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Heute — 18. April 2026

Jedes zweite „Blasphemie“-Verfahren in Berlin wegen „Islamfeindlichkeit“

18. April 2026 um 14:00

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Wenn es um den Islam geht, versteht die Berliner Justiz offenbar keinen Spaß mehr. Während vielerorts in Deutschland das Christentum oder jüdisches Leben zunehmend unter Druck geraten, zeigt eine neue Statistik aus der Hauptstadt eine erschreckende Schieflage auf: Die Ermittlungen wegen angeblicher „Islamfeindlichkeit“ sind in Berlin regelrecht explodiert. Wer den Islam kritisiert, rückt immer schneller ins Visier der Strafverfolgungsbehörden.

Die Zahlen aus Berlin liegen nun schwarz auf weiß vor und stammen aus einem brisanten Exklusiv-Bericht des Portals Apollo News, das bei der Staatsanwaltschaft der Bundeshauptstadt genau nachgefragt hat. Es geht um Paragraf 166 des Strafgesetzbuches – den sogenannten Blasphemie-Paragrafen. Dieser verbietet die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Wer angeblich den öffentlichen Frieden durch solche Äußerungen stört, dem drohen bis zu drei Jahre Haft oder empfindliche Geldstrafen. Doch dieser Paragraf wird in Berlin immer häufiger fast ausschließlich für eine einzige Religion angewendet – den Islam.

Immer häufiger geraten Islam-Kritiker in die Mühlen der Justiz. Die Zahlen von Apollo News belegen: Von den insgesamt 32 Ermittlungsverfahren im Jahr 2025 wurden exakt die Hälfte, also 16 Fälle, wegen angeblicher Islamfeindlichkeit geführt. Das ist jedes zweite Verfahren! Zum Vergleich: Noch im Jahr 2023 lag dieser Anteil bei gerade einmal 20 Prozent. Das ist ein deutlicher Anstieg. Schaut man sich den gesamten Zeitraum von 2023 bis 2025 an, wird die Schieflage noch absurder. Insgesamt gab es 76 Ermittlungsverfahren. Die unfassbare Aufschlüsselung der Staatsanwaltschaft:

  • 31 Verfahren (40 Prozent) wegen eines „islamfeindlichen“ Hintergrunds.
  • Nur 8 Verfahren wegen Antisemitismus.
  • Nur lausige 5 Verfahren wegen eines „christenfeindlichen“ Hintergrunds!
  • Hinzu kommen 7 Verfahren wegen eines mutmaßlich „fremdenfeindlichen“ Hintergrunds sowie einige Fälle der Kategorie „Sonstige“.

Die Gesamtanzahl der Ermittlungen schnellt in die Höhe – und zwar fast ausschließlich, weil die Ermittlungsbehörden in Berlin plötzlich überall „Islam-Hasser“ wittern. Im Jahr 2023 waren es beschauliche 15 Fälle (darunter gerade mal 3 wegen Islamfeindlichkeit). Im Jahr 2024 stieg die Zahl bereits auf 29 Fälle (12 wegen Islamfeindlichkeit), um 2025 auf 32 Fälle (16 wegen Islamfeindlichkeit) zu steigen. Angesichts dessen, dass seit dem Hamas-Terroranschlag in Israel und der Antiterroroperation der IDF im Gazastreifen der Judenhass bei Moslems und Linken in Deutschland geradezu explodiert ist, zeigt sich durchaus eine massive Schieflage.

Was das bedeutet, liegt auf der Hand: Die Berliner Strafverfolger nutzen den Gummiparagrafen 166 zunehmend, um Aussagen über den Islam abzustrafen, die nach Lesart der Behörden den „öffentlichen Frieden“ stören könnten. Wie viele Menschen wegen unliebsamer Meinungen über den Islam tatsächlich zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt wurden, darüber hüllt sich die Staatsanwaltschaft in den Mantel des Schweigens.

(Auszug von RSS-Feed)
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Deutschland: Ermittlungen gegen Islamkritiker – aber Christenverhöhnung bleibt straffrei

15. April 2026 um 08:00

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In Deutschland reicht eine kritische Haltung zum Islam und der starke Staat schaltet sich ein. Zwei christliche Youtuber aus Hamburg müssen sich wegen Blasphemie verantworten, obwohl niemand sie angezeigt hat. Gleichzeitig wird die Verhöhnung des Christentums als Kunst gefeiert und antisemitischer Hass auf den Straßen bleibt folgenlos. Justitia trägt offenbar Scheuklappen.

