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Gestern — 25. Juli 2026

Merz’ Familiennachzugs-Stopp: 53.598 Visa in sechs Monaten

25. Juli 2026 um 08:00

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Friedrich Merz versprach, den Familiennachzug auszusetzen. Im ersten Halbjahr 2026 erteilte das Auswärtige Amt dennoch 53.598 entsprechende Visa; bei gleichbleibendem Tempo wären es bis zum Jahresende mehr als 107.000. Der scheinbare Widerspruch erklärt sich durch eine Einschränkung, die in den öffentlichen Ankündigungen kaum erkennbar war: Gestoppt wurde nicht der Familiennachzug insgesamt, sondern lediglich der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – ein Bereich, der schon zuvor auf höchstens 1.000 Visa im Monat begrenzt war.

„Wir ordnen und steuern Migration besser, beenden irreguläre Zuwanderung, setzen den Familiennachzug aus“, erklärte Friedrich Merz im April 2025, wenige Wochen vor seiner Wahl zum Bundeskanzler. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder legte kurz darauf in der ARD nach: „Der Familiennachzug wird ausgesetzt.“ Die Botschaft war eindeutig. Wer diese Sätze hörte, durfte davon ausgehen, dass eine der wichtigsten legalen Einwanderungsrouten zumindest weitgehend geschlossen werden sollte. Das später verabschiedete Gesetz reichte jedoch wesentlich weniger weit: Es erfasste ausschließlich Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, deutschen Staatsbürgern, ausländischen Arbeitnehmern und Personen mit anderen Aufenthaltstiteln blieb davon unberührt.

Die aktuellen Zahlen zeigen, wie groß der Familiennachzug weiterhin ist. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 63.637 Visa erteilt, im Vergleichszeitraum 2025 waren es 56.932 und in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 53.598. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um lediglich 5,9 Prozent; seit 2024 beträgt das Minus knapp 16 Prozent. Eine erteilte Einreisegenehmigung ist zwar nicht automatisch mit einer bereits vollzogenen Einreise gleichzusetzen, sie bildet jedoch den vom deutschen Staat genehmigten Nachzug ab. Von einem allgemeinen Stopp kann jedenfalls keine Rede sein.

Auch die Zusammensetzung hat sich verschoben. Mit 8.664 Visa liegt die Türkei inzwischen an erster Stelle, gefolgt vom Kosovo mit 6.935 und Indien mit 5.293 Visa. Syrien, 2024 und 2025 noch das wichtigste Herkunftsland, fiel mit 4.006 Genehmigungen auf Rang vier zurück; Albanien folgt mit 2.171 Visa. Während sich die Zahl für den Kosovo gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 nahezu verdoppelte, sank jene für Syrien von 8.929 auf 4.006. Der Rückgang bei den syrischen Visa war damit sogar größer als das Minus beim Familiennachzug insgesamt – Zuwächse bei anderen Herkunftsländern glichen einen Teil davon wieder aus.

Ausgesetzt wurde nur ein kleines Kontingent

Das am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Gesetz betrifft ausschließlich subsidiär Schutzberechtigte. Das sind Personen, die weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, aber vorerst nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, zu deutschen Staatsbürgern sowie zu Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln läuft weiter. Auch Härtefälle nach den Paragrafen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes bleiben möglich.

Hinzu kommt, dass der nun ausgesetzte Nachzug bereits zuvor auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt war. Im Jahr 2024 wurden die maximal möglichen 12.000 Zustimmungen erteilt. Selbst bei vollständiger Wirksamkeit konnte das Gesetz den Familiennachzug daher lediglich um diese Größenordnung reduzieren. Im März 2025 lebten laut Gesetzentwurf 388.074 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland. Wie viele von ihnen überhaupt noch nachzugsberechtigte Angehörige im Ausland hatten, wusste die Bundesregierung nicht.

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion verdeutlicht, über welche anderen Wege der Familiennachzug weiterläuft. Zwischen Anfang 2025 und dem 23. April 2026 wurden 177.382 Entscheidungen über nationale Visa zum Familiennachzug getroffen. Lediglich 23.273 davon – rund 13 Prozent – betrafen Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen oder Menschen mit einem anderen Schutzstatus. Rund 27.000 Entscheidungen entfielen auf Ehepartner deutscher Staatsbürger, weitere 67.097 auf Ehepartner von Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln, darunter auch Fachkräfte. Hinzu kommt vor allem der Nachzug von Kindern.

