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Gestern — 18. April 2026

Jedes zweite „Blasphemie“-Verfahren in Berlin wegen „Islamfeindlichkeit“

18. April 2026 um 14:00

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Wenn es um den Islam geht, versteht die Berliner Justiz offenbar keinen Spaß mehr. Während vielerorts in Deutschland das Christentum oder jüdisches Leben zunehmend unter Druck geraten, zeigt eine neue Statistik aus der Hauptstadt eine erschreckende Schieflage auf: Die Ermittlungen wegen angeblicher „Islamfeindlichkeit“ sind in Berlin regelrecht explodiert. Wer den Islam kritisiert, rückt immer schneller ins Visier der Strafverfolgungsbehörden.

Die Zahlen aus Berlin liegen nun schwarz auf weiß vor und stammen aus einem brisanten Exklusiv-Bericht des Portals Apollo News, das bei der Staatsanwaltschaft der Bundeshauptstadt genau nachgefragt hat. Es geht um Paragraf 166 des Strafgesetzbuches – den sogenannten Blasphemie-Paragrafen. Dieser verbietet die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Wer angeblich den öffentlichen Frieden durch solche Äußerungen stört, dem drohen bis zu drei Jahre Haft oder empfindliche Geldstrafen. Doch dieser Paragraf wird in Berlin immer häufiger fast ausschließlich für eine einzige Religion angewendet – den Islam.

Immer häufiger geraten Islam-Kritiker in die Mühlen der Justiz. Die Zahlen von Apollo News belegen: Von den insgesamt 32 Ermittlungsverfahren im Jahr 2025 wurden exakt die Hälfte, also 16 Fälle, wegen angeblicher Islamfeindlichkeit geführt. Das ist jedes zweite Verfahren! Zum Vergleich: Noch im Jahr 2023 lag dieser Anteil bei gerade einmal 20 Prozent. Das ist ein deutlicher Anstieg. Schaut man sich den gesamten Zeitraum von 2023 bis 2025 an, wird die Schieflage noch absurder. Insgesamt gab es 76 Ermittlungsverfahren. Die unfassbare Aufschlüsselung der Staatsanwaltschaft:

  • 31 Verfahren (40 Prozent) wegen eines „islamfeindlichen“ Hintergrunds.
  • Nur 8 Verfahren wegen Antisemitismus.
  • Nur lausige 5 Verfahren wegen eines „christenfeindlichen“ Hintergrunds!
  • Hinzu kommen 7 Verfahren wegen eines mutmaßlich „fremdenfeindlichen“ Hintergrunds sowie einige Fälle der Kategorie „Sonstige“.

Die Gesamtanzahl der Ermittlungen schnellt in die Höhe – und zwar fast ausschließlich, weil die Ermittlungsbehörden in Berlin plötzlich überall „Islam-Hasser“ wittern. Im Jahr 2023 waren es beschauliche 15 Fälle (darunter gerade mal 3 wegen Islamfeindlichkeit). Im Jahr 2024 stieg die Zahl bereits auf 29 Fälle (12 wegen Islamfeindlichkeit), um 2025 auf 32 Fälle (16 wegen Islamfeindlichkeit) zu steigen. Angesichts dessen, dass seit dem Hamas-Terroranschlag in Israel und der Antiterroroperation der IDF im Gazastreifen der Judenhass bei Moslems und Linken in Deutschland geradezu explodiert ist, zeigt sich durchaus eine massive Schieflage.

Was das bedeutet, liegt auf der Hand: Die Berliner Strafverfolger nutzen den Gummiparagrafen 166 zunehmend, um Aussagen über den Islam abzustrafen, die nach Lesart der Behörden den „öffentlichen Frieden“ stören könnten. Wie viele Menschen wegen unliebsamer Meinungen über den Islam tatsächlich zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt wurden, darüber hüllt sich die Staatsanwaltschaft in den Mantel des Schweigens.

