NDS-News

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Gestern — 05. Juni 2026

Die Deutsche Bahn hat ein Problem – und es heißt nicht Deutschlandticket

05. Juni 2026 um 17:39

Vorschau ansehen
Die Deutsche Bahn verspricht mehr Pünktlichkeit. Doch wer regelmäßig fährt, kennt die Realität. Ein Kommentar.

(Auszug von RSS-Feed)

Grillen wie die Profis: Diese 10 Dinge brauchen Sie dafür

05. Juni 2026 um 16:00

Vorschau ansehen
Ob goldbraune Bratwürste, buttrige Maiskolben oder Grillkäse – Sommerzeit ist Grillzeit. Aber was braucht man unbedingt für die Barbecue-Saison? Unsere Grillexperten Tobias Heller, Nico Mordhorst und Björn Fahrenkrug erklären, was nicht fehlen darf.

(Auszug von RSS-Feed)

Grillen wie die Profis: Diese 10 Dinge brauchen Sie dafür

05. Juni 2026 um 16:00

Vorschau ansehen
Ob goldbraune Bratwürste, buttrige Maiskolben oder Grillkäse – Sommerzeit ist Grillzeit. Aber was braucht man unbedingt für die Barbecue-Saison? Unsere Grillexperten Tobias Heller, Nico Mordhorst und Björn Fahrenkrug erklären, was nicht fehlen darf.

(Auszug von RSS-Feed)

Das Elterngeld ist keine Luxus-Subvention – eine Erhöhung ist überfällig

05. Juni 2026 um 15:31

Vorschau ansehen
Die Familienministerin stellt eine Elterngeld-Erhöhung in Aussicht. Doch für Eltern gibt es einen Wermutstropfen.

(Auszug von RSS-Feed)

Das Elterngeld ist keine Luxus-Subvention – eine Erhöhung ist überfällig

05. Juni 2026 um 15:31

Vorschau ansehen
Die Familienministerin stellt eine Elterngeld-Erhöhung in Aussicht. Doch für Eltern gibt es einen Wermutstropfen.

(Auszug von RSS-Feed)

Festival abgesagt? Diese Kosten bekommen Fans zurück – und diese nicht

05. Juni 2026 um 14:00

Vorschau ansehen

Wenn ein Festival abgesagt wird, ist der Ärger groß. Klar ist: Das Ticketgeld muss zurück. Bei Übernachtungs- und Reisekosten sieht es für Besucher aber meist anders aus.

Ein Jahr Vorfreude – und plötzlich ist alles vorbei. Wird ein Festival abgesagt, stehen Fans und Besucher oft mit nutzlos gewordenen Tickets da. Für Veranstalter ist die Absage in der Regel die äußerste Maßnahme. Manchmal ist sie aber alternativlos. Dann stellt sich für viele die Frage: Welche Kosten bekommen sie zurück?

Festival abgesagt: Ticketkosten müssen erstattet werden

Die Kosten für die Eintrittskarten müssen Anbieter in diesem Fall erstatten. Das sagt Rechtsanwältin Caroline Sohns aus Hannover/Düsseldorf. Sie ist Mitglied im Zivilrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins. „Wird eine Veranstaltung durch den Anbieter endgültig abgesagt, entsteht für den Käufer ein Rücktrittsrecht“, sagt Sohns. Der gezahlte Kaufpreis muss dann unverzüglich zurückgezahlt werden.

Für die Rückerstattung gelten 14 Tage als angemessen. So lange sollte der Vorgang nach Einschätzung der Rechtsanwältin höchstens dauern.

Unterkunft und Anreise meist nicht erstattungsfähig

Anders sieht es bei weiteren Ausgaben aus. Müssen Veranstalter also auch für bereits gebuchte Reisekosten oder die Unterkunft aufkommen?


Wer bei Google nach aktuellen Themen sucht, sieht neben den Suchergebnissen oft auch eine Box mit Schlagzeilen. Wenn Sie MOPO.de als bevorzugte Quelle hinterlegen, erscheinen unsere Inhalte häufiger in dieser Schlagzeilen-Box – verlässlicher Lokaljournalismus, aktuelle Nachrichten und wichtige Themen aus Hamburg direkt in Ihrem Überblick.
Hier MOPO.de als bevorzugte Quelle einstellen.


