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Gestern — 27. Februar 2026

ZDF-Leaks: Mainz, wie es hetzt und fälscht!

27. Februar 2026 um 17:00

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In seinem Monatsrückblick für den Deutschland-Kurier rechnet Love Priest Tim Kellner postkarnevalistisch mit der zwangsgebührenfinanzierten Fälscherwerkstatt auf dem Mainzer Lerchenberg ab: Mainz – wie es hetzt und fälscht. Mit dem Zweiten lügt man besser!

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Zehn Vergewaltigungen in NRW pro Tag – Ausländer doppelt so oft tatverdächtig

27. Februar 2026 um 15:37

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Ausländer machen zwar nur rund 17 Prozent  der Gesamtbevölkerung in Nordrhein-Westfalen aus,  treten aber mit 34,5 Prozent doppelt so oft als Tatverdächtige bei Vergewaltigungen in Erscheinung wie deutsche Staatsangehörige. Das geht aus der Antwort des Düsseldorfer Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor.

Demnach gab es im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 1.882 Vergewaltigungen zwischen Rhein, Ruhr und Weser – durchschnittlich mehr als 10 dieser Gewaltverbrechen pro Tag oder anders gerechnet alle 2,5 Stunden eine Vergewaltigung. Von 1.655 festgestellten Tatverdächtigen waren 1.084 deutsch und 571 nicht-deutsch.

Die AfD-Fraktion wollte die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen wissen. Die vielsagend nichtssagende Antwort der Landesregierung: „Von einer Nennung der angefragten Daten sieht die Landesregierung ab.“

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Oje: Thüringer Verfassungsschutz-Chef Kramer ist „betrübt“ über Kölner Urteil zur AfD-Einstufung

27. Februar 2026 um 15:35

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Der wegen seiner Hetze gegen die AfD berüchtigte Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, ist „betrübt“ über das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, das dem Bundes-Verfassungsschutz untersagt, die Partei als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. „Die Entscheidung des VG in Köln in der Eilsache ist enttäuschend“, sagte Kramer der dpa. Wie gnädig: Das Urteil sei „aber natürlich zu akzeptieren“.

Seit 2021 ist der Thüringer Landesverband der Partei vom dortigen Verfassungssch(m)utz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Auswirkungen auf die Landeseinstufung vermag Kramer nach eigenem Bekunden „nicht zu erkennen“.

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Köstlich: Harald Martenstein zerlegt bei ZDF-Lanz Altparteien-Agitatorin Melanie Amann

27. Februar 2026 um 15:33

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Aus gegebenem Anlass (Kölner Urteil) wurde bei Markus Lanz am Donnerstagabend (26. Februar) über ein AfD-Verbotsverfahren diskutiert. Der konservative Publizist Harald Martenstein (u.a. BILD, ZEIT) wies dabei historische NS-Vergleiche scharf zurück und bezeichnete Analogien zwischen der NSDAP und der AfD als „historisch vollkommen falsch“.

Im Laufe der Sendung kam es zu einem heftigen Schlagabtausch mit der linksgrünen Propaganda-Assistentin Melanie Amann (früher „Spiegel“, seit Januar Digital-Chefredakteurin der Funke Mediengruppe): „Die AfD ist eine andere Partei als die NSDAP. Die NSDAP hat die größte Mordmaschinerie der bisherigen Geschichte geschaffen (…) Ich glaube nicht, dass Sie dergleichen bei der AfD diagnostizieren können“, stellte Martenstein die System-Marketenderin in den Senkel und betonte: Die Rechte gehöre „zum politischen Spektrum seit Anbeginn der Demokratie“.

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Verdoppelung: Gewalt und Straftaten von Linksextremisten in NRW auf neuem Rekordniveau!

27. Februar 2026 um 13:33

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Im bevölkerungsreichsten Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der linksextremistischen Straftaten im vergangenen Jahr stark angestiegen. Wie das Innenministerium in Düsseldorf mitteilte, wurden 2025 mehr als 2.400 Fälle registriert. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Jahr zuvor (1.187). Die Gewaltdelikte, zu denen Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zählen, stiegen von 86 auf 153. Auch die Zahl der Sachbeschädigungen hat sich mehr als verdoppelt. Die Zahl der als Linksextremisten eingestuften Personen stieg an Rhein und Ruhr auf 38.000 – ein Plus von 2,7 Prozent. 11.200 Extremisten gelten in NRW als gewaltbereit.

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Man gönnt sich ja sonst nichts: Bundestags-Diäten steigen um 500 Euro!

27. Februar 2026 um 13:27

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Die 630 Bundestagsabgeordneten haben turnusgemäß die nächste Gehaltserhöhung in der Tasche. Zum 1. Juli steigen ihre Diäten um monatlich 497 Euro (plus 4,2 Prozent).

Die Höhe errechnet sich aus den Daten des Statistischen Bundesamtes zur Lohnentwicklung. Nach den Regeln des Deutschen Bundestages folgen die Diäten automatisch der allgemeinen Lohnentwicklung (Nominallohnindex).

Für die Abgeordneten bedeutet das: Ihre steuerpflichtigen Bezüge von bisher 11.833,47 Euro im Monat springen zum 1.Juli auf rund 12.330 Euro und überschreiten damit erstmals die 12.000 Euro-Marke. Es ist dies die dritte satte Diätenerhöhung seit 2022. Im Vorjahr waren die Abgeordnetenbezüge um 5,4 Prozent erhöht worden, 2023 sogar um sechs Prozent.

Über die Diäten muss das Parlament nicht mehr gesondert abstimmen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) muss die Erhöhung lediglich als Drucksache veröffentlichen.

Klöckner kassiert übrigens doppelt: Sie erhält eine zweite Diät als Amtsgehalt. Ihre Bezüge steigen dann von derzeit 23.666,94 Euro um 994 Euro auf 24.661 Euro. Ihre Stellvertreter erhalten eine halbe Diät als Amtsgehalt und damit 18.496 Euro statt bisher 17.750 Euro im Monat.

