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Informationsfreiheitsgesetz Dobrindt will offenbar Auskunftsrechte massiv einschränken

24. Juli 2026 um 15:03

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): Auch der Beauftragte für Informationsfreiheit soll entfallen. Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler

Einem Medienbericht zufolge will Dobrindt Journalisten und Politikern deutlich erschweren, an Akten und behördliche Unterlagen zu kommen. Kritik kommt unter anderem von der SPD.

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Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk Staatsanwaltschaft äußert sich zu „Teufel“-Aussage im „Wort zum Sonntag“

24. Juli 2026 um 14:31

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Pastorin Annette Behnken im „Wort zum Sonntag“

Nach der Ermordung des konservativen US-Aktivisten Charlie Kirk sorgte die Pastorin Annette Behnken mit einem „Wort zum Sonntag“ in der ARD für Aufregung. Sie beleidigte ihn und brachte andere mit dem Teufel in Verbindung. Handelte es sich um Volksverhetzung?

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Pressefreiheit siegt: „Biberacher Schandurteil“ gegen freien Journalisten aufgehoben

24. Juli 2026 um 10:00

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Am Morgen des 14. Februar 2024 versammelten sich anlässlich des Politischen Aschermittwochs der Grünen 80 bis 100 Personen in Biberach, um gegen die Bundespolitik zu protestieren. Im Verlauf trafen Fahrzeuge und Personenschutzkräfte von Bundesminister Cem Özdemir auf die Menge, was als „Blockade“ durch die Demonstranten behandelt wurde. Ein freier Journalist dokumentierte das Geschehen – und fand sich bald darauf auf der Anklagebank wieder. Im Dezember 2024 wurde er wegen Nötigung verurteilt. Dieses Urteil wurde nun jedoch vom Landgericht Regensburg kassiert.

Der folgende Kommentar erschien zuerst bei stattzeitung.net:

„Der wollte nicht nur Fotos machen, auch von der Grundhaltung her.“ Diese Feststellung des Staatsanwalts am Biberacher Amtsgericht war ein Offenbarungseid, und führte im Dezember 2024 mit zur Verurteilung des Pressefotografen Michael von Lüttwitz. „Nötigung“ lautete die Anklage. „Nötigung“ lautete das Urteil der Richterin, das nun in seiner Gesamtheit vom Landgericht Ravensburg zerschlagen wurde. Mit einem Freispruch verließ das Oppositionsmedium stattzeitung.net den Gerichtssaal in Ravensburg. Ein Richter hat Augenmaß bewiesen. Ein großer Tag für die Pressefreiheit.

Der 20. Juli 2026 ist ein guter Tag für die Pressefreiheit in Deutschland. Das „Biberacher-Schandurteil“ gegen den Pressefotografen Michael von Lüttwitz wegen Nötigung wurde vom Landgericht Ravensburg in seiner Gesamtheit zerschlagen.

Die Pressefreiheit hat obsiegt. Freispruch lautete das Urteil des Vorsitzenden Richters am Landgericht Ravensburg, denn Dr. Pohlmann konnte den gegen den Pressefotografen der stattzeitung.net, Michael Freiherr von Lüttwitz, erhobenen Vorwurf der Nötigung nicht erkennen. Im Rahmen der Berichterstattung zu den „Biberacher-Bauern-Prozessen“ am 14. Februar 2024 hatte der freie Journalist von Lüttwitz das Geschehen rund um den politischen Aschermittwoch der Partei „Die Grünen“ dokumentiert. stattzeitung.net hatte im Anschluss kritisch über die „Flucht“ der „Grünen“ berichtet, die ihre Veranstaltung absagten, wohl mehr aus politischem Kalkül, denn eine Gefahrenlage hatte es laut Polizei in Biberach nie gegeben. Auf den fragwürdigen Polizeieinsatz hin folgten in der Freien Presse stattzeitung.net etliche Artikel mit entsprechender Bebilderung.

