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Heute — 02. Februar 2026

Falschbehauptungen und Diffamierungen: Nach dem Tod Stefan Niehoffs startet eine linke Hasswelle gegen ihn

02. Februar 2026 um 18:45

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Nach dem Tod des durch Habecks „Schwachkopf“-Affäre bekannt gewordenen Stefan Niehoff schlägt diesem im Netz eine Welle des Hasses durch ...

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Gegen „Hass im Netz“: Justizministerin will „richterlich angeordnete Accountsperren“ ermöglichen

02. Februar 2026 um 11:05

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will, dass Accounts im Internet leichter gesperrt werden können, wenn Nutzer vermeintlich andere diffamieren. In einem Brief ...

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Gestern — 01. Februar 2026

Trump, Musk, AfD: Deutschlandfunk arbeitet sich auf Instagram ausschließlich an Rechten ab

01. Februar 2026 um 12:41

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Der Deutschlandfunk (Dlf) steht einmal mehr wegen einer auffälligen politischen Schlagseite in seiner Social-Media-Berichterstattung in der Kritik. Grundlage ist eine ...

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Ältere Beiträge

Alles Müller, oder was? –  Theo Müller zieht vor Gericht!

31. Januar 2026 um 14:58

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Der Kult-Slogan wird zur Hetze umgedreht: Die linke NGO „Campact“ versucht Müller-Milch mit Millionen Aufklebern und Plakaten zu boykottieren. Eine Hassmethode wie „Kauft nicht bei Juden“, nur linksgrün im neuen Kleide. Ein Skandal!

„Campact“ überschwemmt Deutschland mit 2,2 Mio. Aufklebern und 28.000 Plakaten gegen Theo Müller: „Alles AfD oder was?“, weil er Weidel mag. Das ist Boykott-Terror am Regal wie in dunklen Zeiten. Ab April 1933 hat man den Hass an Schaufensterscheiben gemalt, um Kunden vom Kauf abzuhalten.

Linker Boykott-Terror im Supermarkt  

„Alles Müller, oder was?“, der alte Werbe-Ohrwurm wird von Campact zur Waffe: „Alles AfD oder was?“ prangt auf 28.000 Plakaten in 14 Städten und 2,2 Millionen Stickern, die Verbraucher auf Müller-Produkte kleben sollen. Ziel: Kauft nicht bei Müller! Weil der Milliardär AfD-Chefin Alice Weidel als „Freundin“ bezeichnet, mit ihr posiert (Bayreuth, Cannes) und die AfD nicht verteufelt. Beweise für Spenden oder Mitgliedschaft? Fehlanzeige! Trotzdem: Diffamierung als „Unterstützer der AfD“. Das Traurige: „Kauft nicht bei Juden“ wird heute zurecht verurteilt, hier taucht die Methode wieder auf, nur gegen politisch Andersdenkende.

Mit Steuergeld finanzierte Hetze

Campact tarnt sich als NGO, pumpt aber Millionen in die Kampagne. Pikant: eng verflochten mit HateAid (50 %-Beteiligung). Deren Chefs Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon sind seit Dezember 2025 mit einem US-Einreiseverbot, als „radikale Aktivisten“ und Zensur-Treiber gebrandmarkt. HateAid kassierte 2024 über 699.000 € vom Familienministerium. Das ist unser Steuergeld in Kampagnen gegen die AfD.

Theo Müller schlägt zurück  

Der 86-Jährige lässt das nicht auf sich sitzen: Via Anwalt Christian Schertz Unterlassungsaufforderung an Campact  Die AfD, seit sechs Monaten in Umfragen vor der CDU, wird im Supermarkt bek#mpft,. Und nun wird der Wahlkampf ans Joghurt-Regal verlagert: Wer nicht links ist, soll boykottiert werden. Wenn das durchgeht, ist morgen jeder dran, der Fleisch von Bauern aus Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt kauft. Sind dann im nächsten Schritt auch die Brauereien am Pranger?

Gegen 9,5 Milliarden Euro Jahrsumsatz kann niemand anstinken

Das ist kein Protest, das ist roter Mob 2.0!. Theo Müller, der in Deutschland 33.000 Menschen an 20 Produktionsstandorten beshäftigt, kämpft nicht nur für seine Milch, er kämpft für deine Freiheit, frei zu denken, frei zu kaufen. Buttermilch im Magen soll ja die geistige Klarheit fördern. Ein Werbegag wäre, wenn Campact 10.000 Flaschen Buttermilch vor die Bürotür gestellt bekäme. Ob man sie wegschütten oder an bedürftige SPD-Genossen verschenken würde?