Vier Jahre Parlament – dafür müssen Durchschnittsrentner 30 Jahre arbeiten

Wie die „Bild“-Zeitung ergänzend berichtet, wirkt sich die Erhöhung der Diäten auch auf die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten aus. Denn sie erhalten für jedes Jahr im Parlament 2,5 Prozent der Diäten als Altersversorgung. Das sind bereits nach einer Legislaturperiode zehn Prozent ihrer aktiven  Bezüge. Damit steigt die MdB-Pension bei nur vier Mandatsjahren von bisher 1.183 auf 1.233 Euro. Für eine Rente in dieser Höhe müsste ein Durchschnittsverdiener 30 Jahre arbeiten!

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Landtagswahl Baden-Württemberg: Schwarz-„Grün“ oder doch wieder „Grün“-Schwarz?

27. Februar 2026 um 13:25

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Eine Umfrage eine Woche vor der Landtagswahl am 8.März deutet darauf hin, dass der Wahlausgang in Baden-Württemberg knapper werden könnte als erwartet. Laut einer Erhebung der „Forschungsgruppe Wahlen“ für das ZDF-Politbarometer liegt die CDU mit 27 Prozent noch vorn, die „Grünen“ sind der Union mit 25 Prozent aber dicht auf den Fersen.

Die AfD mit Spitzenkandidat Markus Frohnmaier kann demnach mit 19 Prozent rechnen – das wäre ein sensationeller Erfolg in einem westdeutschen Flächenland und Rückenwind für die kommenden Landtagswahlen in diesem Jahr (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin).

Weitere Ergebnisse des aktuellen „Politbarometers“: SPD neun Prozent, FDP und Linke jeweils sechs Prozent, Sonstige acht Prozent. Knapp ein Drittel der Wähler im Südwesten war laut Umfrage noch unentschlossen.

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Von Frühjahrsbelebung weit und breit keine Spur: Zahl der Arbeitslosen weiterhin über drei Millionen!

27. Februar 2026 um 13:23

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Die Arbeitslosigkeit in Deutschland hat das höchste Februar-Niveau seit zwölf Jahren erreicht, wie aus der Monatsbilanz der Nürnberger Bundesagentur hervorgeht. Zwar ist die Zahl der Arbeitslosen (3,07 Millionen) im Vergleich zum Januar um verschwindende 15.000 gesunken, aber die übliche Frühjahrsbelebung blieb aus: Die Arbeitslosenquote (6,5 Prozent) ging um lediglich 0,1 Prozentpunkte zurück.

Die Präsidentin der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles (SPD), kann die Zahlen nicht länger schönreden: „Auch zum Ende der Winterpause kommt der Arbeitsmarkt nicht in Schwung. Die Arbeitslosigkeit verändert sich kaum und bleibt über 3 Millionen.“

Normalerweise sorgt das Ende des Winters für einen Job-Schub, besonders am Bau und in der Gastronomie. 3,82 Millionen erwerbsfähige Personen sind aktuell auf „Bürgergeld“ angewiesen.

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Sieg für die Meinungsfreiheit: Zwei höchstrichterliche Urteile, die der Mainstream nicht an die große Glocke hängt

27. Februar 2026 um 13:21

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Es ist wohl kaum ein Zufall, dass ein bemerkenswertes Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Woche zugunsten der Meinungsfreiheit in den Mainstream-Medien weitgehend untergegangen ist. Das höchste deutsche Gericht hatte sich mit zwei Verfahren zu befassen, bei denen es um das leidige Thema Beleidigung ging. Die  Karlsruher Richter verwiesen die in Rede stehenden Fälle an die jeweiligen Gerichte zurück. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Vorinstanzen.

Im ersten Fall waren zwei Mails, die ein Vater wegen der Corona-Willkürmaßnahmen an den Schulleiter seines Sohnes schickte, als Beleidigung gewertet worden – insbesondere die Formulierung „faschistoide Anordnungen“. Dies zuletzt bestätigt vom Oberlandesgericht Stuttgart im April 2025.

Im anderen Fall hatte ein Mann, der in der Psychiatrie untergebracht worden war, seiner Verfahrenspflegerin Untätigkeit vorgeworfen und Schmerzensgeld gefordert; die zuständige Obergerichtsvollzieherin verweigerte aber die Zustellung des Schreibens, da es ihrer Ansicht nach beleidigend sei und daher nicht zugestellt werden könne. Auch hier stammte das letzte Urteil vom OLG Stuttgart.

In beiden Fällen entschied das Verfassungsgericht, die Fälle zurückzuverweisen, da das Grundrecht der Meinungsfreiheit beider Kläger verletzt worden sei.

Das Bundesverfassungsgericht stellte klar: Erstes Kriterium müsse stets sein, Sinn und Zusammenhang, also den Kontext von Äußerungen, zu berücksichtigen. Dabei müsse das „Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums“ zugrunde gelegt werden, und nicht etwa die Sicht des Betroffenen.

Karlsruhe betont: „Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung hingegen regelmäßig nicht gerecht.“ Wenn eine Äußerung mehrdeutig sei, bedürfe es einer schlüssigen Begründung, um mögliche Varianten auszuschließen. Nur in eindeutigen Fällen von Schmähkritik, Beleidigung oder Verletzung der Menschenwürde sei eine Abwägung gegen die Meinungsfreiheit verzichtbar.

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Top-Jurist erklärt nach Kölner AfD-Urteil: „Remigration ist nicht zwingend verfassungswidrig!“

27. Februar 2026 um 11:40

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Der renommierte Kölner Top-Anwalt Ralf Höcker misst dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts (VG) in Sachen AfD-Einstufung noch eine weitere herausragende Bedeutung im Zusammenhang mit dem Begriff „Remigration“ zu. Höcker, der die AfD im Verfahren gegen den Bundes-Verfassungsschutz vertritt, verweist auf einen Beitrag im juristischen Fachmagazin LTO. Daraus ergebe sich, dass die Verwendung des Begriffs „Remigration“ nicht zwingend verfassungswidrig sei.

