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Heute — 08. Juni 2026

Radfahrer auf Dornbuscher Straße nach Kollision mit Auto schwer verletzt

07. Juni 2026 um 22:11

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Stade (ots) – Am Samstag gegen 18:20 Uhr wurde ein 89-jähriger Radfahrer schwer verletzt, als er in Drochtersen auf der Dornbuscher Straße (L 111) unvermittelt vom Gehweg auf die Fahrbahn fuhr und mit einem VW Passat zusammenstieß.

Der Wagen war von einem Ehepaar aus Oederquart in Richtung Wischhafen unterwegs. Auf Höhe der Hausnummer 40 kam es zur Kollision, weil der 50-jährige Autofahrer nicht mehr ausweichen konnte.

Der 89-Jährige wurde vom Rettungsdienst mit schweren Verletzungen ins EKS gebracht. Er gab später im Krankenhaus an, das Auto beim Wechsel auf die Fahrbahn übersehen zu haben.

Die Insassen des Pkw blieben unverletzt und das Auto war weiterhin fahrbereit. Für Rettungsarbeiten und die Unfallaufnahme musste die Landesstraße zwischenzeitlich voll gesperrt werden.

Bildunterschrift: Luftbild VU-Ort

Original-Content: Polizeiinspektion Stade, übermittelt durch news aktuell

Der Artikel Radfahrer auf Dornbuscher Straße nach Kollision mit Auto schwer verletzt erschien zuerst auf Nordische Post

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28.05.2026 Pressemitteilung: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellt demokratische Grundrechte der AfD wieder her.

28. Mai 2026 um 16:11

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Der AfD-Ortsverbandsvorsitzende Sebastian Sieg hatte die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses für die gesetzlich vorgeschriebene Aufstellungsversammlung zur Kommunalwahl 2026 beantragt. Mit Hinweis auf die Nutzungssatzung wurde dieses Ansinnen abschlägig beschieden. Die AfD sei schließlich nicht im Gemeinderat vertreten.
Dazu stellte das OVG eindeutig fest, dass dieser Passus in der Satzung der Gemeinde dem verfassungsrechtlich grundsätzlich gebotenen  Gleichbehandlungsgrundsatz der Parteien widerspricht. Es ist völlig unerheblich, ob eine Partei im Rat sitzt oder nicht.
Der Ortsverbandsvorsitzende und mögliche Bürgermeisterkandidat Sebastian Sieg hatte deshalb Klage vor dem Verwaltungsgericht in Stade eingereicht. Dieses hatte keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern die Klageberechtigung des Ortsverbandsvorsitzenden verneint, weil angeblich eine ordnungsgemäße Legitimation fehle und damit die Klage der AfD zurückgewiesen.
Genau dies beurteilte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg völlig anders und hob den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stade vollständig auf. Das Urteil des OVG attestiert dem AfD-Ortsverband Drochtersen/Nordkehdingen eine satzungsgemäße und dem Parteienrecht entsprechende Legitimation.
Die Gemeinde Drochtersen wurde angewiesen, das Dorfgemeinschaftshaus der AfD zur Verfügung zu stellen. Damit haben sich nicht nur die Politik und Verwaltung in Drochtersen, sondern auch noch das Verwaltungsgericht in Stade blamiert.
„Der Beschluss des Senats ist nicht anfechtbar“.
Rat und Verwaltung in Drochtersen dürfen jetzt zur Kommunalwahl den staunenden Wählern erklären, warum sie für eine solche Aktion Geld zum
Fenster hinausgeworfen haben, denn die Kosten des Verfahrens und der Kanzlei der AfD trägt der Steuerzahler in Drochtersen.

Im Ergebnis ist der Beschluss des OVG Lüneburg auch als Warnung für all diejenigen zu verstehen, die ihre persönlichen, politisch motivierten,  undemokratischen Verhaltensweisen den Bürgern als Schutz für „UnsereDemokratie“ verkaufen wollen.

Helmut Wiegers, AfD Kreisverband Stade, Pressesprecher


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