„Das alles, was hier vorliegt, reicht nicht aus, um daraus eine Nötigung zu machen, wenn er ein paar Momente als Pressevertreter auf der Straße Fotos macht, aber niemanden blockiert“, so beurteilte Richter Dr. Pohlmann am Landgericht Ravensburg die Lage schon sehr früh in der Verhandlung am vergangenen Montag. Der Staatsanwalt sah dies anders, in Abwägung der Gefahrenlage habe die Pressefreiheit hier keine Oberhand. Auch einen Platzverweis seitens der Polizei gegen die Demonstranten wollte der Staatsanwalt ausgesprochen sehen. Ein gehobener Polizeistock ist jedoch keine unmissverständliche Botschaft, eine Straße zu räumen, musste er allerdings im Laufe der Verhandlung einräumen, zumal viele der Demonstranten, wie er selbst es ausdrückte, zum ersten Mal bei einer Demonstration wären. Dass die Polizeikräfte vor Ort, inklusive eines Deeskalationsteams, nicht mit Lautsprechern ihre Anweisungen gaben, ist nach wie vor unverständlich. Wie auch der Anschein, die Polizei habe die Lage erst eskaliert, als die bis auf den Fahrer leeren Vorausfahrzeuge der Politiker kamen und nicht ungehindert durchfahren konnten, was den Kern der Anklage darstellte. Alles gut sichtbar auf der Videodokumentation der Polizei und auf den veröffentlichten Fotos von stattzeitung.net

Das Amtsgericht in Biberach, das offensichtlich auf das öffentlich ausgesprochene Geheiß des damaligen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, „es werden harte Urteile fallen“, über 40 Landwirte und Demonstranten wegen Landfriedensbruch und Nötigung anklagte, und zum größten Teil verurteilte, hatte am 13. Dezember 2024 auch den Pressevertreter Michael von Lüttwitz wegen Nötigung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. stattzeitung.net war bei den meisten Prozessen im Gerichtssaal, und hat ausführlich über die zum Teil geradezu abenteuerlichen Urteile gegen die Bauern berichtet.

Beim Widerspruch gegen das Urteil gegen Michael von Lüttwitz ging es jedoch zusätzlich, und das ist gravierend, um die Pressefreiheit. Daher war es nur folgerichtig, gegen das „Biberacher Urteil“ Berufung einzulegen. stattzeitung.net wählte als Verteidigung die Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier, aus dem „Team Haintz“. Viktoria Dannenmaier und Markus Haintz sind Profis im Medienrecht.

Wie bereits in Biberach und unter genauso großer Beteiligung der Öffentlichkeit im vollbesetzten Gerichtssaal wurden auch am 20. Juli 2026 in Ravensburg fast 60 Minuten Polizeivideos in Augenschein genommen, die das Verhalten des Pressevertreters dokumentierten. Immer wieder sagte Richter Dr. Pohlmann, der Angeklagte stünde ganz überwiegend auf dem Bürgersteig, eine Nötigung sei nicht erkennbar. Daraus konnte man recht früh schließen, wohin der Hase laufen würde. Es ist unverzichtbar, explizit nochmals darauf hinzuweisen, dass die Richterin am Amtsgericht Biberach dieses Video-Material auch gesehen hat, die Faktenlage wohl aber offensichtlich nicht gelten ließ. „Ungeheuerlich“, urteilten damals Prozessbeobachter. Wie so oft in politischen Prozessen in Deutschland schien es in Biberach eine „Stallorder“ zu geben, die unter allen Umständen eingehalten werden musste.

Nach Aufforderung durch den Richter konnte der Angeklagte Michael von Lüttwitz gleich zu Beginn des Prozesses sein Statement abgeben, hier Auszüge daraus: „Nach einem Strafantrag meinerseits gegen einen Polizisten bei der Demonstration erhielt ich als Retourkutsche von der Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Nötigung. Aufgrund meiner Pressearbeit wurde ich verurteilt, weil ich angeblich mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätte. Ich hatte keinen Vorsatz, auch keinen bedingten. Obwohl ich mich als Pressevertreter artikulierte, ignorierte der Polizist meine Hinweise und drohte mir letztlich mit Gewalt, indem er mir sagte, er zerschmettere meine Kamera, wenn ich weiterhin Fotos mache“.

Im Biberacher-Prozess sagte ein als Zeuge einvernommener Polizeibeamter, es habe eine Anzeige des Angeklagten gegen einen Polizeibeamten vorgelegen, wegen Nötigung und Körperverletzung, diese sei niedergeschlagen worden. Dadurch sei man erst auf den Pressefotografen aufmerksam geworden, und habe dann seitens der (von MP Kretschmann und Innenminister Strobl, Anm. der Redaktion) Sonderermittlungsgruppe gegen den Pressefotografen ermittelt. So kam das Ganze also zustande. Mithilfe einer Funkzellenabfrage, so der „Polizei-Zeuge“ habe man den Standort des Pressefotografen ermittelt. Das Hinzuziehen eines „Super-Recorders“ (für Audioaufnahmen, Sprachaufnahmen etc.) war bisher nicht Gegenstand des Verfahrens, und hätte so Rechtsanwältin Dannemaier auch sogleich ihrerseits einen Verwertungswiderspruch zur Folge gehabt.