Der Text führt dazu näher aus: „Die Diskussion um ein Verbot der AfD hatte zuletzt auf die Pläne der Partei im Zusammenhang mit dem Begriff ‚Remigration‘ eingeschwenkt. Auch der Begriff kommt im Wahlprogramm 2025 vor. Die Kölner Richter können hinter dem Begriff aber keine verfassungsfeindlichen Absichten erkennen, in der Breite Menschen mit Migrationshintergrund rechtlich abzuwerten oder außer Landes zu schaffen. Der Verfassungsschutz hat die Richter auch mit seinen Nachweisen nicht überzeugen können, dass es sich um konkrete, die gesamte Partei prägende Umsetzungsvorschläge handelt.“

LTO fragt weiter: „Weiß der Verfassungsschutz mehr, als er vor Gericht vorbringt? Von Geheimtreffen und Geheimpapieren (…) Falls es sie geben sollte, wäre es jedenfalls langsam höchste Zeit, sie einzubringen. Das VG Köln hat davon nichts vorgelegt bekommen. Und hält sie auch sonst für nicht ersichtlich.“

Das Fachmagazin bilanziert: „Die Kölner Verwaltungsrichter haben nicht das letzte Wort, und es steht auch noch eine Hauptsache-Entscheidung aus. Dass da aber etwas ganz anderes drinstehen wird, scheint kaum vorstellbar.“

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„Rote Hilfe“: GLS-Bank nimmt Kontenkündigung zurück – „Arbeitsaufwand“ hat sich reduziert

27. Februar 2026 um 10:21

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Unfassbar: Die linksextremistische selbsternannte Gefangenenhilfsorganisation „Rote Hilfe“ darf ihre Hauptkonten bei der GLS-Genossenschaftsbank nun doch behalten, weil sich der „Arbeitsaufwand“ reduziert habe. Bankvorstand Hartmut Brückner bestätigte den Rückzieher, der mutmaßlich auf Druck der sogenannten „Zivilgesellschaft“ zustande gekommen sein dürfte. Der Skandal beschäftigt auf Verlangen der AfD-Fraktion jetzt auch den Deutschen Bundestag.

Die GLS-Bank und die Sparkasse Göttingen hatten im Dezember vergangenen Jahres ohne Angaben von Gründen unter Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen sämtliche Konten der vom Verfassungsschutz beobachteten „Roten Hilfe“ gekündigt – offenbar vor folgendem Hintergrund: Wenige Wochen zuvor hatten die USA die sogenannte „Antifa Ost“ auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Die „Rote Hilfe“ leistet Prozesskostenhilfe für Mitglieder ostdeutscher „Antifa“-Gruppen. Es dürfte zu erwarten sein, dass auch die Sparkasse Göttingen jetzt einknickt.

Der Verdacht, dass die Kündigung der Konten bei der GLS-Bank mit der US-Sanktionsliste in Zusammenhang stehe, sei zwar „nicht ausgeräumt“, eierte Brückner rum. Wahr sei aber auch, dass sich der „Arbeitsaufwand“ für Banken bei Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, in der Vergangenheit erhöht habe. Die „Rote Hilfe“ habe dazu beigesteuert, diesen „Prüfaufwand zu reduzieren“ – darunter falle etwa mehr Klarheit bei der Angabe von Verwendungszwecken.

Der Skandal um die GLS-Bank beschäftigt jetzt auch den Deutschen Bundestag. In einer Kleinen Anfrage zu den Auswirkungen der US-Terrorlistung der „Antifa Ost“ auf das deutsche Finanzsystem und die staatliche Förderpraxis will die AfD-Fraktion unter anderm wissen, welche aufsichtsrechtlichen Prüfungen hat die Bankenaufsicht BaFin in diesem Zusammenhang eingeleitet oder abgeschlossen hat?

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Gesichert sicher: AfD-Verbot ist vom Tisch!

27. Februar 2026 um 09:11

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Es ist eine Woche vor dem Startschuss in das Superwahljahr 2026 die Polit-Bombe des noch jungen Jahres: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD bis auf Weiteres nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln darf. Als gesichert sicher kann nunmehr gelten: Ein AfD-Verbot ist so gut wie vom Tisch!

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für alle Demokratieverächter, namentlich und vor allem für Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Deutschland-Kurier fasst Reaktionen, Analysen und Medienstimmen zu dem Hammer-Urteil aus Köln zusammen.

Zwar steht das Urteil im Hauptverfahren weiter aus – doch nach dem Beschluss der Kölner Richter bebt die deutsche Innenpolitik. Und eins gilt es bereits an dieser Stelle vorwegzunehmen: Es gibt sie doch noch in Deutschland – eine Justiz, die sich nicht willfährig zum Handlanger der Altparteien machen lässt!

▶ AfD-Chefin Alice Weidel lobte das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts (der Bundesverfassungsschutz sitzt in Köln) als „großen Erfolg für die AfD und einen großen Erfolg für die Demokratie in Deutschland.“

▶ BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht: „Was für eine Klatsche für Dobrindt, Faeser und den Verfassungsschutz!  Man muss die AfD nicht mögen, um sich darüber zu freuen, dass der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniert.“

▶ Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte zerkirscht, man nehme die Gerichtsentscheidung  „zur Kenntnis“. Mit Blick auf ein AfD-Verbot räumte er ein: Die Hürden dafür seien noch einmal höher als für eine Einstufung.

