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Anfahrzeiten der Rettungsdienste schon jetzt bedenklich

10. Februar 2026 um 13:20

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Im April 2025 wurde im Kreistag der Landrat und die Mehrheitsgruppe mit Fragen nach Eintreffzeiten der Rettungsdienste beim Einsatzort konfrontiert-die nicht beantwortet werden konnten. Jetzt gibt es Antworten, die bedenklich stimmen.

Die Mehrheitsgruppe mit Landrat möchte das Rettungswesen „reformieren“ – hört sich ja erst einmal positiv an, ist es aber nicht. Denn eine Reduzierung der 30 Fahrzeuge (inkl. NEF) auf nur noch 18 Fahrzeuge steht im Raum und wurde seitens der Mehrheitsgruppe trotz deutlicher Kritik seitens der „AG Rettungswesen“ und der Opposition beschlossen. Trotzdem sprach der Landrat in einem Interview in der „Leine-Deister-Zeitung“ von einer Verbesserung des Rettungswesens im Landkreis durch die Beschlüsse der Mehrheitsgruppe.

Nun liegen Zahlen für 2024 aus 20.000 ausgewerteten Datensätzen der Rettungsleitstelle vor, die die Kritik an dieser Reform untermauern. Denn diese belegen, dass auch ohne eine Reduzierung der Einsatzfahrzeuge die gesetzlich vorgeschriebenen 15 minütige Frist von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Sanitäter am Einsatzort 1337 mal nicht eingehalten werden konnte. Dabei bilden die Wachen Alfeld und Bockenem erwartungsgemäß mit jeweils 17.1% Überschreitung das Schlusslicht, gefolgt von der Rettungswache Sehlem mit 16,7%. Die Werte für die drei anderen Rettungswachen im Landkreis lauten: Schellerten 12,3% , Gronau 10,5% und Sarstedt 10,2%.

Und was machen die Führungen von Mehrheitsgruppe und CDU? Sie streiten sich darüber, ob eine Ladung zu einer Ausschusssitzung zum Rettungswesen fristgerecht war oder nicht und die Printmedien des Landkreises machen dieses Spielchen auch noch mit, indem sie Interviews wie o.a. mit null kritischen Fragen führen. Dabei sollte es doch wohl darum gehen, wie es sein kann, dass mit einer Reduzierung von Rettungswagen die Situation verbessert werden soll. Dazu stellt sich auch die Frage, was mit den Einsatzfahrzeugen und deren Besatzungen passiert, die „eingespart“ werden? Da reden wir von ungefähr ca.24 Fachkräften plus 12 Fahrzeugen, die hier im Landkreis nicht mehr eingesetzt werden könnten. Fachkräfte, die, wenn sie einmal hier weg wären, woanders gerne genommen werden und schwer anzuwerben wären, wenn sich die „Reform“ als schwerer Fehler herausstellen sollte.

Die Position der AfD ist – wie mehrfach berichtet – klar:

Der Beschluss der Mehrheitsgruppe muss revidiert werden und die Zahl der Einsatzfahrzeuge und damit dem Personal mindestens gleich bleiben. Einsparungen in diesem Bereich gehen auf Kosten der Bevölkerung – der völlig falsche Weg. Zudem ist dafür zu sorgen, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten werden müssen und diese keinen Spielraum bieten.

(Auszug von RSS-Feed)

Rettungswesen: ALTParteiquerelen an den Betroffenen vorbei

20. Januar 2026 um 11:43

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Der Rettungsdienst muss turnusmäßig neu ausgeschrieben werden – diesmal auf Grundlage der umstrittenen Neuausrichtung des Rettungswesens im Landkreis. Die Mehrheitsgruppe versucht es mit Durchpeitschen und erntet deutlichen Gegenwind.

In einer gemeinsame Sitzung von zwei Fachausschüssen sollte über die anstehende Vergabe des Rettungsdienstes bis 2029 beraten und abgestimmt werden. Solche Dinge werden nicht öffentlich, wie bei solchen Vergabeverfahren üblich, beraten. Bei der Eröffnung der Sitzung stellte die Vorsitzende Katy Renner-Köbne (CDU) fest, dass aufgrund fehlender Unterlagen die Einladung nicht fristge­recht erfolgt sei und die Sitzung sei abzubrechen.

