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Geplante Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale im Landkreis Oldenburg zum Gefahrenabwehrzentrum

16. April 2026 um 16:35

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Landkreis Oldenburg plant Gefahrenabwehrzentrum

Landkreis Oldenburg (ots) – Am Donnerstagnachmittag fanden in den Räumlichkeiten der Kreisfeuerwehr in Ganderkesee Presseinformationen zur geplanten Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) statt.

Vorstellung des Projekts

Landrat Dr. Christian Pundt, Kreisrätin Nicole Oberstedt, Kreisbrandmeister Frank Hattendorf sowie der Leiter des Amtes 34, Karsten Bilger, informierten die Presse über die Transformation der aktuellen FTZ in ein modernes Gefahrenabwehrzentrum (GAZ). In diesem neuen Zentrum sollen neben der Kreisfeuerwehr auch zentrale Aufgaben des Zivil- und Bevölkerungsschutzes zusammengeführt werden.

Hintergrund und Notwendigkeit

Die Notwendigkeit für den Ausbau ergibt sich aus den gestiegenen Anforderungen im Feuerwehrwesen sowie im Zivil- und Bevölkerungsschutz. Die bestehende FTZ hat bereits räumliche Grenzen erreicht. Insbesondere seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Bedeutung des Zivil- und Katastrophenschutzes zugenommen, was zu dem Entschluss führte, alle relevanten Anforderungen in einem neuen Konzept zu bündeln.

Ziele des Gefahrenabwehrzentrums

Das Gefahrenabwehrzentrum soll die Zusammenarbeit aller relevanten Bereiche an einem Standort erheblich verbessern. Neben der Kreisfeuerwehr wird auch das neu geschaffene Amt 34 mit Verwaltungs- und gesicherten Räumlichkeiten dort untergebracht. Ein Fokus liegt auf der Krisenhandlungsfähigkeit der Verwaltung und der Aufrechterhaltung wichtiger Versorgungsstrukturen.

Moderne Planung und Infrastruktur

Das geplante Zentrum wird auf einer Fläche von rund vier Hektar errichtet, wobei die Investitionskosten auf bis zu 40 Millionen Euro geschätzt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der energetischen Autarkie, um auch in Krisensituationen unabhängig agieren zu können.

Ausbildungskapazitäten und Zusammenarbeit

Die bestehende FTZ bleibt weiterhin in Nutzung und wird unter anderem für die Ausbildung sowie die Kreisjugendfeuerwehr verwendet. Kreisbrandmeister Hattendorf wies auf die veränderten Anforderungen hin und betonte die Notwendigkeit moderner Übungsmöglichkeiten. Für die technische Einsatzleitung (TEL) sollen ebenfalls Kapazitäten im neuen GAZ geschaffen werden.

Projektzeitplan

Das Projekt wird in enger Abstimmung mit der Gemeinde Ganderkesee umgesetzt. Bei Zustimmung der politischen Gremien könnte der erste Spatenstich im Jahr 2027 erfolgen, mit dem Ziel, das Projekt vor Ende des Jahrzehnts abzuschließen.

Vorstellung neuer Einsatzmittel

Im Anschluss an die Pressekonferenz wurden neue Beschaffungen der Kreisfeuerwehr präsentiert. Dazu gehörten unter anderem ein Großlüfter, Notstromaggregate, geländegängige Kleinfahrzeuge und Mannschaftstransportfahrzeuge. Landrat Dr. Christian Pundt testete zudem ein Quad, das für spezielle Einsätze vorgesehen ist.

Bildunterschrift: Foto: Pressestelle Kreisfeuerwehr Oldenburg
Zwei neue Mannschaftstransportfahrzeuge

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Neue Polizeidienststelle in Sandkrug eröffnet

15. April 2026 um 16:00

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Offizielle Einweihung der neuen Polizeistation in Hatten-Sandkrug

Delmenhorst (ots) – Am Mittwoch, den 15. April 2026, wurde die neue Polizeistation in Hatten-Sandkrug eingeweiht. Die Dienststelle befindet sich in der Bahnhofstraße 39 in Sandkrug.