▶ Ex-Bundestags-Vizepräsident  Wolfgang Kubicki (FDP): „Aus der Begründung der Entscheidung geht eindeutig hervor: Wenn der Verfassungsschutz nicht mehr hat als das, was er bisher vorgelegt hat, wird auch das Hauptverfahren scheitern. Jetzt fangen unsere grünen, sozialdemokratischen und linken Freunde – die mit dem Rechtsstaat nichts am Hut haben, sondern ihrem politischen Willen Ausdruck verleihen wollten – an zu weinen, denn jetzt ist auch das AfD-Verbotsverfahren vom Tisch!“

▶ Der renommierte Kölner Anwalt Ralf Höcker, der die AfD im Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vertritt, twitterte:  „Kein AfD-Verbot mehr möglich!“ Er verwies auf das juristische Fachmagazin LTO, warum sich das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bereits wie eine Entscheidung in der Hauptsache lese und resümiert: „Ein Verbot der AfD erscheint damit aussichtslos.“

Das Hammer-Urteil aus Köln ist auch das beherrschende Thema in den Kommentarspalten:

▶ „Bild“ schreibt: „Wenn Ideologen Politik machen, kommt nichts Gutes dabei heraus…“ Das Boulevardblatt geht ausführlich auf die unsägliche Rolle der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Zusammenhang mit dem Vorgehen des Verfassungsschutzes ein: „Das Schöne am Rechtsstaat: Manchmal greifen rechtzeitig Gerichte ein – und stoppen den Wahnsinn fanatisierender Politiker.“ Zugleich habe das Verwaltungsgericht Köln eine „stümpernde Behörde gestoppt“. Das Springer-Blatt fasst zusammen: „Sollte der Verfassungsschutz nicht mehr haben, als er vorgelegt hat, wird es dabei auch bleiben (…) Schon die Art und Weise, wie die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im vorigen Jahr unter den rot-grünen Ampelresten die AfD-Einstufung verkündete, war ein Unding für eine Demokratie! Schon die Umstände wiesen auf eine politisch motivierte Staatstat…“

Stürzt der Verfassungsschutz-Chef?

Gesondert knöpft sich die „Bild“-Zeitung den neuen BfV-Präsidenten Sinan Selen vor, der zum Zeitpunkt der AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ den Inlandsgeheimdienst kommissarisch leitete. Das Boulevardblatt wirft dem Verfassungsschutz-Chef „Amtsanmaßung“ vor. Selen sei, sollte das Urteil Bestand haben,  „nicht mehr tragbar an der Spitze jener Behörde, die die Verfassung und nicht politische Interessen schützen soll.“

▶  Die „Bild“-Zeitung resümiert: „Politiker wie Frau Faeser, die die Macht des Staates und die Autorität seiner Institutionen missbrauchen, um politische Gegner plattzumachen, verspielen dieses Vertrauen, missbrauchen ihr Amt. Amtschefs, die diesen Missbrauch zulassen, sind noch schlimmer. Denn sie müssten genau diese Politiker stoppen, statt karrieregeil zu dienern.“

▶ Die „Südwest Presse“ aus Ulm analysiert: „Ein AfD-Verbotsverfahren ist nach diesem Stoppschild aus Köln derzeit nur schwer vorstellbar!“

▶ Das liberal-konservative Portal „Tichy’s Einblick“ sieht es ebenso und betont: „Der Beschluss ruft uns ins Gedächtnis, dass es einer Demokratie unwürdig und dem Rechtsstaat abträglich ist, wenn Auseinandersetzungen, die eindeutig im politischen Raum ihren gesellschaftlichen Platz haben, durch eine Bundesministerin, durch eine Bundesbehörde, oder durch Parteien, denen es augenscheinlich an politischen Argumenten mangelt, in den juristischen Bereich verlagert werden, wenn die politische Auseinandersetzung kriminalisiert werden soll.“

▶ Das systemkritische Portal „Apollo“-News folgert: Es sei zwar nur ein Beschluss im Eilverfahren – „doch die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln zerschmettern die Argumentation all jener, die ein AfD-Verbotsverfahren fordern: Es entlarvt sie als die wahren Demokratiefeinde!“ Das Kölner Urteil sei ein „gigantisches Stoppschild, das der Rechtsstaat gegenüber all jenen aufstellt, die ein AfD-Verbot wie auf einem Kreuzzug verfolgen.“

Sammelsurium der Absurditäten

„NiUS“ ruft die absurdesten Beispiele aus dem sogenannten auf durchweg öffentlichen Quellen gestützten BfV-„Gutachten“, das zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ führte, in Erinnerung. Beispiele:

▶ Die 2025 von AfD-Politikern verwendete Wahlkampfparole „Alice für Deutschland“ sei angeblich eine „Verharmlosung“ von „nationalsozialistisch geprägtem Sprachgebrauch“ gewesen.

▶ Dass der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt nach der Ermordung der erst 14 Jahre alten Ece aus Baden-Württemberg durch einen Migranten aus Eritrea eine Kachel teilte, in der „Fachkräfte“ durchgestrichen und mit „Messerkräfte“ überschrieben war, wertete der Verfassungsschutz als Beleg für „fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen und Positionen“.

▶ Generell wurde die Nutzung des Begriffs „Messermigration“ in Verbindung mit der Explosion von einschlägigen Straftaten der AfD vom Verfassungsschutz zur Last gelegt.

▶ Die frühere Brandenburger Landtags- und heutige  Bundestagsabgeordnete Birgit Bessin musste für den Verfassungsschutz als ein Beispiel für angebliche Fremdenfeindlichkeit herhalten, weil sie twitterte: „Nein, zu Kinderehen, (Gruppen)Vergewaltigungen, Genitalverstümmelung … Schluss mit der Unterdrückung von Frauen durch unkontrollierte Massenmigration aus mittelalterlich anmutenden Gesellschaften von kulturfremden Menschen!“

▶ Die Formulierung „Windmühlen der Schande“ durch AfD-Bundessprecherin Alice Weidel war den Kölner Schlapphüten ebenfalls höchst suspekt.

