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Heute — 02. Februar 2026

Einsatzkräfte suchen in Brietlingen nach vermisster demenzerkrankter Frau

02. Februar 2026 um 17:20

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Einsatzkräfte suchen nach demenzerkrankter Vermissten „Sally“ H.

Lüneburg (ots) – Seit dem Mittag des 02.02.25 suchen Polizei und Feuerwehr nach einer 59-jährigen Frau, die an Demenz erkrankt ist. „Sally H.“ wurde zuletzt gegen 12:15 Uhr an der Bundesstraße 209/Schierenweg von einem Passanten gesehen.

Suchmaßnahmen und Ermittlungen

Die Suchaktionen, die von der Polizei durchgeführt und von der Feuerwehr mit einer Drohne ausgestattet mit einem Wärmebildgerät unterstützt wurden, blieben bislang erfolglos. Ebenso führten Ermittlungen bezüglich weiterer Anlaufadressen und des Regionalverkehrs nicht zu einem Ergebnis.

Beschreibung der Vermissten

Die Polizei gibt an, dass die vermisste Frau etwa 160 cm groß ist, dünne Beine hat und graue schulterlange Haare trägt. Sie ist bekleidet mit schwarzen Schuhen, grauen Jeans und einer braunen Jacke mit Kordeln.

Zeugenaufruf

Die Polizei bittet um sachdienliche Hinweise und fragt: „Wer sah Sally H.?“

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Feuerwehr öffnet Terassentür in Aurich-Brockzetel und vereint Mutter mit ihrem Kind

02. Februar 2026 um 10:40

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Feuerwehr rettet ausgesperrte Mutter und ihr Kind in Aurich-Brockzetel

Aurich-Brockzetel (ots) – Am Sonntagnachmittag hat sich eine Frau versehentlich aus ihrem Wohnhaus ausgesperrt, während ihr einjähriges Kind in der Wohnung zurückblieb. Die Mutter wählte sofort den Notruf.

Einsatz der Feuerwehr

Die alarmierten Einsatzkräfte der Feuerwehr Brockzetel sind wenige Minuten nach dem Notruf ausgerückt. Nach einer kurzen Begutachtung der Lage fanden sie eine Terrasse-Tür, die sich mit gezielten Handgriffen schadensfrei öffnen ließ.

Wiedervereinigung von Mutter und Kind

Durch die schnelle Reaktion der Feuerwehr konnten Mutter und Kind nach kurzer Zeit wieder zusammengebracht werden. Beide waren wohlauf.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Diebstahl von 76 Schmuckartikeln und Parfüm im Hamburger Hauptbahnhof – 62-Jährige festgenommen

02. Februar 2026 um 07:20

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Diebstahl im Hamburger Hauptbahnhof: 76 Gegenstände entwendet

Hamburg (ots) – Am 01. Februar 2026 soll eine 62-jährige Frau mehrere Schmuckartikel und ein Parfüm im Hamburger Hauptbahnhof gestohlen haben. Der geschätzte Wert des Diebesguts beläuft sich auf über 1.000 Euro.

Tatablauf

Nach Angaben der Ermittler in Hamburg entnahm die Tatverdächtige gegen 15:25 Uhr insgesamt 75 Schmuckartikel im Wert von mindestens 949,05 Euro aus einem Modeschmuckladen. Diese versteckte sie in einer zuvor entwendeten Handtasche.

Festnahme und Sicherstellung des Diebesguts

Eine Mitarbeiterin des Ladens beobachtete die Tat und informierte einen Sicherheitsdienst in der Wandelhalle des Bahnhofs. Die Sicherheitsmitarbeiter konnten die Verdächtige nach dem Verlassen des Geschäfts festhalten, bis die Bundespolizei eintraf.

Das gestohlene Diebesgut wurde in der entwendeten Handtasche gefunden und an eine Mitarbeiterin des Modeschmuckladens zurückgegeben. Es war größtenteils noch verkaufsfähig.

Zusätzliche Funde und Ermittlungen

Bei der Durchsuchung der Frau stellte die Bundespolizei ein hochwertiges Parfüm im Wert von 193 Euro sicher. Ersten Ermittlungen zufolge wurde dieses gegen 13:28 Uhr aus einer nahegelegenen Parfümerie gestohlen. Auch dieses Parfüm konnte an die Parfümerie zurückgegeben werden.

