Die Jugendherberge im alten Gebäude der Katholischen Grundschule zu unterbringen, sollten zwei städtische Probleme gleichzeitig gelöst werden:
Für das alte leerstehende Gebäude der Katholischen Grundschule eine sinnvolle Wiedernutzung zu ermöglichen sowie ein passendes bezahlbares Gebäude für die Jugendherberge zu finden.
Hier der Antrag im Wortlaut
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die AfD-Fraktion im Celler Stadtrat beantragt, der Rat möge beschließen:
die Stadtverwaltung wird gebeten, die mögliche Unterbringung der Jugendherberge im alten Gebäude der Katholischen Grundschule in Julius-von-der-Wall-Straße 7 zu überprüfen, dabei soll untersucht werden, ob das Gebäude grundsätzlich dafür geeignet und wie hoch der notwendige Finanzmittelbedarf für die Umnutzung des Gebäudes wäre.
Begründung:
Seit mehreren Jahren ist die Jugendherberge in Celle geschlossen, damit fehlt im Stadtgebiet die Übernachtungsmöglichkeit in einem preiswerten Segment. Das führt dazu, dass viele junge Menschen, die unsere Stadt gerne besuchen würden, fernbleiben. Dieser Zustand darf so nicht bleiben. Daher soll die Stadtverwaltung in der Abstimmung mit den Verantwortlichen des Deutschen Jugendherbergswerks ein passendes Gebäude finden – dabei soll insbesondere das leerstehende alte Gebäude der Katholischen Grundschule auf Eignung überprüft werden. Die zentrale Lage des Gebäudes – Nähe zur Innenstadt, Celler Badeland sowie die fußläufige Erreichbarkeit des Bahnhofs passt, aus unserer Sicht, perfekt für den neuen Standort der Jugendherberge.
Die Planung der Stadtverwaltung im Rahmen der Umgestaltung des Platzes „Am Markt“ in Celles Innenstadt, die dortige Partnerschaftspyramide abzubauen, sieht die AfD- Fraktion im Celler Stadtrat sehr kritisch und hat deswegen einen Antrag zur Erhaltung der Städtepartnerschaftspyramide bei der Stadtverwaltung eingereicht. Der Fraktionsgeschäftsführer und Mitglied des Kulturausschusses Uwe Theilmann, führt dazu aus:
„Die Partnerschaftspyramide symbolisiert seit über 30 Jahren sowohl Celles Bindung zu seinen Partnerstädten in der ganzen Welt als auch zu unserer befreundeten Stadt Quedlinburg in Sachsen-Anhalt. Sie transportiert damit bis heute die friedfertige Vision einer gemeinsamen Zukunft in aufrichtiger Verbundenheit, die den Menschen nach dem Ende des Ost-West-Konflikts Hoffnung machte.
Gerade vor dem Hintergrund zunehmender internationaler Spannungen und Konflikte muss dieser Gedanke der Völkerverständigung hochgehalten werden und sichtbar bleiben. Die effektivste Verständigung der Völker geschieht nun einmal auf der zwischenmenschlichen Ebene, für die die Kommunen den besten staatlichen Rahmen bieten. Auch der Zusammenhalt der Deutschen in Ost und West ist ein Anliegen, das nichts an Gültigkeit verloren hat.
Deshalb halten wir es für ein fatales Zeichen, ausgerechnet in angespannten Zeiten die Partnerschaftspyramide, die die Ideen der Völkerverständigung sowie der nationalen Einheit in sprichwörtlich herausragender Weise in Celle zum Ausdruck bringt, abzureißen, als wären diese Ideale heute nichts mehr wert.“
Mit einer kleinen Zeitverzögerung hat die Stadtverwaltung den Antrag der AfD-Stadtratsfraktion jetzt vollständig umgesetzt: mehrere Müllbehälter wurden auf dem Fuhserandweg installiert. Die Müllbehälter werden in diesem Bereich gut genutzt, die Vermüllung ist sichtlich zurückgegangen. An dieser Stelle möchten wir unseren Dank an die Stadtverwaltung Celle und Herrn Oberbürgermeister Dr. Jörg Nigge aussprechen.
Am Fuhsesandweg wurden mehrere Müllbehälter aufgestellt.
Die Deutschlandflagge steht für Freiheit, Einheit und Demokratie. Deshalb fordern wir: Dauerhafte Beflaggung aller kreiseigenen Schulen im Landkreis Uelzen!
Wer junge Menschen zu mündigen Bürgern erziehen will, darf sich zur eigenen Nation bekennen. Patriotismus ist kein Verbrechen – sondern Verantwortung! Andere Länder tun es längst. Deutschland muss es wieder tun.
Wir stehen zu Schwarz-Rot-Gold – sichtbar, selbstbewusst, jeden Tag!
Unser Antrag im Kreistag:
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landkreis Uelzen stellt sicher, dass an allen kreiseigenen Schulen ganzjährig die Bundesflagge (Schwarz-Rot-Gold) gehisst wird, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies ermöglichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung bis zum Beginn des kommenden Schuljahres zu schaffen.
