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Verfahren immer noch in der Schwebe: Die Verfolgung von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi

12. Juni 2026 um 11:00

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Im Mai 2023 siegte die Gerechtigkeit: Prof. Dr. Sucharit Bhakdi wurde vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft hat Einspruch eingelegt, das Verfahren ist in der Schwebe. Die Verfolgung des renommierten Mikrobiologen und wohl bekanntesten Kritikers der Corona-Impfungen geht somit weiter. Der MWGFD hat den Fall inzwischen in seine Dokumentation „Ärzte mit Gewissen“ aufgenommen.

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi erörterte Probleme der neuartigen mRNA-Vakzine wissenschaftlich basiert, aber auch für Laien verständlich. Seine Warnungen vor möglichen Spätfolgen der Impfungen hatten für viele Menschen Gewicht: Sie entschieden sich zur Vorsicht und warteten ab. Und tatsächlich sollten sich binnen kürzester Zeit die Warnungen des Mikrobiologen durch Berichte von schwerwiegenden Nebenwirkungen bestätigen.

In Zeiten, in denen die Politik auf eine vollständige Durchimpfung der Bevölkerung drängte, waren warnende Worte von Fachleuten unerwünscht. War Prof. Bhakdi einst ein auch im Mainstream gern zurate gezogener Experte, so wurde er nun plötzlich verunglimpft und als Verschwörungstheoretiker dargestellt. Das gipfelte (wegen Kritik Bhakdis an der Massenimpfkampagne in Israel) im Vorwurf der Volksverhetzung.

Zwar wurde er 2023 freigesprochen, doch das Verfahren ist nach einem Einspruch der Staatsanwaltschaft weiter in der Schwebe. Der Verein MWGFD dokumentiert die inzwischen fünf Jahre andauernde Verfolgung von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi – wir veröffentlichen die Eckdaten seines Falls an dieser Stelle ebenfalls, um erneut an das Unrecht zu erinnern, das kritischen Wissenschaftlern in den Corona-Jahren angetan wurde (und bis heute angetan wird).

Daten vom Portal „Ärzte mit Gewissen„:

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung wegen Verdachts auf Volksverhetzung (§ 130 StGB)

Vorwurf

  • Vorwurf: Verdacht auf Volksverhetzung gemäß § 130 StGB
  • Anlass: ein rund 90-minütiges Aufklärungsvideo zu den genbasierten Impfungen aus dem Frühjahr 2021. Anstoß nahm die Justiz an einer Passage von etwa zwei Minuten, in der er sich zum Vorgehen des Staates Israel äußerte und einen historischen Vergleich anstellte.

Was ist tatsächlich passiert?

Im April 2021 nahm ich ein rund 90-minütiges Aufklärungsvideo zu den Gefahren der genbasierten Impfungen auf. Die Strafverfolgungsbehörden nahmen Anstoß an einer Passage von etwa zwei Minuten, in der ich mich über das Vorgehen des Staates Israel gegenüber seiner Bevölkerung äußerte und dabei einen historischen Vergleich anstellte.

Hintergrund waren Zuschriften jüdischer Holocaust-Überlebender, die mich mit der Bitte erreichten, das aus ihrer Sicht Unerträgliche öffentlich zu machen. In meiner Aussage habe ich meine Hochachtung für das jüdische Volk ausdrücklich bekundet; meine Kritik richtete sich gegen das politische Vorgehen Israels im Zusammenhang mit der Impfkampagne, nicht gegen Menschen oder Volkszugehörigkeit.

Am 23. Mai 2023 wurde ich vor dem Amtsgericht Plön in erster Instanz freigesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig hat Einspruch eingelegt; eine Anhörung am Landgericht Kiel steht bevor.— Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi

Aktueller Stand

  • Erstinstanzlicher Freispruch durch das Amtsgericht Plön (23. Mai 2023)
  • Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig
  • Anhörung am Landgericht Kiel anberaumt; ein für Februar 2025 vereinbarter Termin wurde wegen Erkrankung verschoben. Seither wird das Verfahren in der Schwebe gehalten.

Persönliche Auswirkungen

  • Herzprobleme und Bluthochdruck
  • Transitorische ischämische Attacke im Januar 2025

Kollegiale Reaktionen

  • Alte „Freunde” sind verschwunden und durch wunderbare echte neue Freundschaften weltweit ersetzt

Pressereaktionen

  • Die Mainstream-Berichterstattung beschreibt er als „peinlich und zutiefst beschämend”

Ausblick

Alles, was ich dazu zu sagen habe, steht in dem Buch „mRNA-Impfungen”, das ich gemeinsam mit Helmut Sterz herausgegeben habe.

(Auszug von RSS-Feed)

Zunahme von Extremismus in Deutschland erfordert verstärkte Ermittlungsressourcen und rechtliche Maßnahmen

22. März 2025 um 11:20

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DPolG Niedersachsen: Verfassungsschutz und Polizei im Kampf gegen rechte und linke Gewalt stärken

Hannover – Der Anstieg rechtsmotivierter Gewalt in Deutschland wird von der DPolG Niedersachsen als besorgniserregend angesehen. Er zeigt eine alarmierende Tendenz, die unser gesellschaftliches Klima belastet. Gleichzeitig muss auch die Bedrohung durch linksmotivierte Gewalt im Fokus bleiben, weil beide Formen des Extremismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Werte unserer Demokratie gefährden.

Das kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die linksextremistische Lina Engel, das jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, verdeutlicht die Notwendigkeit, jegliche Form von Extremismus mit aller Konsequenz zu verfolgen. Der BGH hat klarstellend betont, dass linke und rechte Straftaten gleichermaßen verwerflich sind und eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen.

Patrick Seegers, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen, äußerte: „Die Ränder des politischen Spektrums dürfen nicht die Mitte dominieren und dadurch unsere Demokratie untergraben. Es ist an der Zeit, dass die demokratische Gesellschaft für ihre Werte einsteht, die uns vereinen. Jeglicher Extremismus hat keinen Platz in unserem Land.“ Seegers betonte auch: „Wir müssen den Blick weiterhin schärfen, statt auf beiden Augen blind zu sein.“

Notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus

Um diesen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Ermittlungsbehörden mehr Personal, Kompetenz und rechtliche Möglichkeiten erhalten. Nur so können wir sowohl auf die akuten Bedrohungen reagieren als auch präventiv gegen diese gefährlichen Ideologien angehen.

Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:

  • Erhöhung der personellen Ressourcen in den Sicherheitsbehörden, um intensivierte Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.
  • Ausbildung und Fortbildung der Einsatzkräfte, um die Sensibilität für extremistische Bedrohungen zu schärfen – sowohl von rechts als auch von links.
  • Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine schnellere und effektivere Verfolgung extremistischer Straftaten sicherzustellen.

Seegers fordert abschließend: „Niemand braucht jetzt politische Moralisten. Was wir benötigen, ist solide Politik, mit dem Willen, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und dadurch unsere Demokratie zu stärken. Nur durch ein gemeinsames Handeln können wir Extremismus in jeglicher Form entschlossen entgegentreten.“

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

Der Artikel Zunahme von Extremismus in Deutschland erfordert verstärkte Ermittlungsressourcen und rechtliche Maßnahmen erschien zuerst auf Nordische Post

(Auszug von RSS-Feed)
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