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Ursprung von SARS-CoV-2: Interne Chatprotokolle zeigen Täuschung der Öffentlichkeit

27. Juli 2026 um 12:00

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US-Senator Rand Paul hat Chat-Verläufe von Wissenschaftlern publiziert, die zeigen, dass eben jene Forscher, die 2020 in einer vielzitierten Studie behaupteten, ein Laborursprung von Covid-19 wäre nicht plausibel, die Faktenlage intern gänzlich anders einschätzten. Dennoch wurde die Öffentlichkeit hinters Licht geführt – und Kritiker der Behauptung, das Virus hätte einen natürlichen Ursprung, wurden massiv attackiert.

Interne Chatprotokolle über die Nachrichtenplattform Slack belegen, dass führende Wissenschaftler bereits Anfang 2020 an einem natürlichen Ursprung von Sars-CoV-2 zweifelten – und das, obwohl sie ihn öffentlich als Wahrheit verkauften. Die Studie „The Proximal Origin of SARS-CoV-2“ dieser Wissenschaftler postulierte, dass das Virus allerhöchstwahrscheinlich aus der Natur käme. Die Arbeit wurde politisch und medial immer wieder im Kampf gegen die Labor-Theorie vorgebracht. Die Chats zeigen aber, dass die Forscher selbst sich damit keineswegs wohlfühlten.

Kristian Anderson, einer der Forscher, schrieb im Juni 2020, wenige Monate nach Publikation der Studie: „In unserer Veröffentlichung haben wir ziemlich entschieden behauptet, dass ‚das auf keinen Fall möglich ist‘, aber mittlerweile bin ich von dieser Aussage weniger überzeugt.“ In Rand Pauls Zusammenfassung heißt es:

In der Veröffentlichung wurde argumentiert, dass eine Manipulation unwahrscheinlich sei, doch nachdem deutsche Wissenschaftler in weniger als zwei Wochen ein System der reversen Genetik für SARS-CoV-2 entwickelt hatten, schrieb Andersen: „Offensichtlich ist es gar nicht so schwer.“ Er räumte zudem ein, dass die Veröffentlichung eine Tatsache bezüglich der Kultivierung des Fledermaus-Coronaviruses – die im Mittelpunkt der Frage nach dem Ursprung steht – falsch dargestellt hatte: „Wir beschreiben dies in der Veröffentlichung und sagen, dass diese Arbeit ‚auf der ganzen Welt‘ durchgeführt wird, aber das stimmt nicht – sie findet ausschließlich am WIV [Anmk: im Wuhan-Labor] statt.

Ein Fokus der Nachrichten lag auf der sogenannten Furin-Spaltstelle, einem genetischen Indiz für den Laborursprung, das bereits 2018 Ziel von Experimenten in Wuhan war. Wissenschaftler, die darauf hinwiesen und den natürlichen Ursprung von SARS-CoV-2 entsprechend anzweifelten, wurden medial allerdings massiv kritisiert. Dabei räumten selbst die Wissenschaftler hinter der stetig instrumentalisierten Studie ihre Unsicherheit ein: Wieso fand man im Virus-Genom eben jene Furin-Spaltstelle, an der im Wuhan-Labor gearbeitet wurde? „Wir müssen uns einfach neu davon überzeugen, dass es Zufall ist“, schrieb einer der Autoren in einer Nachricht.

AfD prangert skandalöses Doppelspiel an

Zu den Veröffentlichungen erklärt die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss, in einem Statement:

„Diese Protokolle entlarven ein skandalöses Doppelspiel: Während die Experten intern Alarm schlugen, wurde das Volk öffentlich mit einer Inszenierung hinters Licht geführt. Es ist unerträglich, dass Wissenschaftler wie Kristian Andersen, dessen Publikation als zentrale Belegstelle galt, um die Laborthese zurückzuweisen, intern die Wahrscheinlichkeit eines Laborunfalls hoch einschätzten, während sie nach außen das Bild einer rein natürlichen Entstehung suggerierten und sämtliche Kritiker als Verschwörungstheoretiker brandmarkten.

