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Heute — 02. Februar 2026

Versuchter Wohnungseinbruch in Wilhelmshaven – Polizei sucht Zeugen

02. Februar 2026 um 14:55

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Versuchter Wohnungseinbruch in Wilhelmshaven

Wilhelmshaven (ots) – In der Zeit vom 31. Januar 2026, 20:00 Uhr, bis zum 1. Februar 2026, 09:00 Uhr, kam es in der Börsenstraße zu einem versuchten Wohnungseinbruch in einem Mehrfamilienhaus.

Tatablauf

Nach bisherigen Informationen versuchte eine unbekannte Täterschaft, gewaltsam in die Wohnung des Geschädigten einzudringen. Hierbei wurde der Glaseinsatz der Wohnungstür auf unbekannte Weise eingeschlagen. Ein Betreten der Wohnung konnte ausgeschlossen werden.

Ermittlungen und Zeugenaufruf

Die Polizei Wilhelmshaven hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 04421 942-0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

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Durchsuchungen wegen gewerbsmäßigen Waffenhandels in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

02. Februar 2026 um 13:55

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Durchsuchungen aufgrund des Verdachts auf gewerbsmäßigen Waffenhandel

Hamburg (ots) – Ab 29. Januar 2026 haben Einsatzkräfte der Polizei und des Zolls in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 19 Objekte durchsucht und mehrere Waffen sowie Munition sichergestellt.

Tatablauf und Beteiligte

Die Durchsuchungen basieren auf umfangreichen Ermittlungen der Abteilung für Waffen- und Sprengstoffdelikte des Landeskriminalamtes Hamburg (LKA 7). Diese führten die Beamten zu neun Männern im Alter von 32 bis 61 Jahren, die im Verdacht stehen, gewerbsmäßig mit Waffen zu handeln, einschließlich solcher, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen könnten.

Durchsuchungen und sichergestellte Gegenstände

Am Donnerstagmorgen vollstreckten die Einsatzkräfte mehrere Durchsuchungsbeschlüsse, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg erlassen wurden. In diesem Rahmen wurden zehn Wohnobjekte (sechs in Hamburg, drei in Schleswig-Holstein und eins in Mecklenburg-Vorpommern), sechs Warenlager (vier in Hamburg und zwei in Schleswig-Holstein) sowie ein Kulturverein in Heimfeld durchsucht. Dabei stellten die Beamten unter anderem drei scharfe Pistolen, rund 4.000 Schuss Munition, elf Blend-/Rauchgranaten, einen Schalldämpfer und zwölf Schlagringe sicher. In einem Warenlager in Borstorf fand die Polizei zudem mutmaßliche Hehlerware, darunter hochwertige Kfz-Teile und Elektronikartikel.

Festnahmen und Haftanordnungen

Einen 43-jährigen Deutschen nahmen die Einsatzkräfte vorläufig fest, nachdem bei ihm zwei scharfe Schusswaffen gefunden wurden. Er wurde einem Haftrichter vorgeführt. Sechs weitere Tatverdächtige wurden nach Abschluss der Maßnahmen entlassen, da keine Haftgründe gegen sie vorlagen.

Weitere Ermittlungsergebnisse

Im Rahmen der Ermittlungen kam es zu einem weiteren Durchsuchungseinsatz am Freitagabend in der Wohnung eines 61-jährigen deutschen Staatsangehörigen im Stadtteil Tonndorf. Die Beamten fanden zwei scharfe Schusswaffen sowie in einem Lager in Stockelsdorf rund 80 Schuss Schrotmunition und etwa 80 Gramm Ecstasy. Auch dieser Tatverdächtige wurde nach den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Ein 42-jähriger Deutscher wurde bereits am 24. Januar 2026 wegen des Verdachts des Ankaufs eines Sturmgewehrs festgenommen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Heimfeld stellten die Polizisten einen geladenen Revolver sicher. Er wurde am 25. Januar 2026 einem Richter vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl erließ.

Die gemeinsamen Ermittlungen des LKA 7 und der Staatsanwaltschaft Hamburg dauern an. Die mutmaßliche Hehlerware findet zudem Bezug zu einem Ermittlungskomplex des Harburger Einbruchsdezernats (LKA 182).

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Ladendiebin leistet Widerstand nach Festnahme in Bremerhaven-Mitte

02. Februar 2026 um 13:50

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Ladendiebin leistet Widerstand in Bremerhaven

Bremerhaven (ots) – Eine 35 Jahre alte Ladendiebin hat am Freitagabend in Bremerhaven-Mitte Widerstand gegen die Polizei geleistet und wurde in Gewahrsam genommen.

Tatablauf

Angestellte eines Supermarktes in der Rudloffstraße beobachteten die Frau gegen 18.15 Uhr bei dem Versuch, drei Dosen Bier zu stehlen. Sie hielten die Frau fest, bis die Polizei eintraf.

Beteiligte und Verhalten

Gegenüber den Beamten zeigte die Frau ein aggressives Verhalten. Sie wurde immer aufgebrachter, begann zu schreien und trat nach den Einsatzkräften.

Folgen und Ermittlungsstand

Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Diebstahls, Beleidigung und Widerstand eingeleitet.

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Nach Stefan Niehoffs Tod: Hätten Habeck und seine Staatsanwälte ein Gewissen, würden sie sich bei seiner Familie entschuldigen

02. Februar 2026 um 13:00

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Es gleicht dem Gedenken an einen Märtyrer: Es gibt immer wieder Momente im Leben, da fällt es schwer, zur Tagesordnung überzugehen. Als sich am 31. Januar 2026 die Nachricht über den Tod von Stefan Niehoff über die sozialen Medien verbreitete, da musste wohl nicht nur ich schlucken. Der 65-Jährige starb in der Folge von Hirnblutungen, […]
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Versuchter Raub auf Kiosk in Hamburg-Barmbek-Nord – Polizei sucht Zeugen und Hinweise

02. Februar 2026 um 11:30

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Zeugenaufruf nach versuchtem Überfall auf Kiosk in Hamburg-Barmbek-Nord

Hamburg (ots) – Die Polizei bittet um Hinweise zu einem versuchten Raubüberfall auf einen Kiosk im Stadtteil Barmbek-Nord am Abend des 1. Februar 2026.

Tatablauf

Um 21:35 Uhr traten drei Männer in den Kiosk ein und forderten unter Vorhalt einer Schusswaffe die Kasseneinnahmen. Der 58-jährige Betreiber wies auf die Überwachungskameras hin, wodurch die Täter ohne Beute flüchteten.

