wallet bereitzustellen. Darin sollen künftig nicht nur Ausweisdaten, sondern auch Führerscheine, Bildungsabschlüsse, berufliche Qualifikationen, Gesundheitsdokumente und elektronische Signaturen gespeichert werden können. Die Eurokraten sprechen dabei von Sicherheit, Bequemlichkeit und digitaler Selbstbestimmung. Doch vielmehr entsteht ein einheitliches Identitätssystem, das staatliche und private Dienstleistungen miteinander verbindet.

Die Nutzung soll für den einzelnen Bürger angeblich „freiwillig“ bleiben. Doch gleichzeitig zwingt Brüssel Behörden und große Teile der Wirtschaft dazu, die Wallet in ihre Systeme einzubauen. Behörden müssen sie für entsprechende Onlinedienste akzeptieren. Ab Ende 2027 betrifft die Akzeptanzpflicht auch größere private Anbieter, sofern diese gesetzlich oder vertraglich eine starke Online-Authentifizierung verlangen – unter anderem Banken, Finanzdienstleister, Energieversorger, Gesundheitsdienste, Verkehrsbetriebe, Telekommunikationsunternehmen und soziale Einrichtungen. Auch sehr große Onlineplattformen müssen die Wallet für Anmeldungen zulassen.

Damit ist bereits vorgezeichnet, wie viel von der behaupteten Freiwilligkeit übrig bleiben wird. Niemand muss die Wallet per Gesetz besitzen. Ohne sie dauern Behördenwege dann eben länger, bestimmte Dienstleistungen werden umständlicher, Bankgeschäfte schwieriger und digitale Zugänge womöglich gar nicht mehr angeboten. Der moderne Zwang braucht keinen Polizisten, der nach Papieren fragt. Es genügt, das Leben ohne die staatlich anerkannte Identität Stück für Stück unbequemer oder gar unmöglich zu machen.

Der bekannte Bauplan des WEF

Genau diese Systemlogik propagiert das Weltwirtschaftsforum seit Jahren. Bereits 2018 stellte das WEF gemeinsam mit Accenture die „Known Traveller Digital Identity“ vor – eine grenzüberschreitende Identitätsplattform auf Basis von Biometrie, mobilen Geräten, Kryptografie und verteilten Datenbanken. Spätere Papiere weiteten das Konzept zu einem umfassenden „Digital Identity Ecosystem“ aus, in dem Regierungen, Banken, Versicherungen, Gesundheitsdienste, Reiseanbieter und andere Unternehmen miteinander verbunden werden. Im WEF-Bericht „Reimagining Digital ID“ von 2023 wird die europäische Identitäts-Wallet ausdrücklich als Beispiel für diesen Umbau genannt.

Die Begriffe wiederholen sich seit Jahren: interoperabel, vertrauenswürdig, sicher, bequem und nutzerzentriert. Was dabei unerwähnt bleibt, ist die gewaltige Macht, die eine solche Infrastruktur ermöglicht. Wer Identität, Arbeitserlaubnis, Bankkonto, Gesundheitsdaten, Bildungsnachweise, Reisen und Internetzugänge in einem gemeinsamen digitalen System zusammenführt, schafft technisch auch die Möglichkeit, Zugänge zu gewähren, einzuschränken oder an weitere Bedingungen zu knüpfen. Die Behauptung, der Bürger behalte jederzeit die Kontrolle, ändert nichts daran, dass immer mehr Bereiche seines Lebens von einer staatlich anerkannten (aber auch hackbaren) digitalen Identität abhängig gemacht werden.

Österreich prescht voran

Österreich befindet sich längst mitten in diesem Umbau. Mehr als sechs Millionen Menschen verwenden bereits die ID Austria; bis 2030 strebt die Bundesregierung bis zu neun Millionen Nutzer (also faktisch die gesamte Bevölkerung) an. Die bestehende Infrastruktur soll ausdrücklich zur EUDI-Wallet weiterentwickelt und zum digitalen Schlüssel für Verwaltung, elektronische Nachweise, Banken und grenzüberschreitende Verfahren werden. Österreich will bereits ein Social-Media-Verbot für Unter-14-Jährige auf den Weg bringen, wonach jeder, der soziale Netzwerke nutzen möchte, zunächst sein Alter verifizieren muss – über die ID Austria oder von der KommAustria verifizierte Drittanbieter. Je mehr Dienste auf die ID Austria umgestellt werden, desto theoretischer wird die Möglichkeit, sich dem System zu entziehen.

Der britische Rückzug zeigt, dass die digitale Identitätsagenda weder alternativlos noch unaufhaltsam ist. Fast drei Millionen Menschen haben zuerst den offenen Zwang gekippt und anschließend das gesamte Projekt zu Fall gebracht. Innerhalb der Europäischen Union reicht eine nationale Regierungsentscheidung hingegen nicht mehr aus, weil Brüssel den Aufbau der Wallet bereits gesetzlich vorgeschrieben hat. London konnte den Stecker ziehen. Österreich und die übrigen EU-Staaten werden an das digitale Kontrollnetz angeschlossen – selbstverständlich „freiwillig“.

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Minus 84 Grad! Kälterekord bleibt unbeachtet

24. Juli 2026 um 07:00

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Während einzelne Hitzerekorde regelmäßig als angeblicher Beleg für eine globale Klimakrise durch die Schlagzeilen geistern, sorgt ein außergewöhnlicher Kälteeinbruch in der Antarktis kaum für Aufmerksamkeit. An der Forschungsstation Concordia wurden am 18. Juli vorläufig minus 84,1 Grad Celsius gemessen – laut Ventusky der tiefste Temperaturwert auf der Erde seit 2012. Ein einzelner Messwert beweist weder Erwärmung noch Abkühlung, doch die höchst unterschiedliche mediale Behandlung solcher Wetterextreme spricht Bände.

Die automatische Wetterstation von Concordia registrierte den außergewöhnlichen Tiefstwert am Samstag auf dem ostantarktischen Hochplateau. Mit minus 84,1 Grad lag die Temperatur nur 0,6 Grad über dem bisherigen Stationsrekord von minus 84,7 Grad, der am 13. August 2010 gemessen wurde. Die Weather Company spricht vom tiefsten irgendwo auf der Erde registrierten Wert seit 2012, weist allerdings darauf hin, dass die Messung noch vorläufig ist und amtlich bestätigt werden muss. Dennoch ist das ein durchaus interessantes Kälteereignis, wie es seit rund 14 Jahren offenbar nicht mehr beobachtet wurde.

Concordia liegt auf dem sogenannten Dome C in 3.230 Metern Höhe und wird gemeinsam von Frankreich und Italien betrieben. Die dortige automatische Wetterstation mit der WMO-Nummer 89625 liefert seit 2005 ganzjährig Messdaten zu Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck und Wind. Ihre Lage tief im Inneren des Kontinents bietet nahezu ideale Voraussetzungen für extreme Kälte: eine monatelange Polarnacht, eine dünne und extrem trockene Luft, eine mächtige Eisdecke sowie kaum vorhandene Wolken, welche die Wärmeabstrahlung bremsen könnten. Bleibt auch der Wind schwach, kühlt die bodennahe Luft immer weiter aus.

Der offizielle Weltrekord für eine bodennahe Lufttemperatur liegt weiterhin bei minus 89,2 Grad. Dieser Wert wurde am 21. Juli 1983 an der sowjetischen Wostok-Station gemessen und später von der Weltorganisation für Meteorologie bestätigt. Satelliten haben über Teilen des ostantarktischen Plateaus zwar Oberflächentemperaturen von bis zu minus 98 Grad ermittelt, doch dabei handelt es sich um die Temperatur der Eisoberfläche und nicht um die nach meteorologischen Standards gemessene Lufttemperatur. Solche Werte können deshalb nicht direkt miteinander verglichen werden, sind aber dennoch interessant.

Wetter wird nur bei Hitze zum Klima

Würde eine Wetterstation irgendwo in Südeuropa oder Nordamerika einen außergewöhnlichen Hitzewert melden, wären die üblichen Schlagzeilen wohl bereits geschrieben. Der einzelne Ausschlag würde in Temperaturkarten rot bis dunkelviolett eingefärbt, mit dramatischen Formulierungen versehen und umgehend in den größeren Zusammenhang der globalen Erwärmung gestellt. Dass lokale Wetterereignisse für sich genommen keinen langfristigen Klimatrend beweisen, spielt dann in der systemmedialen Berichterstattung zumeist nur eine Nebenrolle. Bei außergewöhnlicher Kälte gilt hingegen plötzlich die wissenschaftlich korrekte Regel: Wetter ist nicht Klima.

Eben darin liegt die eigentliche Aussagekraft des Concordia-Wertes. Minus 84,1 Grad widerlegen keine globale Erwärmung, ebenso wenig wie ein einzelner heißer Julitag deren Ausmaß beweisen kann. Das Klima besteht aus langfristigen Entwicklungen über Jahrzehnte, während lokale Rekorde durch Luftströmungen, Bewölkung, Wind, Höhenlage und regionale Druckverhältnisse (also das aktuelle Wetter) entstehen. Klimatische Veränderungen mögen zwar mit der Zeit auch das Wetter beeinflussen, doch auch hier gilt der Grundsatz, wonach man mehrere klimatische wie auch wettertechnische Faktoren berücksichtigen muss.

Wie selektiv solche Extreme behandelt werden, zeigte sich ausgerechnet an derselben Station schon im März 2022. Damals stieg die Temperatur in Concordia auf minus 11,5 Grad und lag damit rund 40 Grad über dem für diese Jahreszeit üblichen Niveau. Die Weltorganisation für Meteorologie griff das Ereignis auf, internationale Medien berichteten ausführlich über die ungewöhnliche Wärme in der Antarktis. Der aktuelle Ausschlag in die entgegengesetzte Richtung findet dagegen außerhalb einiger Wetterportale und der sozialen Netzwerke kaum statt.