Besonders perfide ist das Schweigen zur Furin-Spaltstelle. Ich habe die Bundesregierung direkt nach ihrem Kenntnisstand zu dieser genetischen Besonderheit und deren auffälligen Übereinstimmung mit einer patentierten Gensequenz von Moderna befragt (21/3236). Die Antwort der Bundesregierung war damals so kurz wie entlarvend: Man wisse angeblich nichts darüber.

Doch dieses behördliche Nichtwissen entpuppt sich angesichts der neuen Enthüllungen als reine Schutzbehauptung. Die Protokolle belegen nämlich, dass die Expertenrunde bereits am 1. Februar 2020 über die Forschung am Wuhan-Institut sprach – und zwar unter Beteiligung von Christian Drosten.

Laut den geleakten Chats findet es Kristian Andersen selbst ‘schwer zu glauben’, dass Drosten keine Kenntnis von der Wuhan-Forschung gehabt haben soll, da man in der gemeinsamen Telefonkonferenz darüber gesprochen habe. Da die Furin-Spaltstelle das zentrale Element dieser Forschung war, ist es völlig unglaubwürdig, dass der engste Berater der Bundesregierung in diesen Runden saß, während die Regierung heute behauptet, über die Hintergründe dieser Forschung keinerlei Erkenntnisse zu besitzen.

Die AfD-Fraktion fordert eine sofortige und transparente Aufarbeitung dieser Widersprüche. Es geht um die Frage, ob die Bürger über die Risiken und Hintergründe der Forschung im Unklaren gelassen wurden. Die Bundesregierung muss erklären, wie ihre damalige Unkenntnis mit den heute bekannten internen Warnungen der Experten zusammenpasst. Die Mauer des Schweigens muss endlich fallen.“

(Auszug von RSS-Feed)

Wissenschafts-Betrug: Geheime Chats überführen Top-Virologen der gigantischen Corona-Lüge!

25. Juli 2026 um 15:00

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Selbst jene Virologen, die öffentlich an der Laborleck-These bezüglich SARS-CoV-2 zweifelten, gaben intern zu, dass sie eben dies für extrem wahrscheinlich halten. Vertuschungsmaßnahmen wurden dabei direkt vorangetrieben. Die Öffentlichkeit wurde vorsätzlich belogen. Der US-Senator Rand Paul zerrte die Chat-Protokolle nun ans Tageslicht.

Jahrelang wurden kritische Geister, unbescholtene Bürger und unabhängige Medien aufs Übelste diffamiert, zensiert und von den selbsternannten „Faktencheckern“ der Systempresse als irre „Verschwörungstheoretiker“ abgestempelt. Der angebliche Grund: Sie wagten es, das offensichtlichste aller Szenarien anzusprechen – nämlich, dass das Coronavirus aus dem Labor in Wuhan stammt. Nun stürzt das Lügengebäude endgültig in sich zusammen. Durch den US-Senator Rand Paul an die Öffentlichkeit gezerrte Chat-Protokolle beweisen: Die hochdekorierten Top-Wissenschaftler wussten von Anfang an, dass das Virus aus dem Labor kommen könnte. Sie haben die Weltöffentlichkeit eiskalt und vorsätzlich belogen.

Es ist ein Skandal historischen Ausmaßes, der die gesamte wissenschaftliche Basis des Corona-Narrativs in die Luft jagt. Im März 2020 veröffentlichte eine Gruppe einflussreicher Virologen im Fachjournal Nature Medicine ein Pamphlet mit dem Titel „The Proximal Origins of COVID„. Die unmissverständliche, dogmatische Botschaft: Ein Labor-Szenario sei „nicht plausibel“. Dieses Papier war der Freifahrtschein für die globale Politik, jede Diskussion über den Laborursprung brutal zu unterdrücken. Doch was hinter den Kulissen auf der Chat-Plattform Slack besprochen wurde, entlarvt diese „Experten“ als perfide Vertuscher.