Die folgende öffentliche Versammlung eines der beiden Ausschüsse zu einem anderen Thema sollte aber stattfinden – daraufhin verließen die Angehörigen rot-grün geführten Mehrheits­gruppe unter Protest den Sitzungssaal und warfen in einer Pressemitteilung der CDU – Politikerin u.a. „politische Blockade“ vor, die „politische Entscheidungsfindung wurde gezielt unterbunden“. Die CDU reagierte ebenfalls mit einer Pressemitteilung und antwortete, dass die „von SPD und Grünen vertretene Auffassung, die jeweilige Mehrheit könne durch Abstim­mung entscheiden, ob ordnungs­gemäß eingeladen wurde oder nicht, sei völlig irrig“.

Die Meinung des Fraktionsvorsitzenden der AfD, Hans-Martin Meyer, dazu ist klar:

„Die Position der AfD zur Neuordnung des Rettungswesens in der vorherigen Berichterstattung klar dargelegt und unterstützt die deutliche Kritik der „AG Rettungsdienst“ an der harten Reduzierung von Rettungsfahrzeugen im Landkreis Hildesheim. Eine Ausschreibung aufgrund dieser Neuordnung geht an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei und bringt eine Verschlechterung der Versorgung.

Schon jetzt wird im Südkreis flächendeckend die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist nicht eingehalten. Das wird auch nach der Neuvergabe traurige Realität bleiben. Das in der Neuvergabe- Entscheidungsfindung aufgeführte Theater der involvierten Parteien gleicht einem Kindergarten und wird von uns nicht kommentiert. Zudem ist die Vergabe im Kreisausschuss jetzt beschlossen worden und der Abbruch des Fachausschusses war nicht zulässig. „

Die AfD im Landkreis Hildesheim bleibt am Thema dran.

(Auszug von RSS-Feed)

Rettungswesen: Staatsanwaltschaft Hildesheim ermittelt

10. Dezember 2025 um 13:11

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Das Rettungswesen im Landkreis soll reformiert werden. Dies war im Kreistag und durch die Petition der „AG Rettungswesen“ auch im Ausschuss des Landtages Thema. Die rotgrüne Landesregierung stärkte den Entscheidungsträgern nebst Landrat den Rücken. Nun werfen 2 mögliche Fehlentscheidungen im Rettungsdienst ein neues Licht auf die beschlossenen Einsparungen ab 2026 – die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Wir berichteten ja am 21.9.23, 16.6., 27.6. und 9.9.25 über die anstehende Reform des Rettungswesens im Landkreis Hildesheim. Nun wurden 2 Vorfälle im südwestlichen Bereich des Landkreises bekannt, die Fragen nach der Sinnhaftigkeit der Reform aufwerfen:

Am 21. 10 rief ein Arzt aus dem Alfelder Bereich um 11:03 Uhr einen Rettungswagen, da er einen Patienten mit Verdacht auf Hirnblutung behandelte – um dann wohl noch 3mal nachfragen zu müssen, wann dieser denn nun eintrifft. Nach mehr als 1 Stunde, bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von 15 Minuten, traf dieser dann auch endlich ein. Angeblich soll dann in der Einsatzdokumentation die Startzeit des Fahrzeuges von tatsächlich 11:46 auf 11:03 Uhr verändert worden sein. Der Patient hatte Glück, er überlebte den Vorfall, da er sich ja in einer Arztpraxis aufhielt.

Weniger Glück hatte ein Patient bei einem Vorfall in Delligsen, der sich bereits am 14.10 in Delligsen ereignete. Aufgrund starker Schmerzen wurde nach Alarmierung statt eines Rettungswagen (RTW) ein Notfall-Krankentransportwagen (NKTW) zum Einsatz geschickt. Die Sanitäter des NKTW durften dem Patienten keine Schmerzmittel verabreichen, es wurde ein RTW nachgefordert. Das kostete viel Zeit und der Patient verstarb kurz nach Einlieferung in ein Krankenhaus. In welches Krankenhaus der Patient verbracht wurde, ist nicht bekannt. Auch bei diesem Vorfall soll nachträglich manipuliert worden sein, indem das Einsatzstichwort herabgestuft wurde, damit die Notwendigkeit, einen Rettungswagen schicken zu müssen, nicht gegeben war. Laut „AG Rettungsdienst“ gibt es eine „Stichwortliste“ mit Erkrankungen und Verletzungen, bei denen nur noch ein NKTW statt eines RTW alarmiert werden soll – aber das weist der Pressesprecher der Stadt Hildesheim, Dr. Helge Miethe zurück.