Beschreibung der Tatverdächtigen

Die Männer konnten wie folgt beschrieben werden:

  • Täter 1: männlich, etwa 25 bis 30 Jahre alt, circa 180 cm groß, Schwarz, trug dunkle Kleidung.
  • Täter 2: männlich, circa 160 cm groß, dünne Statur, trug dunkle Kleidung.
  • Täter 3: männlich, circa 25 bis 30 Jahre alt, etwa 175 bis 180 cm groß, Schwarz, bekleidet mit dunkler Kleidung und einem Anglerhut.

Folgen und Ermittlungsstand

Umfassende Fahndungsmaßnahmen führten bislang nicht zur Identifizierung oder Festnahme der Männer. Personen, die Hinweise zu den Unbekannten geben können oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter 040/4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

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Fahndung nach mutmaßlicher Geldwäscherin in Bremen

02. Februar 2026 um 11:25

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Öffentlichkeitsfahndung nach mutmaßlicher Geldwäscherin

Bremen (ots) – Die Staatsanwaltschaft und die Polizei Bremen fahnden nach einer bislang unbekannten Täterin, die in mehreren Geldwäschedelikten verwickelt ist.

Tatablauf und Beteiligte

Die Frau eröffnete im Jahr 2023 unter falscher Identität und mit einem verfälschten norwegischen Personalausweis drei Bankkonten. Hierbei wurden die Adressaufkleber auf dem Ausweis gefälscht, und eine angebliche Meldeadresse eingefügt. Mit diesen Konten nahm sie Gelder in einem fünfstelligen Bereich aus anderen Betrugsstraftaten entgegen.

Ermittlungsstand

Bei der Kontoeröffnung wurde ein Bild der Frau gemacht. Umfangreiche Ermittlungen führten jedoch bisher nicht zu ihrer Identifizierung. Die Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen bitten um Mithilfe und fragen: Wer kann Angaben zu der abgebildeten Person machen? Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0421 362-3888 entgegen.

Bildunterschrift: Die mutmaßliche Geldwäscherin

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Raubüberfall auf Juwelier in Hamburg-Harburg – Täter von Passant überwältigt

02. Februar 2026 um 11:00

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Polizei nimmt Juwelier-Räuber in Hamburg-Harburg fest

Hamburg (ots) – Am Freitagabend wurde ein Mann vorläufig festgenommen, der verdächtigt wird, einen Juwelier in Hamburg-Harburg überfallen zu haben.

Tatablauf

Der Vorfall ereignete sich am 30. Januar 2026 um 18:24 Uhr am Seeveplatz. Der maskierte Täter betrat das Geschäft und sprühte unvermittelt mit Pfefferspray auf Kundinnen, Kunden sowie einen Angestellten. Anschließend zerstörte er mit einer Eisenstange eine Glasvitrine und entnimmt Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro. Der Täter flüchtete daraufhin in Richtung Seeveplatz.

Beteiligte und Festnahme

Ein 24-jähriger Passant beobachtete die Situation und nahm die Verfolgung des mutmaßlichen Täters auf. Trotz Schlägen mit der Eisenstange gelang es ihm, den Räuber zu halten. Unterstützung erhielt er von einem 47-jährigen Sicherheitsmitarbeiter. Gemeinsam konnten sie den Verdächtigen am Boden fixieren, bis die Polizei eintraf.

Folgen der Tat

Die Polizei nahm den 44-jährigen türkischen Verdächtigen kurz darauf vorläufig fest. Bei der Festnahme wurden das Raubgut sowie die Eisenstange sichergestellt. Der 24-Jährige erlitt leichte Verletzungen durch die Schläge mit der Tatwaffe und wurde vorsorglich ins Krankenhaus gebracht. Der Sicherheitsmitarbeiter blieb unverletzt.

Ermittlungsstand

Der Kriminaldauerdienst übernahm die ersten Ermittlungen und ordnete die erkennungsdienstliche Behandlung des Verdächtigen an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann dem Untersuchungsgefängnis zugeführt, und ein Haftrichter erließ bereits einen Haftbefehl. Die Ermittlungen dauern an.

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Super-Recognizer erkennt Sexualtäter am Bremer Hauptbahnhof und nimmt ihn fest

02. Februar 2026 um 10:55

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Verdächtiger einer Sexualstraftat am Bremer Hauptbahnhof gefasst

Bremen (ots) – Ein Super-Recognizer der Bremer Bundespolizei hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag einen Verdächtigen erneut erkannt, der beschuldigt wird, zwei minderjährige Mädchen im Zug belästigt zu haben.

Tatablauf

Der Mann, ein 20-Jähriger aus Bremerhaven, soll am vergangenen Mittwochabend in einem Zug von Bremen nach Syke mit zwei Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren ein Gespräch begonnen haben. Als die Jugendlichen am Bahnhof Syke ausstiegen, wird berichtet, dass der Verdächtige sie verfolgt und am Bahnsteig bedrängt hat. Dabei soll er eine der Mädchen an die Hüfte gefasst und sie an sich herangezogen haben. Die Mädchen konnten in einen anderen Zug flüchten, während der Mann am Bahnsteig verblieb.

Festnahme

Aufgrund einer Täterbeschreibung gelang es der Bundespolizei, den Verdächtigen mithilfe von Videoaufzeichnungen am Bremer Hauptbahnhof zu identifizieren. In der Nacht zum Sonntag wurde der Mann von einem Zivilfahnder erkannt, der über besondere Fähigkeiten zur Gesichtserkennung verfügt. Zusammen mit weiteren Zivilfahndern der Bundespolizei wurde der Verdächtige vorläufig festgenommen. In einer ersten Befragung gestand der Bremerhavener, die beiden Mädchen vier Tage zuvor belästigt zu haben.

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Mehrere Tatverdächtige nach Betrugsversuchen in Bremen-Osterholz gestellt

02. Februar 2026 um 10:10

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Mehrere Tatverdächtige nach Betrugstaten in Bremen festgenommen

Bremen (ots) – In der vergangenen Woche haben Einsatzkräfte der Polizei Bremen mehrere Tatverdächtige gefasst, die versucht hatten, durch verschiedene Betrugsmaschen ältere Menschen um ihr Geld zu bringen.

