Ein von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommener Bedrohungsfaktor für die Handlungsfähigkeit ganzer Staaten auf EU-Ebene ist die Tatsache, dass Höchstgerichte immer mehr Einfluss gewinnen, wenn es darum geht, linksideologisch gefärbte Agenden umzusetzen.
Der „Marsch durch die Institutionen“ linker Ideologen wird so zum mächtigsten Hebel, eine demokratische Gesellschaft gegen den Willen der Mehrheitsbevölkerung zu zerstören. Hier geben Richter die Richtung vor, was passieren muss oder zu unterlassen ist.
Karlsruhe hebelt Migrationskurs aus – Richter setzen politische Entscheidungen außer Kraft
Mit seinem jüngsten Beschluss sendet das Bundesverfassungsgericht ein Signal, das weit über den Einzelfall einer afghanischen Familie hinausgeht. Um den Anschein der Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten zu wollen, betonen die Richter, dass sie keinen generellen Stopp der Afghanistan-Aufnahmeprogramme anordnen. Faktisch erschweren sie der Bundesregierung jedoch die Umsetzung ihres (versprochenen) politischen Kurses erheblich.
Nach der Bundestagswahl hatte die neue Bundesregierung entschieden, freiwillige Aufnahmeprogramme für Afghanen weitgehend zu beenden. Diese Entscheidung beruhte auf einem klaren politischen Mandat: Die Begrenzung der ausufernden Migration gehörte zu den zentralen Wahlversprechen der Regierungsparteien. Das Bundesinnenministerium erklärte daraufhin zahlreiche frühere Aufnahmezusagen für gegenstandslos.
Richter schränken Handlungsfähigkeit der Regierung ein
Nun erklärt Karlsruhe, eine solche pauschale Vorgehensweise verstoße gegen das Willkürverbot. Stattdessen müsse jeder einzelne Fall individuell geprüft werden. Was juristisch als Schutz des Rechtsstaats dargestellt wird, bedeutet politisch vor allem eines: Die Regierung verliert einen erheblichen Teil ihrer Handlungsfähigkeit.
Der Rechtsstaat oder die Herrschaft der Richter?
Dieser Beschluss stellt ein weiteres Beispiel dar, wie Gerichte zunehmend politische Entscheidungen korrigieren. Die Bundesregierung wollte ein freiwilliges Programm beenden – nicht aufgrund eines internationalen Vertragszwangs, sondern aus einer veränderten politischen Bewertung. Dass ausgerechnet Gerichte nun festlegen, unter welchen Voraussetzungen diese Entscheidung umgesetzt werden darf, wirft grundsätzliche Fragen zur Gewaltenteilung auf!
Die Richter argumentieren mit dem Schutz vor staatlicher Willkür. Doch der Begriff der Willkür wird hier äußerst weit ausgelegt. Die pauschale Beendigung eines freiwilligen Aufnahmeprogramms ist zunächst eine politische Verwaltungsentscheidung. Ob diese sinnvoll oder gerecht ist, sollten letztlich Regierung und Parlament verantworten – und nicht das Bundesverfassungsgericht.
Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen
Besonders problematisch ist die Signalwirkung des Urteils. Wenn selbst freiwillige Aufnahmezusagen nach Jahren nicht mehr pauschal aufgehoben werden dürfen, entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Jeder einzelne Fall muss geprüft, dokumentiert und juristisch abgesichert werden. Das kostet Zeit, Personal und Steuergeld.
Zudem dürfte die Entscheidung weitere Klagen nach sich ziehen. Anwälte werden sich auf den Karlsruher Beschluss berufen, wodurch Gerichte und Behörden zusätzlich belastet werden. Ein eigentlich beendetes Aufnahmeprogramm könnte so faktisch über Jahre hinweg weiterwirken.
Demokratische Legitimation wird geschwächt
Millionen Wähler hatten Parteien unterstützt, die eine restriktivere Migrationspolitik angekündigt hatten. Wenn Gerichte anschließend wesentliche Elemente dieser Politik einschränken, bestätigt die „Verschwörungstheorie“, dass Wahlergebnisse nur begrenzte Auswirkungen auf die tatsächliche Politik haben und dass die wahren Drahtzieher im Hintergrund agieren: beispielsweise Logenbrüder.
