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„Lügenfritz“ strafbar: Das nächste Politiker-Eigentor nach dem Streisand-Effekt

04. Juni 2026 um 12:00

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Für die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ muss ein Facebook-Nutzer ein volles Monatsgehalt zahlen. Das Amtsgericht Öhringen verhängte einen rechtskräftigen Strafbefehl über 30 Tagessätze, bei einem Durchschnittseinkommen sind das also etwa 2.000 Euro Strafe. Das Urteil sorgt nun für heftige Debatten – und dürfte die Bezeichnung für den Kanzler im Volksmund eher verfestigen.

Von Richard Schmitt

Auslöser für den Gerichtsprozess war ein Posting der Polizei zum Flugverbot während des Merz-Besuchs in Heilbronn im Oktober 2025. Unter dem Beitrag wurden 39 Kommentare gepostet, die von der Staatsanwaltschaft Heilbronn nach § 188 StGB (Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) geprüft worden sind, 15 Verfahren wurden eingestellt.

Während „Lügenfritz“ und „Ftzn Frieder“ als strafbar gelten, weil sie angeblich „das Vertrauen in die Integrität des Opfers erschüttern“ und „Aggressionen schüren“ könnten, wurden Verfahren wegen „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt: Das sei „zulässige Machtkritik“. Im „Lackaffe“-Fall endete das Verfahren nach einem Einspruch mit einer Geldauflage von 100 Euro.

Die ganze Causa erinnert an die „Schwachkopf“-Debatte um Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Damals führte ein Meme zu einer Hausdurchsuchung und einem Strafbefehl. Schon damals sorgte die Justiz so für breite Kritik an § 188 StGB, der von vielen Social-Media-Usern als Paragraph zur Ahndung einer Majestätsbeleidigung gesehen wird.

Die deutsche Justiz provoziert mit ihrem Handeln auch den bekannten Streisand-Effekt: Die Verfolgung von Usern, die mit Spottnamen Politiker kritisieren, sorgt erst recht für Aufmerksamkeit, verbreitet die unliebsamen Bezeichnungen und nährt nebenbei den Verdacht, dass die Justiz kritische Bürger einschüchtern will. Mehrere kritische Stimmen setzen nun auf maximale Provokation – so hat Rechtsanwalt Markus Haintz sich wegen der Bezeichnung von Friedrich Merz als „Lügenfritz“ kurzerhand selbst angezeigt.

Der Streisand-Effekt entstand 2003 durch einen klassischen Eigentor der US-Sängerin Barbra Streisand: Die Künstlerin verklagte den Fotografen Kenneth Adelman und eine Website auf 50 Millionen Dollar Schadensersatz, weil sie ein Luftbild ihrer kalifornischen Küstenvilla aus dem Internet entfernen lassen wollte. Das Foto stammte aus einem harmlosen wissenschaftlichen Projekt zur Dokumentation der Küstenerosion. Vor der Klage hatte es das Bild gerade einmal auf sechs Downloads gebracht. Nach dem Rechtsstreit wurde es weltberühmt: Millionen Menschen wollten es plötzlich sehen und es wurde zum Symbol für genau das, was Streisand verhindern wollte.

Die Staatsanwaltschaft betont hingegen, dass politische Amtsträger besonders zu schützen seien.

(Auszug von RSS-Feed)

In Schweden waren 80 % der „minderjährigen Flüchtlinge“ lügende Erwachsene

03. Juni 2026 um 15:00

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In Schweden herrschte lange eine linkswoke Politik, unter der Fakten der politischen Korrektheit weichen mussten. Ein Zahnhygieniker auf Gotland deckte auf, dass viele angeblich „unbegleitete minderjährige Asylwerber“ in Wahrheit Erwachsene waren. Dafür wurde er dann verurteilt und gefeuert. Heute hat Schweden seinen Kurs radikal geändert.

Jahrelang bestimmten in Schweden linksgrüne Wokoharam die Politik des Landes, die jede Kritik an der illegalen Masseneinwanderung als moralisches Vergehen verfolgte. Unter ihrer Ägide zogen in schwedischen Stadtteilen Zustände ein, die eher an den Libanon erinnern. Schusswaffeneinsätze und Handgranatenexplosionen in von Asylanten dominierten Vierteln inklusive. Gleichzeitig wurde jeder, der das vorherrschende Narrativ von den wertvollen Schutzsuchenden, die ja meist noch schutzbedürftige Kinderlein seien, systematisch verfolgt und beruflich zerstört.

Wie im Fall des Zahnhygienikers Bernt Herlitz aus Gotland. Herlitz arbeitete bei der öffentlichen Zahnklinik Folktandvården in Visby. Während der Migrationswelle 2015/2016 behandelte er zahlreiche sogenannte „unbegleitete minderjährige Asylwerber“. Ihm fiel auf, dass bei bis zu 80 Prozent seiner Patienten die Weisheitszähne bereits voll ausgebildet waren, ein klares Indiz für ein Alter von deutlich über 18 Jahren. Er informierte Frau Åsa Carlander Hemingway von der Migrationsbehörde Migrationsverket. Diese riet ihm ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle zu melden. Herlitz folgte dem Rat und übersandte mehrere E-Mails mit konkreten Patientendaten und seiner Einschätzung. Wenige Wochen später wurde er suspendiert und schließlich gefeuert – wegen angeblichen Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht.