Die Heuchelei der Wissenschaftseliten

Während man der Welt das Märchen vom Fledermaus-Suppen-Markt auftischte, machten sich die Autoren intern fast in die Hosen. Sie wussten ganz genau, dass das Virus ein paar mickrige Kilometer vom Wuhan Institute of Virology (WIV) entfernt auftauchte und völlig unnatürlich perfekt an den Menschen angepasst war. Nur drei Monate, nachdem er das Papier veröffentlicht hatte, das die Labortheorie beerdigen sollte, gab Professor Kristian Andersen (Scripps Institute) im privaten Chat zynisch zu: „Am Ende des Tages haben wir wirklich keine harten Beweise für das eine oder das andere – und besonders angesichts einiger der jüngsten Beweise können wir auch nicht ausschließen, dass es tatsächlich jemand dort hineingebracht hat.“

Und es kommt noch dicker. Über die felsenfeste Behauptung seines eigenen Artikels, ein Labor-Ursprung sei unmöglich, schrieb Andersen rotzfrech: „Ich habe zum jetzigen Zeitpunkt weniger Vertrauen in diese Aussage.“ Intern gestand Andersen ein, dass er die Wahrscheinlichkeit eines Laborlecks auf 30 Prozent schätzte. Sein Co-Autor, Prof. Eddie Holmes von der Universität Sydney, ging von 10 bis 20 Prozent aus. Ein natürliches und ein Labor-Szenario hielt Andersen intern für „gleich wahrscheinlich“. In der Öffentlichkeit verkauften sie das exakte Gegenteil als die unumstößliche Wahrheit der Wissenschaft. Die dreiste Lüge ging sogar so weit, dass man im Nature-Artikel behauptete, Coronaviren würden weltweit manipuliert, man dürfe Wuhan nicht vorverurteilen. Intern gab Andersen zu, dass das glatt gelogen war: „Das ist nicht wahr, das lief ausschließlich am WIV.“

Frankenstein-Experimente und die mörderische Furin-Spaltstelle

Die vertuschten Chat-Nachrichten zeigen auch: Selbst Dr. Shi Zhengli – die berüchtigte „Fledermaus-Frau“ und Chef-Virologin in Wuhan – äußerte intern blanke Panik, dass Covid durch einen Unfall in ihrem eigenen Labor verursacht worden sein könnte. Hinzu kommt der DARPA-Skandal: Im September 2021 flog auf, dass das WIV Forschungsgelder beantragt hatte, um eine sogenannte Furin-Spaltstelle (FCS) in Fledermaus-Coronaviren einzubauen. Es ist exakt diese Manipulation, die Covid-19 für Menschen so hochansteckend macht! Die US-Forschungsbehörde DARPA lehnte das Projekt ab – es war selbst denen zu gefährlich.

Doch in den internen Chats zitterten die „Proximal Origins“-Autoren vor der Möglichkeit, dass die Chinesen das lebensgefährliche Experiment einfach auf eigene Faust durchgezogen hatten. Prof. Eddie Holmes fand es intern „auffällig“, dass ein Fledermaus-Coronavirus mit Furin-Spaltstelle ausgerechnet in einer Stadt auftauchte, in der ein Labor genau daran „herumzupfuschen“ gedachte. Prof. Andrew Rambaut (Universität Edinburgh) stimmte zu: „Es ist nicht unplausibel, dass jemand einfach weitergemacht und einiges davon ausprobiert hat. Wir müssen uns einfach selbst wieder davon überzeugen, dass es ein Zufall ist.“ Man beschloss also aktiv, sich selbst eine Gehirnwäsche zu verpassen und die Öffentlichkeit dumm zu halten.

Mafia-Methoden: Bloß keine Beweise hinterlassen!