Da schau an – selbst der linksgrün-woken „ZEIT“ dämmert langsam was: „Das war’s dann wohl mit dem Verbotsverfahren!“

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Epstein-Skandal: WEF-Präsident Brende tritt „nach sorgfältiger Abwägung“ zurück

26. Februar 2026 um 15:56

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Der Epstein-Skandal zieht weitere Kreise tief ins Globalisten-Milieu hinein: Nach Bekanntwerden seiner Kontakte zum verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein ist der Präsident des Weltwirtschaftsforums (WEF), Børge Brende, zurückgetreten. Der frühere norwegische Außenminister teilte mit, er habe sich „nach sorgfältiger Abwägung“ zu dem Schritt entschlossen. Brende stand acht Jahre an der Spitze des WEF und prägte zuletzt die Jahrestreffen in Davos.

Aus den vom US-Justizministerium veröffentlichten Dokumenten geht hervor, dass Brende mit Epstein Kontakt hatte. Demnach hatte der Norweger mehr als 100 Nachrichten mit dem US-Multimillionär  ausgetauscht und drei Abendessen mit Epstein. Brende hatte zunächst bestritten, Kontakt mit Epstein gehabt zu haben. Von Epsteins kriminellen Machenschaften und seiner Vergangenheit will der Norweger nichts gewusst haben.

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AfD siegt vor Gericht: Bundesamt für Verfassungsschutz darf Partei nicht als rechtsextremistisch einstufen

26. Februar 2026 um 15:27

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Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst weiterhin nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und dementsprechend behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin unterlassen. Dem Eilantrag der AfD wurde damit im Wesentlichen stattgegeben.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass im Gesamtbild der Partei keine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne. Die Entscheidung kann das BfV in der nächsthöheren Instanz vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster noch anfechten.

Hintergrund des Kölner Urteils: Der Bundes-Verfassungsschutz hatte die AfD im vergangenen Jahr auf Basis eines an Lächerlichkeit nicht zu überbietenden „Gutachtens“ und offenbar auf Druck der scheidenden Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zunächst als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Dagegen ging die AfD juristisch vor. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das BfV ruderte daraufhin zurück und musste seine Einstufung aussetzen.

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„Brandmauer“ bröckelt immer mehr: Saskia Ludwig (CDU) für Zusammenarbeit mit der AfD in Sachsen-Anhalt!

26. Februar 2026 um 15:03

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Entgegen der offiziellen Parteilinie hat sich die konservative brandenburgische CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig (CDU) offen für eine „punktuelle Zusammenarbeit“ mit der AfD in Sachsen-Anhalt gezeigt. Dem „Spiegel“ sagte Ludwig, dass sich eine dortige CDU-Minderheitsregierung im Landtag auch auf Stimmen der AfD stützen könnte. Eine feste Koalition mit der AfD lehnte Ludwig zwar (noch) ab, aber sie betonte, „dass man ein Wählervotum sehr ernst nehmen sollte“.

Ungeachtet dessen, dass AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund eine AfD-Alleinregierung mit absoluter Mehrheit anstrebt, meinte die CDU-Konservative: Wenn eine Mehrheit der Menschen rechts der Mitte wähle, müsse sich das auch in der Regierungspolitik niederschlagen. Die Brandmauer sei „kontraproduktiv“.

Damit stellt sich Ludwig offen gegen die CDU-Führung. Sowohl Bundeskanzler Friedrich Merz als auch Unions-Fraktionschef Jens Spahn hatten auf dem Stuttgarter CDU-Parteitag vergangene Woche jegliche Zusammenarbeit mit der AfD erneut ausgeschlossen.

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„Schluss mit „Klimaturbo“, her mit Wirtschaftsturbo!“ | Ingo Hahn (MdB | AfD-Bayern)

26. Februar 2026 um 14:08

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„Klimaturbo“ nennen es die „Grünen“ – in Wirklichkeit geht es mit Vollgas Richtung Deindustrialisierung!

Nach Jahren katastrophaler Politik sind Wirtschaft, Energiepreise und Industrie im Sinkflug! Deutschland braucht das Ende von Heizungszwang, CO₂-Bepreisung und „Flatterstrom“ – Schluss mit dem „Klimaturbo“, her mit Wirtschaftsturbo!

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Kein Vertrauen in Schwarz-Rot: Deutsche sparen wie seit der Finanzkrise 2008 nicht mehr!

26. Februar 2026 um 12:10

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Das Konsumklima in Deutschland tritt weiter auf der Stelle, die Sparneigung steigt auf ein neues Rekordniveau. Die kurzfristige zaghafte Erholung der Verbraucherstimmung ist wieder ins Stocken geraten. Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Leif-Erik Holm, zieht aus den neuen Daten den naheliegenden Schluss, dass die Menschen der Merz-Klingbeil-Regierung nicht über den Weg trauen.

Im Februar zeigt sich das GfK-Konsumklima erneut schwächer, nachdem es im Vormonat noch eine vorsichtige Aufhellung gegeben hatte. Selbst steigende Einkommenserwartungen können die wachsende Zurückhaltung beim Konsum nicht kompensieren – stattdessen erreicht die Sparneigung einen neuen Höchststand.

Für März prognostiziert der aktuelle Konsumklima-Indikator einen Rückgang um 0,5 Punkte auf −24,7 Zähler. Damit bleibt das Stimmungsniveau unter den Verbrauchern insgesamt schwach.

Parallel dazu nimmt die Sparneigung weiter zu. Der entsprechende Indikator steigt um einen Punkt auf 18,9 Zähler – der höchste Stand seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008!

