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Gestern — 27. Februar 2026

Kontrollen des Zolls in Hamburg: Prüfungen von 18 Kiosken während Nahverkehrs-Streiks

27. Februar 2026 um 08:55

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Kontrollen des Zolls während des Nahverkehrs-Streiks in Hamburg

Hamburg (ots) – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg hat während des Warnstreiks im Hamburger Nahverkehr am vergangenen Mittwoch, den 18. Februar 2026, Prüfungen an 18 Kiosken entlang der U3-Linie durchgeführt.

Details der Kontrolle

Insgesamt waren 14 Einsatzkräfte an den Kontrollen beteiligt. Ziel der Maßnahme war insbesondere die Überprüfung von Beschäftigten im Mindestlohnsektor. Während der Kontrollen ergaben sich in drei Fällen Verdachtsmomente auf die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 13,90 Euro pro Stunde. Darüber hinaus wurde in einem weiteren Fall ein ausländerrechtlicher Verstoß nach dem Aufenthaltsgesetz festgestellt.

Folgen und Nachermittlungen

In mindestens fünf Fällen wird untersucht, ob der Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt gegenüber den jeweiligen Arbeitgebern besteht. Die fortlaufenden Nachermittlungen schließen den Abgleich der erfassten Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen ein. Zudem werden weitere Geschäftsunterlagen ausgewertet.

Hintergrundinformationen

Im Jahr 2025 leitete das Hauptzollamt Hamburg über 1.600 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, darunter 140 wegen Verstößen gegen den Mindestlohn. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland und beträgt seit dem 1. Januar 2026 nunmehr 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Zusätzlich existieren in verschiedenen Branchen spezielle Mindestlöhne, unter anderem in der Pflege, Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk. Fehlt der Anspruch auf einen Branchenmindestlohn, ist der allgemeine Mindestlohn zu zahlen.

Bildunterschrift: Bild von einem Zöllner in einem Kiosk

Original-Content: news aktuell

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(Auszug von RSS-Feed)

Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Hamburg führen zu erheblichen Schadensaufdeckungen

27. Februar 2026 um 08:15

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Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hamburger Zolls veröffentlicht Jahreszahlen 2025

Hamburg (ots) – Die Jahresbilanz für das Jahr 2025 zeigt, dass regelmäßige Kontrollen in verschiedenen Gewerben klare Ergebnisse liefern, erklärt Ralf Deutschendorf, der Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Durchgeführte Kontrollen und ihre Ergebnisse

Im vergangenen Jahr führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg insgesamt 547 Arbeitgeberprüfungen und 5.282 Personenüberprüfungen durch. Diese Kontrollen basieren überwiegend auf Hinweisen, eigenen Risikoeinschätzungen oder erfolgen verdachtsunabhängig, insbesondere in den Branchen, die häufig von Schwarzarbeit betroffen sind.

Strafverfahren und Bußgelder

Die Kontrollmaßnahmen führten zur Einleitung von nahezu 2.900 Strafverfahren. Folge dieser Ermittlungen waren Geldstrafen in Höhe von 676.020 EUR sowie 26 verhängte Freiheitsstrafen durch die Gerichte.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten wurden über 1.600 Verfahren eröffnet, darunter 140 gegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Die festgelegten Bußgelder summieren sich auf 837.650 EUR.

Gesamtschaden und Aussage des Leiters

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg stellten einen Gesamtschaden von knapp 15,4 Millionen Euro fest. Diese Schadenssumme umfasst nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und weitere finanzielle Schäden, einschließlich nicht gezahlter Mindestlöhne.

Deutschendorf betont, dass die erhebliche Schadenshöhe den wirtschaftlichen Schaden durch Schwarzarbeit verdeutlicht. Die Arbeit der Finanzkontrolle trägt wesentlich zum Schutz ehrlicher Unternehmen und deren Mitarbeiter bei und verfolgt das Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern und kriminelle Strukturen aufzudecken.

Bildunterschrift: Symbolbild

Original-Content: news aktuell

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(Auszug von RSS-Feed)
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