In der Regel nicht, sagt Sohns. Der Grund: Kosten für Anreise und Übernachtung nehmen Besucherinnen und Besucher freiwillig auf sich. Sie dienen dazu, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen.

Deshalb unterliegen diese Kosten meist keiner Schadenersatzpflicht. Sagt der Veranstalter das Festival aus Gründen ab, die er nicht selbst zu verschulden hat, muss er dafür ohnehin nicht einstehen. Ein Beispiel dafür wäre eine Unwetter-Vorhersage.

Festival abgesagt: Wann Tickets zurückgeschickt werden müssen

Manchmal behalten Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit. Dann können sie im Folgejahr erneut genutzt werden. In solchen Fällen kann der Veranstalter die Erstattung davon abhängig machen, dass das Ticket zurückgeschickt wird. Das erklärt Sohns.

Das könnte Sie auch interessieren: Festival-Ärger? Welche Rechte Gäste geltend machen können

Sobald die Eintrittskarte beim Veranstalter eingegangen ist, sollte auch dann die Rückerstattung nicht länger als 14 Tage dauern. Für Fans bedeutet das: Das Ticketgeld kommt zurück – Unterkunft und Anreise bleiben aber meist ihr eigenes Risiko. (dpa/mp)

Festival abgesagt? Diese Kosten bekommen Fans zurück – und diese nicht wurde gefunden bei mopo.de

(Auszug von RSS-Feed)

Urlaub so teuer wie nie? So machen Sie Ihre Finanzen reisefest und sparen Geld

05. Juni 2026 um 13:00

Vorschau ansehen
Der Urlaub wird immer teurer – mit dem richtigen Girokonto, der passenden Kreditkarte und cleveren Spartipps lässt sich bei der Reiseplanung dennoch viel Geld sparen. So bleibt der Sommerurlaub bezahlbar.

(Auszug von RSS-Feed)

Urlaub so teuer wie nie? So machen Sie Ihre Finanzen reisefest und sparen Geld

05. Juni 2026 um 13:00

Vorschau ansehen
Der Urlaub wird immer teurer – mit dem richtigen Girokonto, der passenden Kreditkarte und cleveren Spartipps lässt sich bei der Reiseplanung dennoch viel Geld sparen. So bleibt der Sommerurlaub bezahlbar.

(Auszug von RSS-Feed)

Nutella-Beben bei Rewe & Co.: Kunden können diesen Preis kaum fassen

05. Juni 2026 um 13:12

Vorschau ansehen
Eine neue Nutella-Sorte sorgt im Supermarkt für Diskussionen. Der Grund: Ein Glas kostet plötzlich 9,99 Euro. Dahinter steckt jedoch ein besonderer Grund.

(Auszug von RSS-Feed)

Urlaub so teuer wie nie? So machen Sie Ihre Finanzen reisefest und sparen Geld

05. Juni 2026 um 13:00

Vorschau ansehen
Der Urlaub wird immer teurer – mit dem richtigen Girokonto, der passenden Kreditkarte und cleveren Spartipps lässt sich bei der Reiseplanung dennoch viel Geld sparen. So bleibt der Sommerurlaub bezahlbar.

(Auszug von RSS-Feed)

Geld abheben: Darum kommt die Karte vor dem Bargeld

05. Juni 2026 um 11:59
dpa

Vorschau ansehen
Egal, ob Sparkasse, Volksbank oder ein anderes Institut: Bei der Bargeldabhebung am Automaten ist eines immer gleich: Die Karte kommt vor dem Bargeld raus. Aber warum eigentlich?

(Auszug von RSS-Feed)

Geld abheben: Darum kommt die Karte vor dem Bargeld

05. Juni 2026 um 11:59
dpa

Vorschau ansehen
Egal, ob Sparkasse, Volksbank oder ein anderes Institut: Bei der Bargeldabhebung am Automaten ist eines immer gleich: Die Karte kommt vor dem Bargeld raus. Aber warum eigentlich?