Michael von Lüttwitz hatte Anzeige gegen Unbekannt erhoben, da ihm einerseits ein Polizist androhte, seine Kamera zu beschädigen, und er andererseits gesehen (und fotografiert) hatte, wie ein Polizeibeamter einem Demonstranten Pfefferspray geradewegs ins Auge schoss.

Hatte das Biberacher-Amtsgericht bei den „Bauern-Prozessen“ stets bestritten, dass es sich bei dem „Bauern-Protest“ um eine „Versammlung“ handelte, also um eine erlaubte Form des Protests gegen eine politische Veranstaltung, musste der Staatsanwalt in Ravensburg gleich zu Prozessbeginn zugestehen, dass es sich hierbei tatsächlich um eine „Versammlung“, und nicht, wie in Biberach verlautet, eine „Blockade“ gehandelt hatte. Dies ist eine gravierende Tatsache, die, wie stattzeitung.net bereits berichtet hat, im Grunde alle bisherigen „Biberacher-Urteile“ anfechtbar macht.

Die Menschenmenge der „Protestler“ am Aschermittwoch 2024 in der Biberacher Gigelbergstraße hatte lange Zeit immer noch mit einer Veranstaltung der „Grünen“ in der Biberacher Stadthalle gerechnet. Die Landwirte waren gekommen, um gegen die damals von der EU beschlossenen finanziellen Härten gegen die Bauern zu protestieren. Der damalige Landwirtschaftsminister Cem Özdemir war wie MP Kretschmann und weitere „Polit-Prominenz“ nach Biberach gekommen. Es war die Zeit, in der auch der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck aus „Angst“ vor ein paar Bauern sich nicht von einer Fähre traute. Da die „Bauern-Proteste“ in Biberach ganz überwiegend friedlich verliefen, und auch keine Polizisten verletzt wurden, hat die Absage der Veranstaltung in der Festhalle den Anschein einer Opfer-Stilisierung der grünen Partei, die in den damaligen Zeitraum passte. Dies alles muss im Zusammenhang gesehen werden.

Im Verlauf des Berufungsprozesses in Ravensburg nahm der studierte Biologe von Lüttwitz, der nach seinem Abschluss nicht im Lehramt, sondern gleich als Fachjournalist gearbeitet hatte, den Richter und die Anwesenden mit auf einen Exkurs durch seine Arbeit als Pressefotograf. Er erklärte Weitwinkelobjektive, und seine Suche nach einer guten Position für ein perfektes Bild. „Ich muss ja einen guten Standort wählen, sonst habe ich nur Hinterköpfe auf meinem Foto“, sagte Michael von Lüttwitz beispielsweise. Richter Pohlmann konnte ihm folgen, und im Bestreben für die Pressarbeit keinen Hinweis auf Nötigung erkennen, da sich der Fotograf komplett aus dem Geschehen der Straße heraushielt, und überwiegend sogar seitlich am Straßenrand stand. So konnte man dem Journalisten nicht unterstellen, er habe zwei Vorausfahrzeuge der „Grünen“ blockiert, die aufgrund der Menschenmenge in der Straße nicht ungehindert haben durchfahren können. Auch an den mit einigen Pflastersteinen errichteten Blockaden hatte von Lüttwitz absolut keinen Anteil. Bereits im Prozess in Biberach bezeichnete ein Polizeibeamter der als Zeuge geladen war, den Pressefotografen von Lüttwitz als nicht aggressiv, sondern als passiv. Was aber beim Urteil der Richterin alles keine Rolle spielte.

Die nun wiederum in Ravensburg vorgeladenen drei Polizeibeamten konnten zur Sache als solches auch wieder wenig beitragen, da zwei von ihnen gar nicht vor Ort, und der Dritte mit dem anfertigen der Polizeivideos beschäftigt war.

Obwohl der Staatsanwalt sein Plädoyer immer wieder auf verschiedene Zeitabschnitte des Polizeivideos lenkte, war darauf kein Fehlverhalten des Pressefotografen erkennbar. Noch nicht einmal bei einem Zeitraum, den er anführte, der aber gar nicht Gegenstand der Verhandlung war, wie Verteidigerin Dannenmaier sogleich einwarf.

Eine Grundabwägung zur Effektivität der Gefahrenabwehr gegen die Pressefreiheit, diese könne sich auch gegen die Allgemeinheit und Nichtstörer richten, die potentiell zu Störern werden könnten, wollte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer erkennen – und damit den Tatbestand der Nötigung erfüllt sehen. Dies verfing nicht beim vorsitzenden Richter, der in seiner Urteilsbegründung dem Plädoyer der Verteidigung folgte. Dies kann man, obwohl gründlich ausgearbeitet, wie folgt zusammenfassen: „Der Angeklagte hat niemanden genötigt“.

