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Gestern — 27. Februar 2026

Bundesverdienstkreuz-Trägerin und Ex-Ethikrat-Chefin Buyx mit „Plagiatsdoktorarbeit“

27. Februar 2026 um 07:00
ELA

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Dem bekannt berüchtigten „Plagiatsjäger“ Stefan Weber fiel nunmehr ein weiterer „Politemporkömmling“ zum „Opfer“.

Diesmal handelt es sich um die ehemalige Ethikrat-Chefin Alena Buyx, die sich vor allem in der Corona-Zeit „besonders hervorgetan“ hatte.

„Massiv plagiiert“

Der Plagiatsforscher Stefan Weber hat nun die Doktorarbeit der Medizinethikerin Alena Buyx genauer unter die Lupe genommen. In einem entsprechenden Gutachten, das am 24. Februar veröffentlicht wurde, kommt Weber zu dem Schluss, dass die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrates “massiv plagiiert” hat, wie auch anonymousnews berichten konnte.

Der „berühmt berüchtigte Plagiatsjäger” Stefan Weber erhebt somit schwere Vorwürfe gegen die ehemalige Ethikrat-Vorsitzende Alena Buyx. „Die deutsche Medizinethikerin und Multi-Funktionärin Alena Buyx hat in ihrer im Jahr 2005 an der Universität Münster angenommenen medizinischen Doktorarbeit massiv plagiiert und ähnlich wie Annette Schavan und Mario Voigt vor allem Literaturarbeit simuliert”, behauptet Weber in einer Stellungnahme auf X.

Laut einem von Weber am 24. Februar veröffentlichten Gutachten enthält die Doktorarbeit von Buyx “zumindest 73 Textplagiats- und Quellenplagiatsfragmente”. Damit sei „rund die Hälfte aller Fließtextseiten der Dissertation betroffen”. Buyx habe Literaturarbeit „vorgetäuscht, die ganz offensichtlich nicht selbstständig stattgefunden hatte”.

Dies sei laut Weber durch den sogenannten zitationsbasierten Ansatz belegt. Es fänden sich in der Dissertation aber auch „mehrere zum Teil längere Textplagiate”. „73 Stellen sind keine Lappalie, man kann also durchaus von einem Muster sprechen. Auf 35 der 84 Seiten Fließtext gibt es Plagiatsfragmente. Das sind 42 Prozent der Fließtext-Seiten. Das sind nicht bloß handwerkliche Fehler, das ist bewusst geschehen”, befindet Weber dazu.

„Literaturwissen“ vorgetäuscht

Er sei sich der Tatsache bewusst, „dass es sich bei den Plagiatsfragmenten, bis auf wenige Ausnahmen, die in einem wertenden Sinnzusammenhang verfasst wurde, um Wissen reproduzierende Passagen handelt, mitunter auch um notorisches Fachwissen”, räumt Weber ein. Dennoch zeige das Gutachten auf, dass Buyx “eine unzulässige Abkürzung gegangen” sei, also dass sie zitierte Literatur „vielfach wohl kaum jemals im Original aufgesucht und rezipiert hat, sondern einfach die Quellenangaben von älteren Dissertationen abgeschrieben hat”.

Zudem gesteht Weber zu, dass Literaturarbeit in der medizinischen Dissertation kaum eine oder nur eine untergeordnete Bedeutung im Vergleich zur empirischen Versuchsanordnung hat. Die Frage müsse dann aber ans medizinische Promotionswesen lauten, „warum sie überhaupt stattfindet und was ihr Wert ist, wenn sie, wie bei Buyx, offensichtlich mitunter simuliert wurde”.

In der Gesamtschau erschwerend seien zwei Textplagiate im Diskussionsteil, „womit sich trotz aller möglichen Einwände in Summe ein schwerwiegender Plagiatsverdacht ergibt”, so Weber in seiner Gesamtbeurteilung.

Habilitationsschrift unveröffentlicht

„Äußerst problematisch” sei nicht nur die Doktorarbeit von Buyx, sondern auch die Tatsache, dass ihre Habilitationsschrift nicht öffentlich zugänglich ist. Schließlich hat Buyx ihre Qualifikation als Medizinethikerin erst im Jahr 2013 mit ihrer Habilitation erlangt. Weber fordert nun die Veröffentlichung ihrer Habilitationsschrift.

Als Vorsitzende des Deutschen Ethikrates war Buyx während der Corona-Zeit wie kaum eine andere Medizinerin in der öffentlichen Debatte präsent und ein „gern gesehener“ Gast in TV-Talkshows. Sie setzte sich massiv für Impfungen ein, so auch für Kinder. Als sie vergangenen November vor der Corona-Enquetekommission des Bundestages zu ihrer damaligen Haltung befragt wurde, musste sie jedoch eingestehen, dass ihre Empfehlung zur Impfung von Kindern keinerlei evidenzbasierte wissenschaftliche Grundlage hatte, sondern als eine persönliche „Einschätzung” ihrerseits zu verstehen gewesen sei.

Zum Tag der Deutschen Einheit im Jahr 2024 erhielt Buyx von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Verdienstkreuz am Bande mit der Begründung, die Medizinethikerin sei „eine der engagiertesten Stimmen zu Fragen des gesellschaftlichen Wandels in unserer Zeit”, wobei ihr Engagement als „Beraterin in ethischen Fragen” besonders während der Corona-Pandemie deutlich geworden sei. „Trotz zum Teil massiver Anfeindungen war sie eine stets präsente Mittlerin, die den Konflikt zwischen staatlichen Schutzmaßnahmen und individuellen Freiheitsrechten verständlich erläutert hat”, hieß es dazu auf der Webseite des Bundespräsidenten.