Selbst die WMO räumte anlässlich der nachträglichen Anerkennung eines Kälterekords in Grönland ein, dass sich im von ihr so bezeichneten „Zeitalter des Klimawandels“ die Aufmerksamkeit vor allem auf neue Hitzerekorde richte. Damals ging es um minus 69,6 Grad, die bereits im Dezember 1991 gemessen, aber erst fast drei Jahrzehnte später als Rekord anerkannt wurden. Die Meteorologen bezeichneten den Wert als wichtige Erinnerung an die enormen Temperaturgegensätze auf der Erde. Eine solche Erinnerung liefert nun auch Concordia – nur passt sie offenbar deutlich schlechter in die Welt der täglichen Nachrichten.

Anstatt ständig die Klimawahntrommel zu schlagen, müsste man sowohl Hitze- als auch Kälterekorde mit denselben Maßstäben messen und als interessante Wetterextreme betrachten, die erst innerhalb längerer Messreihen eine klimatische Bedeutung erhalten. Unser Planet befindet sich geologisch betrachtet nach wie vor in einem Eiszeitalter beziehungsweise Icehouse-Zustand mit gewaltigen dauerhaften Eisschilden – auch wenn wir gegenwärtig innerhalb dieses Eiszeitalters in einer Warmzeit leben. Lufttemperaturen von annähernd minus 90 Grad auf dem antarktischen Hochplateau und mehr als plus 55 Grad in den heißesten Wüstenregionen sind auf demselben Planeten durchaus möglich. Während früherer Greenhouse-Phasen, etwa in Teilen der Kreidezeit und des frühen Eozäns, waren die Pole weitgehend eisfrei und die Temperaturunterschiede zwischen hohen und niedrigen Breiten deutlich geringer. Einige Rekonstruktionen kommen für die tropischen Meeresoberflächen sogar auf 40 Grad und mehr, andere Verfahren liefern niedrigere Werte. Für die heutige menschliche Zivilisation wären solche Bedingungen jedenfalls mit einer vollkommen anderen Verteilung bewohnbarer Räume verbunden gewesen.

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Mitschüler „rassistisch beleidigt“: Sieben Hausdurchsuchungen, Staatsschutz ermittelt

23. Juli 2026 um 15:45

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Polizeigroßeinsatz nach einem mutmaßlichen Rassismus-Fall an einer Schule in Holzkirchen, 33 Kilometer südlich von München: Einsatzkräfte durchsuchten mehrere Wohnungen in den Landkreisen München und Miesbach – sieben Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren stehen im Verdacht, einen Mitschüler wegen seiner Hautfarbe beleidigt zu haben.

Ein Jugendlicher soll in Holzkirchen von Mitschülern gezielt wegen seiner Hautfarbe gehänselt worden sein, die Eltern des Betroffenen erstatteten Anzeige bei der Polizei. Was zunächst als Mobbing unter Jugendlichen wirkte, entwickelte sich bei den Ermittlungen angeblich zu einem Fall mit größeren Dimensionen: Die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim sei auch auf Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund gestoßen. Das Fachkommissariat Staatsschutz übernahm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II die weiteren Untersuchungen, berichtet dazu die Süddeutsche Zeitung.

Auf richterlichen Beschluss des Amtsgerichts München rückten am Mittwoch Beamte an. Sie beschlagnahmten bei den sieben Verdächtigen elektronische Geräte, Mobiltelefone und Speichermedien. Auch ein Diensthundeführer des Polizeipräsidiums Schwaben Nord unterstützte den Einsatz. Die sichergestellten Datenträger werden nun von IT-Forensikern ausgewertet. Im Fokus stehen insbesondere der Verdacht auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie weitere mögliche Verstöße gegen das Strafrecht.

Für die betroffenen Jugendlichen in Holzkirchen könnten die Ermittlungen erhebliche Folgen haben – von jugendstrafrechtlichen Maßnahmen bis hin zu Schulausschlüssen.

Währenddessen sitzt nach einem Messerangriff beim Dorffest in der nur 20 Kilometer von Holzkirchen entfernten Gemeinde Egling ein polizeibekannter „Heranwachsender“ in U-Haft: Er wird verdächtigt, acht Festgäste schwer verletzt zu haben. Er sei aus dem Landkreis, so heißt es. Nach der Tat wurde allerdings nach einem Mann mit „dunklem Hauttyp“ gefahndet, der „gebrochen Deutsch“ spreche. Vom Staatsschutz ist bei den Ermittlungen zu diesem brutalen Angriff keine Rede.

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Von wegen Fake News: Internierung von Quarantäne-Verweigerern in Sachsen bestätigt

23. Juli 2026 um 15:00

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Über geplante Internierungen für Quarantäne-Verweigerer in Sachsen waren in der Vergangenheit wiederholt scharfe Debatten entbrannt: Die SPD-Gesundheitsministerin behauptete, solche Pläne hätte es nie gegeben und es handele sich um Fake News. Nun wurde dank einer AfD-Anfrage publik: Die Regierung hatte zwischenzeitlich tatsächlich mehrere Personen wegen Quarantäne-Verstößen in einer Einrichtung zwangsuntergebracht. Eine betroffene Person war erst 14 Jahre alt.

In der Vergangenheit hatte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD, bis Juni 1989 war sie übrigens in der SED) wacker behauptet, es habe zu keinem Zeitpunkt Pläne gegeben, Quarantäne-Verweigerer zu internieren. Die „Welt“ berichtete schon im April 2020 davon, dass in Psychiatrien gesperrt werden sollte, wer den Quarantänevorgaben nicht nachkomme. Der MDR hatte unter Berufung auf das Sozialministerium gemeldet, dass die Landesregierung in vier psychiatrischen Krankenhäusern insgesamt 22 Zimmer freigeräumt habe. Köpping wurde zitiert: „Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen.“

Daraufhin beklagte Köpping Fake News und beteuerte, das wäre „NIE geplant“ gewesen. In der Stellungnahme wurde allerdings wörtlich betont: „Es ging nie um Psychiatrie!“ Zwangsabsonderung in anderen „Räumen“, etwa in Krankenhäusern, schloss man nicht aus. Das könnten aber nur Gerichte anordnen, so hieß es.

Dokument widerspricht SPD-Gesundheitsministerin

Vor wenigen Monaten veröffentlichte die Journalistin Claudia Jaworski ein Dokument des Sächsischen Krankenhauses Arnsdorf, wonach das Sozialministerium Sachsen die Klinik mit Erlass vom 8. April 2020 beauftragt habe, „6 Plätze für nicht-medizinische Quarantäne-Verweigerer einzurichten und ab dem 09.04.2020 vorzuhalten“. Es handelt sich hier um eine psychiatrische Klinik, was auch in den Anweisungen angemerkt wurde. Dort hieß es:

„Sofern sich internistische Krankheitszeichen der Covid-19-Infektion einstellen, erfolgt eine körperliche Untersuchung und fortan die mit den Mitteln des psychiatrischen Krankenhauses mögliche Behandlung der Covid-19-Krankheitszeichen.“

Daraus geht auch hervor, dass die internierten Personen nicht einmal Krankheitszeichen aufweisen mussten. Die Klinik bestätigte die Echtheit des Dokuments gegenüber NIUS.

In einem Statement des Ministeriums wurde dem Medium gegenüber betont, es wären „unseres Wissens“ nie Personen dort untergebracht worden und es sei um einen „abgetrennten Teil des Landeskrankenhauses“ gegangen, „der nicht Teil der psychiatrischen Klinik gewesen wäre“. Man betonte abermals, dass Behauptungen, Quarantäne-Verweigerer würden in die Psychiatrie eingewiesen, „verleumderisch und falsch“ wären. Die Bürger können sich an dieser Stelle fragen, ob der Skandal wirklich in der Örtlichkeit der Internierung liegt, wie das Sozialministerium impliziert – oder nicht doch eher in der Internierung selbst.

Die Klinik gab an, der zugrunde liegende Erlass wäre schon am 11. April 2020 wieder aufgehoben worden, weswegen die Verfahrensanweisung nie Gültigkeit erlangt habe.

Internierungen durch AfD-Anfrage bestätigt

Also gab es in Sachsen keine Internierungen? Offenbar doch. Eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Prantl im Landtag brachte nun ans Licht: Vier Menschen wurden tatsächlich wegen Quarantäneverstößen in einer Einrichtung des Freistaates untergebracht. Betroffen waren Personen im Alter von 14, 21, 26 und 62 Jahren. Sie wurden zwischen vier und 13 Tagen festgehalten. Sachsen hatte dazu eine Einrichtung im Dresdner Hammerweg hergerichtet. Das sächsische Innenministerium berief sich in der Beantwortung auf das Infektionsschutzgesetz.

Screenshot Anfrage-Beantwortung, Drs.-Nr.: 8/7280

Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes legt fest, dass Personen, die entsprechenden Anordnungen nicht nachkommen oder bei denen basierend auf bisherigem Verhalten davon auszugehen sei, dass sie ihnen nicht nachkommen werden, „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“ seien.

Die Einrichtung am Hammerweg 26 in Dresden wurde nach einer Verständigung im Kabinett vom 12. Februar 2021 bis zum 22. März 2022 vorgehalten. Möbel und technische Ausstattung sollen 19.230,61 Euro gekostet haben; die Gesamtkosten kann die Staatsregierung aber nicht beziffern, weil sie nicht gesondert erfasst wurden.

„Freiheitsberaubung“

Scharfe Kritik kommt nun unter anderem vom BSW: Hier spricht man rundheraus von Freiheitsberaubung.„Die Staatsregierung hat nicht nur über Zwangsunterbringungen gesprochen, sondern Menschen tatsächlich ihrer Freiheit beraubt – sogar einen 14-Jährigen. Wer eine solche Maßnahme anordnet, muss ihre Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Kosten lückenlos belegen“, prangerte der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht an. Das sei bis heute nicht geschehen. Köppings Darstellung zu den Planungen in Arnsdorf hält er für nicht mehr glaubwürdig.