Es gibt wenig, das gegen ihn spricht, so Richter Pohlamnn, der mit seinem Freispruch das Biberacher Gerichtsurteil vom 13. Dezember 2024 aufhob. Michael Freiherr von Lüttwitz war als Journalist vor Ort, und hat sich maximal kurz auf der Straße aufgehalten. Das reicht nicht für den Vorwurf der Gewaltausübung, so sein abschließendes Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, der Staatsanwalt geht in Revision, was aber laut Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier nur eine Formsache ist.

Ein bedeutsamer Freispruch: Ein Pressevertreter muss nicht die Polizei um Erlaubnis fragen, was, wann und wie er seine Arbeit macht. Sofern er niemanden stört, hat er Handlungsfreiheit. Das bedeutet Pressefreiheit. Dies gilt jetzt nach dem Ravensburger-Urteil auch für Oppositionsmedien, wenn die sich an journalistische Spielregeln halten.

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JF-Exklusiv Wer den Staat wirklich gefährdet

24. Juli 2026 um 08:34

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GETEX 2026: Gemeinsame Terrorabwehrübung von Bayerischer Polizei und Bundeswehr in Dachau. Es trainieren rund 300 Einsatzkräfte die Abwehr komplexer Sabotage- und Anschlagsszenarien in einem Dynamic Display. Feldjäger der Bundeswehr und Spezialeinsatzkräfte (SEK) der Polizei stehen gemeinsam vor gepanzerten Fahrzeugen und Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr in geschlossener Formation bereit. Ihre Aufgabe ist es, den Staat zu beschützen.

Die größte Bedrohung für den Staat geht von rechts aus, heißt es regelmäßig von Politik und Medien. Offizielle Zahlen zu Gefährdern, die der JUNGEN FREIHEIT exklusiv vorliegen, zeigen jedoch ein völlig anderes Bild.

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Tatverdächtiger am Hamburger Hauptbahnhof nach Diebstahl bei schlafendem Obdachlosen festgenommen

23. Juli 2026 um 23:31

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Mann nach Verdacht des Diebstahls am Hamburger Hauptbahnhof festgenommen

Hamburg (ots) – Am 23.07.2026 gegen 06.45 Uhr nahmen Streifenbeamte der Bundespolizei im Rahmen einer gezielten Fahndung mit Videoprints einen 35-Jährigen vorläufig fest, dem ein besonders schwerer Fall des Diebstahls am Hamburger Hauptbahnhof vorgeworfen wird.

Der polizeilich einschlägig bekannte Mann steht im dringenden Verdacht, gegen 02.28 Uhr die Hilflosigkeit eines schlafenden Obdachlosen ausgenutzt und diesem Handy sowie Geldbörse entwendet zu haben.

Der Geschädigte (m.46) bemerkte den Diebstahl nach dem Aufwachen und erstattete gegen 05.30 Uhr im Revier der Bundespolizei Anzeige gegen Unbekannt. Daraufhin sichteten Bundespolizisten die gespeicherten Videoaufnahmen vom Tatort und fertigten Videoprints an.

Mit den Videoprints konnten die Einsatzkräfte den Tatverdächtigen erkennen und ihn nach einer gezielten Fahndung bereits nach kurzer Zeit (1:15 Std.) vorläufig festnehmen. Der Beschuldigte wurde zum Bundespolizeirevier gebracht.

Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung ergaben sich drei aktuelle Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung (2x Körperverletzung, 1x Diebstahl). Gegen den 35-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf einen besonders schweren Fall des Diebstahls eingeleitet. Der rumänische Staatsangehörige wird dem Haftrichter vorgeführt; die zuständige Ausländerbehörde wurde informiert. Die weiteren Ermittlungen führt der Ermittlungsdienst der Hamburger Bundespolizei.

Bildunterschrift: Streifenbeamte der Bundespolizei vor dem Hamburger Hauptbahnhof – Symbolfoto: Bundespolizei

Original-Content: Bundespolizeiinspektion Hamburg

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Polizei ermittelt nicht „Ausländer raus“-Gesänge an Stuttgarter Schule – auch Migranten machen mit

23. Juli 2026 um 14:35

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Jugendliche stehen auf einer Party im Scheinwerferlicht – bei der Sommerparty einer Privatschule in Stuttgart wurden wieder "Deutschland den Deutschen"-Gesänge zu Gigi D'Agostino angestimmt

Sylt-Parole auf dem Schulfest: An der Stuttgarter Merz-Schule stimmen Schüler „Ausländer raus“-Rufe an. Der DJ stoppt sofort, ein Abiturient fliegt vom Platz – und der Schuldirektor ist entsetzt.

