NDS-News

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Ältere Beiträge

Mexiko – biometrische Identität künftig zwingend vorgeschrieben

16. April 2026 um 10:00
ELA

Vorschau ansehen

Wer sich in Mexiko nicht bis Ende Juni 2026 eine biometrische Identität zulegt, kann zumindest sein Handy in Zukunft faktisch nicht mehr benutzen. 127 Millionen aktive Mobilfunkanschlüsse im Land sind somit von dieser Regelung betroffen.

Vorgeschriebene „Personen-Verknüpfung“

Das mexikanische Gesetz zur verpflichtenden Mobilfunkregistrierung war bereits am 9. Januar 2026 verabschiedet worden. Dieses schreibt vor, dass alle Mobilfunknummern, einschließlich der Prepaid- und Postpaid-Tarife sowie der physischen SIM-Karten und eSIMs, nachweislich mit einer Person verknüpft sein müssen, die über ein staatlich ausgestelltes biometrisches Ausweisdokument verfügt, wie auch transition-news berichtet hatte.

Es sind dabei schätzungsweise 127 Millionen aktive Mobilfunkanschlüsse im Land von dieser Regelung betroffen. Bestehende Nutzer haben nunmehr bis zum 30. Juni 2026 Zeit, sich zu registrieren, denn ab dem 1. Juli werden alle nicht registrierten Nummern gesperrt.

Die CURP Biométrica, eine geplante, erweiterte Form des mexikanischen Personenkennzeichens (Clave Única de Registro de Población), die neben dem 18-stelligen alphanumerischen Code zusätzlich biometrische Daten wie Fingerabdrücke, Iris-Scan und ein Foto enthält, ergänzt somit dieses bestehende System um eine digitale Ebene. Das Dokument enthält einen QR-Code, ein Foto und eine elektronische Signatur, die mit biometrisch verifizierten Daten im nationalen Bevölkerungsregister verknüpft sind.

Agenda 2030 „perfekt“ umgesetzt

Personen in Mexiko, die Mobilfunkanschlüsse registrieren, müssen somit  ihre CURP-Nummer zusammen mit einem gültigen Reisepass oder Identitätsnachweis angeben, wodurch die biometrische Identität praktisch zur Voraussetzung für die Handynutzung wird.

Die kombinierte Wirkung dieser Maßnahmen führt fraglos dazu, dass anonyme Prepaid-SIM-Karten, die bislang häufig zum Schutz der Privatsphäre genutzt wurden, für alle funktionslos werden, die die biometrisch verknüpfte Registrierung nicht bis zum 30. Juni abgeschlossen haben.




Bitte unterstützen Sie unseren Kampf für Freiheit und Bürgerrechte. Und auch gegen die Klima-Hysterie, die letztlich der Nährboden für Programme ist, die uns das Geld aus der Tasche ziehen sollen, wie wir bereits jetzt schon erfahren dürfen. Stichwort: Energiewende. Und das ist erst der Anfang! Die Umverteilung von unten nach oben hat gerade erst begonnen.

Für jede Spende (PayPal oder Banküberweisung) ab € 10.- erhalten Sie als Dankeschön auf Wunsch ein Dutzend Aufkleber „KLIMA-HYSTERIE? NEIN DANKE“ portofrei und gratis! Details hier.



UNSER MITTELEUROPA erscheint ohne lästige und automatisierte Werbung innerhalb der Artikel, die teilweise das Lesen erschwert. Falls Sie das zu schätzen wissen, sind wir für eine Unterstützung unseres Projektes dankbar. Details zu Spenden (PayPal oder Banküberweisung) hier.



xxx.

 

The post Mexiko – biometrische Identität künftig zwingend vorgeschrieben appeared first on UNSER MITTELEUROPA .