Wie eng diese Kreise verstrickt waren, zeigt die Rolle der dubiosen EcoHealth Alliance, gegründet vom britischen Zoologen Peter Daszak und dem US-Virologen Dr. Ralph Baric. Diese Organisation arbeitete Hand in Hand mit dem Wuhan-Labor. Als die Luft dünner wurde, verhielten sich diese Top-Wissenschaftler nicht wie Aufklärer, sondern wie ein Kartell, das Spuren verwischt. Prof. Rambaut wies seine Co-Autoren an, man brauche dringend eine Strategie, um aus der „Baric/Daszak-Scheißshow“ herauszukommen, „damit wir nicht mit diesen F—ern in Verbindung gebracht werden.“

Der absolute Tiefpunkt der wissenschaftlichen Integrität? Um Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (FOIA) zu entgehen und die Vertuschung perfekt zu machen, gab Rambaut die klare Anweisung: „Haltet euch von E-Mails fern“ oder riet dazu, E-Mails „sorgfältig zu kuratieren“.

Wann folgen endlich Konsequenzen?

Viscount Ridley, Autor von Viral: The Search for the Origin of COVID-19, stellt die Frage, die nun Untersuchungsausschüsse weltweit beschäftigen muss: „Diese Nachrichten bestätigen, dass die Autoren von ‚Proximal Origins‘ weiterhin glaubten, ein Laborleck sei möglich. So, warum haben sie also das Papier, das die Welt in die Irre geführt hat, nicht korrigiert oder zurückgezogen?“

Die Antwort ist so einfach wie erschütternd: Weil es nie um Wissenschaft ging. Es ging um Macht, Narrativkontrolle und das Decken von Eliten, die mit lebensgefährlichen Viren experimentiert haben. Die Frage ist nun nicht mehr, ob wir belogen wurden – sondern wann diese Herrschaften für diesen beispiellosen globalen Betrug endlich zur Verantwortung gezogen werden.

(Auszug von RSS-Feed)

Pressefreiheit siegt: „Biberacher Schandurteil“ gegen freien Journalisten aufgehoben

24. Juli 2026 um 10:00

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Am Morgen des 14. Februar 2024 versammelten sich anlässlich des Politischen Aschermittwochs der Grünen 80 bis 100 Personen in Biberach, um gegen die Bundespolitik zu protestieren. Im Verlauf trafen Fahrzeuge und Personenschutzkräfte von Bundesminister Cem Özdemir auf die Menge, was als „Blockade“ durch die Demonstranten behandelt wurde. Ein freier Journalist dokumentierte das Geschehen – und fand sich bald darauf auf der Anklagebank wieder. Im Dezember 2024 wurde er wegen Nötigung verurteilt. Dieses Urteil wurde nun jedoch vom Landgericht Regensburg kassiert.

Der folgende Kommentar erschien zuerst bei stattzeitung.net:

„Der wollte nicht nur Fotos machen, auch von der Grundhaltung her.“ Diese Feststellung des Staatsanwalts am Biberacher Amtsgericht war ein Offenbarungseid, und führte im Dezember 2024 mit zur Verurteilung des Pressefotografen Michael von Lüttwitz. „Nötigung“ lautete die Anklage. „Nötigung“ lautete das Urteil der Richterin, das nun in seiner Gesamtheit vom Landgericht Ravensburg zerschlagen wurde. Mit einem Freispruch verließ das Oppositionsmedium stattzeitung.net den Gerichtssaal in Ravensburg. Ein Richter hat Augenmaß bewiesen. Ein großer Tag für die Pressefreiheit.

Der 20. Juli 2026 ist ein guter Tag für die Pressefreiheit in Deutschland. Das „Biberacher-Schandurteil“ gegen den Pressefotografen Michael von Lüttwitz wegen Nötigung wurde vom Landgericht Ravensburg in seiner Gesamtheit zerschlagen.