Die Frau, die nicht alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stand, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erhielt sie einen Platzverweis für den Hamburger Hauptbahnhof.

Gegen die polizeilich bekannte Tatverdächtige mit Wohnsitz in Hamburg wurden zwei Strafverfahren wegen Diebstahls eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen übernimmt der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg.

Bildunterschrift: Stehlgut

Original-Content: news aktuell

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Gestern — 01. Februar 2026

Ladendiebstahl im Hamburger Hauptbahnhof – gesuchte Frau festgenommen

01. Februar 2026 um 10:05

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Per Haftbefehl gesuchte Frau beim Ladendiebstahl festgenommen

Hamburg (ots) – Am 31.01.2026 wurde eine gesuchte Frau im Hamburger Hauptbahnhof von Bundespolizisten festgenommen.

Tatablauf und Festnahme

Gegen 15.50 Uhr entwendete die 29-jährige Frau in einem Supermarkt im Hauptbahnhof verschiedene Lebensmittel und Spirituosen im Wert von über 56 Euro. Ein Kaufhausdetektiv beobachtete den Diebstahl und hielt die Beschuldigte bis zum Eintreffen der Bundespolizisten fest.

Feststellung des Diebesguts

Die Beamten fanden das Diebesgut sowohl in ihrer Jacke als auch in einem Rucksack, den die Frau mitführte. Nach einer Überprüfung der Personaldaten stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl vorlag.

Details zum Haftbefehl

Die Frau, die die ruandische Staatsangehörigkeit hat, wurde seit dem 29. Januar 2026 wegen nicht gezahlter Geldstrafe in Höhe von 3.300 Euro gesucht. Des Weiteren hatte sie eine Ladung zum Strafantritt ignoriert, weshalb nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen auf sie zukommt.

Weitere Maßnahmen

Nach ihrer Festnahme wurde die 29-Jährige zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof gebracht. Ein Arzt stellte ihre Gewahrsamsfähigkeit fest. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Frau in eine Haftanstalt überstellt. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls wurde gegen sie eingeleitet, und die Ermittlungen werden von der Bundespolizeiinspektion Hamburg fortgeführt.

Bildunterschrift: Eine Bundespolizeistreife im Hamburger Hauptbahnhof – Symbolfoto: Bundespolizei –

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JF-Exklusiv Brosius-Gersdorf gegen Weber: Dissertation, „Hexe“ und Grenzen der Kritik

30. Januar 2026 um 16:57

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Spricht über ihren Rechtsanwalt exklusiv mit der JUNGEN FREIHEIT über die neues Entwicklung im Rechtsstreit mit Plagiatsjäger Stefan Weber: Juristin Frauke Brosius-Gersdorf. Foto: picture alliance/dpa | Helmut Fricke

Weil er sie im Netz als „Hexe“ bezeichnet haben soll, stellt Frauke Brosius-Gersdorf einen Strafantrag gegen einen Nutzer. Gegen Stefan Weber fährt die Juristin noch schwerere rechtliche Geschütze auf. Doch der österreichische Plagiatsjäger wehrt sich. In der JUNGEN FREIHEIT kommen exklusiv beide Seiten zu Wort.

Dieser Beitrag JF-Plus Icon PremiumJF-Exklusiv Brosius-Gersdorf gegen Weber: Dissertation, „Hexe“ und Grenzen der Kritik wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

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CDU fördert islamische Vielehe: Zweitfrauen aus Afghanistan staatlich eingeflogen

26. Januar 2026 um 12:33

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Die Regierungspartei CDU, die sich christlich nennt, hat nun stillschweigend auch die islamische Vielehe in Deutschland salonfähig gemacht und fliegt jetzt auch Zweitfrauen aus Afghanistan ein. Es ist wesentlich, die genauen Entscheider, nicht nur die politisch verantwortlichen, zu identifizieren. Denn sie handeln definitiv gegen ihre Beauftragung. Wer darf da so frei schalten und walten gegen die Bürger?

Moralische Bankrotterklärung der Unionsparteien

Die ehemals christlich-demokratische Union unter der Führung von Merz hat soeben ihren moralischen Bankrott erklärt: Unter seiner Regierungsverantwortung wird die islamische Vielehe in Deutschland faktisch legalisiert und mit Steuergeldern subventioniert. Die Bundesregierung fliegt Zweitfrauen afghanischer Männer ein, genehmigt den vollen Nachzug polygamer Großfamilien und zertritt damit das Grundgesetz und alles, was einmal deutsche Kultur ausmachte. Was als humanitärer Akt verkauft wird, ist in Wahrheit die systematische Islamisierung der Familienpolitik – durch eine Partei, die sich dreist weiter „christlich“ nennt.