Beide Vorfälle wurden von Meik Hüpper, stellvertretender Vorsitzender der „AG Rettungsdienst“, bestätigt. Nachdem nach einem Bericht der „Leine – Deister – Zeitung“ (LDZ) am 26.11. 25 die Staatsanwaltschaft Hildesheim noch mitteilte, dass es bislang keinen offiziellen Vorgang gäbe, bestätige diese nach einem Bericht der „Alfelder Zeitung“ (AZ) vom 28.11.25 und dem Eingang einer Strafanzeige, das „Ermittlungen gegen Unbekannt“ wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet wurden.

Da fragt man sich ernsthaft, wie es dann erst im Landkreis zugehen wird, wenn ab Sommer 2026 die Zahl der Rettungswagen von aktuell 30 auf nur noch 18 reduziert werden und die beschlossene „Reformierung“ der Mehrheitsgruppe, bestehend aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die PARTEI und GUT für Sarstedt und eng zusammenarbeitend mit Landrat Bernd Lynack (SPD), umgesetzt wurde?

Schon jetzt werden in den südlichen Bereichen des Landkreises Hildesheim die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen kaum eingehalten , wie es in einer Stellungnahme der Ärzte des MVZ Leinebergland und Freden zu lesen ist. Mit der beschlossenen Reduzierung der Einsatzfahrzeuge werden die Probleme, die sich schon jetzt für die Disponenten der Einsatzzentrale bestehen, wohl kaum abnehmen. Herr Hüpper von der AG Rettungsdienst sagte dazu, dass die angeführten Vorgänge keine Einzelfälle wären und er ständig von Kollegen von ähnlich gelagerten Problemen höre.

H.-M.Meyer

Zu den Gegnern der Reform gehört neben der CDU auch die AfD. Fraktionsvorsitzender Hans- Martin Meyer sagt zu den aktuellen Entwicklungen:

„Diese Vorgänge bestätigen schon jetzt unseren Hauptkritikpunkt der grade mal mit einer 3 Stimmen Mehrheit beschlossenen Reform. Eine der denkbar knappsten Entscheidungen im Kreistag, die ich bis dato erlebt hatte. Ein Thema, was uns als AfD trotz mehrheitlichem Beschluss im Kreistag noch sicher weiter verfolgen wird.

Unser Standpunkt hat sich nicht verändert und ist klar: Eine Reduzierung der Einsatzfahrzeuge, besonders im Südkreis, ist für uns nicht hinnehmbar und muss dringend überprüft werden. Dies wurde ja auch seitens des Kreistags und der Mehrheitsgruppe beschlossen, dass eine Überprüfung stattfinden wird-leider erst NACH erfolgter Reform. Auf jeden Fall wird das Thema „Rettungswesen Landkreis Hildesheim“ und die dort anstehenden Veränderungen ein kommunales Wahlkampfthema für die AfD sein.“

(Auszug von RSS-Feed)

https://afd-uelzen.de/?p=8178

05. Juni 2025 um 18:07

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Unsere Farben gehören an jede Schule!

Die Deutschlandflagge steht für Freiheit, Einheit und Demokratie. Deshalb fordern wir:
Dauerhafte Beflaggung aller kreiseigenen Schulen im Landkreis Uelzen!

🔹 Wer junge Menschen zu mündigen Bürgern erziehen will, darf sich zur eigenen Nation bekennen.
🔹 Patriotismus ist kein Verbrechen – sondern Verantwortung!
🔹 Andere Länder tun es längst. Deutschland muss es wieder tun.

Wir stehen zu Schwarz-Rot-Gold – sichtbar, selbstbewusst, jeden Tag!

