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Gestern — 26. Juli 2026Report24

Geheimdienst-Missbrauch in Tschechien: EU-Wahlmanipulator muss gehen

26. Juli 2026 um 15:30

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Der langjährige Direktor des tschechischen Inlandsgeheimdienstes BIS, Michal Koudelka, scheidet aus dem Amt. Nach Jahren anhaltender Kontroversen zieht die neue Regierung unter Premierminister Andrej Babiš einen personellen Schlussstrich. In Tschechien wird Koudelka vorgeworfen, den Geheimdienst zunehmend politisiert und Informationen gezielt zur Beeinflussung der öffentlichen Debatte eingesetzt zu haben. Die Auswirkungen reichten über Tschechien hinaus bis in den Europawahlkampf 2024.

Besonders große internationale Aufmerksamkeit erlangte die sogenannte „Voice of Europe“-Affäre. Wenige Wochen vor der Europawahl 2024 gelangten über den BIS Vorwürfe an die Öffentlichkeit, mehrere europäische Politiker hätten mit Russland kooperiert oder Zahlungen aus Moskau erhalten.

In Tschechien richteten sich die Anschuldigungen unter anderem gegen den früheren Staatspräsidenten Václav Klaus sowie den ehemaligen Außenminister und Leiter der Diplomatischen Akademie Cyril Svoboda. Trotz der öffentlichen Vorwürfe kam es dort zu keinem Ermittlungsverfahren. Die Behauptungen waren nie durch belastbare Beweise gestützt.

In Deutschland führten die Informationen dagegen unmittelbar zu Ermittlungen gegen den AfD-Europakandidaten Petr Bystron. Während des Wahlkampfs wurden sein Bundestagsbüro und mehrere Wohnungen durchsucht. Zwei Jahre später und nach insgesamt 29 Hausdurchsuchungen wurden weiterhin keine Belege für die behaupteten russischen Geldzahlungen gefunden.

Der politische Effekt blieb dennoch bestehen. Die niederländische Partei Forum voor Democratie verfehlte den Wiedereinzug, auch Kandidaten wie Matteo Gazzini in Italien und Thierry Mariani in Frankreich gerieten unter Druck. Die damalige ID-Fraktion erreichte schließlich 58 statt der zuvor prognostizierten 85 Sitze.

Vorwürfe gegen den BIS

Seit Längerem wird dem BIS vorgeworfen, sich unter Koudelkas Leitung von seinem eigentlichen gesetzlichen Auftrag entfernt zu haben. Der Dienst soll Informationen gezielt an ausgewählte Medien weitergegeben und damit politische Debatten beeinflusst haben, anstatt sich auf die Beratung der zuständigen staatlichen Stellen zu beschränken.

Der Geheimdienstexperte Jan Schneider bezeichnet den BIS deshalb als „Propagandavehikel“. Der frühere Präsident Miloš Zeman warf Koudelka mehrfach vor, eher den Interessen Washingtons als jenen der Tschechischen Republik zu dienen, und bezeichnete ihn als „Handlanger Washingtons“.

Während der Amtszeit Koudelkas entwickelte sich der Dienst zunehmend zu einem eigenständigen Machtzentrum. Im politischen Umfeld der Regierungen Biden in den USA und Fiala in Tschechien seien Desinformationskampagnen und sogenannte Lawfare-Verfahren begünstigt worden. Mit dem Regierungswechsel solle der Geheimdienst wieder stärker auf seinen gesetzlichen Auftrag ausgerichtet werden.

Weitere umstrittene Fälle

Schneider verweist außerdem auf weitere Vorgänge, die nach seiner Einschätzung Zweifel an der Arbeit des BIS aufkommen ließen. So sei die Beweisführung im Zusammenhang mit der Explosion des Munitionslagers in Vrbětice „löchriger als ein Emmentaler“ gewesen.

Auch die sogenannte Rizin-Affäre zählt zu den umstrittenen Fällen. 2020 warnte der BIS vor einem angeblichen Anschlagsplan mit dem Giftstoff Rizin. Später stellte sich heraus, dass ein solcher Plan nicht existierte.

Forderung nach Reformen

Vor diesem Hintergrund fordert Schneider eine vollständige „Dekoudelkisierung“ des Geheimdienstes. Auch Ex-Präsident Miloš Zeman hatte Koudelka über Jahre scharf kritisiert.

Für Diskussionen sorgte zudem die Verleihung der George-Tenet-Medaille im Jahr 2019, der höchsten Auszeichnung der CIA für ausländische Partnerdienste. Kritiker werteten dies als Ausdruck der engen Beziehungen zwischen Koudelka und den US-Geheimdiensten.

Mit dem Regierungswechsel soll der BIS künftig wieder auf seine klassische Aufgabe als Nachrichtendienst beschränkt werden. Außerdem entzog das Kabinett Babiš Koudelka den Einfluss auf die Auswahl seines Nachfolgers.

