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Heute — 26. Juli 2026Artikel

Berlin in Angst: Fahrer rast in CSD-Menge – Polizei jagt Islamisten

26. Juli 2026 um 11:23

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Berlin steht unter Schock! Was als Christopher Street Day begann, endete in einem Albtraum. Gegen 22 Uhr raste ein weißer Kastenwagen in eine Menschenmenge im Tiergarten – eine Frau starb noch am Tatort, 16 weitere Menschen wurden verletzt. Die Polizei fahndet mit Hochdruck nach einem 21-jährigen Tatverdächtigen.

Blutiger Schrecken beim CSD in Berlin: Transporter rast in Menschenmenge – eine Tote, 16 Verletzte

Der Vorfall ereignete sich am Ahornsteig nahe dem Potsdamer Platz. Nach Angaben der Berliner Polizei fuhr ein weißer Kastenwagen parallel zur Lennéstraße und erfasste mehrere Menschen. Erst als das Fahrzeug gegen einen Baum prallte, kam die tödliche Fahrt zum Stillstand. Der Fahrer stieg aus und flüchtete zu Fuß. Wenige Augenblicke später verwandelte sich die Umgebung in einen Großeinsatz: Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte sperrten das Gebiet weiträumig ab.

Eine Tote – mehrere Menschen kämpfen ums Überleben

Für eine Frau kam jede Hilfe zu spät. Sie erlag noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen. Insgesamt wurden 16 Menschen verletzt. Drei von ihnen schweben in Lebensgefahr, acht weitere erlitten schwere Verletzungen, fünf wurden leicht verletzt. Die Schwerverletzten wurden umgehend in Berliner Krankenhäuser gebracht. Zu Identität und Alter der Opfer machten die Behörden zunächst keine Angaben.

Großfahndung nach polizeibekannten islamistischem Täter

Nur wenige Stunden nach der Tat identifizierte die Polizei einen mutmaßlichen Verdächtigen. Gesucht wird der 21-jährige Abdul B., der den Ermittlern zufolge dem islamistischen Milieu zugerechnet wird und bereits polizeibekannt ist. Laut deutschen Medien soll er erst im Mai aus dem Jugendarrest entlassen worden sein.

Die Polizei veröffentlichte ein Fahndungsfoto und warnt ausdrücklich davor, den Mann anzusprechen. Er ist etwa 1,90 Meter groß, schlank, hat schwarze Haare und soll zuletzt einen schwarzen Hoodie sowie eine weiße Hose getragen haben. Die Ermittler schließen nicht aus, dass er bewaffnet sein könnte.

Blödes herumeiern ob es überhaupt ein Anschlag war!

Die Generalstaatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Berlin ermitteln wegen „des Verdachts eines Anschlags“. Das muß man sich auf der Zunge zergehnlassen. Ob der gesuchte Mann tatsächlich am Steuer des Transporters saß, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt. Der stark beschädigte Kastenwagen wurde sichergestellt. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um ein Privatfahrzeug – kein Mietwagen. Wem das Fahrzeug gehört, ist derzeit noch unklar.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner zeigte sich tief erschüttert und sprach von einem Angriff auf die „freie und weltoffene Gesellschaft“. Gleichzeitig betonte er, dass es noch zu früh sei, den Vorfall endgültig als Terroranschlag einzuordnen. Als was denn sonst? Haben die Heinzelmännchen etwa einen Ausflug unternommen und die Kontrolle über das Fahrzeug verloren, oder was?

Bundeskanzler Friedrich Merz reagierte noch in der Nacht mit den üblichen Stehsätzen Er bezeichnete die Tat als abscheulich, versprach eine lückenlose Aufklärung und kündigte an, die Verantwortlichen mit aller Härte des Rechtsstaats verfolgen zu lassen.

Die Herrschaften sollten sich eher überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, Leute wie den „mutmaßlichen Terroristen“, der erst im Mai Mai aus der Haft entlassen wurde, umgehend abzuschieben. Solche Typen im Land zu dulden und gleichzeitig derartige Paraden durchzuführen wird auch in Zukunft nicht klappen.