Was sagt ihr: Ist das noch Demokratie oder schon DDR- und Nazi-Methoden?  

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Razzia wegen „Schwachkopf-Meme“: Rentner Stefan Niehoff ist verstorben

31. Januar 2026 um 10:06

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In der Nacht zum Samstag ist der 65-jährige Rentner Stefan Niehoff verstorben. Er hinterlässt seine Ehefrau und eine Tochter. Niehoff ...

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Eine Prise Mitleid – staatsfinanzierte HateAid-Chefinnen jammern über US-Sanktionen

30. Januar 2026 um 14:15

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Wenn staatlich alimentierte NGOs plötzlich selbst Gegenwind bekommen, ist das Entsetzen groß. Im Digitalausschuss des Deutscher Bundestag präsentierten sich die Geschäftsführerinnen der umstrittenen NGO HateAid nun als Opfer geopolitischer Willkür – ausgelöst durch US-Sanktionen, wie (hib) berichtet. Dabei bleibt die entscheidende Frage unbeantwortet: Warum existieren solche Organisationen überhaupt – und wieso werden sie mit Steuergeld finanziert, um als politische Hilfstruppe im Netz zu agieren?

Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon zeichneten vor den Abgeordneten ein dramatisches Bild. Die gegen sie verhängten US-Einreiseverbote seien ein Angriff auf die „digitale Souveränität Europas“, verbunden mit massiver persönlicher Unsicherheit. Dass eine NGO, die sich aktiv an der Meldung und Vorfilterung missliebiger Inhalte beteiligt, nun selbst Grenzen aufgezeigt bekommt, wird dabei kurzerhand zum Skandal umgedeutet.

HateAid wurde 2018 gegründet und hat sich als fester Bestandteil des staatlich-vorfeldigen NGO-Komplexes etabliert. Beratung, Prozesskostenfinanzierung und das „Einklagen von Nutzerrechten“ gehören zum Selbstbild – de facto agiert die Organisation aber als verlängerter Arm politisch gewünschter Regulierung. Besonders brisant ist die Rolle als sogenannter „Trusted Flagger“ nach dem Digital Services Act: HateAid meldet Inhalte, Plattformen müssen reagieren. Die formale Entscheidung über Löschungen liege bei den Konzernen, betonen die Geschäftsführerinnen zwar gebetsmühlenartig – der politische Druck entsteht jedoch längst vorher.

Genau auf diese Tätigkeit bezogen sich die Sanktionen des US State Department. Einreiseverbote, der Widerruf eines ESTA-Visums und der deutliche Verweis auf den Magnitsky Act machten klar: Washington betrachtet diese Form der staatlich unterstützten Zensurhilfe nicht als harmloses Engagement für „digitale Menschenrechte“, sondern als politisches Instrument.

Statt Selbstkritik folgte Empörung. Man könne den DSA kritisieren, hieß es, dürfe aber nicht diejenigen angreifen, die ihn „erfüllen“. Eine bemerkenswerte Logik: Wer sich freiwillig in den Dienst eines hochumstrittenen Regulierungsapparats stellt und dabei mit staatlicher Rückendeckung arbeitet, reklamiert plötzlich Unantastbarkeit. Der Zensurvorwurf werde lediglich genutzt, um wirtschaftliche Interessen der Plattformen zu schützen – so die Lesart der Betroffenen. Dass Millionen Nutzer genau diese Melde-NGOs als Problem sehen, bleibt unerwähnt.

Im Ausschuss überwog erwartungsgemäß die politische Rückendeckung. Die US-Maßnahmen wurden mehrheitlich verurteilt, flankiert von Detailfragen zu Löschpraxis, Meldekriterien und möglichen Nachschärfungen des DSA. Statt die grundsätzliche Existenz und Finanzierung solcher NGOs zu hinterfragen, drehte sich die Debatte darum, wie man sie künftig besser vor ausländischer Kritik schützen könne. Hauptsache, die Finanzierung auf dem Rücken der Steuerzahler bleibt gesichert.

Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon sind von HateAid, einer gemeinen Organisation, die sich für digitale Hetze im Netz einsetzen. "Pfui Teufel"
Kürzlich von Steinmeier mit der Blechmedaille ausgezeichnet und von Trump zu unerwünschten Personen in den USA geehrt wurden. pic.twitter.com/QwHbMFPbTU

— Larry Landshut (@LarryLandshut) January 14, 2026
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Zensiertes TikTok wankt: Konkurrent Rumble wittert Morgenluft

29. Januar 2026 um 16:00

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In Zeiten von Zensur, Shadowbanning und politischen Eingriffen in Sachen Meinungsfreiheit und -vielfalt suchen die Menschen nach Alternativen. Nun versucht Rumble, dem Platzhirsch TikTok mit der Einführung von “Shorts” Konkurrenz zu machen.

Während TikTok in den USA erneut ins Straucheln gerät, schlägt Rumble-Chef Chris Pavlovski gnadenlos zu. In einer Mischung aus Provokation und Marketingoffensive rief er Nutzer dazu auf, die App zu löschen und sich Rumble zuzuwenden – wo ab dem 4. Februar die neuen “Shorts” starten sollen, Rumbles Antwort auf die allgegenwärtigen TikTok-Vertikalvideos. Die Botschaft ist klar: Wer genug von Ausfällen, Zensurgerüchten und politischen Eingriffen hat, soll umsteigen.

TikTok selbst steht unter massivem Druck. Technische Ausfälle, die zeitweise Uploads blockierten und Views auf Null sanken, sorgten für Aufregung. Parallel häufen sich Vorwürfe von Nutzern, Inhalte über ICE, Jeffrey Epstein und andere heikle Themen würden algorithmisch unterdrückt. Nachdem Rumble schon als freie Alternative zu YouTube aufgestellt wurde, will sich das Unternehmen nun auch den TikTok-Nutzern öffnen.

Gerade weil die Linken und die Brüsseler Eurokraten den Druck auf die sozialen Medien erhöhen, um ihre Narrative durchzudrücken und jeglichen Dissens weitestgehend zu unterdrücken, wächst der Wunsch nach möglichst freien Plattformen. Der Erfolg von X nach der Übernahme durch Elon Musk bestätigt, dass eine entsprechende Nachfrage besteht.

In den Vereinigten Staaten sorgt diese Ankündigung bereits für Aufregung, während Rumble selbst im deutschsprachigen Raum noch ein Nischendasein führt. Doch je umfangreicher der Zensurwahn in Europa wird, desto eher wird sich das auch dort ändern.

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Nach Bendels-Urteil: AfD beantragt Abschaffung von Majestätsbeleidigungs-Paragraf 188

28. Januar 2026 um 15:00

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Die AfD will am morgigen Donnerstag einen Gesetzentwurf im Dienste der Meinungsfreiheit in Deutschland einbringen: Die Partei will die Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 erwirken. Im Gesetzantrag nimmt die AfD konkret Bezug auf den Prozess wegen des Faeser-Memes gegen Deutschlandkurier-Chefredakteur David Bendels.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Stunde der Wahrheit im Deutschen Bundestag: Am Donnerstag (29. Januar) bringt Stephan Brandner für die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 StGB im Parlament ein. Dann heißt es für CDU und CSU Farbe bekennen, nachdem Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) ebenfalls gefordert hatte, diesen verschärften Sonderschutz im Strafgesetzbuch für Politiker vor Beleidigung/Verleumdung aufzuheben.

Der AfD-Gesetzesantrag, der dem Deutschland-Kurier vorliegt, nimmt ausdrücklich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme). Dazu liegt inzwischen das schriftliche Urteil des Landgerichts Bamberg (Freispruch Erster Klasse) vor.

Weil für die formelle Aufhebung (Abschaffung) eines Gesetzes grundsätzlich ein Rechtsakt in Gestalt eines neuen Gesetzes erforderlich ist, will die AfD-Bundestagsfraktion am Donnerstagnachmittag einen entsprechenden Entwurf im Plenum des Deutschen Bundestages einbringen. Der Gesetzesantrag steht unter der Überschrift: „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“. Die Einbringungsrede hält Stephan Brandner, Justitiar und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion. Er hat die Initiative federführend ausgearbeitet.

Der Gesetzentwurf der AfD nimmt ausführlich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme): „Auch Journalisten geraten immer mehr ins Visier von Politikern, die den § 188 nutzen, um ihnen unliebsame Journalisten abzuschrecken und zu bestrafen. So wurde im April 2025 David Bendels, der Herausgeber und Chefredakteur des ‚Deutschland-Kuriers‘, vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Da er nicht vorbestraft war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Bendels hatte Ende Februar 2024 eine Fotomontage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf dem X-Kanal des ‚Deutschland-Kuriers‘ gepostet. Darauf trug Faeser ein Schild mit der Aufschrift: ‚Ich hasse die Meinungsfreiheit.‘ Ein Urteil, das national als auch international hohe Wellen schlug…“

Was nun, Herr Spahn?