Die Pressefreiheit hat obsiegt. Freispruch lautete das Urteil des Vorsitzenden Richters am Landgericht Ravensburg, denn Dr. Pohlmann konnte den gegen den Pressefotografen der stattzeitung.net, Michael Freiherr von Lüttwitz, erhobenen Vorwurf der Nötigung nicht erkennen. Im Rahmen der Berichterstattung zu den „Biberacher-Bauern-Prozessen“ am 14. Februar 2024 hatte der freie Journalist von Lüttwitz das Geschehen rund um den politischen Aschermittwoch der Partei „Die Grünen“ dokumentiert. stattzeitung.net hatte im Anschluss kritisch über die „Flucht“ der „Grünen“ berichtet, die ihre Veranstaltung absagten, wohl mehr aus politischem Kalkül, denn eine Gefahrenlage hatte es laut Polizei in Biberach nie gegeben. Auf den fragwürdigen Polizeieinsatz hin folgten in der Freien Presse stattzeitung.net etliche Artikel mit entsprechender Bebilderung.

„Das alles, was hier vorliegt, reicht nicht aus, um daraus eine Nötigung zu machen, wenn er ein paar Momente als Pressevertreter auf der Straße Fotos macht, aber niemanden blockiert“, so beurteilte Richter Dr. Pohlmann am Landgericht Ravensburg die Lage schon sehr früh in der Verhandlung am vergangenen Montag. Der Staatsanwalt sah dies anders, in Abwägung der Gefahrenlage habe die Pressefreiheit hier keine Oberhand. Auch einen Platzverweis seitens der Polizei gegen die Demonstranten wollte der Staatsanwalt ausgesprochen sehen. Ein gehobener Polizeistock ist jedoch keine unmissverständliche Botschaft, eine Straße zu räumen, musste er allerdings im Laufe der Verhandlung einräumen, zumal viele der Demonstranten, wie er selbst es ausdrückte, zum ersten Mal bei einer Demonstration wären. Dass die Polizeikräfte vor Ort, inklusive eines Deeskalationsteams, nicht mit Lautsprechern ihre Anweisungen gaben, ist nach wie vor unverständlich. Wie auch der Anschein, die Polizei habe die Lage erst eskaliert, als die bis auf den Fahrer leeren Vorausfahrzeuge der Politiker kamen und nicht ungehindert durchfahren konnten, was den Kern der Anklage darstellte. Alles gut sichtbar auf der Videodokumentation der Polizei und auf den veröffentlichten Fotos von stattzeitung.net

Das Amtsgericht in Biberach, das offensichtlich auf das öffentlich ausgesprochene Geheiß des damaligen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, „es werden harte Urteile fallen“, über 40 Landwirte und Demonstranten wegen Landfriedensbruch und Nötigung anklagte, und zum größten Teil verurteilte, hatte am 13. Dezember 2024 auch den Pressevertreter Michael von Lüttwitz wegen Nötigung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. stattzeitung.net war bei den meisten Prozessen im Gerichtssaal, und hat ausführlich über die zum Teil geradezu abenteuerlichen Urteile gegen die Bauern berichtet.

Beim Widerspruch gegen das Urteil gegen Michael von Lüttwitz ging es jedoch zusätzlich, und das ist gravierend, um die Pressefreiheit. Daher war es nur folgerichtig, gegen das „Biberacher Urteil“ Berufung einzulegen. stattzeitung.net wählte als Verteidigung die Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier, aus dem „Team Haintz“. Viktoria Dannenmaier und Markus Haintz sind Profis im Medienrecht.

Wie bereits in Biberach und unter genauso großer Beteiligung der Öffentlichkeit im vollbesetzten Gerichtssaal wurden auch am 20. Juli 2026 in Ravensburg fast 60 Minuten Polizeivideos in Augenschein genommen, die das Verhalten des Pressevertreters dokumentierten. Immer wieder sagte Richter Dr. Pohlmann, der Angeklagte stünde ganz überwiegend auf dem Bürgersteig, eine Nötigung sei nicht erkennbar. Daraus konnte man recht früh schließen, wohin der Hase laufen würde. Es ist unverzichtbar, explizit nochmals darauf hinzuweisen, dass die Richterin am Amtsgericht Biberach dieses Video-Material auch gesehen hat, die Faktenlage wohl aber offensichtlich nicht gelten ließ. „Ungeheuerlich“, urteilten damals Prozessbeobachter. Wie so oft in politischen Prozessen in Deutschland schien es in Biberach eine „Stallorder“ zu geben, die unter allen Umständen eingehalten werden musste.