Gewollte Praxis der Regierung

Der Skandal liegt offen zutage: Ehemalige afghanische Ortskräfte leben nun hierzulande mit Erst- und Zweitfrau sowie neun Kindern aus diesen Verbindungen. Die Zweitfrauen wurden mitsamt Nachwuchs eingeflogen, teils unter einem Dach, teils in getrennten Wohnungen – alles bezahlt vom deutschen Steuerzahler. Ein in Deutschland geborenes Kind einer Zweitfrau erhält keine ordentliche Geburtsurkunde, weil Bigamie hier strafbar ist. Dennoch wurde die Einreise genehmigt. Weitere „Härtefälle“ sind bereits in Arbeit. Das ist keine Ausnahme, das ist gewollte Praxis dieser Katastrophenregierung.

Die CDU trägt die volle Schuld. Sie hat insbesondere unter Merkel begonnenen, diesen islamischen Wahnsinn voranzutreiben. Auf klare Anfragen im Bundestag antwortet sie mit dreistem Schweigen, Ausflüchten und der üblichen Vertuschungsfloskel „keine statistischen Angaben vorhanden“. Keine Zahlen, keine Obergrenze, keine Konsequenzen – nur offene Schleusen für polygame Strukturen.

Grundgesetzes schützt Ehe und Familie – nicht haremsartige Konstrukte

Genau hier zeigt sich der abgrundtiefe Verrat: Die CDU opfert die christliche Monogamie, die im Neuen Testament als göttliche Ordnung unzweifelhaft festgehalten ist, zugunsten einer importierten islamischen Vielehe. Artikel 6 des Grundgesetzes schützt Ehe und Familie – nicht haremsartige Konstrukte, in denen Frauen hierarchisch degradiert und Kinder in patriarchalen Parallelwelten indoktriniert werden. Die Folgen sind verheerend. Polygamie wird de facto salonfähig gemacht, ohne dass das Strafgesetzbuch je geändert werden muss. Steuergelder finanzieren getrennte Wohnungen für Zweitfrauen und deren Kinder. Integration wird zur Farce: Kinder wachsen in Familienmodellen auf, die mit deutscher Rechts- und Werteordnung unvereinbar sind. Radikale islamistische Strukturen erhalten staatlichen Segen – ausgerechnet von jener Partei, die sich als deren Gegnerin aufspielt.

Es reicht. Diese Politik ist ein Frontalangriff auf die kulturelle Identität Deutschlands.

Die renommierte Analystin islamistischer Netzwerke und Aktivitäten, Sigrid Herrmann, kommentiert auf X:

„Es ist m.M.n. wesentlich, die genauen Entscheider, nicht nur die politisch verantwortlichen, zu identifizieren. Denn sie handeln definitiv gegen ihre Beauftragung. Wer darf da so frei schalten und walten gegen die Bürger?“

***

Dieser Beitrag erschien auf journalistenwatch.com, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION

Anmerkung unserer Redaktion dazu:

Warum es nicht bei nur einer nachgezogenen Frau bleibt wurde sogar im TV erklärt: Die nachgezogene Zweitfrau hat ein Kindlein von der Drittfrau bei mitgebracht. Im Sinne des „Kindeswohles“ darf dann auch diese nachkommen. Die wiederum kann dann ein Kind einer Viertfrau bei sich haben.

Und weil ja die Vielehe in Deutschland verboten ist, sind dann bis zu drei Damen offiziell Alleinerziehrinnen und kassieren demnach noch einen Patzen Geld dazu. Kein Wunder, dass diese Leute uns dann für Vollidioten halten!




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Weitere Informationen: Transparenzbekanntmachung

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Liebesbetrug! - Falscher Arzt schickte Emojis, sie 160.000 Euro

20. Januar 2026 um 13:07

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Hannover – Die Stunden ihrer Einsamkeit schienen gezählt. Eine alleinstehende Pensionär...
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Kriminalität: Hintergründe von Vorfall mit Polizeischuss sind unklar

08. Dezember 2025 um 13:35

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Mit einem Schuss ins Bein stoppt die Polizei in Ansbach einen 47-Jährigen mit einem Messer. Was bei dem Vorfall genau passiert ist, versuchen Ermittler nun zu klären.