Sozialministerin Köpping müsse sämtliche Erlasse, Weisungen und Abstimmungen offenlegen. Insbesondere müsse geklärt werden, wer die Unterbringung des 14-Jährigen anordnete, welche milderen Mittel geprüft wurden und wie das Kindeswohl berücksichtigt wurde, so Hentschel-Thörichts Forderung: „Die SPD und die damaligen politischen Unterstützer der Corona-Zwangspolitik dürfen ihre Verantwortung nicht länger verdrängen.“

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In verlassenes Bauernhaus gelockt: Tunesier vergewaltigt zwei Teenager

23. Juli 2026 um 14:00

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Ein 33-jähriger tunesischer Migrant lockte zwei 17 und 18 Jahre alte Freundinnen mit dem Versprechen eines günstigen Tattoos in ein verlassenes Bauernhaus bei Mailand. Dort bedrohte er eine der beiden mit einem Messer, hielt beide über Stunden gefangen und vergewaltigte sie mehrfach. Nun jammert der Täter, zehn Jahre Haft seien für ihn „der Tod“. Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft – doch der Richter ließ Milde walten.

Die beiden jungen Frauen hatten sich laut italienischen Medienberichten in einer betreuten Einrichtung für straffällig gewordene Minderjährige kennengelernt. Sie wurden enge Freundinnen und blieben es auch, nachdem sie wieder getrennt worden waren. Die 17-Jährige wollte sich deshalb den Namen ihrer ein Jahr älteren Freundin auf den Arm tätowieren lassen – als Zeichen einer Freundschaft, die ihnen während einer schwierigen Zeit Halt gegeben hatte. Die Ältere hatte ihren Weg inzwischen wieder in den Griff bekommen, die Schule abgeschlossen und eine Arbeit gefunden. Dann begegnete sie im Mailänder Stadtteil Città Studi dem Tunesier.

Der Mann gab sich als Tätowierer aus, zeigte ihr auf seinem Mobiltelefon Fotos von Tattoos und behauptete, diese selbst gestochen zu haben. Er bot an, der 17-Jährigen den Namen ihrer Freundin günstig auf den Arm zu tätowieren. Am 25. März 2025 folgten die jungen Frauen ihm zum vereinbarten Termin. Doch anstatt sie in ein Tattoo-Studio zu bringen, führte der 33-Jährige sie zu einem halb verfallenen Bauernhaus in der Nähe von Segrate. Schon das verlassene Bauernhaus machte die 18-Jährige misstrauisch. Doch bevor die Freundinnen reagieren konnten, zog der Tunesier ein Messer, hielt es einer von ihnen an den Hals und hinderte beide an der Flucht.

Über mehrere Stunden hielt er die Freundinnen in dem abgelegenen Gebäude fest und vergewaltigte sie wiederholt. Anschließend kündigte er an, weitere Männer hinzuzuholen: „Jetzt rufe ich meine Freunde und wir amüsieren uns.“ Tatsächlich verständigte der Vergewaltiger einen Bekannten und forderte ihn auf, zu dem Bauernhaus zu kommen. Dieser besaß jedoch mehr Anstand als sein Freund. Als er erkannte, was dort vor sich ging, stellte er den Tunesier zur Rede und zwang ihn dazu, die beiden Frauen freizulassen. Sein Einschreiten bewahrte die beiden Frauen davor, dass sich noch weitere Männer an ihnen vergingen.

Die beiden Opfer verständigten nach ihrer Befreiung ihre Sozialarbeiterinnen und wurden im Mailänder Mangiagalli-Krankenhaus vom Zentrum für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt betreut. Die 18-Jährige konnte den Ermittlern die Telefonnummer des Täters geben. Der Nordafrikaner hatte sich inzwischen nach Spanien abgesetzt, wurde dort aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen und anschließend an Italien ausgeliefert. Bei seiner Aussage verwickelte sich der Tunesier in Widersprüche und machte sich damit wenig glaubwürdig.

Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft. Der Mailänder Richter Cristian Mariani verurteilte den Tunesier am 20. Juli in einem verkürzten Verfahren jedoch lediglich zu zehn Jahren Gefängnis. Er bewertete einige der von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten erschwerenden Umstände anders und blieb deshalb vier Jahre unter deren Forderung. Wie er diese Entscheidung im Einzelnen begründet, soll innerhalb von 60 Tagen veröffentlicht werden.

Das Gericht sprach jeder der beiden jungen Frauen zudem eine vorläufige Entschädigung von 25.000 Euro zu. Die Opferanwälte Giuseppe Stancanelli und Andrea De Vincentis bezeichneten das Urteil als angemessene Reaktion auf „abscheuliche Taten“. Die beiden jungen Frauen hätten das Geschehen präzise und übereinstimmend geschildert. Die jeweils 25.000 Euro werden das Geschehene ebenso wenig ungeschehen machen wie die zehn Jahre Haft. Denn während der Täter seine Strafe irgendwann verbüßt haben wird, müssen die beiden jungen Frauen mit den Folgen seiner Tat weiterleben.

Der Tunesier jedenfalls hielt selbst zehn Jahre für unzumutbar. Nach der Urteilsverkündung begann er im Gerichtssaal und auf dem Gang lautstark zu protestieren. Teils auf Arabisch, teils auf Italienisch schrie er, diese Strafe bedeute für ihn „den Tod“. Für die Todesangst, in die er seine Opfer mit dem Messer und seinen Drohungen versetzt hatte, fand er dagegen kein Wort.

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Drogentests im Staatsapparat: Wann sind Frankreichs Regierungspolitiker dran?

23. Juli 2026 um 13:00

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In Frankreich sind mehrere Mitarbeiter von Ministerien und hohe Staatsbeamte nach positiven Drogentests aus ihren Ämtern entfernt worden. Premierminister Sébastien Lecornu spricht von einem Sicherheitsrisiko und fordert Vorbildwirkung von der Spitze des Staates. Dann sollten die Kontrollen jedoch nicht bei Beratern und Beamten enden: Auch Präsident Emmanuel Macron, die gesamte Regierung und sämtliche Parlamentarier könnten zeigen, wie ernst sie es mit der eigenen Forderung meinen.

Frankreichs Staatsapparat hat offensichtlich ein Drogenproblem. Das genaue Ausmaß bleibt allerdings unter Verschluss: Lecornu bestätigte laut französischen Medien lediglich, dass es positive Tests gegeben habe und mehrere Personen daraufhin ihre Posten verloren hätten. Wie viele Mitarbeiter betroffen waren, in welchen Ministerien sie arbeiteten und welche Funktionen sie ausübten, verriet der Regierungschef nicht. Auch um welche Drogen es sich handelte, wurde nicht gesagt. Bekannt ist nur, dass sich unter den kontrollierten Mitgliedern ministerieller Kabinette, hohe Beamte und Personen mit Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen befanden. Die Tests sollen unangekündigt und nach dem Zufallsprinzip fortgesetzt werden.

Angeordnet hatte Lecornu die Kontrollen bereits Mitte Juni. Seine Minister sollten in ihren Häusern verpflichtende Speicheltests organisieren, und zwar bei Kabinettsmitarbeitern, hohen Funktionären sowie Beschäftigten mit Sicherheitsfreigaben in den Bereichen Verteidigung und innere Sicherheit. Auch die Minister selbst sollten sich testen lassen. Vorausgegangen war nach französischen Medienberichten der Fall eines Landwirtschaftsberaters in Matignon, der bereits Ende 2025 wegen Drogenkonsums entfernt worden sein soll. Was zunächst wie ein peinlicher Einzelfall wirkte, führte damit zu einer Testkampagne in den oberen Etagen des französischen Staates – und diese brachte offenbar weitere Treffer hervor.

Lecornu begründet den Schritt nicht nur mit der Vorbildwirkung. Wer Zugang zu hochsensiblen Informationen habe und Drogen konsumiere, mache sich angreifbar – etwa für Erpressung, kriminelle Netzwerke oder ausländische Einflussnahme. Zudem könne man nicht die Ermordung 16-Jähriger in den Problemvierteln verurteilen und gleichzeitig den Konsum in den „besseren Vierteln“ dulden. Nach Angaben des Premierministers konsumieren rund eine Million Franzosen regelmäßig Kokain; der Drogenhandel sei die größte innenpolitische Herausforderung, vor der die Grande Nation in den kommenden Jahren stehe. An dieser Einschätzung ist wenig auszusetzen. Sie wirft allerdings die Frage auf, weshalb die Überprüfung ausgerechnet dort enden sollte, wo die politische Macht beginnt.

Warum bei Mitarbeitern aufhören?

Die französische Digitalministerin Anne Le Hénanff erklärte bereits öffentlich, dass sowohl sie selbst als auch die Mitglieder ihres Kabinetts getestet worden seien – ohne positiven Befund. Damit steht fest, dass solche Kontrollen nicht auf Beamte und einfache Mitarbeiter beschränkt bleiben müssen. Der nächste Schritt liegt auf der Hand: Sämtliche Regierungsmitglieder sollten getestet, und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Auch der Élysée-Palast samt Präsident Macron darf dabei keine Tabuzone sein. Wer über Geheimdienstinformationen, militärische Entscheidungen und den französischen Atomkoffer verfügt, kann sich schwerlich auf weniger strenge Sicherheitsmaßstäbe berufen als ein Referent in einem Ministerium.

Dasselbe gilt für das Parlament. In der Nationalversammlung sitzen 577 Abgeordnete, im Senat weitere 348 Mandatsträger – zusammen also 925 Politiker, die Gesetze beschließen, Untersuchungsausschüsse führen, vertrauliche Unterlagen einsehen und über Krieg, Frieden, Haushalt und innere Sicherheit entscheiden. Ihr freies Mandat stellt sie zwar nicht in ein gewöhnliches Beschäftigungsverhältnis zum Staat. Es hindert Nationalversammlung und Senat jedoch nicht daran, ein freiwilliges und transparentes Testverfahren für alle Mitglieder einzurichten. Man kann ja schwerlich von den Bürgern Gesetzestreue verlangen und den Kampf gegen den Drogenhandel zur nationalen Priorität erklären, ohne selbst mit gutem Beispiel voranzugehen.