Tatablauf

Am Freitagnachmittag begleiteten zivile Einsatzkräfte einen 93 Jahre alten Mann in der Ortschaft Osterholz zu einer fingierten Geldübergabe. Der Senior war zuvor bereits mehrfach von einer Frau dazu gebracht worden, ihr Geld zu übergeben. Eine aufmerksam gewordene Bankmitarbeiterin hatte den Betrug erkannt und den Mann darauf hingewiesen. Bei der erneuten Geldübergabe ließ sich der 93-Jährige auf einen weiteren Versuch ein, diesmal in Begleitung der Einsatzkräfte.

Festnahme der Tatverdächtigen

Kurz nach der Übergabe des Geldes nahmen die Polizeibeamten zwei Frauen im Alter von 19 und 60 Jahren sowie einen 19-jährigen Mann fest. Das Trio wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen vorübergehend zur Wache gebracht. Die Ermittlungen gegen sie dauern weiterhin an.

Polizeiwarnung

Die Polizei warnt vor den vielfältigen Betrugsmaschen und appelliert insbesondere an die Angehörigen, ältere Mitbürger zu sensibilisieren. Es wird geraten, keine Fremden in die Wohnung zu lassen und sich am Telefon nicht unter Druck setzen zu lassen. Legen Sie auf und geben Sie auf keinen Fall Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.

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Einbruch in Einfamilienhaus in Meppen – Zeugen gesucht

02. Februar 2026 um 09:55

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Einbruch in Einfamilienhaus in Meppen

Meppen (ots) – Am Sonntag, dem 1. Februar 2026, kam es zwischen 14:00 Uhr und 18:45 Uhr zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Krokusstraße.

Unbekannte Täter gelangten gewaltsam in das Wohnhaus, durchsuchten die Räumlichkeiten und entwendeten unter anderem Bargeld. Nach der Tat flüchteten sie in unbekannte Richtung.

Ermittlungen und Zeugenaufruf

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die im angegebenen Zeitraum auffällige Personen oder Fahrzeuge wahrgenommen haben, werden gebeten, sich mit der Polizei Meppen unter der Rufnummer 05931 / 9490 in Verbindung zu setzen.

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Schussverletzung in Bremen-Gröpelingen – 36-Jähriger nach Auseinandersetzung ins Krankenhaus gebracht

02. Februar 2026 um 09:05

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Schussverletzung in Bremen-Gröpelingen

Bremen (ots) – Am Freitagnachmittag verletzte ein 45-Jähriger mutmaßlich einen 36 Jahre alten Mann in einer Wohnung in Gröpelingen.

Details zum Vorfall

Am 30. Januar 2026, gegen 15:35 Uhr, erhielten die Einsatzkräfte Meldungen von Zeugen, dass sich eine Person mit einer Schussverletzung in einem Szenetreff in der Debstedter Straße aufhielt. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung in einer Wohnung am Stendaler Ring, bei der der 36-Jährige in das Bein geschossen wurde.

Folgen und Ermittlungen

Der verletzte Mann wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, Lebensgefahr bestand nicht. Der Tatverdächtige konnte schnell identifiziert werden. Die Ermittlungen zu ihm sowie den Hintergründen der Tat sind noch im Gange.

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Wenn die landgerichtliche Unabhängigkeit auf der Strecke bleibt!

02. Februar 2026 um 09:00

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von Thomas Henning | Teil 1

Eine schallende Ohrfeige für eine große Strafkammer? Eine nicht kurzweilige Besprechung der Entscheidungen der 3. Großen Strafkammer des Landgerichtes Konstanz vom 28.08.2025 zu dem Aktz.: 3 KLs 44 Js 19271/24 und des Oberlandesgerichtes Karlsruhe 3. Strafsenat vom 27. Januar 2026 Aktz.: 3 Ws 296/25

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. Juli 2022 (2 BvR 1630/21) entschieden, dass routinemäßige, beaufsichtigte Urinkontrollen unter Entblößung des Genitals im Strafvollzug das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Gefangenen verletzen können. Solche intensiven Kontrollen sind nur bei konkretem Drogenverdacht verhältnismäßig, nicht jedoch als pauschale Maßnahme.

Die Kernpunkte der Entscheidung beinhalten die damit einhergehende Verletzung des Persönlichkeitsrechts, denn die Beobachtung des Genitalbereichs bei der Urinabgabe stellt einen erheblichen Eingriff in das Schamgefühl und das Recht auf Intimsphäre dar.

Das Bundesverfassungsgericht macht in dieser Entscheidung überdeutlich, dass Alkoholkontrollen oder Alternative Maßnahmen wie Drogenscreenings zu bevorzugen sind.

Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Gefangenen und insbesondere auch im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Schutz ihrer Intimsphäre und setzt hohe Hürden für die Praxis der Drogenscreenings in Justizvollzugsanstalten und in den Anstalten des Maßregelvollzuges.

Soweit scheinbar alles gut, das höchste deutsche Gericht hat gesprochen!

In der Maßregelvollzugseinrichtung in Reichenau ist die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, insbesondere mit der, in ihr wohnenden Reichweite und Bedeutung, zu keinem Zeitpunkt angekommen. Wozu auch!

In den meisten entwickelten Industriestaaten der westlichen Welt ist der Gesundheitssektor inzwischen der umsatzstärkste Wirtschaftszweig <Vgl. Irene Papanicolas/Liana R. Woskie/Ashish K. Jha, Health Care Spending in the United States and Other High-Income Countries, in: JAMA – Journal of the American Medical Association 10/2018, S. 1024–1039>.

In Deutschland ist eine beständige Kommerzialisierung der Kliniken zu beobachten, die für die gerichtlich angeordnete Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB, nach § 126a StPO, die einstweilige Unterbringung § 331 FamFG und andere Formen der Unterbringung zuständig sind.

Die ambivalente Haltung gegenüber psychisch Kranken hat etwa der 2011/12 publik gewordene „Fall Gustl Mollath“ ebenso wie der „Fall von Ulvi Kulac“ deutlich gemacht wie die aktuelle Debatte um das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Bayern
<unter anderem dazu: Florian Bruns, Der gefährliche Irre in unseren Köpfen, 28.4.2018,
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-04/psychiatrie-gesetz-bayern-psychkhg-stigmatisierung-psychisch-kranke-nationalsozialismus>;.

Man beachte aber derzeit auch die Diskussion um den ehemaligen Polizeibeamten Thomas Krebs, welcher sich eingerechnet den Zeitraum der Unterbringung nach § 126a StPO, weit über sechs Jahre im Maßregelvollzug befindet: (1).

