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Heute — 18. April 2026

Verfassungsschutz ließ 400 staatlich geförderte NGOs und Personen überprüfen – in 44 Fällen Hinweise

18. April 2026 um 08:44

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2025 hat der Verfassungsschutz rund 400 Organisationen und Einzelpersonen überprüft, die eine staatliche Förderung erhalten sollten. Das geht aus der ...

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Gestern — 17. April 2026

Kiels neuer grüner Oberbürgermeister Yilmaz soll Privatmann beim Verfassungsschutz illegal ausgeforscht haben

17. April 2026 um 10:37

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Wenige Tage vor seinem Amtsantritt am 21. April sieht sich der künftige Kieler Oberbürgermeister Samet Yilmaz neuen Vorwürfen ausgesetzt. Laut ...

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Verfassungsschutz Die Kategorie ist weg, der Druck auf freie Rede bleibt

17. April 2026 um 07:57

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Ein Fernglas mit dem Schriftzug „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung“

Ende eines Skandals: Der Bundesverfassungsschutz schafft die Kategorie der „Staatsdelegitimierung“ wieder ab. Warum das eigentliche Problem damit noch lange nicht beseitigt ist. Ein Kommentar.

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Northeimer Gespräche mit MdL Klaus Wichmann

28. März 2026 um 15:23

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Northeimer Gespräche: Zwischen Wahlkampfhärte und Verfassungsschutzdebatte

Der Ton im Vorfeld der Wahlen verschärft sich. Im Rahmen der „Northeimer Gespräche“ am 22.03.2026 verdeutlichte der Kreisverband der AfD, dass man sich trotz wachsenden Drucks der politischen Konkurrenz nicht beirren lässt.

Kommunalpolitik: Frontenbildung in Northeim

Maik Schmitz, Vorsitzender des KV Northeim, berichtete von einem raueren Klima. Er warf insbesondere der SPD um Simon Hartmann vor, einen fairen demokratischen Wettbewerb zu behindern und der AfD bewusst den Raum für den Bürgerkontakt nehmen zu wollen.

  • Rechtliche Schritte: Man blickt gespannt auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezüglich behördlicher Einschränkungen.
  • Personalien: Der Kreisverband sieht sich für die kommenden Wahlen glänzend aufgestellt. Als Reaktion auf die Politik der CDU gegenüber der örtlichen Ditib-Gemeinde kündigte Schmitz einen eigenen Bürgermeisterkandidaten für Northeim an. Ziel sei es, den „politischen Filz“ aufzubrechen.

Der Verfassungsschutz im Fokus

Gastredner Klaus Wichmann, Fraktionsvorsitzender im niedersächsischen Landtag, lieferte eine detaillierte Analyse des Inlandsgeheimdienstes.

  • Struktur und Kritik: Wichmann skizzierte die Historie des VS seit den 1950ern. Problematisch sei die heutige Weisungsgebundenheit gegenüber den Innenministerien. Er vertrat die Ansicht, dass der VS unter einer künftigen Regierungsbeteiligung notwendig bleibe – dann jedoch, um Linksterrorismus und gewaltbereite Gruppierungen zu unterbinden.
  • Das „Narrativ“ der Behörde: Wichmann kritisierte, dass die AfD trotz zunehmend sachlicher, auf Zahlen (wie der PKS) basierender Argumentation vom VS als „radikaler“ geframed werde. Dies diene primär der Aufrechterhaltung eines politischen Narrativs.
  • Personalpolitik: Der Kurswechsel von Hans-Georg Maaßen (der „Lügen mit Wahrheit konterte“) hin zu Thomas Haldenwang wurde als bewusste politische Instrumentalisierung gedeutet.

Die Rolle des Innenministers: Politische Entscheidung statt Behördenakt

Ein zentraler Kritikpunkt der „Northeimer Gespräche“ ist die Hierarchie innerhalb der Sicherheitsarchitektur. Es wurde klargestellt, dass der Verfassungsschutz zwar die Zuarbeit leistet, die finale Weichenstellung aber eine politische ist.

  • Zuarbeit vs. Entscheidung: Der Verfassungsschutz sammelt Daten und erstellt Gutachten. Doch die Einstufung als „Verdachtsfall“ oder „Beobachtungsobjekt“ (gesichert rechtsextrem) trifft letztlich der jeweilige Innenminister des Landes bzw. des Bundes.
  • Das 4-Jahre-Limit & der politische Druck:
    • Nach maximal vier Jahren Überprüfung als Verdachtsfall muss eine Entscheidung her.
    • Wichmann betont: Ein Minister kann es sich politisch kaum leisten, nach Jahren der intensiven Beobachtung das Verfahren einzustellen, ohne ein Ergebnis vorzuweisen. Dies käme einem „Freispruch“ für die AfD gleich.
    • Die Folge: Um diesen „politischen Selbstmord“ zu verhindern, wird die Hochstufung durch den Minister forciert – auch wenn die juristische Beweislast laut AfD eigentlich zu dünn ist. Man flüchtet sich in die Hochstufung, um die Beobachtung legitimieren und fortsetzen zu können.

Der Rückzieher nach dem Eilantrag: Juristische Taktik statt Sachzwang

Nachdem die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch das Innenministerium (bzw. die Behörde) erfolgt war, setzte sich die AfD Niedersachsen juristisch zur Wehr. Die darauffolgende Reaktion der Behörde ist als Eingeständnis zu werten, dass man auf rechtlich extrem dünnem Eis operiert.