(Auszug von RSS-Feed)
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Staatliche Täuschung: Mit dieser Spitzel-Reform könnte jeder Bürger zum Täter gemacht werden

21. Juli 2026 um 14:00

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Am 13. ​August soll sich ‌das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Der Verfassungsschutz würde mit der neuen Gesetzgebung neue Spitzel- und Manipulationsbefugnisse erhalten – und das für eine Behörde, die nicht zuletzt gegen die politische Opposition und kritische Bürger instrumentalisiert werden kann. Experten warnen scharf vor dieser Reform. Die AfD kündigte an, sich dem Vorhaben entschieden entgegenzustellen.

Die geplante Reform, im Rahmen derer das Verfassungsschutzgesetz und das Bundesnachrichtendienstgesetz vollständig neu gefasst werden sollen, steht bei Fachleuten massiv in der Kritik. Doch vielen Bürgern scheint die Tragweite bislang kaum bewusst zu sein. Fraglich ist, ob die Abgeordneten, die über die Reform abstimmen, den Ernst der Lage erkennen.

Mathias Brodkorb lässt in einem Artikel im Cicero die Alarmglocken schrillen: Die neue Gesetzgebung würde die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz auflösen. Das ebnet praktisch den Weg zur Schaffung einer Gestapo 2.0. Der Verfassungsschutz soll mehr Spitzelbefugnisse erhalten: So könnte er dann in besonderen Fällen verurteilte Verbrecher oder gar 16-Jährige zu „Vertrauenspersonen“ machen. (Während die Bundesregierung also einerseits darüber debattiert, ob Jugendlichen der Zugang zu Social Media verboten werden sollte, will man sie rundheraus zu Spitzeln machen dürfen.) Für Vertrauenspersonen soll „im Einsatz eine Beteiligung (…) an Bedrohungen“ zulässig sein, zudem können Straftäter straffrei bleiben.

Überwachung, Manipulation und Täuschung

Mehr noch dürfe der Verfassungsschutz zur Aufklärung „erheblich beobachtungsbedürftiger Bedrohungen“ Brief-, Post- und Telekommunikationsverkehre überwachen, Personen observieren, „mit technischen Mitteln zur optischen oder akustischen Überwachung das Verhalten im nicht öffentlich zugänglichen Raum aufzeichnen“ und auch in private „informationstechnische Systeme“ eingreifen. Betroffen sind nicht nur Wohnungen des Beobachtungsobjektes, sondern auch andere, wenn es der Verfassungsschutz für nötig hält.

Außerdem dürfen im Notfall „Schutzmaßnahmen“ ergriffen werden. Dazu zählen die „Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren (…) sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte“, (sprich: die Manipulation von Nachrichten und Dokumenten!), die „Bereitstellung falscher Informationen“ und die „Löschung oder Verfälschung von Informationen“. Der Bundesnachrichtendienst soll sogar Postsendungen „andere Gegenstände hinzufügen oder in der Sendung enthaltene Gegenstände manipulieren“ dürfen.

Die Schutzmaßnahmen sind zwar beschränkt auf Spezialfälle: „bei sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht“ und auf terroristische Vereinigungen im Inland. Doch „Bedrohungen“ und „terroristische Vereinigungen“ sind eben, wie Brodkorb mahnt, Ansichtssache. Er warnt: „In Fällen wie dem von Prinz Reuß dürfte der Verfassungsschutz künftig also wie einst die Stasi oder die Gestapo ungehindert lügen, tricksen, täuschen, tarnen und manipulieren – im Namen der Demokratie.“

Scharfe Kritik auch aus der AfD

Der Verfassungsschutz kann nicht zuletzt gegen Regierungskritiker und die politische Opposition in Stellung gebracht werden. Wenig verwunderlich, dass auch und gerade die AfD entschieden vor dieser Reform warnt. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, kommentierte den Referentenentwurf:

„Die Pläne, das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem Akteur zu machen, der in das Leben der Bürger, ohne Wissen derselben, gezielt manipulatorisch eingreift, sind vollumfänglich abzulehnen. Es dient keineswegs dem Schutz der Bevölkerung, wie die von Dobrindt vorgeschobene Scheinbegründung suggerieren will, wenn der Verfassungsschutz, Datenströme verändern, löschen oder verfälschen kann oder gar falsche Informationen künftig in Kommunikationskanäle einzuspeisen in der Lage sein soll. Sobald eine Bedrohungslage vermutbarerweise solche Ausmaße erreicht hat, dass über derartiges überhaupt nur nachgedacht werden könnte, ist vielmehr der normale polizeiliche Weg zu beschreiten und die terrorverdächtige Gruppe festzunehmen und dem gewöhnlichen, vorgesehenen rechtsstaatlichen Prozess zuzuführen.

