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Übergewinne der Ölkonzerne steigen während Waffenruhe im Irankrieg laut Greenpeace-Berechnung

14. April 2026 um 22:35

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Übergewinne der Ölkonzerne steigen während der Waffenruhe

Hamburg (ots) – Die Übergewinne der Ölkonzerne haben während der aktuellen Waffenruhe zwischen den USA und Iran eine deutliche Zunahme erfahren. Dies geht aus einer Berechnung des Ölmarktexperten Steffen Bukold im Auftrag von Greenpeace hervor.

Überblick

In den ersten fünf Tagen der Waffenruhe, vom 8. bis 12. April, haben die Ölkonzerne pro Tag 37 Millionen Euro mehr verdient als im Durchschnitt der ersten beiden Monate des Jahres. Zum Vergleich: In den zwei Wochen vor der Waffenruhe lagen die Übergewinne bei 27 Millionen Euro pro Tag. Der durchschnittliche Ölpreis fiel in diesem Zeitraum auf 95 Dollar pro Barrel, nachdem er in den ersten Kriegswochen bei 100 Dollar lag.

Gesamtbilanz der Übergewinne

Die Übergewinne seit Beginn des Irankriegs summieren sich auf etwa 1,2 Milliarden Euro. Matthias Lambrecht, Sprecher von Greenpeace, äußert sich dazu:

„Die Ölkonzerne machen schamlos Kasse auf dem Rücken all derer, die von einem Verbrenner abhängig sind.“ – Matthias Lambrecht, Greenpeace

Politische Maßnahmen

In Reaktion auf die Situation hat die Bundesregierung beschlossen, die Mineralölsteuer für zwei Monate um 17 Cent pro Liter zu senken. Diese Maßnahme wird jedoch als teuer und wenig spezifisch kritisiert. Lambrecht warnt:

„Die eigentliche Knappheit am Spritmarkt steht uns erst bevor. Wenn die Bundesregierung ausgerechnet jetzt Benzin und Diesel verbilligt, macht sie das Problem nur noch größer.“ – Matthias Lambrecht, Greenpeace

Er fordert einen langfristigen Plan zur Reduktion des Verbrauchs von Öl und Gas und eine Förderung fossilfreier Alternativen.

Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Betrug in Wilhelmshaven: Millionenwerte auf Zielkonto im Ausland gesichert

13. April 2026 um 12:56

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Wilhelmshaven (ots) – Nach einem Betrugsfall mit einem kompromittierten Bankkonto im Februar 2026 konnten Ermittlerinnen und Ermittler Vermögenswerte in Millionenhöhe sichern; dem Geschädigten entstand nach derzeitigem Stand kein finanzieller Schaden.

Am 09.02.2026 stellte der Geschädigte fest, dass unberechtigte Zugriffe auf sein Konto erfolgt waren. Dabei wurde unter anderem eine Sofortüberweisung in Höhe von 90.000 Euro ins Ausland ausgeführt, weitere Überweisungen in fünfstelliger Höhe konnten von der Bank angehalten werden.

Der Geschädigte erstattete umgehend Anzeige. Das Fachkommissariat nahm unverzüglich Kontakt zur Empfängerbank im Ausland auf und arbeite in enger Abstimmung mit den dortigen Behörden, sodass Vermögenswerte aus mutmaßlichen Straftaten in Millionenhöhe auf dem Zielkonto gesichert werden konnten.

Die Polizei weist darauf hin, dass bei verdächtigen Kontobewegungen unverzüglich die Bank sowie die Polizei informiert werden sollten. Schnelles Handeln kann entscheidend dazu beitragen, Vermögenswerte zu sichern und Straftaten aufzuklären.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, übermittelt durch news aktuell

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Wegfall der Einspeisevergütung gefährdet Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten in Deutschland

13. April 2026 um 12:30

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Wegfall der Einspeisevergütung könnte Mieterstromprojekte gefährden

Hamburg (ots) – Der geplante Wegfall der Einspeisevergütung im EEG könnte viele Mieterstromprojekte in Deutschland bedrohen, da Mehrfamilienhäuser erhebliches Solarpotenzial bieten.