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Gedenkstein bei Boffzen erneut mit grüner Farbe beschmiert

23. Juli 2026 um 03:51

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Holzminden (ots) – Der Gedenkstein für die im Dienst ermordeten Polizisten am Waldparkplatz an der L549 zwischen Boffzen und Neuhaus wurde mit grüner Farbe übergossen; die Polizeistation Boffzen stellte die Sachbeschädigung am 21.07.2026 fest.

Nach Angaben der Polizei liegt der Tatzeitraum zwischen dem 17.07.2026 und dem 20.07.2026, eine Strafanzeige wurde gefertigt.

Der Stein erinnert an die Ermordung zweier Polizisten aus Holzminden in der Nacht zum 12.10.1991 im Rottmündetal. Unbekannte haben den Gedenkstein mit grüner Farbe überschüttet, wodurch er massiv beschädigt wurde; eine Reinigung wurde umgehend in Auftrag gegeben.

Ähnliche Schmierereien gab es bereits im November 2019 und im Juni 2021. Wegen der Beschaffenheit des Steins ist erneut von hohem Sachschaden auszugehen.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, sich zu melden.

Bildunterschrift: Der Gedenkstein für die ermordeten Polizisten wurde mit grüner Farbe übergossen.

Original-Content: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, übermittelt durch news aktuell

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AfD-Stadtratsfraktion fordert von der Fraktion „Die Linke“ im Rat ein klares Bekenntnis zum Existenzrecht Israels.

01. April 2026 um 10:16

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In Anbetracht des Beschlusses der Linken Niedersachsen zum Nahost-Konflikt, der am Wochenende auf dem Parteitag der Linken in Hannover-Mühlenberg gefasst worden ist, fordert die AfD-Stadtratsfraktion von der Celler Fraktion im Stadtrat „Die Linke“ ein klares Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und öffentliche Distanzierung von dem Parteibeschluss des Landesverbandes.In diesem Beschluss mit der Überschrift „Die Linke Niedersachsen […]
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Zunahme von Extremismus in Deutschland erfordert verstärkte Ermittlungsressourcen und rechtliche Maßnahmen

22. März 2025 um 11:20

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DPolG Niedersachsen: Verfassungsschutz und Polizei im Kampf gegen rechte und linke Gewalt stärken

Hannover – Der Anstieg rechtsmotivierter Gewalt in Deutschland wird von der DPolG Niedersachsen als besorgniserregend angesehen. Er zeigt eine alarmierende Tendenz, die unser gesellschaftliches Klima belastet. Gleichzeitig muss auch die Bedrohung durch linksmotivierte Gewalt im Fokus bleiben, weil beide Formen des Extremismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Werte unserer Demokratie gefährden.

Das kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die linksextremistische Lina Engel, das jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, verdeutlicht die Notwendigkeit, jegliche Form von Extremismus mit aller Konsequenz zu verfolgen. Der BGH hat klarstellend betont, dass linke und rechte Straftaten gleichermaßen verwerflich sind und eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen.

Patrick Seegers, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen, äußerte: „Die Ränder des politischen Spektrums dürfen nicht die Mitte dominieren und dadurch unsere Demokratie untergraben. Es ist an der Zeit, dass die demokratische Gesellschaft für ihre Werte einsteht, die uns vereinen. Jeglicher Extremismus hat keinen Platz in unserem Land.“ Seegers betonte auch: „Wir müssen den Blick weiterhin schärfen, statt auf beiden Augen blind zu sein.“

Notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus

Um diesen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Ermittlungsbehörden mehr Personal, Kompetenz und rechtliche Möglichkeiten erhalten. Nur so können wir sowohl auf die akuten Bedrohungen reagieren als auch präventiv gegen diese gefährlichen Ideologien angehen.

Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:

  • Erhöhung der personellen Ressourcen in den Sicherheitsbehörden, um intensivierte Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.
  • Ausbildung und Fortbildung der Einsatzkräfte, um die Sensibilität für extremistische Bedrohungen zu schärfen – sowohl von rechts als auch von links.
  • Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine schnellere und effektivere Verfolgung extremistischer Straftaten sicherzustellen.

Seegers fordert abschließend: „Niemand braucht jetzt politische Moralisten. Was wir benötigen, ist solide Politik, mit dem Willen, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und dadurch unsere Demokratie zu stärken. Nur durch ein gemeinsames Handeln können wir Extremismus in jeglicher Form entschlossen entgegentreten.“

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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