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Heute — 02. Februar 2026

Bei Bundesbehörde - Sie wollte nicht gendern! Mitarbeiterin gefeuert

02. Februar 2026 um 16:56

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Hamburg – Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und eine Mitarbeiteri...
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Hamburger Liebesbetrüger zockte Frau einmal zu viel ab: Jetzt schmort er im Knast

02. Februar 2026 um 15:43

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Ein 35-Jähriger aus Hamburg spielt seinem Opfer eine Liebesbeziehung vor – und erleichtert die Frau dann um eine sechsstellige Geldsumme. Am Landgericht Hannover erhält der Liebesbetrüger dafür seine Strafe.

Mit falschen Liebesversprechen im Internet hat der Mann die Frau um 165.000 Euro gebracht – und muss nun jahrelang ins Gefängnis. Die Gesamtstrafe für den Mann betrage vier Jahre und drei Monate, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Hannover zu dem sogenannten Love-Scamming-Prozess.

Mann aus Hamburg bei fingierter Geldübergabe festgenommen

Verurteilt worden sei er wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in neun Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sei. Im vergangenen Juni war der Mann aus Hamburg der Polizei bei einer fingierten Geldübergabe ins Netz gegangen.

Laut Urteilsbegründung war der 35-Jährige Teil einer perfiden und hoch professionalisierten Bande, die ihre Opfer manipuliert und ihnen psychisch zugesetzt hätten, wie die Sprecherin sagte. Die Geldabflüsse seien oft nach Ghana gegangen. Laut NDR hatte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten gefordert, die Verteidigung dagegen auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten plädiert.

Liebesbetrüger: Vorspiegelung falscher Notlagen

Das Kriminalitätsphänomen ist als Love-Scamming oder Romance-Scamming bekannt. Die Betrügerinnen und Betrüger suchen ihre potenziellen Opfer meist online, etwa auf Dating-Portalen, und überhäufen sie mit Liebesbekundungen. Dann stellen sie unter Vorspiegelung falscher Notlagen Geldforderungen.

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Nach früheren Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft hatte die betrogene Frau den heute 35-Jährigen auf einer Internetplattform kennengelernt. Das Opfer wurde demnach schließlich dazu gebracht, dem angeblichen Liebespartner Bargeld und Geldüberweisungen zukommen zu lassen. Als die Versprechungen ins Leere liefen, bemerkte die Frau den Betrug und erstattete Anzeige. Bei einer Geldübergabe wurde der Mann festgenommen. (mp/dpa)

Hamburger Liebesbetrüger zockte Frau einmal zu viel ab: Jetzt schmort er im Knast wurde gefunden bei mopo.de

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Gestern — 01. Februar 2026

Kuschelurteil nach Schüssen von grüner muslimischer Politikerin auf Christus- und Marienbilder

01. Februar 2026 um 13:43

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Wie zu erwarten war, kam die grünliberale Zürcher Stadträtin mit einem Kuschelurteil nach wehrsportartiger auf Schießübung auf Christus- und Marienbilder davon. Die linksgrüne Sanija Ameti hatte ihre „Entspannungsübung“ selbst auf Instagram veröffentlicht, weshalb ihre Freizeitbeschäftigung publik wurde.

Die schießwütige Dame, die sich beim Austoben ihres Hasses auf Christen sogar selbst ablichtete (siehe Storybild), wurde lediglich zu einer Geldstrafe von 3.500 Schweizer Franken (rund 3.800 Euro) wegen „Störung der Religionsfreiheit“ sowie „Gefährdung des religiösen Friedens“ und einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Nicht auszudenken, was wohl geschehen wäre, wenn ein AfD- oder FPÖ-Vertreter Schießübungen auf eine Mohammed-Darstellung gemacht hätte. Eine extrem hohe unbedingte Haftstrafe wäre die Folge gewesen, und die Vertretungen der entsprechenden Staaten würden in muslimischen Ländern vermutlich in Flammen aufgehen.

Anders als bei Muslimen, die sich derartige blasphemische Aktionen gegen ihre Religion nicht bieten lassen, wodurch bei Provokationen gegen ihre Religionsstifter Zurückhaltung geboten ist, wird in (noch) christlich geprägten Ländern geradezu krankhaft nach Entschuldigungen für freche Provokateure gegenüber unserer Religion und Kultur gesucht. Im konkreten Fall sieht das so aus: Aus einer „Entspannungsübung“ im Stil des Wehrsports wurde eine Traumabewältigung.