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Woke Justiz in Finnland: Ex-Ministerin verurteilt – weil sie an die biblische Ehe glaubt!

17. April 2026 um 13:00

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Ein Schock-Urteil erschüttert Finnland. Der finnische Oberste Gerichtshof hat im „Bibel-Prozess“ ein Machtwort gesprochen – und zwar gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit. Die frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen wurde verurteilt. Ihr „Verbrechen“ besteht darin, das zu vertreten, was in der Bibel steht.

Mit einer knappen Mehrheit von 3:2 Richtern hat der Oberste Gerichtshof Finnlands Päivi Räsänen und den lutherischen Bischof Juhana Pohjola wegen angeblicher „Agitation gegen eine Bevölkerungsgruppe“ (also faktisch wegen „Hassrede“) schuldig gesprochen. Zwei untere Instanzen – das Bezirksgericht Helsinki 2022 und das Berufungsgericht 2023 – hatten die Politikerin und den Bischof zuvor noch einstimmig in allen Anklagepunkten freigesprochen. Doch die links-woke politisierte Staatsanwaltschaft ließ nicht locker, bis sie ihr Exempel statuieren konnte.

Es geht hierbei nicht um Gewaltaufrufe oder um direkte Diffamierungen. Es geht um eine simple theologische Broschüre aus dem Jahr 2004 zur christlichen Sexualethik (also nicht um jene anderer Religionen, Weltanschauungen oder individueller Ansichten). Im Fokus steht der Satz: „Als Mann und Frau schuf er sie.“ Auch die Klassifizierung von Homosexualität als Normabweichung im biblischen Kontext (und damit die Feststellung, dass eine Homoehe den christlichen Grundsätzen widerspricht) wurde von den Richtern kritisiert.

Die Broschüre wurde zudem veröffentlicht, lange bevor das Antidiskriminierungsgesetz, nach dem Räsänen jetzt verurteilt wurde, überhaupt existierte. Die Strafe für die Politikerin beträgt 20 Tagessätze (rund 1.800 Euro), dem Verlag wurde zudem eine Geldstrafe von 5.000 Euro aufgebrummt. Doch viel schlimmer als die Geldsumme ist die staatlich angeordnete Zensur: Die betreffende Publikation muss aus allen digitalen Archiven gelöscht werden, physische Exemplare sollen vernichtet werden.

Dieser Fall entfaltet jedoch eine gefährliche Signalwirkung für ganz Europa. Er markiert eine rote Linie, die nun überschritten wurde: Klassische religiöse Deutungen geraten unter den Generalverdacht der strafbaren „Herabwürdigung“. Die Begründungslogik der Richter ist dabei ein Frontalangriff auf den Rechtsstaat: Die Schwelle der Strafbarkeit wurde verschoben. Nicht mehr das tatsächliche Verhalten oder der objektive Inhalt einer Aussage wird bewertet, sondern ihre mögliche Wirkung auf definierte Minderheiten-Gruppen („schutzorientierte Sprachbewertung“).

Das führt zu einem massiven strukturellen Problem: Wenn nicht mehr der Text zählt, sondern das, was jemand hineininterpretiert und wie sich jemand dabei fühlt, wird das Recht völlig unscharf. Und Unschärfe im Strafrecht ist nie ein Zufall, sondern immer ein Machtfaktor – insbesondere für linke Gesinnungswächter. Der Staat (oder auch einfach jeder Richter) kann sich nun einfach aussuchen, was er als „verletzend“ definiert und was nicht. Wobei man davon ausgehen darf, dass die Moslems weiterhin die Steinigung von Homosexuellen fordern dürfen, weil sie ja basierend auf der Woke-Ideologie selbst einer Minderheit angehören.