(Auszug von RSS-Feed)

Festival-Ärger? Welche Rechte Gäste geltend machen können

05. Juni 2026 um 11:22

Vorschau ansehen

Die Lieblingsband sagt ab, das Wetter spielt verrückt, oder Sie sind doch verhindert? Nicht für jeden Fall haben Festivalgäste eine Geld-zurück-Garantie. In manchen aber eben doch.

Sommerzeit ist Festivalzeit. Tausende Menschen pilgern auch in diesem Jahr wieder zu Open-Air-Events, campieren auf Wiesen, feiern ihre Lieblingsbands und nehmen dafür oft lange Anreisen, hohe Ticketpreise und nicht selten auch widrige Witterungsbedingungen in Kauf. 

Doch was passiert, wenn die Vorfreude plötzlich einem Ärgernis weicht? Wenn ein Headliner kurzfristig absagt, das Festival wegen Unwetters unterbrochen oder gar abgesagt werden muss? Nicht jede Enttäuschung begründet automatisch einen Anspruch auf Entschädigung. 

Doch ganz machtlos sind Besucherinnen und Besucher in vielen Situationen nicht. Aber welche Rechte haben sie in welchen konkreten Situationen? Wir zeigen es anhand von sechs ausgesuchten, typischen Szenarien auf:

Szenario 1: Es gibt Probleme bei der Einlasskontrolle

Während des Konzerts trägt der Veranstalter für die Sicherheit der Gäste Sorge. Dafür beauftragt er in der Regel Sicherheitsdienste, die Gäste vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes kontrollieren. „Die dürfen viel, aber nicht alles“, ordnet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein.

Steht auf der Eintrittskarte etwa, dass weder Taschen noch Lebensmittel mitgenommen werden dürfen, ist es rechtens, dass der Sicherheitsdienst Gästen diese abnimmt. Allerdings müssen Sie diese Dinge später auch wieder unbeschädigt zurückbekommen – „die Dose Bier genauso wie den Fotoapparat“, so die Verbraucherschützer. Geht etwas kaputt, können Betroffene Schadenersatz vom Veranstalter verlangen.

Fehlen Hinweise auf Mitnahmeverbote bestimmter Gegenstände und spricht aus Sicherheitsgründen nichts dagegen, könne auch niemand Gäste daran hindern, etwa ein Brötchen oder eine Plastikflasche mit Limo mit aufs Gelände zu nehmen. Einer Leibesvisitation können Sie sich allerdings nicht entziehen, dürfen aber auf gleichgeschlechtliches Personal dafür bestehen. 

Szenario 2: Das Line-up auf dem Festival ändert sich

Ob eine Änderung des Line-ups zu einem Erstattungsanspruch der Festivalbesucher führt, hängt laut Rechtsanwältin Carolina Sohns ganz wesentlich davon ab, worüber sich die Parteien bei Vertragsschluss geeinigt haben. Zwar erfolge die Wahl des Festivals für viele Besucherinnen und Besucher anhand des Line-ups. Das führe aber nicht automatisch dazu, dass die spezifischen Künstlerinnen und Künstler auch Vertragsbestandteil werden.

Vielmehr erhalten Gäste mit ihrer Eintrittskarte im Wesentlichen Zugang zum Festivalgelände. Veranstalter behalten sich in den Vertragsbestimmungen häufig Änderungen des Line-ups vor, welche sich auch auf sogenannte Headliner beziehen können – also die Top-Künstler, denen die Bühne zur besten Festivalzeit am Abend gehört. „Ob Klauseln dieser Art wirksam sind, ist dabei im Einzelfall zu prüfen“, sagt Sohns.

Ob Ticketinhaber also nur wegen eines abgesagten Künstlers vom Kaufvertrag zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen können, hängt davon ab, ob dieser vertragswesentlich war. Ein vertiefter Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schafft darüber Klarheit. 