Dieser Eindruck ist gefährlich. Demokratie lebt davon, dass politische Mehrheiten ihre Programme innerhalb des geltenden Rechts umsetzen können. Werden immer mehr politische Grundsatzentscheidungen in Gerichtssäle verlagert, wächst die Distanz zwischen Wählerwillen und politischer Realität.
„Humanität“ braucht auch politische Grenzen
Niemand bestreitet, dass Menschen in Afghanistan oder in anderen Gebieten dieser Welt teilweise unter dramatischen Bedingungen leben. Dennoch muss ein souveräner Staat selbst entscheiden können, wen er aufnimmt und welche Programme er beendet. Humanitäre Verantwortung, oder anders gesagt „Weltsozialamt“ sein zu wollen bzw. zu müssen, darf nicht bedeuten, dass einmal getroffene politische Zusagen unabhängig von späteren demokratischen Entscheidungen dauerhaft fortgelten.
Schleimige Ausrede à la „wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass“
Das Bundesverfassungsgericht betont zwar, die Bundesregierung könne Aufnahmeprogramme grundsätzlich beenden. Indem es jedoch umfangreiche Einzelfallprüfungen verlangt, erschwert es die praktische Umsetzung dieses politischen Willens erheblich.
Abschied von demokratischen Entscheidungen – hin zum Richterstaat
Der Karlsruher Beschluss stärkt die Rolle der Gerichte zulasten der demokratisch legitimierten Regierung, erhöht den bürokratischen Aufwand und könnte zahlreiche weitere Klagen auslösen. Wer eine klare Begrenzung freiwilliger Aufnahmeprogramme erwartet hat, dürfte den Eindruck gewinnen, dass selbst eindeutige politische Entscheidungen zunehmend von der Justiz relativiert werden. (CR)
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Es ist wieder einmal ein ungewöhnlich mildes Urteil, das wütend macht: Der 21-jährige US-Amerikaner John Rudat wurde vor einem Jahr in einer Dresdner Straßenbahn angegriffen, als er eine 19-Jährige vor Migranten schützen wollte. Ein Syrer zerschnitt ihm mit einem Cuttermesser das Gesicht. Der Fall erregte auch in den USA großes Aufsehen.
Knapp ein Jahr nach der Messerattacke sind jetzt die Urteile gegen die zwei Angeklagten ergangen: Ein 21-Jähriger Syrer wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu lächerlichen drei Jahren Jugendhaft verurteilt, obwohl das Landgericht Dresden einräumt, er habe seinem Opfer bleibende Schäden zugefügt.
Der 22-jährige Mitangeklagte, ebenfalls Syrer, wurde unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflagen wurden ihm ein Bewährungshelfer, gemeinnützige Arbeit, Suchtberatung und ein Aggressionskontrolltraining verordnet.
Der US-Amerikaner John Rudat war damals in Dresden zu Besuch bei seiner deutschen Gastfamilie und wurde in der Straßenbahnlinie 7 brutal angegriffen, als er sich schützend vor eine 19-Jährige stellte. Zwei Syrer attackierten ihn. Einer der beiden Täter, Ismail H. (21), zog ihm dabei ein Cuttermesser quer über das Gesicht – vom linken Auge bis zum rechten Mundwinkel. Die Narbe auf seiner Nase wird für immer bleiben.
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Ein noch als Mann wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilter Sexualstraftäter verbüßt nach einem „Geschlechtswechsel“ seine siebenjährige Haftstrafe jetzt im Frauengefängnis. Einem Bericht der „Thüringer Allgemeinen“ zufolge ließ die zuständige Strafvollstreckungskammer die 44 Jahre alte pädokriminelle Transfrau vom Männergefängnis im thüringischen Gräfentonna (Landkreis Gotha) in das Frauengefängnis Chemnitz (Sachsen) verlegen. Hintergrund: Thüringen verfügt über keine eigenen Frauengefängnisse.
