Der britische High Court hat ein historisches Machtwort gesprochen. Ein Mann, der den Koran verbrannte, wurde endgültig freigesprochen. Damit scheiterte der skandalöse Versuch, ein heimliches Blasphemie-Gesetz einzuführen.
Es ist ein monumentaler Sieg für die Meinungsfreiheit und eine krachende Niederlage für eine politisch korrekte Justiz! Der britische High Court hat den Freispruch eines Mannes bestätigt, der vor dem türkischen Konsulat in London einen Koran verbrannt hat. Die Botschaft der Richter ist unmissverständlich: Es gibt in einer freien Gesellschaft kein Recht darauf, nicht beleidigt zu werden!
Was war passiert? Der 51-jährige Hamit Coskun, ein Asylbewerber armenisch-kurdischer Abstammung aus der Türkei, hatte am 13. Februar 2025 im Londoner Nobelviertel Knightsbridge ein mutiges Zeichen gesetzt. Vor dem türkischen Konsulat zündete er das islamische Buch an und rief dabei Sätze wie “Fuck Islam” und “Der Islam ist die Religion des Terrorismus”.
Was dann folgte, war ein beispielloser Justiz-Skandal. Anstatt die Meinungsfreiheit zu schützen, zerrte der britische Staat Coskun vor Gericht. Im Juni 2025 wurde er zunächst wegen eines angeblichen “religiös motivierten Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung” verurteilt. Die britische Staatsanwaltschaft (CPS) wollte offenbar ein Exempel statuieren und de facto ein islamisches Blasphemie-Gesetz durch die Hintertür einführen.
Der absolute Gipfel der Absurdität in diesem Fall: Während der Staat mit aller Härte gegen den Koran-Verbrenner vorging, wurde Coskun während seines Protests von einem fanatischen Angreifer mit einem Messer attackiert. Die unfassbare Reaktion der britischen Kuscheljustiz? Der Messer-Angreifer musste nicht einmal ins Gefängnis!
Doch im Oktober 2025 wurde Coskuns Verurteilung in der Berufung gekippt. Der Richter fand damals deutliche Worte: “Das Strafrecht ist kein Mechanismus, der verhindern soll, dass Menschen sich aufregen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss das Recht einschließen, Ansichten zu äußern, die beleidigen, schockieren oder stören.” Die Staatsanwaltschaft wollte diese schallende Ohrfeige nicht auf sich sitzen lassen, zog vor den High Court – und scheiterte nun endgültig! Das höchste Gericht wies die Berufung ab. Das Verhalten sei zwar möglicherweise störend, aber eben nicht kriminell.
Bürgerrechtler feiern das Urteil nun als Meilenstein gegen die schleichende Islamisierung des Rechtsstaats. Die National Secular Society jubelte: “Das Strafrecht schützt Menschen vor Schaden, nicht davor, beleidigt zu werden.” Die Free Speech Union fordert nach dieser “demütigenden Niederlage” völlig zu Recht den sofortigen Rücktritt des Direktors der Staatsanwaltschaft, Stephen Parkinson. Generalsekretär Toby Young brachte es auf den Punkt: “Diese Berufung hätte von der Staatsanwaltschaft niemals eingelegt werden dürfen, genauso wie Hamit niemals hätte strafrechtlich verfolgt werden dürfen.” Auch Humanists UK warnte eindringlich: Wenn der Staat Blasphemie verfolge, ermutige das nur Extremismus und Gewalt.
Die Staatsanwaltschaft leckt nun ihre Wunden und musste zähneknirschend zugeben: “Es gibt kein Gesetz, um Menschen wegen ‚Blasphemie‘ zu belangen, und das Verbrennen eines religiösen Textes an sich ist keine Straftat.” Damit bleibt selbst eine harte und scharfe Kritik am Islam in Großbritannien erlaubt. Auch wenn es den linken Moslem-Verstehern nicht gefällt.