Beweismittelsicherung und Ausforschung des Umfangs der Personengruppe können schon durch passive geheimdienstliche Mittel wie Abhören und Mitlesen von Informationskanälen erfolgen – ein aktiv eingreifender, gar künstlich verfälschender Zugriff auf solche Daten ist zur Ergreifung der Terrorverdächtigen nicht nur nicht nötig, es ist vielmehr rechtsstaatlich unter allen Umständen auszuschließen, da er die tatsächliche Beweismittelsicherung in einem rechtsstaatlichen Ablauf der Behandlung solcher vermuteten Terrorlage gerade konterkariert.

Von daher sind die geplanten Eingriffe schon zur Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens nicht nur untauglich, sondern geradezu kontraindiziert. Das ist dabei nur erst die juristische Seite des Ganzen, die Strafverfolgung und prozessuale Aufarbeitung betreffend. Darüber hinaus schließen sich derartige Maßnahmen der staatlich hergestellten Desinformation natürlich auch schon aus Gründen der Bürgerrechte eindeutig aus. Die AfD-Fraktion sieht die Persönlichkeitsrechte der Bürger hier klar im Vordergrund, ganz sicher mindestens bis zu der Stufe, wo staatlicherseits sowieso ein Zugriff angezeigt ist statt die Einspeisung gefälschter Beweismittel.“

Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth, Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, äußert scharfe Kritik. Er weist auf das immense Missbrauchspotenzial hin: Durch die erlaubte Täuschung könnte jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden, so seine Warnung.

„Wer dachte, die Geisterfahrt mit dem erfundenen Phänomen der ,Delegitimation des Staates‘, mit dem Faeser und Haldenwang jeden kritischen Bürger unter Generalverdacht stellten, sei beendet, wird leider eines Schlechteren belehrt: Was unter dem Deckmantel der Sicherheit als notwendige Modernisierung verkauft wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als nichts anderes als der Aufbau eines digitalen Überwachungsstaates.

Mit dem von Bundesinnenminister Dobrindt vorgelegten Referentenentwurf droht eine historische Verschiebung der Machtbalance zwischen Staat und Bürgern. Der Verfassungsschutz soll von einem beobachtenden Nachrichtendienst zu einem verdeckt operierenden Akteur werden – mit tiefgreifenden Eingriffsbefugnissen in das Privatleben aller Bürger.

Unter dem Etikett ,Schutzmaßnahmen‘ erhält der Verfassungsschutz Befugnisse, Datenströme zu unterbrechen, umzuleiten oder zu verändern, gespeicherte Informationen zu löschen oder zu verfälschen und ,falsche Informationen‘ in Kommunikationsprozesse einzuspeisen. Damit kann der Staat Kommunikationsverläufe auf Handys und Computern nachträglich verändern – mit der Folge, dass jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden kann. Wer die Daten kontrolliert, kontrolliert die Wahrheit – und wer die Wahrheit kontrolliert, kontrolliert die Menschen.

Der Entwurf erlaubt dem Verfassungsschutz heimliche Zugriffe auf private IT‑Systeme sowie das verdeckte Betreten von Wohnungen, um Daten zu erheben oder zu beeinflussen. Betroffene müssen nicht zwingend benachrichtigt werden; in mehreren Fallgruppen kann die Information endgültig unterbleiben. Gerade die besonders eingriffsintensiven Maßnahmen können bei angeblicher Eilbedürftigkeit ohne vorherige Kontrolle angeordnet werden; die Kontrolle erfolgt dann allenfalls nachträglich. Gleichzeitig werden bestehende Kontrollmechanismen geschwächt.

Beobachter weisen darauf hin, dass dies in der Gesamtbilanz zu mehr Befugnissen, weniger Aufsicht und weniger Transparenz führt. Eine Wohnung, in die der Staat heimlich ein‑ und ausgeht, ist kein geschützter Rückzugsraum mehr, sondern eine offene Bühne der Überwachung. Der Entwurf eröffnet dem Verfassungsschutz zudem ausdrücklich die Möglichkeit, Jugendliche ab 16 Jahren als ,Vertrauenspersonen‘ anzuwerben – faktisch als bezahlte Spitzel. Ein Staat, der Minderjährigen nicht einmal die eigenverantwortliche Nutzung sozialer Medien zutraut, hält sie zugleich für reif genug, gegen Freunde, Mitschüler und Eltern zu spitzeln. Wer Kinder zu Informanten macht, gewöhnt ganze Generationen an Überwachung – nicht an Freiheit. Ein Nachrichtendienst, der lügen, löschen und lancieren darf, wird vom Frühwarnsystem der Demokratie zum Architekten einer totalitären Realität. Die AfD-Fraktion wird sich diesem Vorhaben entschieden entgegenstellen.“

(Auszug von RSS-Feed)
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