Dabei müssten – zumindest bei den Beamten – weder Namen noch persönliche Gesundheitsdaten veröffentlicht werden. Eine unabhängige Stelle könnte lediglich mitteilen, wie viele Personen in Regierung, Präsidialamt, Nationalversammlung und Senat getestet wurden und wie viele bestätigte positive Befunde es gab. Lecornus Regierung verweigert bislang selbst eine solche anonymisierte Bilanz und beruft sich auf medizinische Vertraulichkeit und Privatsphäre. Doch gilt dies auch für gewählte Politiker? Denn das schützt zwar den einzelnen Betroffenen, erklärt aber nicht, weshalb die Öffentlichkeit nicht einmal erfahren darf, wie weit der Drogenkonsum in den Schaltstellen des Staates verbreitet ist. Geheimhaltung darf nicht zur bequemen Methode werden, einen politischen Skandal unsichtbar zu machen.

Die Dimension des Problems reicht ohnehin weit über die Ministerien hinaus. Das französische Drogenobservatorium OFDT bezifferte den illegalen Drogenmarkt für 2023 auf durchschnittlich 6,8 Milliarden Euro – 189 Prozent mehr als 2010. Cannabis und Kokain standen dabei für fast 90 Prozent des Umsatzes. Wie mächtig die damit finanzierten kriminellen Banden inzwischen geworden sind, zeigt der Fall des Bürgermeisters von Alès, Christophe Rivenq: Die Behörden brachten ihn im Juli unter Polizeischutz, nachdem Hinweise auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff der aus Marseille stammenden DZ Mafia eingegangen waren. Während Kommunalpolitiker vor Drogenbanden geschützt werden müssen, finanzieren Konsumenten aus wohlhabenden Kreisen mit jedem Kauf jedoch jene Strukturen, die ganze Stadtviertel terrorisieren.

Drogentests im politischen Betrieb werden den milliardenschweren Markt der Kartelle nicht austrocknen. Sie würden jedoch zeigen, ob Lecornus Ruf nach Vorbildwirkung mehr ist als ein griffiges Schlagwort für Presseinterviews. Wenn ein konsumierender Ministerialberater wegen seiner möglichen Erpressbarkeit ein Sicherheitsrisiko darstellt, gilt dies für Minister, Abgeordnete, Senatoren und den Präsidenten erst recht. Lecornu erklärte, seine Nachfolger würden bei den Kontrollen vielleicht noch weiter gehen. Doch warum damit warten? Der Élysée-Palast und die beiden Parlamentskammern wären der konsequente nächste Schritt für solche Tests. Mehr noch: Ein koksender Präsident oder Minister wäre durchaus rücktrittsreif.

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Epstein-Modelscout stirbt, bevor Ermittler ihn vernehmen können

23. Juli 2026 um 12:00

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Daniel Siad vermittelte Jeffrey Epstein über Jahre hinweg junge Frauen und minderjährige Models. Während französische Ermittler möglichen Menschenhandel und Vergewaltigungsvorwürfe untersuchten, wurde der 69-Jährige nun tot in seinem Haus bei Paris gefunden. Erst vor wenigen Wochen hatte er sich noch vor laufender CNN-Kamera gerechtfertigt.

Daniel Siad wurde am Montagabend – nur wenige Wochen nach einem CNN-Interview – tot in seinem Haus in Colombes, nordwestlich von Paris, gefunden. Die Staatsanwaltschaft von Nanterre leitete noch am selben Abend Ermittlungen zur Todesursache ein und ordnete eine Autopsie an. Siads Anwältin Ménya Arab-Tigrine erklärte zunächst gegenüber Reuters, ihr Mandant sei an einem Herzinfarkt gestorben. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP formulierte sie vorsichtiger: Sollte es tatsächlich ein Herzinfarkt gewesen sein, hätten die Belastung, der Druck und die Angst der vergangenen Monate ihren Teil dazu beigetragen. Offiziell steht die Todesursache damit noch nicht fest.

Siad geriet nach der Veröffentlichung der Epstein-Akten durch das US-Justizministerium ins Visier der französischen Justiz. Sein Name taucht darin nahezu 2.000 Mal auf. Im Februar eröffnete die Pariser Staatsanwaltschaft ein umfangreiches Verfahren wegen des Verdachts auf Menschenhandel und Steuerbetrug. Seither meldeten sich 24 Frauen als mutmaßliche Opfer oder Zeuginnen von Vorgängen, die Siad oder anderen Personen aus dem französischen Epstein-Umfeld zugerechnet werden. Mindestens fünf Frauen warfen dem Modelscout laut französischen Medien Vergewaltigung und Menschenhandel vor. Er bestritt sämtliche Anschuldigungen.

Eine Festnahme stand entgegen ersten Berichten allerdings nicht unmittelbar bevor. Die Ermittler hatten Siads Telefon überwacht und weitere besondere Ermittlungsmethoden eingesetzt, nach Angaben der Pariser Staatsanwaltschaft aber noch nicht genügend belastbares Material für einen sofortigen Zugriff gesammelt. Siad war weder festgenommen noch als Beschuldigter förmlich einem Untersuchungsrichter vorgeführt worden. Seine Anwältin betonte, er habe mehrfach darum gebeten, von den Ermittlern angehört zu werden. Ebba Karlsson, die im Februar Anzeige gegen ihn erstattet hatte, erklärte nach seinem Tod hingegen: „Er stand sehr kurz vor seiner Festnahme.“ Worauf sie diese Einschätzung stützte, ist bislang nicht bekannt.

Minderjährige Models wie Fische im Netz

Die bereits veröffentlichten E-Mails zeigen jedenfalls, dass Siad über mehr als ein Jahrzehnt hinweg eine feste Größe in Epsteins internationalem Beschaffungsnetzwerk war. Er reiste durch Osteuropa, Skandinavien, Spanien, Marokko und Kuba, suchte dort nach jungen Models und schickte Epstein Bilder, Altersangaben und Beschreibungen. 2009 kündigte er an, kleine Dörfer in der Slowakei, Tschechien, Polen und Ungarn abzuklappern. In einer Nachricht berichtete er von fünf 16- und 17-jährigen Mädchen sowie einer 15-jährigen Französin, deren Eltern sich über ihre angeblichen Modelchancen freuten. „Es gibt Millionen von ihnen da draußen“, schrieb er.

2014 verglich Siad seine Tätigkeit mit dem Angeln: Manchmal fange er schnell etwas, manchmal gebe es eben keinen Fisch. Epstein wiederum fragte regelmäßig nach „neuen Mädchen“, interessanten Frauen und vor allem nach deren Alter. Siad hob gerne hervor, wenn eine Frau jünger aussah, als sie tatsächlich war. Die Unterlagen zeigen zudem, dass Epstein ihm über die Jahre Zehntausende Dollar überwies und Reiseausgaben erstattete. Noch 2018 suchte Siad für ihn nach einer „jungen, gut aussehenden Assistentin“.

Dabei war Epsteins Vergangenheit längst kein Geheimnis mehr. Der US-Finanzier war bereits 2008 wegen Sexualdelikten verurteilt worden, darunter wegen der Anbahnung von Prostitution mit einer Minderjährigen. Trotzdem belieferte Siad ihn weiterhin mit Kontakten zu jungen Frauen. Erst im Juni stellte ihn CNN-Reporterin Katie Polglase in Paris genau deshalb zur Rede. Siad erklärte, Epstein habe seine Strafe verbüßt und sei anschließend wieder ein freier Mann gewesen. Er habe ihm vertraut und ihn für einen professionellen Geschäftsmann gehalten: „Er war eine so mächtige Person. Wie hätte ich ihm nicht vertrauen können?“

Siad behauptete sogar, Epstein sei als Casting-Direktor für Victoria’s Secret und die von Jean-Luc Brunel gegründete Agentur MC2 tätig gewesen. CNN fand dafür keinerlei Belege. Epstein finanzierte MC2, verfügte jedoch über keine offizielle Funktion als Modelagent oder Casting-Direktor. Zwei Frauen, die Siad mit ihm zusammengebracht hatte, berichteten CNN zudem, von Epstein missbraucht worden zu sein. Siad erklärte, davon nie etwas erfahren zu haben. Sechs Wochen nach diesem Interview war er tot.

Anwerbung junger Frauen

Die erste Strafanzeige gegen Siad stammte von der früheren schwedischen Modelagentur-Mitarbeiterin Ebba Karlsson. Sie wirft ihm vor, sie 1990 im Alter von 20 Jahren in Stockholm angeworben, nach Frankreich gebracht und dort vergewaltigt zu haben. Siad habe damals einen anderen Namen benutzt, weshalb sie ihn erst Jahrzehnte später auf Fotos aus den Epstein-Akten wiedererkannt habe. Er bestritt, Karlsson überhaupt zu kennen, und erklärte in seinem CNN-Interview, niemals ein Model missbraucht zu haben.

Eine weitere Frau berichtete, Siad habe sie 2013 auf einer Pariser Straße angesprochen, ihr eine Modelkarriere versprochen und sie anschließend Epstein vorgestellt. Dieser habe sie als Masseurin beschäftigt. Später soll Siad sie aufgefordert haben, weitere junge Frauen für den US-Milliardär anzuwerben. Die französische Polizei nahm ihre Aussage bereits 2022 auf, weitere erkennbare Schritte folgten damals jedoch nicht. Siads Tod beendet nun zumindest alle strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn persönlich, bevor er auch nur ein einziges Mal offiziell vernommen wurde.

Damit wiederholt sich im französischen Teil des Epstein-Komplexes eine auffällige Geschichte. Jean-Luc Brunel, der über Jahrzehnte eine der einflussreichsten Figuren der internationalen Modelbranche war und von Epstein beim Aufbau von MC2 finanziert wurde, starb im Februar 2022 in der Pariser Haftanstalt La Santé. Er wurde erhängt in seiner Zelle gefunden, während er wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung Minderjähriger und sexueller Belästigung auf seinen Prozess wartete. Die Behörden gingen von Selbstmord aus. Auch Brunel hatte sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen – seine Anwälte erklärten anschließend, er habe „nie aufgehört, seine Unschuld zu beteuern“.