Nach Aufforderung durch den Richter konnte der Angeklagte Michael von Lüttwitz gleich zu Beginn des Prozesses sein Statement abgeben, hier Auszüge daraus: „Nach einem Strafantrag meinerseits gegen einen Polizisten bei der Demonstration erhielt ich als Retourkutsche von der Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Nötigung. Aufgrund meiner Pressearbeit wurde ich verurteilt, weil ich angeblich mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätte. Ich hatte keinen Vorsatz, auch keinen bedingten. Obwohl ich mich als Pressevertreter artikulierte, ignorierte der Polizist meine Hinweise und drohte mir letztlich mit Gewalt, indem er mir sagte, er zerschmettere meine Kamera, wenn ich weiterhin Fotos mache“.

Im Biberacher-Prozess sagte ein als Zeuge einvernommener Polizeibeamter, es habe eine Anzeige des Angeklagten gegen einen Polizeibeamten vorgelegen, wegen Nötigung und Körperverletzung, diese sei niedergeschlagen worden. Dadurch sei man erst auf den Pressefotografen aufmerksam geworden, und habe dann seitens der (von MP Kretschmann und Innenminister Strobl, Anm. der Redaktion) Sonderermittlungsgruppe gegen den Pressefotografen ermittelt. So kam das Ganze also zustande. Mithilfe einer Funkzellenabfrage, so der „Polizei-Zeuge“ habe man den Standort des Pressefotografen ermittelt. Das Hinzuziehen eines „Super-Recorders“ (für Audioaufnahmen, Sprachaufnahmen etc.) war bisher nicht Gegenstand des Verfahrens, und hätte so Rechtsanwältin Dannemaier auch sogleich ihrerseits einen Verwertungswiderspruch zur Folge gehabt.

Michael von Lüttwitz hatte Anzeige gegen Unbekannt erhoben, da ihm einerseits ein Polizist androhte, seine Kamera zu beschädigen, und er andererseits gesehen (und fotografiert) hatte, wie ein Polizeibeamter einem Demonstranten Pfefferspray geradewegs ins Auge schoss.

Hatte das Biberacher-Amtsgericht bei den „Bauern-Prozessen“ stets bestritten, dass es sich bei dem „Bauern-Protest“ um eine „Versammlung“ handelte, also um eine erlaubte Form des Protests gegen eine politische Veranstaltung, musste der Staatsanwalt in Ravensburg gleich zu Prozessbeginn zugestehen, dass es sich hierbei tatsächlich um eine „Versammlung“, und nicht, wie in Biberach verlautet, eine „Blockade“ gehandelt hatte. Dies ist eine gravierende Tatsache, die, wie stattzeitung.net bereits berichtet hat, im Grunde alle bisherigen „Biberacher-Urteile“ anfechtbar macht.

Die Menschenmenge der „Protestler“ am Aschermittwoch 2024 in der Biberacher Gigelbergstraße hatte lange Zeit immer noch mit einer Veranstaltung der „Grünen“ in der Biberacher Stadthalle gerechnet. Die Landwirte waren gekommen, um gegen die damals von der EU beschlossenen finanziellen Härten gegen die Bauern zu protestieren. Der damalige Landwirtschaftsminister Cem Özdemir war wie MP Kretschmann und weitere „Polit-Prominenz“ nach Biberach gekommen. Es war die Zeit, in der auch der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck aus „Angst“ vor ein paar Bauern sich nicht von einer Fähre traute. Da die „Bauern-Proteste“ in Biberach ganz überwiegend friedlich verliefen, und auch keine Polizisten verletzt wurden, hat die Absage der Veranstaltung in der Festhalle den Anschein einer Opfer-Stilisierung der grünen Partei, die in den damaligen Zeitraum passte. Dies alles muss im Zusammenhang gesehen werden.