Für die CDU/CSU heißt es in dieser Woche: Butter bei die Fische! Denn auch Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich öffentlich für eine Abschaffung des hoch umstrittenen „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen. Der Paragraf stellt die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter ein drastisch verschärftes Strafmaß im Vergleich zu den allgemeinen Beleidigungsparagrafen.

„Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte Spahn kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“ zur erweiterten Neufassung aus dem Jahr 2021. Entstanden sei aber der Eindruck, dass die Mächtigen sich ein Sonderrecht geschaffen hätten. Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, betonte Spahn und unterstrich: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“

Schriftliche Begründung

Unterdessen liegt in der Causa David Bendels die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Bamberg zur Berufungsverhandlung am 14. Januar 2026 vor. Der Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier war vor zwei Wochen aus „rechtlichen Gründen“ komplett freigesprochen worden vom Vorwurf der Politiker-Verleumdung.

In der jetzt den Anwälten von Bendels zugestellten schriftlichen Urteilsbegründung betont das Landgericht Bamberg, der in Rede stehende Beitrag (Faeser-Meme) sei unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Einzelfalls „vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und als solcher straflos.“

Was folgt ist eine einzige Ohrfeige für das Amtsgericht Bamberg und die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, um sogar noch eine Strafverschärfung (acht Monate) zu erreichen. Das Landgericht Bamberg hält dem entgegen: „Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Deutung einer Äußerung und der Einordnung, ob diese Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, gehört, dass sie unter Einbeziehung ihres Gesamtkontextes ausgelegt wird. Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist dabei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, der ihr nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zukommt. Um diesen objektiven Sinngehalt einer Äußerung abzugrenzen, darf nicht allein der Wortlaut und die Form, sondern muss vielmehr auch Sinn und Gesamtzusammenhang der Äußerung, wie sie beim angesprochenen Adressaten verstanden werden muss, berücksichtigt werden.“

Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Bamberg (Richter Martin Waschner) hatte allen Ernstes argumentiert, das Faeser-Meme sei nicht als satirisch-kritischer Beitrag erkennbar gewesen – vielmehr habe der durchschnittliche Betrachter meinen können, die Ex-Innenministerin hätte wirklich so ein Schild („Ich hasse die Meinungsfreiheit!“) vor sich hergetragen.

David Bendels: „Elementares Grundsatzurteil für die Meinungsfreiheit“

Rechtsanwalt (RA) Peter Richter, einer von drei Verteidigern (Weitere Verteidiger: RA Ulrich Vosgerau; RA Michael Baitinger), die DK-Chef Bendels im „Faeser-Meme“-Verfahren vertraten, erklärte zur schriftlichen Urteilsbegründung: „Das Urteil des Landgerichts Bamberg beendet mit erfrischender Deutlichkeit die rechtsdogmatische Geisterfahrt des Amtsgerichts. Unter Anwendung der einschlägigen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird das Faeser-Meme zutreffend als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung eingestuft. Zugleich wird klargestellt, dass bei Meinungsäußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eine Vermutung für das Recht auf Freiheit der Rede streitet. Frau Faeser ist die aufmerksame Lektüre dieses Urteils dringend anzuempfehlen.“

DK-Chef David Bendels erklärte zum Abschluss des Verfahrens und zur Urteilsbegründung: 

„Wir haben couragiert, stabil und hartnäckig für die Meinungsfreiheit gekämpft — und wir haben für die Meinungsfreiheit gesiegt! Dieses Urteil ist ein elementareres Grundsatzurteil im Sinne des künftigen Schutzes der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Ich bezweifele jedoch sehr stark, dass Nancy Faeser intellektuell befähigt ist, die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses wichtigen Grundsatzurteils zu erfassen. Frau Faeser ist meines Erachtens nach nicht nur eine gefährliche und dreiste Politikerin, sie ist zudem eine unfähige und furchtbare Juristin.“

Abschließend bekräftigte Bendels: „Das Bamberger Faeser-Meme-Urteil zeigt ganz eindeutig: Der „Majestätsbeleidigungs“-Paragraph muss im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit vollumfänglich und rasch abgeschafft werden. Ich freue mich sehr, dass die AfD an diesem Donnerstag nun einen entsprechenden Abschaffungsantrag im Deutschen Bundestag einbringen wird.“ 

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