Jeffrey Epstein selbst war im August 2019 erhängt in seiner New Yorker Gefängniszelle gefunden worden. Sein Tod wurde als Selbstmord eingestuft. Der Bericht des Generalinspekteurs des US-Justizministeriums bestätigte Jahre später jedoch eine ganze Kette unglaublicher Pflichtverletzungen: Epstein war entgegen den Anweisungen allein untergebracht, vorgeschriebene Kontrollen fanden nicht statt, Wachleute fälschten Protokolle und nahezu sämtliche Kameras rund um seinen Zellentrakt zeichneten wegen technischer Probleme nichts auf. Der Generalinspekteur fand keinen Beleg für eine Fremdeinwirkung, räumte aber selbst ein, dass diese Zustände Epsteins Opfer um die Möglichkeit eines Strafprozesses gebracht hätten.

Mit Daniel Siad stirbt nun der zweite Modelvermittler aus Epsteins französischem Netzwerk, bevor ein Verfahren die Vorgänge öffentlich aufarbeiten konnte. Die Pariser Ermittlungen sollen mit rund zehn Beamten fortgesetzt werden. Doch einer der Männer, der über Jahre wusste, wo Epstein nach jungen Frauen suchen ließ, wer dafür bezahlt wurde und welche weiteren Mittelsmänner beteiligt waren, wird keine Fragen mehr beantworten. Je mehr Akten aus Epsteins Netzwerk ans Licht kommen, desto weniger Menschen bleiben übrig, die erklären könnten, wie dieses Netzwerk so lange unbehelligt arbeiten konnte.

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Nach Fidesz-Razzia: Orbán ruft zum nationalen Widerstand auf

23. Juli 2026 um 11:00

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Viktor Orbán ruft seine Anhänger zum friedlichen „nationalen Widerstand“ gegen die neue ungarische Regierung auf. Der frühere Ministerpräsident wirft Péter Magyar vor, mit rückwirkenden Verfassungsänderungen und staatlichen Ermittlungen die größte Oppositionspartei des Landes auszuschalten. Die Razzia in einem Rechenzentrum mit Fidesz-Servern habe endgültig gezeigt, dass sich in Ungarn ein neues autoritäres System etabliere.

Erstmals seit seiner deutlichen Wahlniederlage im April trat Orbán am Mittwoch wieder vor die Presse. Vor der Fidesz-Parteizentrale in Budapest erklärte er, die Regierung Magyar habe die Rechtsstaatlichkeit abgebaut und das System der gegenseitigen Kontrolle staatlicher Institutionen beseitigt. „Dieses neue politische System ist keine Demokratie, es ist Tyrannei“, sagte der langjährige Regierungschef. Alle Amtsträger, die von der Tisza-Mehrheit als Ersatz für vorzeitig entfernte Funktionäre eingesetzt würden, seien aus Sicht seiner Partei „illegitim“.

Bereits am späten Dienstagabend hatte Fidesz eine „Erklärung des Widerstands“ veröffentlicht. Von nun an bestehe die Aufgabe der Partei darin, „die demokratische Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen“. Jeder Bürger habe das Recht, sich einer tyrannischen Herrschaft entgegenzustellen. Fidesz werde deshalb innerhalb und außerhalb des Parlaments sämtliche friedlichen Mittel gegen die willkürliche Ausübung staatlicher Macht einsetzen, Betroffene des neuen Systems unterstützen und Rechtsverstöße dokumentieren. Wie der angekündigte Widerstand konkret aussehen soll, ließ Orbán allerdings offen.

Auslöser ist nicht allein die Razzia, sondern eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen Magyars Tisza-Partei die politische Hinterlassenschaft der 16-jährigen Orbán-Ära beseitigt. Eine in der vergangenen Woche beschlossene Verfassungsänderung beendete die Amtszeit von Staatspräsident Tamás Sulyok und griff auch in die Führung des Verfassungsgerichts ein. Gleichzeitig wurde eine auf zwölf Jahre begrenzte Höchstdauer für Parlamentsmandate eingeführt – und zwar rückwirkend. Nach Orbáns Berechnung könnten dadurch bei der nächsten Wahl im Jahr 2030 rund die Hälfte der heutigen Abgeordneten des Fidesz-Lagers von einer erneuten Kandidatur ausgeschlossen werden.

Korruptionsermittlung oder politischer Zugriff?

Report24 berichtete bereits über die unangekündigte Durchsuchung eines Rechenzentrums, in dem sich Server der Fidesz-Partei befinden. Staatsanwälte und Ermittler der ungarischen Steuer- und Zollbehörde rückten dort am Dienstag im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen frühere Funktionäre des Nationalen Kulturfonds an. Fidesz erklärte, die Beamten hätten die gesamte interne Kommunikation und die Datenbanken der Partei beschlagnahmen wollen. Orbán behauptet inzwischen, auch Server, Mitgliederverzeichnisse und weitere interne Daten seien mitgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte zwar die Durchsuchung, veröffentlichte bislang jedoch keine vollständige Liste der beschlagnahmten Unterlagen und Geräte.

Offiziell geht es um 1.079 Förderentscheidungen des Nationalen Kulturfonds im Gesamtwert von mehr als 17 Milliarden Forint – rund 47 Millionen Euro. Die Ermittler werfen einem Entscheidungsgremium vor, seit Dezember 2024 gesetzliche und interne Vorgaben verletzt und öffentliche Gelder an Künstler, Organisationen und Unternehmen aus dem Umfeld von Fidesz verteilt zu haben. Mehrere Begünstigte sollen sich später am Wahlkampf der Partei beteiligt haben. Sechs frühere und amtierende Funktionäre wurden bereits im Juni beschuldigt beziehungsweise festgenommen. Sie weisen die Vorwürfe zurück.

Orbán bezeichnet die Ermittlungen gegen den Kulturfonds als bloßen Vorwand. Die Razzia sei „auf politischen Befehl“ erfolgt und Teil eines rechtlichen Verfahrens, das Fidesz handlungsunfähig machen solle. Ein Zugriff auf die vollständige Kommunikationsstruktur einer Oppositionspartei sei nur aus „schweren Diktaturen“ bekannt. Tatsächlich besteht ein erheblicher Unterschied zwischen der Sicherung von Unterlagen zu konkreten Förderentscheidungen und der Beschlagnahmung von Mitgliederlisten, interner Korrespondenz und strategischen Parteidaten. Welche Daten die Behörden tatsächlich mitgenommen haben und warum diese für das Verfahren benötigt werden, müssen die Ermittler deshalb offenlegen.

Magyar rechtfertigt seinen Kurs mit dem Versprechen, den von ihm als „Mafia-Staat“ bezeichneten Orbán-Apparat zu zerschlagen. Seit seinem Amtsantritt im Mai wurden zahlreiche politische Funktionäre und Behördenleiter ausgetauscht, die Nachrichtensparte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgesetzt und das Amt zum Schutz der Souveränität geschlossen. Zudem entstanden neue Strukturen zur Korruptionsbekämpfung. Die Tisza-Partei verfügt nach ihrem Wahlsieg über eine Zweidrittelmehrheit und kann damit nicht nur Gesetze ändern, sondern die staatliche Ordnung tiefgreifend umbauen.

Die Wähler haben Orbáns Partei im April deutlich abgestraft. Einer von AP und Reuters zitierten Medián-Umfrage zufolge liegt Tisza inzwischen bei 60 Prozent, während Fidesz auf 18 Prozent abgestürzt ist. Doch ein großer Wahlsieg ist kein Freibrief, langjährige Oppositionspolitiker durch rückwirkende Amtszeitbeschränkungen aus dem Parlament zu drängen und gleichzeitig auf die interne Infrastruktur ihrer Partei zuzugreifen. Ungarn hat Orbán abgewählt – nicht das Recht seiner Partei, bei der nächsten Wahl wieder anzutreten.

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Brüssel blockiert Remigration: Selbsterhalt ist „Diskriminierung“

23. Juli 2026 um 10:00

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Die Europäische Kommission verweigert dem „Save Europe Act“ die Registrierung als Europäische Bürgerinitiative. Der geplante Zuwanderungsstopp, schnellere Abschiebungen und ein europaweites Remigrationsmodell seien „offenkundig“ mit den Werten der Union unvereinbar. Die Umkehr des Bevölkerungsaustauschs steht für die Eurokraten nicht zur Debatte.

Am Mittwoch machte die Europäische Kommission ihre Entscheidung offiziell: Der „Save Europe Act“ wird nicht als Europäische Bürgerinitiative registriert. Dieses mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Instrument soll es den Bürgern ermöglichen, politische Anliegen auf die Tagesordnung Brüssels zu setzen. Eine Million gültige Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten zwingen die Kommission zwar nicht zur Umsetzung, immerhin aber zur Befassung mit dem Anliegen (Report24 berichtete). Im Fall der Remigrationsinitiative wird jedoch bereits der Weg dorthin versperrt.

Die Kommission beruft sich auf Artikel 2 des EU-Vertrages und Artikel 21 der Grundrechtecharta. Der vorgeschlagene zeitweilige Stopp neuer „nichtwestlicher“ Zuwanderungswege, einschließlich Studien- und Familiennachzugsvisa, orientiere sich an der ethnischen und kulturellen Kontinuität der europäischen Völker. Menschen würden damit nach ihrer „ethnischen, kulturellen oder zivilisatorischen Herkunft“ eingestuft, anstatt jeden Antrag einzeln zu prüfen. Dies sei eine Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft und damit „offenkundig“ unvereinbar mit den sogenannten Werten der Union.

Gleichzeitig behauptet Brüssel, lediglich die rechtliche Zulässigkeit und nicht den politischen Inhalt der Initiative beurteilt zu haben. Das ist bürokratische Wortklauberei. Schließlich ist es gerade der politische Inhalt – die Forderung nach einem Ende der nichtwestlichen (vor allem afrikanischen und moslemischen) Massenzuwanderung und dem Schutz der demografischen Kontinuität Europas -, der zur rechtlichen Unzulässigkeit erklärt wird. Die Kommission hat nicht geprüft, ob genügend Europäer dieses Anliegen unterstützen. Sie hat entschieden, dass diese Frage gar nicht erst gestellt werden darf.