Angesichts der nicht so weit zurückliegenden Vergangenheit, der Massenvernichtung von „unwertem Leben“ im dritten Reich obliegt es dem Rechtsstaat, insbesondere in diesem Bereich, eine lückenlose Kontrolle der Maßnahmen und Formen der Unterbringungen zu etablieren, die zumindest den Untergebrachten deren Würde belassen und nicht zielgerichtet diese zu verletzen.

Geht man davon aus, dass pro Tag einer Unterbringung ca. 1000,00 € anfallen, sollte eine rechtstaatlich akzeptable Form der Unterbringung an sich auch kein Problem abbilden.
In der Realität gestaltet sich dies allerdings gänzlich anders. Denn und das ist der Fakt, wir sperren weg, egal unter welchen Bedingungen (2).

In den Focus rückt hier die Kontrolle durch eigens hierzu geschaffene Rechtsgrundlagen und insbesondere die Überprüfung von Maßnahmen durch Gerichte.

Die beiden hier zu besprechenden Entscheidungen sind – bezogen auf den Beschluss des Landgerichtes Konstanz der dort tätig gewordenen Strafkammer in der Besetzung mit drei Richtern – nicht nur ein Paradebeispiel wie es nicht „laufen sollte“, sondern geben Anlass zu der begründeten Besorgnis, dass Grundrechte von Untergebrachten zumindest für diese Strafkammer in diesem Fall keinerlei tatsächliche Bedeutung entfalten, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eh keine Rolle spielt und man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier von einer richterlichen Unabhängigkeit weder gesprochen werden kann noch von der Befolgung des Eides:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Blickt man in die Entscheidung der großen Strafkammer, haben dort möglicherweise drei Richter, eine Offenlegung wer dem Inhalt der Entscheidung zugestimmt hat oder dagegen votierte gibt es nicht <Hans-Heiner Kühne, Beratungsgeheimnis, in: Strafprozessrecht, Eine systematische Darstellung des deutschen und europäischen Strafverfahrensrechts, C.F. Müller, Heidelberg 2010, S. 595>, dem Inhalt des Beschlusses zugestimmt.

Hier muss man bei der Entscheidung des Landgerichtes folgendes sehen. Das Landgericht hat die gestellten Anträge als „Strafvollstreckungskammer“ firmiert. Tatsächlich handelte sich um Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 126a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 119a Absatz 1 Satz 1 StPO, denn der Untergebrachte war nach § 126a StPO vorläufig untergebracht.

Hinzu tritt, dass bei einem Verfahren nach § 109 ff. StVollzG die zuständige Strafvollstreckungskammer in der Besetzung mit einem Richter und nicht als Kammer mit drei Richtern entscheidet. Hierbei kann man durchaus die begründete Frage stellen, weshalb ein Spruchkörper aus drei Richtern dies nicht hat erkennen können.

Dies wirft zugleich die Frage auf, wie es möglich sein kann, dass eine große Strafkammer in vollständiger Unkenntnis des rechtlich Gegebenen so handelt.

Immerhin hatte das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 05.04.2016 (2 Ws 90/16) bereits unmissverständlich klargestellt, dass bei einer einstweiligen Unterbringung die Anwendung des Strafvollzugsrechtes keine Anwendung finden kann, weil sich bereits aus § 1 StVollzG ergebe, was im Übrigen auch einleuchtet, nur den Vollzug rechtskräftig angeordneter Maßregeln erfasst.

Wozu Sachverhalte aufklären, wenn man es sich einfach machen kann?

Es ist diese immer mal wieder zu beobachtende „merkwürdige Verbundenheit“ zwischen RichternInnen und Institutionen wie die des Maßregel- als auch Strafvollzuges, welche oft unter Kritik fiel
<Johannes Feest: Definitionsmacht, Renitenz und Abolitionismus, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2020>.

Die der richterlichen Kontrolle unterfallenden Institutionen wie die des Straf- als auch Maßregelvollzuges, die selbstverständlich darum wissen, dass deren Sachvortrag in der Regel als gegeben angesehen wird und nur eher selten eine tatsächliche inhaltliche Aufklärung betreiben, können so auf einem besonders hohen Niveau rechtswidrig agieren.

Das in der Sache hier, wenn der Untergebrachte sich weigert eine offenkundige und offensichtliche rechtswidrige Anordnung einer menschenunwürdigen Gestaltung einer Urinkontrolle zu befolgen, dann auch noch weiterhin vollständig rechtswidrig Zimmerarrest verhängt wird, man also mittels „einer Freiheitsberaubung in der Unfreiheit“ diese rechtswidrige Anordnung durchzusetzen sucht, wird Gegenstand weiter strafrechtlicher Ermittlungen sein.

So beinhaltet das Handeln der Klinik, insbesondere in Bezug auf die Inhalte in den abgegebenen Erklärungen ein Blendvisier, dass deren vorsätzlich rechts- als auch verfassungswidriges Handeln nicht nur zu rechtfertigen sucht, sondern damit man dieses ungebrochen fortsetzen kann.

Daran beteiligt – man meint selbstverständlich – natürlich auch die hier tätigen Staatsanwaltschaften. Ohne Frage handelte es sich hier bei dem Handeln der Klinik um Straftaten, die geahndet werden müssen.

Das bei der Staatsanwaltschaft Koblenz geführte Ermittlungsverfahren (Aktz.: 44 Js 23830/25) wurde nach einer Einholung einer „Stellungnahme“ der Klinik unter Abstellung auf den Inhalt derselben eingestellt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde verworfen.

Immerhin waren zu diesem Zeitpunkt drei Richter und zwei Staatsanwaltschaften mit dem Sachverhalt befasst.

Überspitzt formuliert kann man anmerken, dass in der Sache alles getan wurde, um den Sachverhalt nicht aufzuklären, und wen interessieren schon vorsätzliche rechtswidrige Handlungen, die einen Untergebrachten betreffen?

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat sich durch dieses Blendvisier nicht täuschen lassen.