Mehr noch kollidiert das „Woke-Recht“ mit den elementaren Grundrechten der Meinungs- und Religionsfreiheit. Zwar wird dadurch niemandem direkt das freie Wort verboten, doch faktisch entsteht ein enger, staatlich überwachter Korridor mit potenzieller juristischer Nachprüfung. Päivi Räsänen hat bereits angekündigt, dass sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen will. „Ohne diese Freiheit gibt es keine echte Demokratie“, sagte sie nach dem Urteil. Sie kämpft nicht nur für sich. Sie kämpft gegen eine schleichende Meinungsdiktatur, die festlegen will, was ohne Risiko überhaupt noch sagbar bleibt.

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Meinungsfreiheit Die Luft für Christen wird dünner

16. April 2026 um 10:50

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Christen Latzel, Räsänen, Tino

In Finnland wird eine Christin wegen „Hassrede“ verurteilt, in Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei christliche YouTuber: Die Freiheit von Gläubigen in Europa gerät zunehmend unter Beschuss. Die Gefahr kommt dabei aus zwei Richtungen. Ein Kommentar.

Dieser Beitrag Meinungsfreiheit Die Luft für Christen wird dünner wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

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Anmaßung und Katholikenfeindlichkeit Ist Trump für Christen noch wählbar?

16. April 2026 um 08:01

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Christliche Geistliche scharen sich zum Gebet um US-Präsident Donald Trump.

Das KI-Bild in Jesus-Pose könnte für die christlichen Wähler von US-Präsident Trump der eine Aussetzer zu viel gewesen sein. Es ist ein weiterer Negativpunkt im Verhältnis zum Vatikan. Das werden die Trump-treuen evangelikalen Prediger kaum ausgleichen können. Ein Kommentar von Julian Theodor Islinger.

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Christenverfolgung? „Gibt’s nicht“ sagen Influencer und Deutschlandfunk

15. April 2026 um 08:00

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Während 2.211 antichristliche Hassdelikte in Europa dokumentiert sind, erklärt eine Spotify-Influencerin, Christen seien „keine marginalisierte Gruppe“ – und der Deutschlandfunk warnt lieber vor dem Begriff „Christenverfolgung“ als vor der Verfolgung selbst, wie Freie Welt berichtet. Kim Victoria Koch, Influencerin mit eigenem Podcast, formulierte es in einer Spotify-Folge unumwunden: Christen seien keine marginalisierte Gruppe, auch wenn […]

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Deutschland: Ermittlungen gegen Islamkritiker – aber Christenverhöhnung bleibt straffrei

15. April 2026 um 08:00

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In Deutschland reicht eine kritische Haltung zum Islam und der starke Staat schaltet sich ein. Zwei christliche Youtuber aus Hamburg müssen sich wegen Blasphemie verantworten, obwohl niemand sie angezeigt hat. Gleichzeitig wird die Verhöhnung des Christentums als Kunst gefeiert und antisemitischer Hass auf den Straßen bleibt folgenlos. Justitia trägt offenbar Scheuklappen.

Ein Kommentar von Chris Veber

Im Dezember 2024 veröffentlichten Niko und Tino auf ihrem Kanal „Eternal Life“ ein Video mit dem Titel „Der Islam ist kein Frieden“. Darin zeigten sie Aufnahmen von „pro-palästinensischen“ Demonstrationen in Berlin-Wedding und aus Hamburg, wo „Muslim Interaktiv“ ein Kalifat forderte. Die beiden zitierten das Hadith, das Muslime aufruft, Juden zu töten, bis diese „sich hinter Steinen und Bäumen verstecken“, eine Passage, die auch in der Hamas-Charta steht. Sie nannten den Judenhass einen „dämonischen Geist“ und sagten „Der Islam und die Botschaft dahinter bringt nur Hass, Macht und Mord. Diese Religion ist kein Frieden, keine Freude und kein Leben.“

Das war zu viel in Buntland. Im Februar 2025 nahm die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen von Amts wegen auf (ohne Anzeige), zuerst gegen Niko, dann auch gegen Tino. Wegen §166 StGB, der „Beschimpfung von Bekenntnissen“. Die Behörde sah in den Worten eine Herabwürdigung des Islam, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Video hatte nur 600 bis 1.000 Aufrufe, wurde rasch von YouTube als „gefährlich“ eingestuft und entfernt. Der Anwalt der Youtuber betont, es gehe um die Verteidigung des christlichen Glaubens und die Warnung vor Antisemitismus, nicht um Hetze. Dennoch läuft das Verfahren weiter. Offensichtlich will die Behörde ein öffentlichkeitswirksames Zeichen gegen den „antiislamischen Rassismus“ setzen.