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In verlassenes Bauernhaus gelockt: Tunesier vergewaltigt zwei Teenager

23. Juli 2026 um 14:00

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Ein 33-jähriger tunesischer Migrant lockte zwei 17 und 18 Jahre alte Freundinnen mit dem Versprechen eines günstigen Tattoos in ein verlassenes Bauernhaus bei Mailand. Dort bedrohte er eine der beiden mit einem Messer, hielt beide über Stunden gefangen und vergewaltigte sie mehrfach. Nun jammert der Täter, zehn Jahre Haft seien für ihn „der Tod“. Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft – doch der Richter ließ Milde walten.

Die beiden jungen Frauen hatten sich laut italienischen Medienberichten in einer betreuten Einrichtung für straffällig gewordene Minderjährige kennengelernt. Sie wurden enge Freundinnen und blieben es auch, nachdem sie wieder getrennt worden waren. Die 17-Jährige wollte sich deshalb den Namen ihrer ein Jahr älteren Freundin auf den Arm tätowieren lassen – als Zeichen einer Freundschaft, die ihnen während einer schwierigen Zeit Halt gegeben hatte. Die Ältere hatte ihren Weg inzwischen wieder in den Griff bekommen, die Schule abgeschlossen und eine Arbeit gefunden. Dann begegnete sie im Mailänder Stadtteil Città Studi dem Tunesier.

Der Mann gab sich als Tätowierer aus, zeigte ihr auf seinem Mobiltelefon Fotos von Tattoos und behauptete, diese selbst gestochen zu haben. Er bot an, der 17-Jährigen den Namen ihrer Freundin günstig auf den Arm zu tätowieren. Am 25. März 2025 folgten die jungen Frauen ihm zum vereinbarten Termin. Doch anstatt sie in ein Tattoo-Studio zu bringen, führte der 33-Jährige sie zu einem halb verfallenen Bauernhaus in der Nähe von Segrate. Schon das verlassene Bauernhaus machte die 18-Jährige misstrauisch. Doch bevor die Freundinnen reagieren konnten, zog der Tunesier ein Messer, hielt es einer von ihnen an den Hals und hinderte beide an der Flucht.

Über mehrere Stunden hielt er die Freundinnen in dem abgelegenen Gebäude fest und vergewaltigte sie wiederholt. Anschließend kündigte er an, weitere Männer hinzuzuholen: „Jetzt rufe ich meine Freunde und wir amüsieren uns.“ Tatsächlich verständigte der Vergewaltiger einen Bekannten und forderte ihn auf, zu dem Bauernhaus zu kommen. Dieser besaß jedoch mehr Anstand als sein Freund. Als er erkannte, was dort vor sich ging, stellte er den Tunesier zur Rede und zwang ihn dazu, die beiden Frauen freizulassen. Sein Einschreiten bewahrte die beiden Frauen davor, dass sich noch weitere Männer an ihnen vergingen.

Die beiden Opfer verständigten nach ihrer Befreiung ihre Sozialarbeiterinnen und wurden im Mailänder Mangiagalli-Krankenhaus vom Zentrum für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt betreut. Die 18-Jährige konnte den Ermittlern die Telefonnummer des Täters geben. Der Nordafrikaner hatte sich inzwischen nach Spanien abgesetzt, wurde dort aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen und anschließend an Italien ausgeliefert. Bei seiner Aussage verwickelte sich der Tunesier in Widersprüche und machte sich damit wenig glaubwürdig.

Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft. Der Mailänder Richter Cristian Mariani verurteilte den Tunesier am 20. Juli in einem verkürzten Verfahren jedoch lediglich zu zehn Jahren Gefängnis. Er bewertete einige der von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten erschwerenden Umstände anders und blieb deshalb vier Jahre unter deren Forderung. Wie er diese Entscheidung im Einzelnen begründet, soll innerhalb von 60 Tagen veröffentlicht werden.

Das Gericht sprach jeder der beiden jungen Frauen zudem eine vorläufige Entschädigung von 25.000 Euro zu. Die Opferanwälte Giuseppe Stancanelli und Andrea De Vincentis bezeichneten das Urteil als angemessene Reaktion auf „abscheuliche Taten“. Die beiden jungen Frauen hätten das Geschehen präzise und übereinstimmend geschildert. Die jeweils 25.000 Euro werden das Geschehene ebenso wenig ungeschehen machen wie die zehn Jahre Haft. Denn während der Täter seine Strafe irgendwann verbüßt haben wird, müssen die beiden jungen Frauen mit den Folgen seiner Tat weiterleben.