Die Entscheidung des OLG Karlsruhe


Oberlandesgericht Karlsruhe
3 Ws 296/25
3. Strafsenat
Beschluss


In dem Sicherungsverfahren
– Betroffener und Antragsteller –


gegen
– Antragsgegner –

hat das Oberlandesgericht Karlsruhe – 3. Strafsenat – am 27. Januar 2026 beschlossen:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 28.08.2025 aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die am 10.07.2025, am 17.07.2025, am 06.08.2025 und am 10.08.2025 erfolgten Anordnungen der Abgabe einer Urinprobe dergestalt, dass der Antragsteller Urin unter ständiger Beobachtung seines entblößten Intimbereichs abzugeben hat, rechtswidrig waren.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Antragsteller darin erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

Gründe:

Mit Urteil vom 27.05.2025 ordnete das Landgericht Konstanz gemäß § 63 StGB die Unterbringung des Antragstellers in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Gleichzeitig ordnete es seine einstweilige Unterbringung nach § 126a StPO an, die seit dem 27.05.2025 im ZfP Reichenau vollzogen wird. Das Urteil ist seit dem 28.10.2025 rechtskräftig.


Am 10.07.2025, am 17.07.2025, am 06.08.2025 und am 10.08.2025 forderte die Antragsgegnerin den Antragsteller zur Abgabe von Urinkontrollen auf, jeweils mit der Maßgabe, dass die Urinkontrollen dergestalt abzugeben sind, dass ein Pfleger durchgängig einen Blick auf die entblößten Genitalien des Antragstellers richtet.


Hiergegen hat der Antragsteller Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt.


Die Beschwerde ist zulässig und begründet.


Die Anordnungen stellen gewichtige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Sie verletzen den Antragsteller in seinem Recht auf Intimsphäre und Schamgefühl.


Die Anwendung des Ermessens begegnet durchgreifenden Bedenken, da mildere Mittel nicht geprüft wurden. Die Durchführung der Urinkontrollen mittels Marker ist möglich und wurde später auch angewandt.

Damit sind die angeordneten Maßnahmen rechtswidrig.

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Polizei Hamburg startet digitale Präventionsangebote in Hamburg-Neustadt

02. Februar 2026 um 08:30

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Polizei Hamburg startet digitale Präventionsangebote

Hamburg (ots) – Die Polizei Hamburg bringt ihre kriminalpolizeiliche Beratung online und ermöglicht so allen Bürgerinnen und Bürgern den direkten Zugang zu Sicherheitsinformationen.

Veranstaltung zur digitalen Beratung

Am 04. Februar 2026 um 11:00 Uhr findet in der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle im Polizeikommissariat 14 in der Caffamacherreihe 4 eine Veranstaltung statt, die die neuen digitalisierten Angebote vorstellt. Hierbei werden auch die Sieger der Kampagne „In Hamburg ist man plietsch – Dein Lifehack gegen krumme Dinger“ präsentiert.

Umfangreiches Angebot an Sicherheitstipps

Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle bietet seit vielen Jahren ein breites Spektrum an Sicherheitstipps, darunter Informationen zu Einbruchsschutz und Betrugsmaschen. Diese waren zuvor nur durch persönliche Besuche verfügbar.

Digitale Erweiterung durch Unterstützung des Polizeivereins

Dank der Unterstützung des Polizeivereins Hamburg e.V. wurde ein Vortragsraum mit moderner Kommunikationstechnik eingerichtet. Zukünftig sind regelmäßige Webinare und Online-Schulungen zu Themen wie Einbruchschutz, Online-Risiken für Kinder und Jugendliche sowie Telefonbetrug geplant. Zudem wird interaktive Beratung geboten.

Resonanz auf Präventionskampagne

Die Präventionskampagne „In Hamburg ist man plietsch – Dein Lifehack gegen krumme Dinger“ hat viele Bürger dazu motiviert, ihre Tipps einzureichen. Die vier besten Vorschläge werden bei der Veranstaltung gewürdigt, und die Gewinner erhalten jeweils 250 Euro.

Teinehmereinladung für Medienschaffende

Polizeivizepräsident Mirko Streiber, Landeskriminalamtsleiter Jan Hieber und weitere Vertreter der Polizei präsentieren die neue Beratungsstelle. Medienschaffende sind eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen und können dabei auch selbst erleben, wie leicht es ist, ungesicherte Fenster und Türen zu öffnen. Eine Anmeldung wird bis zum 03. Februar 2026 um 17:00 Uhr erbeten.

Bildunterschrift: Polizei Hamburg – Plietsch

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Diebstahl von 76 Schmuckartikeln und Parfüm im Hamburger Hauptbahnhof – 62-Jährige festgenommen

02. Februar 2026 um 07:20

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Diebstahl im Hamburger Hauptbahnhof: 76 Gegenstände entwendet

Hamburg (ots) – Am 01. Februar 2026 soll eine 62-jährige Frau mehrere Schmuckartikel und ein Parfüm im Hamburger Hauptbahnhof gestohlen haben. Der geschätzte Wert des Diebesguts beläuft sich auf über 1.000 Euro.

Tatablauf

Nach Angaben der Ermittler in Hamburg entnahm die Tatverdächtige gegen 15:25 Uhr insgesamt 75 Schmuckartikel im Wert von mindestens 949,05 Euro aus einem Modeschmuckladen. Diese versteckte sie in einer zuvor entwendeten Handtasche.

Festnahme und Sicherstellung des Diebesguts

Eine Mitarbeiterin des Ladens beobachtete die Tat und informierte einen Sicherheitsdienst in der Wandelhalle des Bahnhofs. Die Sicherheitsmitarbeiter konnten die Verdächtige nach dem Verlassen des Geschäfts festhalten, bis die Bundespolizei eintraf.

Das gestohlene Diebesgut wurde in der entwendeten Handtasche gefunden und an eine Mitarbeiterin des Modeschmuckladens zurückgegeben. Es war größtenteils noch verkaufsfähig.

Zusätzliche Funde und Ermittlungen

Bei der Durchsuchung der Frau stellte die Bundespolizei ein hochwertiges Parfüm im Wert von 193 Euro sicher. Ersten Ermittlungen zufolge wurde dieses gegen 13:28 Uhr aus einer nahegelegenen Parfümerie gestohlen. Auch dieses Parfüm konnte an die Parfümerie zurückgegeben werden.

Die Frau, die nicht alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stand, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erhielt sie einen Platzverweis für den Hamburger Hauptbahnhof.

Gegen die polizeilich bekannte Tatverdächtige mit Wohnsitz in Hamburg wurden zwei Strafverfahren wegen Diebstahls eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen übernimmt der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg.