Szenario 3: Ein Unwetter kündigt sich an

„Solange Konzerte weiterhin stattfinden und die Leistung erbracht wird, hat das erst mal keine Auswirkungen auf den Vertrag“, sagt Caroline Sohns. Wer dem Festival also aus reiner Vorsicht fernbleiben möchte, hat in diesem Fall kein Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises. Festivalbesucherinnen und -besucher „wissen im Vorfeld, dass sie eine Leistung unter freiem Himmel erworben haben, und müssen sich demnach auf das Wetter einstellen“, sagt Sohns.

Anders kann es aussehen, wenn das Festival – oder zumindest Teile davon – aufgrund eines Unwetters abgesagt wird. In solchen Fällen entziehe die zuständige Ordnungsbehörde dem Veranstalter häufig die Spielgenehmigung, was eine Austragung des Festivals Caroline Sohns zufolge unmöglich mache.

In der Theorie könnten Ticketinhaber nun also eine Erstattung oder zumindest eine teilweise Erstattung des Kaufpreises verlangen. „In der Praxis haben Festivalanbieter für den Fall behördlicher Anordnungen jedoch regelmäßig in ihren AGB Rückzahlungsausschlüsse für Umstände, die sie selbst nicht zu vertreten haben, festgelegt“, sagt Sohns. 

In diesem Fall behielten Tickets teilweise ihre Gültigkeit und könnten im Folgejahr erneut genutzt werden. Wann Klauseln dieser Art allerdings wirksam seien, hänge vom Einzelfall ab.

Szenario 4: Der Veranstalter sagt das Event ab 

„Eine generelle Absage des Events – ohne Festlegung eines Ersatztermins – führt regelmäßig zu einer Erstattungspflicht des Anbieters“, sagt Rechtsanwältin Sohns. Erbringt der Veranstalter die geschuldete Leistung nicht, besteht für ihn auch kein Anspruch auf die Gegenleistung. Ticketinhaber können ihren Kaufpreis daher vom Veranstalter zurückverlangen. 


Wer bei Google nach aktuellen Themen sucht, sieht neben den Suchergebnissen oft auch eine Box mit Schlagzeilen. Wenn Sie MOPO.de als bevorzugte Quelle hinterlegen, erscheinen unsere Inhalte häufiger in dieser Schlagzeilen-Box – verlässlicher Lokaljournalismus, aktuelle Nachrichten und wichtige Themen aus Hamburg direkt in Ihrem Überblick.
Hier MOPO.de als bevorzugte Quelle einstellen.


Auch wenn das Festival bereits begonnen hat und dann abgebrochen wird, steht Besucherinnen und Besuchern nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein teilweiser Erstattungsanspruch des Ticketpreises zu. „Findet das Festival nicht vollständig statt, muss auch nicht voll gezahlt werden“, teilen die Verbraucherschützer mit. Das gelte grundsätzlich auch bei Unwetter oder einer entzogenen Genehmigung. 

Wie viel Geld Gäste im Falle eines Abbruchs fordern können, hängt den Verbraucherschützern zufolge davon ab, welche Künstler konkret ausgefallen sind. So sei der Ausfall des angekündigten und weltbekannten Headliners stärker zu gewichten als der einer eher unbekannten Lokalband.

Szenario 5: Am Ersatztermin kann ich nicht teilnehmen

Entscheidend ist laut Caroline Sohns die Frage, ob der Veranstalter den Ausfall des ursprünglichen Events selbst verschuldet hat oder die Absage auf höherer Gewalt (Kriege, Pandemien, behördliche Maßnahmen) beruht. Bei selbst verschuldeter Absage bestehe für Besucherinnen und Besucher regelmäßig ein generelles Rücktrittsrecht „und gerade keine Verpflichtung, den Folgetermin wahrzunehmen“, so Sohns.

Trifft den Veranstalter keine Schuld an der Absage des Ursprungsevents, hängt es von den AGB ab, ob Ticketinhaber sich den Kaufpreis erstatten lassen können. In diesen werde in solchen Fällen häufig festgelegt, dass eine Erstattung des Ticketpreises nur dann möglich ist, wenn der Besuch der Folgeveranstaltung für Besucherinnen und -besucher unzumutbar ist, sagt Sohns. 