Innenminister Alexander Dobrindt begründete das Gesetz mit den Belastungsgrenzen bei Integration, Wohnraum, Schulen, Kindergärten und kommunalen Verwaltungen. Der Bundestag stimmte mit 444 gegen 133 Stimmen für die zweijährige Aussetzung; neben Union und SPD unterstützte auch die AfD das Vorhaben. Doch während Dobrindt immerhin ausdrücklich vom Nachzug „zu subsidiär Schutzberechtigten“ sprach, verkauften Merz und Söder die Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit als Aussetzung des Familiennachzugs insgesamt.

Die Regierung kann sich darauf berufen, dass sie den Wortlaut ihres Gesetzes einhält. Doch eben darin liegt der eigentliche politische Etikettenschwindel: Erst wurde ein weitreichender Stopp angekündigt, anschließend ein ohnehin nur auf höchstens 12.000 Personen pro Jahr begrenzter Teilbereich geschlossen. Gleichzeitig genehmigt Deutschland weiterhin mehr als 100.000 Visa pro Jahr. Die große „Migrationswende“ reduziert den Familiennachzug am Rand – während der breite Zuzug nahezu unverändert weiterläuft.

(Auszug von RSS-Feed)
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Brüssel blockiert Remigration: Selbsterhalt ist „Diskriminierung“

23. Juli 2026 um 10:00

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Die Europäische Kommission verweigert dem „Save Europe Act“ die Registrierung als Europäische Bürgerinitiative. Der geplante Zuwanderungsstopp, schnellere Abschiebungen und ein europaweites Remigrationsmodell seien „offenkundig“ mit den Werten der Union unvereinbar. Die Umkehr des Bevölkerungsaustauschs steht für die Eurokraten nicht zur Debatte.

Am Mittwoch machte die Europäische Kommission ihre Entscheidung offiziell: Der „Save Europe Act“ wird nicht als Europäische Bürgerinitiative registriert. Dieses mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Instrument soll es den Bürgern ermöglichen, politische Anliegen auf die Tagesordnung Brüssels zu setzen. Eine Million gültige Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten zwingen die Kommission zwar nicht zur Umsetzung, immerhin aber zur Befassung mit dem Anliegen (Report24 berichtete). Im Fall der Remigrationsinitiative wird jedoch bereits der Weg dorthin versperrt.

Die Kommission beruft sich auf Artikel 2 des EU-Vertrages und Artikel 21 der Grundrechtecharta. Der vorgeschlagene zeitweilige Stopp neuer „nichtwestlicher“ Zuwanderungswege, einschließlich Studien- und Familiennachzugsvisa, orientiere sich an der ethnischen und kulturellen Kontinuität der europäischen Völker. Menschen würden damit nach ihrer „ethnischen, kulturellen oder zivilisatorischen Herkunft“ eingestuft, anstatt jeden Antrag einzeln zu prüfen. Dies sei eine Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft und damit „offenkundig“ unvereinbar mit den sogenannten Werten der Union.

Gleichzeitig behauptet Brüssel, lediglich die rechtliche Zulässigkeit und nicht den politischen Inhalt der Initiative beurteilt zu haben. Das ist bürokratische Wortklauberei. Schließlich ist es gerade der politische Inhalt – die Forderung nach einem Ende der nichtwestlichen (vor allem afrikanischen und moslemischen) Massenzuwanderung und dem Schutz der demografischen Kontinuität Europas -, der zur rechtlichen Unzulässigkeit erklärt wird. Die Kommission hat nicht geprüft, ob genügend Europäer dieses Anliegen unterstützen. Sie hat entschieden, dass diese Frage gar nicht erst gestellt werden darf.

580.000 Unterstützer dürfen nicht offiziell werden

Der von der niederländischen Publizistin Eva Vlaardingerbroek und dem österreichischen Remigrationsaktivisten Martin Sellner am 31. Mai gestartete „Save Europe Act“ besteht aus einem veröffentlichten Fünf-Punkte-Programm. Gefordert werden ein Moratorium für neue nichtwestliche Zuwanderung, ein grundlegender Umbau des europäischen Asylsystems, ein wirksamer Schutz der Außengrenzen, beschleunigte Rückführungen illegaler Zuwanderer und abgelehnter Asylbewerber sowie ein EU-weiter Rahmen für freiwillige oder finanziell unterstützte Remigration. Hinzu kommt die Streichung jener Sozialleistungen, die als Anreiz für weitere Migration (Pull-Faktor) wirken.