Bildunterschrift: Stehlgut

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Mann mit Schnittverletzungen in städtischer Obdachlosenunterkunft in Rotenburg gefunden

02. Februar 2026 um 02:30

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Polizeieinsatz in städtischer Obdachlosenunterkunft

Rotenburg (Wümme) (ots) – Am Samstagnachmittag meldete sich die Polizei zu einem Vorfall mit einer verletzten Person in der städtischen Obdachlosenunterkunft Hemphöfen.

Gegen 16:20 Uhr trafen die Einsatzkräfte auf einen 23-jährigen Bewohner, der stark blutete. Er wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht, konnte jedoch bislang nicht von der Polizei befragt werden.

Ermittlungen und Tatverdächtiger

Nach den bisherigen Ermittlungen stammen die Verletzungen vermutlich von einem unbekannten scharfen Gegenstand. Hinweise deuten auf vorherige Streitigkeiten zwischen dem Opfer und weiteren Personen hin, die nicht in der Unterkunft leben.

Die Polizei leitete umgehend umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung ein und führte am Tatort Arbeiten durch. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Verden wurden erste Maßnahmen gegen einen potenziellen 39-jährigen Tatverdächtigen umgesetzt. Die genauen Umstände und Hintergründe des Vorfalls sind noch nicht abschließend geklärt.

Zusätzliche Vorfälle

Eine Person, die die polizeilichen Maßnahmen störte, wurde in Gewahrsam genommen. Die Ermittlungen sind weiterhin im Gange.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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Gestern — 01. Februar 2026

Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss auf A39 bei Baddeckenstedt kontrolliert

01. Februar 2026 um 19:15

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Autobahnpolizei stoppt Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss

Hildesheim (ots) – Am Samstagmittag bemerkten Beamte der Autobahnpolizei Hildesheim auf der A39 bei Baddeckenstedt einen Pkw, der im Baustellenbereich mit einer Geschwindigkeit von teilweise nur 50 km/h fuhr.

Das Fahrzeug wurde daraufhin auf dem Autohof Westerlinde kontrolliert. Dabei entstand der Verdacht, dass der 45-jährige Fahrer aus Hannover möglicherweise unter Alkoholeinfluss stand.

Ein Atemalkoholtest, der auf der Dienststelle durchgeführt wurde, ergab einen messbaren Wert von 0,82 Promille. Der Fahrer wurde daraufhin an der Weiterfahrt gehindert, und gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet.

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Betrunkener Mann mit 3,75 Promille am Bahnhof Harburg von Bundespolizei unterstützt

01. Februar 2026 um 11:50

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Betrunkener Mann sorgt für Einsatz der Bundespolizei in Harburg

Hamburg (ots) – Ein stark alkoholisierter Mann hat am 31. Januar 2026 gegen 02:00 Uhr das Bundespolizeirevier am Bahnhof Harburg aufgesucht.

Der 40-jährige guineische Staatsangehörige klingelte schwankend und lallend am Revier. Er konnte kaum auf den Beinen stehen und hatte Schwierigkeiten, sich verständlich zu machen. Die Bundespolizisten unterstützten ihn und brachten ihn in die Wache.

Bei seiner Befragung gab der Mann an, den Weg nach Hause zu suchen. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,75 Promille. Zudem fiel der Drogentest positiv aus.

In der Folge forderten die Bundespolizisten einen Rettungswagen an. Der Mann wurde zur kontrollierten Ausnüchterung in ein Krankenhaus gebracht.

Die Bundespolizeiinspektion Hamburg warnt vor den Gefahren von stark alkoholisierten Personen in Bahnanlagen. Solches Verhalten kann zu schweren Unfällen führen und gefährdet nicht nur die betroffene Person selbst, sondern auch Reisende und Helfer. In diesem Fall war der Mann stark desorientiert und stellte eine Gefahr für sich selbst dar, besonders im Bahnbereich.

Bildunterschrift: Eine Streife der Bundespolizei am Bahnsteig am Bahnhof Harburg. Symbolfoto: Bundespolizeiinspektion Hamburg.

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Ladendiebstahl im Hamburger Hauptbahnhof – gesuchte Frau festgenommen

01. Februar 2026 um 10:05

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Per Haftbefehl gesuchte Frau beim Ladendiebstahl festgenommen

Hamburg (ots) – Am 31.01.2026 wurde eine gesuchte Frau im Hamburger Hauptbahnhof von Bundespolizisten festgenommen.

Tatablauf und Festnahme

Gegen 15.50 Uhr entwendete die 29-jährige Frau in einem Supermarkt im Hauptbahnhof verschiedene Lebensmittel und Spirituosen im Wert von über 56 Euro. Ein Kaufhausdetektiv beobachtete den Diebstahl und hielt die Beschuldigte bis zum Eintreffen der Bundespolizisten fest.

Feststellung des Diebesguts

Die Beamten fanden das Diebesgut sowohl in ihrer Jacke als auch in einem Rucksack, den die Frau mitführte. Nach einer Überprüfung der Personaldaten stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl vorlag.

Details zum Haftbefehl

Die Frau, die die ruandische Staatsangehörigkeit hat, wurde seit dem 29. Januar 2026 wegen nicht gezahlter Geldstrafe in Höhe von 3.300 Euro gesucht. Des Weiteren hatte sie eine Ladung zum Strafantritt ignoriert, weshalb nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen auf sie zukommt.

Weitere Maßnahmen

Nach ihrer Festnahme wurde die 29-Jährige zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof gebracht. Ein Arzt stellte ihre Gewahrsamsfähigkeit fest. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Frau in eine Haftanstalt überstellt. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls wurde gegen sie eingeleitet, und die Ermittlungen werden von der Bundespolizeiinspektion Hamburg fortgeführt.

Bildunterschrift: Eine Bundespolizeistreife im Hamburger Hauptbahnhof – Symbolfoto: Bundespolizei –

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Überfall auf Wettbüro in Bremen-Gröpelingen – Polizei sucht Zeugen

01. Februar 2026 um 10:00

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Überfall auf Wettbüro in Bremen-Gröpelingen

Bremen (ots) – Am späten Samstagabend überfiel ein unbekannter Mann ein Wettbüro in Gröpelingen. Die Polizei Bremen sucht Zeugen.

Tatablauf

Gegen 23:15 Uhr betrat der Unbekannte das Geschäft in der Gröpelinger Heerstraße. Der Täter forderte unter Vorhalt eines Messers von einem 23-jährigen Mitarbeiter die Herausgabe von Bargeld. Der Mitarbeiter versuchte, den Mann zu beruhigen, jedoch schnappte sich der Täter einen Beutel mit Bargeld und verließ das Geschäft in Richtung Oslebshausen.