Leif-Erik Holm (AfD): Deutsche trauen Schwarz-Rot nicht über den Weg

Für den wirtschaftspolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Leif-Erik Holm, zeigt die Zurückhaltung der Deutschen beim Konsum „erneut eindrucksvoll, dass die Menschen der Merz-Klingbeil-Regierung nicht über den Weg trauen. Sie glauben nicht mehr an die ständigen Versprechungen, Reformen würden bald umgesetzt und der Wirtschaftsmotor anspringen. Und die Bürger liegen damit genau richtig. All die Versprechen von Schwarz-Rot sind nichts weiter als Durchhalteparolen mit kurzem Haltbarkeitsdatum!“

Holm betonte: „Dabei ist es aus Sicht der AfD-Fraktion dringender denn je, beispielsweise die sozialen Sicherungssysteme zu reformieren und einen Anstieg der Steuer- und Abgabenlast auf über 50 Prozent zu verhindern, um die Wirtschaft nicht noch stärker zu belasten. Die Wirtschaft benötigt dringend Sicherheit, dass ihre Investitionen nicht aufgrund politischer Unwägbarkeiten verpuffen. Das schafft die aktuelle Bundesregierung nicht. Insofern ist leider auch keine substantielle Besserung zu erwarten.“

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„Vor der Wahl Entlastung versprechen – doch nach der Wahl kommt die CO₂-Keule!“ | Marc Bernhard (MdB | AfD)

26. Februar 2026 um 11:43

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Kurz vor den Landtagswahlen verkündet die schwarz-rote Bundesregierung plötzlich das Aus für Habecks Heizgesetz – Zufall oder Wahlkampfmanöver?

Ein Jahr lang mussten Millionen Haushalte mit Unsicherheit, Sanierungspflichten und explodierenden Kosten leben. Jetzt soll alles anders sein, doch der konkrete Gesetzentwurf kommt erst nach der Wahl. Ganz klar eine Mogelpackung!

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Rheinland-Pfalz: AfD legt vor Landtagswahl zu – CDU und SPD fast gleichauf

26. Februar 2026 um 10:40

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Knapp einen Monat vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz (22.März) zeichnet sich einer aktuellen Umfrage zufolge ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der oppositionellen CDU und der regierenden SPD ab. Christdemokraten (28 Prozent/minus eins) und Sozialdemokraten (27 Prozent/plus eins) liegen fast gleichauf, ermittelte Infratest dimap im Auftrag des „Südwestrundfunks“ (SWR). Die AfD (19 Prozent) gewinnt einen Prozentpunkt und festigt ihre Position als drittstärkste Kraft.

Die „Grünen“ kommen auf nur noch neun Prozent. Laut Umfrage würden sowohl die Freien Wähler als auch die Linken mit fünf Prozent die Chance auf einen Einzug in den Landtag haben. Alle anderen Parteien bringen es zusammen auf sieben Prozent, darunter auch die (noch) in der Mainzer Ampel mitregierende  FDP und das BSW.

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https://deutschlandkurier.de/?p=100145

26. Februar 2026 um 10:17

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Wirtschaft hat andere Sorgen: Immer mehr Firmenchefs durchschauen den Klimaschwindel!

26. Februar 2026 um 09:45

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Man könnte es die normative Kraft des Faktischen nennen: Angesichts zunehmender Existenzsorgen verliert das Thema „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ bei immer mehr Unternehmen in Deutschland an Priorität.

Laut einer neuen von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Studie geben fast 60 Prozent der über 800 befragten Unternehmen an, dass sie sich nicht mehr bedingungslos dem politischen Klimadiktat unterwerfen. Das deckt sich mit einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Umfrage, der zufolge es auch in der Bevölkerung zunehmend weniger Rückhalt für den Energiewende-Irrsinn gibt.

Klima-Irrsinn wird „depriorisiert“

Dass in den Chefetagen deutscher Unternehmen  der Klimahysterie nicht mehr die Bedeutung wie in den vergangenen Jahren beigemessen wird, hängt man natürlich aus Angst vor dem linksgrün-woken Gesinnungsterror nicht an die große Glocke. „Klimaziele werden in der Realwirtschaft überwiegend beibehalten oder weiterentwickelt“, heißt es denn auch in der Bertelsmann-Studie. Der Anteil der Unternehmen mit entsprechenden Zielen liege bei rund 59 Prozent.

Zugleich betonen die Autoren aber auch: „Nachhaltigkeit wird depriorisiert – Planungsunsicherheit und  fehlende Anreize hemmen stark. Der gesellschaftliche und politische Diskurs hat sich deutlich verändert.“ Die Bedeutung der „Nachhaltigkeitstransformation“ nehme spürbar ab –  „auch die Medien verlieren als Treiber an Bedeutung“.

Angebot und Nachfrage

Im Klartext: Unternehmensleitungen unterwerfen sich nicht mehr bedingungslos dem Klimadiktat des politisch-medialen Komplexes. Die Politik mit ihren aberwitzigen Klimavorgaben verliert an Bedeutung. „Ihre Einordnung als Treiber sinkt im Jahresvergleich um 31 Prozentpunkte“, heißt es in der Studie. Unternehmen stellen sich demnach „wieder vermehrt die Frage nach dem ‚Business Case‘ von Nachhaltigkeit“, also die Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer am politischen Klimadiktat ausgerichteten Unternehmensstrategie.

„Ohne klare, verlässliche Signale aus Politik und Märkten droht die Transformation in eine Phase der Stagnation zu geraten“, analysiert Jakob Kunzlmann, „Nachhaltigkeitsexperte“ der Bertelsmann Stiftung. Bedeutet: Ohne neue milliardenschwere Klima-Subventionen der Steuerzahler und ohne entsprechende klima-motivierte  Nachfrage der Verbraucher rechnet sich der Energiewende-Irrsinn immer weniger!

Lügengebäude des Klimaschwindels stürzt ein

Angesichts von mehr als 120.000 Arbeitsplätzen, die allein im vergangenen Jahr in der deutschen Industrie verlorengingen, haben auch die Bürger andere Sorgen. Nur noch ein Drittel der Deutschen macht sich Sorgen um den Klimawandel, wie eine kürzlich bekannt gewordene Allensbach-Umfrage ergab. Die Repräsentativ-Erhebung im Auftrag der BMW Foundation Herbert Quandt deutet auf einen radikalen Stimmungsumschwung unter den Verbrauchern hin: Nur noch 33 Prozent der Deutschen machen sich große Sorgen über die Folgen des Klimawandels – 2019 waren es noch 51 Prozent!