Im Verlauf des Berufungsprozesses in Ravensburg nahm der studierte Biologe von Lüttwitz, der nach seinem Abschluss nicht im Lehramt, sondern gleich als Fachjournalist gearbeitet hatte, den Richter und die Anwesenden mit auf einen Exkurs durch seine Arbeit als Pressefotograf. Er erklärte Weitwinkelobjektive, und seine Suche nach einer guten Position für ein perfektes Bild. „Ich muss ja einen guten Standort wählen, sonst habe ich nur Hinterköpfe auf meinem Foto“, sagte Michael von Lüttwitz beispielsweise. Richter Pohlmann konnte ihm folgen, und im Bestreben für die Pressarbeit keinen Hinweis auf Nötigung erkennen, da sich der Fotograf komplett aus dem Geschehen der Straße heraushielt, und überwiegend sogar seitlich am Straßenrand stand. So konnte man dem Journalisten nicht unterstellen, er habe zwei Vorausfahrzeuge der „Grünen“ blockiert, die aufgrund der Menschenmenge in der Straße nicht ungehindert haben durchfahren können. Auch an den mit einigen Pflastersteinen errichteten Blockaden hatte von Lüttwitz absolut keinen Anteil. Bereits im Prozess in Biberach bezeichnete ein Polizeibeamter der als Zeuge geladen war, den Pressefotografen von Lüttwitz als nicht aggressiv, sondern als passiv. Was aber beim Urteil der Richterin alles keine Rolle spielte.

Die nun wiederum in Ravensburg vorgeladenen drei Polizeibeamten konnten zur Sache als solches auch wieder wenig beitragen, da zwei von ihnen gar nicht vor Ort, und der Dritte mit dem anfertigen der Polizeivideos beschäftigt war.

Obwohl der Staatsanwalt sein Plädoyer immer wieder auf verschiedene Zeitabschnitte des Polizeivideos lenkte, war darauf kein Fehlverhalten des Pressefotografen erkennbar. Noch nicht einmal bei einem Zeitraum, den er anführte, der aber gar nicht Gegenstand der Verhandlung war, wie Verteidigerin Dannenmaier sogleich einwarf.

Eine Grundabwägung zur Effektivität der Gefahrenabwehr gegen die Pressefreiheit, diese könne sich auch gegen die Allgemeinheit und Nichtstörer richten, die potentiell zu Störern werden könnten, wollte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer erkennen – und damit den Tatbestand der Nötigung erfüllt sehen. Dies verfing nicht beim vorsitzenden Richter, der in seiner Urteilsbegründung dem Plädoyer der Verteidigung folgte. Dies kann man, obwohl gründlich ausgearbeitet, wie folgt zusammenfassen: „Der Angeklagte hat niemanden genötigt“.

Es gibt wenig, das gegen ihn spricht, so Richter Pohlamnn, der mit seinem Freispruch das Biberacher Gerichtsurteil vom 13. Dezember 2024 aufhob. Michael Freiherr von Lüttwitz war als Journalist vor Ort, und hat sich maximal kurz auf der Straße aufgehalten. Das reicht nicht für den Vorwurf der Gewaltausübung, so sein abschließendes Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, der Staatsanwalt geht in Revision, was aber laut Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier nur eine Formsache ist.

Ein bedeutsamer Freispruch: Ein Pressevertreter muss nicht die Polizei um Erlaubnis fragen, was, wann und wie er seine Arbeit macht. Sofern er niemanden stört, hat er Handlungsfreiheit. Das bedeutet Pressefreiheit. Dies gilt jetzt nach dem Ravensburger-Urteil auch für Oppositionsmedien, wenn die sich an journalistische Spielregeln halten.

(Auszug von RSS-Feed)
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