Die Behörde hatte einen seiner Berichte an einen „god man“, einen gesetzlichen Vertreter eines der Lüge überführten Betroffenen (bei uns heißt das Asylanwalt), weitergeleitet. Dieser beschwerte sich bei Herlitz’ Arbeitgeber. Die Region Gotland kündigte ihm fristlos. Herlitz klagte gegen die Kündigung, er hatte ja nur der Aufforderung der Migrationsbehörde Folge geleistet. Das Arbeitsgericht bestätigte im Jahr 2018 die Rechtmäßigkeit der Entlassung und verurteilte ihn zur Zahlung von über 400.000 Kronen Prozesskosten. Eine Crowdfunding-Kampagne rettete ihn finanziell, innerhalb weniger Tage kamen mehr als 500.000 Kronen zusammen. Herlitz selbst resümierte, er habe vor Gericht verloren, aber „das Volk gewonnen“.

Der Fall zeigt das Ausmaß der Wirklichkeitsverdrängung in der früheren schwedischen Politik und Justiz. Herlitz hatte nur beobachtet, dass die Zähne seiner Patienten den Angaben der Patienten zu ihrem Alter widersprachen. Statt gegen den Asylmissbrauch vorzugehen, schützte man das offizielle Narrativ. Später bestätigten forensische Altersuntersuchungen des Schwedischen Nationalamts für Rechtsmedizin, dass ein erheblicher Anteil der als minderjährig registrierten Asylanten tatsächlich volljährig war. Viele dieser Erwachsenen waren in Schulen und Einrichtungen für Minderjährige untergebracht worden.

Scharfe Kurskorrektur 2022

Der Regierungswechsel 2022 beendete die schwedische Politik der offenen Grenzen. Die neue Mitte-rechts-Regierung unter Ulf Kristersson, gestützt von den nationalkonservativen Schwedendemokraten, verkündete einen Paradigmenwechsel. Die Asylmigration sollte reduziert und Integration von den Asylanten konsequent eingefordert werden. Im Jahr 2025 erreichten die Asylanträge in Schweden den tiefsten Stand seit 1985.

Asyl- oder schutzberechtigte Personen erhalten in Schweden jetzt in der Regel nur noch befristete Aufenthaltstitel statt dauerhafter. Die Möglichkeit permanenter Zuwanderung unter dem Asyldeckmantel wurde weitgehend abgeschafft. Gleichzeitig wurde das Rückkehrprogramm massiv ausgebaut, die bei uns verteufelte Remigration. Ab Januar 2026 erhalten volljährige Personen bis zu 31.000 Euro, wenn sie freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren, eine Verfünfunddreißigfachung des bisherigen Betrags. Wem das hoch erscheint – wenn die Asylanten im Land bleiben, kosten sie die schwedischen Steuerzahler ein Vielfaches dieses Betrags. Vom Risiko für die öffentliche Sicherheit nicht erst zu reden. Die Regierung handelt also auch wirtschaftlich logisch und im Interesse des schwedischen Volkes, wenn sie versucht, möglichst viele illegale Migranten außer Landes zu schaffen.

Die Abschiebung von Asylanten wurde erleichtert, insbesondere bei Straftätern. Für Staatsanwälte gilt die Pflicht, bei relevanten Delikten automatisch die Ausweisung zu beantragen. Gültige Aufenthaltstitel sind etwa bei Sozialbetrug oder Nichtkooperation mit den Behörden widerrufbar. Für die Einbürgerung gelten ab Juni 2026 strengere Regeln. Statt fünf Jahren Aufenthalt sind nun acht Jahre erforderlich, ergänzt um Sprach- und Gesellschaftskenntnisse, die Selbsterhaltungsfähigkeit und ein einwandfreies Führungszeugnis. Wer in Schweden wohnen will, muss sprechen wie die Schweden, leben wie die Schweden, darf sich nicht von den Schweden aushalten lassen und auch nicht das allerkleinste Verbrechen begehen. Eine grundvernünftige Asyl- und Migrationspolitik, an der sich unsere Regierung ein Beispiel nehmen sollte.

Der großangelegte Altersbetrug unter den schwedischen Asylanten lässt darauf schließen, dass auch an unseren Schulen und auf unseren Straßen viele illegale Migranten unterwegs sind, die über ihr Alter gelogen haben. Was zum Beispiel im Falle von Straftaten sehr relevant wäre. So wie für den Schutz unserer Kinder vor erwachsenen, kulturfremden Asylanten, mit denen sie gemeinsam den Klassenraum teilen müssen. Aber bei uns geht es derzeit zu wie damals in Schweden. Gewisse Dinge will unsere Politik lieber gar nicht erst wissen.

