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Kontrollen des Zolls während des Nahverkehrs-Streiks in Hamburg
Hamburg (ots) – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg hat während des Warnstreiks im Hamburger Nahverkehr am vergangenen Mittwoch, den 18. Februar 2026, Prüfungen an 18 Kiosken entlang der U3-Linie durchgeführt.
Details der Kontrolle
Insgesamt waren 14 Einsatzkräfte an den Kontrollen beteiligt. Ziel der Maßnahme war insbesondere die Überprüfung von Beschäftigten im Mindestlohnsektor. Während der Kontrollen ergaben sich in drei Fällen Verdachtsmomente auf die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 13,90 Euro pro Stunde. Darüber hinaus wurde in einem weiteren Fall ein ausländerrechtlicher Verstoß nach dem Aufenthaltsgesetz festgestellt.
Folgen und Nachermittlungen
In mindestens fünf Fällen wird untersucht, ob der Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt gegenüber den jeweiligen Arbeitgebern besteht. Die fortlaufenden Nachermittlungen schließen den Abgleich der erfassten Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen ein. Zudem werden weitere Geschäftsunterlagen ausgewertet.
Hintergrundinformationen
Im Jahr 2025 leitete das Hauptzollamt Hamburg über 1.600 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, darunter 140 wegen Verstößen gegen den Mindestlohn. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland und beträgt seit dem 1. Januar 2026 nunmehr 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Zusätzlich existieren in verschiedenen Branchen spezielle Mindestlöhne, unter anderem in der Pflege, Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk. Fehlt der Anspruch auf einen Branchenmindestlohn, ist der allgemeine Mindestlohn zu zahlen.
Bildunterschrift: Bild von einem Zöllner in einem Kiosk
Original-Content: news aktuell
Der Artikel Kontrollen des Zolls in Hamburg: Prüfungen von 18 Kiosken während Nahverkehrs-Streiks erschien zuerst auf Nordische Post
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