Organisatorische Zuordnung und Schlüsselübergabe

Die Polizeistation ist dem Polizeikommissariat Wildeshausen zugeordnet. Carsten Hoffmeyer, Leiter der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, und Nils Wiebusch, Leiter des Polizeikommissariats Wildeshausen, äußerten sich positiv über den Neubau und führten die symbolische Schlüsselübergabe durch.

Verbesserung der Sicherheitsstruktur

Carsten Hoffmeyer betont, dass der Einzug in das moderne Dienstgebäude die polizeiliche Präsenz im Ortskern und die Sicherheitsstruktur vor Ort verbessert.

Früherer Bezug und Dienstbetrieb

Der Neubau wurde bereits Mitte März bezogen, sodass der Dienstbetrieb vor der offiziellen Einweihung aufgenommen werden konnte.

Erreichbarkeit und Personalausstattung

Nils Wiebusch hebt hervor, dass gute Erreichbarkeit und Sichtbarkeit der Polizei für Vertrauen und Bürgernähe entscheidend sind. Die neue Polizeistation bietet moderne Arbeitsbedingungen und stärkt die Bürgernähe.

Während der regulären Geschäftszeiten ist die Polizeistation mit einer Beamtin und einem Beamten besetzt. Bei Abwesenheit aufgrund von Einsätzen oder außerhalb dieser Zeiten stehen die Polizeistation in Wardenburg sowie das durchgehend besetzte Polizeikommissariat Wildeshausen zur Verfügung.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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Monopolstrukturen im Ladeinfrastrukturmarkt bremsen E-Mobilität in Städten aus

14. April 2026 um 11:00

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Marktanalyse zeigt Monopolstrukturen im Ladeinfrastrukturbereich

Hamburg (ots) – Aktuelle Untersuchungen belegen, dass zahlreiche Betreiber im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur Marktanteile von über 75 Prozent erreichen, was die E-Mobilität negativ beeinflussen könnte.

Risiken und Herausforderungen

Die sechste Monopolanalyse von LichtBlick zeigt, dass trotz des Anstiegs der zugelassenen E-Fahrzeuge und der Überschreitung der Zwei-Millionen-Marke, der Ladealltag für viele Nutzer komplex und teuer bleibt. Schnittstellen zwischen lokalen Monopolstrukturen und überhöhten Preisen erschweren den Zugang zu fairen Tarifen.

Position und Zitate

„Die Ergebnisse unserer Monopolanalyse zeigen: Die lokalen Monopolstrukturen haben sich verfestigt. Wir sehen weiterhin die negativen Folgen für den Fahrstrommarkt und Verbraucher*innen.“ – Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick

Adam weist darauf hin, dass die bestehenden Marktbedingungen Drittanbieter systematisch benachteiligen. Die Preisdifferenzierung zwischen den eigenen Kunden der lokalen Monopolisten und Drittanbietern beträgt bis zu 86 Prozent.

Wettbewerb und Preise

Durch das Roamingmodell müssen Drittanbieter zusätzlich zu den Fahrstromtarifen noch zusätzliche Entgelte zahlen, was ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter einschränkt. Zudem führt die aktuelle Marktmacht der lokalen Monopolisten dazu, dass Drittanbieter an Erlösen aus dem THG-Quotenhandel nicht partizipieren können.

Vorschlag für Lösung: Durchleitungsmodell

LichtBlick schlägt ein Durchleitungsmodell vor, bei dem die Rollen von Ladepunktbetreiber und Fahrstromanbieter getrennt werden. Dies ermögliche transparentere Preise und Wettbewerbsbedingungen.

Vorteile für E-Mobilist*innen

Mit dem neuen Modell haben Nutzer*innen die Möglichkeit, den Fahrstrom-Tarif ihrer Wahl an jeder öffentlichen Ladesäule zu verwenden. Somit wird ein vereinfachter Abrechnungsprozess sowie eine klare Preisstruktur gewährleistet.

Am ersten Standort des Schnellladenetzes QuickCharge bietet LichtBlick bereits das Durchleitungsmodell für Dienstwagenfahrer*innen an. Eine Erweiterung des Angebots für alle E-Mobilist*innen ist in Planung.

Die Datengrundlage für die Monopolanalyse beruht auf dem Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur vom 1. Dezember 2025. Berücksichtigt wurden nur gebührenpflichtige Normalladesäulen, die allgemein zugänglich sind.

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Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash

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