Der Tunesier jedenfalls hielt selbst zehn Jahre für unzumutbar. Nach der Urteilsverkündung begann er im Gerichtssaal und auf dem Gang lautstark zu protestieren. Teils auf Arabisch, teils auf Italienisch schrie er, diese Strafe bedeute für ihn „den Tod“. Für die Todesangst, in die er seine Opfer mit dem Messer und seinen Drohungen versetzt hatte, fand er dagegen kein Wort.

(Auszug von RSS-Feed)

Niederlande: „E. el B.“ foltert, vergewaltigt und überfährt 38-jährige Frau

22. Juli 2026 um 12:00

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Es sind Bilder, die selbst erfahrene Polizisten an die Grenzen des Erträglichen bringen. Polizeibeamte erklärten, sie hätten noch nie einen lebenden Menschen in einem derart grauenhaften Zustand gesehen. Das unfassbare Martyrium einer 38-jährigen Niederländerin, die Ende März blutüberströmt an der Autobahn A12 bei Maarsbergen gefunden wurde, zeigt dabei tiefe Abgründe menschlicher Grausamkeit. Als dringend tatverdächtig gilt der 52-jährige „E. el B.“ aus Zeist.

Eine ganze Woche lang, vom 24. bis zum 30. März, befand sich die Frau in der Gewalt ihres Peinigers, der in den niederländischen Medien lediglich als „E. el B.“ (wohl ein Nordafrikaner) bezeichnet wird. In seinem Haus durchlebte sie eine Hölle auf Erden. Der Täter schlug und trat wiederholt auf sein wehrloses Opfer ein, misshandelte sie mit Gegenständen und zwang sie unter eiskalte Duschen. Die Staatsanwaltschaft schildert sadistische Details: Eine Plastiktüte wurde ihr von ihm über den Kopf gezogen, ein Strick eng um den Hals gelegt, während er ihr mit einem Messer Arme und Beine zerschnitt. Begleitet wurde diese unvorstellbare physische Gewalt von mehrfachen, brutalen Vergewaltigungen.

Als wäre all das nicht genug, beschloss El B. offenbar, sein Werk zu vollenden und alle Spuren zu beseitigen. Er fuhr die schwerstverletzte Frau in Richtung Maarsbergen, warf sie wie Müll aus seinem Wagen und überfuhr sie absichtlich, um sie endgültig zu töten. Dass die 38-Jährige diesen Mordversuch überlebte, grenzt an ein Wunder. Ihre Verletzungsliste: zwei kollabierte Lungenflügel, ein gebrochenes Schulterblatt, eine zertrümmerte Nase, ausgeschlagene Zähne sowie unzählige Schnitt- und Stichwunden. Zeugen beschrieben den Fundort an der Autobahnabfahrt als Szene aus einem Horrorfilm.

Während Mutter und Schwester die Frau längst als vermisst gemeldet hatten, kam die Polizei dem Täter durch Kameraaufnahmen an der A12 auf die Spur, die das Kennzeichen seines Fahrzeugs erfassten. Die anschließende Hausdurchsuchung lieferte erdrückendes Beweismaterial. Überall fand sich das Blut des Opfers, sowie weitere DNA-Spuren. Auf dem Mobiltelefon des 52-Jährigen entdeckten die Ermittler zudem abartiges Bildmaterial der zugerichteten Frau sowie Suchverläufe nach extremen Gewaltfantasien und Betäubungsmitteln, die gezielt zur Ruhigstellung von Menschen eingesetzt werden.

Nun muss sich E. el B. unter anderem wegen versuchten Totschlags, Freiheitsberaubung und schwerer Vergewaltigung verantworten. Bezeichnend für die Vorgeschichte des Mannes: Er steht bereits wegen eines Angriffs auf seine Ex-Frau vor zwei Jahren im Visier der Justiz. Doch wie so oft bei derart unfassbaren Verbrechen droht bereits die übliche juristische Relativierung. Der mutmaßliche Täter soll in einer forensisch-psychiatrischen Klinik begutachtet werden. Es steht somit die reale Möglichkeit im Raum, dass ihm am Ende Schuldunfähigkeit attestiert wird und er der vollen Härte einer gerechten Strafe entgeht.

(Auszug von RSS-Feed)
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