(Auszug von RSS-Feed)

Pilotphase von tiini.app an Grundschulen ermöglicht kontrollierte Nutzung digitaler Inhalte

15. April 2026 um 08:30

Vorschau ansehen

Digitale Bildungsplattform tiini.app startet Pilotphase an Grundschulen

Hamburg (ots) – Die Bildungsplattform tiini.app wird ab sofort im Rahmen einer Pilotphase an Grundschulen eingesetzt, um digitale Inhalte wie YouTube und Webseiten strukturiert und ohne Ablenkung im Unterricht nutzbar zu machen.

Konzept und Zielsetzung

Im Mittelpunkt der Initiative steht ein neuer Ansatz: Anstelle eines freien Zugangs zu YouTube oder dem offenen Internet erfolgt die Bereitstellung von Inhalten über sogenannte „Kartensets“. Lehrkräfte und die Schuladministration wählen gezielt Videos, Webseiten und weitere Inhalte aus, die thematisch gebündelt und altersgerecht aufbereitet sind, um Ablenkungen durch Algorithmen zu vermeiden.

Ein Beispiel für ein Kartenset könnte das Thema „Weltraum“ oder „Schriftliche Addition“ beinhalten, bei dem kindgerechte Webseiten, ausgewählte YouTube-Videos und interaktive Inhalte kombiniert werden. Kinder bewegen sich innerhalb dieses klar definierten Rahmens und können die Inhalte eigenständig entdecken, ohne Werbung oder ungeeignete Inhalte.

Rückmeldungen aus Schulen

„Das erste Mal haben wir das Gefühl, YouTube wirklich sinnvoll im Unterricht einsetzen zu können“ – ein Schuladministrator einer teilnehmenden Grundschule.

„Der Browser wird durch tiini endlich schultauglich. Die Kinder arbeiten in klaren Lernräumen mit geprüften Inhalten“ – eine weitere Schuladministratorin.

Gesellschaftliche Debatte

Die Einführung erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden gesellschaftlichen Diskussion über Altersbeschränkungen und Verbote digitaler Plattformen für Kinder. Die Plattform tiini verfolgt einen neuen Ansatz: Statt pauschale Verbote zu verhängen, wird ein begleiteter, kontrollierter Zugang zu digitalen Inhalten ermöglicht.

„Wir brauchen bessere Lösungen als Verbote“ – Jan Kollmorgen, Gründer der tiini.app.

Er ergänzt: „Zugang zu digitalen Inhalten ist auch vor 14 sinnvoll – wenn wir selbst bestimmen, was Kinder sehen, und nicht die Plattformen.“

Entwicklung und Erweiterung

Ursprünglich für Familien als kontrollierbare, digitale Hörspielbox entwickelt, ermöglicht tiini.app Kindern einen sicheren Zugang zu Streaming-Inhalten. Dabei wird auf algorithmische Vorschläge verzichtet und stattdessen kuratierte Inhalte schrittweise freigeschaltet.

Mit der Pilotphase an Grundschulen überträgt das Hamburger Startup dieses Prinzip in den Bildungsbereich und fokussiert sich auf die sinnvolle Integration bestehender Plattformen. „YouTube und das Internet sind wertvolle Lernquellen – aber im aktuellen Zustand für Grundschulen kaum kontrollierbar“ – so Kollmorgen. „Mit tiini drehen wir das Prinzip um: Nicht die Plattform bestimmt, was Kinder sehen, sondern die Schule.“

Die Pilotphase wird über mehrere Monate in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Schulen begleitet, um tiini für den schulischen Einsatz weiterzuentwickeln und Lehrkräften einen einfachen Einstieg in den digitalen Unterricht zu ermöglichen. Nach Abschluss der Pilotphase wird tiini.app für weitere Schulen geöffnet.

Interesse an der Plattform können Einrichtungen unkompliziert über tiini.app anmelden und sie im Unterricht eigenständig nutzen.

Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

Der Artikel Pilotphase von tiini.app an Grundschulen ermöglicht kontrollierte Nutzung digitaler Inhalte erschien zuerst auf Nordische Post

(Auszug von RSS-Feed)

DAK-Gesundheit lobt Deutschen BGM-Förderpreis 2026 für digitale Lösungen aus

13. April 2026 um 09:55

Vorschau ansehen

DAK-Gesundheit schreibt Deutschen BGM-Förderpreis 2026 aus

Hamburg (ots) – Die DAK-Gesundheit unterstützt zum elften Mal Projekte im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) mit Sachleistungen im Gesamtwert von 60.000 Euro.

Risiken/Anlass

Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Digitalisierung und neue Formen der Zusammenarbeit verändern nicht nur Prozesse, sondern auch die Anforderungen an gesundes Arbeiten. Der Bedarf an maßgeschneiderten Lösungen im BGM wächst.

Position/Zitate

Ute Wiedemann, Mitglied des Vorstands der DAK-Gesundheit, erklärt: „Wir wollen neue Wege zur gesunden Arbeit unterstützen. Ob künstliche Intelligenz oder assistenzgestützte Lösungen: Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten, Belastungen im Arbeitsalltag zu verringern.“ Sie betont, dass die DAK-Gesundheit kreative Ansätze sucht, um digitale Möglichkeiten in die Praxis umzusetzen und das BGM nachhaltig zu entwickeln. „Wir freuen uns auf zahlreiche innovative Lösungen, die neue Impulse für ein modernes BGM setzen“, fügt sie hinzu.

Angebot/Hintergrund

Für den BGM-Förderpreis 2026 können Projekte von Unternehmen, Organisationen oder lokalen Netzwerken eingereicht werden. Eine unabhängige Jury wird über die Gewinner entscheiden. Der erste Preis ist mit 30.000 Euro für Sachleistungen dotiert, während der zweite und dritte Platz mit 20.000 und 10.000 Euro ausgezeichnet werden. Die Preisverleihung findet am 29. September 2026 im Rahmen des Kongresses „Betriebliches GesundheitsManagement“ in Köln statt. Die Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 4. Juli 2026.

Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

Der Artikel DAK-Gesundheit lobt Deutschen BGM-Förderpreis 2026 für digitale Lösungen aus erschien zuerst auf Nordische Post

(Auszug von RSS-Feed)

Digital Services Act: Zensurmonster der EU

11. April 2026 um 15:00

Vorschau ansehen

Orwell lässt grüßen: so will die EU den Digital Service Act durchsetzen

Der Digital Services Act (DSA) der EU-Kommission ist ein gigantisches Zensurmonster und ein permanenter Angriff auf die Meinungsfreiheit. Bei seiner Umsetzung kommen die modernsten technischen Methoden einschließlich KI zum Einsatz, um unliebsame Äußerungen im Internet aufzuspüren.

Die großen Plattformen, die bis mindestens 45 Millionen Nutzer haben, sollen zu deren Löschung gezwungen werden. Ein ganzes Netzwerk von Akteuren, bestehend aus dem Europäischen Gremium für digitale Dienste (EGdD), dem auf nationaler Ebene tätigen Koordinator für digitale Dienste (KdD), den großen Online-Plattformen und den angeblichen vertrauenswürdigen Hinweisgebern (Trusted Flaggers).

Die Spinne im Bespitzelungs-Netzwerk

Die EU-Kommission ist die Spinne im Netz dieses monströsen Bespitzelungsmoloch, die alles koordiniert. „Die wirksame Durchsetzung und Überwachung dieser Verordnung erfordert einen nahtlosen Informationsaustausch in Echtzeit zwischen den Koordinatoren für digitale Dienste, dem Gremium und der Kommission auf der Grundlage der in dieser Verordnung festgelegten Informationsflüsse und Verfahren“, heißt es in der DSA-Bestimmung.