Beteiligte und Täterbeschreibung

Der Täter wird als circa 180 Zentimeter groß und schlank beschrieben. Während der Tat trug er eine schwarze Maske und Handschuhe.

Ermittlungsstand

Die Polizei Bremen bittet Zeugen, die am Samstagabend gegen 23:15 Uhr im Bereich Gröpelinger Heerstraße, Morgenlandstraße oder Moorstraße etwas Verdächtiges gesehen haben, sich beim Kriminaldauerdienst unter 0421 362-3888 zu melden.

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Tötungsdelikt in Lüneburg – Haftbefehl gegen 18-Jährigen erlassen

01. Februar 2026 um 09:45

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Haftbefehl gegen 18-Jährigen nach Tötungsdelikt erlassen

Lüneburg (ots) – Eine Richterin des Amtsgerichts Soltau hat am 31. Januar 2026 einen Haftbefehl wegen Totschlags gegen einen 18-Jährigen aus Lüneburg erlassen.

Tatablauf und Beteiligte

Am 30. Januar 2026 kam es gegen 13:30 Uhr zu einem Streit zwischen dem 18-Jährigen und einem 27-Jährigen in einem Mehrfamilienhaus. Im Verlauf dieses Streits erlitt der 27-Jährige schwerwiegende Stichverletzungen und verstarb trotz Notversorgung noch am Nachmittag im Lüneburger Klinikum.

Die Polizei fand ein Küchenmesser, das als mutmaßliches Tatwerkzeug gilt.

Ermittlungen

Die Ermittler des Fachkommissariats für Tötungsdelikte und der Spurensicherung führten gemeinsam mit der Tatortgruppe Lüneburg am gleichen Tag mehrere Maßnahmen durch. Der Leichnam des Verstorbenen wurde in Hamburg obduziert.

Zusätzlich wurde am 30. Januar ein 40-Jähriger vorläufig festgenommen. Nach weiteren Ermittlungen und Vernehmungen konnte gegen ihn kein dringender Tatverdacht bekräftigt werden, weshalb er am 31. Januar in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg freigelassen wurde.

Die Ermittlungen zu den Hintergründen und dem Hergang der Auseinandersetzung dauern an.

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Fatales BGH-Urteil zur ausländischen Mieter-Nachnamen: Abzocke mit der „Rassismus”-Keule künftig noch simpler und lukrativer

31. Januar 2026 um 13:00

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Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil gegen einen Immobilienmakler aus Südhessen den Weg für eine weitere Flut von Klagen wegen angeblicher Diskriminierung geebnet. Die pakistanischstämmige Humaira Waseem hatte sich im November 2022 im Internet auf eine von dem Makler angebotene Wohnung beworben, aber eine sofortige Absage erhalten, weil keine Besichtigungstermine mehr verfügbar seien. Als sie […]
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Einbruchdiebstahl in Kreisvolkshochschule Brake – Polizei sucht Zeugen

31. Januar 2026 um 10:35

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Einbruchdiebstahl in Kreisvolkshochschule Brake – Zeugen gesucht

Delmenhorst (ots) – In der Nacht zum 30. Januar 2026 fand ein Einbruch in die Kreisvolkshochschule in der Bürgermeister-Müller-Straße statt.

Unbekannte Täter beschädigten eine Scheibe der Eingangstür, um in das Gebäude einzudringen. Während ihres Aufenthalts entwendeten sie einige Lebensmittel und hinterließen die Räumlichkeiten in einem verwüsteten Zustand. Die Polizei schätzt, dass sich die Täter längere Zeit am Tatort aufhielten.

Die Polizei bittet um Hinweise zu den Tatumständen oder zu den Tätern. Zeugen werden gebeten, sich mit der Braker Polizei in Verbindung zu setzen.

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Prozessmarathon gegen das Corona-Unrechtsregime: Julia Neigel lässt sich nicht unterkriegen

31. Januar 2026 um 10:00

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Die Sängerin Julia Neigel setzt ihren Kampf gegen das Corona-Regime nun auch vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen fort. Dort wird derzeit die Frage verhandelt, ob ihre am 24. November 2021 eingereichte Normenkontrollklage gegen die damals gültige Coronaschutzverordnung des Freistaats Sachsen fristgerecht einging. Neigel war damals in Sachsen auf Tour. Nachdem sie in Chemnitz […]
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Versuchter Einbruch in Blumengeschäft in Werlte

31. Januar 2026 um 08:15

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Versuchter Einbruch in Blumengeschäft in Werlte

Werlte (ots) – In der Zeit von Donnerstag, 29. Januar 2026, 18:00 Uhr, bis Freitag, 30. Januar 2026, 08:15 Uhr, kam es zu einem versuchten Einbruchdiebstahl in der Hauptstraße in Werlte.

Eine bislang unbekannte Täterschaft versuchte, die rückwärtige Eingangstür eines Blumengeschäfts gewaltsam zu öffnen. Nach bisherigen Erkenntnissen gelang es den Tätern jedoch nicht, in die Geschäftsräume einzudringen.

Der entstandene Sachschaden kann momentan noch nicht beziffert werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise.

Zeugenaufruf

Die Polizei Sögel bittet Zeuginnen und Zeugen, die im angegebenen Zeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Hauptstraße beobachtet haben, sich zu melden.

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Versuchter Einbruch in Verkaufshütte in Groß Berßen

31. Januar 2026 um 06:55

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Versuchter Einbruch in Verkaufshütte in Groß Berßen

Groß Berßen (ots) – In der Langen Straße kam es am Freitag, den 30. Januar 2026, gegen 05:10 Uhr zu einem versuchten Einbruch in eine Verkaufshütte.

Eine unbekannte Tätergruppe versuchte, gewaltsam einen in der Wand verbauten Tresor zu öffnen. Dieser Versuch gelang jedoch nicht, sodass keine Beute gemacht werden konnte.

Der Sachschaden, der durch den Einbruchsversuch entstanden ist, wird derzeit noch ermittelt.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise. Zeuginnen und Zeugen, die im angegebenen Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei Sögel zu melden.

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Kontrollen im Hauptbahnhof Hannover: Neun Messer und weitere Waffen sichergestellt

31. Januar 2026 um 04:35

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Bundespolizei führt Schwerpunkteinsatz zur Gewaltprävention im Hauptbahnhof Hannover durch

Hannover (ots) – Vom 27. bis 29. Januar 2026 führte die Bundespolizeiinspektion Hannover zwischen 15:30 und 22:00 Uhr einen Schwerpunkt-Einsatz zur Verhinderung von Gewaltkriminalität im Hauptbahnhof Hannover durch.