Nichts desto trotz scheint sich hier einmal mehr eine sogenannte Verschwörungstheorie zu bewahrheiten, dass nämlich gerade Personen mit einer nicht „so ganz einwandfreien Vita“ besonders gerne vor den Karren einer „skrupellosen“ Politik gespannt werden.


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Ungeprüft “abgeschrieben”? Plagiatsjäger Weber zerlegt Doktorarbeit von Alena Buyx

24. Februar 2026 um 09:00

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“Plagiatsjäger” Stefan Weber hat sich die Doktorarbeit von Ex-Ethikrat-Chefin Alena Buyx, vermeintlich moralische Instanz in den Corona-Jahren, vorgenommen: 73 Text- und Quellenplagiatsfragmente identifizierte er bei seiner Prüfung ihrer Dissertation. Im Gutachten ist von einer “Täuschung über die Eigenständigkeit der Literaturarbeit” die Rede.

Alena Buyx war von 2020 bis 2024 Vorsitzende des Deutschen Ethikrats und erhob das Impfen mit experimentellen Gentherapeutika allen potenziellen Schadwirkungen zum Trotz zur moralischen Pflicht. Der Ethikrat befürwortete einen allgemeinen Impfzwang Anfang 2022, als längst ausreichend kritische Fakten zum fehlenden Fremdschutz auf dem Tisch lagen, mehrheitlich.

Wer als moralische Instanz ins Feld geführt wird, sollte in seiner wissenschaftlichen Arbeit besser über alle Zweifel erhaben sein – sollte man meinen. Ein Report24 vorliegendes Plagiatsgutachten von Stefan Weber zu Buyx’ Dissertation “Lateralisierung von Aufmerksamkeit bei gesunden Linkshändern und Rechtshändern. Eine Studie mit funktioneller transkranieller Dopplersonografie (fTCD)” von 2005 beschreibt jedoch ganze 73 Text- und Quellenplagiatsfragmente.

Abgeschrieben, ohne Quellen zu prüfen?

Die Doktorarbeit, eingereicht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, soll demnach deutliche Anzeichen aufweisen, dass Forschungsergebnisse und Literaturreferenzen aus älteren Arbeiten praktisch “abgeschrieben” wurden, ohne offenbar die Originalquellen zu konsultieren.

Das Gutachten beginnt mit einer Einordnung: “Das Vorgehen von Alena Buyx, zahlreiche Textstellen mitsamt der Literaturreferenzen ungeprüft und ohne Kennzeichnungen als Sekundärzitate aus älteren Doktorarbeiten zu übernehmen, mag vielleicht in der Medizin weiter verbreitet sein als angenommen, es ist aber dennoch nicht lege artis.” Laut der in der Medizin international gültigen ICMIE-Zitierregeln sei es vielmehr explizit verboten.

Die identifizierten Text- und Quellenplagiate werden im Gutachten aufgeführt und mit den Originalquellen gegenübergestellt. Pikant: Mitunter sollen demnach gar Fehler übernommen worden sein. Auch angesprochen wird ein ungewöhnliches Verhältnis von Fließtext und Literaturverzeichnis: 83 Manuskriptseiten Fließtext stehen weiteren 30 Seiten Literaturverzeichnis gegenüber. Zahlreiche Literaturtitel fänden sich nur im Literaturverzeichnis, zwei Werke wurden zitiert, die gar nicht veröffentlicht wurden, also auch nicht nachprüfbar sind.

Das Fazit in der Gesamtbeurteilung: ein “schwerwiegender Plagiatsverdacht”. Der Gutachter sei sich demnach zwar der Tatsache bewusst, dass es sich bei den Plagiatsfragmenten überwiegend um Wissen reproduzierende Passagen handele, doch die Verfasserin Buyx sei “eine unzulässige Abkürzung gegangen”: Sie habe “zitierte Literatur vielfach wohl kaum jemals im Original aufgesucht und rezipiert”, sondern der Einschätzung nach einfach Quellenangaben von älteren Dissertationen “abgeschrieben”.

Das Gutachten attestiert eine “Täuschung über die Eigenständigkeit der Literaturarbeit” und legt auf Basis der Ordnungen der Universität Münster ein Verfahren zur Überprüfung nahe:

Die Verpflichtung zur Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung, ob eine Entziehung des Doktorgrades von Alena Buyx auf Basis einer festgestellten erheblichen Täuschung in der Literaturarbeit gerechtfertigt ist, folgt aus den Ordnungen der Universität Münster (heutige PromO, damalige Regeln guter wissenschaftlicher Praxis) sowie aus der Methodenliteratur für die medizinische Promotionsschrift zum Zeitpunkt vor dem Verfassen der Dissertation.

Ob Buyx angesichts des Plagiatsverdachts Konsequenzen drohen, muss sich zeigen. Das Gutachten wirft jedenfalls auch angesichts der Corona-Jahre Fragen auf. Wie eigenständig hat man beim Ethikrat unter Buyx’ Vorsitz die Datenlage evaluiert und wissenschaftliche Studien geprüft? Fand eine kritische Auseinandersetzung mit verfügbaren Forschungsarbeiten und Einschätzungen zur SARS-CoV-2-Gefährlichkeit, der Effektivität von Maßnahmen und der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe statt, oder hat man von der Politik vorgeschriebene Narrative und Vorgaben übernommen? Die Bevölkerung dürfte hohe Erwartungen an die wissenschaftliche Arbeitsweise im Ethikrat haben. Wurden diese erfüllt? Auch das müsste im Rahmen einer echten Corona-Aufarbeitung überprüft werden.

(Auszug von RSS-Feed)
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