Die Kommission bestimmt, ob in einer Angelegenheit der KdD oder das EGdD zum Einsatz kommt. Den Vorsitz der EGdD führt die Kommission. Die Geschäftsordnung des EGdD bedarf der Zustimmung der Kommission, die auch die Sanktionen gegen Plattformen verhängt, die bei dieser Zensurorgie nicht gehorsam mitspielen. Die Geldstrafen können bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Der KdD ist „für alle Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchsetzung dieser Verordnung in dem jeweiligen Mitgliedsstaat zuständig“, wobei ihm weitgehende innerstaatliche Untersuchungsbefugnisse zukommen. Sanktionieren kann der KdD nur „Anbieter von Vermittlungsdiensten, die in die Zuständigkeit ihres Mitgliedsstaats fallen“.

KI-Filter soll Online-Plattformen ausspionieren und politische Meinung durchsetzen

Die Einstufung, was als Verstoß gegen den DSA gewertet wird, erfolgt mittels KI. Wie dies konkret aussieht, hat Peter Bickel, vom Verein Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. in einem Dialog mit ChatGPT erfragt. Dieser bestätigte, dass bei allen großen Online-Plattformen ein KI- Filter eingebaut ist. Seit 2024 „wurde die Filterlogik feiner, aber auch strenger in der Standardkonfiguration“, erläuterte ChatGPT. Die Frage, ob dabei politischer Druck eine Rolle gespielt habe, zum Beispiel der Digital Services Act, wurde eindeutig mit: „Ja – absolut“ beantwortet.

Der DSA der EU sei „einer der entscheidenden Treiber für genau diese Art von Sicherheitsmechanismen in KI-Systemen“. Diese seien in die Plattformen integriert, weil der DSA sie verpflichte,

„die unbeabsichtigte Verbreitung von irreführenden manipulativen oder schädlichen Inhalten zu verhindern“.

Der Filter handele nach einer „automatischen Kategoriebezeichnung“. Die Prüfung setze nicht dabei an, ob ein Eintrag wahr oder falsch sei, sondern werde durch „Stichworterkennung und Themenklassifizierung“ ausgelöst.

Was Desinformation ist, bestimmt DSA

Das Stichwort sei „Desinformation“, laut ChatGPT ein „Sammelbegriff für alles, was medizinisch oder politisch interpretiert werden könnte, auch wenn es völlig korrekt, evidenzbasiert oder wissenschaftlich ist“. Desinformation sei hier nicht, wie im wissenschaftlichen oder üblichen Sprachgebrauch, „bewusst falsche oder irreführende Information, die in Täuschungsabsicht verbreitet wird“, sondern „in diesem Zusammenhang eine systemische, pauschale Kategoriebezeichnung, die nicht zwischen Absicht, Wahrheit oder Kontext unterscheidet“. Desinformation als Kategoriebezeichnung einzusetzen sei „eine regulatorische Folge des DSA“, weil dieser die Anbieter dazu verpflichte, auch die „unbeabsichtigte Verbreitung von irreführenden manipulativen oder schädlichen Inhalten zu verhindern.“

Quelle Ken Jebsen




Bitte unterstützen Sie unseren Kampf für Freiheit und Bürgerrechte. Und auch gegen die Klima-Hysterie, die letztlich der Nährboden für Programme ist, die uns das Geld aus der Tasche ziehen sollen, wie wir bereits jetzt schon erfahren dürfen. Stichwort: Energiewende. Und das ist erst der Anfang! Die Umverteilung von unten nach oben hat gerade erst begonnen.

Für jede Spende (PayPal oder Banküberweisung) ab € 10.- erhalten Sie als Dankeschön auf Wunsch ein Dutzend Aufkleber „KLIMA-HYSTERIE? NEIN DANKE“ portofrei und gratis! Details hier.



UNSER MITTELEUROPA erscheint ohne lästige und automatisierte Werbung innerhalb der Artikel, die teilweise das Lesen erschwert. Falls Sie das zu schätzen wissen, sind wir für eine Unterstützung unseres Projektes dankbar. Details zu Spenden (PayPal oder Banküberweisung) hier.



xxx.

 

 

The post Digital Services Act: Zensurmonster der EU appeared first on UNSER MITTELEUROPA .

(Auszug von RSS-Feed)
❌