Innerhalb von drei Tagen meldete die Kampagne mehr als 100.000 Unterstützer, Anfang Juli wurde die Marke von 500.000 überschritten. Inzwischen haben sich nach Angaben der Organisatoren mehr als 580.000 Menschen eingetragen. Weil die Kommission die Registrierung verweigert, können diese Unterstützer jedoch gar nicht erst zu offiziellen Unterschriften einer Europäischen Bürgerinitiative werden. Brüssel verhindert damit selbst jene demokratische Prüfung, auf deren angebliches Fehlen man sich anschließend berufen kann.

Bereits am 15. Juli zeigte sich, mit welchen Mitteln der politische Widerstand gegen die Kampagne ausgebremst werden soll. Der sozialistische Bürgermeister der Brüsseler Gemeinde Ixelles, Romain De Reusme, verbot kurzfristig eine Kundgebung vor dem Europäischen Parlament. Erst der belgische Staatsrat hob das Verbot auf und ermöglichte die Versammlung. Mehr als eine halbe Million symbolisch ausgedruckte Unterstützungsbekundungen wurden anschließend in einer Schubkarre zum Parlament gebracht, wo Polizisten den finnischen EU-Abgeordneten Sebastian Tynkkynen und die Organisatoren zeitweise am Betreten des Gebäudes hinderten.

Vlaardingerbroek bezeichnete die Entscheidung der Kommission als „empörende Verletzung der demokratischen Rechte der einheimischen Völker Europas“. Gemeinsam mit Sellner habe sie die offizielle Ablehnung per E-Mail erhalten. „Wir werden nicht zurückweichen“, kündigte sie auf X an. Die Kampagne wiederum sprach von einer vagen und schwachen Begründung, die den antidemokratischen Charakter der EU-Kommission offenlege. Fast 600.000 europäischen Unterstützern werde damit erklärt, dass ihre politische Forderung außerhalb des erlaubten Meinungskorridors liege.

Die „EU-Werte“ gelten nur in eine Richtung

Der „Save Europe Act“ beruft sich ausdrücklich auf Artikel 4 des EU-Vertrages, wonach die Union die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten achten muss. Auch Artikel 22 der Grundrechtecharta verpflichtet Brüssel zur Achtung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Vielfalt. Die Kommission interpretiert diese Bestimmungen jedoch offensichtlich so, dass jede neu hinzukommende Kultur geschützt werden muss – nur die historisch gewachsenen europäischen Völker dürfen sich nicht auf den Erhalt ihrer eigenen kulturellen und demografischen Kontinuität berufen.

Auch die Forderung nach einer individuellen Prüfung wirkt vorgeschoben. Die Europäische Union unterscheidet in ihrer Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik ständig nach Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und politischer Lage. Es gibt visumfreie Staaten, visumpflichtige Staaten, sichere Herkunftsländer, besondere Aufnahmeprogramme und ganze Bevölkerungsgruppen, für die Sonderregelungen geschaffen werden. Solche pauschalen Entscheidungen sind offenbar möglich, solange sie mehr Zuwanderung erleichtern. Wird hingegen ein generelles Moratorium zum Schutz der europäischen Gesellschaften gefordert, entdeckt Brüssel plötzlich den einzelnen Migranten, dessen Antrag unter keinen Umständen von einer politischen Grundsatzentscheidung berührt werden dürfe.

Die Botschaft der Kommission ist damit eindeutig: Eine Europäische Bürgerinitiative darf nahezu alles verlangen – solange sie sich innerhalb des von den Eurokraten vorgegebenen politischen Korridors bewegt. Fast 600.000 Menschen wird nicht gesagt, dass sie eine Abstimmung verloren hätten. Ihnen wird erklärt, dass ihr Anliegen überhaupt nicht zur demokratischen Debatte zugelassen wird. Ein deutlicheres Eingeständnis, wie wenig die angeblich geschätzte „Bürgerbeteiligung“ in Brüssel tatsächlich wert ist, hätte die Kommission kaum liefern können.

Die Ablehnung wird die Forderung nach Remigration nicht aus der europäischen Politik verbannen. Vielmehr macht sie daraus eine Grundsatzfrage: Dürfen die Europäer selbst über die demografische Zukunft ihres Kontinents entscheiden – oder besitzen nur die Brüsseler Eurokraten das Recht, festzulegen, wie Europa künftig aussehen soll? Die Kommission kann den „Save Europe Act“ aus ihrem Register streichen. Aus der politischen Debatte wird sie die Remigration damit allerdings nicht streichen können.

(Auszug von RSS-Feed)
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