Auch die sogenannte Energiewende verliert massiv an Rückhalt. Nur noch 43 Prozent halten den Ausstieg aus der Kernenergie und den forcierten Ausbau „erneuerbarer“ Energien für richtig – beachtliche 37 Prozent halten diesen Irrweg inzwischen für falsch und sehen in der Energiewende mehr Risiken als Chancen. Zwei Drittel erwarten massive Eingriffe ins Landschaftsbild durch Windräder, Solarfelder und Monsterleitungen.

Auch diese ernüchternde Umfrage zeigt: Immer mehr Menschen haben genug von Panikmache und Bevormundung, von ideologisch herbeifantasierten 1,5-Grad-Zielen. Immer mehr Deutsche wollen bezahlbare Energie, sichere Arbeitsplätze und eine an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Politik – statt des von Ideologie getriebenen Klimawahns. Immer mehr Deutsche erkennen: Es geht gar nicht um das „Klima“ – es geht einzig um linksgrün-woke Kontrolle, um das politische Überlebensmodell von Klima-Bonzen und um das Milliardengeschäft mit der Angst!

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„Nazis ins Gulasch“: Antifa verhöhnt Gedenken für ermordeten Quentin!

25. Februar 2026 um 18:30

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Am Montagabend gedachten Bürger in Dresden des von Linksextremisten auf offener Straße ermordeten französischen Patrioten Quentin Deranque. Linksextremisten verhöhnten am Rande des Gedenkenmarschs die Trauernden. Der Deutschland-Kurier🇩🇪 war vor Ort und hat mit den Teilnehmern des Gedenkmarsches sprechen können!

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Martin Renner (AfD): „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Teil des Problems!“

25. Februar 2026 um 18:08

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In einer scharfen Abrechnung  wirft der medienpolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin E. Renner, ARD und ZDF gezielte Inszenierung vor – von nicht gekennzeichneten KI-Videos bis zu irreführenden Zusammenschnitten. Was als „Panne“ verkauft wird, sei in Wahrheit Ausdruck einer strukturellen Schieflage. Öffentlich-rechtliche Redaktionen agieren nicht als neutrale Kontrolleure, sondern als politische Akteure!

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Schwarz-roter Heizungs-Schwindel: Aus Raider wird Twix!

25. Februar 2026 um 17:24

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„Es ist nicht nötig, dass alles wahr ist, es muss nur für wahr gehalten werden“. Das ist die Kernbotschaft von Franz Kafkas großem Roman-Meisterwerk „Der Prozess“. Nicht viel anders verhält es sich mit dem angeblich von Schwarz-Rot gekippten Habeck’schen Heizungsgesetz: An der Klimaplanwirtschaft ändert sich im Kern NICHTS!

Aus Sicht der AfD handelt es sich denn auch bei der Abschaffung des Heizungsgesetzes um reinen Etikettenschwindel – mit Blick vor allem auf das Superwahljahr 2026. Der Heizungskeller werde wieder „Privatsache – jetzt können die Menschen selbst entscheiden“, fällt die „Bild“-Zeitung einmal mehr auf die von der CDU gezündete Nebelgranate herein und verweist auf Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU): „Wir schaffen das Habeck‘sche Heizungsgesetz ab.“

WIRKLICH?

Mitnichten! Union und SPD schaffen den „grünen“ Habeck-Mist nur scheinbar ab – sie benennen ihn einfach um! Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Habeck’scher Prägung heißt künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) und ist ein durchsichtiges Wahlkampf-Manöver. An die Stelle des Zwangs zur Heizungsart tritt künftig ein Brennstoffdiktat!

Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Danach ist der Bundestag am Zug. Am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Was haben Union und SPD wirklich vereinbart?

​Die schwarz-rote Koalition hat sich auf „Eckpunkte“ für eine Reform des Heizungsgesetzes geeinigt. Unter anderem soll die umstrittene Regel abgeschafft werden, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Soweit, so (scheinbar) gut: „Alle Heizungsarten sind wieder möglich“, sagt Unions-Fraktionschef Spahn.

Konkret heißt es dazu im „Eckpunkte“-Papier der Chaos-Koalition: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“ Öl- und Gasheizungen können auch künftig weiter in Wohnhäusern eingebaut werden.

ABER:

Gas- und Ölheizungen müssen laut den Plänen von Union und SPD mit einem wachsenden Anteil sogenannter klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, etwa Biomethan. Bis 2029 soll diese sogenannte „Grüngasquote“ bei zehn Prozent liegen und bis 2040 in drei weiteren Schritten ansteigen.

Branchenvertreter weisen schon jetzt darauf hin, dass sogenannte klimafreundliche Kraftstoffe deutlich teurer sind als konventionelle, vor allem weil es am Angebot mangelt. Auf Eigentümer (und damit auch auf Mieter) kommen also deutliche Mehrkosten zu.

Für Mieter soll es zwar einen Schutz „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geben – doch dazu stehen im Koalitionspapier bezeichnenderweise keinerlei Details.

FAZIT: Zunächst sind die Energieversorger am Zuge, um überhaupt ausreichend und vor allem teures „grünes“ Gas und Öl anzubieten. Danach haben Eigentümer den „Schwarzen Peter“, den sie dann in Gestalt saftiger Mietnebenkosten an die Mieter weiterreichen können.

Bedeutet unterm Strich: Raider heißt jetzt Twix, im Kern ändert sich praktisch nix an der klima-ideologischen Ausrichtung des neuen Gesetzes. Subkutan bleibt (über den Energiepreis) der Druck zur Wärmepumpen-Installation. Mit dem Etikettenschwindel soll lediglich die Klimaplanwirtschaft auch der Chaos-Koalition dem Wähler ein Stück schmackhafter gemacht werden!