(Auszug von RSS-Feed)

Merz „Lügenfritz“ genannt: Gericht verhängt Geldstrafe für Facebook-Kommentar

03. Juni 2026 um 14:00

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Das Amtsgericht Öhringen (Baden-Württemberg) hat einen Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Facebook-Post der Heilbronner Polizei vom Oktober 2025 zurück, in dem die Behörde über ein Flugverbot informiert hatte, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt wurde. Unter dem Beitrag entlud sich eine Welle teils scharfer Kommentare. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüfte daraufhin 38 Kommentare. Die Verfahren wurden teils an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben, teilweise mangels Tatverdacht eingestellt.

So wurden Bezeichnungen wie „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ als nicht strafbar eingestuft.

Im Fall „Lügenfritz“ sah das Gericht dagegen eine strafbare Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß § 188 StGB. Die Begründung: Die Äußerung sei geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“, weil sie „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen schüren“ hätte können.

Im Fall der Äußerung „Ftzn Frieder“ verhängte das Amtsgericht Brackenheim am 13. Februar 2026 ebenfalls einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Da kein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist die Entscheidung inzwischen auch rechtskräftig. Da 30 Tagessätze in etwa einem monatlichen Nettoeinkommen entsprechen, kann die Strafe bei einem durchschnittlichen Einkommen schnell über 2.000 Euro betragen.

Der rechtliche Hintergrund der Verurteilungen ist § 188 StGB („gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“). Dieser Paragraph schützt Politiker nicht nur in ihrer sogenannten persönlichen Ehre, sondern soll auch verhindern, dass ihr öffentliches Wirken durch Diffamierungen „beeinträchtigt“ wird. Er wird inzwischen vor allem als Mittel der Einschüchterung und als Instrument zur Unterdrückung unliebsamer Kritik wahrgenommen. Seit der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck wurden zahlreiche absurd anmutende Verfahren bekannt, bei denen trotz teilweise minimaler Reichweite gegen Kommentatoren in den sozialen Netzen vorgegangen wurde, die in ihrer Politikerkritik drastischere Worte wählten. Wie beispielsweise die Bezeichnung eines Politikers als „Schwachkopf“ in einem X-Posting dessen politisches Wirken beeinträchtigen sollte, bleibt dabei offen.

Im Fall der Bezeichnung „Lackaffe“ kam es im Falle von Friedrich Merz hingegen nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Zwar sah der ursprüngliche Strafbefehl ebenfalls 30 Tagessätze vor, doch nach dem Einspruch des Angeklagten wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 100 Euro vorläufig eingestellt. Nach Zahlung des Betrags ist das Verfahren beendet.

Noch offen ist hingegen das Verfahren wegen der Bezeichnung „Fo…….Fritz“. Das Amtsgericht Heilbronn verhängte zwar einen Strafbefehl über 30 Tagessätze, doch der Beschuldigte legte Einspruch ein. Nun muss das Gericht den Sachverhalt im Rahmen einer Hauptverhandlung prüfen.

Jurist kritisiert Willkür

Es steht offenkundig nicht gut um die Meinungsfreiheit im besten Deutschland, das es jemals gab. Merz hatte vor der Wahl etliche Versprechungen gemacht, um nach der Wahl das Gegenteil umzusetzen – der Schuldenexzess zulasten kommender Generationen ist nur ein Beispiel. Nach einem solchen Vorgehen darf ein Kanzler nicht Lügner genannt werden? Der Jurist Joachim Steinhöfel hinterfragt die Gerichtsentscheidung auf X jedenfalls scharf:

Wer den Bundeskanzler „Lügenfritz“ nennt, übt zugespitzte politische Kritik. Das ist der Kern der Meinungsfreiheit. Art. 5 GG schützt gerade die scharfe, polemische, auch überspitzte Äußerung, und im Streit um Machtfragen gilt die Vermutung für die freie Rede. Politiker müssen mehr aushalten als jeder andere, nicht weniger. Wer Kanzler wird, hat sich der Kritik zu stellen, nicht den Staatsanwalt zu schicken.
„Lügenfritz“ ist ein Werturteil. Und an Wortbruch-Vorwürfen, Wahlkampfposition hier, Regierungshandeln dort, herrscht kein Mangel. Ein Werturteil mit tatsächlichem Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf ist geschützt.
Die strafrechtliche Bewertung ist gleich mehrfach falsch.
Falsches Tatbestandsmerkmal. § 188 StGB verlangt, dass die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Begründet wird stattdessen, die Äußerung „schüre Aggressionen“ und „erschüttere das Vertrauen in die Integrität“. Das ist nicht § 188. Dass ein einzelner Facebook-Kommentar das Wirken eines Mannes erheblich erschwert, der täglich Talkshow, Pressekonferenz und Bundestag bespielt, ist rechtlich abwegig.
Umgedrehter Kontext. Die Staatsanwaltschaft räumt selbst ein, die Kommentare hätten sich im politischen Thread „hochgeschaukelt“. Genau das, Sachbezug und hitzige öffentliche Debatte, spricht nach der Schmähkritik-Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts für die Zulässigkeit der Bezeichnung. Hier wird es zum Belastungsmoment verbogen.
Willkür. „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt, „Lügenfritz“ verurteilt, „Lackaffe“ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.

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