Alle kennen die Situation: Der Verkehr stockt, die vorausfahrenden Fahrzeuge kommen nur langsam in die GΓ€nge, gleich springt die Ampel wieder auf Rot und der Querverkehr stellt die Kreuzung zu. Wie soll ich mich verhalten?
Die gute Nachricht: Viele Autofahrer verhalten sich richtig. Einige leider nicht. Nach Β§ 11 StVO ist das Einfahren in eine Kreuzung bei stockendem Verkehr nicht erlaubt, wenn auf ihr gewartet werden mΓΌsste. Das gilt auch an EinmΓΌndungen, Zebrastreifen und anderen Querungsstellen. Wenn eine Kreuzung oder EinmΓΌndung bereits zugestellt ist oder die Verkehrslage es erfordert, muss auf den Vorrang verzichtet werden.

Auch wenn es bei stockendem Verkehr schwerfΓ€llt, ist das konsequente Freihalten der Kreuzungsbereiche sehr wichtig. Andernfalls behindert der Autoverkehr sich und andere massiv und die Unfallgefahr steigt. Wird der Querverkehr blockiert, pflanzt sich der Stillstand schnell von Kreuzung zu Kreuzung fort. Wer bei stockendem Verkehr in den Bereich einer Kreuzung oder EinmΓΌndung einfΓ€hrt, muss mit einem BuΓgeld zwischen 20 und 40 Euro rechnen. Wer dem verstΓ€ndlichen Frust ΓΌber das Fehlverhalten anderer Ausdruck verschafft und hupt, muss mit einer GeldbuΓe von 10 bis 20 Euro rechnen. Daher ist es besser, tief durchzuatmen und zu warten.
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In einigen US-Bundesstaaten wird das Freihalten von Kreuzungen erfolgreich mithilfe von Schildern mit der Aufschrift βDonβt block the box β up toΒ $500 fineβ (BuΓgeld bis zu 500 Dollar) und gelben Markierungen erreicht. KΓΆnnten also Hinweisschilder helfen, um Kreuzungen freizuhalten, etwa im Umfeld von Autobahnauffahrten wie in Othmarschen? Die zentrale Hamburger StraΓenverkehrsbehΓΆrde sagt Nein: Auf die vermeintlich bekannten Verkehrsregeln mΓΌsse auch an oft blockierten Kreuzungen nicht extra hingewiesen werden. Wie gut das funktioniert, lΓ€sst sich tΓ€glich beobachten.
Wildes GedrΓ€ngel auf der Kreuzung: So verhalten Sie sich richtig wurde gefunden bei mopo.de
