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Verfahren immer noch in der Schwebe: Die Verfolgung von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi

12. Juni 2026 um 11:00

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Im Mai 2023 siegte die Gerechtigkeit: Prof. Dr. Sucharit Bhakdi wurde vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft hat Einspruch eingelegt, das Verfahren ist in der Schwebe. Die Verfolgung des renommierten Mikrobiologen und wohl bekanntesten Kritikers der Corona-Impfungen geht somit weiter. Der MWGFD hat den Fall inzwischen in seine Dokumentation „Ärzte mit Gewissen“ aufgenommen.

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi erörterte Probleme der neuartigen mRNA-Vakzine wissenschaftlich basiert, aber auch für Laien verständlich. Seine Warnungen vor möglichen Spätfolgen der Impfungen hatten für viele Menschen Gewicht: Sie entschieden sich zur Vorsicht und warteten ab. Und tatsächlich sollten sich binnen kürzester Zeit die Warnungen des Mikrobiologen durch Berichte von schwerwiegenden Nebenwirkungen bestätigen.

In Zeiten, in denen die Politik auf eine vollständige Durchimpfung der Bevölkerung drängte, waren warnende Worte von Fachleuten unerwünscht. War Prof. Bhakdi einst ein auch im Mainstream gern zurate gezogener Experte, so wurde er nun plötzlich verunglimpft und als Verschwörungstheoretiker dargestellt. Das gipfelte (wegen Kritik Bhakdis an der Massenimpfkampagne in Israel) im Vorwurf der Volksverhetzung.

Zwar wurde er 2023 freigesprochen, doch das Verfahren ist nach einem Einspruch der Staatsanwaltschaft weiter in der Schwebe. Der Verein MWGFD dokumentiert die inzwischen fünf Jahre andauernde Verfolgung von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi – wir veröffentlichen die Eckdaten seines Falls an dieser Stelle ebenfalls, um erneut an das Unrecht zu erinnern, das kritischen Wissenschaftlern in den Corona-Jahren angetan wurde (und bis heute angetan wird).

Daten vom Portal „Ärzte mit Gewissen„:

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung wegen Verdachts auf Volksverhetzung (§ 130 StGB)

Vorwurf

  • Vorwurf: Verdacht auf Volksverhetzung gemäß § 130 StGB
  • Anlass: ein rund 90-minütiges Aufklärungsvideo zu den genbasierten Impfungen aus dem Frühjahr 2021. Anstoß nahm die Justiz an einer Passage von etwa zwei Minuten, in der er sich zum Vorgehen des Staates Israel äußerte und einen historischen Vergleich anstellte.

Was ist tatsächlich passiert?

Im April 2021 nahm ich ein rund 90-minütiges Aufklärungsvideo zu den Gefahren der genbasierten Impfungen auf. Die Strafverfolgungsbehörden nahmen Anstoß an einer Passage von etwa zwei Minuten, in der ich mich über das Vorgehen des Staates Israel gegenüber seiner Bevölkerung äußerte und dabei einen historischen Vergleich anstellte.

Hintergrund waren Zuschriften jüdischer Holocaust-Überlebender, die mich mit der Bitte erreichten, das aus ihrer Sicht Unerträgliche öffentlich zu machen. In meiner Aussage habe ich meine Hochachtung für das jüdische Volk ausdrücklich bekundet; meine Kritik richtete sich gegen das politische Vorgehen Israels im Zusammenhang mit der Impfkampagne, nicht gegen Menschen oder Volkszugehörigkeit.

Am 23. Mai 2023 wurde ich vor dem Amtsgericht Plön in erster Instanz freigesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig hat Einspruch eingelegt; eine Anhörung am Landgericht Kiel steht bevor.— Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi

Aktueller Stand

  • Erstinstanzlicher Freispruch durch das Amtsgericht Plön (23. Mai 2023)
  • Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig
  • Anhörung am Landgericht Kiel anberaumt; ein für Februar 2025 vereinbarter Termin wurde wegen Erkrankung verschoben. Seither wird das Verfahren in der Schwebe gehalten.