580.000 Unterstützer dürfen nicht offiziell werden

Der von der niederländischen Publizistin Eva Vlaardingerbroek und dem österreichischen Remigrationsaktivisten Martin Sellner am 31. Mai gestartete „Save Europe Act“ besteht aus einem veröffentlichten Fünf-Punkte-Programm. Gefordert werden ein Moratorium für neue nichtwestliche Zuwanderung, ein grundlegender Umbau des europäischen Asylsystems, ein wirksamer Schutz der Außengrenzen, beschleunigte Rückführungen illegaler Zuwanderer und abgelehnter Asylbewerber sowie ein EU-weiter Rahmen für freiwillige oder finanziell unterstützte Remigration. Hinzu kommt die Streichung jener Sozialleistungen, die als Anreiz für weitere Migration (Pull-Faktor) wirken.

Innerhalb von drei Tagen meldete die Kampagne mehr als 100.000 Unterstützer, Anfang Juli wurde die Marke von 500.000 überschritten. Inzwischen haben sich nach Angaben der Organisatoren mehr als 580.000 Menschen eingetragen. Weil die Kommission die Registrierung verweigert, können diese Unterstützer jedoch gar nicht erst zu offiziellen Unterschriften einer Europäischen Bürgerinitiative werden. Brüssel verhindert damit selbst jene demokratische Prüfung, auf deren angebliches Fehlen man sich anschließend berufen kann.

Bereits am 15. Juli zeigte sich, mit welchen Mitteln der politische Widerstand gegen die Kampagne ausgebremst werden soll. Der sozialistische Bürgermeister der Brüsseler Gemeinde Ixelles, Romain De Reusme, verbot kurzfristig eine Kundgebung vor dem Europäischen Parlament. Erst der belgische Staatsrat hob das Verbot auf und ermöglichte die Versammlung. Mehr als eine halbe Million symbolisch ausgedruckte Unterstützungsbekundungen wurden anschließend in einer Schubkarre zum Parlament gebracht, wo Polizisten den finnischen EU-Abgeordneten Sebastian Tynkkynen und die Organisatoren zeitweise am Betreten des Gebäudes hinderten.

Vlaardingerbroek bezeichnete die Entscheidung der Kommission als „empörende Verletzung der demokratischen Rechte der einheimischen Völker Europas“. Gemeinsam mit Sellner habe sie die offizielle Ablehnung per E-Mail erhalten. „Wir werden nicht zurückweichen“, kündigte sie auf X an. Die Kampagne wiederum sprach von einer vagen und schwachen Begründung, die den antidemokratischen Charakter der EU-Kommission offenlege. Fast 600.000 europäischen Unterstützern werde damit erklärt, dass ihre politische Forderung außerhalb des erlaubten Meinungskorridors liege.

Die „EU-Werte“ gelten nur in eine Richtung

Der „Save Europe Act“ beruft sich ausdrücklich auf Artikel 4 des EU-Vertrages, wonach die Union die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten achten muss. Auch Artikel 22 der Grundrechtecharta verpflichtet Brüssel zur Achtung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Vielfalt. Die Kommission interpretiert diese Bestimmungen jedoch offensichtlich so, dass jede neu hinzukommende Kultur geschützt werden muss – nur die historisch gewachsenen europäischen Völker dürfen sich nicht auf den Erhalt ihrer eigenen kulturellen und demografischen Kontinuität berufen.

Auch die Forderung nach einer individuellen Prüfung wirkt vorgeschoben. Die Europäische Union unterscheidet in ihrer Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik ständig nach Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und politischer Lage. Es gibt visumfreie Staaten, visumpflichtige Staaten, sichere Herkunftsländer, besondere Aufnahmeprogramme und ganze Bevölkerungsgruppen, für die Sonderregelungen geschaffen werden. Solche pauschalen Entscheidungen sind offenbar möglich, solange sie mehr Zuwanderung erleichtern. Wird hingegen ein generelles Moratorium zum Schutz der europäischen Gesellschaften gefordert, entdeckt Brüssel plötzlich den einzelnen Migranten, dessen Antrag unter keinen Umständen von einer politischen Grundsatzentscheidung berührt werden dürfe.

Die Botschaft der Kommission ist damit eindeutig: Eine Europäische Bürgerinitiative darf nahezu alles verlangen – solange sie sich innerhalb des von den Eurokraten vorgegebenen politischen Korridors bewegt. Fast 600.000 Menschen wird nicht gesagt, dass sie eine Abstimmung verloren hätten. Ihnen wird erklärt, dass ihr Anliegen überhaupt nicht zur demokratischen Debatte zugelassen wird. Ein deutlicheres Eingeständnis, wie wenig die angeblich geschätzte „Bürgerbeteiligung“ in Brüssel tatsächlich wert ist, hätte die Kommission kaum liefern können.

Die Ablehnung wird die Forderung nach Remigration nicht aus der europäischen Politik verbannen. Vielmehr macht sie daraus eine Grundsatzfrage: Dürfen die Europäer selbst über die demografische Zukunft ihres Kontinents entscheiden – oder besitzen nur die Brüsseler Eurokraten das Recht, festzulegen, wie Europa künftig aussehen soll? Die Kommission kann den „Save Europe Act“ aus ihrem Register streichen. Aus der politischen Debatte wird sie die Remigration damit allerdings nicht streichen können.

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Energiewende: Deutschlands staatlich organisierter Strom-Verlusthandel

23. Juli 2026 um 09:00

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Deutschland kauft Strom vor allem dann, wenn er teuer ist, und verscherbelt ihn ins Ausland, wenn er kaum noch etwas wert ist. Die Erzeuger von Wind- und Solarstrom kassieren trotzdem ab, während Bürger und Unternehmen für Netze, Subventionen, Reservekraftwerke und Importe bezahlen. Die Energiewende hat aus Europas einstiger Industrienation einen Stromhändler gemacht, der teuer einkauft und billig verkauft.

Eine von der „Neuen Zürcher Zeitung“ veröffentlichte Auswertung der Strommarktdaten bringt den deutschen Energiewende-Irrsinn auf den Punkt. Sie stellt den Großhandelspreis dem grenzüberschreitenden Stromhandel gegenüber – und die Punktwolke zeigt dabei ein klares Muster: Steigt der Strompreis, wird Deutschland zum Importeur. Fällt er wegen eines Überangebots an Wind- und/oder Solarstrom auf null oder sogar darunter, wird exportiert. Ein privater Händler, der dauerhaft teuer einkauft und billig verkauft, wäre rasch bankrott. In der grünen Planwirtschaft übernimmt der Steuerzahler jedoch die Verluste. Man könnte auch sagen: Die Gewinne werden privatisiert, die Verluste hingegen sozialisiert.

Der grenzüberschreitende Stromhandel ist an sich nichts Neues. Doch Deutschland hat zuerst seine zuverlässigsten Kraftwerke abgeschaltet und anschließend Millionen wetterabhängige Anlagen errichtet, deren Produktion sich weder nach dem Verbrauch noch nach den Bedürfnissen der Industrie richtet. Stattdessen entscheiden Wind und Wolken, sowie Tages- und Jahreszeit darüber, ob gerade zu viel oder zu wenig Strom vorhanden ist. Das Ausland soll nun ausgleichen, was die deutsche Energiepolitik selbst aus dem Gleichgewicht gebracht hat.

Der Strukturbruch ist kaum zu übersehen. In den Jahren 2021 und 2022 exportierte Deutschland noch über weite Strecken mehr Strom, als es importierte. Dann wurden im April 2023 die letzten drei Kernkraftwerke abgeschaltet – und die Balken färbten sich rot. Bereits 2023 lag der Importüberschuss bei 15,3 Terawattstunden, 2024 waren es 31,9 Terawattstunden und im vergangenen Jahr immerhin noch 21,9 Terawattstunden. Deutschland importierte 2025 insgesamt 76,2 Terawattstunden Strom und exportierte lediglich 54,3 Terawattstunden.

Viel Strom – aber zur falschen Zeit

Im ersten Quartal 2026 gelang der Bundesrepublik erstmals seit Ende 2023 wieder ein kleiner Nettoexport von 2,6 Terawattstunden. Die Stromerzeugung lag sieben Prozent über dem schwachen Vorjahresquartal, die Windkraft an Land lieferte sogar 22,8 Prozent mehr. Solche Zahlen werden von der grünen Lobby gerne als Erfolg gefeiert. Tatsächlich beweisen sie lediglich, dass ein windreiches Quartal mehr Windstrom hervorbringt. Gesicherte Leistung entsteht daraus nicht – die nächste Dunkelflaute dreht die Handelsrichtung wieder um.

Die wachsenden Extreme zeigen sich noch deutlicher an den Preisen. Im Jahr 2025 kostete Strom am Day-Ahead-Markt durchschnittlich 89,32 Euro je Megawattstunde, 13,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig fiel der Preis in 573 von 8.760 Stunden unter null. Im Jahr 2024 waren es 457 Stunden, 2022 gerade einmal 69. Deutschland hat also immer häufiger so viel Strom, dass Abnehmer für dessen Verbrauch bezahlt werden müssen – und zugleich gab es 2025 insgesamt 40 Stunden mit Preisen von mehr als 300 Euro je Megawattstunde.

Doch eben darin besteht der Konstruktionsfehler der Energiewende. Die rund 30.000 Windräder und 2,7 Millionen Photovoltaikanlagen produzieren nicht dann, wenn Strom benötigt wird, sondern dann, wenn das Wetter mitspielt. Weil die Erzeugung vieler Anlagen gleichzeitig steigt oder fällt, schaffen weitere Windräder und Solarmodule nicht automatisch mehr Versorgungssicherheit. Sie vergrößern zunächst einmal die Ausschläge: noch mehr Überschuss bei gutem Wetter, noch größere Lücken bei schlechtem.

