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Gestern — 18. Juni 2026

Präzedenzfall Rückschlag für E-Autos: Gericht macht Reichweite zum Rückgabegrund

18. Juni 2026 um 06:40

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Reichweite. Muss das E-Auto öfter geladen werden, als vom Hersteller angegeben, kann das ein schwerer Mangel sein. (Symbolbild) Foto: picture alliance / SULUPRESS.DE | Torsten Sukrow / SULUPRESS.DE

Sie sind von der Reichweite Ihres Stromers enttäuscht? Laut einem Urteil des Landgerichts Wuppertal kann eine zu geringe Fahrleistung ein erheblicher Mangel sein. Ein Käufer darf sein Elektroauto nun zurückgeben.

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