Risiken für Mieterstromprojekte

Die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Energiegenossenschaft Green Planet Energy zeigt, dass die im Entwurf des EEG 2027 vorgesehene Streichung der Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Dachanlagen Mieterstrom erheblich einschränken könnte. Sönke Tangermann, Vorstand von Green Planet Energy, äußert sich besorgt:

„Wenn die Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen gestrichen wird, bricht ausgerechnet dort der Zugang zu günstigem Solarstrom weg, wo er dringend gebraucht wird – in ganz normalen Mehrfamilienhäusern. Millionen Mieterinnen und Mieter würden von der Energiewende faktisch ausgeschlossen.“

Wirtschaftlichkeit und Potenzial

Mieterstrom bezeichnet Solarstrom, der von den Dächern von Mehrfamilienhäusern direkt an die Bewohner:innen geliefert wird. Die IW-Analyse verdeutlicht, dass ohne die Einspeisevergütung viele kleine und mittlere Mieterstromprojekte nicht mehr tragfähig sind. Aktuell sind in Deutschland nur wenige tausend dieser Anlagen registriert, obwohl rund drei Millionen Mehrfamilienhäuser existieren.

Die Modellrechnungen zeigen, dass die Wirtschaftlichkeit insbesondere bei kleinen Projekten eingebrochen ist.

„Unsere Berechnungen zeigen, dass die Einspeisevergütung für viele Mieterstromprojekte ein zentraler Bestandteil der Wirtschaftlichkeit ist. Fällt sie ersatzlos weg, werden viele kleine und mittlere Projekte in Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich nicht mehr tragfähig.“ – Dr. Ralph Henger, IW

Notwendige Rahmenbedingungen

Green Planet Energy fordert klare und verlässliche Rahmenbedingungen, um Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen. Tangermann erklärt:

„Damit Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern funktioniert, müssen sich die Projekte rechnen. Kurzfristig bedeutet das: Entweder bleibt die Einspeisevergütung für kleine Dach-PV-Anlagen erhalten oder sie wird durch einen erhöhten, praxistauglichen Mieterstromzuschlag aufgefangen.“

Die Rolle von Batteriespeichern zur Erhöhung des Eigenverbrauchs wird ebenfalls hervorgehoben, jedoch fehlt es an bundesweit einheitlichen Vorgaben, die deren Einsatz unterstützen könnten.

Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Berlin – Millionenförderung für Islam-Kita

13. April 2026 um 06:00
ELA

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Wo auch sonst ist man beinahe versucht zu meinen, als in Berlin-Neukölln, wird eine umstrittene Islam-Kita mit Unsummen an Steuergeld gefördert. In der Bundeshauptstadt entsteht nun eine Kita mit Millionenförderung des Senats.

Träger mit islamistischen Verbindungen

Ungeachtet massiver Hinweise auf mögliche islamistische Verbindungen des Trägers sind dort Millionen geflossen, wie auch anonymousnews berichtet hatte.

Der Berliner Senat hat den Bau einer islamischen Kindertagesstätte in Berlin-Neukölln großzügig mit 4,2 Millionen Euro, freilich an Steuergeld, gefördert. Dies ist nicht zuletzt deshalb brisant, da der Trägerverein mutmaßlich Verbindungen ins islamistische Umfeld haben soll.

An der Harzer Straße entsteht momentan eine Kita mit 188 Plätzen. Bauherr ist die gemeinnützige BNIG GmbH, die nach eigenen Angaben in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist.

Besonders auffällig dabei ist, dass der Verein weder über eine öffentlich zugängliche Telefonnummer noch über eine eigene Website verfügt. Die Herkunft des Eigenanteils an der Gesamtfinanzierung von fünf Millionen Euro bleibt ebenfalls schleierhaft, wie auch die Berliner Zeitung zu berichten wusste.  Nach Informationen von Berliner Behörden sollen Hinweise auf Kontakte in ein schiitisch-islamistisches Milieu mit Bezug zum Iran bestehen. In diesem Zusammenhang wird auch ein Ayatollah genannt, dem sexuelle Beziehungen zu Minderjährigen zugeschrieben werden.

Prüfung ob Projekt noch zu stoppen ist

Eine direkte Verbindung zur geplanten Einrichtung ist bislang jedoch noch nicht abschließend belegt. Trotz aller Bedenken sind allerdings bereits 3,5 Millionen Euro an Fördermitteln geflossen. Die Finanzierung geht auf eine Zusage aus der Amtszeit der damaligen SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres zurück. Innerhalb der Verwaltung wächst nun jedoch, einem Bericht zu Folge die Skepsis, ob das Projekt politisch und rechtlich noch gestoppt werden könne.

Die Frage nach religiösen Symbolen im Zusammenhang mit Kindern ist in Berlin allerdings seit Jahren Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Dabei geht es unter anderem um das Tragen von Kopftüchern durch Mädchen im Grundschulalter. Mehrere politische Initiativen und Vorstöße hatten sich bereits mit möglichen Einschränkungen oder Verboten beschäftigt, ohne dass es bislang zu einer einheitlichen gesetzlichen Regelung gekommen war.




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