Negative Börsenpreise werden (vor allem von den Anhängern der Klimareligion in den Sozialen Medien) trotzdem regelmäßig als Beleg dafür verkauft, wie billig der angebliche Ökostrom sei. Doch ein Produkt, das genau dann massenhaft anfällt, wenn es niemand benötigt, ist nicht günstig – es ist in diesem Moment wertlos und am Ende sogar teuer. Die Kosten für Bau, Netzanbindung, Einspeisevergütungen, Marktprämien, Redispatch, Speicher und Reservekraftwerke laufen trotzdem weiter. Bei negativen Preisen zahlt der Strommarkt sogar für die Abnahme der Überschüsse. Billiger Strom sieht anders aus.

Aus der Rechnung in den Bundeshaushalt

Je nach Inbetriebnahmejahr und Fördermodell erhalten Betreiber von Wind- und Solaranlagen staatlich abgesicherte Einnahmen, obwohl ihr Strom am Markt kaum noch etwas wert ist. Für neuere Anlagen wurden die Regeln bei negativen Preisen zwar verschärft, am Grundproblem ändert das wenig: Die Differenz zwischen Marktwert und Förderzusage muss jemand bezahlen. Allein für 2025 ermittelten die Übertragungsnetzbetreiber einen EEG-Finanzierungsbedarf von rund 16,5 Milliarden Euro. Die EEG-Umlage ist zwar von der Stromrechnung verschwunden, die EEG-Kosten sind es nicht. Sie wurden in den Bundeshaushalt verschoben und werden nun über Steuern und Schulden finanziert. Im Jahr 2026 kommen weitere 6,5 Milliarden Euro hinzu, mit denen der Bund die Übertragungsnetzentgelte künstlich drückt. Die Bundesregierung spricht von einer Entlastung der Verbraucher. Tatsächlich nimmt sie den Bürgern und den Unternehmen das Geld lediglich auf andere Art und Weise ab.

Wie irreführend die ständig zitierten niedrigen Erzeugungskosten von Wind- und Solarstrom sind, haben Veronika Grimm, Leon Oechsle und Gregor Zöttl bereits 2024 untersucht. Ihr Papier trägt den unmissverständlichen Titel „Stromgestehungskosten von Erneuerbaren sind kein guter Indikator für zukünftige Stromkosten„. Eine Solaranlage kann für sich betrachtet tatsächlich günstigen Strom produzieren. Eine Volkswirtschaft braucht Strom jedoch auch nachts, im Winter und während einer zweiwöchigen Dunkelflaute. Für das Jahr 2021 errechneten die Autoren reine Photovoltaik-Gestehungskosten von 4,07 Cent je Kilowattstunde. Sobald die Kosten einer tatsächlich verlässlichen Versorgung berücksichtigt werden, steigt der Wert auf mehr als 6,49 Cent.

Für 2040 sinken die isolierten Solarkosten in der Modellrechnung zwar auf 2,59 Cent, die Kosten zur Deckung des Verbrauchs liegen jedoch bei mindestens 7,68 Cent. Netze, Konzessionsabgaben, Steuern, Handelsmargen und weitere Systemkosten kommen noch hinzu. Die Autoren schreiben selbst, dass sich diese Kosten politisch verschleiern lassen – etwa durch staatlich finanzierte Backup-Kraftwerke oder erlassene Netzentgelte. Verschwinden lassen sie sich nicht. Am Ende bezahlt der Bürger entweder als Stromkunde, als Steuerzahler oder über die Schulden, die der Staat in seinem Namen aufnimmt. Die angeblich kostenlose Energie von Wind und Sonne wird so zu einem milliardenschweren finanziellen Verschiebebahnhof.

Der Atomausstieg war ein teurer Fehler

Während Deutschland immer mehr wetterabhängige Anlagen förderte, wurden ausgerechnet jene Kraftwerke stillgelegt, die unabhängig vom Wetter rund um die Uhr Strom erzeugen konnten. Eine Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg kam bereits im Jahr 2022 zu dem Ergebnis, dass der Weiterbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke den Strompreis je nach Szenario um 8,5 bis 12,1 Prozent gesenkt hätte. Kernkraft hätte teure Gas- und Kohlekraftwerke aus der Preisbildung gedrängt und gleichzeitig den Importbedarf reduziert. Berlin entschied sich dennoch für die Abschaltung. Seitdem haben sich die Atomstromimporte aus Deutschlands Nachbarländern nach Berechnungen der NZZ im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Zeitweise stammte rund ein Drittel der Einfuhren aus Kernkraftwerken. Deutschland schaltet seine eigenen Reaktoren ab, importiert französischen Atomstrom und erklärt anschließend, die Energiewende mache das Land unabhängiger. Mehr Widerspruch geht kaum.

Auf fossile Kraftwerke kann die Bundesrepublik damit weiterhin nicht verzichten. In der Woche bis zum 18. Mai 2026 stammten laut NZZ noch 32 Prozent der heimischen Stromerzeugung aus Kohle, Gas und anderen fossilen Quellen. Im ersten Quartal erzeugten Gaskraftwerke 22,5 Terawattstunden Strom, 5,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die fossilen Kraftwerke wurden durch Wind und Solar nicht ersetzt. Sie müssen vielmehr (mit zusätzlichen Kosten) betriebsbereit bleiben, um einzuspringen, wenn die Wetterkraftwerke ausfallen. Ausgerechnet diese unverzichtbaren Backup-Kraftwerke wurden durch die politisch gewollte Abkehr vom günstigen russischen Pipelinegas zusätzlich verteuert. Begründet wurden die Energiesanktionen einerseits mit dem Ukrainekrieg und andererseits mit der grünen Behauptung, Deutschland werde Erdgas ohnehin bald nicht mehr benötigen.

Nun plant Berlin neue Gaskraftwerke, weil das Netz ohne regelbare Erzeugung während einer Dunkelflaute nicht stabil gehalten werden kann. Das billige Pipelinegas ist weg, das teurere Flüssiggas bleibt – und der Gasbedarf ebenfalls. Hinzu kommen CO2-Abgaben und der europäische Zertifikatehandel, mit denen Kohle und Gas aus ideologiepolitisch motivierten Gründen verteuert werden. Dadurch erscheint importierter Strom aus französischer Kernkraft oder skandinavischer Wasserkraft günstiger als die Erzeugung in deutschen Kohle- und Gaskraftwerken. Anschließend wird der Import als Beweis für einen funktionierenden Markt verkauft. Zuerst verteuert die Politik die eigene Stromproduktion, dann feiert sie das Ausland dafür, günstiger liefern zu können.

Der Industriestandort bezahlt die Zeche

Die Rechnung landet bei Haushalten und Unternehmen. Im ersten Halbjahr 2025 zahlten deutsche Haushalte laut Eurostat mit durchschnittlich 38,35 Cent je Kilowattstunde den höchsten Strompreis der Europäischen Union. Im zweiten Halbjahr zog Irland vorbei; Deutschland blieb mit 38,69 Cent auf Rang zwei und lag weiterhin weit über dem EU-Durchschnitt von 28,96 Cent. Viel Wind und Sonne bedeuten nämlich noch lange keinen billigen Strom – auch wenn die Profiteure der Energiewende dies gerne behaupten.

Für die Industrie ist diese Politik noch verheerender. Papierfabriken, Glashütten, Chemiebetriebe, Zementwerke sowie Stahl- und Aluminiumproduzenten können ihre Anlagen nicht nach Wetterbericht betreiben. Sie benötigen große Mengen Strom zu jeder Tages- und Nachtzeit und konkurrieren mit Unternehmen aus den Vereinigten Staaten, China, Frankreich oder Spanien. Dort sind die Energiepreise allerdings deutlich niedriger – denn das wahre „Dunkeldeutschland“ ist ganz offensichtlich das „grüne“ Deutschland. Die Produktion wandert dorthin, wo Kohle, Gas, Kernkraft und Wasserkraft zuverlässig und bezahlbar zur Verfügung stehen.

Deutschland hat viele hundert Milliarden Euro in die Energiewende gesteckt und dafür ein Stromsystem erhalten, das Überschüsse zu Schleuderpreisen ins Ausland drückt, bei Knappheit teuer importiert und weiterhin Kohle sowie Gas als Rückgrat benötigt. Die Kernkraftwerke wurden abgeschaltet, das Pipelinegas wurde sanktioniert, fossile Kraftwerke werden über CO2-Zertifikate verteuert und die daraus entstehenden Preisprobleme anschließend mit neuen Subventionen überdeckt. Auf der Stromrechnung kann Berlin diese Kosten vielleicht verstecken. Wegzaubern kann es sie jedoch nicht.

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Filmkritik: Nolans „Odyssee“ ist nicht nur aufdringlich woke, sondern auch langweilig

23. Juli 2026 um 08:00

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Der Starregisseur Christopher Nolan hat eine „Neuinterpretation“ der Abenteuer des griechischen Helden Odysseus vorgelegt. Vom Mainstream gefeiert, ist der Film so plakativ woke, dass es schon lächerlich wirkt und weh tut. Gleichzeitig wurde der Streifen mit schlechten Dialogen überladen und ist in der Folge wenig unterhaltsam.

Man war ja durch konservative Kritiker, etwa durch Elon Musk, bereits im Vorfeld gewarnt. Als Liebhaber von historischen Filmen und insbesondere der griechischen Antike wollte ich mir dann aber doch selbst ein Bild machen.

Wokeness mit Monsterbudget

Der neue Kinofilm des britisch-US-amerikanischen Filmregisseurs Christopher Nolan über die zehnjährige Irrfahrt des antiken Helden hat in der Produktion 250 Millionen Dollar gekostet. Was dabei herauskam, ist dürftig. Insofern waren die zusätzlichen 125 Millionen Dollar Marketing-Budget wichtig.

Entgegen der Beteuerungen von Nolan selbst und diversen politisch-korrekten Filmkritikern, sind die meisten Kritikpunkte von konservativer Seite vollkommen zutreffend. Der Film ist genauso „woke“ wie befürchtet – eigentlich sogar noch schlimmer.

Helena als Afrikanerin

Da ist zum einen die Besetzung nach DEI-Kriterien, also nach „Diversity, Equality, Inclusion“. Sie steht im Zentrum der meisten konservativen Kritiker. So wurde die Rolle des Sinon mit dem Trans-Schauspieler Eliot Page besetzt. Mit am plakativsten ist aber natürlich, dass die „schöne Helena“ von der dunkelhäutigen Lupita Nyong’o dargestellt wird.