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Götz Frömming (AfD): „Die geistigen Vampire sitzen im ZDF und nicht in den USA“

25. Februar 2026 um 16:16

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„Das war vorsätzlicher Betrug!“ Scharf rechnet der kulturpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Götz Frömming mit dem Skandal um gefakte KI-Filme im ZDF-„heute journal“ ab. Dank der freien Medien, die „hervorragende Arbeit leisten“, sei die Manipulation ans Licht gekommen. Das ist kein Einzelfall, das hat Methode: Die verweigerte Aufarbeitung ist für Frömming der zweite Skandal. „Die ‚Aktuelle Kamera‘ hatte noch keine KI, aber die Methode ist die gleiche“, kommentiert der AfD-Politiker den „Meltdown des öffentlichen Rundfunks“ und fordert: „Dieses Relotius-System gehört abgeschafft!“

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Sieg für die Meinungsfreiheit: Bundesverfassungsgericht hebt zwei Beleidigungsurteile vorerst auf

25. Februar 2026 um 14:15

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Über zwei mögliche Fälle von Beleidigung muss laut Bundesverfassungsgericht neu entschieden werden. In einem Fall ging es um eine E-Mail an einen Schulleiter während der Corona-Hysterie, im anderen Fall um ein Schreiben an eine Rechtsanwältin (Az. 1 BvR 986/25 und 1 BvR 581/24). Nach Auffassung der Karlsruher Richter haben Gerichte in Baden-Württemberg zuvor den Kontext der in Rede stehenden Äußerungen nicht hinreichend gewürdigt.

In der E-Mail an den Schulleiter hatte ein Vater, dessen Sohn das Gymnasium besuchte, unter anderem die Formulierung „faschistoide Anordnungen“. Es ging um die 2021 eingeführten Corona-Willkürmaßnahmen. Der Vater wurde wegen angeblicher Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Brief an die Rechtsanwältin wurde 2023 von einem früheren Psychiatrie-Patienten verfasst. Die Anwältin war seine Verfahrenspflegerin, vertrat also seine Rechte. Das Krankenhauspersonal wurde in dem Schreiben als „psychiatrischer Mob“ bezeichnet. Die Gerichtsvollzieherin und das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass es nicht förmlich zugestellt werden musste.

In beiden Fällen wandten sich die Verfasser an die Richter in Karlsruhe. Diese gaben ihren Beschwerden nun statt. Die Kläger seien in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt worden. Das Verfassungsgericht entschied dabei nicht darüber, ob die Formulierungen in den Briefen tatsächlich beleidigend waren. Es erklärte aber, dass die betreffenden Gerichte in Baden-Württemberg die rechtlichen Anforderungen nicht genug beachtet hätten. Sie hätten sich nicht ausreichend mit dem Wortlaut und dem Sinn der Äußerungen auseinandergesetzt.

Außerdem hätten sie im jeweiligen Kontext zwischen der Meinungsfreiheit der Verfasser und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen abwägen müssen, führte das Verfassungsgericht aus. Es verwies die Fälle zurück nach Ulm und Stuttgart, wo neu entschieden werden muss.

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Panik vor den Landtagswahlen: Regierung kippt Heizungsgesetz – AfD wirkt!

25. Februar 2026 um 13:15

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Das von der Ampel-Regierung eingeführte Heizungsgesetz will die Bundesregierung so ändern, dass grundsätzlich alle Heizungen wieder erlaubt sein sollen. Das kündigte Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) an. Der baupolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Marc Bernhard, hat die Motive dahinter durchschaut: „Bei der CDU bricht vor den Landtagswahlen jetzt die Panik aus – scheinbar kommt man so beim Heizungshammer endlich zur Vernunft.“

Das allerdings auch erst, nachdem die AfD-Fraktion Druck gemacht und angekündigt hatte, erneut den Antrag zur Abschaffung des Heizungsgesetzes im Parlament einzubringen. Laut einem sogenannten Eckpunktepapier will jetzt auch die Union das Heizungsgesetz plötzlich abschaffen.

Marc Bernhard: „Wenn die Koalitionsrunde wirklich und ernsthaft die Abschaffung des Habeck‘schen Heizungshammers beschlossen hat, dann kann die Bundesregierung auch unserem Antrag im Bundestag zustimmen. Denn wir als AfD-Fraktion wollen das Heizungsgesetz ohne Wenn und Aber abschaffen. Dazu braucht man kein Eckpunktepapier und vor allem keine Ausstiegsklausel 2030, wie die Regierung es angekündigt hat.“ Die Union müsse nur dem AfD-Antrag auf Abschaffung zustimmen.

„Alles andere ist vorgetäuschter Aktionismus. Die Bundesregierung kann jetzt beweisen, ob es ihr Ernst ist oder ob sie wieder einmal nur die Wähler vor den Landtagswahlen täuschen will“, argwöhnt der AfD-Bauexperte.

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90 Mrd. Euro für Selenskyj: Nach Veto von Viktor Orbán dreht von der Leyen (CDU) am Rad

25. Februar 2026 um 11:45

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Das Veto des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán gegen den 90 Milliarden Euro-Kredit der EU für die Ukraine macht Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) fürs Erste einen Strich durch die Rechnung. Bei ihrem Besuch in Kiew anlässlich des vierten Jahrestages des Kriegsausbruchs versicherte sie dem ukrainischen Machthaber Wolodymyr Selenskyj, ungeachtet dessen werde Brüssel „Wege finden“, die versprochene Summe auf die Beine zu stellen.

Derweil muss sich der ungarische Regierungschef von der EU und aus europäischen Hauptstädten „Illoyalität“ vorhalten lassen. Hintergrund der neuen Zuspitzung ist: Die ungarische Regierung hat bei einem Treffen der EU-Außenminister eine geplante Verschärfung der Sanktionen gegen Russland blockiert. Zugleich legte Budapest ein Veto gegen den von den EU-Staats- und Regierungschefs zugesagten Ukraine-Kredit in Höhe von 90 Milliarden Euro ein, der die Ukraine vor der Staatspleite retten soll. Für die Milliarden sollen die aktuell 27 Mitgliedsstaaten gemeinschaftlich haften. Das bedeutet, dass vor allem die deutschen Steuerzahler für die gewaltige Summe geradestehen müssten.

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