Ein Kommentar von Chris Veber

Im Dezember 2024 veröffentlichten Niko und Tino auf ihrem Kanal „Eternal Life“ ein Video mit dem Titel „Der Islam ist kein Frieden“. Darin zeigten sie Aufnahmen von „pro-palästinensischen“ Demonstrationen in Berlin-Wedding und aus Hamburg, wo „Muslim Interaktiv“ ein Kalifat forderte. Die beiden zitierten das Hadith, das Muslime aufruft, Juden zu töten, bis diese „sich hinter Steinen und Bäumen verstecken“, eine Passage, die auch in der Hamas-Charta steht. Sie nannten den Judenhass einen „dämonischen Geist“ und sagten „Der Islam und die Botschaft dahinter bringt nur Hass, Macht und Mord. Diese Religion ist kein Frieden, keine Freude und kein Leben.“

Das war zu viel in Buntland. Im Februar 2025 nahm die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen von Amts wegen auf (ohne Anzeige), zuerst gegen Niko, dann auch gegen Tino. Wegen §166 StGB, der „Beschimpfung von Bekenntnissen“. Die Behörde sah in den Worten eine Herabwürdigung des Islam, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Video hatte nur 600 bis 1.000 Aufrufe, wurde rasch von YouTube als „gefährlich“ eingestuft und entfernt. Der Anwalt der Youtuber betont, es gehe um die Verteidigung des christlichen Glaubens und die Warnung vor Antisemitismus, nicht um Hetze. Dennoch läuft das Verfahren weiter. Offensichtlich will die Behörde ein öffentlichkeitswirksames Zeichen gegen den „antiislamischen Rassismus“ setzen.

Verhöhnung des Christentums wird toleriert

Wer hingegen das Christentum verhöhnt, steht unter dem Schutz der Kunst- und Meinungsfreiheit. Carolin Kebekus rappt 2020 in ihrer ARD-Show als Nonne vor dem Kruzifix: „Bei der Priesterweihe komm’ wir nicht an die Reihe“ und „Lasst uns rein in euren Pimmelverein“. Wegen der Vulva-Motive und der direkten Sexualisierung Jesu gab es hunderte Beschwerden, aber keine Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Köln legte alle Anzeigen zurück.

Noch drastischer geht es in der antichristlichen Hochkultur zu. Florentina Holzingers „Oper“ „Sancta“ zeigte nackte Nonnen auf Rollschuhen, lesbische Liebesszenen am Kreuz und sexuelle Rituale auf dem Altar. Die „Oper“ löste massive Blasphemie-Vorwürfe aus, doch die Justiz unternahm natürlich nichts. Statt einem Verfahren gab es Lob von den linksgrünen Wokoharam als „radikal“ und der „Inszenierung des Jahres“.

Das Satiremagazin Titanic veröffentlichte 2020 ein Cover mit entblößtem Jesus und Papst in obszöner Pose. In Deutschland natürlich straffrei. Alles Kunst, alles erlaubt. Diese Liste lässt sich endlos fortsetzen.

Auch keine Konsequenzen für antijüdische Hetze

Gleichzeitig tobt auf deutschen Straßen offener Judenhass. Bei Demonstrationen der Islamofaschisten und ihrer Unterstützer wird die Auslöschung Israels gefordert, Hadithe zitiert, welche die Tötung von Ungläubigen verlangen und Juden als Schweine beschimpft. Die Staatsanwaltschaften bleiben merkwürdig still. Der gleiche Paragraph 166, der bei Islamkritik zu einem Verfahren führt, bleibt bei antijüdischer Hetze auffallend folgenlos.

Mehr Doppelmoral geht nicht. Der starke Staat, der sich sonst so divers, inklusiv und tolerant gibt, schützt nur eine bestimmte Religion mit der ganzen Macht des Strafrechts. Kritik am Islam wird zur „Friedensstörung“ erklärt, während die systematische Verhöhnung des Christentums als Fortschritt gilt. Wer die „Religion des Friedens“ mit Skepsis betrachtet, riskiert ein Ermittlungsverfahren. Wer Kreuze entweiht oder Jesus sexualisiert, bekommt Fördergelder und den Applaus der Bessermenschen.

Justitia ist nicht blind. Sie ist parteiisch. Die Meinungsfreiheit gilt offenbar nur für eine Meinung. Die christlichen Youtuber Niko und Tino haben im Kern lediglich gesagt, dass Judenhass toleriert wird, solange er aus einer bestimmten Ecke kommt. Aber der starke Staat greift nur ein, wenn die falsche Religion kritisiert wird. Das ist kein Rechtsstaat, das ist Gesinnungsjustiz. Aber das passt schon so. In islamischen Ländern ist die Kritik am Islam ja auch verboten.

Übrigens bin ich dafür alle Blasphemiegesetze zu streichen. Jede Religion muss es sich gefallen lassen, kritisiert zu werden. Ebenso wie jede Ideologie. Dafür wurde in Europa lange gekämpft.

(Auszug von RSS-Feed)
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