Unser Antrag im Kreistag:

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Landkreis Uelzen stellt sicher, dass an allen kreiseigenen Schulen ganzjährig die Bundesflagge (Schwarz-Rot-Gold) gehisst wird, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies ermöglichen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung bis zum Beginn des kommenden Schuljahres zu schaffen.

Begründung:

Die Bundesflagge ist das verfassungsmäßige Hoheitszeichen unseres Landes. Sie steht für die Einheit, die Souveränität und die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Gerade in einer Zeit, in der nationale Symbole in Teilen der Öffentlichkeit zunehmend in Frage gestellt oder bewusst marginalisiert werden – zuletzt etwa durch Diskussionen über das Verbot von Deutschlandfahnen bei Sportveranstaltungen – ist ein klares Bekenntnis zur staatlichen Identität Deutschlands notwendig.

Unsere Schulen sind nicht nur Orte der Wissensvermittlung, sondern auch Orte der Wertebildung. Die regelmäßige Präsenz der deutschen Fahne auf dem Schulgelände stärkt das staatsbürgerliche Bewusstsein junger Menschen und fördert eine positive Identifikation mit unserem Land und seinen Grundwerten.

Ein solcher Schritt ist zudem rechtlich unbedenklich, kostengünstig umzusetzen und sendet ein wichtiges Signal der Selbstachtung und demokratischen Standfestigkeit.

Wir wollen, dass unsere Kinder wissen: Dieses Land ist ihre Heimat – und das darf man auch sehen.


#AfD #Uelzen #SchwarzRotGold #FlaggeZeigen #Patriotismus #AfDwir

(Auszug von RSS-Feed)

https://afd-uelzen.de/?p=8171

05. Juni 2025 um 17:31

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Antrag im Kreistag: Gesunde Zukunft für den Landkreis Uelzen!

Unser Maßnahmenpaket sichert die hausärztliche Versorgung in der Region – jetzt und in Zukunft

Wie kann die Sicherung elementarer Bedürfnisse der Bewohner unseres Landkreises gelingen? Mit dieser Frage hat sich die AfD-Kreistagsfraktion intensiv auseinandergesetzt und ein Maßnahmenpaket beantragt, welches auf bestehende Strukturen und deren Ausbau setzt. Lesen Sie hier unseren vollständigen Antrag:

Einleitung und Begründung:
Die Kombination aus eigenständigen Initiativen und der Einbindung in bestehende Programme ermöglicht eine effiziente Nutzung vorhandener Strukturen und Ressourcen. Die zentrale Koordination bei ÄrNa gewährleistet eine enge Verzahnung aller Maßnahmen, vermeidet Doppelarbeit und schafft Transparenz gegenüber der Kreispolitik. Die Förderung digitaler Sprechstunden in Pflegeeinrichtungen ist technisch machbar und wird von den Zielgruppen grundsätzlich akzeptiert, bedarf jedoch begleitender Schulungen und einer engen Abstimmung mit Ärzten.

Dieses Gesamtkonzept ist zukunftsweisend und kann als Modell für andere Landkreise mit ähnlichen strukturellen Herausforderungen dienen. Es stärkt nachhaltig die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum und sichert damit die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung im Landkreis Uelzen.

Der Kreistag möge beschließen:

1. Förderstrategie und Haushaltsabsicherung

Die Verwaltung wird beauftragt, für sämtliche in diesem Antrag aufgeführten Maßnahmen zeitnah und umfassend alle in Frage kommenden Fördermittel des Bundes, des Landes Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Krankenkassen sowie einschlägiger Fonds (z.B. Innovationsfonds des G-BA) zu beantragen.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in der beantragten Form, sobald für mindestens 70% der Projekte eine schriftliche Förderzusage vorliegt. Bei Teil- oder Nichtförderung werden die Maßnahmen nach Priorität angepasst und der Kreistag über Alternativen und haushaltsneutrale Umsetzungsmöglichkeiten informiert.

2. Maßnahmenpaket

a) Mobiles Arztsprechstunden-Modell „Landarzt auf Rädern“

Ziel: Mobile medizinische Grundversorgung in unterversorgten Ortsteilen.

Umsetzung als eigenständige Pilotphase durch Landkreis und Partner.