Begründung:
Die Bundesflagge ist das verfassungsmäßige Hoheitszeichen unseres Landes. Sie steht für die Einheit, die Souveränität und die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Gerade in einer Zeit, in der nationale Symbole in Teilen der Öffentlichkeit zunehmend in Frage gestellt oder bewusst marginalisiert werden – zuletzt etwa durch Diskussionen über das Verbot von Deutschlandfahnen bei Sportveranstaltungen – ist ein klares Bekenntnis zur staatlichen Identität Deutschlands notwendig.
Unsere Schulen sind nicht nur Orte der Wissensvermittlung, sondern auch Orte der Wertebildung. Die regelmäßige Präsenz der deutschen Fahne auf dem Schulgelände stärkt das staatsbürgerliche Bewusstsein junger Menschen und fördert eine positive Identifikation mit unserem Land und seinen Grundwerten.
Ein solcher Schritt ist zudem rechtlich unbedenklich, kostengünstig umzusetzen und sendet ein wichtiges Signal der Selbstachtung und demokratischen Standfestigkeit.
Wir wollen, dass unsere Kinder wissen: Dieses Land ist ihre Heimat – und das darf man auch sehen.
Antrag im Kreistag: Gesunde Zukunft für den Landkreis Uelzen!
Unser Maßnahmenpaket sichert die hausärztliche Versorgung in der Region – jetzt und in Zukunft
Wie kann die Sicherung elementarer Bedürfnisse der Bewohner unseres Landkreises gelingen? Mit dieser Frage hat sich die AfD-Kreistagsfraktion intensiv auseinandergesetzt und ein Maßnahmenpaket beantragt, welches auf bestehende Strukturen und deren Ausbau setzt. Lesen Sie hier unseren vollständigen Antrag:
Einleitung und Begründung: Die Kombination aus eigenständigen Initiativen und der Einbindung in bestehende Programme ermöglicht eine effiziente Nutzung vorhandener Strukturen und Ressourcen. Die zentrale Koordination bei ÄrNa gewährleistet eine enge Verzahnung aller Maßnahmen, vermeidet Doppelarbeit und schafft Transparenz gegenüber der Kreispolitik. Die Förderung digitaler Sprechstunden in Pflegeeinrichtungen ist technisch machbar und wird von den Zielgruppen grundsätzlich akzeptiert, bedarf jedoch begleitender Schulungen und einer engen Abstimmung mit Ärzten.
Dieses Gesamtkonzept ist zukunftsweisend und kann als Modell für andere Landkreise mit ähnlichen strukturellen Herausforderungen dienen. Es stärkt nachhaltig die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum und sichert damit die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung im Landkreis Uelzen.
Der Kreistag möge beschließen:
1. Förderstrategie und Haushaltsabsicherung
Die Verwaltung wird beauftragt, für sämtliche in diesem Antrag aufgeführten Maßnahmen zeitnah und umfassend alle in Frage kommenden Fördermittel des Bundes, des Landes Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Krankenkassen sowie einschlägiger Fonds (z.B. Innovationsfonds des G-BA) zu beantragen.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in der beantragten Form, sobald für mindestens 70% der Projekte eine schriftliche Förderzusage vorliegt. Bei Teil- oder Nichtförderung werden die Maßnahmen nach Priorität angepasst und der Kreistag über Alternativen und haushaltsneutrale Umsetzungsmöglichkeiten informiert.
2. Maßnahmenpaket
a) Mobiles Arztsprechstunden-Modell „Landarzt auf Rädern“
Ziel: Mobile medizinische Grundversorgung in unterversorgten Ortsteilen.
Umsetzung als eigenständige Pilotphase durch Landkreis und Partner.
Budget: 150.000 € (Pilotphase, aus Haushaltsmitteln 2026 gesichert)
Förderantrag Innovationsfonds G-BA/Landesmittel. Bei Teilförderung Begrenzung auf maximal fünf Gemeinden.
Evaluationszahl: Behandlungsfälle/Quartal und Patientenfeedback.
b) Kommunales Stipendien- und Rückkehrprämienprogramm
ÄrNa erhält befristet eine zusätzliche Projektmanagerstelle (60.000 €/Jahr, max. 3 Jahre, nur bei Förderung).
Aufgabe: Fördermittelmanagement, Controlling, halbjährlicher Bericht an den Kreistag. Klare Kennzahlen sämtlicher Maßnahmen.
Die Modularität wird sichergestellt: Maßnahmen können einzeln umgesetzt, verschoben oder angepasst werden.
4. Haushaltsdarstellung 2026
Die Eigenmittel (415.000 € einmalig, 60.000 €/Jahr) werden unter Vorbehalt der bewilligten Fördermittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Über etwaige Kofinanzierungsanteile entscheidet der Kreistag anhand der eingeworbenen Förderungen.
Maßnahmen ohne Förderung werden dem Kreistag einzeln zur Abstimmung vorgelegt und ggf. skaliert oder verschoben.
5. Erfolgskontrolle/Evaluation
Für jede Maßnahme werden spezifische Erfolgsindikatoren hinterlegt. Nach zwei Jahren erfolgt eine Gesamtevaluation (Bericht an den Kreistag), um Wirksamkeit und Nachsteuerungsbedarf festzustellen.