Auch hier hängt die Wirksamkeit einer solchen Klausel vom Einzelfall ab. Gegen die Wirksamkeit dieser Klausel kann etwa sprechen, dass darin nicht genau benannt wird, in welchen konkreten Fällen eine Unzumutbarkeit vorliegen kann.

Szenario 6: Ich bin überraschend selbst verhindert

Persönliche Verhinderungsgründe von Ticketinhabern sorgen weder für ein Rücktritts- noch für ein Widerrufsrecht, erklärt Rechtsanwältin Caroline Sohns. Gegen solche Risiken hilft lediglich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Das könnte Sie auch interessieren: Urlaub vermasselt? So holen Sie Ihr Geld zurück!

Was in so einem Fall aber grundsätzlich geht: die Karte verschenken oder verkaufen. Das gilt zumindest, solange diese nicht personalisiert ist. Schwieriger wird es bei Tickets, auf denen der Name des Besuchers vermerkt ist. „Damit kommen andere Personen im Zweifel nicht durch die Einlasskontrolle“, erklärt die Verbraucherzentrale. Der Rat der Verbraucherschützer daher: Vorher beim Veranstalter erkundigen, ob die Karte entsprechend umgeschrieben werden kann.

Festival-Ärger? Welche Rechte Gäste geltend machen können wurde gefunden bei mopo.de

(Auszug von RSS-Feed)

Flixbus verkündet neue Routen – Urlauber am Flughafen BER hören genau hin

05. Juni 2026 um 11:07

Vorschau ansehen
Wer mit dem Flieger in den Urlaub starten will, hat am Flughafen BER bald bessere Chancen. Dafür sorgen neue Flixbus-Verbindungen.

(Auszug von RSS-Feed)

Sichere und bezahlbare Renten trotz Boomer-Welle: Was würde die AfD tun?

05. Juni 2026 um 06:03

Vorschau ansehen
Immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner. Mit dem Ausscheiden der Boomer-Generation aus dem Arbeitsmarkt wird die Finanzierung der Alterssicherung schwieriger. Welche Antworten kommen von der AfD?

(Auszug von RSS-Feed)

Sichere und bezahlbare Renten trotz Boomer-Welle: Was würde die AfD tun?

05. Juni 2026 um 06:03

Vorschau ansehen
Immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner. Mit dem Ausscheiden der Boomer-Generation aus dem Arbeitsmarkt wird die Finanzierung der Alterssicherung schwieriger. Welche Antworten kommen von der AfD?

(Auszug von RSS-Feed)

Sichere und bezahlbare Renten trotz Boomer-Welle: Was würde die AfD tun?

05. Juni 2026 um 06:03

Vorschau ansehen
Immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner. Mit dem Ausscheiden der Boomer-Generation aus dem Arbeitsmarkt wird die Finanzierung der Alterssicherung schwieriger. Welche Antworten kommen von der AfD?

(Auszug von RSS-Feed)

Zahlen sprechen Klartext: Für SIE läuft es bei Edeka, Lidl und Co. richtig schlecht

05. Juni 2026 um 05:13

Vorschau ansehen
Immer mehr Kunden greifen beim Lebensmitteleinkauf zu den günstigeren Eigenmarken der Händler und lassen teure Klassiker links liegen.

(Auszug von RSS-Feed)

Festival-Ärger? Welche Rechte Gäste geltend machen können

04. Juni 2026 um 22:05
dpa

Vorschau ansehen
Die Lieblings-Band sagt ab, das Wetter spielt verrückt oder Sie sind doch verhindert? Nicht für jeden Fall haben Festivalgäste eine Geld-zurück-Garantie. In manchen aber eben doch.

(Auszug von RSS-Feed)

Festival abgesagt: Welche Kosten werden Besuchern erstattet?

04. Juni 2026 um 22:05
dpa

Vorschau ansehen
Plötzlich löst sich ein Jahr Vorfreude in Luft auf: Die Absage ihres geliebten Festivals erwischt Fans und Besucher in der Regel kalt. Welchen finanziellen Aufwand sie zumindest erstatten bekommen.