Budget: 150.000 € (Pilotphase, aus Haushaltsmitteln 2026 gesichert)

Förderantrag Innovationsfonds G-BA/Landesmittel. Bei Teilförderung Begrenzung auf maximal fünf Gemeinden.

Evaluationszahl: Behandlungsfälle/Quartal und Patientenfeedback.


b) Kommunales Stipendien- und Rückkehrprämienprogramm

Zielgruppe: Medizinstudierende, rückkehrwillige Ärzte, gezieltes Recruiting.

Bindung: 2-jährige Verpflichtung zur Tätigkeit im Landkreis, mit Rückzahlungsklausel.

Budget: 135.000 € (gegebenenfalls reduzierte Förderung, Priorisierung nach Förderzusage)

Evaluationszahl: Zahl an gewonnenen Ärztinnen/Ärzten.


c) Förderung digitaler Sprechstunden in Pflegeeinrichtungen

Integration in „Bi uns up’n Land“.

Technik: Anschaffung, IT-Einweisung, Datenschutzkonformität.

Budget: 15.000 € (fester Haushaltsansatz 2026)

Evaluationszahl: Zahl beteiligter Einrichtungen, Akzeptanzbefragung.


d) Stärkung ÄrNa als Landarztlotse

Ausbau Beratung, Integration, Wohnraumbeschaffung, Mentoring für Hausärzte.

Budget: 95.000 € (Personal, Sachmittel – abhängig von Fördermitteln)

Evaluationszahl: Zahl betreuter Fälle, Beratungsgespräche.


e) Imagekampagne „Landarzt sein in Uelzen“

Nur komplementär zu bestehenden Marketinginitiativen, enge Abstimmung, keine Doppelstrukturen.

Budget: max. 20.000 €, bei geringer Zuwendung reduziert auf Fokusmaßnahmen/digital.

Evaluationszahl: Reichweite und Zielgruppenkontakte.


3. Zentrale Steuerung, Koordination & Erfolgskontrolle

ÄrNa erhält befristet eine zusätzliche Projektmanagerstelle (60.000 €/Jahr, max. 3 Jahre, nur bei Förderung).

Aufgabe: Fördermittelmanagement, Controlling, halbjährlicher Bericht an den Kreistag. Klare Kennzahlen sämtlicher Maßnahmen.

Die Modularität wird sichergestellt: Maßnahmen können einzeln umgesetzt, verschoben oder angepasst werden.


4. Haushaltsdarstellung 2026

Die Eigenmittel (415.000 € einmalig, 60.000 €/Jahr) werden unter Vorbehalt der bewilligten Fördermittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Über etwaige Kofinanzierungsanteile entscheidet der Kreistag anhand der eingeworbenen Förderungen.

Maßnahmen ohne Förderung werden dem Kreistag einzeln zur Abstimmung vorgelegt und ggf. skaliert oder verschoben.


5. Erfolgskontrolle/Evaluation

Für jede Maßnahme werden spezifische Erfolgsindikatoren hinterlegt. Nach zwei Jahren erfolgt eine Gesamtevaluation (Bericht an den Kreistag), um Wirksamkeit und Nachsteuerungsbedarf festzustellen.

#Landarzt #GesundheitVorOrt #Uelzen #WirFürDieRegion #AfDwirkt

(Auszug von RSS-Feed)

Die MdBs aus Hannover-Land

29. März 2025 um 13:56

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Die drei Bundestagsabgeordneten aus dem Kreisverband Hannover-Land: Rocco Kever, Stefan Henze und Dirk Brandes

Drei der 152 AfD-Bundestagsabgeordneten kommen aus dem Kreisverband Hannover-Land: Rocco Kever aus Neustadt, Stefan Henze aus Lehrte und Dirk Brandes aus der Wedemark.

Kever und Henze sind neu im Bundestag, Brandes sitzt bereits seit 2021 im höchsten Gremium des Landes und trat für die AfD Niedersachsen als Spitzenkandidat an.

Wir wünschen den dreien und ihren Fraktionskollegen viel Erfolg und allzeit gutes Gelingen im 21. Deutschen Bundestag!

(Auszug von RSS-Feed)
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