Der bzw. die Straftäter(in) hatte lediglich während seiner/ihrer Haft in Thüringen den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern lassen. Möglich macht diesen Irrsinn das im April 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) der damaligen Ampel-Koalition.
Seither ist es möglich, einmal im Jahr durch einen Sprechakt auf dem Standesamt sein Geschlecht zu ändern. Dieses Recht steht auch Straftätern zu.
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Das britische Justizministerium verweigert die Offenlegung detaillierter Verurteilungsstatistiken nach Herkunftsstaaten. Trotz einer Anordnung der eigenen Transparenzbehörde zieht die Labour-Regierung vor ein Gericht, um die Veröffentlichung kriminalpolitischer Daten zu verhindern. Man will das wahre Ausmaß der Ausländerkriminalität verschleiern.
Das britische Justizministerium (MoJ) der sozialistischen Regierung geht juristisch gegen eine Anordnung des Informationskommissars (ICO) vor. Die Behörde hatte das Ministerium angewiesen, detaillierte Daten über strafrechtliche Verurteilungen nach der Nationalität der Täter herauszugeben. Grundlage war ein Antrag der Denkfabrik Centre for Migration Control (CMC) auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes. Doch die Sozialisten wollen solche Daten nicht veröffentlicht sehen, weil dies die ganze linke Propaganda hinsichtlich der „Goldstücke“ in Stücke zerreißen würde.
Die Analysten forderten die Zahlen aller Verurteilungen in England und Wales für den Zeitraum von 2018 bis 2024 an. Abgefragt wurden spezifische Schwerverbrechen wie Vergewaltigung, Mord, Raub, Waffendelikte und Drogenkriminalität. Das Justizministerium verweigerte die Auskunft mit Verweis auf hohe Bearbeitungskosten sowie angeblichen Datenschutz. Der Informationskommissar wies beide Argumente zurück: Die Komplexität von Datensätzen entbinde eine Behörde nicht von der Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Kostenschätzung, und Datenschutzbedenken ließen sich durch das Anonymisieren von Kategorien mit weniger als fünf Fällen ausräumen.
Anstatt die Daten offenzulegen, legte die sozialistische Regierung Berufung beim zuständigen Tribunal ein. Dies blockiert die Veröffentlichung während des laufenden Rechtsstreits. Der konservative Schatten-Justizminister Nick Timothy warf der regierenden Labour-Partei vor, politisch brisante Erkenntnisse zu verschleiern. Daten zu Sexualdelikten nach Nationalitäten würden zurückgehalten, obwohl bekannt sei, dass Migranten aus bestimmten Herkunftsländern bei Vergewaltigungen und sexueller Nötigung überrepräsentiert sind. Justizminister David Lammy lehnte die Herausgabe der vollständigen Datensätze ab und verwies auf bestehende Routinestatistiken.
Kritik kommt auch von der Partei Reform UK. Deren Sprecher Robert Jenrick sprach von einer Fortsetzung der bisherigen Geheimhaltung, die bereits unter den vorherigen konservativen Regierungen praktiziert worden sei. CMC-Forschungsdirektor Robert Bates kündigte an, den Rechtsstreit weiterzuführen. Es liege im öffentlichen Interesse zu erfahren, wie sich die Straffälligkeit nach Staatsbürgerschaften verteilt, um die Wirksamkeit von Migrations- und Justizpolitik bewerten zu können. Insbesondere auch deshalb, weil im Vereinigten Königreich – wie auch in fast allen anderen europäischen Ländern – ausländische Straftäter in den Gefängnissen im Verhältnis zum Bevölkerungsanteil deutlich überrepräsentiert sind.
Auch die Briten haben ein Anrecht darauf zu wissen, wie negativ sich die anhaltende Zuwanderung nach Großbritannien auf die öffentliche Sicherheit auswirkt. Immerhin sind sie es, die unter der importierten Kriminalität – darunter auch die berüchtigten Rape Gangs – leiden. Doch den Linken Ideologen ist dies offensichtlich völlig egal. Täterschutz statt Opferschutz scheint gerade immer dann wichtiger zu sein, wenn es sich dabei um Nicht-Staatsbürger handelt. Dies lässt das britische Justizministerium wieder einmal durchblicken.