(Auszug von RSS-Feed)
Ältere Beiträge

Fisch bei Kaufland, Rewe und Co. im Test – nur jeder Vierte schneidet gut ab

04. Juni 2026 um 13:52

Vorschau ansehen
Der WWF hat das Fischangebot in deutschen Supermärkten genau unter die Lupe genommen und auf seine Nachhaltigkeit geprüft.

(Auszug von RSS-Feed)

Tankrabatt läuft bald aus – Verbraucherzentralen fordern Dauer-Entlastung

04. Juni 2026 um 08:55
dpa

Vorschau ansehen
Ende Juni läuft der Tankrabatt für Autofahrer gegen hohe Preise an den Zapfsäulen aus. Doch wie geht es dann weiter? Die Verbraucherzentralen haben eine klare Forderung.

(Auszug von RSS-Feed)

Marktcheck der Verbraucherzentrale Niedersachsen: Hülsenfrüchte im Supermarkt oft ohne klare Herkunftsbezeichnung

04. Juni 2026 um 07:55

Vorschau ansehen
Linsen und Kichererbsen sind klimafreundlich und gesund – doch in Sachen Herkunft tappen Verbraucherinnen und Verbraucher häufig im Dunkeln. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt: Bei verarbeiteten Hülsenfrüchten fehlt meist eine klare Herkunftskennzeichnung – besonders bei konventionellen Produkten. Bio-Produkte schneiden deutlich besser ab und sind dabei oft kaum teurer. „Für viele Menschen ist die Herkunft… Weiterlesen: Marktcheck der Verbraucherzentrale Niedersachsen: Hülsenfrüchte im Supermarkt oft ohne klare Herkunftsbezeichnung
(Auszug von RSS-Feed)

„Teurer Irrweg“: Arbeitgebervereinigung will abschlagsfreie Frührente abschaffen

04. Juni 2026 um 07:13
dpa

Vorschau ansehen
Laut einer Studie ließen sich Milliardensummen einsparen, wenn die abschlagsfreie Frühverrentung abgeschafft würde. Aus Sicht der Arbeitgeber wäre dies längst überfällig.

(Auszug von RSS-Feed)

Steuererklärung zu spät abgegeben? So lassen sich Zusatzkosten trotzdem verhindern

03. Juni 2026 um 19:04
dpa

Vorschau ansehen
Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit Zuschlägen und Nachzahlungszinsen rechnen. Doch es gibt einen Weg, die zusätzlichen Kosten zu vermeiden – selbst dann, wenn die Frist für 2024 bereits abgelaufen ist.

(Auszug von RSS-Feed)

Riester-Rente ab 50: Für wen sich der Einstieg noch lohnt

03. Juni 2026 um 12:00
dpa

Vorschau ansehen
Staatliche Zulagen machen die Riester-Rente für manche attraktiv - doch hohe Kosten können die Rendite schmälern. Für wen sich der Abschluss ab 50 Jahren trotzdem noch lohnen kann.

(Auszug von RSS-Feed)

Millionen Entschädigungs-Anträge: Deutsche Bahn ächzt unter eigener Unpünktlichkeit

16. März 2026 um 13:34

Vorschau ansehen
Die Deutsche Bahn musste im vergangenen Jahr erneut Millionen Fahrgäste entschädigen. Das reißt ein großes Loch ins Budget.

(Auszug von RSS-Feed)

Millionen Entschädigungs-Anträge: Deutsche Bahn ächzt unter eigener Unpünktlichkeit

16. März 2026 um 13:34

Vorschau ansehen
Die Deutsche Bahn musste im vergangenen Jahr erneut Millionen Fahrgäste entschädigen. Das reißt ein großes Loch ins Budget.

(Auszug von RSS-Feed)

Horror-Rechnungen von Eon: Witwe soll 17.000 Euro für Gas bezahlen

14. Februar 2025 um 10:47

Vorschau ansehen
Erst mit dem Tod ihres Mannes ein Schicksalsschlag, dann kam auch noch eine sehr hohe Gasrechnung: Eine Witwe aus Norddeutschland soll rund 9000 Euro nachzahlen.

(Auszug von RSS-Feed)
❌