Aus wehrsportartiger „Entspannungsübung“ wird Traumata-Bewältigung

Dem Strafverteidiger der Schützin gelang das Kunststück, die Übung so darzustellen, dass die aus einer bosnisch-muslimischen Familie stammende Frau, die Mitte der 90er Jahre als „Flüchtlinge“ in die Schweiz einwanderten, noch immer traumatisiert sei. Deshalb befand sich die Ameti zum Tatzeitpunkt in einer „emotionalen Ausnahmesituation“, wie sogar das Gericht feststellte. In seinem Schlussplädoyer führte Verteidiger Peter Bettoni aus, dass Ameti als Kind Zeugin der Ermordung ihres älteren Bruders während des Bosnienkriegs geworden sei. Das Schießen habe für sie eine symbolische Form dargestellt, „den Schmerz, den sie über Jahre in sich getragen habe, in die Welt hinauszuschreien“.

„Zweifellos eine Missachtung des Glaubens“

Der vorsitzende Richter Hugo Kronauer stellte jedoch fest, dass „zweifellos eine Missachtung des Glaubens“ vorgelegen habe, da „die beiden zentralsten Figuren des Christentums mehrfach gezielt in den Kopf geschossen wurden“. Das gehört sich eben nicht, selbst wenn die Schützin aus dem gebenedeiten Kreis der Flüchtlinge stammt. Dann ist zwar Verständnis geboten, was sich dann in Kuschelurteile niederschlägt.

Es bleibt zu hoffen, dass, sollte sich Ameti wieder in einer „emotionalen Ausnahmesituation“ befinden und durch Schießen „den Schmerz, den sie über Jahre in sich getragen habe, in die Welt hinauszuschreien“ gedenkt, statt Bilder dann kein Ungläubiger als Zielscheibe zur Verfügung stehen wird.




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Nach Bendels-Urteil: AfD beantragt Abschaffung von Majestätsbeleidigungs-Paragraf 188

28. Januar 2026 um 15:00

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Die AfD will am morgigen Donnerstag einen Gesetzentwurf im Dienste der Meinungsfreiheit in Deutschland einbringen: Die Partei will die Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 erwirken. Im Gesetzantrag nimmt die AfD konkret Bezug auf den Prozess wegen des Faeser-Memes gegen Deutschlandkurier-Chefredakteur David Bendels.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Stunde der Wahrheit im Deutschen Bundestag: Am Donnerstag (29. Januar) bringt Stephan Brandner für die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 StGB im Parlament ein. Dann heißt es für CDU und CSU Farbe bekennen, nachdem Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) ebenfalls gefordert hatte, diesen verschärften Sonderschutz im Strafgesetzbuch für Politiker vor Beleidigung/Verleumdung aufzuheben.

Der AfD-Gesetzesantrag, der dem Deutschland-Kurier vorliegt, nimmt ausdrücklich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme). Dazu liegt inzwischen das schriftliche Urteil des Landgerichts Bamberg (Freispruch Erster Klasse) vor.

Weil für die formelle Aufhebung (Abschaffung) eines Gesetzes grundsätzlich ein Rechtsakt in Gestalt eines neuen Gesetzes erforderlich ist, will die AfD-Bundestagsfraktion am Donnerstagnachmittag einen entsprechenden Entwurf im Plenum des Deutschen Bundestages einbringen. Der Gesetzesantrag steht unter der Überschrift: „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“. Die Einbringungsrede hält Stephan Brandner, Justitiar und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion. Er hat die Initiative federführend ausgearbeitet.

Der Gesetzentwurf der AfD nimmt ausführlich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme): „Auch Journalisten geraten immer mehr ins Visier von Politikern, die den § 188 nutzen, um ihnen unliebsame Journalisten abzuschrecken und zu bestrafen. So wurde im April 2025 David Bendels, der Herausgeber und Chefredakteur des ‚Deutschland-Kuriers‘, vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Da er nicht vorbestraft war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Bendels hatte Ende Februar 2024 eine Fotomontage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf dem X-Kanal des ‚Deutschland-Kuriers‘ gepostet. Darauf trug Faeser ein Schild mit der Aufschrift: ‚Ich hasse die Meinungsfreiheit.‘ Ein Urteil, das national als auch international hohe Wellen schlug…“

Was nun, Herr Spahn?