Kontrollen und Feststellungen

Die Einsatzkräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizeidirektion Hannover unterstützten die Maßnahmen. Bei den mehrtägigen Kontrollen wurden folgende Gegenstände sichergestellt:

  • 9 Messer
  • 1 Reizstoffsprühgerät
  • 1 Totschläger („Monkey-Fist“ mit Beschwerung)
  • 1 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • 1 Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz
  • 4 Fahndungstreffer im Zusammenhang mit Aufenthaltsermittlungen

In Reaktion leiteten die Beamten entsprechende Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren ein. Zudem wurde in mehreren Fällen ein Zwangsgeld aufgrund von Verstößen gegen die geltende Allgemeinverfügung angedroht.

Besonderer Vorfall

Ein 26-jähriger Deutscher wurde dabei kontrolliert und gab zu, ein Messer verdeckt im Hüftbereich mitzuführen. Bei der nachfolgenden Durchsuchung des Reisegepäcks stellte die Polizei weitere drei Messer sicher.

Erklärung der Polizei

Polizeidirektor Martin Kröger, Inspektionsleiter der BPOLI Hannover, betonte die Notwendigkeit von unangekündigten Kontrollen. Er erklärte, dass das Mitführen von Messern eine bewusste Entscheidung für Eskalation und gegen die Sicherheit im öffentlichen Raum darstellt. Die Bundespolizeiinspektion Hannover plant, auch in Zukunft diese Kontrollmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Hauptbahnhof durchzuführen.

Weitere Einsätze

Der Einsatz zur Gewaltprävention reiht sich in ähnliche Maßnahmen ein, die bereits in den Tagen zuvor stattfanden, darunter umfangreiche Kontrollen vom 09. bis 11. Januar. Am kommenden Wochenende sind weitere Einsätze der Bundespolizei im Hauptbahnhof Hannover geplant.

Bildunterschrift: Übersichtsaufnahme der Sicherstellungen

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Personeller Wechsel in der Polizeistation Holle zur Stärkung der Einsatzfähigkeit

31. Januar 2026 um 03:45

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Personeller Wechsel in der Polizeistation Holle

Hildesheim (ots) – Ab dem 01. Februar 2026 findet ein personeller Wechsel in der Polizeistation Holle statt. Die Station wird künftig im Rahmen eines Rotationsprinzips mit Beamten aus der Polizeistation Bockenem besetzt.

Ziel des Wechsels

Die Polizei Bad Salzdetfurth verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, die Einsatzfähigkeit und Flexibilität der Polizeistation Holle zu stärken sowie den fachlichen Austausch innerhalb der Organisation zu fördern.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Die polizeiliche Präsenz sowie die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger bleiben uneingeschränkt gewährleistet. Die Polizeistation bleibt weiterhin zu den bekannten Zeiten geöffnet und steht für sicherheitsrelevante Anliegen zur Verfügung.

Änderungen im Personal

POK Schuster, der bislang in der Polizeistation Holle tätig war, übernimmt neue Aufgaben in der Polizeistation Bockenem.

Aufgaben des Polizeikommissariats

Der Einsatz- und Streifendienst des Polizeikommissariats Bad Salzdetfurth ist rund um die Uhr für die Flächenpräsenz sowie die Interventionsfähigkeit im gesamten Zuständigkeitsbereich und somit auch für die Gemeinde Holle verantwortlich.

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Einbruch in Tankstelle in Hannover-Bemerode – Polizei nimmt drei Tatverdächtige fest

31. Januar 2026 um 00:45

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Polizei Hannover nimmt drei Tatverdächtige nach Tankstelleneinbruch fest

Hannover (ots) – Die Polizei Hannover hat am Freitag, den 30. Januar 2026, drei mutmaßliche Einbrecher vorläufig festgenommen. Diese stehen im Verdacht, in eine Tankstelle im Stadtteil Bemerode eingebrochen zu sein.

Tatablauf

Nach bisherigen Erkenntnissen brachen zwei 18-Jährige und ein 19-Jähriger in den frühen Morgenstunden gegen 02:30 Uhr in eine Tankstelle an der Brabeckstraße ein. Die Tatverdächtigen entwendeten mehrere Gegenstände aus dem Warensortiment der Tankstelle und flohen anschließend zu Fuß vom Gelände.

Polizeiliche Maßnahmen

Unverzüglich entsandte die Polizei mehrere Streifenwagen, um nach den Tätern zu fahnden. Die Einsatzkräfte verfolgten Spuren im Schnee, die bis zu einem Wohnhaus führten. Vor Ort trafen die Polizeikräfte auf die mutmaßlichen Täter und fanden bei einer Durchsuchung das Diebesgut, das sie beschlagnahmten.

Ermittlungsstand

Die Polizei Hannover hat ein Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat nach der vorläufigen Festnahme gegen die 18- und 19-jährigen Tatverdächtigen Untersuchungshaft angeregt.

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Friedlicher Protest gegen Parteiveranstaltung in Bleckede – Polizei leitet Strafverfahren ein

30. Januar 2026 um 22:15

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Friedlicher Protest gegen Parteiveranstaltung in Bleckede

Lüneburg (ots) – Am 30. Januar 2026 nahmen mehr als 600 Menschen an einer friedlichen Protest-Demonstration gegen eine Parteiveranstaltung in Bleckede teil.

Verlauf der Demonstration

Die Polizei begleitete die Versammlung bis zu einem Protestort in der Nähe des „Bleckeder Hauses“ und sorgte für einen störungsfreien Ablauf sowohl der Demonstration als auch der Veranstaltung bis in die Abendstunden.

Unfriedliche Handlungen

Im Umfeld der friedlichen Versammlung ereigneten sich jedoch unfriedliche Handlungen, als mehr als 70 Personen versuchten, in einen von der Polizei gesperrten Bereich zu gelangen. Teils vermummte Demonstranten wurden mehrfach von den Einsatzkräften abgedrängt. Parallel dazu kam es zu Schneeballwürfen auf die Polizei und die vorbeifahrenden Veranstaltungsteilnehmer.

Ermittlungen

Die Polizei leitete gegen mehrere Personen Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs, Widerstands und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte sowie weitere Ordnungswidrigkeiten ein.

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