Das reißt einen von Anfang an völlig aus der Geschichte, besonders wenn man mit der historischen Vorlage vertraut ist. Denn Helena ist natürlich eine Griechin. Anders als in späteren antiken Versionen werden im Original von Homer ihre Haar- und Augenfarbe zwar nicht als blond und blau beschrieben, aber es wird der Begriff „weißarmig“ verwendet.

Kulturelle Aneignung

Sie mag eine gute Schauspielerin sein, aber darum geht es der Produktion offensichtlich nicht. Ziel ist natürlich die „Dekonstruktion“ weißer Geschichte, die kulturelle Aneignung eines europäischen Sagenstoffs durch die woke-globalistische Ideologie.

Dementsprechend kam gegen Nolans Streifen auch viel Kritik aus Griechenland, das 6,5 Millionen zum Filmbudget beigesteuert hatte, damit ein Teil des Films dort gedreht wurde. Nicht nur die politische Rechte, sondern auch Personen aus dem Kulturbetrieb stören sich daran, dass die Griechen und ihre Kultur in dem Film ausgelöscht bzw. unsichtbar gemacht werden. Tatsächlich ist nicht erkennbar, dass Troja eine griechische Stadt war. Tatsächlich ist kein Schauspieler der „Odyssee“ Grieche.

Anachronistischer Schuldkult

Übler als die DEI-Besetzung ist aber etwas anderes. Was in Mainstream-Besprechungen als „psychologische Tiefe“ des Films angepriesen wird, ist die Verwandlung des griechischen Superhelden Odysseus in eine weinerliche, freudlose Figur, die von „Traumata“ und Schuldgefühlen zerfressen wird.

Dazu passt dann auch die Darstellung von Odysseus, des klugen und heroischen Anführers, als „alten weißen Mann“, dessen Führungsfähigkeit ständig in Frage gestellt wird. Ein lächerlicher Anachronismus, der dem antiken Stoff aufgepfropft wird. Und dazu passt dann auch eine Penelope, die eigentlich selbst Königin sein will.

Anachronistische Entsexualisierung

Auf erotische Szenen wird in Nolans Verschandelung des Odysseus-Stoffes übrigens verzichtet. Den wichtigen Abschnitt bei den Phaiaken mit Nausikaa, der Königstochter, die Odysseus heiraten möchte, lässt Nolan gleich ganz weg. Die Verhältnisse zu Kirke, mit der der antike Held immerhin ein ganzes Jahr verbringt, und Kalypso, mit der Odysseus laut Homer sieben Jahre das Bett teilte, sind bei Nolan entsexualisiert.

Auch das ist im Vergleich zur historischen Vorlage ein Anachronismus. Aber vielleicht wollten die Filmemacher keine „Heteronormativität“ fördern – und an die Konstruktion einer Affäre des Helden mit seinem Gefährten Eurylochos hat man sich dann wohl doch nicht herangewagt.

Filmisches Handwerk durchwachsen

Dass die Fahrzeuge in Nolans Film eher Wikingerschiffen gleichen und manche Krieger eher aus „Batman“ zu kommen scheinen als aus Mykene – geschenkt. Die Bilder – das muss man dem Film lassen und kann man bei dem Budget auch erwarten – sind stark und sehr haptisch. Es beeindruckt die Weite des Meeres und des Himmels, auch im Kontrast zur Enge auf den Schiffen.

Dennoch ist der 3-Stunden-Film wenig unterhaltsam und schlecht aufgebaut. Der Rapper Travis Scott als Erzähler wirkt deplatziert, die Handlung weitgehend zerfahren, oft langweilig, übermäßig ernst und ernüchternd.

Dialoglastige Laienaufführung

Die Darsteller treten oft theaterhaft auf, die Dialoglastigkeit ist aufgesetzt und ermüdend. Die Dialoge gehören dabei zum Schlechtesten, was man in einem „von der Kritik gefeierten“ Film geboten bekommt. Das Drehbuch ist bestenfalls plakativ und hölzern.

Zu keinem Zeitpunkt gelingt es Nolan, das Publikum in die antike Welt mitzunehmen. Man hat nie das Gefühl, sich 3.000 Jahre in der Vergangenheit zu befinden. Stattdessen hat man den Eindruck, modernen woken Amerikanern bei einer Laienaufführung mit Propagandaauftrag zuzusehen – denn genau das tut man ja auch.

Propagandakunst und Filmindustrie

Propagandakunst ist oft – trotz großer Budgets – langweilig. Dass so etwas herauskommt, liegt nicht nur an den persönlichen woken Überzeugungen der Filmemacher, sondern auch am System der Filmindustrie. Denn DEI haben sich längst zu zentralen Bewertungskriterien in der internationalen Filmwirtschaft sowie bei der Vergabe von Filmpreisen entwickelt.

Branchenstandards und angestrebte Auszeichnungen zwingen Studios und Filmemacher dazu, Diversität vor und hinter der Kamera nachzuweisen. Wer im Filmgeschäft erfolgreich sein will, muss dabei mehr oder weniger mitmachen.

Beschämende Resultate

Dieses System kommt dann in verschiedensten Filmen zum Ausdruck und wird auch dort stur umgesetzt, wo es historisch lachhaft ist. So wurde schon in der Robin-Hood-Verfilmung von 1991 der Titelfigur ein gebildeter schwarzer Mohammedaner, gespielt von Morgan Freeman, zur Seite gestellt, der den barbarischen weißen Europäern als kulturell überlegen dargestellt wird. So als hätte ein solches Setting im Mittelalter auch nur einen Hauch Verbindung mit der Realität.

Ähnlich die 2023 veröffentlichte Netflix-Serie „Queen Cleopatra“, produziert von Jada Pinkett Smith, in der die ägyptische Herrscherin von der schwarzen Schauspielerin Adele James gespielt wird. Als wäre nicht die Muttersprache von Kleopatra Griechisch gewesen – war ihr Vorfahre doch Ptolemaios, der an der Seite von Alexander dem Großen gekämpft hätte. Eine groteske Verdrehung der Geschichte.

Bessere Produktionen

Solche Elemente fließen mittlerweile in die meisten Filmproduktionen ein, die am Mainstream-Markt etwas erreichen wollen. In der 2024 erschienenen Sagenverfilmung „Hagen – im Tal der Nibelungen“ etwa ist ein Gefährte des „Recken“ Siegfried ein Schwarzer. Auch lächerlich, aber ein irrelevanter Obolus an die gegenüber dem Germanenstoff misstrauischen woken Beobachter. Denn der Film im Gesamten ist eine starke und eindrucksvolle Bearbeitung des Nibelungenlieds, die gekonnt zwischen der nordischen Urfassung und der christianisierten Fassung des Mittelalters jongliert.

Sich offen mit dem Mainstream anzulegen, wagen bisher nur wenige Filmproduzenten. Ein Beispiel dafür ist „Citizen Vigilante“, der jüngste Action-Thriller von Uwe Boll. Gespannt sein können wir auf „The Uprising“, einen Historienfilm, der den großen englischen Bauernaufstand im 14. Jahrhundert zum Thema hat und der im September herauskommen wird.

Noch spannender wird aber sein, ob die Kulturrevolution des Trumpismus, die im US-Staatsapparat bereits gegen die DEI-Ideologie vorgeht, in absehbarer Zeit auch auf die Filmindustrie durchschlagen wird.

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Zu lange Wartelisten: Jetzt gibt es digitale Schwimmkurse

23. Juli 2026 um 07:00

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Deutschland hat ein Schwimmproblem. Nicht weil die Kinder nicht mehr ins Wasser wollen, sondern weil es in den Schwimmkursen keine Plätze mehr gibt. Wartelisten von Monaten, überfüllte Kurse, fehlende Trainer. Die Lösung der NEW-Bäder in Mönchengladbach? Eine digitale Schwimmschule für Kinder. Eine Premiere in Deutschland. Und ja – es klingt so absurd, wie es ist.

Seit Juni 2026 können Kinder zwischen 5 und 10 Jahren im Vitusbad und im Schlossbad Niederrhein mit einem virtuellen Coach schwimmen lernen. Statt eines echten Schwimmlehrers steht ein großer Bildschirm am Beckenrand. Zusätzlich führt eine App durch den Kurs: Zur Unterstützung des Lernprozesses erhalten Eltern vor und nach jeder Einheit praktische Hinweise und kurze Erklärungen. Zehn Einheiten à 45 Minuten kosten 50 Euro (Einführungspreis inklusive Eintritt).

Die Idee kommt vom finnischen Unternehmen Hydrohex und wird von den NEW-Bädern als „erste digitale Schwimmschule Deutschlands“ vermarktet. Das Konzept: Eltern (die selbst schwimmen können müssen) gehen mit ihren Kindern ins Wasser und folgen den Anweisungen des Bildschirms. Vor und nach jeder Stunde gibt es in der App Hausaufgaben, Fortschrittsberichte und motivierende Tiergeschichten mit „Benni dem Biber“.

Der digitale Schwimmkurs versteht sich als Vorbereitung auf das Seepferdchen-Abzeichen. „Unsere digitale Schwimmschule bereitet Kinder altersgerecht und nachvollziehbar auf freies Schwimmen vor“, erklärt Armin Brückner, Leiter der NEW‑Bäder.

Die NEW arbeitet schon seit Jahren mit Hydrohex zusammen. Nachdem digitale Aqua-Fitness-Angebote bereits fest im Programm von Schlossbad Niederrhein und Vitusbad verankert sind, wird dieses Konzept nun mit der digitalen Schwimmschule ausgeweitet. Auch in Lübeck gibt es dieses Angebot seit Juni.

Statt mehr echte Schwimmlehrer einzustellen, wird auf einen Avatar gesetzt und darauf gehofft, dass Mama oder Papa schon alles richtig machen. Willkommen in der schönen neuen Bade-Welt. Wenn man seinen Kindern das Schwimmen ohnehin selbst beibringen muss, warum soll man dann eigentlich dafür zahlen?

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