Verhöhnung des Christentums wird toleriert

Wer hingegen das Christentum verhöhnt, steht unter dem Schutz der Kunst- und Meinungsfreiheit. Carolin Kebekus rappt 2020 in ihrer ARD-Show als Nonne vor dem Kruzifix: „Bei der Priesterweihe komm’ wir nicht an die Reihe“ und „Lasst uns rein in euren Pimmelverein“. Wegen der Vulva-Motive und der direkten Sexualisierung Jesu gab es hunderte Beschwerden, aber keine Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Köln legte alle Anzeigen zurück.

Noch drastischer geht es in der antichristlichen Hochkultur zu. Florentina Holzingers „Oper“ „Sancta“ zeigte nackte Nonnen auf Rollschuhen, lesbische Liebesszenen am Kreuz und sexuelle Rituale auf dem Altar. Die „Oper“ löste massive Blasphemie-Vorwürfe aus, doch die Justiz unternahm natürlich nichts. Statt einem Verfahren gab es Lob von den linksgrünen Wokoharam als „radikal“ und der „Inszenierung des Jahres“.

Das Satiremagazin Titanic veröffentlichte 2020 ein Cover mit entblößtem Jesus und Papst in obszöner Pose. In Deutschland natürlich straffrei. Alles Kunst, alles erlaubt. Diese Liste lässt sich endlos fortsetzen.

Auch keine Konsequenzen für antijüdische Hetze

Gleichzeitig tobt auf deutschen Straßen offener Judenhass. Bei Demonstrationen der Islamofaschisten und ihrer Unterstützer wird die Auslöschung Israels gefordert, Hadithe zitiert, welche die Tötung von Ungläubigen verlangen und Juden als Schweine beschimpft. Die Staatsanwaltschaften bleiben merkwürdig still. Der gleiche Paragraph 166, der bei Islamkritik zu einem Verfahren führt, bleibt bei antijüdischer Hetze auffallend folgenlos.

Mehr Doppelmoral geht nicht. Der starke Staat, der sich sonst so divers, inklusiv und tolerant gibt, schützt nur eine bestimmte Religion mit der ganzen Macht des Strafrechts. Kritik am Islam wird zur „Friedensstörung“ erklärt, während die systematische Verhöhnung des Christentums als Fortschritt gilt. Wer die „Religion des Friedens“ mit Skepsis betrachtet, riskiert ein Ermittlungsverfahren. Wer Kreuze entweiht oder Jesus sexualisiert, bekommt Fördergelder und den Applaus der Bessermenschen.

Justitia ist nicht blind. Sie ist parteiisch. Die Meinungsfreiheit gilt offenbar nur für eine Meinung. Die christlichen Youtuber Niko und Tino haben im Kern lediglich gesagt, dass Judenhass toleriert wird, solange er aus einer bestimmten Ecke kommt. Aber der starke Staat greift nur ein, wenn die falsche Religion kritisiert wird. Das ist kein Rechtsstaat, das ist Gesinnungsjustiz. Aber das passt schon so. In islamischen Ländern ist die Kritik am Islam ja auch verboten.

Übrigens bin ich dafür alle Blasphemiegesetze zu streichen. Jede Religion muss es sich gefallen lassen, kritisiert zu werden. Ebenso wie jede Ideologie. Dafür wurde in Europa lange gekämpft.

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