Für die CDU/CSU heißt es in dieser Woche: Butter bei die Fische! Denn auch Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich öffentlich für eine Abschaffung des hoch umstrittenen „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen. Der Paragraf stellt die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter ein drastisch verschärftes Strafmaß im Vergleich zu den allgemeinen Beleidigungsparagrafen.

„Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte Spahn kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“ zur erweiterten Neufassung aus dem Jahr 2021. Entstanden sei aber der Eindruck, dass die Mächtigen sich ein Sonderrecht geschaffen hätten. Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, betonte Spahn und unterstrich: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“

Schriftliche Begründung

Unterdessen liegt in der Causa David Bendels die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Bamberg zur Berufungsverhandlung am 14. Januar 2026 vor. Der Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier war vor zwei Wochen aus „rechtlichen Gründen“ komplett freigesprochen worden vom Vorwurf der Politiker-Verleumdung.

In der jetzt den Anwälten von Bendels zugestellten schriftlichen Urteilsbegründung betont das Landgericht Bamberg, der in Rede stehende Beitrag (Faeser-Meme) sei unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Einzelfalls „vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und als solcher straflos.“

Was folgt ist eine einzige Ohrfeige für das Amtsgericht Bamberg und die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, um sogar noch eine Strafverschärfung (acht Monate) zu erreichen. Das Landgericht Bamberg hält dem entgegen: „Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Deutung einer Äußerung und der Einordnung, ob diese Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, gehört, dass sie unter Einbeziehung ihres Gesamtkontextes ausgelegt wird. Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist dabei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, der ihr nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zukommt. Um diesen objektiven Sinngehalt einer Äußerung abzugrenzen, darf nicht allein der Wortlaut und die Form, sondern muss vielmehr auch Sinn und Gesamtzusammenhang der Äußerung, wie sie beim angesprochenen Adressaten verstanden werden muss, berücksichtigt werden.“

Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Bamberg (Richter Martin Waschner) hatte allen Ernstes argumentiert, das Faeser-Meme sei nicht als satirisch-kritischer Beitrag erkennbar gewesen – vielmehr habe der durchschnittliche Betrachter meinen können, die Ex-Innenministerin hätte wirklich so ein Schild („Ich hasse die Meinungsfreiheit!“) vor sich hergetragen.

David Bendels: „Elementares Grundsatzurteil für die Meinungsfreiheit“

Rechtsanwalt (RA) Peter Richter, einer von drei Verteidigern (Weitere Verteidiger: RA Ulrich Vosgerau; RA Michael Baitinger), die DK-Chef Bendels im „Faeser-Meme“-Verfahren vertraten, erklärte zur schriftlichen Urteilsbegründung: „Das Urteil des Landgerichts Bamberg beendet mit erfrischender Deutlichkeit die rechtsdogmatische Geisterfahrt des Amtsgerichts. Unter Anwendung der einschlägigen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird das Faeser-Meme zutreffend als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung eingestuft. Zugleich wird klargestellt, dass bei Meinungsäußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eine Vermutung für das Recht auf Freiheit der Rede streitet. Frau Faeser ist die aufmerksame Lektüre dieses Urteils dringend anzuempfehlen.“

DK-Chef David Bendels erklärte zum Abschluss des Verfahrens und zur Urteilsbegründung: 

„Wir haben couragiert, stabil und hartnäckig für die Meinungsfreiheit gekämpft — und wir haben für die Meinungsfreiheit gesiegt! Dieses Urteil ist ein elementareres Grundsatzurteil im Sinne des künftigen Schutzes der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Ich bezweifele jedoch sehr stark, dass Nancy Faeser intellektuell befähigt ist, die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses wichtigen Grundsatzurteils zu erfassen. Frau Faeser ist meines Erachtens nach nicht nur eine gefährliche und dreiste Politikerin, sie ist zudem eine unfähige und furchtbare Juristin.“

Abschließend bekräftigte Bendels: „Das Bamberger Faeser-Meme-Urteil zeigt ganz eindeutig: Der „Majestätsbeleidigungs“-Paragraph muss im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit vollumfänglich und rasch abgeschafft werden. Ich freue mich sehr, dass die AfD an diesem Donnerstag nun einen entsprechenden Abschaffungsantrag im Deutschen Bundestag einbringen wird.“ 

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