Nachdem ein Mann mit einem Messer in Ansbach von der Polizei mit einem Schuss ins Bein gestoppt worden ist, ermittelt die Polizei zu den Hintergründen des Vorfalls. Gegen den 47-Jährigen werde wegen des Verdachts der Bedrohung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken.

Der Mann soll am Samstag zunächst in der Wohnung seiner Mutter randaliert haben. Die Frau brachte sich daraufhin bei einer Nachbarin in Sicherheit und verständigte den Notruf. Als Polizisten bei dem Mehrfamilienhaus eintrafen, stellten diese demnach fast, dass sich der Mann mit einem Messer bewaffnet hatte. Die Polizisten zogen sich den Angaben nach zurück und forderten Verstärkung an.

Polizei soll zuerst Warnschuss abgegeben haben

Kurz darauf soll der Mann die Wohnung verlassen und sichtbar das Messer mit sich getragen haben. Auf die Aufforderung das Messer wegzulegen soll der 47-Jährige nicht reagiert haben und auf die Polizisten zugegangen sein. Daraufhin habe ein Polizist zunächst einen Warnschuss abgegeben, dann sei es zur Schussabgabe gegen den Mann gekommen. Ein Schuss traf den Mann am Bein. 

Polizisten kümmerten sich demnach um die medizinische Erstversorgung, anschließend kam der Mann in eine Klinik. Lebensgefährlich verletzt wurde der Mann nicht. Ob der 47-Jährige unter Einfluss von Drogen oder Alkohol gestanden habe, werde geprüft, sagte der Sprecher. Bislang seien einzelne Zeugen vernommen worden, der Mann befinde sich weiter in Behandlung. Die Ermittler prüften zudem, inwiefern Aufnahmen von Bodycams der Polizei bei der Aufklärung des Vorfalls helfen könnten. 

Wegen des Schusswaffengebrauchs der Polizei hat das Landeskriminalamt wie in solchen Fällen üblich Ermittlungen aufgenommen.

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Kriminalität: Hintergründe von Vorfall mit Polizeischuss sind unklar

08. Dezember 2025 um 13:35

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Mit einem Schuss ins Bein stoppt die Polizei in Ansbach einen 47-Jährigen mit einem Messer. Was bei dem Vorfall genau passiert ist, versuchen Ermittler nun zu klären.

Nachdem ein Mann mit einem Messer in Ansbach von der Polizei mit einem Schuss ins Bein gestoppt worden ist, ermittelt die Polizei zu den Hintergründen des Vorfalls. Gegen den 47-Jährigen werde wegen des Verdachts der Bedrohung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken.

Der Mann soll am Samstag zunächst in der Wohnung seiner Mutter randaliert haben. Die Frau brachte sich daraufhin bei einer Nachbarin in Sicherheit und verständigte den Notruf. Als Polizisten bei dem Mehrfamilienhaus eintrafen, stellten diese demnach fast, dass sich der Mann mit einem Messer bewaffnet hatte. Die Polizisten zogen sich den Angaben nach zurück und forderten Verstärkung an.

Polizei soll zuerst Warnschuss abgegeben haben

Kurz darauf soll der Mann die Wohnung verlassen und sichtbar das Messer mit sich getragen haben. Auf die Aufforderung das Messer wegzulegen soll der 47-Jährige nicht reagiert haben und auf die Polizisten zugegangen sein. Daraufhin habe ein Polizist zunächst einen Warnschuss abgegeben, dann sei es zur Schussabgabe gegen den Mann gekommen. Ein Schuss traf den Mann am Bein. 

Polizisten kümmerten sich demnach um die medizinische Erstversorgung, anschließend kam der Mann in eine Klinik. Lebensgefährlich verletzt wurde der Mann nicht. Ob der 47-Jährige unter Einfluss von Drogen oder Alkohol gestanden habe, werde geprüft, sagte der Sprecher. Bislang seien einzelne Zeugen vernommen worden, der Mann befinde sich weiter in Behandlung. Die Ermittler prüften zudem, inwiefern Aufnahmen von Bodycams der Polizei bei der Aufklärung des Vorfalls helfen könnten. 

Wegen des Schusswaffengebrauchs der Polizei hat das Landeskriminalamt wie in solchen Fällen üblich Ermittlungen aufgenommen.

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