Persönliche Auswirkungen

  • Herzprobleme und Bluthochdruck
  • Transitorische ischämische Attacke im Januar 2025

Kollegiale Reaktionen

  • Alte „Freunde” sind verschwunden und durch wunderbare echte neue Freundschaften weltweit ersetzt

Pressereaktionen

  • Die Mainstream-Berichterstattung beschreibt er als „peinlich und zutiefst beschämend”

Ausblick

Alles, was ich dazu zu sagen habe, steht in dem Buch „mRNA-Impfungen”, das ich gemeinsam mit Helmut Sterz herausgegeben habe.

(Auszug von RSS-Feed)

Merz-Hetze gegen Opposition: Maaßen verortet „Aufruf zur Gewalt gegen die AfD“

09. Juni 2026 um 15:45

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Während die AfD der Union immer mehr Stimmen streitig macht, setzte Friedrich Merz auf dem CDU-Landesparteitag auf Nazi-Vergleiche: Er behauptete, die AfD stehe „in der Tradition des schlimmsten Unrechts unseres Landes“. Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen konterte scharf: Er sah hier einen mittelbaren „Aufruf des Bundeskanzlers zur Gewalt gegen die AfD“. Von Rechtsanwalt Markus Haintz kassierte Merz eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung.

Bei Systemparteien scheint man immer noch zu glauben, es brauche nur genügend Schläge mit der Nazi-Keule, um die verlorene Wählerschaft zur Besinnung zu bringen, damit sie fortan wieder ihre Kreuze beim Altparteienkartell setzt. Auf dem jüngsten CDU-Landesparteitag sprach Bundeskanzler Friedrich Merz von der AfD als „eine Partei, die in der Tradition des schlimmsten Unrechts unseres Landes steht, das es in der Geschichte jemals gegeben hat“. Dass damit der Holocaust gemeint war, ist ersichtlich.

Für Hans-Georg Maaßen war das kein Ausrutscher: Er sprach auf X von einer ungeheuerlichen Lüge, die Merz gezielt eingesetzt habe. Er gab dem Kanzler abschließend eine Mitschuld an weiteren Gewalttaten gegen AfD-Mitglieder und Unterstützer der Partei. Schon jetzt ist die AfD am häufigsten Ziel von politisch orientierten Angriffen. Die Mär der friedlichen Linken wird mit jeder weiteren Attacke Lügen gestraft.

Maaßen erörterte in seinem Posting wörtlich:

Merz hat nicht den Verstand verloren. Und es war auch keine Entgleisung. Er hat diese ungeheuerliche Lüge, die offensichtlich schriftlich vorformuliert war, gezielt eingesetzt. Er weiß ganz genau, dass die AfD nicht in der Tradition der NSDAP steht und niemals den Holocaust betreiben wird. Trotzdem sagt er es.
Warum? Weil er mit der Autorität seines Amtes als Bundeskanzler den Bürgern einprägen will: Die AfD ist eine mörderische Gefahr für Deutschland und den Weltfrieden. Merz weiß, dass es Menschen gibt, die seine Worte so verstehen werden, dass eine Regierungsübernahme der AfD notfalls auch mit Gewalt verhindert werden muss. Das ist ein mittelbarer Aufruf des Bundeskanzlers zur Gewalt gegen die AfD. Der klassische Fall von Volksverhetzung. Herr Merz, Sie tragen ab sofort die politische und strafrechtliche Verantwortung für Gewalttaten gegen Mitglieder und Unterstützer der AfD!

Hans-Georg Maaßen

Auch von Rechtsanwalt Markus Haintz kam scharfe Kritik. Er veröffentlichte am 7. Juni auf X: „Ich habe den Volksverhetzer @bundeskanzler soeben wegen Volksverhetzung angezeigt, § 130 Abs. 3 Variante 3 StGB (Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords).“ Kurz darauf legte er nach und twitterte: „Einen @Bundeskanzler, der der AfD sinngemäß nachsagt, den Völkermord der Nationalsozialisten im Geiste fortzuführen, den darf man mit Fug und Recht Holocaust-Verharmloser und Volksverhetzer nennen, nicht nur Lügenfritz.“

Dass die Union mit solchen Stunts bei der potenziellen Wählerschaft noch neue Unterstützung gewinnen kann, darf bezweifelt werden. Jüngste Umfragen sahen die AfD mit 29 Prozent als stärkste Kraft. CDU/CSU waren mit 21 Prozent deutlich abgeschlagen. Der Koalitionspartner SPD scheint mit inzwischen nur mehr 12 Prozent auf dem Weg in die Einstelligkeit zu sein.

(Auszug von RSS-Feed)
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