1. Das Motiv des Rückziehers

Die Behörde zog die Einstufung im Rahmen des Eilverfahrens zurück. Laut Wichmann geschah dies nicht etwa, weil sich die Faktenlage geändert hätte, sondern aus rein prozessualer Vorsicht:

  • Vermeidung eines Präzedenzfalls: Hätte ein Gericht im Eilverfahren festgestellt, dass die Hochstufung rechtswidrig war, wäre das ein verheerendes Signal für alle anderen Landesverbände und den Bund gewesen.
  • Zeitgewinn: Durch den Rückzug entzog man dem Gericht die Grundlage für eine sofortige Entscheidung gegen die Behörde.

Fazit der Northeimer Gespräche zu diesem Punkt

Der Vorgang zeigt für die Beteiligten deutlich: Die Einstufung ist kein rein sachlicher Befund, sondern ein Instrument im politischen Überlebenskampf der Altparteien. Die Strategie der AfD lautet daher: Standhaft bleiben und den Rechtsweg konsequent zu Ende gehen.

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++ Verfassungsschutz knickt ein! ++

11. März 2026 um 14:27

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Nachdem die AfD Niedersachsen gegen ihre Hochstufung zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ umgehend Klage und einen Eilantrag eingereicht hatte, gibt der Verfassungsschutz nach und verpflichtet sich zu einem „Stillhalteabkommen“. Bis zur Entscheidung des Gerichtes behandelt der Verfassungsschutz die AfD nur noch als „Verdachtsobjekt“.

Dazu Ansgar Schledde, Vorsitzender der AfD Niedersachsen:

„Ein bedeutender Teilerfolg für uns, eine erste Niederlage für den niedersächsischen Verfassungsschutz. Weitere werden folgen. Der Verfassungsschutz musste die ‚Pause-Taste‘ drücken! Als nächstes wird die Eilentscheidung zu unseren Gunsten ausfallen. Wir stellen uns schützend vor unsere Mitglieder, und werden sie gegen jede Diffamierung verteidigen.

Das Gutachten, dass der Verfassungsschutz vorgelegt hat, wird eine Partei zeigen, die deutlich und mit klarer Kante Opposition betreibt, aber es wird auch zeigen, dass alle Anschuldigungen, die AfD sei in irgendeiner Weise verfassungsfeindlich, auf tönernen Füßen stehen. Der Verfassungsschutz als untergeordnete Abteilung des Innenministeriums wird von der SPD-Ministerin Daniela Behrens instrumentalisiert. Auch sie wird sich zu verantworten haben, wenn die Richter am Ende deutlich machen, wer hier eigentlich undemokratisch handelt.“

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Zunahme von Extremismus in Deutschland erfordert verstärkte Ermittlungsressourcen und rechtliche Maßnahmen

22. März 2025 um 11:20

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DPolG Niedersachsen: Verfassungsschutz und Polizei im Kampf gegen rechte und linke Gewalt stärken

Hannover – Der Anstieg rechtsmotivierter Gewalt in Deutschland wird von der DPolG Niedersachsen als besorgniserregend angesehen. Er zeigt eine alarmierende Tendenz, die unser gesellschaftliches Klima belastet. Gleichzeitig muss auch die Bedrohung durch linksmotivierte Gewalt im Fokus bleiben, weil beide Formen des Extremismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Werte unserer Demokratie gefährden.

Das kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die linksextremistische Lina Engel, das jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, verdeutlicht die Notwendigkeit, jegliche Form von Extremismus mit aller Konsequenz zu verfolgen. Der BGH hat klarstellend betont, dass linke und rechte Straftaten gleichermaßen verwerflich sind und eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen.

Patrick Seegers, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen, äußerte: „Die Ränder des politischen Spektrums dürfen nicht die Mitte dominieren und dadurch unsere Demokratie untergraben. Es ist an der Zeit, dass die demokratische Gesellschaft für ihre Werte einsteht, die uns vereinen. Jeglicher Extremismus hat keinen Platz in unserem Land.“ Seegers betonte auch: „Wir müssen den Blick weiterhin schärfen, statt auf beiden Augen blind zu sein.“

Notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus

Um diesen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Ermittlungsbehörden mehr Personal, Kompetenz und rechtliche Möglichkeiten erhalten. Nur so können wir sowohl auf die akuten Bedrohungen reagieren als auch präventiv gegen diese gefährlichen Ideologien angehen.

Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:

  • Erhöhung der personellen Ressourcen in den Sicherheitsbehörden, um intensivierte Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.
  • Ausbildung und Fortbildung der Einsatzkräfte, um die Sensibilität für extremistische Bedrohungen zu schärfen – sowohl von rechts als auch von links.
  • Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine schnellere und effektivere Verfolgung extremistischer Straftaten sicherzustellen.

Seegers fordert abschließend: „Niemand braucht jetzt politische Moralisten. Was wir benötigen, ist solide Politik, mit dem Willen, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und dadurch unsere Demokratie zu stärken. Nur durch ein gemeinsames Handeln können wir Extremismus in jeglicher Form entschlossen entgegentreten.“

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

Der Artikel Zunahme von Extremismus in Deutschland erfordert verstärkte Ermittlungsressourcen und rechtliche Maßnahmen erschien zuerst auf Nordische Post

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