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Heute — 19. Juni 2026Artikel

E-Auto-Reichweite viel niedriger als versprochen: Gericht gibt verärgertem Käufer recht

19. Juni 2026 um 07:00

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Die Reichweitenangaben zu E-Autos muten häufig absurd an: In der Realität sind die Werte schlicht nicht erreichbar. Käufer eines E-Autos müssen das aber nicht unbedingt hinnehmen: Das Landgericht Wuppertal gab nun einem Kläger recht, der wegen einer viel zu niedrigen Reichweite vom Kauf zurücktreten wollte. Das Autohaus, das ihm das Fahrzeug verkauft hatte, muss ihm einen Großteil des ursprünglichen Kaufpreises zurückzahlen.

Den Berichten nach dürfte es sich beim fraglichen Fahrzeug um einen Peugeot E-2008 GT handeln: Nach WLTP-Messverfahren sollte das Auto eine Reichweite von bis zu 332 Kilometern haben.

Ein Mann kaufte ein solches Auto im März 2022 und verließ sich auf diese Reichweitenangabe. Die Enttäuschung war groß: Das Auto schaffte maximal 160 Kilometer. Eco-Modus, eine niedrige Durchschnittsgeschwindigkeit von 33 bis 37 km/h und batterieschonendes Fahren halfen nichts. Das Autohaus ließ den Wagen checken, aber ein Fehler konnte nicht gefunden werden.

Das WLTP-Messverfahren soll zwar „realistische“ Verbrauchswerte ergeben, doch bei E-Autos liegt die reale Reichweite gemeinhin weit unter den Angaben. In der Praxis erreichen Elektroautos oft nur einen Bruchteil der angegebenen WLTP-Reichweite – bei „mobile.de“ rät man etwa dazu, mit 70 bis 80 Prozent der Angabe zu rechnen. Im Winter wegen niedriger Temperaturen noch weniger, denn in der kalten Jahreszeit sinke die Reichweite um 25 bis 40 Prozent.

Der Käufer des mutmaßlichen Peugeot trat laut Urteil im Mai 2023 vom Kaufvertrag zurück. Das Autohaus stellte sich quer und der Fall landete vor Gericht. Das beauftragte einen unabhängigen Sachverständigen, der seinerseits eine WLTP-Messung unter Laborbedingungen durchführte und feststellte, dass das fragliche Auto nur eine gewichtete Reichweite von 282 Kilometern erreichte. Das sind rund 18 Prozent weniger als die herstellerseitig beworbenen 332 Kilometer. Ursache war laut Gutachter eine fortgeschrittene Degradation der Traktionsbatterie. Die Batteriezellen waren offenbar deutlich schneller gealtert, als unter den Fahrbedingungen des Klägers zu erwarten gewesen wäre. Das ist ein Indiz für einen Fahrzeugmangel, der nichts mit dem Nutzungsverhalten des Käufers zu tun hatte.

Das Landgericht Wuppertal erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag daher für wirksam: In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor stellte eine Abweichung von mehr als zehn Prozent von zugesagten Verbrauchswerten einen erheblichen Mangel dar, der zum Rücktritt berechtige.  

Abzüglich der Nutzung muss der Händler dem Käufer nun rund 33.750 Euro und somit einen Großteil des Kaufpreises (39.000 Euro) zurückzahlen. Das Auto hatte inzwischen eine Laufleistung von 40.385 km.

Dass sich unter den WLTP-Testbedingungen bei einem individuellen Fahrzeug Abweichungen zu Herstellerangaben ergeben, ist zwar nicht gesagt – doch zumindest zeigt das Urteil, dass die überhöhten Reichweitenangaben von E-Autos nicht einfach als leeres Marketingversprechen genutzt werden dürfen. Im Zweifelsfall kann das für ein Autohaus auch Ärger bedeuten.

(Auszug von RSS-Feed)
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